Datum: 22.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/6/1/23 Neue SPNr. vor TOP 1 ö
2PL/6/2/23 Einbau einer versenkbaren Polleranlage in der Frohsinnstraße Vorstellung der Entwurfsplanung Bezug: Nachprüfungsantrag gem. Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO vom 18.04.2023 der Stadträte Dr. Erich Henke, Tobias Wüst, Stefan Wagener, Erika Haas, Johannes Büttner, Manuel Michniok und Thomas Giegerich
3PL/6/3/23 Städtische Hochbaumaßnahmen Kostenentwicklungen
4PL/6/4/23 Petition der ödp „Kein Freibrief für 5G in Aschaffenburg! Erst Folgen abschätzen, dann 5G bauen!“

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1. / PL/6/1/23. Neue SPNr. vor TOP 1 ö

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.05.2023 ö Beschließend 1PL/6/1/23

.Beschluss:

Oberbürgermeister Jürgen Herzing berichtet über die Vorgehensweise bzgl. des Fusionsverfahrens der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau und der Sparkasse 
Miltenberg-Obernburg.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/6/2/23. Einbau einer versenkbaren Polleranlage in der Frohsinnstraße Vorstellung der Entwurfsplanung Bezug: Nachprüfungsantrag gem. Art. 32 Abs. 3 Satz 1 GO vom 18.04.2023 der Stadträte Dr. Erich Henke, Tobias Wüst, Stefan Wagener, Erika Haas, Johannes Büttner, Manuel Michniok und Thomas Giegerich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.05.2023 ö Beschließend 2PL/6/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Mit Beschluss des PVS vom 15.06.2021 wurde am 02.09.2021 eine Fußgängerzone in der Frohsinnstraße zwischen Ludwig- und Erthalstraße eingerichtet. Eine bauliche Umgestaltung fand nicht statt, die Ausführung wurde mittels Beschilderung vorgenommen. Die Andienungszeiten wurden gleich gewählt, wie sie in der Herstallstraße bereits gelten:

Mo – Fr         6:00 -11.30 Uhr und 19:30 – 20:30 Uhr
Sa         6:00 -10:00 Uhr

Grundlage hierfür war die im PVS vom 15.05.2018 vorgestellte Verkehrsuntersuchung zum Durchgangsverkehr im Bahnhofsviertel sowie die in der PVS-Sitzung vom 19.01.2021 vorgestellten Ausführungen zur Verkehrssituation im Bahnhofsviertel und speziell zur Frohsinnstraße. In der Sitzung vom 19.01.2021 wurde dann entschieden, die im „Verkehrskonzept Bahnhof“ als Planfall U1 bezeichnete Sperrung der Frohsinnstraße zwischen Ludwigstraße und Erthalstraße umzusetzen, da die Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in diesem Abschnitt gegenüber der nur geringen Auswirkung auf den Durchgangsverkehr im Bahnhofsbereich überwiegen. 

Es hat sich im Verlauf des Jahres gezeigt, dass die reine Beschilderung nicht ausreicht, die Akzeptanz der Fußgängerzone herzustellen. Im PVS vom 03.05.2022 wurde daher im Zwischenbericht zur Fußgängerzone Frohsinnstraße beschlossen, Planungen für eine automatische Polleranlage am Rand zur Ludwigstraße aufzunehmen, die den Bereich außerhalb der Andienungszeiten abriegelt.

In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 18.04.2023 wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung unter TOP 4 ö „Einbau einer versenkbaren Polleranlage in der Frohsinnstraße; Vorstellung der Entwurfsplanung“ aufgrund von Stimmengleichheit (8 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen) abgelehnt. Direkt im Anschluss an die Sitzung haben einige Ausschussmitglieder dem Schriftführer Oliver Theiß einen Nachprüfungsantrag gem. Art. 32 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung (GO), § 7 Abs. 4 GeschO überreicht. Der PVS besteht aus 16 Mitgliedern, sodass sich für einen solchen Antrag mindestens sechs stimmberechtigte Ausschussmitglieder zusammentun müssten. Der Antrag wurde von sieben ordentlichen PVS-Mitgliedern unterschrieben, weshalb das erforderliche Quorum erreicht ist.


  1. Projektbeschreibung

Nutzerkonzept

Zur Erarbeitung eines Nutzungskonzepts für die Polleranlage wurden die Anlieger (Bewohner, Hauseigentümer, Geschäfte, Dienstleister) über dieses Vorhaben informiert und gebeten berechtigte Anliegen vorzubringen, wenn sie die Fußgängerzone außerhalb der üblichen Andienungszeit befahren müssen. Die rund einmonatige Frist hierzu endete am 18.11.2022. Folgende Rückmeldungen sind eingegangen:

-Bäckerei Hench
Die Bäckerei Hench wird auch außerhalb der Andienungszeiten beliefert und erbittet daher einen Zugang zu Fußgängerzone. Eine Bedienung mittels Funktransponder wäre wünschenswert.

-City-Hotel
Das City-Hotel hat sich klar gegen eine Absperrung positioniert. Es wird ein Gästeverlust erwartet, wenn das Hotel nicht ganztägig mit dem Auto erreicht werden kann. Ihre Gäste kämen üblicherweise gegen Nachmittag oder abends. Sämtliche Einflussnahmen auf die Polleranlage konnten die Hotelbetreiberin in einem persönlichen Gespräch nicht überzeugen.

-Eine Anwohnerin gab an, dass Sie bei den definierten Andienungszeiten keine Möglichkeit habe, ihre Einkäufe wie bisher vor die Haustür zu fahren und es gelebte Praxis auch der anderen Bewohner ist, die Fußgängerzone ungeachtet der Lieferzeiten zu befahren.

Funktionsweise
Öffnungszeiten:
Mo-Fr        6:00 bis 11:30 Uhr
Mo-Fr        19:30 bis 20:30 Uhr
Sa        6:00 bis 10:00 Uhr

Während der Öffnungszeiten bleiben die Poller versenkt und die Zufahrt für den Lieferverkehr wird ermöglicht.


Schließzeiten
Mo-Fr        11:30 bis 19:30 Uhr
Mo-Fr        20:30 bis 06:00 Uhr
Sa        10:00 bis 06:00 Uhr
So        ganztags

Während der Schließzeiten sind die Poller ausgefahren. Eine individuelle Absenkung ist nur durch den berechtigten Nutzerkreis möglich. Zur Öffnung sollen grundsätzlich Funktransponder genutzt werden, damit die Wartezeit minimiert werden kann. Dies ist deshalb wichtig, weil sich wartende Fahrzeuge im Fahrbahn- und Gehwegbereich befinden. Im speziellen Fall des Hotels soll ein GSM-Modul verbaut werden. Damit kann die Anlage mittels Telefonanruf aus dem Hotel geöffnet werden. Weitere Telefonnummern können hinzugenommen werden (Parkhausleitstelle).
Vom Straßenverkehrsamt müssen immer wieder für Ein- und Auszüge Genehmigungen ausgestellt werden. Feuerwehr, Polizei und Fahrzeuge der kritischen Infrastruktur (Bsp: Entsorgung, Verkehrssicherung Straßenbaulastträger, Notdienste für Sanitär und insb. Gasleckortung) müssen jederzeit einfahren können (Gefahrenabwehr und öffentliche Ordnung und Sicherheit). Für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge wird empfohlen, die Öffnung der Anlage mittels eines Chip-Coins zu ermöglichen.
Von einer anfänglich angedachten Automatisierung durch Kennzeichenerkennung wurden der Verwaltung von Herstellerseite Bedenken angemeldet.  Derartige Systeme seien durch äußere Eingriffe störanfällig und ziehen dadurch höhere Wartungskosten nach sich. Dabei stellt die Kamera das Ziel von Vandalismus dar.

Berechtigter Nutzerkreis
Der berechtigte Nutzerkreis besteht derzeit aus dem City-Hotel, der Bäckerei Hench und der Diakonie, die bereits im Vorfeld Bedarf angemeldet haben. Insbesondere bei der Diakonie sind aktuell 4 Genehmigungen für den dort beauftragten und benötigten Fahrdienst ausgestellt.
Mit zunehmender Konkretisierung des Projekts ist zu erwarten, dass noch weitere Einzelhändler oder Dienstleister einen Bedarf anmelden. Wenn dieser nachvollziehbar dargelegt und für die Aufrechterhaltung der alltäglichen Geschäftshandlung unabdingbar ist, können sie in den berechtigten Nutzerkreis aufgenommen werden.
Für Anwohner:innen der Grundstücke Frohsinnstraße 21, 23, 25, 27, 29, 30 und 32 können bei entsprechendem Nachweis (Meldebestätigung, Kfz-Besitz bzw. dauerhafte Nutzung) Zufahrtsrechte eingeräumt werden
Aus dem Bereich Einzelhandel / Dienstleistung befinden sich ca. 30 Einrichtungen neben ca. 16 privaten Haushalten im Bereich der Fußgängerzone.

Organisation
Die Zuständigkeit für die Verwaltung der Zugangsberechtigungen, die Pflege der Daten und das organisatorische Verwaltungshandeln obliegt dem Bürgerservicebüro. Das Stadtplanungsamt hat bereits entsprechende Vorgespräche geführt.

Technische Daten

Geplant sind aufgrund der Schleppkurven für die Befahrbarkeit durch einen Lastzug vier versenkbare Poller mit einem Durchmesser von 30 cm sowie zwei fest installierte Poller. Ein Technikterminal auf der westlichen Seite zeigt mittels einer rot-grünen Ampel an, ob die Anlage befahren werden kann oder nicht. Die Pollerreihe ist um ca. 4,00 m in die Frohsinnstraße eingerückt, damit ein wartendes Fahrzeug nicht unmittelbar den kompletten Gehweg in der Ludwigstraße und die anschließende Fahrbahn blockiert.
Bei Einschränkung der Befahrbarkeit auf das dreiachsige Müllfahrzeug könnte die Anzahl der versenkbaren Poller auf zwei reduziert werden.
Für die Anlage müssen vier Schleifenbänder eingebaut werden, wovon drei Schleifen als Sicherheitsschleifen fungieren, um alle Versionen der Anfahrt abzudecken.
Alle elektrischen Komponenten müssen an das Stromnetz mittels eines vorhandenen Zählers angeschlossen werden. Zusätzlich wird für den Betrieb der Einbau von vier neuen Abzweigkästen notwendig. Der vor Ort vorhandene 15 cm dicke großformatige Plattenbelag ist für den Einbau der Poller, Schleifen und Schächte nicht geeignet. Es ist daher vorgesehen, im für den Poller- und Schleifeneinbau erforderlichen Umfang den kompletten Plattenbelag zu entfernen und durch Farbasphalt zu ersetzen. Da bei dem Teilstück der Fußgängerzone ohnehin die Zufahrt nur von der Ludwigstraße aus möglich bzw. erlaubt ist, wird auf eine zweite Pollerreihe im Bereich der Einmündung Erthalstraße verzichtet.


Kosten


Die berechneten Kosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:


brutto
Tiefbaukosten
76.897,80 €
Elektro/EDV Arbeiten
53.431,00 €
Hardware/Beschilderung
74.613,00 €
Gesamt
204.941,80 €
Baunebenkosten 20% (Planung/Programmierung)
40.988,36 €
Gesamtkosten Herstellung
245.930,16 €
Jährliche prognostizierte Wartungskosten (ohne Schäden)
8.211,00 €


Bei der Variante Schleppkurve dreiachsiges Müllfahrzeug würden sich die Gesamtkosten auf 221.650 Euro reduzieren.

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis - und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.

In den genannten Herstellungskosten und jährlichen Kosten für Betrieb und Unterhalt sind im Bahnhofsumfeld mögliche Vandalismusschäden nicht enthalten. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass jährlich ca. 10% der Herstellungskosten für die Behebung mutwilliger Schäden reinvestiert werden müssen. Das sind pro Jahr ca. 25.000 €, in 10 Jahren also ca. 250.000 €, was dem investiven Anteil der Erstherstellung entspricht.


  1. Finanzierung

Für das Projekt „Polleranlage Frohsinnstraße“ sind im Haushalt 2023 auf der Haushaltstelle 1.6400.9517 insgesamt 200.000 Euro bereitgestellt. Der im Rahmen der vertiefenden Planung und im Vergabeverfahren noch zum finalen Herstellungsbetrag fehlende Differenzbetrag, muss im NHH bereitgestellt werden.


  1. Weiteres Vorgehen

Die Verwaltung strebt den Bau-und Finanzierungsbeschluss im Juli dieses Jahres an. Eine Vergabe der Bauleistungen ist im letzten Quartal des Jahres 2023 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 1. Quartal des Jahres 2024 an. Diese Zeitplanung ist unverbindlich und kann durch äußere Einflüsse, wie z. B. Lieferkettenverzögerungen etc. deutlich verlängert werden.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Einbau einer Polleranlage in der Frohsinnstraße zu.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 22, Dagegen: 16

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3. / PL/6/3/23. Städtische Hochbaumaßnahmen Kostenentwicklungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.05.2023 ö Beschließend 3PL/6/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Schönbergschule (1. und 2.Bauabschnitt)

Kostenberechnung vom 15.05.2020:                         27.687.765,00 €
Kostenanschlag vom 06.04.2023:                                29.930.000,00 €
Mehrkosten durch Submissionsergebnisse:                ca.          1.724.200,00 €
Mehrkosten durch Nachträge:                        ca.             425.000,00 €
Ausschreibungsstand:  53  %
Baustand:          BA 1 a + b: Sanierung Sporthalle im Rohbau, Beginn der Rohinstallationen
                                 BA 1 c: Erweiterungsbau Rohbau fertiggestellt (Richtfest 03.05.2023)
                             BA 2: Sanierung Schule- Ausführungsplanung


  1. Kronberg Gymnasium

    1. Fachklassen

Kostenberechnung vom 21.11.2022                                24.875.498,90 €
Kostenanschlag:    ---
Ausschreibungsstand:    5 %
Baustand:         Ausschreibung Schadstoffsanierung und Baustelleneinrichtung wurden im   Mai 2023 EU-weit veröffentlicht; 
               Baubeginn Ende August 2023
               Zusätzliche KfW-Förderung im Mai beantragt.


    1. Mietgebäude

Kostenberechnung vom 21.11.2022:                            761.891,37 €
Kostenanschlag vom 19.04.2023                                    762.000,00 €
Ausschreibungsstand: 90 %
Baustand:         Mietgebäude wird Mitte Juni 2023 errichtet
                     Nutzungsbeginn September 2023

    1. Außenanlagen
       
       Kostenberechnung vom 10.10.2022                                1.371.000,00 €
       Kostenanschlag:    ---
       Ausschreibungsstand: 0 %
Planungsstand: Die städtische Planung vom Gartenamt wird von der Regierung im Rahmen des Förderverfahrens nicht mehr akzeptiert. Es wurde eine Verhandlungsvergabe für Landschaftsarchitektenleistungen ausgeschrieben. Baubeginn voraussichtlich Mitte 2025.
       

  1. Grünewaldschule

Kostenberechnung vom 04/2021:                                7.193.000,00 €
Kostenprognose vom 05.05.2023
(Basis vergebene Aufträge, bepreiste LVs sowie 
KB + 24% Baupreisindex):                                        9.084.336,67 €
Mehrkosten durch Submissionsergebnisse bisher:                 ca. 189.169,23 €        
Mehrkosten durch Nachträge bisher                                 ca. 114.175,00 €
Ausschreibungsstand:                                        ca. 50%
       Beauftragungsstand:                                                ca. 30%
Baustand: aktuell Rohbauarbeiten
Sonstiges: Ausschreibung Fassaden-/Holzbauarbeiten muss aufgrund von fehlenden Angeboten wiederholt werden, Submissionsergebnisse Heizung-, Lüftung-, Sanitär- und Elektroarbeiten vom 15.05.2023 sind noch nicht in der Kostenprognose berücksichtigt.

Die Freianlage (Teilsanierung Pausenhof) wird durch das Amt 67 als separate Haushaltsstelle bewirtschaftet und ist nicht Bestandteil der Kostenberechnung und Kosten-prognose.
Kostenberechnung Außenanlage 04/2021:                         329.000,00 €

Geplante Fertigstellung der Erweiterung zum Schuljahr September 2024


  1. Pestalozzischule
Kostenberechnung vom 14.10.2021:                        2.421.650,00 €
Kostenanschlag vom 15.03.2023:                                2.520.000,00 €
Mehrkosten durch Submissionsergebnisse:                        ca. 100.000,00 €
Ausschreibungsstand:                                         ca. 98 %                        
Baustand:        geplante Fertigstellung u. Inbetriebnahme:        August 2023
               


  1. Kita Anwandeweg

Kostenberechnung vom 10.09.2020:                        7.029.490,65 €
Kostenanschlag vom 24.04.2023                                7.180.000,00 € 
Mehrkosten: + 2,1 % liegen im Toleranzbereich der DIN 276 (= Punktlandung)
Ausschreibungstand: 100 %
Baustand:         geplante Fertigstellung Ende Juli 2023
                        Inbetriebnahme: 01.09.2023


  1. Kita Ottostraße

Kostenberechnung vom 12.02.2021                                5.838.512,48 €
Kostenanschlag vom 26.04.2023                                6.348.400,00 €
Mehrkosten durch Submissionsergebnisse:                           259.287,52 €
Mehrkosten durch Nachträge                                   250.600,00 €
Ausschreibungsstand: 85 %
Baustand:        Rohbau fertiggestellt, Beginn der Installationen


  1. Natur-Kita Damm

Kostenberechnung vom 21.10.2022                                   510.000,00 €
Ausschreibungsstand: Ausschreibung Bauwagen, Submission vom 20.04.2023,
muss aufgehoben werden, da kein annehmbares Angebot eingegangen ist.


  1. Neubau Kita Regerstraße

Kostenberechnung vom 20.10.2022:                        1.480.000,00 €
Kostenfeststellung vom 29.03.2023:                                1.409.662,00 €
Baustand: in Betrieb seit Juni 2022



  1. Neubau Aufzugsturm Schloßufer

Kostenberechnung vom 19.11.2021:                        1.862.795,00 €
Kostenanschlag vom 08.05.2023:                                3.300.000,00 €
Mehrkosten durch Submissionsergebnisse:                        1.220.205,00 €
Mehrkosten durch Nachträge:                                   217.000,00 €
Ausschreibungstand: 92 %
Baustand: Fundamentarbeiten für Stegwiderlager im Bau
             Werkpläne der Stahlkonstruktion werden durch die Stahlbaufirma erstellt.
             Errichtung Stahlkonstruktion für September 2023 vorgesehen
             Geplante Fertigstellung: Frühjahr 2024

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat nimmt die aktuellen Kostenanschläge für die laufenden Hochbauprojekte 
zur Kenntnis (Anlage 1).
  1. Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/6/4/23. Petition der ödp „Kein Freibrief für 5G in Aschaffenburg! Erst Folgen abschätzen, dann 5G bauen!“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.05.2023 ö Beschließend 4PL/6/4/23

.Beschluss:

I. Aufgrund fehlender Zuständigkeit wird die Petition abgelehnt. Die Stadt Aschaffenburg empfiehlt der ödp, sich zuständigkeitshalber in Telekommunikationsfragen, darunter fällt auch der Mobilfunk, an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (STMWi) zu wenden.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 18.07.2023 09:10 Uhr