Datum: 14.02.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung Hanau-Aschaffenburg
Auswahl der Vorzugstrasse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
1 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Machbarkeitsstudie für die Radschnellverbindung von Hanau nach Aschaffenburg zur Kenntnis.
- Der Stadtrat stimmt dem Vorschlag der Fachplaner für die Auswahl der Vorzugstrasse 11.2 im Bereich der Stadt Aschaffenburg zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt, weiterhin konstruktiv an der Machbarkeitsstudie mitzuwirken und den Stadtrat über entsprechende Fortschritte und das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zu informieren. Vor weiteren Realisierungsschritten der Radschnellverbindung ist der Stadtrat erneut zu beteiligen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ x ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Sachstand
Das Radfahren in der Region zwischen Hanau und Aschaffenburg soll attraktiver werden. Durch die zunehmende Verbreitung von hochwertigen Fahrrädern und Pedelecs ergibt sich die Chance, dass im Alltagsverkehr (v.a. Berufs- und Schul-/Ausbildungsverkehre) vermehrt auch mittlere Distanzen im Bereich von 15-20 km mit dem Fahrrad zurückgelegt werden und die Straßeninfrastruktur hierdurch entlastet wird. Um diese längeren Verbindungen zügig, komfortabel und sicher zu bewältigen, werden über die kommunalen Grenzen hinweg moderne und leistungsfähige Radverkehrsanlagen benötigt. Radschnellverbindungen können aufgrund ihrer hohen Ausbauqualität hierfür einen wichtigen Beitrag leisten.
Gemeinsam mit den Kommunen Hanau, Aschaffenburg, Großkrotzenburg, Kahl am Main, Karlstein am Main, Kleinostheim und Mainaschaff, sowie dem Main-Kinzig-Kreis, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg hat sich die Stadt Aschaffenburg dem Vorhaben angeschlossen, eine Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung zwischen den genannten Kommunen zu erarbeiten. Die Machbarkeitsstudie hat mehrere Ziele: Zum einen soll eine Trassenführung aufgezeigt werden, die eine möglichst direkte Verbindung darstellt und entlang der die Standards einer Radschnellverbindung weitestgehend eingehalten werden kann bzw. soll aufgezeigt werden, in welcher Ausbauqualität eine solche Radverbindung realisiert werden kann. Zum anderen soll das Radfahrpotenzial für diese ausgewählte Trassenführung ermittelt und in eine Nutzen-Kosten-Analyse überführt werden. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie dienen der Prüfung, ob die Fördervoraussetzungen für die Beantragung der Bundesfinanzhilfen „Radschnellwege“ erfüllt werden.
Die Machbarkeitsstudie ist in mehrere Projektphasen unterteilt. Nach einer Phase der Grundlagenermittlung, die neben der Analyse vorhandener Datengrundlagen auch eine Befahrung des Untersuchungsraumes sowie einen Workshop mit den jeweiligen kommunalen Verwaltungsebenen beinhaltete, wurden verschiedene sogenannte „Grobtrassen“ (Trassenbänder) identifiziert und bewertet. Innerhalb der ausgewählten Grobtrassen wurden anschließend verschiedene Streckenvarianten ausgewählt. Diese wurden über die Sommermonate 2022 in einer Online-Bürgerbeteiligung und einen Workshop mit Beteiligung von Interessensverbänden besprochen, anschließend noch einmal überarbeitet und auf Basis eines umfangreichen Kriterienkatalogs bewertet.
Die Gesamtübersicht der fachlich empfohlenen Vorzugstrasse(n) ist in Anlage 1 dargestellt.
Auswahl der Vorzugstrasse 11.2 in Aschaffenburg
Im Bereich der Stadt Aschaffenburg wurden insgesamt vier Streckenvarianten fachlich geprüft (Anlage 2, Kommunalblatt 11 Aschaffenburg). Die Fachplaner haben die Varianten intensiv betrachtet, bewertet und eine Empfehlung zur Festlegung der Vorzugstrasse 11.2. ergeben.
Diese befindet sich von Mainaschaff kommend direkt nördlich der Bahntrasse und verläuft dann parallel zur Linkstraße, geht in den Geh- am Radweg zum Schönbornweg über und verläuft dann über die Ottostraße und die Lange Straße zum Hauptbahnhof. Im Bereich der Parallelführung zur Linkstraße ist zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Festlegung erforderlich, ob eine Routenführung „oben“ und direkt parallel zur Linkstraße erfolgen soll (Variante 11.2.b) oder „unter“ der Böschung (Variante 11.2.a). Dies wird Bestandteil der nachfolgenden Untersuchungen im Rahmen der Machbarkeitsstudie, wo die erforderlichen Maßnahmen für eine Umsetzung benannt und verglichen werden.
Das Fahrradforum der Stadt Aschaffenburg hat am 04.11.2022 bereits über die Trassenauswahl beraten und die Trasse 11.2 einstimmig bestätigt.
Weitere Vorgehensweise
Die Auswahl einer durchgängigen Vorzugstrasse ist die Basis der abschließenden Arbeitsschritte. Dies sind im Einzelnen
- die Erarbeitung von Maßnahmenempfehlungen für die Umsetzung einer Radschnellverbindung
- eine Potenzialabschätzung mithilfe eines Verkehrsberechnungsmodells
- die sich daraus ableitende Nutzen-Kosten-Analyse.
Mit einem Abschluss der Dokumentation und Berichterstellung zur Machbarkeitsstudie ist im Spätsommer / Herbst 2023 zu rechnen. Dies ist dann die Basis für weitere Planungsschritte und eventuelle Förderanträge zur Realisierung der Radschnellverbindung.
Vorhaben zum 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke Hanau - Aschaffenburg
Vielfach wurde bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, bei der Planung und Ausgestaltung der Radschnellverbindung auch den langfristig vorgesehenen 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke Hanau-Aschaffenburg zu bedenken. Dies wird natürlich berücksichtigt, eine konkrete Planung oder verbindliche Beschlüsse zur Umsetzung des Vorhabens gibt es aber noch nicht. Lediglich ein „Dialog“ zum Vorhaben wurde bisher seitens der Deutschen Bahn gestartet.
Im Stadtgebiet Aschaffenburg sind vom Hauptbahnhof ausgehend mehr als vier Gleise vorhanden. Ab der Brücke über die Linkstraße sind es aktuell vier Gleise, die sich dann auf Mainaschaffer Gemarkung in jeweils 2 Gleise in Richtung Stockstadt / Darmstadt beziehungsweise Kleinostheim / Frankfurt verteilen. Nach einer Präsentation von DB Netze beginnt der 4-gleisige Ausbau in Richtung Hanau erst hinter dieser „Verbindungskurve Mainaschaff“ (Auszug in Anlage 3).
Für das Stadtgebiet Aschaffenburg und unsere Verbindung nach Mainaschaff über die empfohlene Vorzugstrasse ist der 4-gleisige Ausbau deshalb nicht relevant.
Nach Einschätzung des Stadtplanungsamtes stellt das Bahnvorhaben ohnehin ein so umfangreiches, langwieriges und kostenintensives Projekt dar, dass eine begleitende Radschnellverbindung daneben kaum ins Gewicht fällt. In vielen Kommunen entlang der Strecke gibt es Gebäude und Wohnbebauung bis an den Rand des Bahndamms. Zahlreiche Straßen, auch Autobahnen, Brücken und Unterführungen sind an dem bestehenden zweigleisigen Bahnkörper orientiert. Dies gilt auch für den aktuellen vom Staatlichen Bauamt durchgeführten Brückenneubau an der Umgehungsstraße der St 3308 in Karlstein.
Es ist außerdem zu erwarten, dass ein 4-gleisiger Ausbau der Bahntrasse vielfach beklagt werden und Gerichtsverfahren nach sich ziehen wird. Aus diesen Gründen ist es fraglich, ob das Vorhaben überhaupt in einem überschaubaren Zeitraum realistisch ist oder umgesetzt werden kann.
Angaben zur Klimawirkung
Die Radverkehrsförderung und der Ausbau der Geh- und Radwege zur Erhöhung des Radverkehrsanteils am Verkehrsgeschehen hat grundsätzlich eine hohe Klimawirkung. Dies gilt insbesondere für die Planung und Umsetzung von Radschnellverbindungen, da diese eine sehr hohe Bedeutung für den Alltagsradverkehr haben. Die Verlagerung von täglichen Pendlerverkehren auf den Radverkehr hat ein sehr hohes Einsparpotenzial an klimawirksamen Gasen. Dementsprechend ist die Machbarkeitsstudie zur Planung der Radschnellverbindung als Voraussetzung für weitere Umsetzungsschritte als sehr klimarelevant einzuschätzen.
zum Seitenanfang
2. Umbau der Bushaltestelle (BHS) "Grauer Stein" auf der Glattbacher Überfahrt
Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
2 | |
.Beschlussvorschlag
I.
- Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau der Bushaltestelle „Grauer Stein“ auf der Glattbacher Überfahrt zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt vor Ausschreibung der Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Sachstand und Anlass
Die Haltestelle „Grauer Stein“ am Beginn der Glattbacher Überfahrt Richtung Damm ist stark frequentiert. Die Verkehrsbetriebe und die Verwaltung schlagen einen barrierefreien Umbau der Haltestelle vor, zumal die bestehende Wartehalle in die Jahre gekommen ist und ausgetauscht werden muss.
- Projektbeschreibung
Es werden sowohl die Haltestelle in Richtung Damm als auch die Haltestelle Richtung Innenstadt ausgebaut. Während die Haltestelle Richtung Damm durch die nahe City Galerie, das Kinopolis und die Innenstadt durch wartende und einsteigende Fahrgäste geprägt ist, handelt es sich bei der stadteinwärts gerichteten Haltestelle durch die Nähe zu Post und Bahnhof/ ROB für Fahrgäste aus Damm, Strietwald und dem Kahlgrund um eine reine Ausstiegshaltestelle.
Die Haltestelle in Richtung Damm bleibt an ihrem bisherigen Standort bestehen.
Die stadteinwärts Haltestelle wird um ca. 70 m in Richtung Damm vorverlegt. Der Bus hält nun nicht mehr direkt vor der Lichtsignalanlage zur Elisenstraße. Die vor der Signalanlage wartenden Fahrzeuge haben oft ein direktes Anfahren der Haltestelle erschwert.
Die beiden Haltestellen liegen somit zukünftig fast gegenüber. Der Weg zur Querungshilfe wird für die Fahrgäste etwas kürzer.
Beide Haltestellen werden für die Nutzung durch Gelenkbusse ausgebaut und barrierefrei ausgestaltet. Taktile Elemente mit Kontrastplatten im Einstiegsbereich für Blinde und Sehbehinderte sowie ein 18 cm Sonderbord für ein paralleles Anfahren des Busses sorgen für komfortables Ein- und Aussteigen. Die Lage des bestehenden Bordes im Straßenquerschnitt wird nicht verändert.
Die bestehende Wartehalle der Fahrtrichtung Damm liegt auf Privatgrund. Es gibt einen neuen Vertrag von den Verkehrsbetrieben mit dem Eigentümer des Grundstücks, so dass die neue Wartehalle wie zuvor auf dem gleichen Platz installiert werden kann.
Die Beleuchtung ist ausreichend und wird nicht verändert. Die neue Wartehalle wird wieder mit einer beleuchteten Werbevitrine ausgestattet.
Die Verkehrsbetriebe möchten an der Haltestelle Richtung Damm eine Digitale Fahrgast-information (DFI) installieren. Die vorhandenen Leitungen können für das DFI laut AVG genutzt werden. Die AVG selbst plant keine Änderungen an ihren Leitungen.
Die Planung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und den Verkehrsbetrieben und wurde mit der AVG abgestimmt.
Es ist vorgesehen, die Verkehrsführung des fließenden Verkehrs über die Baustelle in halbseitiger Sperrung als Einbahnstraße Richtung Damm abzuwickeln. Die Radfahrer können bei einer Restbreite von 4,05 m plus 0,25 m Sicherheitsstreifen in Gegenrichtung durchfahren. Die Fußgänger müssen den jeweils freien Gehweg benutzen und werden an den beiden Kreuzungen vor und hinter der Überfahrt auf die jeweilige Seite geführt. Die motorisierten Verkehrsteilnehmer in der gesperrten Richtung aus Damm kommend werden über die Auhofstraße, den Lichthof und die Goldbacher Straße umgeleitet. Dazu werden die Signalanlagen der Kreuzungen Nordring/ Auhofstraße und Elisenstraße/ Glattbacher Überfahrt verkehrstechnisch angepasst. Sowohl Straßenverkehrsamt als auch die Polizei sind mit der halbseitigen Sperrung einverstanden. Die Einrichtung der Einbahnregelung Richtung Damm während der gesamten Bauzeit hat die Vorteile, dass die Änderungen an der Lichtsignalanlage an den benachbarten Knotenpunkten einfacher, die Umleitungsbeschilderung beständiger, und die Zufahrt zu der privaten Parkierungsanlage günstiger gestaltet werden kann.
Da während der Maßnahme auch ein defekter Straßenablauf komplett saniert werden muss, wird es notwendig die Baustelle für ca. eine Woche voll zu sperren.
Die Verkehrsbetriebe erwägen, die Buslinien über die Müllerstraßenunterführung umzuleiten. Dies ist abhängig von dem geplanten, aber noch nicht zeitlich eingetakteten Umbau des ROB.
Ziel ist, den Umbau der Bushaltestelle Grauer Stein erst nach Wiederöffnung der Willigisbrücke und nach Fertigstellung der Maßnahme Kreisverkehrsplatz Würzburger Straße/Hofgartenstraße durchzuführen.
- Kosten
Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:
BHS
|
Baukosten
|
Baunebenk. 20%
|
Gesamt
|
BHS Grauer Stein
|
133.000 €
|
26.600 €
|
159.600 €
|
Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
- Finanzierung
Für das Projekt „Umbau BHS 2023“ sind im Haushalt 2023 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 200.000 Euro angemeldet.
- Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2023 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 3. Quartal an.
zum Seitenanfang
3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Einziehung einer weiteren Teilfläche vor der ehemaligen Stadtpost (Straße Am heißen Stein)
(Flächentausch Wermbachstraße 28/Am heißen Stein)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
3 | |
.Beschlussvorschlag
I.
1. Mit Wirkung vom 15.06.2023 wird folgende Teilfläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) eingezogen:
weiterer Teil der Parkplatzfläche vor der ehemaligen Stadtpost;
Teilfläche aus Flur-Nr. 913 (Gemarkung Aschaffenburg)
Anfangspunkt: Straße Am heißen Stein
Endpunkt: Mauer an der Wermbachstraße
Länge: 12 m
Fläche: 41,4 m²
Der Beschluss wird gefasst unter dem Vorbehalt, dass gegen die Einziehung dieser Teilfläche keine Einwendungen erhoben werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. xxx, Wermbachstraße xxx, hat beantragt eine Teilfläche von ca. 41,4 m² (im Lageplan grün) aus der städtischen Fl.Nr. xxx zu erwerben.
Im Gegenzug würde er der Stadt zwei Teilflächen aus seinem Grundstück (im Lageplan blau) abgeben. Diese beiden Teilflächen sind zum einen eine Gehwegfläche an der Wermbachstraße mit ca. 3,8 m² sowie eine Teilfläche der Straße „Am heißen Stein“ zu ca. 1,4 m².
Bevor der Grundstücksverkauf / Flächentausch vollzogen werden kann, muss die im Lageplan grün dargestellte Teilfläche aus Fl.Nr. xxx entwidmet werden.
Von Seiten des Tiefbauamtes als Straßenbaulastträger bestehen keine Einwände gegen einen Verkauf/Tausch der betroffenen Grundstücksflächen.
Inzwischen wurde auf einer Teilfläche der Fl.Nr. xxx ein Car-Sharing-Stellplatz eingerichtet und eine Fahrradabstellanlage installiert (siehe hierzu auch den Beschluss des PVS am 03.03.2020; SPNr. PVS/3/2/20 TOP 1ö).
Die zu entwidmende Teilfläche ist als Parkplatzfläche bereits heute nicht mehr frei zugänglich.
Die beiden vom Eigentümer Wermbachstraße xxx angebotenen Tauschflächen werden auch jetzt schon als Verkehrsfläche genutzt und es sinnvoll, diese beiden Flächen in städtisches Eigentum zu übernehmen.
Für die Flächendifferenz würden der Stadt ca. 22.806,00 Euro an Einnahmen zufließen. Das entspricht dem Bodenrichtwert in Höhe von 630,00 EUR/m².
Die Erschließung des Anwesens Wermbachstraße xxx über eine öffentliche Verkehrsfläche bleibt auch weiterhin bestehen.
zum Seitenanfang
4. Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Brunnens in der Herstallstraße/Ecke Badergasse
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
14.02.2023
|
ö
|
Beschließend
|
4 | |
Datenstand vom 15.02.2023 09:26 Uhr