Datum: 02.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / JHA/1/1/23. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss;
Bestellung von Frau Nadine Moritz-Steigerwald als Nachfolge von Frau Ursula Schwarzer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.02.2023
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ö
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Beschließend
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1 | JHA/1/1/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit E-Mail vom 19.10.2022 wurde xxx als Nachfolge von xxx als Vertreterin für das staatliche Schulamt benannt.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:
xxx wird als Nachfolgerin für xxx bestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / JHA/1/2/23. Anwendung der Empfehlung des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.02.2023
|
ö
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Beschließend
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2 | JHA/1/2/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung gem. § 33 SGB VIII für Eltern, die die Erziehung und Versorgung ihrer Kinder nicht leisten können.
Pflegefamilien bzw. Pflegepersonen haben Anspruch auf Leistungen für die Vollzeitpflege für Sachaufwand sowie Kosten für die Pflege und Erziehung des Kindes oder Jugendlichen. Die Verwaltung wendet hier regelmäßig die aktuell gültigen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII an.
Die aktuellen seit dem 01.12.2023 gültigen Empfehlungen sind in der Anlage beigefügt.
Die vorgenannten Empfehlungen lösen jedoch keine Verpflichtung aus, diese anzuwenden und geben lediglich bayernweite Orientierungswerte wieder. Die Festlegung über die Höhe des Pflegegeldes ist jedoch von grundsätzlicher Bedeutung und betrifft eine Vielzahl an Einzelfällen, so dass die grundsätzliche Anwendung der Empfehlungen im Jugendhilfeausschuss beraten und beschlossen werden soll.
Die Anwendung der Empfehlungen für die Vollzeitpflege auch in der Zukunft ist sachgerecht und interessengerecht und wird daher von der Verwaltung vorgeschlagen.
Die Empfehlungen werden in der Regel von den Bayerischen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe angewandt, so dass sich ein einheitliches Bild innerhalb des Landes ergibt. Insbesondere bei Zuständigkeitswechseln müssen Pflegepersonen nicht von anderen finanziellen Ausgangspositionen ausgehen. Hierdurch werden außerdem Konkurrenzsituationen zwischen einzelnen benachbarten Kommunen und Landkreisen bei der Akquise von Pflegeeltern vermieden. Darüber hinaus bietet die Anwendung der Empfehlungen auch Rechtssicherheit, da sie sich auf den Mindestunterhalt gem. § 1612a BGB stützen und die Pflegeltern somit fiktiv Unterhalt beziehenden Eltern gleichgestellt werden.
Die Verwaltung schlägt zur Verwaltungsvereinfachung und aus Effizienzgründen die Fassung eines Grundsatzbeschlusses vor, wonach die jeweils gültigen Empfehlungen für die Vollzeitpflege anzuwenden sind.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die grundsätzliche Anwendung der jeweils aktuellen Empfehlungen des Bayerischen Landkreistages und des Bayerischen Städtetages für die Vollzeitpflege nach dem SGB VIII.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ x ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / JHA/1/3/23. Anpassung der Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.02.2023
|
ö
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Beschließend
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3 | JHA/1/3/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg fördert Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg mit der „Richtlinie für die Zuwendung von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg“ über das seitens des Gesetzgebers vorgesehene Maß hinaus, um Träger, die sich im Ausbau und Erhalt des Angebots von Betreuungsplätzen für Kinder engagieren, zu unterstützen.
Die derzeit gültige Richtlinie (Anlage) wurde durch den Stadtrat am 16.07.2018 beschlossen.
Eine Anpassung erscheint aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklungen notwendig. Mit den vorgeschlagenen Änderungen sollen sowohl dem steigenden Finanzdruck als auch der tatsächlichen Betreuungsstruktur Rechnung getragen werden.
I.
Bisher wurden Natur- und Waldkindergärten, die nicht über feststehende Immobilien, sondern über Bauwägen verfügen, bei der Baukostenförderung nicht unterstützt. Es wird daher folgende Ergänzung von Ziff. I. 1. „Zuschusszweck“ zu ergänzen wie folgt:
Weiterhin wird ein Zuschuss auch bei Schaffung zusätzlicher Plätze in Natur- und Waldkindergärten gewährt, sowie bei Ersatzbeschaffungen.
II.
Die Verwaltung schlägt weiter vor, Ziff. I. 4 „Art und Umfang und Höhe der Zuwendung“ der Richtlinie wie folgt zu ergänzen:
Für die Natur- und Waldkindergärten gewährt die Stadt Aschaffenburg einen Zuschuss in Höhe von 80 % der Kosten für die erstmalige Anschaffung eines Bauwagens. Gundlage der Zuschussberechnung ist die Kostenberechnung des Maßnahmeträgers. Diese Förderung gilt auch für die Ersatzbeschaffung.
Weiterhin werden bei Natur- und Walkindergärten die erstmalige Einrichtung von Infrastruktur wie z. B. Toiletten mit 80 % der Kosten bezuschusst.
Die Bindungsfrist beträgt 15 Jahre soweit die Nutzung vorher aufgegeben wird, ist eine anteilige Rückerstattung der Förderung fällig.
III.
Bisher wurden Horte im Rahmen der Bezuschussung von neugeschaffenen Hortplätzen nicht berücksichtigt, was zu einer Ungleichbehandlung führte.
Es wird daher vorgeschlagen, Ziff.I. 6 „Erstausstattung“ wie folgt zu ergänzen:
„Einen Betrag in Höhe von 1.200,00 € pro neugeschaffenem Hortplatz“
Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung reichen die bisher bewilligten Zuschüsse für die Erstausstattung nicht mehr aus. Es wird daher bei Kindergärten und Krippen folgende Anpassung vorgeschlagen:
„Einen Betrag in Höhe von 1.700,00 € pro neugeschaffenem Kindergartenplatz.
Einen Betrag von 2.200,00 € pro neugeschaffenem Kinderkrippenplatz.
Zukünftig sollen hier auch im Rahmen von Modellprojekten vorübergehend geschaffene Plätze bezuschusst werden, daher wird folgende weitere Ergänzung vorgeschlagen:
Soweit im Rahmen von zusätzlichen Modellprojekten, die nicht von obigen Ausführungen umfasst sind, Plätze wie z. B. in Einstiegsgruppen für mindestens 6 Monate geschaffen werden,
einen Betrag von 500,00 pro neugeschaffenem Betreuungsplatz.
IV.
Um der bereits angesprochenen Ungleichbehandlungen von Trägern von Wald- und Naturkindergärten entgegenzuwirken, wird folgende Ergänzung von Ziff. II. Zuschüsse für bauliche investive Maßnahme“ vorgeschlagen:
„Vorstehende Bestimmungen gelten für Natur- und Waldkitas mit Betreuung in Bauwägen oder vergleichbaren Unterbringungsmöglichkeiten gleichermaßen.“
V.
Im Hinblick auf den kommenden Ganztagesanspruch wird vorgeschlagen, den Mietkostenzuschuss auch auf die Horte auszuweiten. Der Mietzuschuss wird außerdem wegen der allgemeinen Kostensteigerungen angehoben:
Die Stadt Aschaffenburg gewährt Betriebsträgern, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, und zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder in angemieteten Räumen schaffen, einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 50% der Kaltmiete, maximal 6 €/m².
VI.
Die Praktikantenzuschüsse sollen den Änderungen der Ausbildung entsprechend angepasst werden. Es wird daher vorgeschlagen, Ziff. IV. wie folgt neu zu fassen:
„Die Stadt Aschaffenburg gewährt für die Förderung der Ausbildung von SEJ-Praktikanten, Berufspraktikanten und Optiprax-Praktikanten einen Zuschuss in Höhe von 50 % der jährlich entstehenden Kosten bis zu einer Höhe von max. monatlich 400,00 € unter der Voraussetzung, dass der Betriebsträger die Mindestvergütung entsprechend der Empfehlung der Arbeitsgemeinschaften der bayerischen Fachakademien für Sozialpädagogik zahlt.
Der Antrag ist bis zum 31.07. eines jeden Jahres für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Das Bestehen des Praktikumsverhältnisses ist durch Vorlage einer Kopie des Vertrages nachzuweisen und dem Antrag beizufügen. Abbrüche sind der Stadt Aschaffenburg unverzüglich mitzuteilen.
Soweit durch gesetzliche Bestimmungen weitere Formen von Praktika vorgesehen werden, sind diese in gleicher Weise zu bezuschussen. Voraussetzung ist, dass diese für die Anerkennung der Ausbildung erforderlich sind. Zur Ausbildung zählt auch ein einschlägiges Studium.
VII.
Aufgrund der allgemeinen Kostensteigerungen wird ferner vorgeschlagen, Ziff. V „Förderung des Verwaltungsaufwandes in einer Kindertageseinrichtung“ wie folgt anzupassen:
„Träger von Kindertageseinrichtungen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 750,00 € pro Kita-Gruppe und bei eingruppigen Kitas 1.300,00 € als pauschalen Sachaufwand für den Betrieb der Kindertageseinrichtung. Der Zuschuss wird gewährt ohne dass es einer Antragstellung bedarf und im ersten Quartal des Jahres ausgezahlt. Änderungen in der Gruppenanzahl (langfristig geschlossene oder zusätzliche Gruppen) sind unverzüglich mitzuteilen. Überzahlungen aufgrund von Gruppenschließungen sind zurückzuerstatten. Eine Erhöhung des Zuschusses aufgrund unterjähriger Erweiterung der Gruppen wird im Folgejahr ausgezahlt.“
Die oben vorgeschlagenen Änderungen sollen rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft treten.
Ein Entwurf der Neufassung ist als Anlage beigefügt.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Anpassung der Richtlinie für die Zuwendungen von Zuschüssen an Kindertageseinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg zustimmend zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / JHA/1/4/23. Geburten- und Bedarfsentwicklung Kinderbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.02.2023
|
ö
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Beschließend
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4 | JHA/1/4/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Seit dem Jahr 2015 liegen die Geburten in der Stadt Aschaffenburg deutlich über dem Niveau der Vorjahre. Davor wurden Maximalwerte von 600 Neugeborenen erreicht. Im Jahr 2019 wurden mit 761 ein neuer Höchstwert erzielt. 2022 liegt die Geburtenzahl wahrscheinlich um die 700. (In der Sitzung des JHA kann der genaue Wert mitgeteilt werden. Bis dahin sind alle Geburten 2022 im Melderegister erfasst.)
Dieser Anstieg führte zu höheren Betreuungsbedarfe. Bei den Kindergartenplätzen lag der Bedarf 2015 bei zirka 2.000; bis 2019 hatte er sich auf 2.130 gesteigert und im aktuellen Jahr 2023 die 2.300 überschritten. Am Jahresanfang stehen diesem Bedarf 2.238 Plätze gegenüber. Durch neue Einrichtungen – vor allem in der Ottostraße und im Anwandeweg – kann die Platzzahl bis zum Jahresende auf über 2.400 gesteigert und eine rechnerische Bedarfsdeckung erreicht werden.
Die oben beschriebene Entwicklung macht sich in den Aschaffenburger Stadtteilen sehr unterschiedlich bemerkbar. Zu einem ganz großen Teil finden die Geburtenanstiege nur in den beiden Stadtteilen Damm und Stadtmitte statt. Zum Vergleich: Die Stadtmitte hatte im Jahr 2013 216 Geburten – 2019 waren es 303. Damm hatte 2013 108, 2021 waren es 161 Neugeborene.
Die Anzahl der Krippenplätze wurde seit 2010 von 216 auf 669 im Jahr 2022 ausgebaut. Durch die aktuell vorhandenen Krippenplätze wird eine Betreuungsquote von 48% erzielt – bezogen auf 1.386 Ein- und Zweijährige.
Mit den in den kommenden zwei Jahren neuen Krippengruppen wird der Platzbestand auf 741 erhöht. Damit würde nach heutigem Stand eine stadtweite Betreuungsquote von 53% erzielt. Die Krippenquoten in den Stadteilen variieren jedoch zwischen 34 und 77%.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses werden die Zahlen und Entwicklungen ausführlich vorgestellt.
.Beschluss:
I. Der Bericht zu demografischen Entwicklungen und der Bedarfsentwicklungen bei der Kinderbetreuung wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / JHA/1/5/23. Kommunale Jugendarbeit / JUKUZ
Rückblick 2022
Vorschau 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.02.2023
|
ö
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Beschließend
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5 | JHA/1/5/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Leben von Kindern und Jugendlichen sollte leicht sein. Unbeschwert und fröhlich. Denn Kindheit und Jugend prägen für ein ganzes Leben, beeinflussen Einstellungen, zwischenmenschliche Beziehungen und die Fähigkeit zur Resilienz.
Die Corona-Pandemie, die Klimakrise und der Krieg in der Ukraine hinterlassen deutlich Spuren bei Kindern, Jugendlichen und jungen Menschen und haben massiven Einfluss auf ihre Lebenswelt.
Auch in Krisenzeiten müssen die Bedarfe und Anliegen der jungen Generation berücksichtigt werden und Lösungen dafür geschaffen werden. Die Jugendarbeit hat dies in Forderungen immer wieder deutlich gemacht: Junge Menschen müssen mit ihren Anliegen stärker gehört werden. Sie müssen in die Bewältigung der Krisen unterstützt und gefördert wie auch an den Debatten um Lösungen beteiligt werden.
So haben wir zu Beginn der Krise am 9.4. mit einem großen Willkommensfest sowie vielfältigen Angeboten speziell für Geflüchtete reagiert. Als spontane Hilfe und Unterstützung wurde von April bis Juni das Samstagsprogramm im JUKUZ erweitert. Dank unserer russischsprachigen Helfer konnten wir Bewegungsangebote und ein buntes Spielangebot für Kinder aller Altersklassen realisieren. Während sich die Erwachsenen beim Treffen der „Wir für Aschaffenburg“-Gruppe über viele Dinge des Lebens in Deutschland informieren und austauschen konnten, nahmen die Kinder die Spiel-Angebote mit großem Eifer und Freude wahr.
Zusätzlich zur Kinderbühne Kunterbunt wurde im Jugendhaus ein Familien-Spiele-Café an Sonntagen etabliert.
Völlig neu gestartet ist seit April ein 14-tägiges Töpferangebot für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 27 Jahren. Im Schnitt nehmen 14 Jugendliche an dem Angebot teil.
Erfreulicherweise fanden bereits viele ukrainische Kinder den Weg zu den Ferienprogrammen am Buntberg. Neben diesen Angeboten in den Ferien fanden über 30 Tagesaktionen mit Schulklassen aus Aschaffenburg am Buntberg statt. Dazu kamen die offenen Familiensamstage an den Samstagen zwischen Ostern und Sommer.
Gut genutzt wurden auch die vielfältigen Angebote der Medienwerkstatt im JUKUZ.
Für 2023 überlegen wir eine konzeptionelle Weiterentwicklung der offenen Jugendarbeit, die wir mit den Angeboten der Mittagsbetreuung mehr verschmelzen wollen.
Im Bereich Veranstaltungen steht die Umrüstung der Beleuchtung auf energiesparenden LED Technik an. Aufgrund der höheren finanziellen Aufwendungen ist eine Anpassung der Kosten für Vermietung und Technik unumgänglich.
Zudem steht ein Relaunch unserer Homepage an, um sie auf einen jugendgemäßen und aktuellen Stand der Technik zu bringen.
Die Kooperation mit den angrenzenden Landkreisen und Jugendringen soll im Rahmen des Fachdialog Jugend im Herbst wieder regelmäßiger aufgegriffen werden.
Aktuell finden Gespräche mit den freien Trägern der Jugendarbeit /-hilfe statt, um auch in Zukunft die steigenden Bedarfe im Bereich Ferienbetreuung decken zu können.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht der kommunalen Jugendarbeit zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / JHA/1/6/23. Neues aus dem Jugendamt
Personelle Veränderungen im Jugendamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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1. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
6 | JHA/1/6/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
xxx und xxx haben zum 09.01.2023 die Leitung des Sachgebiets Wirtschaftliche Jugendhilfe übernommen. Sie üben die Sachgebietsleitung im Rahmen des Jobsharings gemeinsam aus.
xxx hat zum 01.02.2023 die Koordinierungsstelle des neu geschaffenen ESF-Projekts „Just-BEST- Brücken in die Eigenständigkeit“ übernommen.
Die Mitarbeiterinnen werden sich dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung persönlich vorstellen.
.Beschluss:
I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die personellen Veränderungen im Jugendamt zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.05.2023 11:25 Uhr