Datum: 20.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:41 Uhr bis 18:04 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / HFS/3/20/23. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2022
Bildung von Haushaltsresten gemäß § 79 KommHV-Kameralistik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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20.03.2023
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ö
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Beschließend
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1 | HFS/3/20/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Abschluss der Jahresrechnung 2022 können Haushaltseinnahmereste in Höhe von 14.714.949,05 € übertragen werden. Die jeweiligen Fachämter haben Übertragungen in Höhe von 14.474.649,05 € beantragt, daher wird vorgeschlagen, diese Summe auf das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen. Bei der Kreditermächtigung aus dem Haushaltsjahr 2022 wurde ein Rest in Höhe von 7.148.100 € gebildet, da in 2022 aufgrund der guten Liquidität kein Kredit genommen wurde und die Tilgungen in gleicher Höhe geleistet wurden.
Bei den Haushaltsausgaberesten im Verwaltungshaushalt werden auf Antrag der Fachämter Reste in Höhe von 1.413.163,60 € gebildet. Schwerpunkte sind hier die lehrmittelfreien Bücher (138.956,47 €), der Straßenunterhalt (505.571,11 €) und das Interne Contracting (282.000 €).
Bei den Haushaltsausgaberesten im Vermögenshaushalt wird vorgeschlagen, von den möglichen Resten in Höhe von 34.500.638,63 € gemäß den Anträgen der Fachämter 31.671,293,06 € auf das Haushaltsjahr 2023 zu übertragen.
Bei den Haushaltsausgaberesten aus den Vorjahren könnten 13.472.050,53 € ein weiteres Mal auf das neue Haushaltsjahr übertragen werden. Gemäß den Anträgen der Fachämter wird vorgeschlagen, Reste in Höhe von 10.668.900,70 € zu bilden.
.Beschluss:
I. Den in Anlage 1 (Anlage 5 dieser Niederschrift) beigefügten Aufstellungen zur Bildung von Haushaltseinnahme- und Haushaltsausgaberesten im Zuge der Jahresrechnung 2022 wird zugestimmt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. / HFS/3/21/23. Umbau Fußgängerüberweg Molkenbornstraße
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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20.03.2023
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ö
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Beschließend
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2 | HFS/3/21/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachverhalt
Der Planungs-und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 01.02.2022 dem Umbau des Fußgängerüberweges (FGÜ) Nr. 408 Molkenbornstraße (Kreuzung Gutwerkstraße) zugestimmt.
2. Projektbeschreibung
Der Fußgängerüberweg (FGÜ) befindet sich an der Kreuzung Molkenbornstraße/ Gutwerkstraße. Dabei führt die von Süden kommende Molkenbornstraße als abknickende Vorfahrt in die nach Norden verlaufende Gutwerkstraße. In diesem Kreuzungsbereich befinden sich drei FGÜ. Der einzige FGÜ, der sich auf der Vorfahrtsstraße befindet, wurde bereits vor einigen Jahren mit einer speziellen FGÜ-Beleuchtung (Peitschenmasten) ausgestattet. In diesem Jahr soll nun der Fußgängerüberweg in der Molkenbornstraße, die als Nebenstraße auf die abknickende Vorfahrtsstraße führt, verbessert und barrierefrei ausgebaut werden.
Derzeit befindet sich der Überweg direkt am Beginn des Abzweiges. Dies ist zwar für Fußgänger, die aus der Nebenstraße Gutwerkstraße kommen und weiter die Vorfahrtsstraße nutzen wollen, der kürzeste Weg, aber dadurch wird der Überweg oft von wartepflichtigen Fahrzeugen aus der Molkenbornstraße zugestellt. Die Planung sieht daher vor, den FGÜ um 2,50 m in die Molkenbornstraße zu verschieben, so dass sich ein Fahrzeug hinter dem FGÜ aufstellen kann und der Übergang dennoch nicht zu weit von der Kreuzung entfernt ist.
Die Anlage des FGÜ bleibt bei einer Länge 8,00 m. Dies ist oberhalb der Richtlinien für den Bau eines FGÜ (nach den Richtlinien sollte ein FGÜ eine Länge von 6,50 m nicht überschreiten). Eine Einengung oder der Einbau einer Mittelinsel ist aber aufgrund der Schleppkurven für den öffentlichen Personennahverkehr nicht möglich. Die Verkehrsbetriebe haben sich gegen eine Einengung ausgesprochen, da diese es dem Bus nicht ermöglichen würde, trotz eines aus der Molkenbornstraße einbiegenden Fahrzeuges in dieselbe abbiegen zu können. Der Bus müsste den Fahrverkehr aus der Molkenbornstraße abwarten. Dies sei besonders in den Morgenstunden und im Feierabendverkehr ein den Fahrgästen nicht zumutbarer Zeitverlust.
Eine Entfernung des FGÜ ist an dieser Kreuzung wegen Schulweg und höherer Frequenz nicht hinnehmbar. Eine Verlegung weiter nach hinten in die Molkenbornstraße würde von den Fußgängern in überwiegender Zahl nicht angenommen werden, da meist der kürzeste Weg gewählt wird. Der Stadtrat hat bereits den vor einigen Jahren von der Verwaltung vorgelegten Vorschlag, den FGÜ wegen Nichteinhaltung der Richtlinien zu entfernen, abgelehnt.
Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.
Da der breite Gehweg derzeit von den Bewohnern gerne als Parkfläche genutzt wird, sollten Poller zum Schutz der wartenden Fußgänger und zum Schutz vor dem Überfahren der taktilen Elemente gesetzt werden.
Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit.
Über den Bauunterhalt wird eine Deckensanierung über den gesamten Kreuzungsbereich angestrebt, da die Fahrbahn starke Verdrückungen und Abnutzungen aufweist. Direkt in der Kurve befindet sich auf der Südseite ein Straßenablauf mit einer teilweise beschädigten Leitung und einem nicht fachgerechten Anschluss an den Hauptkanal. Dieser wird im Rahmen der Baumaßnahme mitsaniert.
Verkehrsführung:
Für den Umbau des FGÜ wird der nördliche Arm der Molkenbornstraße voll gesperrt. Dies bedeutet u.a., dass die Buslinie 10 umgeleitet werden muss. Eine Umleitungsbeschilderung für den Individualverkehr ist nicht geplant, jedoch wird die Verwaltung die Maßnahme frühzeitig bekannt geben.
Für die Decken-und Straßenablaufsanierung muss die Kreuzung Molkenborn/Gutwerkstraße gesperrt werden. Dazu ist es notwendig auch die Linie 4 umzuleiten. Die Linie 4 wird bedingt durch den Schülerverkehr hauptsächlich mit Gelenkbussen bestückt, diese können jedoch aus platztechnischen Gründen nicht die Umleitung befahren. Daher kann die Sanierung von Fahrbahn und Straßenablauf nur in den Ferien stattfinden, wenn die Verkehrsbetriebe die Linie mit Standardbussen einsetzen können.
3. Kosten
Die Kosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses betragen:
FGÜ Molkenbornstraße
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Kostenberechnung
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Kosten des bepreisten LV
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Baukosten
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152.500,- €
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160.000,- €
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20% Baunebenkosten
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30.500,- €
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32.000,- €
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Gesamtkosten brutto
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183.000,- €
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192.000,- €
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-davon Anteil Unterhalt
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83.500,- €
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85.000,- €
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-Anteil Neubau
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99.500,- €
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107.000,- €
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Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten vom bepreisten LV abweichen können.
4. Finanzierung
Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung. Die Kosten für die Sanierung der Fahrbahn in Höhe von 85.000 EUR werden über die HH-Stelle 0.6300.5131 abgerechnet. Hier stehen in diesem Jahr ausreichende Mittel zur Verfügung.
5. Weiteres Vorgehen
Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2./3. Quartal des Jahres 2023 geplant. Die Bauausführung schließt sich an.
.Beschluss:
I.
- Der Stadtrat stimmt dem Umbau des Fußgängerüberwegs (FGÜ) Nr. 408 Molkenbornstraße und der Sanierung der Kreuzung Gutwerkstraße mit Gesamtkosten von 192.000 € brutto zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahme im Jahr 2023 baulich umzusetzen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. / HFS/3/22/23. Umbau der Bushaltestelle (BHS) "Grauer Stein" auf der Glattbacher Überfahrt
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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3. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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20.03.2023
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ö
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Beschließend
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3 | HFS/3/22/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Sachstand und Anlass
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 dem Umbau der Bushaltestelle „Grauer Stein“ auf der Glattbacher Überfahrt zugestimmt.
- Projektbeschreibung
Es gibt nur eine unwesentliche Änderung gegenüber der Vorplanung: Die Digitale Fahrgastinformation (DFI) ist von den Verkehrsbetrieben nicht vor der Wartehalle in Richtung Damm geplant, sondern mittig in Längsrichtung der Haltestelle.
Die Haltestelle „Grauer Stein“ am Beginn der Glattbacher Überfahrt Richtung Damm ist stark frequentiert. Die Verkehrsbetriebe und die Verwaltung schlagen einen barrierefreien Umbau der Haltestelle vor, zumal die bestehende Wartehalle in die Jahre gekommen ist und ausgetauscht werden muss.
.
Die Haltestelle in Richtung Damm bleibt an ihrem bisherigen Standort bestehen.
Die stadteinwärts Haltestelle wird um ca. 70 m in Richtung Damm vorverlegt. Der Bus hält nun nicht mehr direkt vor der Lichtsignalanlage zur Elisenstraße.
Beide Haltestellen werden für die Nutzung durch Gelenkbusse ausgebaut und barrierefrei ausgestaltet. Taktile Elemente mit Kontrastplatten im Einstiegsbereich für Blinde und Sehbehinderte sowie ein 18 cm Sonderbord für ein paralleles Anfahren des Busses sorgen für komfortables Ein- und Aussteigen.
Die bestehende Wartehalle der Fahrtrichtung Damm liegt auf Privatgrund. Es gibt einen neuen Vertrag von den Verkehrsbetrieben mit dem Eigentümer des Grundstücks, so dass die neue Wartehalle wie zuvor auf dem gleichen Platz installiert werden kann.
Die Beleuchtung ist ausreichend und wird nicht verändert. Die neue Wartehalle wird wieder mit einer beleuchteten Werbevitrine ausgestattet. In den letzten Jahren werden neue Wartehallen mit einem Milchglasdach bestellt, dass sowohl einen Hitzestau unter dem Dach als auch eine zu große Sonneneinstrahlung verhindert.
Es ist vorgesehen, die Verkehrsführung des fließenden Verkehrs über die Baustelle in halbseitiger Sperrung als Einbahnstraße Richtung Damm abzuwickeln. Die Radfahrer können bei einer Restbreite von 4,05 m plus 0,25 m Sicherheitsstreifen in Gegenrichtung durchfahren. Die Fußgänger müssen den jeweils freien Gehweg benutzen und werden an den beiden Kreuzungen vor und hinter der Überfahrt auf die jeweilige Seite geführt. Die motorisierten Verkehrsteilnehmer in der gesperrten Richtung aus Damm kommend werden über die Auhofstraße, den Lichthof und die Goldbacher Straße umgeleitet.
Die Einrichtung der Einbahnregelung Richtung Damm während der gesamten Bauzeit hat die Vorteile, dass die Änderungen an der Lichtsignalanlage an den benachbarten Knotenpunkten einfacher, die Umleitungsbeschilderung beständiger, und die Zufahrt zu der privaten Parkierungsanlage günstiger gestaltet werden kann.
Da während der Maßnahme auch ein defekter Straßenablauf komplett saniert werden muss, wird es notwendig die Baustelle für ca. eine Woche voll zu sperren.
Die Verkehrsbetriebe erwägen, die Buslinien über die Müllerstraßenunterführung umzuleiten. Dies ist abhängig von dem geplanten, aber noch nicht zeitlich eingetakteten Umbau des ROB.
Ziel ist, den Umbau der Bushaltestelle Grauer Stein erst nach Wiederöffnung der Willigisbrücke und nach Fertigstellung der Maßnahme Kreisverkehrsplatz Würzburger Straße/Hofgartenstraße durchzuführen.
- Kosten
Die aktuell berechneten Kosten betragen 161.699 EUR brutto:
BHS
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Baukosten
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Baunebenk 20%.
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Gesamt
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BHS Grauer Stein
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134.749 €
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26.950 €
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161.699 €
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Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen im weiteren Verfahren fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von den aktuellen Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnisses abweichen können.
Im Vergleich Kostenschätzung/ Kostenberechnung:
BHS
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Kostenschätzung
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Kostenberechnung
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Baukosten
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133.000 €
|
134.749 €
|
Baunebenkosten
|
26.600 €
|
26.950 €
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Gesamt
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159.600 €
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161.699 €
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Im Vergleich zur Kostenschätzung ergeben sich durch die derzeitigen Entwicklungen im Marktpreis bedingte geringfügige Erhöhungen in den Baukosten.
- Finanzierung
Für das Projekt stehen im Haushalt 2023 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 200.000 Euro bereit.
- Weiteres Vorgehen
Die Umsetzung der Maßnahme soll im Sommer 2023 erfolgen.
.Beschluss:
I.
- Der Stadtrat stimmt dem Umbau der Bushaltestelle Grauer Stein auf der Glattbacher Überfahrt mit Gesamtkosten von 161.699 € brutto zu.
- Die Verwaltung wird beauftragt den Umbau der Bushaltestelle baulich umzusetzen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.05.2023 09:08 Uhr