Datum: 17.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/4/1/23 Neue SPNr. vor TOP 1
2PL/4/2/23 Anpassung der Eintrittspreise für Veranstaltungen des Kulturamtes im Stadttheater und in der Stadthalle am Schloss ab der Saison 2023/24
3PL/4/3/23 Änderung des Beginns und Endes des Weihnachtsmarktes 2023; Gemeinsamer Antrag des Bayer. Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller, der Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg sowie der Initiative Wochenmarkt
4PL/4/4/23 Nachbenennung eines Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026
5PL/4/5/23 Bericht des Zentrums für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH, Großwallstadt (ZENTEC GmbH) über aktuelle Themen und Projekte
6PL/4/6/23 Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
7PL/4/7/23 Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss der Schöffenwahl 2023

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1. / PL/4/1/23. Neue SPNr. vor TOP 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.04.2023 ö Beschließend 1PL/4/1/23

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt die Gedenkansprache von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing zum 65-jährigen Bestehen der Patenschaft mit der Stadt Graslitz zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/4/2/23. Anpassung der Eintrittspreise für Veranstaltungen des Kulturamtes im Stadttheater und in der Stadthalle am Schloss ab der Saison 2023/24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultursenat 1. Sitzung des Kultursenates 22.03.2023 ö Beschließend 3KS/1/3/23
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.04.2023 ö Beschließend 2PL/4/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Programm des Kulturamtes wird in den Spielstätten Stadttheater und Stadthalle angeboten. Für die Formate Sprechtheater, Kinder- und Jugendtheater, Musiktheater, Tanztheater, Konzerte und Kleinkunst werden zur jeweiligen Produktion passende Spielstätten ausgewählt.

Die letzte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte zur Saison 2019/20. 

Bedingt durch die gestiegenen Produktionskosten und damit verbundenen höheren Honorarforderungen der Gastspielpartner, erhöhte Anmietungskosten für Material und Räume sowie gestiegene Personal- und Betriebskosten kann die Kostendeckung durch Einnahmen im bisherigen Umfang nur aufrechterhalten werden, wenn eine Anpassung der Eintrittspreise erfolgt. 

Der Gesprächskreis Kultur hat sich mit dem Thema Eintrittspreise des Kulturamts in Stadttheater und Stadthalle beschäftigt und dabei die nachfolgend genannten Leitlinien für die Festsetzung und Weiterentwicklung der Eintrittspreise formuliert: 
  1. Die Eintrittspreise der Veranstaltungen des Kulturamtes in Stadttheater und Stadthalle sollen sich sukzessive erhöhen, um die bei steigenden Kosten den Kostendeckungsgrad über Eintrittsgelder beizubehalten. 
  2. Die unteren Preiskategorien sollen bei der Anpassung der Eintrittspreise weniger stark berücksichtigt werden. Damit soll Menschen mit geringen Einkommen der Besuch von Kulturveranstaltungen erleichtert werden. 
  3. Die Erhebung eines Topzuschlags ist in besonders begründeten Fällen möglich. Die Verwaltung entscheidet über Auswahl der mit diesem Zuschlag belegten Veranstaltungen und die Höhe des Topzuschlags in eigener Zuständigkeit. 

In der anliegenden Tabelle sind die Preise in den gehobenen Preiskategorien deutlich stärker angehoben als in den unteren Preiskategorien. Die Spreizung zwischen günstigen Tickets und teuren Tickets wird damit erweitert – Menschen mit geringem Einkommen haben nach wie vor die Gelegenheit, günstig Karten für Kulturveranstaltungen zu erwerben.

Es sind Vergleiche mit Kulturveranstaltungsstätten in der Region beigefügt. Es ist deutlich sichtbar, dass auch nach der Erhöhung das Preisniveau insgesamt in Aschaffenburg noch niedriger ist als bei vergleichbaren Anbietern insbesondere im Bereich Musiktheater. Ein direkter Vergleich von Ticketpreisen für Künstler*innen, die in der laufenden Saison in Aschaffenburg gastieren, zwischen Aschaffenburg und anderen Gastspielorten der gleichen Künstler*innen zeigt ebenfalls, dass in Aschaffenburg sehr moderate Preise erhoben werden.

Abonnent*innen erhalten 20% Ermäßigung auf die Eintrittspreise aller im Abonnement enthaltener Veranstaltungen. Die Theatercard berechtigt zum Erwerb von Eintrittspreisen mit 25% Ermäßigung zu beliebig vielen Veranstaltungen und kostet weiterhin 30€ (ermäßigt 15€).  

Bezieher von SGB II – Leistungen haben über den Kulturpass die Möglichkeit, Eintrittskarten mit 50% Ermäßigung zu beziehen.

Das Kulturamt vergibt über Grenzenlos unkompliziert und ohne weitere Prüfung Freikarten für nicht ausverkaufte Veranstaltungen nach Verfügbarkeit direkt an Arme und Bedürftige.

Der Kultursenat hat die vorgelegte Anpassung der Eintrittspreise in der Sitzung am 22.03.2023 dem Plenum empfohlen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die Preiserhöhung für Eintrittskarten bei Eigenveranstaltungen des Kulturamtes gemäß beigefügter tabellarischer Übersicht (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

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3. / PL/4/3/23. Änderung des Beginns und Endes des Weihnachtsmarktes 2023; Gemeinsamer Antrag des Bayer. Landesverbandes der Marktkaufleute und der Schausteller, der Vereinigung der Schausteller Aschaffenburg sowie der Initiative Wochenmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.04.2023 ö Beschließend 3PL/4/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß der Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung) beginnt der Weihnachtsmarkt am letzten Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember.

Der kalendarischen Situation in 2023 geschuldet, würde die Eröffnung am 30. November stattfinden. Da der 4. Advent auf den 24. Dezember fällt, stünden dem Weihnachtsmarkt lediglich drei Adventswochenenden zur Verfügung. Mit 23 Tagen wäre die Veranstaltungsdauer die kürzeste Konstellation überhaupt. 2022 waren es bspw. 30 Veranstaltungstage.
Hinzu kommt, dass der letzte Wochenmarkttermin vor dem Weihnachtsfest – für die Wochenmarktbeschicker ein sehr wichtiger, umsatzträchtiger Termin – auf den 23. Dezember fiele. Da der Weihnachtsmarkt bis zum 22. Dezember liefe und am Folgetag abgebaut würde, müsste der Wochenmarkt auf der unattraktiveren Verlegungsfläche am oberen Schloßplatz stattfinden.

Beide Schaustellerverbände und die Initiative Wochenmarkt haben sich daher zusammengesetzt und einen Vorschlag erarbeitet und mit den Kongress- und Touristikbetrieben abgestimmt, der die Belange beider Interessengruppen berücksichtigt. 

Demnach soll der Beginn des Weihnachtsmarktes vorverlegt werden und dafür einen Tag früher als in der Verordnung fixiert – also am 21. Dezember - schließen, damit der Wochenmarkt am gewohnten Platz vor der Stadthalle stattfinden kann. 

Beantragt wurde der vorzeitige Beginn ab dem 25.11.23. Da der folgende Tag der Totensonntag ist, wird vorgeschlagen, als Ausgleich den Weihnachtsmarkt bereits am Freitag, den 24. November beginnen zu lassen. Das Ordnungsamt hatte in einem Schreiben vom 13.02.2023 festgestellt, dass der Weihnachtsmarkt aufgrund Art. 3 Abs. 2 Satz 1 FTG sowie § 8 HFeiertagsG an einem stillen Feiertag nicht stattfinden könne. Ein einschlägiges Urteil  des VGH Kassel vom 14.01.98 (8 UE 392/96) unterstreicht diese Rechtsauffassung explizit auch für Weihnachtsmärkte. Die Verbände sind mit der Vorgehensweise einverstanden.

Da der zeitliche Rahmen des Weihnachtsmarktes nicht den üblichen Rahmen überschreitet, sind die Kosten für den erhöhten Aufwand (Security) bereits eingeplant gewesen.

Der Beschluss des Stadthallensenats auf Verlegung des Wochenmarktes auf die Ausweichflächen vom 23.11.2022 muss den dargestellten Änderungen angepasst werden. Der erste Verlegungstermin wäre demnach der 22.11., der letzte der 20.12.23. Insgesamt kämen dann 9 Verlegungstermine zustande.

.Beschluss:

I. Das Plenum stimmt dem Antrag des Bayer. Landesverbands der Marktkaufleute und Schausteller auf Änderung des diesjährigen Termins des Weihnachtsmarktes vom 24. November bis zum 21. Dezember 2023 zu.
Zugleich wird der Beschluss des Stadthallensenats vom 23.11.2022 auf Verlegung der Wochenmärkte dahingehend angepasst.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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4. / PL/4/4/23. Nachbenennung eines Mitglieds des Sozialbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.04.2023 ö Beschließend 4PL/4/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Sozialbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (als Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Sozialbeiratssatzung berufen.
Die Vertretung vom Sozialverein Grenzenlos e.V. hatte bisher xxx und die Stellvertretung xxx inne. Als Nachfolgerin von xxx wurde xxx und als Nachfolgerin von xxx wurde xxx vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Ab dem 01.04.2023 wird xxx als Vertreterin der Sozialberatung Grenzenlos e.V. berufen. Die bisherige Vertreterin xxx ist ausgeschieden. xxx wird ab dem 01.04.2023 zur Stellvertreterin der Sozialberatung Grenzenlos e.V. berufen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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5. / PL/4/5/23. Bericht des Zentrums für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH, Großwallstadt (ZENTEC GmbH) über aktuelle Themen und Projekte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.04.2023 ö Beschließend 5PL/4/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht anhand einer tagesaktuellen Präsentation, die noch zur Verfügung gestellt werden wird.

.Beschluss:

Der Bericht der Geschäftsleitung der ZENTEC GmbH wird zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/4/6/23. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.04.2023 ö Beschließend 6PL/4/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Heuer findet die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 statt. Aufgrund § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und Nrn. 7ff der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist die Stadt Aschaffenburg verpflichtet eine Vorschlagsliste zu erstellen, die alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt. Für den Beschluss über die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung (≥ 23) erforderlich.

Mit Schreiben vom 31.01.2023 teilte der Präsident des Landgerichts Aschaffenburg mit, dass die Stadt Aschaffenburg 84 Personen für die Wahl der Schöffen vorschlagen soll. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte diese Mindestzahl nicht (wesentlich) überschritten werden.

Bis zum 29.03.2023 haben sich 278 Personen für das Schöffenamt beworben oder wurden hierfür vorgeschlagen.

Um eine Auswahl anhand der o.g. Kriterien vorbereiten zu können, wurde die nachfolgende Bevölkerungsstruktur der Stadt Aschaffenburg zugrunde gelegt (Quelle: Melderegister der Stadt Aschaffenburg, Stand 31.12.2022):

Geschlechterverteilung in der Stadt Aschaffenburg
  • w 51%                m 49%

Altersstruktur der Bevölkerung Aschaffenburgs zwischen 25 und 69 Jahren (43.621)
  • 25-29 Jahre = 11%
  • 30-39 Jahre = 23%
  • 40-49 Jahre = 20%
  • 50-59 Jahre = 25%
  • 60-69 Jahre = 21%

Familienstände der Aschaffenburger Bevölkerung
  • Verheiratet = 42%
  • Ledig = 43%
  • Geschieden = 9%
  • Verwitwet = 6%

Wirtschaftsbranchenverteilung in Aschaffenburg (Quelle: Stand AfA, 30.06.2022)
  • Land- und Forstwirtschaft und Bergbau, Energie = 1,8%
  • Verarbeitendes Gewerbe (Herstellung) = 19,3%
  • Baugewerbe = 4,5%
  • Handel und Instandhaltung = 16,1%
  • Verkehr und Lagerei = 7,9%
  • Gastgewerbe = 2,3%
  • Information, Finanzen, Immobilien, sonstige wirtschaftlichen Dienstleistungen = 19,9%
  • Öffentliche Verwaltung = 6,5%
  • Erziehung und Unterricht = 4,1
  • Gesundheitswesen, Soziales = 15,2%
  • Sonstige Dienstleistungen = 2,4%

Es wird vorgeschlagen, 100 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen, wobei es sich um eine unwesentliche Überschreitung der Mindestzahl von 84 Personen handelt.

In der Auswahl wurden 47 Personen nicht berücksichtigt, da diese keine Motivation zur Ausübung des Schöffenamtes dargelegt haben. Eine Person wurde aufgrund ihrer Tätigkeit als Justizvollzugsbeamter nicht in die Auswahl einbezogen. Die 4 Personen, deren Geburtsort im Ausland liegt, wurden ausgewählt, um den Migrationsanteil der Bevölkerung zumindest annähernd abzubilden. Die Vorschläge der Parteien, Fraktionen und Wählergruppen sowie Mitarbeitende der Stadt Aschaffenburg wurden bevorzugt ausgewählt, da von diesen eine besondere Zuverlässigkeit zu erwarten ist. Da 9% aller Bewerber*innen zuvor bereits einmal ein Schöffenamt ausgeübt haben, wurden in der Vorschlagsliste ebenfalls 9 (ehemalige) Schöffen berücksichtigt. Im Übrigen wurden die Bewerber so ausgewählt, dass die Bevölkerungsstruktur Aschaffenburgs bestmöglich abgebildet wird.

Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste für eine Woche öffentlich im Erdgeschoss des Rathauses zu jedermanns Einsicht aufgehängt, worauf in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen wird. Binnen einer Woche nach Ende der Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG (Nr. 3 der Schöffenbekanntmachung) nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG (Nrn. 4, 5.1 bis 5.6 der Schöffenbekanntmachung) nicht aufgenommen werden sollten.

Anschließend wird die Vorschlagsliste samt den eingegangenen Einsprüchen an das Amtsgericht Aschaffenburg gesendet. Dort wird über die Einsprüche entschieden und letztlich die Wahl der Schöffen durchgeführt.

.Beschluss:

I.
1. Die Liste aller Bewerber für die Schöffenwahl 2023 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.04.2023 zur Aufnahme von weiteren Personen auf die Schöffenvorschlagsliste wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
3. Die Streichung der Bewerbung Nummer 126 von der Vorschlagsliste wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
4. Die aktualisierte Vorschlagsliste der Stadt Aschaffenburg für die Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 (Anlage 2) wird aufgestellt und genehmigt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PL/4/7/23. Wahl der Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss der Schöffenwahl 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.04.2023 ö Beschließend 7PL/4/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nachtrag am 17.04.2023:
Die CSU-Stadtratsfraktion teilte mit, dass der Wahlvorschlag „xxx“ zurückgezogen wird.

Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 2 des Gerichtsverfassungsausführungsgesetzes (AGGVG) i.V.m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 und Art. 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird beim Amtsgericht Aschaffenburg ein Wahlausschuss gebildet, dem gem. Nr. 17.1 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 die Entscheidung über die Einsprüche gegen die Vorschlagsliste sowie die Wahl der Schöffen obliegt.

Dieser Ausschuss besteht u.a. aus sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer, die aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirkes Aschaffenburg vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bzw. vom Kreistag des Landkreises Aschaffenburg mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl in geheimer Abstimmung für die Dauer von fünf Jahren gewählt werden.

Mit Schreiben vom 02.01.2023 teilte die Regierung von Unterfranken mit, dass vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg zwei (und vom Kreistag des Landkreises Aschaffenburg fünf) Vertrauenspersonen zu wählen sind.

Im Jahr 2018 wurden Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau und Herr Stadtrat Rainer Kunkel für dieses Amt gewählt.

Mit Schreiben vom 10.01.2023 hat die Verwaltung die Fraktionen, Parteien und Wählergruppen des Stadtrates dazu aufgefordert, Personen für diese Wahl vorzuschlagen.

Folgende Vorschläge gingen bei der Verwaltung ein:

    1. xxx (Mail der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 07.02.2023)
    2. xxx (Mail der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.04.2023
    3. xxx (Mail der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.04.2023)
    4. xxx (Mail der SPD-Stadtratsfraktion vom 14.04.2023)

Da zwei Vertrauenspersonen zu wählen sind, hat jedes Stadtratsmitglied zwei Stimmen. Jedem Bewerber darf höchstens eine Stimme gegeben werden.

Gewählt ist, wer die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Stadtrates, erhält.

Im Übrigen wird auf den Ablauf der Wahl gem. Anlage verwiesen.

.Beschluss:

I. 
  1. Für die Wahl von zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Ausschuss zur Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Aschaffenburg für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wird ein Wahlausschuss gem. beigefügter Niederschrift in Anlage 3 gebildet.
  2. Zur Erreichung des Quorums nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) sind drei geheime Abstimmungen notwendig. Nach der zweiten Abstimmung teilt die SPD-Stadtratsfraktion mit, dass sie ihren vorgeschlagenen Bewerber Manuel Michniok zurückzieht.
  3. Nach § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG), Art. 2 des Gerichtsverfassungsausführungsgesetzes (AGGVG) i.V.m. Nrn. 15 und 16 der Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 und Art. 51 Abs. 3 Sätze 1 und 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) sind für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 folgende zwei Vertrauenspersonen als Beisitzer für den Wahlausschuss zur Schöffenwahl 2023 für die Stadt Aschaffenburg gewählt:
  1. Rainer Kunkel
  2. Gabriele Fleckenstein

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.07.2023 12:10 Uhr