Datum: 13.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/2/1/23 SPNr. 1 vor TOP 1ö
2PL/2/2/23 Gebührenanpassung Städtische Musikschule für das Schuljahr 2023/2024
3PL/2/3/23 Bestätigung der vorberatenden Empfehlungen des Haupt- und Finanzsenates vom 30.01.2023 hinsichtlich der haushaltsrelevanten Stadtratsanträge - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 05.02.2023 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.02.2023
4PL/2/4/23 Behandlung weiterer Stadtratsanträge zum Haushalt 2023
5PL/2/5/23 Haushaltsreden des Oberbürgermeisters sowie der Fraktionen, Parteien und Wählergruppen
6PL/2/6/23 Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Hospital-Stiftung
7PL/2/7/23 Mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2026
8PL/2/8/23 Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss
9PL/2/9/23 Verlängerung des Stadtfestes; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.02.2023

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1. / PL/2/1/23. SPNr. 1 vor TOP 1ö

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 1PL/2/1/23

.Beschluss:

In einer Schweigeminute wird den Opfern der Erdbebenkatastrophe in der Türkei und Syrien sowie den im Jahr 2022 verstorbenen ehemaligen Mitgliedern des Aschaffenburger Stadtrates, Frau Ursula Schwarzkopf und Frau Irmes Eberth, gedacht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/2/2/23. Gebührenanpassung Städtische Musikschule für das Schuljahr 2023/2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 2PL/2/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aus dem beigelegten Gebührenvergleich ist ersichtlich, dass das Preisniveau an der Städtischen Musikschule im bayerischen Vergleich deutlich über dem Durchschnitt liegt.

In den vergangenen Schuljahren wurde verstärkt seitens der Gebührenpflichtigen zurückgemeldet, dass die Unterrichtsgebühren insbesondere für Familien mit geringem Jahreseinkommen aber keinem Bezug von Sozialleistungen kaum noch aufzubringen seien. Auch die Zahl der Abmeldungen vom Musikunterricht aus diesen Gründen nimmt signifikant zu.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates vom 30. Januar 2023 haben Oberbürgermeister Jürgen Herzing und Kulturamtsleiter Jörg Fabig diese Situation bereits vorgestellt und es wurde angekündigt, eine Beschlussvorlage zum einmaligen Aussetzens der zyklischen Gebührenanpassung vorzulegen. Seitens des Stadtrates Karsten Klein wurde der Vorschlag eingebracht, die Gebührenanpassung dennoch zu beschließen, aber den Gebührenpflichtigen die Möglichkeit zu geben, auf Antrag eine einmalige Gebührengutschrift zu erhalten. So könnten leistungsfähige Gebührenpflichtige einen höheren Beitrag zur Kostendeckung leisten als weniger leistungsfähige.

Dieser Vorschlag wurde geprüft. Eine Durchführung ist technisch möglich. Der Gutschriftsbetrag kann in prozentualer Abhängigkeit von der Jahresgebühr definiert werden und auf Antrag von der letzten Gebührenrate im Schuljahr 2023/2024 abgezogen werden. Rücksprache mit dem EDV-Dienstleister, der das Programm zu Gebührenberechnung und –erhebung entwickelt hat und betreut, ergab, dass dieser Prozess händisch vorgenommen werden muss. Andere Musikschulen in Bayern haben ähnliche Modelle in der Vergangenheit praktiziert. Die Erfahrung war, dass die Gutschrift in einem sehr hohen Maße abgerufen worden sei, insbesondere von der Klientel, von der man vermutet, sie habe keine Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Der zeitliche Aufwand für das Einrichten der Gutschrift wird als hoch eingestuft. Er ist in einer Zeit zu leisten, in der aufgrund der Organisation des Unterrichtsbetriebes für das kommende Schuljahr (Anmeldungen, Abmeldungen, Informationsgespräche) und der immensen Veranstaltungsdichte zu Schuljahresende die Musikschulverwaltung ohnehin eine sehr hohe Arbeitsauslastung hat.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt eine einmalige Aussetzung der Gebührenanpassung für das Schuljahr 2023/2024. Die gültige Gebührensatzung 2023-24 in Anlage 1 wird erlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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3. / PL/2/3/23. Bestätigung der vorberatenden Empfehlungen des Haupt- und Finanzsenates vom 30.01.2023 hinsichtlich der haushaltsrelevanten Stadtratsanträge - Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 05.02.2023 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 3PL/2/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates vom 30.01.2023 wurden die bis dahin vorliegenden Stadtratsanträge zum Haushalt beraten. Das Plenum muss nun abschließend über die Anträge entscheiden. Die Verwaltung empfiehlt die Beratungsergebnisse gemäß Anlage zu bestätigen.

.Beschluss: 1

Dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 05.02.2023 auf Einzelabstimmung wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 08.02.2023 zur erneuten Beratung und Abstimmung der KI-Anträge-Nrn. 17, 22, 23, 24, 25 und 27 aus der vorliegenden Antragsübersicht wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

.Beschluss: 3

Die als Anlage 2 beigefügten Stadtratsanträge zum Haushalt 2023, die bis zum 30.01.2023 bei der Stadtverwaltung eingegangen sind und die in der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates am 30.01.2023 vorberaten wurden, werden zur Kenntnis genommen. Die Abstimmungs- und Beratungsergebnisse gem. Anlage 2 werden bestätigt.

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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4. / PL/2/4/23. Behandlung weiterer Stadtratsanträge zum Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 4PL/2/4/23

.Beschluss: 1

Die nach dem 30.01.2023 eingegangen Stadtratsanträge zum Haushalt 2023 in Anlage 3 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Anträge Nr. 2 und 3 der Übersicht in Anlage 3 bereits bei Tagesordnungspunkt 2 behandelt worden sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

Dem Stadtrat wird empfohlen, bis Mitte Mai 2023 zu beraten und zu entscheiden, ob in 2023 eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes notwendig wird. Gleichzeitig wird dem Stadtrat empfohlen, den Antrag Nr. 1 aus der Übersicht in Anlage 3 abzulehnen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2

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5. / PL/2/5/23. Haushaltsreden des Oberbürgermeisters sowie der Fraktionen, Parteien und Wählergruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 5PL/2/5/23

.Beschluss:

Die Reden von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing (Anlage 4) sowie den Vorsitzenden und Sprechern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Gruppen zum Haushalt 2023 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/2/6/23. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2023 der Hospital-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 6PL/2/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 30.01.2023 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2023 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 15.12.2022) vorgelegt. Das in Anlage beiliegende Änderungsblatt führt zu den im Beschluss genannten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und liegt dem Beschluss als Anlage bei. Die übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2026 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.

Mit dem Entwurf vom 15.12.2022 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.

In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).

Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

I. Nach Beratung des Haushaltsentwurfs und Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushaltsplan 2023 erlässt die Stadt Aschaffenburg 

aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:

§ 1

  1. Der als Anlage 5 beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen 
           und Ausgaben mit        292.505.050 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        58.849.700 €


  1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        1.473.900 €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        234.080 €


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.807.700 € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 11.375.000 € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 123.170 € festgesetzt. 

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.


§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 10.000.000 € festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.


§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        200 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        400 v.H.
2. Gewerbesteuer                400 v.H.


§ 5

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 250.000 € festgesetzt.

  1. Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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7. / PL/2/7/23. Mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 7PL/2/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 30.01.2023 wurde dem Stadtrat der Haushaltsplan einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben. Die Finanzplanung ist nach Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV gesondert zu beschließen. 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat genehmigt

  1. den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan - Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

    Haushaltsjahr                2024        2025        2026
                                           
Verwaltungshaushalt        290.034.350        290.019.150        290.078.650

Vermögenshaushalt        59.570.700        49.961.400        41.228.700
               
Gesamthaushalt        349.605.050        339.980.550        331.307.350
       =======================================

  1. das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage zu diesem Beschluss

  1. den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan - Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten: 

    Haushaltsjahr                2024        2025        2026
                                           
Verwaltungshaushalt        1.504.400        1.504.400        1.504.400

Vermögenshaushalt        265.580        266.480        267.080
               
Gesamthaushalt        1.769.980        1.770.880        1.771.480
               =======================================

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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8. / PL/2/8/23. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.01.2023 ö Vorberatend 6PVS/1/6/23
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 8PL/2/8/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche
       Auslegung) und das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen         Träger öffentlicher Belange

Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfs im Zeitraum vom 13.09.2022 – 28.10.2022 ist eine schriftliche Stellungnahme von einer juristischen Person mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen eingegangen.
Diese Stellungnahme wird im Bericht der Verwaltung vom 15.12.2022 über das „Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)“ aufgeführt und dort unter der laufenden Nummer Person ID: 23282 behandelt, inhaltlich erörtert und abgewogen.
In diesem Bericht ist der o.g. Einwender durch Zuordnung einer Kennnummer anonymisiert. Die Originalstellungnahme sowie eine darauf basierende Einwenderliste mit den Adressdaten des Einwenders liegen der Stadtverwaltung vor. 

Inhaltlich ergibt sich folgendes Bild:

Der Einwender hat Bedenken gegen die Festsetzung eines Gewerbegebiets aufgrund der vorhandenen Gebietscharakteristik im östlichen Plangebiet und fordert die Änderung des Gewerbegebietes in ein Mischgebiet aufgrund der Gebietscharakteristik.
Abwägung:
In der Begründung zum Bebauungsplan sind unter III.1.3 in der Matrix und der Tabelle die bestehenden Nutzungen in den Bestandsgebäuden im Plangebiet ausführlich, eindeutig und unzweifelhaft dargestellt und erläutert, dass der weit überwiegende Teil des festgesetzten Gewerbegebiets von Gewerbenutzung dominiert ist. 
In der Summe entspricht der Gebietscharakter im östlichen Baugebiet damit eindeutig und unzweifelhaft den Merkmalen eines Gewerbegebiets. 
Somit hat eine hinreichende Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials nach § 2 Abs. 3 BauGB bezüglich der Auswirkungen der im Plangebiet bereits vorhandenen Wohnbebauung auf den Gebietscharakter des Baugebiets stattgefunden.

Im Ergebnis wurde der Anregung der juristischen Person nicht gefolgt.


Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 13.09.2022 – 28.10.2022 wurden in insgesamt zehn schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanänderungsentwurf vorgetragen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 15.12.2022 über das „Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange” (“Abwägungstabelle”, siehe Anlage) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1, 19, 21, 25, 28, 29, 30, 31 und 32 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung von neun Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen eingegangen. 
Den Hinweisen des Tiefbauamts, der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Wasserwirtschaftsamtes wird gefolgt. Den Hinweisen des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg, der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde (alle Stadt Aschaffenburg) wird teilweise gefolgt. Die übrigen Hinweise bedürfen keiner Abwägung, sie werden zur Kenntnis genommen. 

Die daraus resultierenden Änderungen im Bebauungsplan und in der Begründung (siehe unter 2) sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 


Zu 2.:        Satzungsbeschluss

Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanänderungsentwurfs vom 21.03.2022 i.d.F. der Beschlussfassung des Stadtrats vom 02.05.2022.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der Bebauungsplanänderungsentwurf vom 02.01.2023 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die dem Bebauungsplan zugehörige Begründung vom 02.01.2023 ist zu billigen.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurden der Bebauungsplanänderungsentwurf und die Begründung zum Bebauungsplanänderungsentwurf vom 02.01.2023 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet.

In den Bebauungsplanänderungsentwurf und in die Begründung zum Bebauungsplan-änderungsentwurf vom 02.01.2023 sind folgende geringfügige Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

Änderung des Bebauungsplans (Planzeichnung und Text):

  •        Ergänzung der Schraffur in der Planzeichnung für das vorhandene Nebengebäude auf Flurstück 1262/7 gem. der Darstellung "Bestehende Gebäude" in der Legende der Änderung des Bebauungsplans

  •        Der Hinweis unter III.2 zum „Umgang mit Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind und Umgang mit Funden von Bodendenkmälern“ wird geändert und präzisiert und in der Änderung
des Bebauungsplans unter III.2 wie folgt gefasst:
„III.2 Umgang mit Bereichen, wo Bodendenkmäler zu vermuten sind und Umgang mit Funden von Bodendenkmälern
Im östlichen Bereich des Plangebietes sind Bodendenkmäler zu vermuten. Auf die Bestimmungen des Art. 7 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen, Bodeneingriffe bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Im weiteren Plangebiet gilt Art. 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes. Auftretende Funde von Bodendenkmälern sind unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege oder der Unteren Denkmalschutzbehörde zu melden. Aufgefundene Gegenstände und Fundorte von Bodendenkmälern sind unverändert zu belassen.“

  •        Der Hinweis unter III.3 zur „Versickerung von Niederschlagswasser“ wird geändert und präzisiert und in der Änderung des Bebauungsplans unter III.3 wie folgt gefasst:
„III.3 Versickerung von Niederschlagswasser
Niederschlagswasser soll im Sinne des § 55 (2) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vorrangig auf dem Grundstück zur Versickerung gebracht oder als Brauchwasser genutzt werden.
Bei der Versickerung von anfallendem Niederschlagswasser sind die „Verordnung über die erlaubnisfreie schadlose Versickerung von gesammeltem Niederschlagswasser“ (Niederschlagswasserfreistellungsverordnung - NWFreiV) sowie die "Technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser" (TRENGW) zu beachten.
Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine Genehmigung für eine gedrosselte Einleitung in den städtischen Kanal erteilt werden.“

  •        Der Hinweis unter III.4 zum “Grundwasserstand / Einrichtung von Heizölverbraucheranlagen“ wird geändert und präzisiert und in der Änderung des Bebauungsplans unter III.4 wie folgt gefasst:
„III.4 Grundwasserstand / Errichtung von Heizölverbraucheranlagen
Aufgrund der Nähe zur Aschaff ist bei Hochwasserlagen auch im Plangebiet mit erhöhten Grundwasserständen zu rechnen. 
Die vorhandene Bebauung liegt teilweise im Bereich der Hochwassergefahrenfläche HQ extrem. Bei einem Extremereignis können im Planungsgebiet Wasserstände von 0 – 1,0 m auftreten (Quelle: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas). Es werden zusätzliche bauliche Maßnahmen an Einzelgebäuden und eine hochwasserangepasste Bauweise bei zukünftigen Erweiterungen und Neubauten empfohlen.
Im Hinblick auf zunehmende Starkniederschläge wird empfohlen, alle Hausöffnungen mindestens 25 cm erhöht über Geländeniveau sowie Keller (inkl. aller Öffnungen) als wasserdichte Wanne vorzusehen.
Auf die Vorgaben des § 78c (Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten) des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird verwiesen.“

  •        Die Hinweise unter III.6 aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 20.12.2021 werden ergänzt und präzisiert und in der Änderung des Bebauungsplans unter III.6 wie folgt gefasst:
„III.6 Hinweise aus der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 20.12.2021
Für das östliche Baufenster im MI 1 wird empfohlen, bei der Errichtung von Hauptgebäuden Flachkästen für Fledermäuse in mindestens 4m Höhe entweder als Einbausteine oder auf der Fassade an verschiedenen Hausseiten und mit freiem Anflug anzubringen. Nisthilfen für gebäudebrütende Vogelarten können Halbhöhlenkästen für den Hausrotschwanz, Kästen für Haussperlinge oder Kästen für Mauersegler umfassen, die möglichst wettergeschützt, jedoch zugänglich für die Reinigung angebracht werden sollten. Im an das östliche Baufenster angrenzenden Pflanzstreifen sind Nisthilfen für in Baumhöhlen brütende Vogelarten anzubringen. In Frage kommen hierfür Kästen für Baumläufer, Kleiber, Meisenarten, Nischenbrüter, Star.
Die in dieser saP aufgeführten Hinweise zu den artenschutzrechtlichen Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen (Baufeldbeschränkung, Vermeidung von baubedingter Tötung oder Verletzung, Vermeidung von anlagebedingter und betriebsbedingter Störung, Vermeidung von anlagebedingter und betriebsbedingter Tötung oder Verletzung) sind zu beachten.“

  •    Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in den textlichen Festsetzungen 

Begründung zur Änderung des Bebauungsplans:

- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung

- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen
  inhaltlicher Erläuterungen

Die geringfügig geänderte und ergänzte Änderung des Bebauungsplans vom 02.01.2023 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.

.Beschluss:

I.
  1. Die Berichte der Verwaltung vom 15.12.2022 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß der Berichte über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentlichen Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB und das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB behandelt und abgewogen (siehe Anlagen zur Beschlussvorlage).
Die in der Stellungnahme der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit - öffentliche Auslegung):

Person ID: 23282:        Der Anregung der juristischen Person wird nicht gefolgt.

Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):

Nr. 1        Den Hinweisen des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg wird teilweise gefolgt.
Nr. 19        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 21        Die Hinweise des Büros des Oberbürgermeisters (Wirtschaftsförderung) werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 25        Den Hinweisen des Tiefbauamtes wird gefolgt.
Nr. 28        Den Hinweisen der Unteren Denkmalschutzbehörde wird gefolgt.
Nr. 29  Dem Hinweis der Unteren Immissionsschutzbehörde wird nicht gefolgt.
Nr. 30        Den Hinweisen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt.
Nr. 31        Den Hinweisen der Unteren Wasserbehörde wird teilweise gefolgt.
Nr. 32        Den Hinweisen des Wasserwirtschaftsamtes wird gefolgt.

  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I), die zuletzt durch § 4 des Gesetzes vom 25. Mai 2021 (GVBl. S. 286) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch Art. 57a Abs. 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2022 (GVBl. S. 374) geändert worden ist, die Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstraße und Strietwaldstraße (Nr. 17/05) im Bereich zwischen Mühlstraße, Strietwaldstraße und festgesetzter nördlicher und östlicher öffentlicher Grünfläche vom 02.01.2023 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums (Anlage 6).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

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9. / PL/2/9/23. Verlängerung des Stadtfestes; - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.02.2023 ö Beschließend 9PL/2/9/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Stadtfest ist bislang eine zweitägige Veranstaltung, die von den Kongress- und Touristikbetrieben durchgeführt wird. In diesem Jahr fällt das Stadtfest auf den 26. und 27. August. In einem Feedback-Gespräch mit dem Oberbürgermeister zum Thema Stadtfest am 19. Oktober 2022 äußerten die Betreiber dreier Großbühnen (Funkhaus und Werbeagentur Morgenwelt) den Wunsch, das Stadtfest bereits am Freitag, den 25. August beginnen zu lassen. Als Veranstaltungsbeginn wird der Nachmittag angestrebt.

Hintergrund für diesen Wunsch sind die extrem gestiegenen Kosten für Technik und Personal. Durch einen zusätzlichen Tag wird die Refinanzierung dieser Kosten erheblich erleichtert. Es besteht grundsätzlich das Witterungsrisiko. Bei einem verregneten Samstag droht den Betreibern ein höheres fünfstelliges Defizit. Hinzu kommt, dass erfahrungsgemäß an einem Freitag ein konsumfreudigeres Publikum unterwegs ist, als an einem Sonntag. 
Der Publikumszuspruch in 2022 bewies die hohe Akzeptanz dieses Festes. Insofern wird ein weiterer Festtag in der Bürgerschaft auch auf Zustimmung stoßen. Unter Umständen hätte dies auch eine entzerrende Wirkung. Die Veranstaltung stieß im vergangenen Jahr bereits baustellenbedingt an ihre Kapazitätsgrenzen. 

Das Büro des Oberbürgermeisters, Sachgebiet Kooperationen, Marketing und Wirtschaft sieht eine regional weit ausstrahlende Wirkung des Stadtfestes, das zusätzlich Publikum nach Aschaffenburg lockt, von dem vor allem die Gastronomie profitiert, der Einzelhandel jedoch weniger.

Der Einzelhandelsverband lehnt eine Erweiterung des Veranstaltungszeitraumes entschieden ab, wenn damit verkehrliche Einschränkungen einhergehen. Bereits der Stadtfest-Samstag zöge erhebliche Umsatzeinbußen nach sich. 

Verwaltungsintern wurden auch einige Konsequenzen aufgezeigt. Die Feuerwehr äußerte grundsätzliche Sicherheitsbedenken durch einen zusätzlichen Tag mit Einschränkungen. Daraus resultierend wäre eine zusätzliche Bereitstellung der Brandsicherheitswache notwendig. An einem Wochentag sei dies für die Freiwilligen schwierig.
Der Aufbau der Veranstaltung müsste bereits am Donnerstagabend beginnen. Verkehrstechnische Einschränkungen wirken sich an einem Wochentag mit Berufsverkehr stärker aus als am Wochenende. Die Andienung von Geschäften kann am Veranstaltungstag nur eingeschränkt erfolgen. In der Oberstadt fallen Stellplätze für die Anwohner weg. An den bestehenden Baustellen, wie der Großbaumaßnahme Friedrichstraße sowie am Schloss muss ein Rückbau bzw. Stillstand der Baustellen erfolgen.

Da sämtliche freien Flächen durch das Stadtfest belegt sind, könnte der Wochenmarkt am Samstag auch auf der Ausweichfläche des oberen Schloßplatzes nicht stattfinden und müsste ersatzlos entfallen.

Für den Busverkehr müssten an einem Wochentag über 700 Busverbindungen umgeleitet und zusätzliche Nachtverkehre eingerichtet werden. Die Müllentsorgung findet auch freitags im Innenstadtbereich statt und kann bei den entsprechenden Einschränkungen nicht gewährleistet werden.
Für alle beteiligten Behörden bedeutet ein zusätzlicher Veranstaltungstag einen erhöhten personellen Aufwand, so auch für die Polizei, zumal parallel zum Stadtfest auch mit der Michaelismesse in Miltenberg eine weitere Großveranstaltung begleitet werden muss.

Die verkehrlichen Einschränkungen bedingen vermehrt Staus und starken Parksuchverkehr, so dass eine gewisse Klimarelevanz eines zusätzlichen Veranstaltungstages nicht von der Hand zu weisen ist.

.Beschluss: 1

Dem Absetzungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 13.02.2023 wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 21, Dagegen: 20

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

1. Der mündliche Bericht der Verwaltung über eine Verlängerung des Stadtfestes wird zur Kenntnis genommen.

2. Im Laufe der Diskussion zeigt sich jedoch, dass vor einer endgültigen Entscheidung noch einige Fragen durch die Verwaltung zu beantworten sind. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing schlägt deshalb vor, die endgültige Entscheidung in der nächsten Sitzung des Plenums am 20.03.2023 zu treffen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.03.2023 09:58 Uhr