Datum: 13.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Digitalisierungs- und Organisationssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:53 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / DOS/2/1/23. Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung - Chancen und Risiken
Vortrag des Digitalisierungsberaters Frank Tentler
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Digitalisierungs- und Organisationssenat
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2. Sitzung des Digitalisierungs- und Organisationssenates
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13.07.2023
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ö
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Beschließend
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1 | DOS/2/1/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Seit Beginn des Jahres hat die künstliche Intelligenz, insbesondere durch den Chatbot "ChatGPT", der natürliche Sprache zur Interaktion mit Menschen verwendet, erhebliche Aufmerksamkeit erregt. Die Stadt Aschaffenburg erkennt die Notwendigkeit, die Potenziale und Herausforderungen der Implementierung von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung zu untersuchen.
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass der Stadtrat und die breitere Öffentlichkeit sowohl die Vorteile als auch die Herausforderungen der künstlichen Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung verstehen, um fundierte Entscheidungen über ihre zukünftige Anwendung treffen zu können.
xxx, ein Experte für Digitalisierung, gibt einen umfassenden Überblick über die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Verwaltungsarbeit. Er legt dar, wie künstliche Intelligenz die Effizienz der Verwaltungsarbeit steigern kann, indem sie Routineaufgaben automatisiert und so wertvolle Arbeitszeit für komplexere Aufgaben freisetzt. Gleichzeitig weist er jedoch auch auf die potenziellen Risiken hin, die mit der Implementierung von künstlicher Intelligenz verbunden sind, einschließlich Fragen der Datensicherheit, des Datenschutzes und der ethischen Überlegungen.
.Beschluss:
I. Der Vortrag des Digitalisierungsberaters xxx über die Anwendung und Implikationen von künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / DOS/2/2/23. Das BayDiG und OZG 2.0 - das ändert sich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Digitalisierungs- und Organisationssenat
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2. Sitzung des Digitalisierungs- und Organisationssenates
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13.07.2023
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ö
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Beschließend
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2 | DOS/2/2/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes - OZGÄndG („OZG 2.0“)
Die Umsetzungsfrist des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist bereits zum 31.12.2022 abgelaufen und das OZG wird voraussichtlich im Jahr 2024 durch das OZGÄndG grundlegend geändert. Die Stadt Aschaffenburg bereitet sich schon aktuell auf die Umstellung auf das neue Gesetz vor und versucht die Voraussetzungen im Bereich eGovernment vorausschauend zu planen, um bestmöglich für das neue Gesetz gewappnet zu sein.
Ziele des OZÄndG:
- Streichung der OZG-Umsetzungsfrist und Einführung eines begleitenden Monitorings der Regelungen des OZG (§ 12 OZG)
- Bereitstellung zentraler Basisdienste durch den Bund und infolgedessen Ersetzung landeseigener Entwicklungen für das Bürgerkonto und das Postfach (§§ 3 und 13 OZG)
- Regelung zum Verwaltungsverfahrensrecht zur einfachen und einheitlichen elektronischen Ersetzung der Schriftform, zudem Einführung eines schriftformersetzenden qualifizierten elektronischen Siegels (§ 9a OZG)
- Sicherstellung der Voraussetzungen für die Anbindung der Kommunen an den Portalverbund durch die Länder (§ 1a OZG)
- Regelung zu Digital-Only für Unternehmensleistungen (§ 1a OZG)
- Verbindlichkeit des einheitlichen Organisationskontos (§ 3 OZG)
- Bereitstellung eines einheitlich erreichbaren Beratungsangebots im Portalverbund (§ 3a OZG)
- Zentrale digitale Veröffentlichung relevanter Standards und Schnittstellen (§ 3b OZG)
- Datenschutzregelungen für Onlinedienste nach dem „Einer-für-Alle“-Prinzip (EfA) (§§ 2 und 8a OZG)
- Regelung des Once-Only-Prinzips durch eine Generalklausel (§§ 5 und 5a des E-Government-Gesetzes - EGovG)
- Verbindlichkeit der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit (§ 7 OZG und § 16 EGovG)
- Regelung zur vollständigen elektronischen Abwicklung (Ende-zu-Ende-Digitalisierung) wesentlicher Verwaltungsleistungen (§ 6 EGovG)
Im Bericht werden die Auswirkungen der Ziele auf die zukünftige Arbeit der Stadt Aschaffenburg und der strategischen Ausrichtung erläutert.
Gesetz über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerisches Digitalgesetz - BayDiG):
Das bayerische Digitalgesetz ist zum 01.08.2022 in Kraft getreten. Es gilt als Nachfolge für das Bayerische E-Government-gesetz (BayEGovG), da dieses durch das OZG teilweise überholt war.
Ziele des BayDiG:
- Festlegung eines Bündels grundlegender digitaler Staatsziele des Freistaats Bayern
- Schaffung einer Charta digitaler Rechte und Gewährleistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
- Bürokratieabbau und Modernisierung von Staat und Verwaltung durch ein modernes effizientes und flexibles digitales Verwaltungsrecht
- Rechtsrahmen Portalverbund Bayern -> OZG Umsetzung
Neu sind der Digitalplan Bayern sowie der Kommunale Digitalpakt, die die Zielerreichung sichern sollen.
Wie auch das OZGÄndG hat das BayDiG Auswirkungen, die die zukünftige Arbeit bei der Stadt Aschaffenburg und die strategische Ausrichtung im Bereich E-Government grundlegend verändern. Diese werden im Bericht genauer beleuchtet.
.Beschluss:
I. Der Bericht zu maßgeblichen Digitalisierungsgesetzen (Bayerisches Digitalgesetz - BayDiG und Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes - OZGÄndG) wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / DOS/2/3/23. Dialog City (EU-Projekt, 2022-2026)
Zwischenbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Digitalisierungs- und Organisationssenat
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2. Sitzung des Digitalisierungs- und Organisationssenates
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13.07.2023
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ö
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Beschließend
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3 | DOS/2/3/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Bericht wird ein Überblick über die ersten knapp 12 Monate des EU-Projekts „DialogCity“ und dessen Aktivitäten gegeben (sowie ein Ausblick bis Jahresende 2023).
- Auftaktveranstaltungen (Aschaffenburg, 21. bis 23.9.2023)
- Hackathon GrazHack (Graz, 16. bis 18.3.2023)
- Citizen Archive Platform, Entwicklung (2022-2024)
- Interviews, Umfragen (alle Partner, Frühjahr 2023)
- Webseite, Corporate Design, Soziale Medien, https://dialogcity.eu/
- Präsentationen und Messestand, re:publica (Juni 2023)
- „Art for public residency“ (Juni bis Juli 2023)
- Hybrid-Festival Mondovi (Juli 2023)
- Game Jam Aschaffenburg (Juli 2023)
Die Europäische Kommission hat das Projekt „DialogCity. A holistic approach towards a digital cultural infrastructure in European cities“ im Frühjahr 2022 bewilligt. Das Projekt ist als Kooperationsprojekt mit Partnern aus fünf Staaten (Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und Griechenland) im Programm „Creative Europe“ evaluiert und genehmigt worden (Ausschreibung „CREA-CULT-2021-COOP“, Medium sized projects, Fördersumme ca. 1 Million Euro), die Laufzeit ist von Sommer 2022 bis Anfang 2026. Leadpartner ist die Stadt Aschaffenburg, die Koordination erfolgt durch das Stadt- und Stiftsarchiv. Die TH Aschaffenburg ist ebenfalls Teil des Konsortiums der Partner (assoziierter Partner), die Aschaffenburger Partnerstadt Miskolc wird als sogenannter „Transferpartner“ ebenfalls an den Projektergebnissen beteiligt werden.
.Beschluss:
I. Der Bericht zum laufenden EU-Projekt wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2023 17:25 Uhr