Datum: 18.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/4/1/23 Zwischenbericht zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg
2PVS/4/2/23 Vorplatz Tiefgarage Alexandrastraße - Antrag der KI vom 30.05.2022
3PVS/4/3/23 Neugestaltung des Freihofplatzes und Errichtung einer Mobilitätsstation Entwurfsplanung Mobilitätsstation
4PVS/4/4/23 Einbau einer versenkbaren Polleranlage in der Frohsinnstraße Vorstellung der Entwurfsplanung

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1. / PVS/4/1/23. Zwischenbericht zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.04.2023 ö Beschließend 1PVS/4/1/23
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Beschließend 1PVS/6/1/23

.Beschluss:

TOP 1 d. ö. S. des Planungs- und Verkehrssenates heute Abend „Zwischenbericht zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg“ wird aufgrund von Abwesenheit des Referenten vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/4/2/23. Vorplatz Tiefgarage Alexandrastraße - Antrag der KI vom 30.05.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.04.2023 ö Beschließend 2PVS/4/2/23

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/4/3/23. Neugestaltung des Freihofplatzes und Errichtung einer Mobilitätsstation Entwurfsplanung Mobilitätsstation

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.04.2023 ö Beschließend 3PVS/4/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat in der Sitzung am 15.09.2020 zur Neugestaltung des Freihofplatzes für die Mobilitätsstation folgenden Beschluss gefasst:

„Auf der Grundlage des Vorentwurfes der Variante 2, inklusive Toilette soll die Entwurfsplanung und Kostenberechnung nach DIN 276 für den Bau- und Finanzierungsbeschluss sowie die Beantragung von Fördermittel erstellt werden.“

Variante 2 vom 15.09.2020:

Kostenschätzung nach DIN 276 für Bauwerk Mobilitätsstation: 483.000.- € 

Kostenschätzung für Bauwerk Mobilitätsstation und Platzanlage: Gesamt  ca. 1.293.000.- €

Das Grundkonzept von Variante 2 mit Unterbringung von 60 Fahrrädern ist in den Grundzügen aus Variante 1 abgeleitet, jedoch baulich materiell und funktional reduziert, die Durchlässigkeit zwischen Gehsteig-/ Buswartebereich und Platzanlage wird erhöht. 

Der Baukörper besteht aus einer Stahlkonstruktion in Leichtbauweise und hat ohne Dachüberstand eine Grundfläche von 63 m² (Dachfläche ca.110 m²); im Vergleich zu Variante 1 wird auf hochwertigeren, robusteren Materialeinsatz und auf die sehr kostspielige WC-Anlage verzichtet. 

Statt einem Stahlbeton-Massivbau mit Sichtbetondach soll alternativ eine Stahlkonstruktion in Leichtbauweise ohne abgerundete Ecken ausgeführt werden. Die Fassaden werden weitgehend in Streckmetall und mit Betonsockel ausgeführt, der Wartebereich wird mit Holzelementen verkleidet. Dachbegrünung und Photovoltaik sind vorgesehen, und die Planung sieht insgesamt sieben Bäume auf der Platzanlage vor – drei davon sind durch Öffnungen des Betondaches in das Bauwerk integriert.


Das Architekturbüro Resonatorcoop (Hirsch + Rijkers Gbr) aus Aschaffenburg, hat auf Grundlage des o. a. Beschlusses eine WC-Einheit in die Variante 2 integriert und die Kostenberechnung nach DIN 276 (Stand 21.05.2021) erstellt:

KG 100        Grundstück                                                        ----
KG 200        Vorbereitende Maßnahmen                                    4.165,00 €
KG 300        Bauwerk                                                367.801,65 €
KG 400        Technische Anlagen                                        181.334,58 €
KG 500        Aussenanlagen                                            5.102,13 €
KG 600        Ausstattung                                                    6.545,00 €
KG 700        Nebenkosten                                                154.700,00 €

               Gesamt                                                719.648,36 €


Die Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung begründen sich wie folgt:

  1. Indexsteigerung (5/2020 – 5/2021)                                18.000,00 €
  2. Vergrößerung Gebäude durch WC-Einheit                        25.000,00 €
  3. WC-Einheit in Systembauweise                                  116.000,00 €
  4. Zusätzliche Fundamente und Grundleitungen                13.000,00 €
  5. Blitzschutz wegen Stahlbau aufwändiger                        20.000,00 €
  6. Erhöhung der Nebenkosten                                        44.000,00 €

Gesamt                                                236.000,00 €                


Durch den aktuellen Baukostenindex (4. Quartal 2022) erhöhen sich die o. a. Gesamtkosten vom Mai 2021 nochmals um circa 25 % auf fast 900.000,00 €!

Unter Berücksichtigung der prognostizierten Gesamtkosten wird die Wirtschaftlichkeit des Bauwerks in Frage gestellt. Planerische Einsparungen sind nur in geringem Umfang (ca. 20.000,00 €) möglich und verbessern nicht wesentlich die hohen Investitionskosten.

Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft schlägt deshalb vor, die vorliegende Entwurfsplanung der Mobilitätsstation (Variante 2 mit WC-Einheit) nicht weiter zu verfolgen. 

Stattdessen soll eine alternative Lösung entwickelt werden, die gestalterisch anspruchsvoll die Platzsituation markiert, aber auch wirtschaftlich vertretbar ist. 

Angedacht ist zum Beispiel eine reine Dachkonstruktion, unter der die Fahrradstellplätze gegliedert sind, wie auch der Wartebereich für die Bushaltestelle. Zur Kostenreduzierung muss auf das geschlossene Gebäude und auf die WC-Einheit verzichtet werden. 

.Beschluss: 1

I.
  1. Der Stadtrat beschließt, dass der in der Sitzung am 15.09.2020 zur Neugestaltung des Freihofsplatzes gefasste Beschluss zur Errichtung der „Mobilitätsstation“ aufgehoben wird. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung einer einfacheren, kostengünstigeren Variante ohne die Errichtung von Sanitäranlagen, unter Einbeziehung von Außengastronomie..

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 5

.Beschluss: 2

  1. Auf Grundlage der Beschlüsse des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 20.05.2020 und des Stadtrates vom 15.03.2021 und 07.03.2022 über vorübergehende Maßnahmen im Stadtgebiet zur Milderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wurde der Freihofsplatz in der Sommersaison (01.04. – 31.10.) vergangener Jahre bis auf einen Behindertenparkplatz und den öffentlichen Fahrradabstellplätzen für den Verkehr gesperrt und eine Nutzung für eine Außengastronomie für die umliegenden Gaststättenbetriebe zugelassen. Eine Pandemielage liegt zwar nicht mehr vor, allerdings wurde von den umliegenden Gastronomiebetrieben erneut ein Antrag auf Zulassung der Nutzung zu außengastronomischen Zwecken, wie in den Jahren 2020, 2021 und 2022 gestellt. Mittelfristig ist ohnehin ein neues Nutzungskonzept für den Freihofsplatz geplant. Interimsweise ist eine Nutzung, wie beantragt möglich. Allerdings ist für eine reguläre Zulassung der beantragten gastronomischen Nutzung die Untere Immissionsschutzbehörde zu beteiligen und eventuelle Auflagen zu beachten. Das Tiefbauamt als Straßenbaulastträger und das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt als Untere Straßenverkehrsbehörde haben dem Antrag zugestimmt. Die notwendigen Rettungswege und Feuerwehraufstellflächen sind mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz abgestimmt. Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, die v.g. beantragte Nutzung - unter Beachtung der Auflagen der Unteren Immissionsschutzbehörde - für die Zeit vom 01.04. bis 31.10. bis zu einer endgültigen neuen Platzgestaltung zuzulassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/4/4/23. Einbau einer versenkbaren Polleranlage in der Frohsinnstraße Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.04.2023 ö Beschließend 4PVS/4/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Mit Beschluss des PVS vom 15.06.2021 wurde am 02.09.2021 eine Fußgängerzone in der Frohsinnstraße zwischen Ludwig- und Erthalstraße eingerichtet. Eine bauliche Umgestaltung fand nicht statt, die Ausführung wurde mittels Beschilderung vorgenommen. Die Andienungszeiten wurden denen der Herstallstraße übernommen:

Mo – Fr         6:00 -11.30 Uhr und 19:30 – 20:30 Uhr
Sa         6:00 -10:00 Uhr

Es hat sich im Verlauf des Jahres gezeigt, dass die reine Beschilderung nicht ausreicht, die Akzeptanz der Fußgängerzone herzustellen. Im PVS vom 04.05.2022 wurde daher im Zwischenbericht zur Fußgängerzone Frohsinnstraße beschlossen, Planungen für eine automatische Polleranlage am Rand zur Ludwigstraße aufzunehmen, die den Bereich außerhalb der Andienungszeiten abriegelt.


  1. Projektbeschreibung

Nutzerkonzept

Zur Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für die Polleranlage wurden die Anlieger (Bewohner, Hauseigentümer, Geschäfte, Dienstleister) über dieses Vorhaben informiert und gebeten berechtigte Anliegen vorzubringen, wenn sie die Fußgängerzone außerhalb der üblichen Andienungszeit befahren müssen. Die rund einmonatige Frist hierzu endete am 18.11.2022. Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:

-Bäckerei Hench
Die Bäckerei Hench wird auch außerhalb der Andienungszeiten beliefert und erbittet daher einen Zugang zu Fußgängerzone. Eine Bedienung mittels Funktransponder wäre wünschenswert.

-City-Hotel
Das City-Hotel hat sich klar gegen eine Absperrung positioniert. Es wird ein Gästeverlust erwartet, wenn das Hotel nicht ganztägig mit dem Auto erreicht werden kann. Ihre Gäste kämen üblicherweise gegen Nachmittag oder abends. Sämtliche Einflussnahmen auf die Polleranlage konnten die Hotelbetreiberin in einem persönlichen Gespräch nicht überzeugen.

-Eine Anwohnerin gab an, dass Sie bei den definierten Andienungszeiten keine Möglichkeit habe, ihre Einkäufe wie bisher vor die Haustür zu fahren und es gelebte Praxis auch der anderen Bewohner ist, die Fußgängerzone ungeachtet der Lieferzeiten zu befahren.

Funktionsweise
Öffnungszeiten:
Mo-Fr        6:00 bis 11:30 Uhr
Mo-Fr        19:30 bis 20:30 Uhr
Sa        6:00 bis 10:00 Uhr

Während der Öffnungszeiten bleiben die Poller versenkt und die Zufahrt für den Lieferverkehr wird ermöglicht.

Schließzeiten
Mo-Fr        11:30 bis 19:30 Uhr
Mo-Fr        20:30 bis 06:00 Uhr
Sa        6:00 bis 10:00 Uhr
So        ganztags

Während der Schließzeiten sind die Poller ausgefahren. Eine individuelle Absenkung ist nur durch den berechtigten Nutzerkreis möglich. Zur Öffnung sollen grundsätzlich Funktransponder genutzt werden, damit die Wartezeit minimiert werden kann. Dies ist deshalb wichtig, weil sich wartende Fahrzeuge im Fahrbahn- und Gehwegbereich befinden. Im speziellen Fall des Hotels soll ein GSM-Modul verbaut werden. Damit kann die Anlage mittels Telefonanruf aus dem Hotel geöffnet werden. Weitere Telefonnummern können hinzugenommen werden (Parkhausleitstelle).
Vom Straßenverkehrsamt müssen immer wieder für Ein- und Auszüge Genehmigungen ausgestellt werden. Feuerwehr, Polizei und Fahrzeuge der kritischen Infrastruktur (Bsp: Entsorgung, Verkehrssicherung Straßenbaulastträger, Notdienste für Sanitär und insb. Gasleckortung) müssen jederzeit einfahren können (Gefahrenabwehr und öffentliche Ordnung und Sicherheit). Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge wird empfohlen, die Öffnung der Anlage mittels eines Chip-Coins zu ermöglichen.
Von einer anfänglich angedachten Automatisierung durch Kennzeichenerkennung wurden der Verwaltung von Herstellerseite Bedenken angemeldet.  Derartige Systeme seien durch äußere Eingriffe störanfällig und ziehen dadurch höhere Wartungskosten nach sich. Dabei stellt die Kamera das Ziel von Vandalismus dar.

Berechtigter Nutzerkreis
Der berechtigte Nutzerkreis besteht derzeit aus dem City-Hotel, der Bäckerei Hench und der Diakonie, die bereits im Vorfeld Bedarf angemeldet haben. Insbesondere bei der Diakonie sind aktuell 4 Genehmigungen für den dort beauftragten und benötigten Fahrdienst ausgestellt.
Mit zunehmender Konkretisierung des Projekts ist zu erwarten, dass noch weitere Einzelhändler oder Dienstleister einen Bedarf anmelden. Wenn dieser nachvollziehbar dargelegt und für die Aufrechterhaltung der alltäglichen Geschäftshandlung unabdingbar ist, können sie in den berechtigten Nutzerkreis aufgenommen werden.
Für Anwohner:innen der Grundstücke Frohsinnstraße 21, 23, 25, 27, 29, 30 und 32 können bei entsprechendem Nachweis (Meldebestätigung, Kfz-Besitz bzw. dauerhafte Nutzung) Zufahrtsrechte eingeräumt werden
Aus dem Bereich Einzelhandel / Dienstleistung befinden sich ca. 30 Einrichtungen neben ca. 16 privaten Haushalten im Bereich der Fußgängerzone.

Organisation
Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Zugangsberechtigungen, die Pflege der Daten und das organisatorische Verwaltungshandeln obliegt dem Bürgerservicebüro. Das Stadtplanungsamt hat bereits entsprechende Vorgespräche geführt.

Technische Daten

Geplant sind aufgrund der Schleppkurven vier versenkbare Poller mit einem Durchmesser von 30 cm sowie zwei fest installierte Poller. Ein Technikterminal auf der westlichen Seite zeigt mittels einer rot-grünen Ampel an, ob die Anlage befahren werden kann oder nicht. Die Pollerreihe ist um ca. 4,00 m in die Frohsinnstraße eingerückt, damit ein wartendes Fahrzeug nicht unmittelbar den kompletten Gehweg in der Ludwigstraße und die anschließende Fahrbahn blockiert.
Für die Anlage müssen vier Schleifenbänder eingebaut werden, wovon drei Schleifen als Sicherheitsschleifen fungieren um alle Versionen der Anfahrt abzudecken.
Alle elektrischen Komponenten müssen an das Stromnetz mittels eines vorhandenen Zählers angeschlossen werden. Zusätzlich wird für den Betrieb der Einbau von vier neuen Abzweigkästen notwendig. Der vor Ort vorhandene 15 cm dicke großformatige Plattenbelag ist für den Einbau der Poller, Schleifen und Schächte nicht geeignet. Es ist daher vorgesehen, im für den Poller- und Schleifeneinbau erforderlichen Umfang den kompletten Plattenbelag zu entfernen und durch Farbasphalt zu ersetzen. Da bei dem Teilstück der Fußgängerzone ohnehin die Zufahrt nur von der Ludwigstraße aus möglich bzw. erlaubt ist, wird auf eine zweite Pollerreihe im Bereich der Einmündung Erthalstraße verzichtet.


Kosten


Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:


brutto
Tiefbaukosten
76.897,80 €
Elektro/EDV Arbeiten
53.431,00 €
Hardware/Beschilderung
74.613,00 €
Gesamt
204.941,80 €
Baunebenkosten 20% (Planung/Programmierung)
40.988,36 €
Gesamtkosten Herstellung
245.930,16 €
Jährliche prognostizierte Wartungskosten (ohne Schäden)
8.211,00 €


Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

In den genannten Herstellungskosten und jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhalt sind im Bahnhofsumfeld mögliche Vandalismusschäden nicht enthalten. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass jährlich ca. 10% der Herstellungskosten für die Behebung mutwilliger Schäden reinvestiert werden müssen. Das sind pro Jahr ca. 25.000 €, in 10 Jahren also ca. 250.000 €, was dem investiven Anteil der Erstherstellung entspricht.


  1. Finanzierung

Für das Projekt „Polleranlage Frohsinnstraße“ sind im Haushalt 2023 auf der Haushaltstelle 1.6400.9517 insgesamt 200.000 Euro bereitgestellt. Der im Rahmen der vertiefenden Planung und im Vergabeverfahren noch zum finalen Herstellungsbetrag fehlende Differenzbetrag, muss im NHH bereitgestellt werden.


  1. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung strebt den Bau-und Finanzierungsbeschluss im Juli dieses Jahres an. Eine Vergabe der Bauleistungen ist im letzten Quartal des Jahres 2023 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 1. Quartal des Jahres 2024 an. Diese Zeitplanung ist unverbindlich und kann durch äußere Einflüsse, wie z. B. Lieferkettenverzögerungen etc. deutlich verlängert werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Einbau einer Polleranlage in der Frohsinnstraße zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 8, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung:
Der Beschlussvorschlag ist somit abgelehnt.

Datenstand vom 22.06.2023 09:51 Uhr