Datum: 05.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / PVS/10/1/22. SPNr. vor TOP 1 ö
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.10.2022
|
ö
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Beschließend
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1 | PVS/10/1/22 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) vom 04.10.2022, Ausweisung des Sanierungsgebietes „Nördlich der Aschaff“ im Stadtteil Damm, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PVS/10/2/22. Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke
Vorstellung des Gutachtens
Referent: Herr Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.10.2022
|
ö
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Beschließend
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2 | PVS/10/2/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die Verwaltung hat über die Baumaßnahme Regenüberlaufbecken (RÜB) Willigisbrücke zuletzt am 19.07.2022 im Planungs- und Verkehrssenat berichtet. Die Pfahlbohrarbeiten für die Sicherung der Baugruben haben im Mai 2020 begonnen. Bei der Herstellung der Pfähle wurde über Bohrhindernisse im Baugrund berichtet, die gegebenenfalls zu Abweichungen führen können. Es wurden die auf Grundlage der damals vorliegenden Erkenntnisse notwendigen Maßnahmen zur Gewährleistung einer dichten Bohrpfahlwand (HDI-Andichtsäulen, Pumpversuche zur Bestimmung der Dichtigkeit, Vermessung aller Bohrpunkte der HDI-Sohle) getroffen. Lediglich die Verantwortlichkeit bzw. Kostentragung der zusätzlichen Maßnahmen sollte durch ein gemeinsam beauftragtes neutrales Gutachten geklärt werden.
Im Zuge der Herstellung der 12,3 m tiefen Baugrube für die Pumpstation (abgekürzt: PST) kam es seit Mitte 2021 zweimal zu Wassereintritten. Anfang 2022 ist erneut ein massiver Wassereintritt inkl. Bodeneintrag in die Baugrube der Pumpstation (PST) im südlichen Bereich, durch bis zu diesem Zeitpunkt nicht lokalisierte Undichtigkeiten in der Bohrpfahlwand und/oder der tiefliegenden Düsenstrahlsohle aufgetreten. Es erfolgte eine sofortige Sicherung der Baugrube und des Umfeldes durch Fluten und Teilverfüllung der Baugrube, sowie ein seitdem andauernder Baustillstand.
Die Ingenieursozietät Professor Dr.-Ing. Katzenbach GmbH wurde gemeinsam durch die Stadt Aschaffenburg, die ARGE Willigisbrücke Aschaffenburg, Weber Ingenieure (vormals: UNGER Ingenieurgesellschaft mbH) und GMP - Geotechnik GmbH & Co. KG mit der Erstellung des Gutachtens zu den Verantwortlichkeiten und der Kostentragung im Zusammenhang mit der undichten Baugrube am RÜB mit Pumpstation an der Willigisbrücke beauftragt.
Die Aufgabenstellung besteht in der Erstellung des Gutachtens zur Klärung der folgenden Fragestellung:
,,Welche Maßnahmen wären erforderlich gewesen, um die Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand und die dadurch aufgetretenen Undichtigkeiten zu verhindern und/oder welche Maßnahmen sind nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt worden? Hierbei ist die bauausführende als auch die planerische Seite zu bewerten."
Professor Dr. Katzenbach wird im Rahmen seines Sachvortrages sein Gutachten vom 23.08.2023 vorstellen und eingehend erläutern. Dieses wird den Mitgliedern des Planungs- und Verkehrs-senates vorab zur Verfügung gestellt.
2. Sachverständigenbefunde
Am 23.08.2022 hat der Gutachter Prof. Katzenbach sein Gutachten vorgelegt. Das Gutachten beschreibt die durchgeführten Baugrunduntersuchungen, die Ausschreibung des Bauvorhabens, das Vorgehen bei der Herstellung der Baugrubensicherung durch Erstellen der Bohrpfahlwand gemäß Leistungsverzeichnis und die Kampfmittelräumung und stellt die relevanten Feststellungen zusammen. Hierbei wurden alle relevanten Quellen (Aufträge, Beschlüsse, Schriftverkehr, Aktenvermerke, Protokolle, Bautagebücher, Planunterlagen, Prüf- u. sonst. Berichte, Stellungnahmen usw.) ausgewertet.
Die Ursache für die Undichtigkeiten, die an der Baugrube für die Pumpstation der Baumaßnahme RÜB Willigisbrücke aufgetreten und nach wie vor vorhanden sind, ist die Tatsache, dass die Bohrpfähle der als wasserdicht geplanten Verbauwand, bestehend aus einer überschnittenen Bohrpfahlwand, nicht wie geplant hergestellt werden konnten.
Prof. Katzenbach arbeitet heraus, dass alle Untersuchungen und Maßnahmen normgerecht und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt, aus den Unterlagen die richtigen Schlüsse gezogen und entsprechend richtige Maßnahmen veranlasst wurden.
Daraufhin kommt er zum Schluss, dass die Ursache für die undichte Baugrube alleine im Baugrund begründet ist und somit vollständig im Verantwortungsbereich des Bauherrn, also der Stadt Aschaffenburg liegt. Unter Würdigung der Sachverständigenbefunde ergibt sich daher eine 100%ige Kostentragung der Stadt Aschaffenburg.
3. Ausblick
Herr Prof. Katzenbach hat am 19.09.2022 einen Vorabzug seines Prüfberichtes zum von allen Beteiligten erarbeiteten Sanierungskonzept vorgelegt. Dieses befindet sich aktuell in Abstimmung und wird im Stadtrat gesondert vorgestellt.
.Beschluss:
I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Sachvortrag des Gutachters Prof. Dr.-Ing. Rolf Katzenbach und der Verwaltung zur Kenntnis (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / PVS/10/3/22. Umbau des Liebigplatzes
Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.10.2022
|
ö
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Beschließend
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3 | PVS/10/3/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Der Liebigplatz ist ein Verbindungsweg zwischen Liebigstraße und Bavariastraße. Auf der westlichen Seite befindet sich, abgetrennt durch einen Grünstreifen, der Spielplatz mit Zugang zum Liebigplatz. 2019 wurde der Kanal in offener Bauweise ausgewechselt, das Verschließen des Kanalgrabens erfolgte provisorisch mit einer Tragdeckschicht. Auf der östlichen Seite wurde 2021 die Wohnanlage „Liebighöfe“ fertiggestellt.
Im März 2022 wurde der Liebigplatz durch Poller für den allgemeinen Kfz-Verkehr gesperrt. Diese Maßnahme diente als Vorgriff für den zukünftigen Umbau. Der vorhandene überbreite Querschnitt kann somit auf ein erforderliches Mindestmaß zurückgebaut werden.
In den Jahren 2015 und 2018 wurde die Bushaltestelle „Koloseusstraße“ sowie die Gehwege zwischen Liebigplatz und Fußgängerampel am Siemensweg umgebaut bzw. saniert. Hierbei kam auch das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ zum Tragen.
2. Projektbeschreibung
Liebigplatz:
Der bestehende Verbindungsweg besitzt eine Breite von 4,70 m. Die Verkehrs-fläche wurde aufgrund des Kanalbaus sowie entlang des Grenzverlaufs zu den Liebighöfen provisorisch mit einer Tragdeckschicht wiederhergestellt.
Aufgrund des vorhandenen Baumbestands im unmittelbaren Bereich des Verbindungsweges, befinden sich oberflächennahe Baumwurzeln in der Verkehrsfläche.
Insgesamt zeigt sich der Liebigplatz aufgrund von Unebenheiten, Aufbrüchen und mangelhaften Entwässerungseinrichtungen in einem sehr schlechten Gesamtzustand.
Gehweg zwischen Bavariastraße und Bushaltestelle „Koloseusstraße:
Der bestehende asphaltierte Gehweg zwischen Bavariastraße und Liebigplatz besitzt eine Breite von ca. 2,80 m. Straßenbegleitend sind zu beiden Seiten der Spessartstraße Grünstreifen mit Platanen. Die Oberfläche des Gehweges ist stark uneben und schlecht begehbar. In Oberflächennähe sind Baumwurzeln anzutreffen.
Der Gehweg zwischen Liebigplatz und Bushaltestelle „Koloseusstraße“ ist mit einer wassergebundenen Decke aus „Bessunger Kies“ befestigt. Eine einheitliche Breite des Gehweges ist nicht vorhanden, der Pflanzstreifen ist nicht eingefasst. Im Randbereich zeigt sich Bewuchs durch Unkraut.
Liebigplatz:
Die vorhandene Querschnittsbreite von 4,70 m wird auf eine Breite von 3,50 m reduziert. Die nicht mehr benötigte Fläche wird dem Grünstreifen zugeordnet, so dass die bestehenden Bäume mehr Fläche zur Verfügung haben. Der Querschnitt erhält im Hinblick auf bestehende Baumwurzeln eine einseitige Neigung zu den Liebighöfen.
Die Reduzierung der Querschnittsbreite wurde mit der Feuerwehr wie auch den Entsorgungsbetrieben abgestimmt. Um eine Andienung zu gewährleisten, wird in der Bavariastraße gegenüber der Einmündung ein Park- und Halteverbot angeordnet.
Oberbau:
8 cm Betonpflaster
4 cm Splittbett
15 cm Frostschutzschicht 0/32
28 cm Frostschutzschicht 0/45
20 cm Stabilisierungsschicht 0/56
75 cm Gesamtdicke
Aufgrund schlechter Untergrundverhältnisse wird gegebenenfalls eine Stabilisierungsschicht gemäß Bodengutachten erforderlich.
Gehweg zwischen Bavariastraße und Liebigplatz:
Aufgrund der oberflächennahen Wurzeln der Platanen wird der Gehweg mit einer wassergebundenen Decke aus „Bessunger Kies“ ausgebaut. Der Gehweg wird hinsichtlich der Höhe leicht angehoben, um die Baumwurzeln zu schützen. Der Pflanzstreifen wird mit einem Stahlband eingefasst, zwischen die Platanen werden Holzpoller gesetzt, um illegales Parken zu verhindern.
Die vorhandene Fußgängerschutzanlage an der Ecke Spessartstraße/Bavariastraße wird barrierefrei ausgebildet. Die Zugangsflächen in diesem Bereich asphaltiert und mit taktilen Elementen versehen.
Gehweg zwischen Liebigplatz und Bushaltestelle Koloseusstaße:
Vorhandene Unebenheiten werden ausgeglichen, Bewuchs wird entfernt. Die vorhandene Querschnittsbreite wird auf 2,50 m ergänzt. Der Pflanzstreifen wird durch ein Stahlband eingefasst. Um Parken zwischen Bäumen zu verhindern, werden Holzpoller gesetzt.
Oberbau:
3 cm Bessunger Kies
27 cm Frostschutzschicht 0/32
30 cm Gesamtdicke
3. Kosten und Finanzierung
Die berechneten Gesamtkosten im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt und betragen 275.000 € brutto. In dem Betrag enthalten ist ein Sicherheitszuschlag aufgrund der Preisentwicklungen durch den Ukrainekrieg.
Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom derzeitigen Kostenstand abweichen können.
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Kostenberechnung
(Entwurfsplanung)
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Liebigplatz Hhst: 1.6400.9512
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Verkehrsanlagen
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136.000 €
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Straßenbeleuchtung
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10.000 €
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Baunebenkosten 20%
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29.000 €
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Summe netto
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174.500 €
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MwSt 19%
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33.155 €
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Summe brutto
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208.000 €
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Gehweg Spessartstr.-Bushaltestelle Spessartstraße Hhst: 1.6400.9512
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Verkehrsanlage
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46,900 €
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Baunebenkosten 20%
|
9.400 €
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Summe netto
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56.300 €
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MwSt 19%
|
10.700 €
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Summe brutto
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67.000 €
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Summe brutto gesamt
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275.000 €
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4. Finanzierung
Die Gesamtkosten in Höhe von 275.000 EUR brutto einschließlich der Baunebenkosten werden für das Haushaltsjahr 2023 angemeldet. Aufgrund der aktuellen Haushaltslage ist die bauliche Umsetzung der Maßnahme mit der Bereitstellung ausreichender Haushaltsmittel verknüpft. Falls keine Mittelbereitstellung erfolgen kann, muss die Maßnahme geschoben werden.
5. Weiteres Vorgehen
Die Planung wird durch die Verwaltung fortgesetzt. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss soll am 16.01.2023 im Haupt- und Finanzierungssenat herbeigeführt werden. Die Umsetzung der Baumaßnahme ist ab Ende Mai 2023, vorbehaltlich ausreichender Mittelbereitstellung, vorgesehen.
.Beschluss:
I.
1. Der Entwurfsplanung zum Umbau des Liebigplatzes sowie der Sanierung des Gehweges zwischen Liebigstraße und Bavariastraße wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt die weiteren Planungsschritte einzuleiten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen. Die berechneten Gesamtkosten im Rahmen der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt und betragen 275.000 € brutto.
3. Für die Maßnahme werden im Haushalt 2023 Mittel angemeldet. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter dem Vorbehalt ausreichender Mittelbereitstellung.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. / PVS/10/4/22. Ottostraße: Neuordnung des Verkehrsraumes und Grundinstandsetzung
Bericht der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
05.10.2022
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PVS/10/4/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 22.11.2021 wurde im Plenum dem Bau-und Finanzierungsbeschluss für die Neuordnung der Ottostraße einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung sollte daraufhin die nächsten Verfahrens-schritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme einleiten.
Mit dem ersten Abschnitt von zwei Bauabschnitten sollte nach Fertigstellung des Rohbaus des neuen Kindergartens begonnen werden – vorgesehen war ein Start der Arbeiten im 2. Quartal 2022.
Die Rohbauarbeiten für den Kindergarten haben sich verzögert. Ein neuer Rahmenterminplan für den Bau des Kindergartens liegt derzeit noch nicht vor.
Auf Grund der aktuellen Haushaltslage empfiehlt die Verwaltung, den Ausbau der Ottostraße nicht unmittelbar nach dem Bau des Kindergartens umzusetzen. Die Ottostraße ist aufgrund ihrer Substanz weiterhin in der Lage die Verkehrsbelastungen aufzunehmen. Der Straßenbelag entspricht dem üblichen altersbedingten Zustand und rechtfertigt alleine fachlich noch keine substanzielle Erneuerung des Straßenkörpers.
Der Umbau des Straßenraums hatte aber auch zum Ziel, mit dem Einbau einer Fußgängerschutzanlage (FSA) eine sichere Querung über die Ottostraße zu ermöglichen. Die Verwaltung schlägt daher vor, nach dem Ausbau des Kindergartens eine provisorische, mobile FSA im Bereich des geplanten Übergangs aufzustellen. Diese Anlage kann für einen späteren Ausbau verwendet werden. Vorerst wird die Elektroverbindung der beiden Anlagenteile über eine Luftverkabelung geführt. Für den Anschluss ans Stromnetz muss lediglich der Gehweg auf der bebauten Seite für ein kleines Kopfloch geöffnet werden. Der Bereich auf der Kindergartenseite (Eingang Kindergarten und Zugang zu den Stellplätzen) wird durch Kunststoffelemente provisorisch gesichert. Ein Eingriff in den Bestand, der zu späteren Zeitpunkt wieder zurückgebaut werden müsste, kann so vermieden werden.
.Beschluss:
I.
- Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Umbau der Ottostraße im Bereich des Kindergartens wird zurückgestellt.
- Die Verwaltung wird aufgefordert, stattdessen eine provisorische Fußgängerschutzanlage
zu errichten.
- Die Kosten für das Provisorium belaufen sich auf ca. 30.000 € brutto.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
5. / PVS/10/5/22. Sachstandsbericht Baumaßnahmen Kita´s
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
05.10.2022
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PVS/10/5/22 |
.Beschluss:
- Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den mündlich vorgetragenen Sachstandsbericht bzgl. der Objekte Kita Ottostraße, Kita Anwandeweg und Naturkita zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PVS/10/6/22. Freiflächenphotovoltaik
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
05.10.2022
|
ö
|
Vorberatend
|
6 | PVS/10/6/22 |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.10.2022
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/14/5/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu 1: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 16.07.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 19.07.2021 - 20.08.2021 statt. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.
Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen wurden für die Unterrichtung der Bürgerschaft umfassend digitale Informations- und Beteiligungsformen eröffnet. So konnten die Planunterlagen über die Homepage der Stadt Aschaffenburg online aufgerufen werden. Die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen war sowohl per Brief als auch elektronisch (E-mail oder Nutzung des digitalen Beteiligungsportals) möglich. Gleichzeitig bestand aber auch die Möglichkeit, die Planunterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung im Rathaus persönlich einzusehen und mit zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern des Stadtplanungsamtes zu erörtern und zu diskutieren.
Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes vom 21.10.2020 mit Begründungsentwurf gleichen Datums.
Während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ sind keine Stellungnahmen eingegangen.
zu 2: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 19.07.2021 – 10.09.2021 durchgeführt.
Es wurden insgesamt 72 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und städtische Ämter und Dienststellen beteiligt.
Während der frühzeitigen Beteiligung sind 42 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern und Dienststellen eingegangen; davon waren 29 Stellungnahmen ohne Hinweise zur Planung und 13 Stellungnahmen mit Hinweisen zur Planung.
Dabei handelt es sich um Anregungen und Hinweise folgender Träger öffentlicher Belange und städtischer Ämter und Dienststellen:
Bayerischer Industrieverband Baustoffe, Steine & Erden e. V.
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege – Referat BQ – Bauleitplanung
Deutsche Telekom Technik GmbH (Süd PTI 14)
Polizeiinspektion Aschaffenburg
Regierung von Unterfranken, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain, Region 1
Stadt Aschaffenburg: Garten- und Friedhofsamt
Stadt Aschaffenburg: Tiefbauamt – SG Neubau
Stadt Aschaffenburg: Untere Immissionsschutzbehörde
Stadt Aschaffenburg: Untere Naturschutzbehörde
Stadt Aschaffenburg: Untere Wasserbehörde
Telefonica Germany GmbH & Co. OHG - Nürnberg
Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg
Unter anderem auf Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im weiteren Verfahrensverlauf insbesondere folgende Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums eingearbeitet:
- Hinweis zu Telekommunikationslinien im bzw. am Rande des Geltungsbereiches im Begründungsentwurf
Nachrichtliche Übernahme der Richtfunktrasse der Telefonica Germany GmbH & Co. OHG
Weiterhin ist im Zuge des laufenden Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Obernburger Straße“ in der Legende des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes 2030 ein redaktioneller Mangel ersichtlich geworden, da in der Legende das Symbol sowie der Text für die „Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ fehlt.
Da dieses Symbol auf dem Entwurfsplan zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Obernburger Straße“ ersichtlich ist, wird als redaktionelle Ergänzung dieses Symbol für „Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen“ nebst dazugehörigem Textbaustein in der Legende des Entwurfs zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) und im Begründungsentwurf aufgenommen.
Zu 3. + 4.:
Mit dem Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums steht als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB an.
Bei Billigung des Entwurfs vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums soll die öffentliche Auslegung erfolgen.
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung vom 04.07.2022 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht der Verwaltung vom 04.07.2022 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Entwurf vom 04.07.2022 zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) mit Begründungsentwurf gleichen Datums wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfes zur Änderung des Flächennutzungsplanes vom 04.07.2022 mit Begründungsentwurf gleichen Datums die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / PVS/10/7/22. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07):
- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.10.2022
|
ö
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Vorberatend
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7 | PVS/10/7/22 |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.10.2022
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/14/4/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu 1:
Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 16.07.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 19.07.2021 bis einschließlich 20.08.2021 statt. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07) zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.
Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 26.10.2020 mit Begründungsvorentwurf.
Es gingen keine Anregungen oder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern ein.
zu 2:
Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 19.07.2021 – 10.09.2021 durchgeführt.
Es wurden insgesamt 64 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie städtische Ämter und Dienststellen beteiligt.
Während der frühzeitigen Beteiligung sind 40 Stellungnahmen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie städtischen Ämtern und Dienststellen eingegangen; davon waren 23 Stellungnahmen ohne Anregungen und Hinweise zur Planung und 17 Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung.
Die Inhalte der Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen sind im „Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.1 BauGB“ aufgeführt und mit einer Stellungnahme der Verwaltung zur Würdigung und ggf. Berücksichtigung der Anregungen versehen.
Der Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden wird zur Kenntnis genommen.
Zu 3:
Gegenstand der Vorhaben- und Erschließungsplanung und wesentlicher Inhalt des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Südwestlich Obernburger Straße“ dient der Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage mit mindestens 700 kWp Leistung auf dem an der Obernburger Straße gelegenen Grundstück Fl.Nr. 3021 (Gem. Leider). Da sich der Standort im „Außenbereich“ befindet, besteht dort aktuell kein Baurecht nach § 35 BauGB für eine Freiflächenphotovoltaikanlage.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 sieht in erster Linie die Festsetzung einer „Fläche für Versorgungsanlagen“ zum Zwecke der Erzeugung von „Elektrizität“ aus „erneuerbaren Energien“ vor.
Der südliche Abschnitt des Plangebiets wird als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft festgesetzt.
In den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 sind die Ergebnisse der natur- und artenschutzrechtlichen Fachbeiträge (Grünordnungsplan sowie zwei artenschutzrechtliche Untersuchungen) vollumfänglich eingearbeitet.
Das in städtischem Eigentum befindliche Grundstück grenzt westlich und nördlich an die Gemarkungsgrenze zwischen Aschaffenburg und Großostheim und wurde vormals durch einen aufgegebenen Gartenbaubetrieb genutzt („Raudseppgelände“).
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes liegt vollständig innerhalb der Wasserschutzgebietsschutzzone IIIA. Da eine Ausweisung von Baugebieten innerhalb der Schutzzone IIIA des Wasserschutzgebietes im Grundsatz verboten ist, muss vor Abschluss des Bauleitplanverfahrens (Satzungsbeschluss und Inkrafttreten) bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 3 der Wasserschutzgebiets-Verordnung gestellt werden. Im Antrag ist zu begründen, dass der Schutzzweck des Wasserschutzgebiets durch die Photovoltaik-Freiflächenanlage nicht gefährdet wird und dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan nicht außerhalb des Wasserschutzgebietes in gleicher Weise umgesetzt werden kann (Alternativenprüfung).
Die Maßgaben der Wasserschutzgebietsverordnung und das Merkblatt "Planung und Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Trinkwasserschutzgebieten" des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutzes werden bei der Planung beachtet. Die Untere Wasserbehörde hat mitgeteilt, dass eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, wenn das Vorhaben die gesetzlichen Anforderungen hierfür erfüllt.
Vorhabenträger ist die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG), die das städtische Grundstück langfristig für einen Betrieb der Photovoltaikanlage über einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren pachten wird.
Im Rahmen des Planungsverfahrens verpflichtet sich die AVG als Vorhabenträger, das geplante Vorhaben und die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer zu bestimmenden Frist durchzuführen und die entstehenden Kosten zu tragen. Die hierfür erforderlichen Vereinbarungen sind zwischen der Stadt Aschaffenburg und der AVG als Vorhabenträger in einem Durchführungsvertrag zu verankern, der vor Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes abgeschlossen sein muss.
Durchführungsvertrag
Wesentliche Grundlagen und verpflichtende Inhalte des Durchführungsvertrags werden voraussichtlich u.a. sein:
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Südwestlich Obernburger Straße für das Flurstück 3021“ (Nr. 09/07, in Kraft tretende Fassung) mit Begründung
- Grünordnungsplan mit Bilanzierung des Eingriffs und Konzeption der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Südwestlich Obernburger Straße“
- Umweltbericht zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Südwestlich Obernburger Straße“
- Naturschutzfachliche Angaben zur Artenschutzrechtlichen Beurteilung (ASB) auf der Basis von Gebäude-Untersuchungen
- Naturschutzfachliche Angaben zur Artenschutzrechtlichen Beurteilung (ASB) auf der Basis von Gelände- und Baum-Untersuchungen sowie Reptilien- und Brutvogel-Kartierungen
- Dauerhafte Verpachtung des Grundstücks Fl.Nr. 3021 der Gemarkung Leider durch die Stadt Aschaffenburg (Verpächter) an die Aschaffenburger Versorgungs-Gesellschaft AVG (Pächter) für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren, mit Verlängerungsmöglichkeit gekoppelt an die Betriebslaufzeit der Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Durchführungsfrist: Errichtung und Inbetriebnahme einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 700 kWp bis spätestens 5 Jahre nach Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Unterbrechungsfreie Betriebsdauer von mindestens 20 Jahren ab Inbetriebnahme
- Rückbauverpflichtung für alle ober- und unterirdischen baulichen Anlagen im Falle der Betriebseinstellung oder Standortaufgabe
Klimawirkung
Photovoltaik-Strom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der Energiewende dar. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei und haben aktuell zudem eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit.
Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglicher zu machen. Deshalb ist die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz.
Zu 4:
Nächster Verfahrensschritt: Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB
Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 mit Begründungsentwurf vom 19.09.2022 (incl. Umweltbericht) können nun die Öffentlichkeit sowie nochmals die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden (§ 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB).
Die Verwaltung wird daher beauftragt, die „öffentliche Auslegung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Die „öffentliche Auslegung“ erfolgt durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs im Rathaus; nach gesetzlicher Vorschrift (§ 3 Abs.2 Satz 1 BauGB) sind die Planunterlagen für die Dauer von mindestens einem Monat auszuhängen.
Während dieser Frist können sich Bürgerinnen und Bürger über die ausgehängten Planunterlagen informieren und sich bei Bedarf von einer fachkundigen Person aus dem Stadtplanungsamt erklären lassen.
Parallel werden während der Auslegungsfrist ergänzend digitale Informations- und Beteiligungsformen angeboten.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt und nochmals an der Planung beteiligt. Sie erhalten Gelegenheit zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme.
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ (Nr. 09/07) mit Begründungsentwurf vom 19.09.2022 (incl. Umweltbericht) wird gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 mit Begründungsentwurf vom 19.09.2022 (incl. Umweltbericht) die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. / PVS/10/8/22. Bebauungsplan 03/27 "Südlich Bismarckallee - West": Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.10.2022
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ö
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Vorberatend
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8 | PVS/10/8/22 |
Stadtrat (Plenum)
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14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.10.2022
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ö
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Beschließend
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6 | PL/14/6/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1: Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 sind von insgesamt 136 Bürgerinnen und Bürgern schriftliche Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen eingegangen.
Diese werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)“ aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern B 1 bis B 136 behandelt, inhaltlich erörtert und abgewogen.
In diesem Bericht sind die jeweiligen Einwender (Bürgerinnen und Bürger) durch Zuordnung einer Kennnummer anonymisiert. Die Originalstellungnahmen sowie eine darauf basierende Einwender-liste mit den Adressdaten der Bürgerinnen und Bürger liegen der Stadtverwaltung vor.
Folgende Besonderheiten sind bei diesem Bericht zu beachten:
- Vier Bürgerinnen und Bürger haben zwei unterschiedliche Stellungnahmen eingereicht, die jeweils unter eigener Kennnummer separat behandelt werden. In der Einwenderliste sind die betreffenden vier Bürgerinnen und Bürger daher doppelt aufgeführt.
- Die unter der Kennnummer B 1 bis B 106 behandelten Stellungnahmen sind aufgrund der Benut-zung eines Vordrucks inhaltsgleich. Ebenfalls identisch sind die unter der Kennnummer B 109 bis B 125 behandelten Stellungnahmen, auch hier wurde jeweils ein (anderer) Vordruck verwendet.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 107 und 108 weichen vom vorgedruckten Muster (B 1 bis B 106) durch persönliche Ergänzungen ab.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 126 bis 136 wurden von den jeweiligen Einwendern ohne Verwendung eines Vordrucks verfasst.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern B 1 bis B 126, B 133 bis B 136 beziehen sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/27 „Südlich Bismarckallee – West“, sondern auch auf die Bebauungspläne 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“ und 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“.
Inhaltlich ergibt sich grob überschlägig und kurzgefasst folgendes Bild:
- 129 Einwender (Stellungnahmen B 1 bis B 126 und B 133 bis B 135) tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel der weiteren Reduzierung und Entdichtung der baulichen Ausnutzung im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
- 7 Einwender (Stellungnahmen B 127 bis B 132 und B 136) hingegen tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel einer großzügigeren Bebaubarkeit der Grundstücke im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
Die Stellungnahmen B 127 bis B 132 beziehen sich dabei verstärkt auf die Auswirkungen der Bauleitplanung für die Bebaubarkeit oder die Entwicklungsoptionen konkreter Grundstücke im Plangebiet.
Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) ähnelt grundsätzlich den Resultaten aus der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit Diskussion des Bebauungsplan-Vorentwurfs aus dem Jahr 2021.
Den damaligen Bericht hat der Stadtrat (Plenum) in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Dabei gab es inhaltliche Grundsatzentscheidungen, bei denen der Stadtrat in einigen Fällen abweichend von den damaligen Empfehlungen der Beschlussvorlage entschied, nämlich:
- Maß der baulichen Nutzung: Beschluss zur Beibehaltung der Begrenzung der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch Nebenanlagen auf 30% (für alle Baugebiete)
- Überbaubare Grundstücksflächen: Beschluss zur Zulässigkeit von Tiefgaragen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen
Diese Fragen werden (u.a.) auch in jetzt (teils erneut) vorgebrachten Bedenken und Anregungen aufgeworfen. Die Stadtverwaltung orientiert sich in inhaltlicher Erörterung und Abwägung der betreffenden Bedenken und Anregungen an den o.g. Grundsatzbeschlüssen im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, woraus eine Nichtberücksichtigung der jeweiligen Bedenken und Anregungen folgt.
Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Während der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 03.01. bzw. 17.01.2022 bis zum 25.02.2022 wurden in insgesamt sechs schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hin-weise werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwä-gungstabelle”, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 38 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung von sechs Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen.
Den Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg und der Unteren Immissionsschutzbe-hörde der Stadt Aschaffenburg wird teilweise gefolgt. Die übrigen Hinweise bedürfen keiner Abwä-gung, sie werden zur Kenntnis genommen.
Die daraus resultierenden Änderungen in Bebauungsplan und Begründung (siehe unter 2) sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Zu 2: Satzungsbeschluss
Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und
-ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021 und die zugehörige Begründung (incl. Um-weltbericht) gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzun-gen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet.
In den aktualisierten Bebauungsplan vom 19.09.2022 und in die aktualisierte Begründung (incl. Umweltbericht) gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
Bebauungsplan (Planzeichnung und Text):
- Die Planzeichnung des Bebauungsplans erfolgt auf aktualisierter Katasterkartengrundlage.
- Der Hinweis zur "Versickerung von Niederschlagswasser" wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.3. wie folgt gefasst:
„III.3 Niederschlagswasser soll im Sinne des § 55 (2) Wasserhaushaltsgesetz vorrangig auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht oder als Brauchwasser genutzt werden.
Bei der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser sind die „Verordnung über die erlaub-nisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasser-freistellungsverordnung - NWFreiV) sowie die „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ (TRENGW) zu beachten. Nur in begrün-deten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung für gedrosselte Einleitung in den städtischen Kanal erteilt werden.“
- Der Hinweis zum „Schutz vor Verkehrslärm“ wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.8 wie folgt gefasst:
„III.8 In den Baugebieten wird zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen empfohlen, Aufent-haltsräume zur straßenabgewandten Seite der Ludwigs- und der Bismarckallee auszurichten und / oder bauliche Maßnahmen zum Schallschutz zu ergreifen (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern).
Für unmittelbar an der Ludwigsallee anliegende Baugrundstücke sind bei Errichtung oder Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen technische Vorkehrungen gemäß DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - zum Schutz vor Außenlärm verpflichtend. Ein entsprechender Lärmschutznachweis ist im Rahmen der Genehmigungsfreistellungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren zu führen.“
Begründung zum Bebauungsplan:
- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen
Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 19.09.2022 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.
Veränderungssperre:
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt gemäß § 17 Abs.5 BauGB automatisch auch die seit 30.01.2021 rechtskräftige Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 03/27) außer Kraft.
.Beschluss:
I.
1. Die Berichte der Verwaltung vom 19.09.2022 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - West“ (Nr. 03/27) zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee werden zur Kenntnis genommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Berichte über das Ergebnis der Betei-ligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen (siehe Anlagen zur Beschlussvorlage).
Die in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit – öffentliche Auslegung):
B 1 bis B 106: Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 107 bis B 108: Den Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 109 bis B 125: Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 126: Den Anregungen der Bürgerin wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 127 bis B 130: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird nicht gefolgt.
B 131 bis B 132: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 133 bis B 135: Den Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 136: Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrach-ten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):
Nr. 1 Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 8 Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 22 Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 29 Die Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 31 Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 33 Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeindeord-nung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarck-allee - West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee (Nr. 03/27) vom 19.09.2022 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4
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9. / PVS/10/9/22. Bebauungsplan 03/28 "Südlich Bismarckallee - Mitte": Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
05.10.2022
|
ö
|
Vorberatend
|
9 | PVS/10/9/22 |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.10.2022
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/14/7/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1: Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 sind von insgesamt 133 Bürgerinnen und Bürgern schriftliche Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen eingegangen.
Diese werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)“ aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern B 1 bis B 133 behandelt, inhaltlich erörtert und abgewogen.
In diesem Bericht sind die jeweiligen Einwender (Bürgerinnen und Bürger) durch Zuordnung einer Kennnummer anonymisiert. Die Originalstellungnahmen sowie eine darauf basierende Einwender-liste mit den Adressdaten der Bürgerinnen und Bürger liegen der Stadtverwaltung vor.
Folgende Besonderheiten sind bei diesem Bericht zu beachten:
- Fünf Bürgerinnen und Bürger haben zwei unterschiedliche Stellungnahmen eingereicht, die je-weils unter eigener Kennnummer separat behandelt werden. In der Einwenderliste sind die betref-fenden fünf Bürgerinnen und Bürger daher doppelt aufgeführt.
- Die unter der Kennnummer B 1 bis B 106 behandelten Stellungnahmen sind aufgrund der Benut-zung eines Vordrucks inhaltsgleich. Ebenfalls identisch sind die unter der Kennnummer B 109 bis B 125 behandelten Stellungnahmen, auch hier wurde jeweils ein (anderer) Vordruck verwendet.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 107 und 108 weichen vom vorgedruckten Muster (B 1 bis B 106) durch persönliche Ergänzungen ab.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 126 bis 133 wurden von den jeweiligen Einwen-dern ohne Verwendung eines Vordrucks verfasst.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern B 1 bis B 129 und B 131 beziehen sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“, sondern auch auf die Bebauungspläne 03/27 „Südlich Bismarckallee – West“ und 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“.
- Die Stellungnahme unter der Kennnummern B 130 bezieht sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“, sondern auch auf den Bebauungsplan 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“.
Inhaltlich ergibt sich grob überschlägig und kurzgefasst folgendes Bild:
- 130 Einwender (Stellungnahmen B 1 bis B 130 tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel der weiteren Reduzierung und Entdichtung der baulichen Ausnutzung im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
- 3 Einwender (Stellungnahmen B 131 bis B 133) hingegen tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel einer großzügigeren Bebaubarkeit der Grundstücke im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfestsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
Diese Stellungnahmen beziehen sich dabei verstärkt auf die Auswirkungen der Bauleitplanung für die Bebaubarkeit oder die Entwicklungsoptionen konkreter Grundstücke im Plangebiet.
Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) ähnelt grundsätzlich den Resultaten aus der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit Diskussion des Bebauungsplan-Vorentwurfs aus dem Jahr 2021. Den damaligen Bericht hat der Stadtrat (Plenum) in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Dabei gab es inhaltliche Grundsatzentscheidungen, bei denen der Stadtrat in einigen Fällen abweichend von den damaligen Empfehlungen der Beschlussvorlage entschied, nämlich:
- Maß der baulichen Nutzung: Beschluss zur Beibehaltung der Begrenzung der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch Nebenanlagen auf 30% (für alle Baugebiete)
- Überbaubare Grundstücksflächen: Beschluss zur Zulässigkeit von Tiefgaragen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen
Diese Fragen werden (u.a.) auch in jetzt (teils erneut) vorgebrachten Bedenken und Anregungen aufgeworfen. Die Stadtverwaltung orientiert sich in inhaltlicher Erörterung und Abwägung der betreffenden Bedenken und Anregungen an den o.g. Grundsatzbeschlüssen im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, woraus eine Nichtberücksichtigung der jeweiligen Bedenken und Anregungen folgt.
Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Während der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 03.01. bzw. 17.01.2022 bis zum 25.02.2022 wurden in insgesamt sieben schrift-lichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hin-weise werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwä-gungstabelle”, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 38 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung von sieben Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen.
Den Anregungen der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg wird vollumfänglich gefolgt, den Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg und der Unteren Immissions-schutzbehörde der Stadt Aschaffenburg teilweise. Die übrigen Hinweise bedürfen keiner Abwä-gung, sie werden zur Kenntnis genommen.
Die daraus resultierenden Änderungen in Bebauungsplan und Begründung (siehe unter 2) sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Zu 2: Satzungsbeschluss
Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021 und die zugehörige Begründung (incl. Um-weltbericht) gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergän-zungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet.
In den aktualisierten Bebauungsplan vom 19.09.2022 und in die aktualisierte Begründung (incl. Umweltbericht) gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
Bebauungsplan (Planzeichnung und Text):
- Die Planzeichnung des Bebauungsplans erfolgt auf aktualisierter Katasterkartengrundlage.
- Das Baudenkmal Bismarckallee 52 (Mehrfamilienwohnhaus von 1909) wird durch nachrichtliche Übernahme im Bebauungsplan gekennzeichnet.
- Der Hinweis zur "Versickerung von Niederschlagswasser" wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.3. wie folgt gefasst:
„III.3 Niederschlagswasser soll im Sinne des § 55 (2) Wasserhaushaltsgesetz vorrangig auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht oder als Brauchwasser genutzt werden.
Bei der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser sind die „Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) sowie die „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ (TRENGW) zu beachten. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung für gedrosselte Einleitung in den städtischen Kanal erteilt werden.“
- Der Hinweis zum „Schutz vor Verkehrslärm“ wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.8 wie folgt gefasst:
„III.8 In den Baugebieten wird zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen empfohlen, Aufent-haltsräume zur straßenabgewandten Seite der Ludwigs- und der Bismarckallee auszurichten und / oder bauliche Maßnahmen zum Schallschutz zu ergreifen (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern).
Für unmittelbar an der Ludwigsallee anliegende Baugrundstücke sind bei Errichtung oder Ände-rung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen technische Vorkehrungen gemäß DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - zum Schutz vor Außenlärm verpflichtend. Ein entsprechen-der Lärmschutznachweis ist im Rahmen der Genehmigungsfreistellungs- bzw. Baugenehmigungs-verfahren zu führen.“
Begründung zum Bebauungsplan:
- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen
Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 19.09.2022 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.
Veränderungssperre:
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt gemäß § 17 Abs.5 BauGB automatisch auch die seit 22.05.2021 rechtskräftige Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 03/28) außer Kraft.
.Beschluss:
I.
1. Die Berichte der Verwaltung vom 19.09.2022 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan-entwurf für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Mitte“ (Nr. 03/28) zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße werden zur Kenntnis genommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen (siehe Anlagen zur Beschlussvorlage).
Die in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit – öffentliche Auslegung):
B 1 bis B 106: Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 107 bis B 108: Den Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 109 bis B 125: Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 126: Den Anregungen der Bürgerin wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 127 bis B 129: Den Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 130: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin wird nicht gefolgt.
B 131: Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 132: Den Bedenken der Bürgerin wird nicht gefolgt.
B 133: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin wird nicht gefolgt.
Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrach-ten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):
Nr. 1 Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 8 Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 22 Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 29 Die Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 30 Die Anregung der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg wird berücksichtigt.
Nr. 31 Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 32 Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarck-allee - Mitte“ zwischen zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße (Nr. 03/28) vom 19.09.2022 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4
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10. / PVS/10/10/22. Bebauungsplan 03/29 "Südlich Bismarckallee - Ost": Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden; Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.10.2022
|
ö
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Vorberatend
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10 | PVS/10/10/22 |
Stadtrat (Plenum)
|
14. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.10.2022
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/14/8/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1: Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 17.01.2022 bis 25.02.2022 sind von insgesamt 144 Bürgerinnen und Bürgern schriftliche Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen eingegangen.
Diese werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)“ aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern B 1 bis B 144 behandelt, inhaltlich erörtert und abgewogen.
In diesem Bericht sind die jeweiligen Einwender (Bürgerinnen und Bürger) durch Zuordnung einer Kennnummer anonymisiert. Die Originalstellungnahmen sowie eine darauf basierende Einwender-liste mit den Adressdaten der Bürgerinnen und Bürger liegen der Stadtverwaltung vor.
Folgende Besonderheiten sind bei diesem Bericht zu beachten:
- Acht Bürgerinnen und Bürger haben zwei unterschiedliche Stellungnahmen eingereicht, die jeweils unter eigener Kennnummer separat behandelt werden. In der Einwenderliste sind die betreffenden acht Bürgerinnen und Bürger daher doppelt aufgeführt.
- Die unter der Kennnummer B 1 bis B 106 behandelten Stellungnahmen sind aufgrund der Benut-zung eines Vordrucks inhaltsgleich. Ebenfalls identisch sind die unter der Kennnummer B 109 bis B 125 behandelten Stellungnahmen, auch hier wurde jeweils ein (anderer) Vordruck verwendet.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 107 und 108 weichen vom vorgedruckten Muster (B 1 bis B 106) durch persönliche Ergänzungen ab.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern 126 bis 144 wurden von den jeweiligen Einwendern ohne Verwendung eines Vordrucks verfasst.
- Die Stellungnahmen unter den Kennnummern B 1 bis B 125, B 132, B 140 bis B 142 und B 144 beziehen sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“, sondern auch auf die Bebauungspläne 03/27 „Südlich Bismarckallee – West“ und 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“.
- Die Stellungnahme unter der Kennnummer B 143 bezieht sich nicht ausschließlich auf den Bebauungsplan 03/29 „Südlich Bismarckallee – Ost“, sondern auch auf den Bebauungsplan 03/28 „Südlich Bismarckallee – Mitte“.
Inhaltlich ergibt sich grob überschlägig und kurzgefasst folgendes Bild:
- 133 Einwender (Stellungnahmen B 1 bis B 127, B 132, B 137 und B 140 bis B 143) tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel der weiteren Reduzierung und Entdichtung der baulichen Ausnutzung im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplanfest-setzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
- 11 Einwender (Stellungnahmen B 128 bis B 131 und B 133 bis B 136, B 138 bis B 139 und B 144) hingegen tragen verschiedene Bedenken und Anregungen mit dem Ziel einer großzügigeren Bebaubarkeit der Grundstücke im Plangebiet vor, insbesondere hinsichtlich der Bebauungsplan-festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zu den überbaubaren Grundstücksflächen.
Die Stellungnahmen B 128 bis B 131, B 133 bis B 136 und B 138 bis B 139) beziehen sich dabei verstärkt auf die Auswirkungen der Bauleitplanung auf die Bebaubarkeit oder die Entwicklungs-optionen konkreter Grundstücke im Plangebiet.
Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) ähnelt grundsätzlich den Resultaten aus der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ mit Diskussion des Bebauungsplan-Vorentwurfs aus dem Jahr 2021. Den damaligen Bericht hat der Stadtrat (Plenum) in seiner Sitzung am 28.06.2021 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Ausarbeitung des Bebauungsplanentwurfs beauftragt. Dabei gab es inhaltliche Grundsatzentscheidungen, bei denen der Stadtrat in einigen Fällen abweichend von den damaligen Empfehlungen der Beschlussvorlage entschied, nämlich:
- Maß der baulichen Nutzung: Beschluss zur Beibehaltung der Begrenzung der zulässigen Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) durch Nebenanlagen auf 30% (für alle Baugebiete)
- Überbaubare Grundstücksflächen: Beschluss zur Zulässigkeit von Tiefgaragen nur innerhalb der festgesetzten überbaubaren Flächen
- Überbaubare Grundstücksflächen: Beschluss zur Beibehaltung der Baufenster (also keine Anpassung bzw. Vergrößerung) in mehreren Einzelfällen zwischen Arndtstraße und Yorckstraße, zwischen Yorckstraße und Kirchnerstraße, nordöstlich der Kirchnerstraße und östlich Lug ins Land.
Diese Fragen werden (u.a.) auch in jetzt (teils erneut) vorgebrachten Bedenken und Anregungen aufgeworfen. Die Stadtverwaltung orientiert sich in inhaltlicher Erörterung und Abwägung der betreffenden Bedenken und Anregungen an den o.g. Grundsatzbeschlüssen im Ergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, woraus eine Nichtberücksichtigung der jeweiligen Bedenken und Anregungen folgt.
Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Während der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 03.01. bzw. 17.01.2022 bis zum 25.02.2022 wurden in insgesamt acht schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgetragen.
Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinwei-se werden im Bericht der Verwaltung vom 19.09.2022 über das „Ergebnis der (erneuten) Beteili-gung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwägungs-tabelle”, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 38 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung von acht Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen.
Den Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg und der Unteren Immissionsschutz-behörde der Stadt Aschaffenburg wird teilweise gefolgt. Die übrigen Hinweise bedürfen keiner Abwägung, sie werden zur Kenntnis genommen.
Die daraus resultierenden Änderungen in Bebauungsplan und Begründung (siehe unter 2) sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Zu 2: Satzungsbeschluss
Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 25.10.2021 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2021 und die zugehörige Begründung (incl. Um-weltbericht) gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzun-gen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet.
In den aktualisierten Bebauungsplan vom 19.09.2022 und in die aktualisierte Begründung (incl. Umweltbericht) gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
Bebauungsplan (Planzeichnung und Text):
- Die Planzeichnung des Bebauungsplans erfolgt auf aktualisierter Katasterkartengrundlage
- Der Hinweis zur "Versickerung von Niederschlagswasser" wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.3. wie folgt gefasst:
„III.3 Niederschlagswasser soll im Sinne des § 55 (2) Wasserhaushaltsgesetz vorrangig auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht oder als Brauchwasser genutzt werden.
Bei der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser sind die „Verordnung über die erlaub-nisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasser-freistellungsverordnung - NWFreiV) sowie die „Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser“ (TRENGW) zu beachten. Nur in begrün-deten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung für gedrosselte Einleitung in den städtischen Kanal erteilt werden.“
- Der Hinweis zum „Schutz vor Verkehrslärm“ wird ergänzt und im Bebauungsplan unter III.8 wie folgt gefasst:
„III.8 In den Baugebieten wird zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen empfohlen, Aufent-haltsräume zur straßenabgewandten Seite der Ludwigs- und der Bismarckallee auszurichten und / oder bauliche Maßnahmen zum Schallschutz (z.B. Einbau von Lärmschutzfenstern) zu ergreifen.
Für die in nächster Nähe zur Ludwigsallee gelegenen Baugrundstücke südlich der Straße Lug ins Land sind bei Errichtung oder Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen voraussichtlich technische Vorkehrungen gemäß DIN 4109 - Schallschutz im Hochbau - zum Schutz vor Außenlärm notwendig. Ein entsprechender Lärmschutznachweis ist im Rahmen der Genehmigungsfreistellungs- bzw. Baugenehmigungsverfahren zu führen.“
Begründung zum Bebauungsplan:
- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen
Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 19.09.2022 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.
Veränderungssperre:
Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans tritt gemäß § 17 Abs.5 BauGB automatisch auch die seit 22.05.2021 rechtskräftige Veränderungssperre für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Flurstück-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Flurstücks-Nr. 4319 bis zum Fußweg Flurstück-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Flurstück-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 03/29) außer Kraft.
.Beschluss:
I.
1. Die Berichte der Verwaltung vom 19.09.2022 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplanentwurf für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ (Nr. 03/29) zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4319 bis zum Fußweg Fl.-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Fl.-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße werden zur Kenntnis genommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Berichte über das Ergebnis der Beteili-gung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange behandelt und abgewogen (siehe Anlagen zur Beschlussvorlage).
Die in den Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit – öffentliche Auslegung):
B 1 bis B 106: Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 107 bis B 108: Den Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 109 bis B 125: Den Anregungen der Bürgerinnen und Bürger wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 126 bis B 127: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 128 bis B 129: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 130 bis B 131: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 132: Den Anregungen der Bürgerin wird weitestgehend nicht gefolgt.
B 133: Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 134 bis B 136: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 137: Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 138: Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 139: Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
B 140 bis B 142: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin und der Bürger wird nicht gefolgt.
B 143: Den Bedenken und Anregungen der Bürgerin wird nicht gefolgt.
B 144: Den Bedenken und Anregungen des Bürgers wird nicht gefolgt.
Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrach-ten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):
Nr. 1 Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 8 Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH, Niederlassung Süd, werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 20 Die Hinweise der Regierung von Unterfranken (höhere Landesplanungsbehörde) werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 21 Die Hinweise des Regionalen Planungsverbands Bayerischer Untermain werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 22 Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 29 Die Anregungen des Tiefbauamts der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 31 Die Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden teilweise berücksichtigt.
Nr. 32 Die Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, den Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarckallee - Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Fl.-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4319 bis zum Fußweg Fl.-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Fl.-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße (Nr. 03/29) vom 19.09.2022 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 4
Datenstand vom 09.11.2022 10:04 Uhr