Datum: 21.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/15/8/22 Neubau eines zentralen Museumsdepots für die Stadt Aschaffenburg Errichtung des Gebäudes durch die Stadtwerke Aschaffenburg; - Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 18.11.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022
2HFS/15/9/22 Fortführung der Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 16.11.2022

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1. / HFS/15/8/22. Neubau eines zentralen Museumsdepots für die Stadt Aschaffenburg Errichtung des Gebäudes durch die Stadtwerke Aschaffenburg; - Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 18.11.2022 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 21.11.2022 ö Beschließend 1HFS/15/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat sich aufgrund der Notwendigkeit, im Rahmen der Sanierung von Schloss Johannisburg die dort von der Stadt belegten Räume zu räumen, seit 2020 bereits mehrfach mit der Notwendigkeit zur Errichtung eines neuen Zentraldepots für die Aschaffenburger Museen befasst. Zum letzten Mal geschah dies am 17.5.2022 im PVS und am 10.7.2022 im Plenum.

Im PVS wurde beschlossen die vorgestellte Konzeptstudie des Zentraldepots zur Grundlage der weiteren Planung zu machen und dafür eine Bauvoranfrage zu stellen. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, den Bau des Zentraldepots durch die Stadtwerke vorzubereiten. Im Plenum wurde ausführlich über die Arbeiten zur Sammlungsverlagerung und zum Vorgehen zur Erstellung einer neuen Museumskonzeption nach Wiedereinzug in das Schloss Johannisburg berichtet. Die Bauvoranfrage ist fertiggestellt, und beim Bauordnungsamt zur Genehmigung eingereicht. Sie setzt die am 17.5.2022 beschlossene Konzeptstudie um und soll am 7.12.2022 im UKVS beraten werden.

Zur Vorbereitung einer Realisierung des Gebäudes durch die Stadtwerke wurden in den letzten Wochen Gespräche mit der Vergabestelle bei der Regierung von Unterfranken geführt. Sie dienten zur Klärung der Zulässigkeit einer Vergabe des Projekts an einen Generalplaner und Generalunternehmer und zur Vermeidung der sich daraus möglicherweise ergebenden Einschränkungen der Förderfähigkeit. Dies war notwendig, da die Stadtwerke beabsichtigen, das Projekt in einer Verfahrensform zu realisieren, wie sie es bereits beim eigenen Verwaltungsgebäude praktiziert haben. 
Die Regierung hat in den Gesprächen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Vergabe an einen Generalplaner und einen Generalunternehmer erhoben, jedoch darauf hingewiesen, dass der Entscheidungsprozess für dieses Verfahren transparent aufbereitet und umfassend begründet sein muss. Diese notwendigen Vorarbeiten werden zurzeit von Verwaltung und Stadtwerken gemeinsam mit einer auf Vergabefragen spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet. Dabei wird vor allem auf die besonderen technischen Anforderungen, die Einmaligkeit des Projekts, die Besonderheiten der Baukonstruktion im Hinblick auf das Null-Energie-Konzept sowie auf besondere sicherheitstechnische Anforderungen und die fremdbestimmte knappe Bauzeit abgestellt. Die Vergabegrundlagen werden im ersten Quartal 2023 mit der Regierung abgestimmt vorliegen.

Entsprechend dem aktuellen Zeitplan der Schlosssanierung muss das Museumsdepot Anfang 2025 zur Verfügung stehen. Mit den ersten Bauarbeiten sollte daher in der zweiten Jahreshälfte 2023 begonnen werden. Dieser Zeitplan setzt ein baureifes Grundstück voraus. Daher bereitet die Verwaltung die Rodung des Grundstücks und die Durchführung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen vor. 

Damit, wie im Beschluss des PVS ausdrücklich festgehalten, die Realisierung des Gebäudes durch die Stadtwerke 2023 begonnen werden kann, bedarf es außerdem der Beauftragung der Stadtwerke durch das Plenum mit der Errichtung des Gebäudes. Weiterhin müssen für den Bau des Zentraldepots auf dem städtischen Grundstück im Gewerbegebiet Bollenwald im Stadtteil Obernau erste Mittel im Haushalt 2023 der Stadtwerke eingestellt werden. Im Haushalt der Stadtverwaltung sind bei diesem Vorgehen keine Haushaltsmittel für den Bau notwendig. 
Ergänzend zu den Vorarbeiten zur Errichtung des Gebäudes sollte außerdem noch vor Beginn der Baumaßnahmen eine Anmietungsvereinbarung zwischen der Stadt und den Stadtwerken abgeschlossen werden. 

Es wird daher empfohlen die Stadtwerke noch vor Einleitung der Haushaltsberatungen 2023 mit der baulichen Realisierung des Zentraldepots der Museen auf dem städtischen Grundstück im Gewerbegebiet Bollenwald zu beauftragen.

.Beschluss: 1

1. Der Haupt- und Finanzsenat nimmt den Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 18.11.2022, mit dem eine Vertagung dieses Tagesordnungspunktes und eine detaillierte kommunal- und unternehmensrechtliche Prüfung gefordert worden ist, zur Kenntnis.

Herr xxx erläutert den kommunalrechtlichen Hintergrund und erklärt, dass die Änderung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen der Regierung von Unterfranken vorgelegt werden wird.

Der Antragssteller nimmt daraufhin seinen Antrag zurück.

2. Der Haupt- und Finanzsenat nimmt den Ergänzungsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

1. Der Bericht zum “Neubau des zentralen Museumsdepots für die Stadt Aschaffenburg” der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Haupt- und Finanzsenat empfiehlt dem Stadtrat (Plenum) den Neubau des zentralen Museumsdepots für die Stadt Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg zu übertragen.

3. Die Verwaltungen werden beauftragt, mit den Stadtwerken einen Mietvertrag zur dauerhaften Anmietung des Gebäudes nach dessen Fertigstellung vorzubereiten. Der Mietvertrag ist so zu gestalten, dass bei Interesse der Stadt Aschaffenburg ein Ankauf des Zentraldepots durch die Stadt möglich ist. Die bis dahin geleisteten Mietzahlungen sind dabei angemessen zu berücksichtigen.

4. Dieser Beschluss stellt noch keinen Bau- und Finanzierungsbeschluss dar. Darüber ist zur gegebenen Zeit im Werksenat zu befinden.
Gleichwohl sollen der Planungsprozess und alle nötigen Abstimmungsgespräche u.a. mit der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen weitergeführt werden.

5. Begleitend zum Planungsprozess soll schon jetzt mit der Deakzessionierung, also mit der Verringerung der Depotbestände begonnen werden. Dies ist vom Projektkoordinator Herrn xxxx federführend zu begleiten. Über den Fortschritt ist dem Stadtrat zu berichten.

6. In der Weiterentwicklung des Museumsplans ist die zukünftige Museumsstrategie bzw. das Museumskonzept zu definieren.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / HFS/15/9/22. Fortführung der Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 16.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 15. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 21.11.2022 ö Beschließend 2HFS/15/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss vom 15.07.2019 hat der Haupt- und Finanzsenat der Einrichtung von zwei bis zum 31.12.2021 befristeten Teilzeitstellen im Stellenumfang von jeweils 25 % einer Vollzeitstelle für die Koordinierungsstelle der Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg zugestimmt. Mit Beschluss vom 08.11.2021 wurde sodann eine Fortführung der Koordinierungsstelle bis zum 31.12.2022 beschlossen. 

Im September 2019 wurde die Hebammenkoordinierungsstelle beim Jugendamt eingerichtet. 

Zu den Aufgaben der Koordinierungsstelle gehören unter anderem die Vermittlung von Frauen, die trotz intensiver Suche keine Hebamme finden konnten, die Organisation von Hebammenbereitschaftsdiensten an Sonn- und Feiertagen und die Netzwerkarbeit mit allen Institutionen rund um das Thema Geburt. 

Die Arbeit der Koordinierungsstelle wird weiterhin sehr gut angenommen und leistet im Sinne einer funktionierenden Hebammenversorgung sehr gute Dienste. Das Angebot insbesondere im Hinblick auf die Wochenbettversorgung hat sich weiter etabliert.  Während sich im Jahr 2020 220 Frauen auf der Suche nach einer Hebamme für die Wochenbettversorgung an die Koordinierungstelle wandten, belief sich die Zahl im Oktober 2022 bereits auf 300 Vermittlungsanfragen für das laufende Jahr.

Auch die seit Oktober 2020 an Sonn- und Feiertagen im Klinikum angebotene Hebammensprechstunde ohne Terminvergabe (Wochenbettambulanz) wird inzwischen gut angenommen. Während auch bedingt durch die Pandemie im Jahr 2020 nur eine Patientin den Weg ins Klinikum fand, stieg die Zahl im Jahr 2021 bereits auf 15 Frauen. Im Jahr 2022 werden bis zum Jahresende hochgerechnet etwa 36 Patientinnen die Ambulanz besucht haben. 

Darüber hinaus konnten Externate und Fortbildungen von mit der Koordinierungsstelle zusammenarbeitenden Hebammen gefördert werden. Seitens der Koordnierungsstelle werden auch Fortbildungen organisiert. 

Auf Grundlage der neugefassten Richtlinie zur Förderung der Geburtshilfe in Bayern (GebHilfR) vom 23.09.2022, deren Förderzeitraum bis zum 31.12.2025 gilt, fördert der Freistaat Bayern weiterhin 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten dieses Projekts.  Die Verwaltung hat nach Inkraftreten der Richtlinie einen weiteren Antrag auf Förderung gestellt. Die Regierung von Oberfranken hat die Erlaubnis zum vorläufigen Maßnahmebeginn mit Schreiben vom 08.11.2022 erteilt. 

Der Landkreis hat eine weitere Beteiligung bereits angekündigt.
Im Falle der Fortführung der Koordinierungsstelle fallen für die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2023 voraussichtlich Kosten in Höhe von höchstens 3.000,00 bis 5.000,00 € an. 

Eine funktionierende Hebammenversorgung und Geburtshilfe liegen im Interesse der Bevölkerung und auch der Jugendhilfe. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Koordinierungsstelle fortzuführen, solange diese durch den Freistaat Bayern gefördert wird. 

.Beschluss:

I. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt der Fortführung der Koordinierungsstelle für die Hebammenversorgung in Stadt und Landkreis Aschaffenburg bis zum 31.12.2023 vorbehaltlich der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 10:06 Uhr