Datum: 19.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Kultursenat
Öffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 18:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / KS/2/1/22. Errichtung einer Gedenktafel zur Erinnerung an die Befreiung Aschaffenburgs vom Nationalsozialismus durch die US-Truppen im Jahr 1945
- Antrag der KI vom 17.10.2012
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.10.2022
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ö
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Beschließend
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1 | KS/2/1/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Beitrag der US-Truppen zur Befreiung Europas - und damit Deutschlands - 1945 von der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus ist in der wissenschaftlichen Geschichtsforschung unumstritten und im öffentlichen Diskurs sowie im politischen und gesellschaftlichen Bewusstsein der Bundesrepublik tief verankert. Der Einmarsch US-amerikanischer Truppen in deutsche Städte beendete die zwölfjährige totalitäre NS-Diktatur und schuf die Grundlagen für einen demokratischen und friedlichen Neubeginn. Bei den oft erbittert geführten Kämpfen jedoch zahlte die US-Armee einen hohen Blutzoll, was auch in Aschaffenburgs der Fall war. Während der Kämpfe, die am 3. April 1945 mit der Kapitulation der “Festung Aschaffenburg” endeten, sollen Schätzungen zufolge mehrere hundert US-Soldaten gestorben sein. In der Stadt Aschaffenburg erinnern heute keine Gedenktafel und kein Denkmal an die Opfer der US-Armee.
In vielen deutschen Städten aber ist es inzwischen zur “üblichen Praxis” geworden, an die Gefallenen der US-Armee und ihren Beitrag zum Sieg über den Nationalsozialismus zu erinnern. So gedachten im April 2019 Bürger*innen und Vertreter*innen der Stadt Weißenfels (Sachsen-Anhalt) sowie des Leipziger US-Generalkonsulats der 15 US-Soldaten, die im April 1945 bei den Kämpfen um die Stadt ihr Leben verloren. Die Stadt Weißenfels verfügt bereits über eine Gedenktafel, die an den Verlust der US-Soldaten erinnert. Auch in Leipzig gedachten am 17. April 2021 Vertreter*innen der Stadt, der dortigen Gedenkstätte und des US-Generalkonsulats an die Befreiung Leipzigs durch die 2. und 69. Infanteriedivision der US-Armee. In Leipzig erinnert ebenfalls eine Gedenktafel an dieses Ereignis. In Weimar ist eine Gedenktafel zur Erinnerung an die - friedliche - Übergabe der Stadt an die US-Truppen zu finden, und in der bayerischen Landeshauptstadt gedenkt eine Inschrift der US-Soldaten, die “München am 30. April 1945 von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft befreiten”.
Diese Beispiele veranschaulichen, dass die Erinnerung an die Opfer der US-Armee und ihren Beitrag zur Befreiung Deutschlands von den Fesseln des Nationalsozialismus eine für die Aschaffenburger Erinnerungskultur bedeutende Aufgabe darstellt. Mit der im Jahr 2015 gezeigten Ausstellung über das Kriegsende in Aschaffenburg sowie in Publikationen ist dieses Thema bereits angeschnitten worden.
Es wird vorgeschlagen, eine Gedenktafel zur Erinnerung an die Befreiung der Stadt durch die US-Armee-Einheiten und deren Gefallene zu errichten.
Als Wortlaut wird folgender Text vorgeschlagen: “Zur Erinnerung an die US-Soldaten, die bei der Befreiung Aschaffenburgs vom Nationalsozialismus ihr Leben verloren haben”.
Bezüglich des genauen Standorts der Gedenktafel werden die Mitglieder des Stadtrats gesondert vorab informiert.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung zur Erinnerung an die Befreiung Aschaffenburgs durch die US-Armee 1945 und deren Opfer, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1). Die Gedenktafel ist zu errichten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / KS/2/2/22. Errichtung einer Gedenktafel zur Erinnerung an den Aschaffenburger Widerstandskämpfer Peter Gingold
- Antrag der KI vom 25.03.2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.10.2022
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ö
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Beschließend
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2 | KS/2/2/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Seit Beginn der Fünfzigerjahre zeichnete sich allmählich eine politische Anerkennung des Widerstands gegen das nationalsozialistische Regime ab, als 1952 im Berliner Bendlerblock der Grundstein für die Errichtung eines Ehrenmals gelegt wurde, das den hingerichteten Offizieren des Attentats vom 20. Juli 1944 galt. Die bekannte Rede von Bundespräsident Theodor Heuss am 19. Juli 1954 leitete eine Wende im öffentlichen Umgang mit dem historischen Erbe des Widerstands ein; fortan bildete das Attentat vom 20. Juli 1944 ein zentrales Ereignis in der Erinnerungspolitik der Bundesrepublik, und in vielen (west-)deutschen Städten wurde der ermordeten Attentäter gedacht. Zudem führten intensive Zeitgeschichtsforschungen zur öffentlichen und gesellschaftlichen Würdigung weiterer Widerstandsgruppen, -akteure und -milieus, wie zum Beispiel der Studentengruppe “Weiße Rose”.
Problematisch hingegen gestaltete sich die Erinnerung an den kommunistischen Widerstand beziehungsweise an Kommunisten, die das nationalsozialistische Regime aktiv bekämpft hatten. Im Kontext des Kalten Krieges und der Auseinandersetzung mit der DDR über den ideologisch “richtigen” Widerstand fand eine angemessene Würdigung kommunistischer Widerstandskämpfer in der Bundesrepublik zunächst nicht statt. Das Ende des Kalten Krieges und die Wiedervereinigung schufen eine neue Ausgangslage, die auch der deutlichen und sichtbaren Anerkennung des kommunistischen Widerstands den Weg ebnete. Die Zeitgeschichtsforschung leistete hierzu erneut einen wichtigen Beitrag: Es setzte sich nämlich die Einsicht durch, dass, wer das NS-Regime bekämpft und dabei sein eigenes Leben riskiert hatte, für diesen Kampf - unabhängig von seiner politischen Einstellung - unbedingt gewürdigt werden sollte.
Peter Gingold, der am 8. März 1916 in Aschaffenburg geboren wurde und seit 1929 in Frankfurt am Main lebte, erfüllt zweifellos dieses Kriterium. 1931, als die Zusammenstöße zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten auf deutschen Straßen zunahmen, trat er in den “Kommunistischen Jugendverband Deutschlands” ein. Zwei Jahre später emigrierte seine jüdische Familie nach Frankreich. Er selbst blieb in Deutschland und nahm an Widerstandsaktivitäten teil. Im Frühjahr 1933 wurde er verhaftet, später floh er nach Frankreich. Dort beteiligte er sich an Aktivitäten der Résistance und wurde 1943 in Dijon erneut verhaftet. Nach gelungenem Fluchtversuch fand er wieder den Weg zur Résistance. Anschließend verschlug es ihn zu den antifaschistischen Partisanen in Italien, wo er das Kriegsende erlebte.
Gingold verkörpert somit das Ideal des unbeugsamen antifaschistischen Kämpfers, der seine freiheitliche Gesinnung - trotz Verfolgung und wiederholter Verhaftung - in drei europäischen Ländern mehrmals unter Beweis gestellt hat. Seine Erlebnisse schilderte er bis ins hohe Alter hinein eindrucksvoll in Interviews und vor Schulklassen; seine 2009 veröffentlichten Erinnerungen und weitere Publikationen geben Aufschluss über seine Widerstandstätigkeit in der NS-Zeit. Auch die im Frühjahr 2022 in Aschaffenburg gezeigte Ausstellungsreihe “Trotz alledem” berichtete über Peter Gingolds Leben und Wirken.
Hiermit wird vorgeschlagen, eine Gedenktafel zur Erinnerung an den Aschaffenburger Widerstandskämpfer Peter Gingold zu errichten, die folgenden Text enthalten kann: “Zur Erinnerung an den mutigen Widerstand von Peter Gingold gegen den Nationalsozialismus 1933-1945”. Bezüglich des genauen Standorts der Gedenktafel werden die Mitglieder des Stadtrats gesondert vorab informiert.
.Beschluss:
I. Der Bericht der Verwaltung über den Widerstandskämpfer Peter Gingold, wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / KS/2/3/22. Neuordnung des Haushaltes des Kulturamtes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.10.2022
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ö
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Beschließend
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3 | KS/2/3/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zum Haushaltsjahr 2023 wird die Abbildung der Aktivitäten des Städtischen Kulturamtes im Haushalt der Stadt grundlegend reformiert. Die Neugestaltung verfolgt im Wesentlichen zwei Ziele: Transparenz und Differenzierung, Darüber hinaus wird durch die vorgenommenen Maßnahmen die Erfüllung der sich weitreichend verändernden Umsatzsteuerpflicht der Gemeinden ermöglicht.
In einem separaten Text-Dokument und einer zugehörigen PPP werden die Umstellungen im Einzelnen erläutert und begründet.
.Beschluss:
I. Der Kultursenat nimmt die Neuordnung des Haushaltes für das Kulturamt ab dem Kalenderjahr 2023 zur Kenntnis (Anlage 3).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / KS/2/4/22. Nutzung des Stadttheaters verwaltungsintern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.10.2022
|
ö
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Beschließend
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4 | KS/2/4/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Städtische Ämter, Dienststellen, Eigenbetriebe sowie Einrichtungen, an denen die Stadt Aschaffenburg beteiligt ist (Klinikum, vhs) können das Stadttheater an bis zu fünfzehn Terminen im Jahr kostenfrei für herausragende repräsentative Ereignisse wie Jubiläen, Preisverleihungen, Feierstunden usw. kostenfrei nutzen. Die Koordination der Termine erfolgt im Kulturamt in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister.
Die bisherige Praxis, für derartige Nutzungen Mietverträge abzuschließen und Mieten aus Haushaltsstellen der jeweiligen Ämter an das Kulturamt zu überweisen, erzeugt viel unnötigen Verwaltungsaufwand. Letztlich wird Geld innerhalb des Städtischen Haushaltes nur verschoben. Die Erstellung der Verträge und der Veranstaltungsprotokolle erfolgt in einem meist dem Bedarf der Veranstaltungen nicht angemessenen Prozess. Durch die Vereinfachung werden Ressourcen auf beiden Seiten – veranstaltende Dienststelle und Kulturamt – gespart.
.Beschluss:
I. Der Kultursenat stimmt den neuen Richtlinien zur Nutzung des Stadttheaters für Ämter, Eigenbetriebe und ähnliche Einrichtungen zu (Anlage 4).
Die Verwaltung prüft, inwieweit Räumlichkeiten des Stadttheaters auch den Fraktionen und Wählergruppen des Stadtrates zu Verfügung gestellt werden können.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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5. / KS/2/5/22. SPNr. nach TOP 4 ö
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.10.2022
|
ö
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Beschließend
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5 | KS/2/5/22 |
.Beschluss:
Herr Stadtrat Thomas Giegerich (GRÜNE) zieht seinen Antrag vom 14.10.2022 (Anlage 5) mündlich zurück.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / KS/2/6/22. Nutzung des Stadttheaters durch den Colos-Saal
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.10.2022
|
ö
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Beschließend
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6 | KS/2/6/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Stadttheater wird dem Betreiber des Colos-Saal, der Berninger Gastronomie GmbH für bis zu 10 Veranstaltungen im Zeitraum 15.9.2023 bis 30.6.2024 zu einem pauschalen Mietpreis von jeweils xxx€ zzgl. MwSt zur Verfügung gestellt. Bei der Terminkoordination haben Eigenveranstaltungen des Kulturamtes Priorität. Bei der Durchführung der Veranstaltung wird Personal des Kulturamtes nur im minimal notwendigem Umfang eingesetzt.
Der Kulturpreisträger Colos-Saal ist national renommiert und anerkannt für seine kulturell hochwertige Programmplanung. Das Angebot spricht eine relevante und große Zielgruppe kulturaffiner Menschen an und erreicht eine große Zahl potentieller Besucher. Durch die Nutzung des Stadttheaters wird den Menschen in der Region ein interessantes Angebot in Sparten gemacht, die nicht zum Kernprofil des Kulturamtes gehören. Wegen der Übernahme wesentlicher Aufgaben wie Booking, Öffentlichkeitsarbeit, Ticketing, Künstlerbetreuung und technische Betreuung durch die Berninger Gastronomie GmbH spart das Kulturamt Ressourcen, ohne dass das Programm im Stadttheater an Attraktivität verliert.
.Beschluss:
I. Der Kultursenat stimmt den neuen Richtlinien zur Nutzung des Stadttheaters durch die Berninger Gastronomie GmbH zu (Anlage 6).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
7. / KS/2/7/22. Bezuschussung freier Konzertveranstalter, insbesondere Philharmonischer Verein
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.10.2022
|
ö
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Beschließend
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7 | KS/2/7/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden gemäß den vom Stadtrat beschlossenen Förderrichtlinien Zuschüsse an freie Konzertveranstalter bewilligt. Die hierfür vorhandenen Haushaltsmittel wurden nicht vollständig abgerufen, so dass Spielraum für die Bezuschussung weiterer Veranstaltungen im Jahr 2022 besteht, sofern die Veranstalter nicht bereits Zuschüsse beantragt haben.
Insbesondere hat das Kulturamt in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister aus den Mitteln die Denis und Daniel Klug GbR unterstützt. Die Brüder Klug planen einen „Roof Garden“, eine Event-Location mit gastronomischer und kultureller Nutzung auf dem obersten Deck des Parkhauses Luitpoldstraße im Stil einer „urban lounge“. Hierfür sind zum Erlangen der Betriebserlaubnis und zur Entlastung der Nachbarn akustische Gutachten und Maßnahmen notwendig. Es handelt sich um ein für junge Menschen unter dreißig Jahren interessantes Angebot, das die Attraktivität und Lebensqualität erhöht und Lücken schließt.
Alle Empfänger von Zuschüssen des Kulturamtes im Rahmen der vom Stadtrat beschlossenen Förderrichtlinien werden gleichbehandelt. Sie erhalten das Angebot, Karten für die Veranstaltungen über die Theaterkasse verkaufen und ihre Veranstaltungen auf dem Monatsplakat des Kulturamtes abdrucken zu lassen. Veranstaltungen der freien Konzertveranstalter werden im Spielzeitheft des Kulturamtes nicht beworben. Der Philharmonische Verein Aschaffenburg e. V. reklamiert in der Öffentlichkeit, das Kulturamt habe ihm die Unterstützung entzogen. Dies entspricht nicht der Wahrheit.
In der Vergangenheit wurde bei Veranstaltungen des Philharmonischen Vereins das Orchester Collegium Musicum Aschaffenburg eingesetzt. Dieses Orchester ist seit mehr als hundert Jahren der Klangkörper, den die Stadt Aschaffenburg pflegt und unterstützt und der sie repräsentiert. Daher wurden diese Veranstaltungen in der Vergangenheit auch seitens des Kulturamtes durch weitergehende Maßnahmen unterstützt. Der Philharmonische Verein hat sich trotz intensiver Vermittlungsbemühungen des Kulturamtsleiters im Jahr 2021 endgültig von der Unterstützung des und der Zusammenarbeit mit dem Collegium Musicum verabschiedet und diese auch aus seiner Satzung gestrichen. Das Kulturamt veranstaltet daher wieder vermehrt selbst Konzerte und Musiktheateraufführungen mit dem Collegium Musicum, um dessen Entwicklung insbesondere auch als wesentlicher Baustein in der musikpädagogischen Konzeption der Städtischen Musikschule zu unterstützen.
.Beschluss:
I. Der Kultursenat nimmt den Bericht des Kulturamtsleiters zur Bezuschussung der freien Konzertveranstalter zur Kenntnis.
Oberbürgermeister Jürgen Herzing unterbricht die Sitzung von 17:59 bis 18:04 Uhr.
An den Förderrichtlinien zur Bezuschussung der freien Konzertveranstalter wird festgehalten.
Der Stadtrat unterstützt ausdrücklich die praktizierte Umsetzung der Förderrichtlinien durch das Kulturamt, insbesondere die Gleichbehandlung aller Vereine, Kirchen und Initiativen im Bereich Konzertveranstaltungen, sowie die Beauftragung des Collegium Musicum für Veranstaltungen des Kulturamtes.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / KS/2/8/22. Personalsituation Christian Schad Museum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
|
19.10.2022
|
ö
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Beschließend
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8 | KS/2/8/22 |
zum Seitenanfang
9. / KS/2/9/22. Betrieb Kirchnerhaus Museum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Kultursenat
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2. Sitzung des Kultursenates
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19.10.2022
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ö
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Beschließend
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9 | KS/2/9/22 |
Datenstand vom 24.03.2023 11:00 Uhr