Datum: 20.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/2/1/23 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar bis einschließlich Februar 2023
2WS/2/2/23 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
3WS/2/3/23 Einführung Deutschlandticket
4WS/2/4/23 Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.08.2023 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.04.2023
5WS/2/5/23 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen

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1. / WS/2/1/23. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar bis einschließlich Februar 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Beschließend 1WS/2/1/23

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2023 bis 28.02.2023 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / WS/2/2/23. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Vorberatend 2WS/2/2/23
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 12PL/5/12/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen 

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im Weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2021 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 30.07.2021 die Rödl & Partner GmbH, Nürnberg bestellt. Die Prüfung wurde überwiegend online in den Monaten Mai bis Juni 2022 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 21.07.2022 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde unter dem Datum vom 07.11.2022 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 28.11.2022. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2022 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2021 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 21.07.2022 und dem Stadtrat (Plenum) am 29.07.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2021.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2021 beträgt 128.881.425,17 €. Es wurde ein Gewinn von 3.602.837,55 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        3.008.836,96 €

Zuführung an den Haushalt der Stadt (inkl. KapESt.)        594.000,59 €

Die Stadtwerke bittet um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

.Beschluss:

I. Der Bericht von der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2021 (01.01.2021 - 31.12.2021) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 128.881.425,17 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 3.602.837,55 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        3.008.836,96 €

Abführung an den Haushalt der Stadt (inkl. KapESt.)           594.000,59 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / WS/2/3/23. Einführung Deutschlandticket

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Beschließend 3WS/2/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrsministerkonferenz der Länder hat sich mit dem Bund darauf geeinigt, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Per­sonennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einzuführen.
Der Vorverkauf der Tickets soll bundesweit am 3. April 2023 beginnen. Das Deutschlandticket soll zum 1. Mai 2023 starten.

Weiterhin wird in Bayern mit dem Ermäßigungs-Ticket ein vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende zum Startpreis von 29 Euro eingeführt. Dieses soll für die Auszubildenden ab 1. Sep­tember 2023, für die Studierenden zum Wintersemester 2023/2024 erhältlich sein.

Das Ermäßigungs-Ticket kann als günstigere Variante des Deutschlandtickets ebenfalls bundesweit genutzt werden. Die Umsetzung wird derzeit in einer Intermi­nisteriellen Arbeitsgruppe erarbeitet.

Die Einnahmenverluste im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket werden auf der Systematik der Muster-Richtlinien zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 und dem temporär eingeführten 9-Euro-Ticket, ausgeglichen. Somit soll sichergestellt werden, dass die Einführung des vergünstigten D-Tickets zu keinen Einnahmenverlusten bei den Verkehrsunternehmen führt.

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Einführung des Deutschlandtickets ab dem 01.05.2023 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / WS/2/4/23. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.08.2023 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Vorberatend 4WS/2/4/23
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 13PL/5/13/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.08.2023. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wurde in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 01.03.2023 zwischen den Gesellschaftern verhandelt. Der Beschluss wurde vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, wie auch der Zustimmung des abwesenden Gesellschafters der Fa. Jungermann gestellt. 

Grundlage für diese ungeplante unterjährige Tarifanpassung ist die durch den LBO ermittelte Kostenentwicklung für das Omnibusgewerbe. Demnach sind die Kosten für das Omnibusgewerbe in Bayern im letzten Jahr um 12,91 Prozent gestiegen. 
Diese Entwicklung war so nicht vorherzusehen und fand daher in der Tarifanpassung zum 01.01.2023 keine Berücksichtigung.
Neben den Fahrzeug-, Reparatur- und Instandhaltungskosten sind hier die Personal- und Treibstoffkosten zu nennen, welche die Verkehrsunternehmen der VAB an die finanzielle Belastungsgrenze geführt haben. 
Ein Aussetzen der unterjährigen Anpassung hätte zur Folge, dass sich einige der VAB-Gesellschafter von der Betriebspflicht entbinden lassen und somit das Fahrplanangebot deutlich reduziert werden müsste. 

Nach intensiven Diskussionen in den entsprechenden Arbeitskreisen der VAB GmbH und anschließender Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, konnte eine einvernehmliche Anpassung der Fahrscheintarife um ca. 5,9 Prozent über das gesamte Tarifangebot unter Berücksichtigung des Mengengerüsts erzielt werden. 

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg, gegenüber den aktuell zehn Gesellschaftern der VAB GmbH, vertreten zu können. 
Durch die Neugründung der VAB GmbH Ende 2016 kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden. 

.Beschluss:

I. 
1. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.08.2023 und der Änderungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.04.2023 werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH einer für die Gesellschafter notwendigen Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.08.2023 in der Größenordnung von ca. 5,9 % über das gesamte Tarifangebot sowie unter Beachtung des Mengengerüstes zuzustimmen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

5. / WS/2/5/23. Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Beschließend 5WS/2/5/23
Datenstand vom 24.07.2023 11:41 Uhr