Datum: 20.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / JHA/3/1/22. Beratung über den Haushaltsvoranschlag 2023 (Einzelplan 4, Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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20.10.2022
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ö
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Beschließend
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1 | JHA/3/1/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mittelanforderung für das Rechnungsjahr 2023 wurde der Stadtkämmerei vorgelegt und ausführlich besprochen. Die Aufstellung über die veranschlagten Haushaltsansätze wurde
den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses zur Einsichtnahme zugeleitet.
In den vorliegenden Voranschlag sind nur die Haushaltsmittel und deren Ansätze enthalten,
welche vom Jugendamt bewirtschaftet werden und für die entsprechende Unterlagen, Zuschuss-
anträge etc. bis Mitte September 2022 vorlagen.
Personalausgaben und Ausgaben für andere Sachkosten wie Mieten, Versicherungen, Telefon,
Heizung und Reinigung sowie Baumaßnahmen und dergleichen sind nicht enthalten.
Deutliche Veränderungen zeigen sich insbesondere im Bereich der Hilfen zur Erziehung. Dort werden sich insbesondere die Ausgaben der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche von 450.000 € im Ansatz für das Jahr 2022 auf 900.000 € im Jahr 2023 erhöhen. Des Weiteren ist mit einem Anstieg der Kosten für Hilfen für junge Volljährige auf 1,5 Mio. € zu rechnen. Hintergrund sind hier neben gestiegenen Fallzahlen insbesondere höhere Tagessätze und anspruchsvollere Bedarfe der jungen Menschen.
Bei den Kosten für Erziehungsbeistandschaften setzt sich der Trend der Vorjahre nicht fort. Hier verringern sich die Kosten voraussichtlich von 2,0 Mio € auf 1,3 Mio €. Hintergründe sind hier jedoch nicht geringere Bedarfe von Kindern und Jugendlichen, sondern eine Veränderung der Bedarfe, was nicht zuletzt auch der Kostenanstieg bei der Eingliederungshilfe zeigt.
Im Bereich der Förderung von Kindertagesstätten setzt sich der Trend der Vorjahre weiter fort.
Die Kosten der Betriebskostenföderung nach dem BayKiBiG steigen weiter an. Ursachen liegen im Platzausbau (zusätzliche Angebote) sowie in der alljährlichen Steigerung des sog. Basiswerts.
Analog werden allerdings auch die entsprechenden Zuschüsse (Betriebskostenförderung nach dem BayKiBiG) steigen. Wie in den Vorjahren sind Aussagen über die tatsächliche Kostenentwicklung bei der Förderung der Kindertagesstätten allerdings mit Unsicherheiten verbunden, da sie den Ausbau zusätzlicher Kita-Angebote nur bedingt berücksichtigen können. Diese sind dann gegebenenfalls im Nachtragshaushalt 2023 abzubilden.
Der vorliegende Entwurf enthält für das Jahr 2023 Hochrechnungen, die sich aus den Vorjahreswerten einschließlich des Nachtragshaushalts ergeben. Soweit sich Änderungen ergeben, sind diese im Entwurf durch Streichungen und Ergänzungen hervorgehoben.
.Beschluss:
I.
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2023, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt zu.
- Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung bereitzustellen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
2. / JHA/3/2/22. Bericht über Jugendsozialarbeit an staatlichen Schulen (JaS);
Ausbau der Jugendsozialarbeit an staatlichen Schulen in der Stadt Aschaffenburg
- Antrag der CSU- und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 29.06.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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20.10.2022
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ö
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Beschließend
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2 | JHA/3/2/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die CSU – und die GRÜNEN Stadtratsfraktion haben mit Schreiben vom 29.06.2022 (Anlage) die Schaffung von mindestens einer halben Stelle Jugendsozialarbeit für alle allgemeinbildenden Schulen/Berufsschulen in der Stadt Aschaffenburg beantragt.
Darüber hinaus wurden seitens der antragstellenden Stadtratsfraktionen mehrere Fragen zur Thematik JaS gestellt, die wie folgt beantwortet werden:
I.
Zu Frage 1: An welchen Schulen sind bereits JaS-Stellen vorhanden?
An nachfolgenden Schulen wurden bereits JaS-Stellen eingerichtet. Diese sind dem Sachgebiet Schulische Sozialarbeit/Prävention an Schulen zugeordnet:
Stand Oktober 2022
JaS an
Grundschulen
(Regel- + Förder GS)
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JaS an
Mittelschulen
(Regel- + Förder MS)
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JaS an
Berufsschulen
(Regel- + Förder BS)
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Hefner-Alteneck-GS
45%
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Hefner-Alteneck-MS
45%
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BS 1
50%
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Brentano-GS
90%
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Brentano-MS
90%
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BS 2
50%
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Pestalozzi-GS
50%
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Pestalozzi-MS
100%
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BS 3
50%
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Schiller-GS
50%
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Dalberg-MS
50%
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De-la-Salle - BS
50%
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Kolping-GS
50%
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Schönberg-MS
60%
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Grünewald-GS
75%
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Fröbelschule (GS)
50%
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Fröbelschule (MS)
50%
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Praxisklasse
Schönberg – MS
75%
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SPRINT-Klasse
Ruth-Weiß-Realschule
18%
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An den weiteren staatlichen Aschaffenburger Schulen stellt sich die Situation wie folgt dar:
Grundschulen
Strietwald - GS
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163
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Christian-Schad - GS Nilkheim
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156
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33% Schulsozialpädagogik
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Erthal - GS Leider
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89
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33% Schulsozialpädagogik
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Dalberg – GS Damm
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150
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33% Schulsozialpädagogik
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Erich-Kästner-GS Gailbach
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60
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Mozart-GS Obernau
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172
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Realschulen
Ruth – Weiß - Realschule
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980
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Gymnasien + FOS/BOS
Dalberg – Gymnasium
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833
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Kronberg – Gymnasium (Schulprofil Inklusion)
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903
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Antrag gestellt
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Dessauer - Gymnasium
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1386
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Schulsozialpädagogik
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FOS / BOS
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611
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Antrag gestellt gegenüber Stadt und LRA
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Zu Frage 2: Gibt es begründete Anträge von Schulen auf zusätzliche JaS-Stellen?
Aktuell liegt ein Aufstockungsantrag der BS 3 vor. Dort gibt es eine 50%-Stelle, gewünscht ist eine weitere 50% - Stelle. Dies wurde bereits durch den Jugendhilfeausschuss des Landkreises beschlossen.
Des Weiteren liegt ein Antrag des Kronberg-Gymnasiums und der FOS/BOS auf Einrichtung vor. Die Ruth-Weiss-Realschule hat in der vergangenen Woche einen Antrag auf Einrichtung einer Stelle Jugendsozialarbeit an Schulen angekündigt.
Zu Frage 3: Welche Stellen sind vom Stadtrat verabschiedet, ausgeschrieben und noch nicht besetzt?
Aktuell keine mehr. Es gab eine längere Vakanz in der BS 3, weil sich kein Personal für die Elternzeitvertretung gefunden hat. Darüber hinaus gestaltete sich die Besetzung der neu geschaffenen Stelle an der Pestalozzigrundschule schwierig. Hier konnte im ersten Ausschreibungsverfahren niemand gefunden werden. Inzwischen wurde jedoch hausintern eine geeignete Bewerberin gefunden.
Zu Frage 4: Welche Probleme werden von Schulseite geschildert?
Allgemein wird als Auswirkung der Pandemie immer wieder geschildert, dass das Sozialverhalten erst wieder eingeübt werden musste. Den Schülerinnen und Schülern sind einige Basisskills abhandengekommen, wie etwa stillsitzen, zuhören, warten bis man dran ist, die eigenen Bedürfnisse adäquat artikulieren etc.
Darüber hinaus spielen psychische Belastungen und Erkrankungen eine immer größere Rolle, sowohl bei den Schüler*innen, als auch bei den Eltern.
Aus der JaS- Statistik ist deutlich erkennbar, dass die häufigsten Gründe für eine Beratung bzw. Unterstützung durch die Kolleg*innen Konflikte mit Mitschüler*innen, familiäre Probleme und vielfältige psychische Probleme und Auffälligkeiten waren. Die Mitarbeiter*innen schildern, dass die Anzahl der Fälle etwa wieder auf Vor-Corona-Niveau liegt, aber die Intensität der Fälle zunimmt (viel mehr Kontakte nötig, Fälle ziehen sich über mehrere Schuljahre, Therapieplätze haben sehr lange Wartezeiten etc.).
Bei JaS war und ist die Nachfrage nach Sozialen Trainingskursen außerdem hoch.
Zu Frage 5: Welche Entwicklungen lassen sich anhand der Zahlen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie ablesen?
Hierzu wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 20.10.2022 berichtet, da bei Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht alle Daten vorlagen.
II.
Jugendsozialarbeit an Schulen ist eine Leistung der Jugendhilfe und die intensivste Form der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule. Sie soll sozial benachteiligte junge Menschen bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen und fördern. Dadurch sollen deren Chancen auf Teilhabe und eine eigenverantwortliche sowie gemeinschaftsfähige Lebensgestaltung verbessert werden. Studien zeigen, dass der soziale und familiäre Hintergrund junger Menschen sowie eine positive Persönlichkeitsentwicklung in einem förderlichen Umfeld in hohem Maße mitentscheidend sind für den schulischen Erfolg. Deshalb stellt die Jugendsozialarbeit an Schulen eine sinnvolle Ergänzung und enge Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule dar, durch die die Chancen, das Wissen und Können junger Menschen in Bayern verbessert werden. Die Jugendsozialarbeit nimmt dabei insbesondere benachteiligte junge Menschen in den Blick, reagiert niederschwellig auf gesellschaftliche Entwicklungen, stellt eine professionelle sozialpädagogische Hilfe zur Integration dar und leistet einen maßgeblichen Beitrag zur Chancen- und Bildungsgerechtigkeit.
Zielgruppe sind junge Menschen, die unter sozio-ökonomisch schwierigen Bedingungen aufwachsen und denen es an Unterstützung durch das Elternhaus mangelt, die Verhaltensauffälligkeiten zeigen, die wegen ihrer individuellen oder sozialen Schwierigkeiten voraussichtlich keine Ausbildungs- oder Arbeitsstelle finden sowie Jugendliche aus Zuwandererfamilien, deren Integration erschwert ist. Darüber hinaus gehören zur Zielgruppe junge Menschen mit erhöhtem Aggressionspotenzial und Gewaltbereitschaft. Außerdem richtet sich das Angebot an junge Menschen mit vielfältigen Problemen (z. B. Mobbing, Trennung und Scheidung der Eltern, Sucht), mit Versagens- oder Schulängsten, in psychischen Belastungssituationen, mit Depressionen sowie sonstigen schwierigen Lebenssituationen.
Die obigen Problemstellungen beschränken sich nicht auf bestimmte Schularten, so dass seitens der Verwaltung aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ein breiter und vollständiger Ausbau der Jugendsozialarbeit Schulen bzw. der Ausbau hierzu analoger Stellen für notwendig erachtet und befürwortet wird, auch wenn ein Teil der Stellen nicht förderfähig sind.
Die Förderfähigkeit ist an Grundschulen, Mittelschulen, Sonderpädagogischen Förderzentren mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung, Wirtschaftsschulen, Realschulen, Berufsschulen und Berufsfachschulen sowie Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung mit Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung gegeben, nicht aber an Gymnasien und Fachoberschulen. Dieser Ausschluss ist nicht nachvollziehbar. Kinder und Jugendliche mit den oben geschilderten Problemen –insbesondere mit Depressionen- sind an allen Schulformen zu finden.
Für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern öffnet Jugendsozialarbeit an allen Schulen notwendige Zugänge zum Leistungsspektrum der Jugendhilfe und erweitert die präventiven und integrativen Handlungsmöglichkeiten.
Frühe Intervention und Angebote helfen einen weiteren Anstieg an Sozialkosten zu vermeiden. Die Jugendhilfe ist hier nicht erst seit der Coronapandemie stark gefordert. Gleichwohl ist in allen relevanten Bereichen (z. B. Beratungen, Hilfen zu Erziehung, Kinder- und Jugendpsychiatrie) eine erhöhtes Fallaufkommen festzustellen.
Die Verwaltung schlägt daher abschließend vor, dem Antrag der CSU- und der GRÜNEN Stadtratsfraktion zu entsprechen.
.Beschluss:
I.
- Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) in der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 1).
- Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt die Schaffung von mindestens einer halben Stelle Jugendsozialarbeit an Schulen für alle allgemeinbildenden Schulen in der Stadt Aschaffenburg.
- Des Weiteren wird in den Berufsschulen I+II+III eine Erhöhung auf eine volle Stelle empfohlen, soweit die hälftigen Kosten durch den Landkreis Aschaffenburg übernommen werden.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
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|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
3. / JHA/3/3/22. Einrichtung einer Jugendsuchtberatung für Stadt und Landkreis Aschaffenburg;
- Antrag der Katakombe - Offene Jugendbildung vom 14.02.2022
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
|
20.10.2022
|
ö
|
Beschließend
|
3 | JHA/3/3/22 |
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / JHA/3/4/22. Vorstellung des Handlungsleitfaden für Lehrkräfte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
|
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
|
20.10.2022
|
ö
|
Vorberatend
|
4 | JHA/3/4/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Kinder und Jugendliche verbringen einen hohen Zeitanteil in der Schule. Lehrkräfte sind daher für sie wichtige Bezugspersonen. Oftmals sind sie die ersten, die Anzeichen für eine mögliche Gefährdung feststellen oder denen sich Kinder und Jugendliche anvertrauen. Für solche Situation braucht es klar geregelte Abläufe und eine abgestimmte Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe.
Die Stadt Aschaffenburg und der Landkreis Aschaffenburg haben daher gemeinsam mit dem staatlichen Schulamt und Vertretern der Lehrerschaft einen Handlungsleitfaden und ein dazu gehöriges Schaubild (Anlage) entwickelt, der als Hilfestellung dienen und zu Handlungssicherheit bei den Beteiligten Institutionen führen soll.
I. Grundlagen
1. allgemeine gesetzliche Grundlagen
Die §§ 1626 ff. BGB bestimmen die elterliche Sorge und damit das Verhältnis von Kinderrecht, Elternrecht und staatlicher Garantenfunktion.
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung, körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig, vgl. § 1631 Abs. 2 BGB.
Die Rechtsgrundlage für Lehrkräfte zur Beratung und Informationsvermittlung ergibt sich aus § 4 Abs. 1 Nr. 7 KKG:
§ 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung
(1) Werden
(…)
7. Lehrerinnen oder Lehrern an öffentlichen und an staatlich anerkannten privaten Schulen
in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten die Situation erörtern und, soweit erforderlich, bei den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird.
2. Wächteramt und Verantwortungsgemeinschaft von Jugendhilfe und Schule
Kinder und Jugendliche brauchen ein wachsames Umfeld im Hinblick auf mögliche Kindeswohlgefährdungen. Der Kinderschutz ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die staatlichen Stellen haben eine besondere Rolle, sie agieren im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft. Dem Jugendamt kommt eine herausgehobene Rolle durch das sogenannte „Wächteramt“ zu, vgl. Art 6 Abs. 2 S. 2 GG i. V. m. § 1 Abs. 2 und 3 SGB VIII.
Um diese Rolle umfassend wahrnehmen zu können, bedarf das Jugendamt der Unterstützung. Auch die Schule ist staatlicher Wächter im Sinne von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG.
Art. 31 Abs. 1 BayEUG regelt einen ausdrücklichen Schutzauftrag der Schulen:
Art. 31 Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Betreuung; Mittagsbetreuung
(1) 1Die Schulen arbeiten in Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Jugendämtern und den Trägern der freien Jugendhilfe sowie anderen Trägern und Einrichtungen der außerschulischen Erziehung und Bildung zusammen. 2Sie sollen das zuständige Jugendamt unterrichten, wenn Tatsachen bekannt werden, die darauf schließen lassen, dass das Wohl einer Schülerin oder eines Schülers ernsthaft gefährdet oder beeinträchtigt ist und deshalb Maßnahmen der Jugendhilfe notwendig sind.
3. Definition Kindeswohlgefährdung
Gesetzgeberisch sind die Begriffe Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung nicht exakt wörtlich definiert.
In ständiger Rechtsprechung geht der Bundesgerichtshof von einer Kindeswohlgefährdung dann aus, wenn „eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.“
Als Gefährdungsursachen gelten grundsätzlich:
- Körperliche und seelische Vernachlässigung und / oder Misshandlung
Sexualisierte Gewalt und / oder sexueller Missbrauch
Häusliche Gewalt
II. Ablaufschema zur Übermittlung von Informationen bei gewichtigen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung - Erläuterungen zum Schaubild
1. Beobachtungen der Lehrkraft - Dokumentation und Information der Schulleitung
Soweit die Lehrkraft Anhaltspunkte einer möglichen Gefährdung beobachtet oder werden ihr solche berichtet, sollen diese sorgfältig dokumentiert und die Schulleitung darüber informiert werden. Eine schriftliche Dokumentation ist eine wichtige Basis für die weitere Zusammenarbeit mit den verschiedenen Beteiligten und den betroffenen Familien.
Festgehalten werden sollten insbesondere konkrete und wörtliche Äußerungen des Kindes bzw. Jugendlichen sowie genaue Beobachtungen der Lehrkraft, jeweils mit Datum und Uhrzeit, sowie Entscheidungen über die weitere Vorgehensweise.
Bei dringender Gefahr (z.B. sichtbaren Verletzungen) ist sofortiges Handeln nötig. Eine Information an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts ist unumgänglich.
2. Anonyme Beratung – als Hilfestellung für Lehrkräfte
Zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung haben Lehrkräfte einen Anspruch auf anonymisierte Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ der Jugendhilfe. Eine telefonische Beratung ist dabei möglich ohne den Namen des Kindes und der Schule zu nennen.
3. Erörterung mit den Beteiligten und Einschätzung der Situation
Falls hierdurch nicht die Gefährdung verschärft wird, sollen Lehrkräfte mit dem betroffenen Kind oder Jugendlichen und den Erziehungsberechtigten die Situation erörtern und auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken. Das Gespräch mit den Eltern (z.B. als Runder Tisch mit weiteren unterstützenden Beteiligten wie z. B. JaS) ist ein wichtiger Schritt zur Entwicklung von Lösungsansätzen und Vermittlung von Hilfen.
Der Austausch mit weiteren Lehrkräften und Fachkräften (z.B. JaS, Mittagsbetreuung, Schulpsychologischer Dienst) kann helfen die Situation angemessen einzuschätzen. Die Schulleitung ist kontinuierlich zu informieren.
4. Keine Gefährdung, aber Beratungs- bzw. Hilfebedarf
Die Lehrkraft vermittelt die Familie bei Bedarf an weitere Stellen der öffentlichen und freien Jugendhilfe oder schulinterne Dienste.
Kinder, Jugendliche und deren Eltern haben einen Beratungsanspruch gem. § 10 a SGB VIII. Darüber hinaus haben Kinder und Jugendliche einen Anspruch auf Beratung auch ohne Kenntnis der Erziehungsberechtigten solange durch die Mitteilung an diese der Beratungszweck vereitelt werden würde, § 8 Abs. 3 SGB VIII.
5. Feststellung einer Kindeswohlgefährdung; Meldung an den ASD
Falls die Lehrkraft die Gefährdungssituation nicht selbst abwenden kann und ein Tätigwerden des Jugendamts für erforderlich hält, ist sie befugt, den Allgemeinen Sozialen Dienst zu informieren und die entsprechenden Daten weiterzugeben. Im Gefährdungsfall ist dies auch ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.
Außerhalb der Dienstzeiten oder im Notfall informiert die Lehrkraft die Polizei.
Die Lehrkraft informiert darüber hinaus die Schulleitung und die Personensorgeberechtigten, soweit nicht die Einschaltung dieser den Schutz des betroffenen Kindes oder Jugendlichen in Frage stellt.
Der ASD informiert die meldende Lehrkraft/Schulleitung zeitnah, ob sich die gewichtigen Anhaltspunkte für die Gefährdung bestätigt haben und ob er tätig geworden ist bzw. noch tätig ist.
Der Handlungsleitfaden wurde den Schulen in der Stadt Aschaffenburg in einer Präsentation am 04.10.2022 vorgestellt.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über den Handlungsleitfaden für Lehrkräfte zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen zur Kenntnis (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / JHA/3/5/22. Neues aus dem Jugendamt;
Neue Mitarbeiter auf Führungsebene im Jugendamt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
|
3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
|
20.10.2022
|
ö
|
Beschließend
|
5 | JHA/3/5/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
xxx hat zum 15.03.2022 die Leitung des Sachgebiets Kindertagesbetreuung als Nachfolge von xxx übernommen.
xxx hat zum 15.09.2022 die Leitung des Sachgebiets Soziale Dienste übernommen. Die Stelle der Gruppenleitung des ASD wird seit dem 15.08.2022 durch xxx ausgeführt.
Bei allen drei Kolleginnen handelt es sich um langjährige Mitarbeiterinnen des Jugendamts der Stadt Aschaffenburg. Sie werden sich dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung persönlich vorstellen.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die personellen Veränderungen im Jugendamt zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.02.2023 09:03 Uhr