Datum: 05.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/17/1/22 Neubau eines zentralen Museumsdepots für die Stadt Aschaffenburg Errichtung des Gebäudes durch die Stadtwerke Aschaffenburg
2PL/17/2/22 Neue SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.
3PL/17/3/22 Aktuelle Situation im Gesundheitswesen und deren Auswirkung auf die Krankenhauslandschaft Bericht der Geschäftsführung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau
4PL/17/4/22 Energiekrise; Bericht über die Krisenvorsorge bei einem bis zu 72-stündigen Blackout
5PL/17/5/22 Erweiterung und Sanierung Kronberg Gymnasium 4. Bauabschnitt: Aufstockung und Sanierung des Fachklassengebäudes Bau- und Finanzierungsbeschluss
6PL/17/6/22 Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
7PL/17/7/22 Betriebsübergänge von Kindertageseinrichtungen in städtische Gebäude
8PL/17/8/22 vhs Aschaffenburg; Ausbau Integrations- und Grundbildungszentrum, Auhofstraße 9
9PL/17/9/22 Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) und von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 31.10.2022 wegen „Resolution zur Verurteilung des Angriffskrieges der Türkei im Nordirak und Nordsyrien“

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1. / PL/17/1/22. Neubau eines zentralen Museumsdepots für die Stadt Aschaffenburg Errichtung des Gebäudes durch die Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 1PL/17/1/22

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Plenums wird TOP 3 d. ö. S. „Neubau eines zentralen Museumsdepots für die Stadt Aschaffenburg Errichtung des Gebäudes durch die Stadtwerke Aschaffenburg“ aufgrund des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 04.12.2022 abgesetzt

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 21, Dagegen: 18

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2. / PL/17/2/22. Neue SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 2PL/17/2/22

.Beschluss:

Dem Geschäftsordnungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 04.12.2022 zur Absetzung von TOP 6 d. ö. S. wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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3. / PL/17/3/22. Aktuelle Situation im Gesundheitswesen und deren Auswirkung auf die Krankenhauslandschaft Bericht der Geschäftsführung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 3PL/17/3/22

.Beschluss:

I. 
1.Der mündliche Bericht der Geschäftsführung des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau über die aktuelle Situation im Gesundheitswesen und deren Auswirkung auf die Krankenhauslandschaft wird zur Kenntnis genommen.
2. Die vorliegenden Stadtratsanträge zum Betrieb des Klinikums werden in der Sitzung des Plenums am 16.01.2023 behandelt.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing die regionalen Bundestagsabgeordneten einladen wird, um die Situation zu besprechen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/17/4/22. Energiekrise; Bericht über die Krisenvorsorge bei einem bis zu 72-stündigen Blackout

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 4PL/17/4/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat den Stadtrat zuletzt im Plenum am 19.09.2022 über das Krisenmanagement in der Energiekrise informiert. Schwerpunkt dieses Berichts war die Gasmangellage und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen. Die Lage der Gasversorgung ist unverändert angespannt, aber stabil. Ein sparsamer Gasverbrauch ist weiterhin notwendig. Aktuell gilt immer noch die sog. Alarmstufe des Notfallplans Gas. Dennoch gehen die Experten unter Annahme von günstigen Rahmenbedingungen davon aus, dass eine Gasmangellage im Winter 2022/2023 wenig wahrscheinlich werden wird. Der tagesaktuelle Lagebericht der Bundesnetzagentur kann im Internet unter Bundesnetzagentur - Aktuelle Lage Gasversorgung abgerufen werden. Die Liste der Energieeinsparmaßnahmen der Stadtverwaltung wurde fortgeschrieben und liegt dieser Beschlussvorlage als Anlage bei. Die Stadt Aschaffenburg setzt ihre Bemühungen zur Energieeinsparung unbeirrt fort.

Neben einer möglichen Gasmangellage ist inzwischen das Szenario eines Blackouts in den Fokus gerückt. Schwerpunkt der heutigen Berichterstattung ist daher dieses Krisenszenario.

Wie hinreichend bekannt sein dürfte, handelt es sich bei einem Blackout um einen großflächigen langandauernden (Total-)Ausfall der Stromversorgung. Als Ursachen für einen Blackout kommen z. B. technisches oder menschliches Versagen, kriminelle oder terroristische Angriffe (Hackerangriffe) oder auch Extremwetterereignisse infrage.

Die moderne Gesellschaft und ihre Infrastrukturen sind von einer funktionierenden Stromversorgung regelrecht abhängig. Ein Blackout kann massive Versorgungsstörungen, wirtschaftliche Schäden und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verursachen1. Eine im Jahr 2004 durchgeführte Bund-Länder-Krisenmanagementübung (LÜKEX) hat deutlich gemacht, dass die Folgen und die Bewältigung eines solchen Szenarios um so schwieriger sind, je unvorbereiteter das förderale System der Bundesrepublik ist1. Der Deutsche Bundestag hat sich daher im Jahre 2011 mit dieser Thematik befasst. Auf die Bundesdrucksache 17/5672 unter https://dserver.bundestag.de/btd/17/056/1705672.pdf, in der ausführlich über Folgen, Auswirkungen, Verletzbarkeit von Infrastrukturen und über Bewältigungsoptionen eines Blackouts umfassend informiert wird, wird hingewiesen.

Nach Meinung vieler Experten wird die Gefahr eines Blackouts für ganz Deutschland oder ganz Europa aktuell als wenig wahrscheinlich eingeschätzt, aber auch nicht gänzlich ausgeschlossen. 

Das Krisenmanagement der Stadtverwaltung hat sich im Rahmen seines Vorsorgeauftrags mit einem Blackout, aber auch mit einem kurzzeitigen, regional begrenzten Stromausfall auseinandergesetzt. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration hat das Szenario eines Blackouts auf einen Zeitraum von max. 72 Stunden begrenzt und alle bayerischen Kreisverwaltungsbehörden gebeten, ihre Maßnahmen daran auszurichten. 

Nachfolgend sind einige Eckpunkte dieser Vorsorgemaßnahmen aufgezählt:

- Information aller Führungskräfte der Stadtverwaltung in einer „Großen Referenten- und Amtsleiterbesprechung“ am 25.10.2022
- Fortführung der Notfallplanungen für Kritische Infrastrukutren (KRITIS), insbesondere Schaffung von Resilienzen für die Trinkwasserversorgung
- regelmäßiger überregionaler Austausch des Krisenmanagements mit der Regierung von Unterfranken und dem Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
- Durchführung einer Sondersitzung der Führungsgruppe Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg am 29.11.2022 mit Beteiligung der Fachberater und Vertreter des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau sowie des Landkreises Aschaffenburg
- Fortführung der Öffentlichkeitsarbeit z. B. auf der Homepage oder in sozialen Medien, Herausgabe eines Flyers (vgl. dazu die Ausführungen weiter unten)
- Durchführung eines Stresstests zur Notstromversorgung des Rathauses
- Planungen von Notfall-Meldestellen (sog. Leuchttürmen) im Stadtgebiet
usw.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es allerdings auch wichtig, dass durch die Vorsorgemaßnahmen keine Ängste geschürt werden und dass die Bevölkerung nicht in Panik versetzt wird!

Die Verwaltung sieht es dennoch als notwendig an, die Bevölkerung dahingehend zu sensibiliseren und aufzuklären, dass Notfallvorsorge alle angeht. Bei einem Blackout können und werden die Rettungskräfte und staatliche und kommunale Hilfen nicht immer sofort und überall zur Stelle sein. Deshalb ist unbedingt notwendig, dass jede bzw. jeder Einzelne für sich und ihre / seine Nächsten vorsorgt. Die Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, sinnvolle Eigenverantwortung zu übernehmen! Deshalb wird die Stadt Aschaffenburg ab dem 25.11.2022 einen Flyer an alle 33.000 Aschaffenburger Haushalte verteilen, mit dem wertvolle Tipps zur Notfallvorsorge geben werden. In diesem Flyer werden auch die Standorte der geplanten Notfall-Meldestellen (Leuchttürme), die als Anlaufstellen in einem Blackout dienen, bekannt gegeben. Der Flyer wird ebenfalls auf der Homepage der Stadtverwaltung veröffentlicht und noch bis zur Sitzung nachgereicht.

Parallel dazu wird auf die als Anlage beigefügte Publikation des Bundesamtes für Bevölkerungs- und Zivilschutz mit dem Titel „Stromausfall – Vorsorge und Selbsthilfe“ hingewiesen.

Der Oberbürgermeister wird weitere Ausführungen mündlich in der Sitzung vortragen.

Außerdem beantwortet dieser Bericht den Antrag von Herrn Stadtrat Falko Keller vom 31.10.2022.



1 Vorwort im Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung in der Drucksache 17/5672 des Deutschen Bundestages

.Beschluss:

Der mündliche Bericht von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing zum Stand der Vorsorgemaßnahmen bei einem bis zu 72-stündigen Blackout wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / PL/17/5/22. Erweiterung und Sanierung Kronberg Gymnasium 4. Bauabschnitt: Aufstockung und Sanierung des Fachklassengebäudes Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 5PL/17/5/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Vorplanung

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung am 05.02.2022 dem Vorentwurf zur Aufstockung und Sanierung des Fachklassengebäudes am Kronberg Gymnasium zugestimmt.

Die Kostenschätzung nach DIN 276 für den 4. Bauabschnitt beträgt 21,252 Mio €. Bedingt durch die aktuellen Preissteigerungen wurde bei Baubeginn ein Kostenrahmen von 24,3 Mio prognostiziert.

Mit Schreiben vom 19.04.2022 ist der Förderantrag für den bisherigen 4. und 5. Bauabschnitt  „Generalsanierung“ bei der Regierung zurückgezogen worden.

Die schulaufsichtliche Genehmigung wurde am 19.04.2022 bei der Regierung beantragt, liegt ab bis dato leider immer noch nicht vor.

Am 20.06.2022 hat der Stadtrat der Errichtung eines Mietgebäudes mit drei Fachklassen während der Bauzeit zugestimmt, am 21.11.2022 erfolgte dann die Vergabe.


  1. Entwurfsplanung

Die Raumkonzeption des Erd- und Obergeschosses (Fachräume und Mensa) des Atriumgebäudes bleibt im Wesentlichen gegenüber der bisherigen Planung unverändert. Bedingt durch das Brandschutzkonzept müssen jedoch zur Entfluchtung des Gebäudes die beiden innenliegenden Treppen gedreht werden.

Die Aufstockung in leichter Holzbauweise umfasst 12 Klassenzimmer mit Nebenräumen, die in zwei Cluster aufgeteilt werden. Die Lastabtragung erfolgt über außenliegende Holzstützen, da das Bestandsgebäude die zusätzlichen Lasten nicht aufnehmen kann. Die Aufstockung ragt zweiseitig circa 3,0 m in das Atrium ein. 

Das Flachdach wird komplett begrünt und mit einer PV-Anlage ausgestattet. Die Fassade erhält einen Vollwärmeschutz mit hellem Anstrich.

Als Wärmeerzeugung werden drei Wärmepumpen eingesetzt, die die Anforderungen für erneuerbare Energie, gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) erfüllen. Für die Spitzenlast wird zusätzlich ein Gaskessel benötigt.

Durch die Aufstockung wird das zusätzlich erforderliche Raumprogramm für ein 5-zügiges Gymnasium abgedeckt. Exakte Angaben können erst nach der schulaufsichtlichen Genehmigung durch die Regierung von Unterfranken, erfolgen.


  1. Kostenberechnung nach DIN 276 (Stand: 21.11.2022)

  1. Aufstockung und Sanierung Fachklassengebäude

KG 100        Grundstück                                                                        ----

KG 200        Vorbereitende Maßnahmen                                                       17.850,00 €

KG 300        Bauwerk                                                                11.346.372,61 €

KG 400         Technische Installationen                                                  7.068.798,39 €
KG 500        Außenanlagen (Technische Anlagen)                        803.903,99  €

KG 600        Ausstattung                                                        672.455,58 €

KG 700        Nebenkosten                                                         4.966.118,33 €


  1. Temporäres Mietgebäude

Interimsgebäude                                                                761.891,37 €

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

       GESAMTKOSTEN                                                        25.637.390,27 €


  1. Außenanlagen

Die genehmigten Außenanlagen können nach Fertigstellung des Fachklassengebäudes als 5. und letzter Bauabschnitt neu gestaltet werden.

Pausenhof, Parkplätze, Feuerwehrzufahrt, Atrium
(Anpassung Baukosten-Index aktuell)                                       1.371.000,00 €


  1. Förderung

Die Förderung des 4.Bauabschnittes beträgt beim aktuellen Kostenrichtwert von 5.437,00 € je m2-  zuwendungsfähiger Hauptnutzfläche voraussichtlich 6,5 Mio €. Nicht förderfähig sind die Sanierung der Hausmeisterwohnung, das Mietgebäude, die Photovoltaikanlage sowie das lose Mobiliar.

Weitere Zuwendungen über andere Förderprogramme (BAFA, BMU) sind für die Gebäudetechnik möglich. Die Fördermodalitäten müssen noch im Detail geprüft werden.


  1. Terminplanung  

Die Einreichung des Förderantrages ist für die 3. KW 2023, der Bauantrag für die 4. KW 2023 vorgesehen.

Die EU-weiten Ausschreibungen sind Mitte 2023 geplant. Das 1. Ausschreibungspaket soll im Stadtrat am 18.09.2023 vergeben werden. Der Baubeginn ist für den 09.10.2023 anvisiert, die Bauzeit beträgt 2 Jahre.

Vorab wird im Frühjahr 2023 das Mietgebäude mit drei Fachklassen im Pausenhof errichtet.         

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung für die Erweiterung und Generalsanierung des Fachklassengebäudes (4. Bauabschnitt) am Kronberg Gymnasium zustimmend zur Kenntnis.
  2. Mit der Kostenberechnung nach DIN 276 in Höhe von 25.637.390,25 € besteht Einverständnis.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt den Förder- und Bauantrag umgehend einzureichen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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6. / PL/17/6/22. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2020 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 6PL/17/6/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit dem jährlich erscheinenden Beteiligungsbericht informiert die Stadt Aschaffenburg über den aktuellen Bestand ihrer Unternehmensbeteiligungen. Der Bericht zeigt das Portfolio der unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen auf und es werden alle Beteiligungsgesellschaften einzeln vorgestellt.

Zudem enthält der Beteiligungsbericht ausgewählte Kennzahlen über die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der städtischen Unternehmen und Beteiligungen des Geschäftsjahres 2020. Ebenso sind Informationen zu den Gewinnausschüttungen, Zuschüssen, Mitarbeiterzahlen, zur Zusammensetzung der Geschäftsführungen und der Überwachungsgremien enthalten.
Die jährlichen Beteiligungsberichte der Stadt Aschaffenburg geben einen Einblick in ihre wirtschaftliche Betätigung. Mit der Berichtslegung erfüllt sie ihre Pflicht zur Transparenz und Offenlegung gegenüber Stadtrat und Öffentlichkeit. 

Der Beteiligungsbericht ist ein Nachschlagewerk für die finanz- und leistungswirtschaftliche Entwicklung der städtischen Gesellschaften, Eigenbetriebe und Zweckverbände. Er veranschaulicht den umfangreichen Beitrag, den die kommunalen Beteiligungen im Rahmen der Daseinsvorsorge für die Bürger und zur Entwicklung der öffentlichen Infrastruktur leisten.
 
Der vorliegende Beteiligungsbericht gemäß Art. 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet. 

Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.

.Beschluss:

I. Der Beteiligungsbericht 2020 (Anlage 1) gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PL/17/7/22. Betriebsübergänge von Kindertageseinrichtungen in städtische Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 7PL/17/7/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.
Die neu gegründete Caritas Aschaffenburg Kita gGmbh übernimmt ab dem 01.01.2023 sukzessive Trägerschaften von katholischen Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg. Zu Beginn sind fünf Betriebsübergänge geplant. Unter anderem besteht Interesse an einer Übernahme des Hauses für Kinder St. Antonius sowie der beiden Horteinrichtungen St. Vinzenz und dem Hort St. Laurentius an der Erthalschule. 
Zwischen den derzeitigen Trägern und der Caritas Aschaffenburg wurden seit Sommer dieses Jahres intensive Gespräche geführt und es besteht Einigkeit, einen Betriebsübergang durchführen zu wollen.  

Die Caritas Aschaffenburg Kita gGmbH ist mit dem Wunsch der Übernahme der Trägerschaften auf die Stadt Aschaffenburg zugekommen. 

  1. Antoniusheim

Die Einrichtung besteht derzeit aus einer Krippen- und einer Kitagruppe. Träger der Einrichtung ist derzeit die katholische Kirchenstiftung St. Peter und Alexander. Die Stadt Aschaffenburg ist Eigentümerin des Gebäudes. 

Seitens der Stadt Aschaffenburg ist mittelfristig die Einrichtung einer Betriebskita für Kinder von Mitarbeitenden der Stadt Aschaffenburg und von mit ihr verbundenen Unternehmen geplant. Der Übergang in eine Betriebskita wird auch nach Rücksprache mit der Gleichstellungsstelle als wichtiger und dringend notwendiger Schritt erachtet, um die Vereinbarkeit Familie und Beruf zu gewährleisten und die Attraktivität des Arbeitsplatzes für dringend benötigte Fachkräfte zu steigern. Darüber hinaus steht ein Generationenwechsel an. In der Stadtverwaltung werden zukünftig vermehrt jüngere Mitarbeitende tätg sein, für die oft eine Berufstätigkeit nur mit vorhandenem Betreuungsplatz möglich ist. 

Die derzeitigen Überlegungen sehen vor, dass vorhandene Betreuungsverträge weitergeführt und nicht gekündigt werden. Das Belegungsrecht für freiwerdende Plätze liegt zu 100 % beim Jugendamt, so dass diese städtischen Mitarbeitenden angeboten werden können. 
Die Einrichtung soll mittelfristig in eine reine Krippenbetreuung umgewandelt werden.                Eine Betriebskita für Kinder im Kindergartenalter wird als nicht sinnvoll erachtet, da Kinder im sozialen Nahraum den Kindergarten besuchen sollen, um dort bereits Kontakt mit Gleichaltrigen zu knüpfen, mit denen sie später in die Schule gehen. 

Jeder Mitarbeiterin, die in Mutterschutz geht, soll ein Angebot auf einen Krippenplatz ab dem ersten Lebensjahr des Kindes unterbreitetet werden. Hierfür soll proaktiv auf werdende Mütter zugegangen werden, sobald der Termin für den Beginn des Mutterschutzes feststeht. Zudem werden alle Mitarbeiter über das Angebot informiert. Es steht selbstverständlich auch allen Vätern offen, die bei der Stadt Aschaffenburg oder den verbundenen Unternehmen arbeiten. Im Falle des Ausscheidens kann der Platz bis zum Ende des Kitajahres weiterbelegt werden. 

Die Einrichtung soll montags bis donnerstags jeweils von 07.30 Uhr bis 16.30 Uhr geöffnet sein und freitags von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr. Bei Bedarf Montags bis donnerstags bis 17.00 h. Die Anzahl von 24 Schließtagen soll nicht überschritten werden. Hiervon unberührt bleiben Schließungen aufgrund personeller Engpässe. Schließung oder Teilschließung benötigen die Zustimmung des Jugendamtes.
Für Mitarbeitende soll es möglich sein, Betreuungszeiten im laufenden Kitajahr nach oben anzupassen. Eine Reduzierung von gebuchten Zeiten ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Soweit nicht alle Plätze an Mitarbeitende vergeben werden können, werden die Plätze an Mitarbeitende der verbundenen Unternehmen vergeben und letztlich frei vergeben. 

Die Betreuungskosten dürfen nicht mehr als 10 % der durchschnittlichen Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg nach oben abweichen.

Dem Träger werden für freie Plätze im Krippenbereich die staatliche und kommunale Förderung sowie die Elternbeiträge für Buchungszeiten von 3 – 4 Std. erstattet. 

  1. Kinderhort St. Vinzenz

Der Trägerschaftsvertrag wird mit folgenden Eckdaten geschlossen: 

Öffnungszeiten Montag – Donnerstag 11.15 h – 18.00 h, Freitag bis 17 h

Während der Schulferien von 7.30 – 17.00 h, Schließtage bis zu 27 Tagen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten hinsichtlich der Schließtage die gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung von Schulkindern im Rahmen des gesetzlichen Ganztagesanspruchs. Die vom Bundesgesetzgeber ab dem Jahr 2026 vorgegebene Anzahl gilt unabhängig von den Möglichkeiten des BayKiBiG und ist in den Vertrag aufzunehmen.

  1. Kindehort St. Laurentius – Erthalschule Leider

Der Trägerschaftsvertrag wird mit folgenden Eckdaten geschlossen: 

Öffnungszeiten Montag – Freitag bis 11.30 h - 17 h

Während der Schulferien von 8.00 h – 15.00 h, Schließtage bis zu 27 Tagen

Ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten hinsichtlich der Schließtage die gesetzlichen Vorgaben für die Betreuung von Schulkindern im Rahmen des gesetzlichen Ganztagesanspruchs. Die vom Bundesgesetzgeber ab den Jahr 2026 vorgegebene Anzahl gilt unabhängig von den Möglichkeiten des BayKiBiG und ist in den Vertrag aufzunehmen.

2./3.
Die oben beschriebenen Modalitäten sind innerhalb von Trägerschaftsvereinbarungen zwischen dem zukünftigen Träger und der Stadt Aschaffenburg zu regeln. 
Die Überlassung für die Gebäude werden in separaten Verträgen zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Träger geregelt und in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen

.Beschluss:

I.
  1. Der Vergabe der Trägerschaften für folgende Kindertageseinrichtungen an die Caritas Aschaffenburg Kita gGmbH wird unter den umseitig genannten Eckdaten zugestimmt.

  1. Antonius-Heim
  2. Kinderhort St. Vinzenz
  3. Hort an der Erthal-Grundschule

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Caritas Aschaffenburg Kita gGmbH die erforderlichen Vereinbarungen zu schließen. 

  1. Der Überlassung der Gebäude wird bis zum Abschluss des jeweiligen Überlassungsvertrages, längstens bis zum 31.3.2023 zugestimmt. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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8. / PL/17/8/22. vhs Aschaffenburg; Ausbau Integrations- und Grundbildungszentrum, Auhofstraße 9

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 8PL/17/8/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aktuelle Situation:
Die aktuelle, politische Situation zeigt, dass Integration für die Kommunen zur Daueraufgabe wird. Der Bedarf in den Mittelzentren wird anhalten. Bei Kriegsflüchtlingen und Asylsuchenden sind die Zahlen steigend. Weiterhin wird durch den Fachkräftemangel in Deutschland ein erhöhter Bedarf entstehen. Darüber hinaus ist die Integration eine wichtige, gesellschaftspolitische Aufgabe für die Stadt Aschaffenburg. 

Dabei ist neben den Integrationskursen die berufliche Qualifikation von Migrant*innen ein Schlüssel für die gesellschaftliche Eingliederung dieser Personengruppe. Es ist eine wesentliche Aufgabe der vhs, sich den Bedarfen entsprechend weiter zu entwickeln. Mit dem Angebot berufsfördernder Sprachkurse und Schulabschlüsse sollen außerdem Zugewanderte für den ersten Arbeitsmarkt qualifiziert werden.

Der Fachkräftemangel, Flucht und Vertreibung erfordern daher, dass die Bereiche Grundbildung und Integration neu aufgestellt werden müssen.
Integration ist eine Daueraufgabe, denn die Zahlen sind seit Jahren auf sehr hohem Niveau. 
Im Zeitraum 01.01.2016 bis zum 31.10.2022 sind insgesamt 32.490 Menschen nach Aschaffenburg zugezogen. Davon hatten 13.098 eine ausländische Nationalität. 

Alleine im Zeitraum 01.01.2022 bis zum 31.10.2022 sind insgesamt 2001 Menschen mit ausländischer Nationalität zugezogen. Aus den Hauptfluchtländern:
  • Syrien                         222
  • Afghanistan                 87
  • Somalia                 30
  • Nigeria                 16
  • Eritrea                 12
  • Dem. Rep. Kongo         3
  • Sudan                         1
  • Ukraine                1.145

Damit Integration gut gelingen kann und die Menschen in unserer Gesellschaft tatsächlich ankommen, spielt Sprache eine große Rolle. Nur mit guten Sprachkenntnissen ist eine Integration in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt möglich. 
Die Nachfrage nach Integrationskursen ist steigend. Hinzu kommen reguläre und berufsbezogene Deutschkurse. 

Der Fachkräftemangel zeigt aber auch, dass der Bereich Grundbildung verstärkt werden muss. 
Derzeit verlassen in Deutschland rund 48.000 Jugendliche die Schule ohne Abschluss, weiterhin wird davon ausgegangen, dass rund 8 % der Bevölkerung zumindest funktionale Analphabeten sind. Nicht mitgerechnet sind hierbei Personen, die in der eigenen Muttersprache lesen und schreiben können, aber nicht in unserer Schrift.

Integration/ Deutsch als Fremdsprache und Grundbildung der vhs:

In diesem Jahr laufen in Zusammenarbeit mit dem BAMF an der vhs 21 allgemeine Integrationskurse (600 UE Sprache + 100UE Orientierungskurs), drei Alphabetisierungskurse (800 UE Sprache + 100 UE Orientierungskurs) und fünf berufsbezogene B2-Kurse (300 – 500 UE). Zudem werden 48 Sprachprüfungen durchgeführt. Insgesamt nehmen 1.685 Migranten und Migrantinnen teil. Der Großteil der Teilnehmer*innen kommt aktuell aus Syrien und der Ukraine. Im Jahr 2022 sind bis dato rund 1.145 Menschen aus der Ukraine nach Aschaffenburg geflüchtet.
Im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ finden in diesem Semester 28 Kurse in den Niveaustufen A1 bis C1 statt. Daneben gibt es ein Sprachcafé, einen Deutschkurs im Familienstützpunkt und einen Deutschkurs in der JVA. 

Die Kurse der vhs sind überwiegend ausgebucht.  Etliche Personen, sowohl im Deutsch als Fremdsprache (DaF) - als auch im Integrationsbereich stehen auf der Warteliste für verschiedene Kurse, da die Nachfrage größer ist als das Angebot. Weitere Kurse können aktuell aufgrund des Raummangels jedoch nicht angeboten werden. Die Nachfrage/ Tendenz bei allen Formen von Integrations- und Deutschkursen in Aschaffenburg ist weiterhin steigend.

Einen tagesaktuellen Überblick über die freien Plätze aller Träger gibt es unter www.bamf-navi.bamf.de

Die vhs bietet derzeit im Bereich Grundbildung zwei Vorbereitungslehrgänge zum „Realschulabschluss“ an. Aufgrund des Platzmangels finden diese Kurse im Haupthaus in der Luitpoldstraße statt. Geplant sind zudem Vorbereitungslehrgänge für den „Qualifizierten Mitteschulabschluss“ und Kurse zur Alphabetisierung, nicht nur für Migrant*innen. In Deutschland leben rund 8 Millionen Menschen, die nicht richtig lesen und schreiben können. Von diesen Funktionalen Analphabeten haben mehr als 50% Deutsch als erste Sprache gelernt. Funktionale Analphabeten haben meistens ein geringes Selbstbewusstsein. Diese Menschen zu erreichen ist sehr schwer. Die vhs möchte sich dort wieder verstärkt engagieren.

Die Räume für den Integrations-, Deutsch-Unterricht und die Grundbildung verteilen sich auf drei Gebäude:

  • vhs-Haus, Luitpoldstraße 2 
  • vhs am Südbahnhof, Schweinheimer Str. 15
  • vhs-Damm, Auhofstr. 9

Alle Räume sind durch das BAMF für Integrationskurse zugelassen. Für die Zulassung sind Vorgaben betreff Räumgröße, Ausstattung und Lage (zentral) einzuhalten. Außerdem sollen Räume zum Selbstlernen und Lehrerzimmer nachgewiesen werden.

Da Integration sowie Grundbildung eine Daueraufgabe geworden sind, ist es wichtig, sich in diesem Bereich gut aufzustellen.

In der Auhofstraße 9 (neun Kursräume) werden derzeit ausschließlich die Integrationskurse, DaF Kurse und die Sprachprüfungen durchgeführt. Der Standort ist damit ausgelastet. Weitere dringend benötigte Kurse im Bereich Integration, Deutsch als Fremdsprache sowie Grundbildung können nicht angeboten und durchgeführt werden. 

Schaffung eines Kompetenzzentrums Grundbildung/Deutsch/Integration

Zielsetzung ist es daher, den 1. Stock der Auhofstraße 9 zusätzlich anzumieten und umbauen zu lassen um die benötigten 5 - 6 großen Schulungsräume zu gewinnen. Die große Küche (130qm) kann ebenfalls für Berufssprachkurse genutzt werden. Zusätzlich kann auch das Kochkursangebot der vhs ausgebaut werden. Die Räume werden zum Ende des Jahres frei.

Im 2. Obergeschoss ist es möglich durch einen minimalen Umbau einen Schulungsraum zu erweitern, so dass er groß genug für einen allgemeinen Integrationskurs ist.
Das Foyer im 1. Obergeschoss gibt außerdem ausreichend Raum, um die vom BAMF geforderten Selbstlernbereiche zu etablieren (Lehrbücher, zusätzliche Arbeitsmaterialien). Dieser Bereich würde auch von Teilnehmenden der anderen Integrationskurse genutzt werden können. 
Zudem ist es sinnvoll, alle Integrationsangebote an einen zentralen Ort zu bündeln. Hierzu gehören z.B. auch die Integrationslotsen sowie die Anerkennungsberatung. Ggfs. kann dort auch ein Raum für die Bundesmigrationsberatung zur Verfügung gestellt werden.

Weiterhin besteht dort die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Jugendamt eine Learning Lounge einzurichten. Diese soll Jugendlichen die Möglichkeit geben, in Ruhe für Schulaufgaben und Prüfungen außerhalb der Schule lernen zu können. Insbesondere für Jugendliche, die zu Hause in beengten Verhältnissen wohnen ist das ein gutes Angebot. Auch aus der GU wird Bedarf gemeldet. Dies wurde im Bildungssenat von Stadträtin Ruf angesprochen. Diese Personengruppe könnte ebenfalls die Lounge nutzen. Ein zusätzlicher Personalbedarf ist nicht erforderlich, da eine Betreuung ausschließlich durch Ehrenamtliche erfolgt und auch nicht durchgehend erforderlich ist.

Zentralisierung und Ausbau des Standorts bietet viele Vorteile:

Mit dem Ausbau des Standortes Aufhofstraße kann die vhs ihr Integrationskursangebot auf die erkennbaren Bedarfe der nächsten Jahre ausbauen und ein Kompetenzzentrum für Integration, Deutsch als Fremdsprache und Grundbildung an einer zentralen Stelle in Aschaffenburg entwickeln. Die Konzentration auf einen zentralen Standort wird die Abläufe und Prozesse vereinfachen. Die vhs erfüllt mit dem Ausbau ebenfalls die vom Bamf vergebenen Auflagen für Integrationskurse, wie z.B. den barrierefreien Zugang und die Größe der Schulungsräume. Der Ausbau dieses Standorts ermöglicht dabei auch das Kursangebot der vhs auszubauen. Im Erdgeschoß ist geplant ein Service Office für Beratung und Anmeldung einzurichten. Dies führt zu einer Optimierung der Abläufe und entlastet das Personal. 

Weiterhin besteht die Möglichkeit grundsätzlich die Integrationsangebote der Stadt Aschaffenburg hier übersichtlich zu bündeln.

Der Standort Auhofstraße 9 ist in Bahnhofsnähe, direkt gegenüber dem Jobcenter und ist mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut zu erreichen. Da der Stadtteil Damm den höchsten Migrationsanteil in Aschaffenburg hat, ist die Bündelung des Themas Integration dort ämterübergreifend sinnvoll. Dies ermöglicht auch eine zusätzliche Öffnung in den sozialen Nahraum. 

Alleine durch die geplanten Integrationskurseinnahmen ist die Anmietung abgesichert und wirtschaftlich tragbar. Die Integration von Flüchtlingen wird als Daueraufgabe für die Kommunen eingeschätzt. Dies belegen auch alle Veröffentlichungen.

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Situation im Integrations- und Grundbildungsbereich sowie die Zielsetzung eines Integrations- und Grundbildungszentrums wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PL/17/9/22. Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) und von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 31.10.2022 wegen „Resolution zur Verurteilung des Angriffskrieges der Türkei im Nordirak und Nordsyrien“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.12.2022 ö Beschließend 9PL/17/9/22

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Antrag

Mit Schreiben vom 31.10.2022-eingegangen bei der Stadt am 31.10.2022-haben die Stadträte Zahn (KI) und Büttner (KI) beantragt, eine Resolution gegen den Angriffskrieg der Türkei im Nordirak und in Nordsyrien mit folgendem Inhalt zu fassen:

1. Der Stadtrat Aschaffenburg verurteilt jegliche völkerrechtswidrige Kriegshandlung.
2. Dem folgend verurteilt der Stadtrat Aschaffenburg –insbesondere im Hinblick auf die in Aschaffenburg lebenden kurdischen-aber auch regierungskritischen türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger-die Angriffe, die die Türkei seit dem 18.04.2022 auf von Kurdinnen und Kurden bewohnte Gebiete im Nordirak und in Nordsyrien (Rojava) führt, solidarisiert sich mit den Opfern und fordert die türkische Regierung dazu auf, jegliche Angriffe auf diese Gebiete einzustellen.
3. Der Stadtrat Aschaffenburg bezieht sich u.a. auf die Schlussfolgerungen der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages vom 17.05.2022“Völkerrechtliche Implikationen der türkischen Militäroffensive ‚Claw-Lock‘ gegen kurdische Stellungen im Nordirak“.


2. Rechtslage

Den bayerischen Gemeinden obliegen – als Ausfluss des im Kernbereich verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts – „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ (Art. 28 Abs.2 Satz 1 GG, Art. 7 Abs.1 GO), die Erfüllung ihrer „eigenen Angelegenheiten“ (Art. 11 Abs.2 Satz 2 BV) bzw. der „örtlichen Angelegenheiten“ (Art. 1 Satz 1 GO). Diese Vorschriften meinen trotz ihres voneinander abweichenden Wortlautes alle das gleiche. Die Gemeinden haben demnach die Befugnis, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die nicht durch Gesetz bereits anderen Trägern öffentlicher Gewalt überantwortet sind, ohne besondere Kompetenztitel anzunehmen (BVerfGE 79, 127, 146).

Voraussetzung einer auf dem kommunalen Selbstverwaltungsrecht gründenden hoheitlichen Befassung ist, dass sie die der Gemeindevertretung gezogenen Grenzen des Betätigungsfeldes wahrt, die durch den Tatbestand der „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft“ vorgegeben sind. Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Sinne von Art. 28 Abs.2 Satz 1GG sind diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die in der örtlichen Gemeinschaft wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben, die also den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben und -wohnen der Menschen der Gemeinde betreffen (s. BVerwG vom 14.12.1990, Az. 7 C 37/89 mit Verweis auf BVerfGE 79, 127 151; ferner BVerGE 8, 122, 134; 50, 195, 201; 52, 95, 120). Die Stellungnahme muss demnach auch und gerade, wenn sie den Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich sonstiger Stellen der vollziehenden Gewalt betrifft, in spezifischer Weise ortsbezogen sein. Der bloße Umstand, dass die Gemeindevertretung nur für die eigene Gemeinde spricht, genügt dem Anspruch spezifischer Ortsbezogenheit schon deshalb nicht, weil sie sonst unter Berufung auf die im Selbstverwaltungsrecht wurzelnde Allzuständigkeit der Gemeinde auch allgemeinpolitische Fragen zum Gegenstand ihrer Tätigkeit machen könnte. Die Gemeinde erlangt jedoch aus Art. GG Artikel 28 GG Artikel 28 Absatz II 1 GG nur ein kommunalpolitisches, kein allgemeines politisches Mandat (BVerfGE 79, BVERFGE Jahr 79 Seite 127 (BVERFGE Jahr 79 Seite 147) = NVwZ 1989, NVWZ Jahr 1989 Seite 347 = NJW 1989, NJW Jahr 1989 Seite 179 ; ferner BVerfGE 8, BVERFGE Jahr 8 Seite 122 (BVERFGE Jahr 8 Seite 134) = NJW 1958, NJW Jahr 1958 Seite 1341, NJW Jahr 1958 Seite 1771 ), ebenso wie sie selbst weder Inhaberin grundrechtsgeschützter politischer Freiheit noch Sachwalterin der grundrechtlichen Belange ihrer Bürger ist (BVerGE 61, 82 (102 f.) = NJW 1982, NJW Jahr 1982 Seite 2173 = NVwZ 1982, NVWZ Jahr 1982 Seite 554 ). Die von der Gemeindevertretung gefassten Beschlüsse ergehen vielmehr, auch soweit die Vertretung sich in der Form “appellativer” oder “symbolischer” Entschließungen äußert, in Ausübung gesetzlich gebundener öffentlicher Gewalt und bedürfen daher der - hier durch Art. GG Artikel 28 GG Artikel 28 Absatz II 1 GG vermittelten - Rechtsgrundlage.

Die beabsichtigte Resolution soll zwar eine Solidaritätsbekundung gegenüber der kurdischen und der regierungskritischen türkischen Mitbürgerinnen und Mitbürger der Stadt Aschaffenburg darstellen, jedoch beinhaltet die beantragte Resolution nicht das Zusammenleben der Gemeindebewohner innerhalb der örtlichen Gemeinschaft. Sie nimmt hier explizit eine kleine Bevölkerungsgruppe heraus. Außerdem handelt es sich bei der beabsichtigten Resolution um eine übergreifende allgemeinpolitische Problematik, woraus sich die Ortsbezogenheit allein aus der Solidaritätsbekundung gegenüber einer kleinen Bevölkerungsgruppe nicht ergibt.

Der Antrag scheitert demnach an der Voraussetzung der „Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft“.

Darüber hinaus hat sich die Stadt Aschaffenburg und die Regierung von Unterfranken im Jahr 2017 im Zusammenhang mit den Afghanistanabschiebungen intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Behandlung ausländerrechtlicher Themen in die kommunale Befassungskompetenz fällt.

Es handelt sich hier eindeutig um die Behandlung eines ausländerrechtlichen Themas, das außerhalb der kommunalen Befassungskompetenz liegt.

.Beschluss:

I. Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) und von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 31.10.2022 zur Verabschiedung einer Resolution zur Verurteilung des Angriffskrieges der Türkei im Nordirak und Nordsyrien wird mangels kommunaler Befassungskompetenz abgelehnt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 15.02.2023 10:35 Uhr