Datum: 07.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 17:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / HFS/14/3/22. Integrationskursbegleitende Kinderbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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07.11.2022
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ö
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Beschließend
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1 | HFS/14/3/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Um Integrationskursteilnehmern*innen die Möglichkeit der Kinderbetreuung während der Kursteilnahme zu bieten, wurde seitens des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat ein Förderprogramm aufgelegt. Dieses Programm ist derzeit bis zum 31.12.2023 befristet. Es beinhaltet eine Vollkostenerstattung hinsichtlich der Personalkosten zzgl. 7 % pauschale Sachkosten sowie anteilige Mietkosten. Die Kinderbetreuung ist ähnlich einem Tagesmüttermodell vorgesehen. Der Unterschied ist hierbei, dass geeignete Personen zu Beginn ohne Tagesmütterausbildung beginnen können und dann im Laufe des Jahres sich hierzu qualifizieren. Hierfür können auch zugewanderte Personen mit guten Deutschkenntnissen qualifiziert werden. Der Stellenumfang liegt zwischen 0,5 und 0,75 VZÄ. Für die Qualifizierung als Tagesmutter werden ebenfalls die Kosten übernommen.
Da es derzeit verstärkt zu Nachfragen nach Kinderbetreuung während der Kurszeiten kommt, ist dieses Programm sehr zu begrüßen. Durch reguläre Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen diese Nachfragen zu befriedigen, ist derzeit nicht möglich. Darüber hinaus ist es für kleinere Kinder, die z.T. Fluchterfahrung haben ein geeignetes Einstiegsmodell, da das Elternteil in der Nähe ist.
Insbesondere Frauen wird mit der begleitenden Kinderbetreuung die Teilnahme an Integrationskursen ermöglicht.
Für die Durchführung wird ein Kooperationsvertrag mit dem Jugendamt geschlossen.
Die entstehenden Kosten werden wie dargelegt erstattet.
https://integrationskurs-mit-kind.fruehe-chancen.de/
.Beschluss:
I.
- Der Einrichtung einer Kinderbetreuung für nicht schulpflichtige Kinder von Integrationskursteilnehmer*innen während der Kurszeiten durch die VHS Aschaffenburg wird zugestimmt.
- Der Einrichtung von bis zu 3 Vollzeitstellen zur Kinderbetreuung während der Teilnahme an einem Integrationskurs bei der Volkshochschule Aschaffenburg wird befristet bis zum 31.12.2023 zugestimmt. Soweit die Kosten darüber hinaus durch staatliche Seite übernommen werden, werden die Stellen entsprechend verlängert.
- Der Stellenplan 2023 ist entsprechend anzupassen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / HFS/14/4/22. Information über die Auswirkungen der Erhöhung von Finanzpuffern der Banken
- Antrag der UBV vom 07.06.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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07.11.2022
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ö
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Beschließend
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2 | HFS/14/4/22 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 7.6.2022 hat Herr Stadtrat Blatt um Information des Stadtrates über die Auswirkungen der Erhöhung des „antizyklischen Kapitalpuffers“ und des „sektoralen Systemrisikopuffers“ auf die Kreditkonditionen für die Stadt und private Kreditnehmer gebeten.
Mit Allgemeinverfügung vom 31.01.2022 – Az. IFS 2 QA 2102 2022/0001 – hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 10d Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, dass ab 1.2.2022 die Quote für den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer von 0,0 % auf 0,75 % des nach Art. 92 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 ermittelten Gesamtforderungsbetrages erhöht wird. Damit sollen Risiken einer allgemeinen Störung des Finanzsystems abgefedert werden. Dieses wurde aufgrund der Pandemielage und der angesichts niedriger Zinsen stark ausgeprägten Bereitschaft zur Verschuldung gesehen. Um den Banken genügend Zeit zu geben, um sich auf die neuen aufsichtlichen Vorgaben einzustellen, ist die erhöhte Pufferanforderung erst ab dem 1.2.2023 einzuhalten. Einzelheiten können der homepage der BaFin entnommen werden:
Mit Allgemeinverfügung vom 30.3.2022 – Az. IFS 3 QA 2103 2022/0001 – hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 10e Kreditwesengesetz (KWG) angeordnet, dass ab 1.4.2022 ein Kapitalpuffer für systemische Risiken in Höhe von 2 % für Wohnimmobilienfinanzierungen gebildet werden muss. Grund hierfür war der starke Anstieg der Immobilienpreise, die daraus resultierende Gefahr einer erheblichen Überbewertung am Wohnimmobilienmarkt mit dem entsprechenden Risiko der Marktkorrekturen und den Auswirkungen auf die Schuldendienstfähigkeit der Darlehensnehmer. Um den Banken genügend Zeit zu geben, um sich auf die neuen aufsichtlichen Vorgaben einzustellen, ist die erhöhte Pufferanforderung erst ab dem 1.2.2023 einzuhalten. Einzelheiten können der homepage der BaFin entnommen werden:
Im Hinblick auf die Frage der praktischen Auswirkungen muss festgestellt werden, dass sich diese nicht konkret quantifizieren lassen, da auf die Höhe der Kreditzinsen eine große Anzahl interner und externer Faktoren einwirkt.
Ein Faktor sei dabei naturgemäß, wieviel Eigenkapital eine Bank für ein ausgereichtes Darlehen vorhalten muss. Dieser Bedarf hat sich nun erhöht. Ob diese zusätzliche Eigenkapitalanforderung konkrete Kosten bei der jeweiligen Bank verursacht, ist vom vorhandenen Eigenkapital abhängig.
Die Kreditzinsen bilden sich allerdings letztlich am Markt – gerade in Deutschland herrscht ein intensiver Wettbewerb am Bankenmarkt zugunsten der Kundinnen und Kunden. Dabei führt die zusätzliche Eigenkapitalbelastung tendenziell zu leicht höheren Kreditzinsen im Allgemeinen und Baufinanzierungszinsen im Speziellen. Der Effekt kann jedoch nicht seriös quantifiziert werden. Insgesamt dürfte er von untergeordneter Bedeutung sein im Vergleich mit den starken Zinsanstiegen, die in den letzten Monaten u. a. durch den Ukraine-Krieg, die hohe Inflation und die absehbare Änderung der Geldpolitik der EZB ausgelöst wurden.
Noch geringer dürfte der Effekt bzgl. der Nachfrage nach Erbbau-Grundstücken ausfallen. Der Grundgedanke, dass es bei höheren Zinsen schwerer fällt, das Gesamtvolumen für Grundstückserwerb und Baukosten zu finanzieren, ist zutreffend. Durch die Errichtung einer Immobilie auf einem Erbbau-Grundstück sinkt für Bauherren, die über keinen Bauplatz verfügen, das nötige Finanzierungsvolumen naturgemäß deutlich. Auch hier spielen aber sicherlich sehr viele Faktoren bei der Entscheidung der Bauherren mit.
Das was im privaten Sektor gilt, kann aus Sicht der Kämmerei für die Stadt bestätigt werden. Die Stadtverwaltung hat zwar zurzeit keinen Kredit in der Ausschreibung. Die Zinsentwicklung lässt sich aber schon an den Kreditangeboten der KfW ablesen. Langfristkredite werden inzwischen für über 3 % angeboten, während man zu Beginn des Jahres deutlich unter 1 % lag. Dieser Anstieg lässt sich nicht allein mit den Finanzpuffern erklären.
.Beschluss:
I. Die Information der Verwaltung über die Auswirkung der Erhöhung von Finanzpuffern der Banken wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.01.2023 10:03 Uhr