Datum: 08.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/5/1/23 Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtrat durch Herrn Stadtrat und Bürgermeister a.D. Werner Elsässer (CSU) - Feststellungsbeschluss - Nachrücken des Listennachfolgers Marcus Weber in den Stadtrat
2PL/5/2/23 Neue SPNr. nach TOP 1 d. ö. S.
3PL/5/3/23 Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg; Bestellung des Listennachfolgers der CSU anstelle von Herrn Werner Elsässer (CSU)
4PL/5/4/23 Bestellung des Listennachfolgers der CSU anstelle von Herrn Werner Elsässer (CSU) in - die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau - die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Fachoberschule/Berufsoberschule Aschaffenburg - den Volkshochschulausschuss - den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH
5PL/5/5/23 Vorstellung der Kriminalstatistik der Polizei Aschaffenburg; Bericht des Leitenden Polizeidirektors xxx
6PL/5/6/23 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Barbara Hermann und Frau Jenny Göttert
7PL/5/7/23 Ausweisung zusätzliche Stellen für die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)/schulische Sozialarbeit - Antrag der CSU- und GRÜNEN-Stadtratsfraktionen vom 29.06.2022
8PL/5/8/23 Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
9PL/5/9/23 Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes
10PL/5/10/23 Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Wirtschaftsjahr 2021
11PL/5/11/23 Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Wirtschaftsjahre 2011-2019
12PL/5/12/23 Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen
13PL/5/13/23 Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.08.2023 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.05.2023
14PL/5/14/23 Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2021
15PL/5/15/23 Neue SPNr. nach TOP 12 d. ö. S.

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1. / PL/5/1/23. Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtrat durch Herrn Stadtrat und Bürgermeister a.D. Werner Elsässer (CSU) - Feststellungsbeschluss - Nachrücken des Listennachfolgers Marcus Weber in den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 1PL/5/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Herr Stadtrat und Bürgermeister a. D. Werner Elsässer teilte am 16.03.2023 Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing mit, dass er zum 08.05.2023 nach 39 Jahren Stadtratstätigkeit, davon 12-jähriges Wirken als hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg, sein Mandat niederlegen möchte.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann eine als Stadträtin gewählte Person ihr Amt niederlegen. Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat (Plenum) die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin.

Listennachfolger der CSU ist Herr Marcus Weber (Art. 37 GLKrWG). Herr Weber hat die Übernahme des Ehrenamtes bereits schriftlich erklärt.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. 
1. Der Stadtrat stellt fest, dass Herr Stadtrat Werner Elsässer (CSU) sein Amt als ehrenamtlicher Stadtrat mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat.
2. Der Listennachfolger der CSU, Herr Marcus Weber, wohnhaft xxx, 63743 Aschaffenburg, rückt entsprechend dem Ergebnis der Stadtratswahl vom 15.03.2020 für Herrn Werner Elsässer als ehrenamtliches Stadtratsmitglied in den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit sofortiger Wirkung nach.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PL/5/2/23. Neue SPNr. nach TOP 1 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 2PL/5/2/23

.Beschluss:

Die Ansprachen zur Verabschiedung von Herrn Werner Elsässer werden zur Kenntnis genommen.
Herr Marcus Weber wird durch Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing vereidigt (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/5/3/23. Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg; Bestellung des Listennachfolgers der CSU anstelle von Herrn Werner Elsässer (CSU)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 3PL/5/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund des Ausscheidens von Stadtrat und Bürgermeister a.D. Werner Elsässer hat die CSU-Stadtratsfraktion mit E-Mail vom 04.05.2023 die o.g. Neubesetzungen der Ausschüsse vorgeschlagen.

Die Bestellung der Mitglieder bzw. derer Stellvertreter*innen in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die Änderungen der Bestellungen in die nachfolgenden Ausschüsse/Senate:

  1. Haupt- und Finanzsenat (und Feriensenat):
    1. 1. Stellvertreter von Anna Hajek: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)
    2. 2. Stellvertreter von Josef Taudte: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Planungs- und Verkehrssenat:
    1. Ordentliches Mitglied: Anna Hajek (anstelle von Werner Elsässer)
    2. 2. Stellvertreter von Josef Taudte: Jochen Grimm (anstelle vom Peter Schweickard)

  1. Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat:
    1. Ordentliches Mitglied: Marcus Weber (anstelle von Anna Hajek)
    2. 1. Stellvertreter von Brigitte Gans: Peter Schweickard (anstelle von Werner Elsässer)
    3. 2. Stellvertreter von Marcus Weber: Gerald Otter (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Kultursenat:
Ordentliches Mitglied: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Senat für Sport und Gesundheit:
1. Stellvertreter von Gerald Otter: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Bildungssenat:
Ordentliches Mitglied: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Stadthallensenat:
2. Stellvertreter von Brigitte Gans: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Werksenat:
    1. Ordentliches Mitglied: Jochen Grimm (anstelle von Werner Elsässer)
    2. 1. Stellvertreter von Jochen Grimm: Dr. Maria Bausback (anstelle von Jochen Grimm)

  1. Digitalisierungs- und Organisationssenat:
2. Stellvertreter von Thomas Gerlach: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Wirtschaftsförderungsausschuss:
1. Stellvertreter von Gerald Otter: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Personalausschuss:
2. Stellvertreter von Dr. Maria Bausback: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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4. / PL/5/4/23. Bestellung des Listennachfolgers der CSU anstelle von Herrn Werner Elsässer (CSU) in - die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau - die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Fachoberschule/Berufsoberschule Aschaffenburg - den Volkshochschulausschuss - den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 4PL/5/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 04.05.2023 hat die CSU-Stadtratsfraktion die umseitig genannte Neubesetzung der weiteren Gremien vorgeschlagen.

Die Bestellung als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau erfolgt gem. Art. 33 Abs. 1 GO i.V.m. § 6 Abs. 3 GeschO analog i.V.m. § 4 der Satzung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg Aschaffenburg-Alzenau.

Die Bestellung als Mitglied der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau erfolgt nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg i.V.m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog.

Die Bestellung als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg“ erfolgt gem. §§ 6, 7 der Satzung des Zweckverbandes Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg.

Die Bestellung als Mitglied im Volkshochschulausschuss gem. der Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Aschaffenburg erfolgt gem. § 2 Satz 5 der Zweckvereinbarung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO), d. h. nach Art. 33 Abs. 1 und Abs. 2 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog.

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbau GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg geborenes Mitglied kraft seines Amtes ist und acht weitere Mitglieder vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg entsandt werden müssen. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die Änderungen der Bestellungen in die nachfolgenden Gremien:

  1. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau:
Stellvertreter von Thomas Gerlach: Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau:
    1. Verbandsrätin: Jessica Euler (anstelle von Werner Elsässer)
    2. 1. Stellvertreter von Jessica Euler: Marcus Weber (anstelle von Jessica Euler)

  1. Verbandsversammlung Fachoberschule/Berufsoberschule Aschaffenburg:
Verbandsrätin: Anna Hajek (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Volkshochschulausschuss gem. der Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Aschaffenburg:
1. Stellvertreterin von Brigitte Gans: Dr. Maria Bausback (anstelle von Werner Elsässer)

  1. Aufsichtsrat der Stadtbau GmbH:
Marcus Weber (anstelle von Werner Elsässer)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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5. / PL/5/5/23. Vorstellung der Kriminalstatistik der Polizei Aschaffenburg; Bericht des Leitenden Polizeidirektors xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 5PL/5/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Leitende Polizeidirektor und Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Aschaffenburg wird die Kriminalstatistik für die Stadt Aschaffenburg in der Sitzung vorstellen.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Leitenden Polizeidirektors xxx über die Kriminalstatistik für die Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/5/6/23. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Barbara Hermann und Frau Jenny Göttert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 6PL/5/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 05.04.2023 hat der Stadtjugendring mitgeteilt, dass xxx die Nachfolge für xxx als Vertreter der Jugendverbände ist. 

Mit E-Mail vom 10.02.2023 teilte die Agentur für Arbeit mit, dass xxx die Vertretung des Mitglieds der Agentur für Arbeit xxx übernehmen wird.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:
  • xxx wird als Nachfolgerin von xxx bestimmt
  • xxx wird als Vertreterin von xxx bestellt

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PL/5/7/23. Ausweisung zusätzliche Stellen für die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS)/schulische Sozialarbeit - Antrag der CSU- und GRÜNEN-Stadtratsfraktionen vom 29.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 7PL/5/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jugendhilfeausschuss (Sitzung am 20. Oktober 2022) und der Bildungssenat (Sitzung am 23. März 2023) haben die Schaffung der vorstehenden Stellen auf der Grundlage der Berichterstattungen der Verwaltung empfohlen.

Bezuschusst werden die Stellen an den Berufsschulen. Darüber hinaus wird mit dem Landkreis Aschaffenburg über eine hälftige Kostenbeteiligung bezüglich der Stellenanteile an der FOS/BOS und den Berufsschulen verhandelt.

Pro Jahr und Vollzeitstelle ergeben sich zusätzliche Kosten in Höhe von rund 70.000 €, in der Summe 140.000 € pro Jahr abzüglich Zuschüssen (ca. 16.000 €) und einer etwaigen Kostenbeteiligung des Landkreis Aschaffenburg von ca. 44.000 € pro Jahr.

Somit verbleibt für die Stadt Aschaffenburg ein Eigenanteil in Höhe von ca. 80.000 € pro Jahr.

Über die konkrete Umsetzung der weiteren Empfehlung, an allen allgemeinbildenden Schulen mindestens eine halbe Stelle Jugendsozialarbeit an Schulen einzurichten, soll zu einem späteren Zeitpunkt abschließend entschieden werden.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung über die Jugendsozialarbeit an Schulen (JaS) / schulische Sozialarbeit wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der baldmöglichsten Besetzung folgender zusätzlicher Stellen und der Ausweisung im Stellenplan 2024 wird zugestimmt:
  • 0,5 VZÄ am Kronberg-Gymnasium
  • 0,5 VZÄ an der FOS/BOS
  • 0,25 VZÄ an der BS I
  • 0,25 VZÄ an der BS II
  • 0,5 VZÄ an der BS III

Durch den Beschluss entstehen Kosten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung -  jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
Wenig klimarelevant
Teilweise klimarelevant 
Sehr klimarelevant
[ x ]   keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]   kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführlicher Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
 (Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PL/5/8/23. Höhe der Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Wahlhelfer bei der Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 8PL/5/8/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Für die bei der Wahl ehrenamtlich Tätigen kann die Stadtverwaltung gem. § 9 Abs. 2 der LWO eine angemessene Entschädigung (sog. Erfrischungsgeld) vorsehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Festsetzung durch Satzung erfolgt. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung gewährt wird, stellt gem. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 07.05.2019, Az. B1-1367-3-14, zumindest bei Kommunalwahlen, keine laufende Angelegenheit der Gemeinde mehr dar. Zuständig ist nunmehr der Stadtrat oder ein entsprechender Ausschuss.

    Über die tatsächliche Höhe des Erfrischungsgeldes gibt es bei der Landtags- und Bezirkswahl keine gesetzliche Vorgabe. Bei der Bundestagswahl ist. gem. § 10 Abs. 2 BWO das Erfrischungsgeld für Wahlvorsteher auf mindestens 35 €, für alle übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes auf mindestens 25 € festgelegt. In der für die Landtagswahl einschlägigen LWO werden keine derartigen Mindestbeträge genannt. Bei der Landtags- und Bezirkswahl 2018 wurde von der Stadt Aschaffenburg für alle Wahlhelfer ein einheitliches Erfrischungsgeld von 45 € bewilligt. Bei der Stadtratswahl 2020 hatte die Stadt Aschaffenburg das Erfrischungsgeld kurzfristig auf 50 € je Wahlhelfer erhöht, da es pandemiebedingt nicht die sonst übliche Bewirtung im Rathaus gab. Auch bei dieser Wahl wird die Bewirtung im Rathaus nur sehr eingeschränkt erfolgen können.

  2. Die Kosten für die Aufwandspauschale werden sich voraussichtlich auf 39.600 € belaufen.
    72 Wahllokale x 4 Wahlhelfer x 75 € = 21.600 € (Wahlvorsteher und Schriftführer)
    72 Wahllokale x 5 Wahlhelfer x 50 € = 18.000 € (Beisitzer)
    Gesamtsumme: 39.600 €

    Das Erfrischungsgeld ist bei Landtags- und Bezirkswahlen ist immer höher als bei der Bundestagswahl festzulegen, da zwei Wahlen auszuzählen sind. Insbesondere die Auszählung der Zweitstimmen ist beim bayerischen Wahlsystem weitaus aufwendiger und zeitintensiver als bei der Bundestagswahl. Die ehrenamtlichen Wahlhelfer werden dadurch zeitlich höher beansprucht. In der Vergangenheit scheuten sich immer mehr Wahlhelfer verantwortungsvollere Tätigkeiten wie Wahlvorsteher, oder Schriftführer zu übernehmen. Deshalb sollte die Bereitschaft dafür auch höher honoriert werden.

  1. Das Wahlamt plant für die Landtags- und Bezirkswahl mit 72 Wahllokalen. Davon 36 Urnenstimmbezirke und 36 Briefwahlstimmbezirke. Die Briefwahlstimmbezirke werden dadurch gegenüber der letzten Landtagswahl 2018 deutlich von 12 auf 36 erhöht. Diese Erhöhung ist zwingend erforderlich, da der Anteil von Briefwählern zuletzt auf über 50 Prozent angestiegen war. Auch wenn die Hygiene- und Abstandsregelungen bei der kommenden Wahl nicht mehr so streng erwartet werden, geht das Wahlamt nicht von keiner Trendwende zu wieder deutlich geringerer Briefwahl aus. Viele Wahlberechtigte haben sich durch die vergangenen Wahlen an die Briefwahl gewöhnt und werden diese Art zu wählen auch weiterhin nutzen. Es handelt sich bei der vorgesehenen Stimmbezirks-verteilung um die Gleiche die sich bei der Bundestagswahl 2021 bewährt hatte. Die Briefwahlbezirke werden erstmalig alle zusammen in den Gebäuden der Berufsschulen 1 und 2 untergebracht. Auf die bisherige Aufteilung auf drei Standorte im Stadtgebiet kann dann verzichtet werden. 
    Das Wahlamt sieht sich mit dieser Stimmbezirksverteilung gerüstet, um die Wahl organisatorisch gut durchführen zu können. Auch bei extrem hoher Briefwahlbeteiligung ist dadurch eine zeitlich angemessene Auszählung der Wählerstimmen am Wahlabend gewährleistet.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

.Beschluss:

I. Für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 wird eine Aufwandsentschädigung (sog. Erfrischungsgeld) in Höhe von 75 € für Wahlvorsteher und deren Stellvertreter und für Schriftführer und deren Stellvertreter festgesetzt. Für alle übrigen ehrenamtlichen Wahlhelfer (Beisitzer) wird die Aufwandsentschädigung auf 50 € festgelegt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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9. / PL/5/9/23. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 9PL/5/9/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2021 vom Stadtrat festzustellen.

Der Feststellung hat vorauszugehen:

  • Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
  • Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2021 erfolgte durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, am 05.07.2022, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 04.11.2022 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2022. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung des Stadthallensenates am 28.07.2022 bereits ausführlich erläutert.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Dreieich, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2021 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt:

  1. Bei einer Bilanzsumme von 787.069,13 € (Vorjahr: 958.803,12 €) beträgt der Jahresverlust 
    1.618.209,62 € (Vorjahr: 1.432.330,96 €).
  2. Der Jahresverlust aus dem Jahr 2020 in Höhe von insgesamt 1.432.330,96 €, der auf das Wirtschaftsjahr 2021 vorgetragen wurde, ist durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen worden.

Der Verlust des Jahres 2021 in Höhe von 1.618.209,62 € wurde auf das nächste Wirtschaftsjahr (2022) vorgetragen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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10. / PL/5/10/23. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Wirtschaftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 10PL/5/10/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat (Plenum) nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat (Plenum) hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen des heutigen Plenums den Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat (Plenum) den Jahresabschluss in der vorliegenden Form an.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Die Entlastung der Werkleitung der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO für das Wirtschaftsjahr 2021 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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11. / PL/5/11/23. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Wirtschaftsjahre 2011-2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 11PL/5/11/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat (Plenum) nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Für die Jahre 2011-2019 wurde keine Entlastung erteilt. Deshalb wurde vom Rechnungsprüfungsamt empfohlen dies nachzuholen.

Der Stadtrat (Plenum) hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen des heutigen Plenums den Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für die Jahre 2011-2019 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat (Plenum) die Jahresabschlüsse in der vorliegenden Form an.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Die Entlastung der Werkleitung der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO für die Wirtschaftsjahre 2011-2019 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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12. / PL/5/12/23. Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Vorberatend 2WS/2/2/23
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 12PL/5/12/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen 

  1. Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im Weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2021 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 30.07.2021 die Rödl & Partner GmbH, Nürnberg bestellt. Die Prüfung wurde überwiegend online in den Monaten Mai bis Juni 2022 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 21.07.2022 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 wurde unter dem Datum vom 07.11.2022 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 28.11.2022. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Es wird gebeten, den Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 28.11.2022 zur Kenntnis zu nehmen.

  1. Bilanzsumme und Jahresgewinn
  2. Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2021 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 21.07.2022 und dem Stadtrat (Plenum) am 29.07.2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2021.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2021 beträgt 128.881.425,17 €. Es wurde ein Gewinn von 3.602.837,55 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        3.008.836,96 €

Zuführung an den Haushalt der Stadt (inkl. KapESt.)        594.000,59 €

Die Stadtwerke bittet um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2021.

.Beschluss:

I. Der Bericht von der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2022 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 07.11.2022 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2021 (01.01.2021 - 31.12.2021) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 128.881.425,17 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 3.602.837,55 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke        3.008.836,96 €
Abführung an den Haushalt der Stadt (inkl. KapESt.)           594.000,59 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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13. / PL/5/13/23. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.08.2023 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 20.04.2023 ö Vorberatend 4WS/2/4/23
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 13PL/5/13/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Tarifes zum 01.08.2023. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wurde in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH am 01.03.2023 zwischen den Gesellschaftern verhandelt. Der Beschluss wurde vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien, wie auch der Zustimmung des abwesenden Gesellschafters der Fa. Jungermann gestellt. 

Grundlage für diese ungeplante unterjährige Tarifanpassung ist die durch den LBO ermittelte Kostenentwicklung für das Omnibusgewerbe. Demnach sind die Kosten für das Omnibusgewerbe in Bayern im letzten Jahr um 12,91 Prozent gestiegen. 
Diese Entwicklung war so nicht vorherzusehen und fand daher in der Tarifanpassung zum 01.01.2023 keine Berücksichtigung.
Neben den Fahrzeug-, Reparatur- und Instandhaltungskosten sind hier die Personal- und Treibstoffkosten zu nennen, welche die Verkehrsunternehmen der VAB an die finanzielle Belastungsgrenze geführt haben. 
Ein Aussetzen der unterjährigen Anpassung hätte zur Folge, dass sich einige der VAB-Gesellschafter von der Betriebspflicht entbinden lassen und somit das Fahrplanangebot deutlich reduziert werden müsste. 

Nach intensiven Diskussionen in den entsprechenden Arbeitskreisen der VAB GmbH und anschließender Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde, konnte eine einvernehmliche Anpassung der Fahrscheintarife um ca. 5,9 Prozent über das gesamte Tarifangebot unter Berücksichtigung des Mengengerüsts erzielt werden. 

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg, gegenüber den aktuell zehn Gesellschaftern der VAB GmbH, vertreten zu können. 
Durch die Neugründung der VAB GmbH Ende 2016 kann die eigentliche Beantragung des Tarifes bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, nicht mehr wie in der Vergangenheit von jedem Verkehrsunternehmen in eigenem Namen, sondern nur noch von der VAB GmbH gestellt werden. 

.Beschluss: 1

Dem Ergänzungsantrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 06.05.2023 (Anlage 4) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 23, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I.
  1. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH, ab dem 01.08.2023 wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Werkleitung wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der VAB GmbH einer für die Gesellschafter notwendigen Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.08.2023 in der Größenordnung von ca. 5,9 % über das gesamte Tarifangebot sowie unter Beachtung des Mengengerüstes zuzustimmen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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14. / PL/5/14/23. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 14PL/5/14/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO) hat der Stadtrat über die Entlastung der Werkleitung der Stadtwerke nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.

Daher bittet die Werkleitung um umseitige Beschlussfassung für das Wirtschaftsjahr 2021.

.Beschluss:

I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2021 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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15. / PL/5/15/23. Neue SPNr. nach TOP 12 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 08.05.2023 ö Beschließend 15PL/5/15/23

.Beschluss:

Der mündliche Bericht der Verwaltung über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens bzgl. eines Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2023 09:08 Uhr