Datum: 07.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/15/1/22 Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP; Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates
2PL/15/2/22 Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg
3PL/15/3/22 Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fach- und Berufsoberschule Aschaffenburg
4PL/15/4/22 Bestellung von Stadtratsmitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH
5PL/15/5/22 Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain
6PL/15/6/22 Bestellung von Mitgliedern in den Stiftungsbeirat der "Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg"
7PL/15/7/22 Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain; Bestellung eines Mitglieds der Stadt Aschaffenburg
8PL/15/8/22 Nachbenennung eines Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026
9PL/15/9/22 Änderung der Verordnung über Parkgebühren im Stadtgebiet Aschaffenburg (Parkgebührenordnung)
10PL/15/10/22 Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. Verlängerung der neu festgesetzten Schießzeiten - Änderungsantrag der KI vom 05.11.2022 - Absetzungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.11.2022
11PL/15/11/22 Kostenlose ÖPNV-Nutzung an Samstagen und 1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen - Antrag der KI vom 13.01.2022 - Antrag der ÖDP vom 27.10.2022
12PL/15/12/22 Anträge an den Oberbürgermeister in seiner Funktion als Mitglied von Gremien der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Antrag der KI vom 16.10.2022

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1. / PL/15/1/22. Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP; Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 1PL/15/1/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Frau Stadträtin Leonie Kapperer ist bei der letzten Stadtratswahl über die Liste der Ökologisch- Demokratischen Partei (ÖDP) zusammen mit Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt in den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg gewählt worden.

Anfang März 2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass ein Austritt oder ein Ausschluss von Frau Leonie Kapperer aus der Partei der ÖDP bevorstehen würde.

Nach Art. 33 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind während der Wahlzeit des Gemeinderates eintretende Änderungen des Stärkeverhältnisses der Parteien und Wählergruppen auszugleichen. Scheidet ein Mitglied aus der von ihm vertretenen Partei oder Wählergruppe aus, so verliert es seinen Sitz im Ausschuss.

Entgegen des Wortlauts des Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GO wird hier allerdings auf das Stärkeverhältnis der (Gemeinderats-)Fraktionen und sonstigen Gruppen im Gemeinderat abgestellt, mit der Folge, dass es für die Ausschussbesetzung auch nur auf die Mitgliedschaft in diesen und nicht auf die Mitgliedschaft in einer Partei oder Wählergruppe zum Zeitpunkt der Gemeinderatswahl ankommt (vgl. Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke Rn. 3 zu Art. 33 GO oder VGH n.F. 4, 114/123; VGH n.F. 8, 97/100 = BayVBl 1955, 280/281 f.; VGH, BayVBl 1986, 466/467; BayVBl 1989, 433/434).

Anfang März 2022 und in den nächsten Monaten lagen der Verwaltung allerdings keine belastbaren Anhaltspunkte vor, wonach auch ein Austritt von Frau Leonie Kapperer aus der Gruppe „ÖDP“ des Stadtrates bevorstehe oder gar vollzogen worden ist. Eine Änderung des Stärkeverhältnisses i. S. d. Art. 33 Abs. 3 GO lag somit zunächst nicht vor. Parteiinterne Meinungsverschiedenheiten haben keine rechtlichen Auswirkungen auf die Zusammenarbeit in einer Fraktion oder in einer Gruppe des Stadtrates (vgl.
Prandl/Zimmermann/Büchner/Pahlke Rnr. 9 zu Art. 33 GO oder VGH, FSt 2000 RdNr. 208).

Erst am 22.09.2022 wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass Frau Stadträtin Leonie Kapperer inzwischen aus der Partei der ÖDP ausgetreten ist und zum 01.10.2022 auch aus der Gruppe der ÖDP im Stadtrat ausscheiden wird.

Frau Stadträtin Leonie Kapperer gehört somit ab dem 01.10.2022 als fraktions- bzw. gruppenloses Mitglied dem Aschaffenburger Stadtrat an. Da Frau Kapperer ein freies Mandat ausübt (§ 4 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates), ist dies rechtlich zulässig.

Ab dem 01.10.2022 hat sich das Stärkeverhältnis des Stadtrates geändert. Der Stadtrat setzt sich nun wie folgt zusammen:

Fraktion / Gruppe
Mitglieder
CSU-Fraktion
14
SPD-Fraktion
12
GRÜNEN-Fraktion
9
FDP
2
KI
2
AfD
2
UBV
1
ÖDP
1
Leonie Kapperer
1

Inzwischen wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass folgende Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) gebildet worden sind:

a) Für Ausschüsse mit weniger als 16 und mehr als fünf Sitzen:

Ausschussgemeinschaft
Mitglieder
AG KI und ÖDP
3
AG FDP und UBV
3

b) Für Ausschüsse mit fünf und weniger Sitzen

Ausschussgemeinschaft
Mitglieder
AG KI/FDP/ÖDP/UBV
6

Unter Berücksichtigung der neuen Zusammensetzung des Stadtrates und der gebildeten Ausschussgemeinschaften wurde eine Neuberechnung der Sitzverteilung vorgenommen, die der beigefügten Anlage entnommen werden kann. 

Im Ergebnis verteilen sich die Sitze wie folgt:

Aus-schuss-sitze
CSU
SPD
GRÜNE
FDP
KI
AfD
UBV
ÖDP
Kapperer
16
5
4 (+1)*
3
1
1
1
0 (+1)*
0 (+1)*
0 (+1)*

Ausschuss-
sitze
CSU
SPD
GRÜNE
AG FDP + UBV
AG KI + ÖDP
AfD
Kapperer
8
2 (+1)*
2
2
0 (+1)*
0 (+1)*
--
--
7
2
2
1
1
1
--
--
6
2
2
1
0 (+1)*
0 (+1)*
--
--

Aus-
schuss-
sitze
CSU
SPD
GRÜNE
AG KI+FDP+ÖDP+UBV
AfD
Kapperer
5
2
1
1
1
--
--
4
1
1
1
1
--
--
3
1
1
1
--
--
--
2
1
1
--
--
--
--

* Losentscheide notwendig

.Beschluss: 1

I. 
1. Das Stärkeverhältnis des Stadtrates hat sich aufgrund des Austritts von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP geändert. Der Stadtrat setzt sich nun wie folgt zusammen:

Fraktion / Gruppe
Mitglieder
CSU-Fraktion
14
SPD-Fraktion
12
GRÜNEN-Fraktion
9
FDP
2
KI
2
AfD
2
UBV
1
ÖDP
1
Leonie Kapperer
1

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass folgende Ausschussgemeinschaften gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung gebildet worden sind:

2.1 Für Ausschüsse mit weniger als 16 und mehr als fünf Sitzen:
Ausschussgemeinschaft
Mitglieder
AG KI und ÖDP
3
AG FDP und UBV
3

2.2 Für Ausschüsse mit fünf und weniger Sitzen:
Ausschussgemeinschaft
Mitglieder
AG KI/FDP/ÖDP/UBV
6

3. Die Ausschusssitze in den nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gebildeten Ausschüssen werden nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen und den gebildeten Ausschussgemeinschaften wie folgt verteilt:

3.1 Ausschüsse mit 16 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
CSU
SPD
GRÜNE
FDP
KI
AfD
UBV
ÖDP
Kapperer
5
4 (+1*)
3
1
1
1
0 (+1*)
0 (+1*)
0 (+1*)

*Zur Vermeidung von Losentscheiden um den 16. Sitz, einigen sich SPD, UBV, ÖDP und Frau Kapperer auf folgende Sitzverteilung für den 16. Sitz:

                               Partei/Gruppe
Gremium
SPD
UBV
ÖDP
Kapperer
Haupt- und Finanzsenat
--
--
+1
--
Planungs- und Verkehrssenat
+1
--
--
--
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
--
--
--
+1
Kultursenat
--
--
--
+1
Bildungssenat
--
+1
--
--
Senat für Sport- und Gesundheit
--
--
+1
--
Stadthallensenat
+1
--
--
--
Werksenat
--
+1
--
--
Digitalisierungs- und Organisationssenat
+1
--
--
--

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

.Beschluss: 2

3.2 Ausschuss mit 8 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
CSU
SPD
GRÜNE
AG FDP+UBV
AG
KI+ÖDP
AfD
Kapperer
3
2
2
0
1
0
0

Nach Losentscheid wird der 7. Sitz der CSU-Stadtratsfraktion zugeteilt. 
Nach Losentscheid wird der 8. Sitz der Ausschussgemeinschaft (AG) KI+ÖDP zugeteilt.

3.3 Ausschuss mit 6 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
CSU
SPD
GRÜNE
AG FDP+UBV
AG
KI+ÖDP
AfD
Kapperer
2
1
0
1
0
0

Zur Vermeidung des notwendigen Losentscheids zwischen AG FDP+UBV und AG KI+ÖDP verzichtet die Ausschussgemeinschaft FDP+UBV zu Gunsten der AG KI+ÖDP auf den 6. Sitz.

3.4 Ausschuss mit 4 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
CSU
SPD
GRÜNE
AG KI+FDP+ÖDP+UBV
AfD
Kapperer
1
1
1
0
0

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ X ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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2. / PL/15/2/22. Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 2PL/15/2/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Leonie Kapperer aus der ÖDP erfolgte eine Neuverteilung einiger Ausschusssitze. 

Als Ausschussmitglieder werden in die nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) gebildeten Ausschüsse nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 GeschO i. V. m. Art. 33 Abs. 1 GO entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen, Gruppen und Ausschuss-gemeinschaften die folgenden Stadtratsmitglieder bestellt:

Die umseitig genannten Personen wurden von den Fraktionen/Parteien/Wählergruppen vorgeschlagen. 

.Beschluss:

I. 
1. Frau Stadträtin Leonie Kapperer verliert kraft gesetzlicher Regelung in Art. 33 Abs. 3 Satz 2 GO ihre bisherigen Funktionen als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied in allen Ausschüssen des Stadtrates.

2. Unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung der Sitzverteilung für die nach der Geschäftsordnung des Stadtrates bestehenden Ausschüsse werden folgende Personen neu als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied bestellt. 

2.1 beschließende Ausschüsse 
Haupt- und Finanz-
senat
Fraktion/
Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Neu:
ÖDP
Bernhard Schmitt
---
---





Planungs- und 
Verkehrssenat




Neu:
SPD
Uwe Flaton
Klaus Herzog
Anne Lenz-Böhlau





Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat




Neu:

Leonie Kapperer
---
---





Kultursenat




Neu:

Leonie Kapperer
---
---





Bildungssenat




Neu:
UBV
Dr. Lothar Blatt
---
---

Gleichzeitig wird Herr Dr. Lothar Blatt als 2. Stellvertreter von Thomas Klein abberufen.





Senat für Sport und Gesundheit




Neu:
ÖDP
Bernhard Schmitt
---
---





Stadthallensenat




Neu:
SPD
Manuel Michniok
Tobias Wüst
Anne Lenz-Böhlau





Werksenat




Neu:
UBV
Dr. Lothar Blatt
---
---

Gleichzeitig wird Herr Dr. Blatt als 2. Stellvertreter für Thomas Klein abberufen.





Digitalisierungs- und Organisationssenat




Neu:
SPD
Anne Lenz-Böhlau
Uwe Flaton
Erika Haas





Jugendhilfe-
ausschuss




Neu:
AG KI+FDP+
ÖDP+UBV
Thomas Klein
Bernhard Schmitt
Dr. Lothar Blatt





Steuersenat




Neu:
AG KI+FDP+
ÖDP+UBV
Thomas Klein
Bernhard Schmitt
Karsten Klein

2. vorberatende Ausschüsse
Wirtschaftsförderungs-ausschuss
Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Neu:
CSU
Rainer Kunkel
n.n.
n.n.
Neu:
AG KI+ÖDP
Bernhard Schmitt
Johannes Büttner
Jürgen Zahn

Personalausschuss
Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Neu:
AG KI+ÖDP
Bernhard Schmitt
Dr. Lothar Blatt
Johannes Büttner

Alle anderen Bestellungen bleiben unverändert.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PL/15/3/22. Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fach- und Berufsoberschule Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 3PL/15/3/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die in den Satzungen der Zweckverbände vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Verbandsräte (Sitze) der Verbandsversammlungen werden wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.10.2022 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg anhand des Verfahrens Hare-Niemeyer analog verteilt.

II. Die Rechtsgrundlagen der Bestellung der Stadtratsmitglieder zu Verbandsräte und deren Stellvertreter im Einzelnen:

1. Nach §§ 3, 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau sind acht Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender bzw. als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden der Verbandsversammlung (gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung) an. 

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die vorherige Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP;
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

2. Nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg sind acht Verbandsräte und je zwei Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehören kraft seines Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).

3. Nach §§ 6, 7 der Satzung des Zweckverbandes Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg sind fünf Verbandsräte und je ein Stellvertreter von der Stadt Aschaffenburg zu entsenden. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender der Verbandsversammlung an (§ 7 Abs. 1 und § 12 der Satzung).

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die vorherige Beschlussvorlage zum TOP 1 d.ö.S. 
“Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP;
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

Die Fraktionen/Parteien/Wählergruppen haben die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. 
1. Die in den Satzungen der Zweckverbände vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Verbandsräte (Sitze) der Verbandsversammlungen werden wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.10.2022 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg anhand des Verfahrens Hare-Niemeyer analog verteilt. Der 7. Sitz wird nach Losentscheid der CSU-Stadtratsfraktion und der 8. Sitz wird nach Losentscheid der Ausschussgemeinschaft KI+ÖDP zugeteilt.

2. Folgende Personen werden neu als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied anstelle der bisherigen Vertreter*innen bestellt:
Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau 
Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
Neu:
CSU
Johanna Rath
n. n.

Anstelle:
AG FDP+UBV
Thomas Klein
Karsten Klein

Neu:
AG KI+ÖDP
Johannes Büttner
Bernhard Schmitt

Zweckverband Klinikum Aschaffenburg-Alzenau 




Neu bzw. Bestätigung:
CSU
Die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter*innen der CSU bleiben unverändert.
Neu:
AG KI+ÖDP
Johannes Büttner 
Bernhard Schmitt
Jürgen Zahn
Zweckverband FOS/BOS




Neu
AG KI/FDP/ÖDP/UBV
Thomas Klein
Johannes Büttner

Anstelle
SPD
Manuel Michniok
Wolfgang Giegerich


Alle anderen Bestellungen bleiben unverändert.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PL/15/4/22. Bestellung von Stadtratsmitgliedern in den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 4PL/15/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbau GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg geborenes Mitglied kraft seines Amtes ist und acht weitere Mitglieder vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg entsandt werden müssen. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.

Die in den Gesellschaftsverträgen / Satzungen der einzelnen Gesellschaften der Stadt Aschaffenburg vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Sitze) werden wie bisher entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.10.2022 im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt (Verfahren nach Hare-Niemeyer). 

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die vorherige Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP;
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

Die Vertreter*innen wurden von den entsprechenden Fraktionen/Gruppen/Wählergruppen vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. 
1. Die in den Gesellschaftsverträgen / Satzungen der einzelnen Gesellschaften der Stadt Aschaffenburg vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Sitze) werden wie bisher entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.10.2022 im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt (Verfahren nach Hare-Niemeyer). Der 7. Sitz wird nach Losentscheid der CSU-Stadtratsfraktion und der 8. Sitz wird nach Losentscheid der Ausschussgemeinschaft FDP+UBV zugeteilt.

2. Folgende Personen werden neu als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH anstelle der bisherigen Vertreter*innen entsandt:



Mitglied
Neu bzw. Bestätigung:
CSU
Die bisherigen Mitglieder und Stellvertreter*innen der CSU bleiben unverändert.
Neu:
AG FDP+UBV
Thomas Klein
Anstelle:
AG KI+ÖDP
Johannes Büttner

Alle anderen Bestellungen bleiben unverändert.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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5. / PL/15/5/22. Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 5PL/15/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Rechtsgrundlage für die Bestellung der Mitglieder in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes ist § 9 der geltenden Verbandssatzung.

Danach hat die kreisfreie Stadt Aschaffenburg vier Vertreter und je vier Stellvertreter(innen) zu bestellen (gem. § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung).

Die Bestellung dieser Mitglieder und eines Stellvertreters für jedes Mitglied erfolgt durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (gem. § 9 Abs. 2 und Abs. 3 der Verbandssatzung). Zuvor erfolgt die Zuordnung der vier Sitze auf die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer analog.

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die vorherige Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP;
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

Die Vertreter*innen wurden von den entsprechenden Fraktionen/Gruppen/Wählergruppen vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Als Mitglied des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain und als dessen Stellvertreter werden folgende Personen anstelle des bisherigen Mitglieds Leonie Kapperer und deren Stellvertreters Jürgen Zahn neu bestellt:

Fraktion/Partei/Wählergruppe
Mitglied
Stellvertreter(in)
AG KI+FDP+ÖDP+UBV
Johannes Büttner
Thomas Klein

Alle anderen Bestellungen bleiben unverändert.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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6. / PL/15/6/22. Bestellung von Mitgliedern in den Stiftungsbeirat der "Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 6PL/15/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Organe der „Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg“ sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsbeirat (gem. § 5 der Satzung der Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg). Nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung besteht der Stiftungsbeirat unter anderem aus sechs Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg, die durch den Stadtrat benannt werden.

Die Sitzverteilung erfolgt nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (nach dem Verfahren Hare-Niemeyer).

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die vorherige Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP;
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

Der Vertreter wurde von der entsprechenden Fraktion/Gruppe/Wählergruppe vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Anstelle von Frau Stadträtin Leonie Kapperer wird folgende Personen in den Stiftungsbeirat der „Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg“ neu bestellt:

Fraktion/Partei/Wählergruppe        Mitglied        
AG KI+ÖDP                                Johannes Büttner

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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7. / PL/15/7/22. Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain; Bestellung eines Mitglieds der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 7PL/15/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg haben im Dezember 2012 die Energieagentur Bayerischer Untermain bei der ZENTEC GmbH gegründet.

Gemäß der gemeinsamen Erklärung der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg hierzu soll zur Steuerung der Energieagentur bei der ZENTEC GmbH eine Steuerungsgruppe und zur Begleitung und Beratung ein Energiebeirat gebildet werden. 

Dem Energiebeirat gehören nach § 3 Nr. 2 Buchstabe b) der genannten Erklärung unter anderem sieben von der Stadt Aschaffenburg zu benennenden Vertreter an, wobei der Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 22.06.2020 als Mitglied in den Beirat entsandt worden ist. Die verbleibenden sechs Personen werden aus den Reihen des Stadtrates gestellt.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die o. g. sechs Sitze nach analoger Anwendung von Hare-Niemeyer für die Sitzverteilung in den Ausschüssen zu verteilen. 

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die vorherige Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Frau Stadträtin Leonie Kapperer aus der ÖDP;
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

Das umseitig aufgeführte Stadtratsmitglied wurde von seiner Ausschussgemeinschaft für diese Aufgabe vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Anstelle von Frau Stadträtin Leonie Kapperer wird Herr Stadtrat Thomas Klein für die Ausschussgemeinschaft FDP/UBV in den Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain entsandt. Alle übrigen Bestellungen bleiben unverändert.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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8. / PL/15/8/22. Nachbenennung eines Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 8PL/15/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Sozialbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (als Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Sozialbeiratssatzung vom Stadtrat in den Sozialbeirat berufen.

Die Stellvertretung der Arbeiterwohlfahrt hatte bisher xxx inne. Als Nachfolgerin wurde xxx vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Ab dem 01.11.2022 wird xxx als Stellvertreterin der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aschaffenburg anstelle des bisherigen Stellvertreters xxx in den Sozialbeirat der Stadt Aschaffenburg berufen.

II. Angaben zur Klimawirkung: 
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / PL/15/9/22. Änderung der Verordnung über Parkgebühren im Stadtgebiet Aschaffenburg (Parkgebührenordnung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 9PL/15/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Stadt Aschaffenburg gibt es derzeit 44 Parkscheinautomaten (der in der unteren Abbildung dargestellte Automat Nr. 26 in der Friedrichstraße ist aufgrund der Andienungszone, die im Rahmen der Baustelle im Roßmarkt eingerichtet wurde, aktuell außer Betrieb). Diese befinden sich vor allem in der zentralen Innenstadt sowie den östlich anschließenden Quartieren.




In der 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) am 04.07.2022 wurde die Anpassung der Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser zum 01.02.2023 beschlossen. Demnach beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,70 Euro, für zweistündiges Parken wird ein Entgelt von 3,40 Euro fällig.

Nach derzeitigem Stand würde hierdurch das Parken im Parkhaus teurer werden als das Parken im öffentlichen Straßenraum. Derzeit gibt es im Stadtgebiet zwei Parkzonen. Zone I (ZI) umfasst den Kernbereich der Innenstadt, Zone II (ZII) das restliche Stadtgebiet (siehe Abbildung).


In der Zone I beträgt die zu entrichtende Parkgebühr 0,50 Euro für die erste angefangene halbe Stunde. Für jede weitere angefangene viertel Stunde beträgt die zu entrichtende Parkgebühr 0,50 Euro. In der Zone II beträgt die zu entrichtende Parkgebühr 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde Die Höchstparkdauer ergibt sich aus den angeordneten Verkehrszeichen einschließlich Zusatzzeichen sowie aus den Hinweisen am jeweiligen Parkscheinautomaten und beträgt 30 Minuten, 1 Stunde bzw. bis zu 2 Stunden.

Hierdurch entstehen folgende Kosten fürs Parken:

Parkdauer
Städt. Parkhäuser
Öffentl. Parkplatz ZI
Öffentl. Parkplatz ZII
30 Minuten
1,70 Euro
0,50 Euro
0,50 Euro
1 Stunde
1,70 Euro
1,50 Euro
1,00 Euro
1,5 Stunden
3,40 Euro
2,50 Euro
1,50 Euro
2 Stunden
3,40 Euro
3,50 Euro
2,00 Euro

Das Parken im öffentlichen Straßenraum ist somit häufig wesentlich günstiger als das Parken im Parkhaus.

Um das Parken im Parkhaus gegenüber dem öffentlichen Straßenraum attraktiv zu halten ist eine Anpassung der Parkgebühren unumgänglich. Aus technischen Gründen sind Anpassungen nur in 0,50 Euro-Schritten möglich. Die Anpassung der Parkgebühren muss den gesetzlichen Vorgaben der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) folgen. Demnach dürfen die Parkgebühren höchstens 0,50 Euro, in Gebieten mit besonderem Parkdruck höchstens 1,30 Euro je angefangener halber Stunde betragen. Besonderer Parkdruck besteht, wenn einerseits auf privatem Raum keine ausreichende Zahl an Stellplätzen vorhanden ist und andererseits nicht die Möglichkeit besteht, Stellplätze im öffentlich verfügbaren Raum zur Verfügung zu stellen. Die derzeit aufgestellten Parkscheinautomaten befinden sich ausnahmslos in Bereichen, in denen Bewohnerparkregelungen getroffen wurden. Dies ist nur in Quartieren mit hohem Parkdruck möglich. Es wird daher folgende Anpassung vorgeschlagen:

Die bisherige Zone I wird um die angrenzenden Bewohnerparkbereiche erweitert. Somit gibt es eine einheitliche Regelung für das Parken auf öffentlichen Stellplätzen.

An allen aktuell betriebenen Parkscheinautomaten wird somit künftig eine Parkgebühr von 1,00 Euro je angefangener halber Stunde gelten. Sollten Parkautomaten in Bereichen mit niedrigem Parkdruck hinzukommen, würde die angefangene halbe Stunde 0,50 Euro kosten.

Hierdurch entwickeln sich die Parkkosten folgendermaßen:

Parkdauer
Städt. Parkhäuser
Öffentl. Parkplatz ZI
Öffentl. Parkplatz ZII
30 Minuten
1,70 Euro
1,00 Euro
0,50 Euro
1 Stunde
1,70 Euro
2,00 Euro
1,00 Euro
1,5 Stunden
3,40 Euro
3,00 Euro
1,50 Euro
2 Stunden
3,40 Euro
4,00 Euro
2,00 Euro


Durch die Anpassung der Parkgebühren ergeben sich folgende Vorteile:

  1. Transparenz wegen gleichen Bedingungen an allen öffentlichen Parkständen
  2. Bei längerer Parkdauer ist das Parkhaus günstiger als der öffentliche Straßenraum
  3. Bei einer kurzen Parkdauer ist der öffentliche Parkraum weiterhin eine günstige Alternative

Durch die Anpassung entstehen Kosten für die Umstellung der Parkautomaten sowie für die Anpassung der Gebühren im On-Street Parken (Handyparken). Die Kosten hierfür wurden von den Fachstellen auf insgesamt ca. 10.000,00 Euro geschätzt.

Die Erhöhung der Parkgebühren führt voraussichtlich zu einer Erhöhung der Einnahmen. Im Jahr 2021 wurde durch die Parkscheinautomaten sowie das Handyparken ca. 315.000,00 Euro eingenommen. Coronabedingt und durch den Abbau mehrerer Automaten (veränderter Verkehrsraum) sind die Einnahmen in den letzten vier Jahren spürbar gesunken. Selbst durch die Gebührenerhöhung werden vermutlich die Einnahmen von 2019 (ca. 430.000,00 Euro) nicht erreicht werden.

Die Anpassung der Parkentgelte soll, gleichlautend mit den Anpassungen der Parkentgelte für die Parkhäuser, zum 01.02.2023 erfolgen.

.Beschluss:

I.
1. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund § 6a Abs. 6 Satz 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3108) und § 10 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV) vom 16. Juni 2015 (GVBl. S. 184, BayRS 2015-1-1-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juli 2022 (GVBl. S. 397) folgende Verordnung zur Änderung der Parkgebührenordnung im Stadtgebiet Aschaffenburg vom 01.03.2011:

§ 1

§ 1 Abs. 2 erhält folgende Neuordnung:

(2)        Die Zone I im Sinne dieser Verordnung betrifft den Kernbereich der Innenstadt und ist durch folgende Straßenzüge begrenzt, wobei die aufgeführten Straßen Bestandteil der Zone I sind:

Im Norden: Hanauer Straße ab der Einmündung der rechts aus Richtung Ebertbrücke kommenden Fahrspur, Maximilianstraße, Ludwigstraße, Elisenstraße, Goldbacher Straße, Hohenzollernring, Deschstraße bis Einmündung Deutsche Straße

Im Osten: Dr.-Willi-Reiland-Ring bis Abfahrt zur Schweinheimer Straße, Schweinheimer Straße bis Einmündung Südbahnhofstraße, 

Im Süden: Südbahnhofstraße bis Fischerhohle

Im Westen: Fischerhohle, Obernauer Straße, Lamprechtstraße, Am Floßhafen bis Willigisbrücke, Main zwischen Willigisbrücke und Ebertbrücke“

§ 2

§ 2 erhält folgende Fassung:

Die neugefasste Zone I ist aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 2) ersichtlich, der Bestandteil dieser Verordnung ist. Der Plan wird bei der Stadt Aschaffenburg (Ordnungs- und Straßenverkehrsamt) archivmäßig verwahrt und ist dort während der Dienststunden allgemein zugänglich. 

§ 3

§ 3 Abs. 1 und 2 erhalten folgende neue Fassung:

(1)        In der Zone I beträgt die zu entrichtende Parkgebühr 1,00 Euro je angefangene halbe Stunde.

(2)        In der Zone II beträgt die zu entrichtende Parkgebühr 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde.

§ 4

Die vorstehende Änderung tritt am 01.02.2023 in Kraft.


2. Die Parkgebührenordnung vom 02.11.2022 ist in der geänderten Fassung neu amtlich bekannt zu machen.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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10. / PL/15/10/22. Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. Verlängerung der neu festgesetzten Schießzeiten - Änderungsantrag der KI vom 05.11.2022 - Absetzungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 10PL/15/10/22

.Beschluss:

Dem Vertagungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 06.11.2022 wird zugestimmt, somit ist der TOP abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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11. / PL/15/11/22. Kostenlose ÖPNV-Nutzung an Samstagen und 1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen - Antrag der KI vom 13.01.2022 - Antrag der ÖDP vom 27.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 11PL/15/11/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Kostenlose ÖPNV-Nutzung an Samstagen

Zum 01.12.2018 wurde an Samstagen die kostenlose Nutzung des ÖPNV innerhalb der Stadtgrenzen Aschaffenburgs eingeführt. Diese Regelung beinhaltet in den Tarifzonen 9111-9116 die Nutzung aller Verkehrsangebote der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB GmbH) und somit den Stadt- und Regionalbusverkehr sowie den Schienenverkehr auf der Relation Aschaffenburg-Hauptbahnhof – Obernau.

Der Einnahmeausfall der Verkehrsunternehmen der VAB aus den Tarifzonen 9111-9116 (Stadt/Stadtteile Aschaffenburg) wird über den städtischen Haushalt ausgeglichen. Das Angebot des kostenlosen ÖPNV wurde zunächst für die Zeitdauer von 2 Jahren befristet. Für den Beginn des Jahres 2020 war eine Evaluierung der Maßnahme vorgesehen, die auf Grund der Pandemie ausgesetzt und auf 2022 verschoben wurde. Der Testzeitraum wurde deshalb bis zum 31.12.2022 verlängert.

Ein Blick auf die Fahrgastzahlen in Bild 1 von durchschnittlichen Samstagen zeigt, den deutlichen Anstieg von ca. 9.300 auf 16.200 Fahrgäste mit der Einführung der kostenlosen ÖPNV-Nutzung.

Bild 1: Mittlere Fahrgastzahlen an durchschnittlichen Samstagen


Bedingt durch die Pandemie wurde das Jahr 2020 aus der Betrachtung gelassen. In den Jahren 2021 und 2022 sind die Fahrgastzahlen wieder gestiegen und haben momentan etwa das Niveau aus dem Jahr 2018 erreicht.

Eine Fahrgastbefragung aus dem Jahr 2019 brachte folgende wesentliche Erkenntnisse:

  • 67% der Fahrgäste nutzt den ÖPNV nur, weil die Beförderung kostenlos ist.
  • 41% der Fahrgäste sind bereits vorher mit dem ÖPNV gefahren.
  • Ebenfalls 41 % der Fahrgäste haben vorher den Pkw genutzt.
  • 59% der Fahrgäste haben bereits vorher schon die Verkehrsmittel des Umweltverbunds genutzt (Fuß+Rad+ÖPNV)
  • 72% der normalerweise "zu Fuß gehenden" und 73% der "Radfahrenden" gaben an, den ÖPNV nur wegen der kostenlosen Beförderung zu nutzen. Gerade diese Verschiebung ist aber ökologisch fraglich.


1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen

Das 1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen wurde zum 01.01.2021 eingeführt und entspricht einer Tageskarte sowohl für Erwachsene als auch für Kinder in der Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg). Trotz des gleichen Fahrpreises werden für Erwachsene und Kinder getrennte Tickets ausgegeben, damit die Entwicklung der Fahrscheinverkäufe exakter nachvollzogen werden kann.

Die Einführung wurde zunächst auf ein Jahr befristet und sollte in diesem Zeitraum bewertet werden. Auf Grund der unklaren Datenlage wegen der Corona-Situation wurde der Testzeitraum bis 31.12.2022 verlängert und die Evaluierung verschoben.

Im Referenzjahr 2019 wurden an Sonn- und Feiertagen in der Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg) mehr als 25.000 Fahrscheine verkauft. Im Jahr 2021 wurden insgesamt ca. 15.000 1-Euro-Tickets verkauft (60% im Vgl. zum Jahr 2019). Die gesunkene Nachfrage lässt sich auf die Corona-Pandemie und Änderungen im Tarifsortiment zurückführen (12-Euro-Schülerticket, Auf-Achse-Ticket für jeden Wochenendtag). Dies wird auch durch den Vergleich der Fahrgastzahlen in Bild 2 unterstrichen: Hier wurde im Jahr 2021 70% des Niveaus aus dem Jahr 2019 gehalten – im Jahr 2022 sind es bislang sogar 84%.

Bild 2: Fahrgastzahlen nach Jahren an durchschnittlichem Sonntag


Fazit

Die Gesamtwirkung der Tarifprodukte am Samstag sowie Sonn- und Feiertage ist auch im Jahr 2022 noch coronabeeinflusst. Während an Samstagen in 2022 das Vor-Corona-Niveau wiedererreicht wurde, sind die Fahrgastzahlen am Sonntag erst auf dem Weg dorthin. Auch wenn das ursprüngliche Ziel einer Substituierung von MIV-Fahrten offensichtlich nicht mit den Tarif-Anreizen gelungen ist, so konnten vermutlich noch höhere Fahrgastrückgänge durch Corona abgefangen werden. Verwaltung und Stadtwerke sprechen sich dafür aus, den Probebetrieb bis zum 31.12.2023 zu verlängern. Mitte oder Ende 2023 sollten verlässliche Zahlen vorliegen, in denen auch Sondereffekte wie das 9-Euro-Ticket eingeordnet werden können.

Bei einer möglichen dauerhaften Einrichtung der Sondertarife für samstags und sonntags wird ein ausschließlicher digitaler Vertrieb empfohlen, z. B. über die fairtiq-App. Dies beschleunigt den Fahrgastwechsel und entlastet das Fahrpersonal. Zudem gestaltet sich die nachgelagerte Abrechnung sehr viel einfacher, weil nicht mehr bei allen beteiligten Verkehrsunternehmen die Erlösdaten abgefragt werden müssen.


Antrag der KI: 1-Euro-Ticket auch für die Werktage Montag bis Freitag

Die KI hat mit Antrag vom 13.01.2022 zur Prüfung gestellt, wie sich die Ausweitung des 1-Euro-Tickets auf die Werktage Montag bis Freitag auf den Zuschussbedarf durch den städtischen Haushalt auswirkt. 

Zunächst muss beachtet werden, dass ein ganzjähriger 1-Euro-Tarif und samstags frei sämtliche Tarife in der Preisstufe 11 (Stadt Aschaffenburg) unterläuft, d. h. für den preisbewussten Kunden keinen Grund mehr gibt, Zeitfahrkarten welcher Art auch immer zu erwerben. Stattdessen müsste für jede Fahrt ein Einzelfahrschein beim Fahrer erworben werden, was zu erheblichen Verspätungen führt. Hier wäre zwingend ein alleiniger digitaler Vertrieb erforderlich. Bei einer 1-Euro-Tageskarte beläuft sich der monatliche Ausgleichsbedarf durch den städtischen Haushalt auf mindestens 100.000 €. Hierbei wurden lediglich die Fahrscheinverkäufe aus dem Jahr 2020 als Basis der Berechnung herangezogen worden. Evtl. Fahrgaststeigerungen auf Grund des neuen Angebots sind nicht berücksichtigt.

Problematisch ist die Gefahr der Überkompensierung, wenn höhere Ausgleichszahlungen geleistet werden als im Vergleich zum Normaltarif erzielt worden wären. Beispiel: Ein Fahrgast fährt 20 Tage zu 1 € = 20 € Fahrgelderlöse + 20 x 2,80 € Ausgleichsbetrag = 76 € Gesamterlös für den Verkehrsbetrieb. Durch den niedrigeren Monatskartenpreis von 45,20 € liegt eine Überkompensation von 30,80 € vor.

Den Gültigkeitsbeginn des Tickets auf 9 Uhr anzuheben, ähnlich dem Auf-Achse-Ticket an den Werktagen Mo-Fr, mildert den Tarif-Unterlauf, da Berufspendler weiterhin auf die bestehenden Zeitfahrangebote angewiesen sind. Die Berechnung der Erlösausfälle gestaltet sich dadurch schwieriger.

Für das kommende Jahr 2023 ist in Anlehnung an das 9-Euro-Ticket mit der Einführung eines neuen Nahverkehr-Tickets zu rechnen. Nähere Details liegen hierzu bislang noch nicht vor. Die Verwaltung empfiehlt aber, die Kreation neuer VAB-Tarife zurückzustellen. Das zu erwartende Nahverkehrs-Ticket wird vom Bund / Staat finanziell gefördert, während eigene Sondertarife den städtischen Haushalt direkt belasten.


Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Antrag der KI vom 13.01.2022

.Beschluss: 1

Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 27.10.2022 zur Ausweitung der Geltungsdauer des 1-Euro-Tickets auf Samstage wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 36

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. 
1.         Der Bericht der Verwaltung zur kostenlosen Nutzung des ÖPNV an Samstagen und zum 
1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen wird zur Kenntnis genommen.
2.         Die Verwaltung empfiehlt, die kostenlose Nutzung des ÖPNV an Samstagen und das 
1-Euro-Ticket an Sonn- und Feiertagen über den 31.12.2022 hinaus bis zum 31.12.2023 zu verlängern.
3.         Dem Antrag der KI vom 13.01.2022 zur Ausweitung des 1-Euro-Ticket auf die Werktage wird nicht zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2

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12. / PL/15/12/22. Anträge an den Oberbürgermeister in seiner Funktion als Mitglied von Gremien der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Antrag der KI vom 16.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.11.2022 ö Beschließend 12PL/15/12/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 16.10.2022 hat die KI beantragt, dass der Stadtrat den Oberbürgermeister bittet, sich in seiner Funktion als „Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau“ – gemeint ist wohl als „Vorsitzender/stellvertretender Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau“ – dafür einzusetzen, dass

  • Dispo-Zinsen gesenkt werden,
  • bei der Besetzung der 3. Vorstandsstelle im Vorstand der Stadtrat beteiligt wird,
  • die Sparkasse sich am städtischen Wohnungsbau beteiligt und
  • die Sparkasse eine zweckgebundene Gewinnabführung für das Klinikum vornimmt

Wie immer wieder dargestellt – zuletzt Plenum 4.7.2022, Top 5 öffentlich - und mit der Regierung abgestimmt fallen Angelegenheiten des Verwaltungsrates und erst recht des Sparkassenvorstandes nicht in die Entscheidungszuständigkeit des Stadtrates. Es ist dabei egal ob der Antrag als Auftrag, Bitte, Empfehlung, Resolution oder Ähnliches bezeichnet ist.
Der Oberbürgermeister darf unzulässige Anträge nicht selbst verwerfen, sondern muss sie dem Stadtrat zur Entscheidung vorlagen. Bei der Beratung über die Entscheidung der Zulässigkeit, darf der Antragsteller begründen, warum der Antrag zulässig ist. Ausführungen zur Sache sind an dieser Stelle zu unterbinden, so die Regierung im Juni 2017.

.Beschluss:

I. Der Antrag der KI vom 16.10.2022 wird mangels Befassungskompetenz als unzulässig abgelehnt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 4

Datenstand vom 17.01.2023 10:09 Uhr