Datum: 16.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/1/1/23 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2022 bis einschließlich Dezember 2022
2WS/1/2/23 Abfallbilanz 2022
3WS/1/3/23 Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung
4WS/1/4/23 Ergänzende Mobilitätsangebote der Stadtwerke Aschaffenburg Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (Grüne) vom 04.12.2022 wegen "Bericht Anrufsammeltaxi (AST)"
5WS/1/5/23 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 19.11.2022 wegen "Information des Werksenates über Russland-Sanktions-Unterlaufer bei den Reifenlieferanten für die städtischen Busse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Stadtwerke Aschaffenburg vom 25.11.2022
6WS/1/6/23 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 18.09.2022 wegen "Bericht der Antikorruptionsbeauftragten der Stadtwerke"

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1. / WS/1/1/23. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar 2022 bis einschließlich Dezember 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 16.02.2023 ö Beschließend 1WS/1/1/23

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / WS/1/2/23. Abfallbilanz 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 16.02.2023 ö Beschließend 2WS/1/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gesamtabfallmenge aus kommunalen Sammlungen in der Stadt Aschaffenburg nahm im vergangenen Jahr um 2030 t ab. 

Im letzten Jahr wurden 13.123 t Abfall aus Aschaffenburg im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt verbrannt und 303 t auf den Deponien Rothmühle und Wirmsthal abgelagert; die Differenz zur erfassten Abfallmenge ergibt sich durch die Veränderung der Lagermenge auf der Müllumladestation der GBAB. Im Vergleich zum Jahr 1989 beträgt die Restmüllmenge heute noch ca. 17,1 % (vgl. Anlage 1).

Bereich Hausmüll/kommunale Sammlungen:

Die Menge der zu verwertenden Abfälle nahm im vergangenen Jahr um 1.770 t auf 22.616 t ab (vgl. Anlage 2). 

Zu nennenswerten Steigerungen kam es lediglich bei Glas um 240 t. Nennenswerte Rückgänge ergaben sich bei Papier um 443 t, bei Kunststoffen/Verbunden um 130 t, bei Holz um 267 t und witterungsbeding bei Grünabfällen um 103 t und bei Bioabfällen um 872 t. Mit der neuen Wertstofffraktion von 60 kg Brillen konnte durch die Organisation Brillen ohne Grenzen ca. 1.200 Menschen zu einer besseren Teilnahme am Leben und Arbeiten verholfen werden. Intensiviert wurde zum Jahresende die Sammlung von Speisefett und-öl mit dem kostenlosen Öli-Sammeleimer für Bürgerinnen und Bürger.

Im Bereich der Schadstoffsammlung lag die Erfassungsmenge bei 66 t. Der eingeschlagene Weg der stationären Schadstofferfassung im Recyclinghof Fürther Straße bewährt sich und wird von den Bürgern und Gewerbebetrieben sehr gut angenommen.

Die Bedeutung der beiden Recyclinghöfe als Möglichkeit, wo Bürger und gewerbliche Anlieferer nahezu alle Abfälle abgeben können, bewegt sich trotz der Corona-bedingten Einschränkungen auf stabil hohem Niveau (vgl. Anlage 3). 149.328 Anlieferer nutzten dieses komfortable Entsorgungsangebot im vergangenen Jahr und lieferten jeweils durchschnittlich 66,15 kg Abfälle an (139,0 kg/Ew*a).

Die bisher als nicht verwertbar bezeichnete Menge an Haus- und Sperrmüll nahm um 260 t ab. Die direkt an der Müllumladestation angelieferte Gewerbeabfallmenge ging um 138 t zurück (vgl. Anlage 1).

Erhebliche Aufwendungen verursachen weiterhin die wilden Abfallablagerungen im Stadtgebiet. 1 bis 2 Mitarbeiter sammeln ganzjährig ca. 150 - 200 t Abfall ein. Sofern Hinweise auf den Abfall-erzeuger gefunden werden, erhält dieser unmittelbar eine Rechnung und der Vorfall wird zur Anzeige gebracht.

Die Gesamtabfallmenge (Abfälle zur Verwertung und zur Beseitigung) im Hausmüllbereich nahm im vergangenen Jahr um 2.030 t ab. Neben dem deutlichen Rückgang bei Bio- und Grünabfällen um 975 t aufgrund der Trockenheit im Sommer ist ein Großteil der Rückgänge höchstwahrscheinlich auf die verstärkten Aufräum- und Heimwerkeraktivitäten während der Corona-Pandemie im Vorjahr zurückzuführen.

Die Verwertungsquote im Hausmüllbereich liegt bei 67,4 % (2021 ca. 68,5 %, 1991 ca. 40 %).  Unter Berücksichtigung der Schlacke- und Altmetallverwertung im GKS beträgt die Verwertungsquote ca. 80 %. Nach der Definition des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt auf Grund des hohen energetischen Wirkungsgrades des GKS von 63,4 % inzwischen auch der verbrannte Haus- und Sperrmüll als energetisch verwertet, wodurch sich eine Verwertungsquote von 99,1 % errechnet.

Kommunale Abfälle

In erheblichem Umfang konnten insgesamt 12.346 t kommunale Abfälle (Grünabfall, Papierkorbabfälle, Rechengut aus dem Klärwerk, Straßenkehricht, Sinkkasteninhalte, Sandfanggut und Klärschlamm) einer Verwertung zugeführt werden (vgl. Anlage 4). 

Der kommunale Klärschlamm wird nach der Trocknung in der Klärschlammtrocknungsanlage ebenfalls einer energetischen Verwertung im GKS zugeführt und ersetzt dort Steinkohle. 

Recyclinghofladen

Der Umsatz der Recyclinghofläden konnte sich fast auf das Vor-Corona-Niveau um 12.019 € auf 166.193 € erholen. Nach wie vor bestätigt das hohe Niveau und die Kundenzufriedenheit diesen seit 17 Jahren beschrittenen Weg, bei dem

  • tatsächliche Abfallvermeidung erfolgt

  • Bürger mit knappem Budget sich Dinge anschaffen können, die sonst nicht leistbar wären

  • und der Abfallgebührenhaushalt durch vermiedene Entsorgungskosten und zusätzliche Einnahmen doppelt entlastet wird  

Entsorgungssystem und Gebühren

Zu Recht werden von Bürgern und Gewerbebetrieben neben dem Leistungsumfang und dem Service vor allem auch die Gebührenhöhe kritisch betrachtet.

2021 mussten die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Aschaffenburg um durchschnittlich 5,9 % erhöht werden und liegen damit noch knapp unter den bis vor 15 Jahren geltenden Gebühren. 

Den bisherigen Erfolg hoher Recyclingquoten bei hohem Servicestandard und moderaten Gebühren verdanken wir vor allem der Bereitschaft fast aller Bürger, sich an diesem etablierten System praktizierten Umweltschutzes aktiv zu beteiligen und nur mit deren Beteiligung werden auch die zukünftigen Herausforderungen bewältigt werden können. Das weltweite Reduktionspotential der Abfallwirtschaft beträgt ca. 2,8 Mrd. t CO2-Äquivalente bei einem gesamten CO2-Ausstoß von 38 Mrd. Tonnen (2021).

.Beschluss:

I. Der Bericht über die Abfallbilanz 2022 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / WS/1/3/23. Änderung der Gebührensatzung zur Abfallwirtschaftssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 16.02.2023 ö Vorberatend 3WS/1/3/23
Stadtrat (Plenum) 3. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.03.2023 ö Beschließend 15PL/3/15/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Durch den Abschluss der Zweckvereinbarung mit der KWiN Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald Anstalt des öffentlichen Rechts zur Entsorgung nicht brennbarer Abfälle auf der Deponie Sansenhecken ist auch eine Änderung der Gebührensatzung erforderlich.

Die Gebühr für asbesthaltige Abfälle betrug bisher 207,00 €/t, für künstliche Mineralfaserabfälle 520 €/t und für sonstige nicht brennbare inerte Abfälle 146,00 €/t. Die Gebührenerhöhung ist aufgrund der höheren Entsorgungskosten für asbesthaltige Abfälle und künstliche Mineralfaserabfälle erforderlich.  

Aufgrund der aktualisierten Gebührenkalkulation ergeben sich folgende Gebühren

für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                282,00 € je Tonne

für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                        599,00 € je Tonne

für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten 
unverändert                                                                                988,00 € je Tonne 

und für sonstige inerte Abfälle                                                        168,00 € je Tonne

Die Satzungsänderung soll zum 01.04.2023 wirksam werden.

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 2, 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und von Art. 7 Abs. 2 und 5 des Gesetzes zur Vermeidung, Verwertung und sonstigen Bewirtschaftung von Abfällen in Bayern (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz - BayAbfG) folgende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung in der Stadt Aschaffenburg (Abfallgebührensatzung - AbfGS) vom 18.10.2011, zuletzt geändert am 28.06.2021 (amtlich bekannt gemacht am 02.07.2021): 

§ 1

In § 4 erhält Abs. 9 b) folgenden Wortlaut:

für folgende Abfälle, die ohne thermische Behandlung abgelagert werden können

  1. für festgebundene asbesthaltige Abfälle                                                278,00 € je Tonne

  1. für künstliche Mineralfaserabfälle außer den unter 3. genannten                599,00 € je Tonne

  1. für Mineralfaserplatten, die gefährliche künstliche Mineralfasern enthalten        988,00 € je Tonne

  1. für sonstige inerte Abfälle                                                        168,00 € je Tonne

§ 2

Die Änderungssatzung tritt am 01.04.2023 in Kraft.


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / WS/1/4/23. Ergänzende Mobilitätsangebote der Stadtwerke Aschaffenburg Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Thomas Giegerich (Grüne) vom 04.12.2022 wegen "Bericht Anrufsammeltaxi (AST)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 16.02.2023 ö Beschließend 4WS/1/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ergänzende Mobilitätsangebote

Die Stadtwerke Aschaffenburg bieten neben dem klassischen ÖPNV mit Omnibussen ergänzende Mobilitätsangebote an. Dazu zählen der Anruf-Sammel-Transport (AST), der On-Demand-Verkehr „City-Shuttle“, ein Carsharingangebot sowie ein Fahrradverleihsystem „Hop-On“. 
Diese Angebote werden im Folgenden kurz beschrieben und bezüglich Kosten und Erlösen analysiert.


1. Anruf-Sammel-Transport (AST)

Der AST hat eine lange Tradition und wurde bereits in den 1980er Jahren eingeführt. Im Jahr 2016 wurde das System grundlegend modernisiert und digital bereitgestellt. Der AST ergänzt den Busfahrplan in den Randzeiten, wenn kein Bus mehr fährt. Zum Bedienungsgebiet gehören die Stadt Aschaffenburg sowie die Umlandgemeinden, welche auch vom Stadtbus bedient werden.
Der AST fährt nur nach Bestellung durch den Fahrgast. Die Fahrgäste werden von einer Bushaltestelle zu einer Wunschadresse befördert.

Für den AST fallen im Monat ca. 19.100 Euro an Kosten an (ca. 229.200 Euro jährlich). Die Kosten teilen sich auf in fixe Kosten für Disposition, Telefon, App und Verwaltung des Verkehrsbetriebes, sowie variable Kosten. Die variablen Kosten sind die Taxametergebühren, welche den Stadtwerken von dem Taxiunternehmen in Rechnung gestellt werden. Die variablen Kosten fallen nur an, wenn tatsächlich Fahrten bestellt werden und hängen von der Zahl der Fahrten ab.

Der monatliche Erlös im AST beträgt ca. 8.100 Euro (ca. 97.200 Euro jährlich). Die Erlöse teilen sich auf in Fahrgeldeinnahmen vom Fahrgast sowie die Weiterverrechnung an die Gemeinden. Bei Fahrten zwischen Aschaffenburg und dem Landkreis wird – mit Ausnahme von Hösbach – die Unterdeckung (= Taxameter minus Fahrgeld) zur Hälfte auf die Stadt Aschaffenburg und die jeweilige Gemeinde aufgeteilt. Diesen Teil der Unterdeckung stellen die Stadtwerke der jeweiligen Gemeinde in Rechnung. Fahrten zwischen Aschaffenburg und Hösbach zahlt der Markt Hösbach komplett.

Die Aufteilung der Kosten und Erlöse kann den Abbildungen 1 und 2 entnommen werden. Die variablen Kosten überwiegen deutlich, die Erlöse teilen sich etwa 50/50 auf Fahrgast und Gemeinden auf.

Abbildung 1

Abbildung 2

Der Kostendeckungsgrad im AST beträgt etwa 42% (inkl. Weiterverrechnung). Jährlich nutzen durchschnittlich 21.578 Fahrgäste den AST und es werden durchschnittlich 13.417 Fahrten im Jahr durchgeführt. Daraus ergeben sich folgende Kennzahlen:

  • Durchschnittliche Kosten pro Fahrgast: 10,62 €
  • Durchschnittliche Kosten pro Fahrt: 17,08 €
  • Durchschnittlicher Erlös pro Fahrgast (inkl. Weiterverrechnung): 4,50 €
  • Durchschnittlicher Erlös pro Fahrt (inkl. Weiterverrechnung): 7,24 €


2. On-Demand-Verkehr „City-Shuttle“

Der On-Demand-Verkehr „City-Shuttle“ wurde im Februar 2022 als Pilotprojekt eingeführt und fährt nur an Sonn- und Feiertagen innerhalb der Stadt Aschaffenburg. Die Betriebszeit ist von 6 Uhr morgens bis 1 Uhr nachts. Innerhalb der Stadt Aschaffenburg wurde der AST an Sonn- und Feiertagen eingestellt. Der City-Shuttle fährt nur nach Bestellung durch den Fahrgast. Die Fahrgäste werden zwischen Haltestellen (Bushaltestellen und virtuelle Haltestellen) befördert.

Ziel des On-Demand-Verkehrs (ODV) ist es, dem Fahrgast ein flexibles Angebot an Sonn- und Feiertagen anzubieten sowie Erkenntnisse über das Verkehrsverhalten und die nachgefragten Relationen an Sonn- und Feiertagen zu gewinnen.

Für den ODV fallen im Monat ca. 14.850 Euro an Kosten an (ca. 178.200 Euro jährlich). Die Kosten teilen sich auf in fixe Kosten für Fahrdienst, Disposition, App, Fahrzeugkosten und Verwaltung des Verkehrsbetriebes sowie variable Kosten für Provision des Zahlungsdienstleisters und Treibstoff bzw. Strom. Hinzu kommen noch die einmaligen Kosten für die Projekteinführung (Setup, Marketing, Verwaltung Verkehrsbetrieb). Diese werden auf den Testzeitraum von 24 Monaten umgelegt.

Der monatliche Erlös im ODV beträgt ca. 330 Euro (ca. 3.960 Euro jährlich). 

Die Aufteilung der Kosten und Erlöse kann den Abbildungen 3 und 4 entnommen werden. Die Fixkosten überwiegen deutlich. Die Fixkosten fallen immer an, auch wenn keine Fahrten gebucht werden. Die variablen Kosten sind nahezu vernachlässigbar. 

Abbildung 3

Abbildung 4

Der Kostendeckungsgrad im ODV beträgt etwa 2%. Jährlich nutzen durchschnittlich 2.675 Fahrgäste den ODV und es werden durchschnittlich 2.042 Fahrten im Jahr durchgeführt. Daraus ergeben sich folgende Kennzahlen:

  • Durchschnittliche Kosten pro Fahrgast: 66,60 €
  • Durchschnittliche Kosten pro Fahrt: 87,25 €
  • Durchschnittlicher Erlös pro Fahrgast: 1,47 €
  • Durchschnittlicher Erlös pro Fahrt: 1,93 €

Beim ODV zeigt sich bereits, dass entgegen der ursprünglichen Konzeption die Ziele Hauptbahnhof, Innenstadt und Klinikum am stärksten nachgefragt werden. Dies entspricht im Wesentlichen dem Busliniennetz. Querverbindungen spielen kaum eine Rolle. Abbildung 5 zeigt die am stärksten nachgefragten Abfahrts- und Zielhaltestellen des ODV. Je größer der Kreis, desto mehr Fahrten von/zu der Haltestelle. Die Konzentration auf Hauptbahnhof/Innenstadt und Klinikum ist deutlich zu erkennen. Eine ausführliche Auswertung des ODV wird ebenfalls in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.

Abbildung 5


3. Carsharing

Das Carsharing der Stadtwerke wurde 2015 eingeführt und ist ein Kooperationsprojekt mit dem Verkehrsclub Deutschland (VCD). Seit 2016 besteht zudem eine Kooperation mit der Stadtbau Aschaffenburg GmbH. Aktuell stellen die Stadtwerke 7 Fahrzeuge dem Sharingsystem an den Standorten Liebighöfe, Beckerstraße, Paulusstraße und in der Werkstraße zur Verfügung. Weitere Standorte (u.A. Anwandeweg, Gabelsbergerstraße) sind in Planung. 
Ziel des Carsharing ist es, Kunden ohne eigenes Fahrzeug die Nutzung eines Autos zu ermöglichen und zum Verzicht auf ein eigenes Auto zu bewegen.

Für das Carsharing fallen im Monat ca. 2.200 Euro an Kosten an (ca. 26.400 Euro jährlich). Dabei handelt es sich um fixe Fahrzeugkosten und fixe Kosten für die Verwaltung des Verkehrsbetriebs. Die variablen Kosten sind in den Nutzungsentgelten enthalten und schlagen daher bei den Stadtwerken nicht auf.

Der monatliche Erlös im Carsharing beträgt ca. 2.350 Euro (ca. 28.200 Euro jährlich). Die Erlöse teilen sich auf in Leihgebühren vom Nutzer sowie die Einnahmen von der Stadtbau. Die Stadtbau Aschaffenburg GmbH zahlt den Stadtwerken eine fixe monatliche Vergütung für die Aufstellung von Carsharing-Fahrzeugen an den Liegenschaften der Stadtbau.

Die Aufteilung der Kosten und Erlöse kann den Abbildungen 6 und 7 entnommen werden.

Abbildung 6

Abbildung 7

Der Kostendeckungsgrad im Carsharing beträgt etwa 107% (inkl. Stadtbau), d.h. das Carsharing trägt sich selbst mit einem kleinen Gewinn. Jährlich wird etwa 600-mal ein Fahrzeug ausgeliehen. Daraus ergeben sich folgende Kennzahlen:

  • Durchschnittliche Kosten pro Entleihvorgang: 43,89 €
  • Durchschnittlicher Erlös pro Entleihvorgang (inkl. Stadtbau): 47,00 €


4. Fahrradverleih

Der Fahrradverleih der Stadtwerke wurde im Mai 2022 als Pilotprojekt eingeführt. An 10 Stationen in Aschaffenburg wurden insgesamt 50 Leihfahrräder aufgestellt, welche über eine App buchbar sind. Die Fahrräder werden von einem Dienstleister zur Verfügung gestellt. Der Fahrradverleih ergänzt die übrigen Mobilitätsangebote der Stadtwerke.

Für den Fahrradverleih fallen im Monat ca. 5.110 Euro an Kosten an (ca. 61.320 Euro jährlich). Die Kosten sind in erster Linie fixe Kosten für die Miete der Fahrräder und Verwaltung des Verkehrsbetriebs. Variable Kosten gibt es keine. Hinzu kommen noch die einmaligen Kosten für die Projekteinführung (Setup, Marketing, Verwaltung Verkehrsbetrieb). Diese werden auf den Testzeitraum von 24 Monaten umgelegt.

Der monatliche Erlös im Fahrradverleih beträgt ca. 155 Euro (ca. 1.860 Euro jährlich). 

Die Aufteilung der Kosten und Erlöse kann den Abbildungen 8 und 9 entnommen werden. Die Fixkosten überwiegen deutlich. Die Fixkosten fallen immer an, auch wenn keine Fahrräder ausgeliehen werden.

Abbildung 8
Abbildung 9

Der Kostendeckungsgrad des Fahrradverleihs beträgt etwa 3%. Hochgerechnet auf ein Jahr wird etwa 1.965-mal ein Fahrrad ausgeliehen. Daraus ergeben sich folgende Kennzahlen:

  • Durchschnittliche Kosten pro Entleihvorgang: 26,11 €
  • Durchschnittlicher Erlös pro Entleihvorgang: 0,94 €

Zusammenfassung

Abbildung 10 fasst die Kosten der vier Angebote zusammen. Die teuersten Angebote sind der AST und der On-Demand-Verkehr. Während beim AST hauptsächlich variable Kosten anfallen, sind die übrigen Angebote sehr fixkostenlastig, d.h. die Kosten sind weitestgehend unabhängig von der Zahl der Nutzer.

Bei AST und Carsharing wurden keine Projekteinführungskosten einberechnet, da es sich um etablierte Angebote handelt, deren Einführung schon einige Jahre zurückliegt. 

Abbildung 10

Die vier ergänzenden Mobilitätsangebote kosten im Jahr zusammen ca. 500.000 Euro und bringen einen Erlös von ca. 131.000 Euro (siehe auch Abbildung 11). Das entspricht zusammen einem Kostendeckungsgrad von ca. 26% (siehe auch Abbildung 12).

Abbildung 11

Abbildung 12

Bezogen auf den einzelnen Fahrgast/die einzelne Fahrt bzw. den einzelnen Entleihvorgang ergeben sich folgende Werte (Abbildung 13):

Abbildung 13

Das teuerste Angebot ist der ODV mit 66,60 Euro pro Fahrgast bzw. 87,25 Euro pro Fahrt.


Empfehlung

Aufgrund der oben dargestellten Kosten- und Erlössituation müssen die einzelnen Angebote auf den Prüfstand gestellt werden. Gegebenenfalls lassen sich einzelne Angebote sinnvoll miteinander verknüpfen, wodurch sich neben einer verbesserten Kostendeckung auch eine Attraktivitäts-Steigerung erreichen lässt.

Der ODV und der Fahrradverleih weisen sehr hohe Kosten pro Einheit und kaum Erlöse auf. Der Kostendeckungsgrad ist nahe Null. Bei diesen Angeboten sind Anpassungen notwendig, sollten sie nach der Pilotphase weitergeführt werden. Die Stadtwerke erarbeiten einen Vorschlag, der in einer der nächsten Sitzungen behandelt werden wird.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zu den ergänzenden Mobilitätsangeboten wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / WS/1/5/23. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 19.11.2022 wegen "Information des Werksenates über Russland-Sanktions-Unterlaufer bei den Reifenlieferanten für die städtischen Busse" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Stadtwerke Aschaffenburg vom 25.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 16.02.2023 ö Beschließend 5WS/1/5/23

.Beschluss:

I. Das Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg an die Unabhängige Bürgervertretung UBV zum Antrag auf Information über Russland-Sanktions-Unterlaufer bei den Reifenlieferanten für die städtischen Busse wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / WS/1/6/23. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 18.09.2022 wegen "Bericht der Antikorruptionsbeauftragten der Stadtwerke"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 16.02.2023 ö Beschließend 6WS/1/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Als Leitlinien für die Mitarbeiter zum Thema Korruptionsprävention sind die Dokumente „Verhaltenskodex“ und „Geschenke-Richtlinie“ mit Aushang vom 07.04.2015 im Unternehmensverbund bekannt gemacht und in Kraft gesetzt worden.

Im Jahr 2022 wurde erneut eine Schulung zur Sensibilisierung der Mitarbeiter durchgeführt. Die Teilnehmer wurden repräsentativ aus den Unternehmensbereichen ausgewählt. Insbesondere Mitarbeiter mit Kunden- bzw. Lieferantenkontakt, also Stelleninhaber die eine besonders exponierte Position innehaben und neue Mitarbeiter, wurden geschult. 

Das Inhouse-Seminar führte Herr Dr. Weber vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband am 23.11.2022 durch. Im Nachgang sind die Schulungsunterlagen allen Mitarbeitern des Unternehmensverbundes zur Verfügung gestellt worden. 

Einzelanfragen zur Korruptionsvorsorge bzw. Meldungen sind seit dem letzten Bericht nicht eingegangen.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Werkleitung zur Korruptionsvorsorge wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.04.2023 08:36 Uhr