Datum: 25.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1UKVS/5/1/23 Gewässerschutzbericht 2022
2UKVS/5/2/23 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gem. Obernau, Sterkelweg xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Firma AB Wohnhaus GmbH, BV-Nr.: xxx
3UKVS/5/3/23 Neubau einer Abstellfläche für Wechselbrücken sowie Aufstellung von 2 Containern auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn.: xxx und xxx, Gem. Leider, Niedernberger Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma DPD Deutschland GmbH, BV-Nr.: xxx

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1. / UKVS/5/1/23. Gewässerschutzbericht 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 25.05.2023 ö Beschließend 1UKVS/5/1/23

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / UKVS/5/2/23. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gem. Obernau, Sterkelweg xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Firma AB Wohnhaus GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 25.05.2023 ö Beschließend 2UKVS/5/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Mit dem Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 17.03.2023, beantragte die Firma AB Wohnbau GmbH den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten, sowie 2 Doppelgaragen und 5 Stellplätze auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gemarkung Obernau, zwischen Sterkelweg und Gartenstraße.

Bei der geplanten Baumaßnahme handelt sich um ein beidseitig grenzständiges Gebäude, welches zwischen die beiden bestehenden Nachbargebäude im Sterkelweg xxx und xxx eingefügt wird und diese Wohngebäude zu einer einheitlichen Bauzeile verbindet.

Das geplante Gebäude verfügt über eine Grundfläche von 17,95 m x 14,50 m und umfasst insgesamt 3 Geschosse sowie ein Dachgeschoss mit Satteldach (DN 30°) und Dachfenstern. Die Firsthöhe beträgt 14,27 m. Der Neubau übernimmt die Trauf- und Firsthöhe, wie auch die Dachneigung der sich rechts und links unmittelbar anschließenden Nachbargebäude.

Jede Wohnung verfügt an der Südseite über einen Balkon bzw. eine Terrasse im Erdgeschoss. Die Balkone werden in das Gebäude integriert, liegen somit innerhalb des Baukörpers.

Die Wohnflächen der geplanten 8 Wohneinheiten betragen:

  • im Erdgeschoss 107 und 69 m²
  • im 1. Obergeschoss 2 x 93 m²
  • im 2. Obergeschoss 2 x 93 m²
  • im Dachgeschoss 2 x 73 m²

Die Gesamtwohnfläche beträgt 694 m².

Auf dem Grundstück werden 4 PKW-Stellplätze in 2 Doppelgaragen, sowie 5 weitere offene Stellplätze nachgewiesen.

Die Außenanlage wird begrünt. Es sind 2 Baumpflanzungen, sowie Heckenpflanzungen geplant. Der erforderliche Kinderspielplatz soll, aufgrund des sich in unmittelbarer Nähe befindlichen öffentlichen Kinderspielplatzes, abgelöst werden.

II.

Verfahren

Bei vorliegendem Bauantrag handelt es sich um ein Wohnbauvorhaben, über welches im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO zu entscheiden ist und welches der Genehmigungsfiktion, gem. Art. 68 Abs. 2 BayBO unterliegt. 

III.

Bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Beurteilung

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans 26/1 für das Gebiet „Nördlicher Ortsteil - Obernau“. Es gilt die BauNVO in der Fassung von 1968. Der Bebauungsplan enthält für den Bereich des geplanten Vorhabens folgende Festsetzungen:

  • Allgemeines Wohngebiet
  • Höchstmaß der baulichen Nutzung, gem. § 17 BauNVO:
    • GRZ: 0,4
    • GFZ: 1,0
  • Geschosse: zwingend III mit Satteldach (DN 28° bis 32°)
  • Baugrenzen
  • geschlossene Bauweise
  • Traufhöhe max. 9,00 m ü. OK vorh. Gelände
  • Firstrichtung

Art der baulichen Nutzung 

Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet fest. Das geplante reine Mehrfamilienwohnhaus mit 8 Wohnungen hält diese Festsetzung, gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO 1968 ein.  


Maß der baulichen Nutzung 

Das Bauvorhaben erreicht eine GRZ von 0,36 und hält damit die Festsetzung von max. 0,4 gem. Bebauungsplan ein. 

Der Bebauungsplan setzt III Vollgeschosse und ein Satteldach mit einer Dachneigung von 28° bis 32° zwingend fest. Die Grundfläche des Gebäudes ergibt sich aus der bestehenden Baulücke, welche beidseits grenzständig zu füllen ist. Die Tiefe des Gebäudes richtet sich nach den beiden Nachbargebäuden Sterkelweg xxx und xxx. Bereits der Bebauungsplan sieht einen entsprechenden Gebäudeversatz vor, welcher ebenfalls übernommen wird. Aus dieser eingefügten Kubatur errechnet sich eine GFZ von 1,20, ohne Berücksichtigung des Dachgeschosses von 0,96. Der Bebauungsplan lässt eine GFZ von 1,0 zu. Aus den v.g. Gründen ergibt sich, dass aus den sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes und sonstigen besonderen grundstücksbezogenen Anforderungen (Geschossigkeit, Dachform und -neigung, Einfügung in die Baulücke) eine Befreiung erteilt werden kann. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Nachbarliche Belange sind nicht betroffen.

Das geplante Gebäude erreicht eine Traufhöhe von 10,08 m. Der Bebauungsplan lässt eine maximale Traufhöhe von 9,00 m zu. Da das Gebäude beidseits grenzständig in eine Baulücke eingefügt wird und hierbei Trauf- und Firsthöhe der Bestandsgebäude, sowie die Dachneigung übernommen werden, kann eine Befreiung erteilt werden. Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Nachbarliche Belange sind nicht betroffen.

Der Bebauungsplan setzt für Garagen eine Traufhöhe an der Einfahrtsseite von 2,80 m und ein Sattel- oder Flachdach mit einer Dachneigung von 0° bis 8° fest. Das Gebäude erreicht auf der Einfahrtsseite eine Traufhöhe von 2,91 m. Diese Überschreitung kann als geringfügige Überschreitung zugelassen werden. Das geplante Flachdach hält die Festsetzung zur Dachform und –neigung ein.


Überbaubare Fläche

Das Gebäude, wie auch die beiden Doppelgaragen halten die Baugrenzen ein. Lediglich der südöstlich geplante Stellplatz, wie auch die drei nordwestlich gelegenen Stellplätze befinden sich außerhalb der Baugrenzen. Eine Befreiung kann gewährt werden, da im südöstlichen Bereich bereits eine Parkreihe, bestehend aus Garagen im Nordosten und Stellplätzen im Südosten besteht. Zum Ausgleich ist das Garagendach extensiv zu begrünen und jeweils ein Baum im Vorgarten und im rückwärtigen Gartenbereich, gem. Freiflächenplan zu pflanzen. Alternativ kann auf dem Garagendach eine Photovoltaikanlage errichtet werden.
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar und berührt nicht die Grundzüge der Planung. Nachbarliche Belange sind hiervon nicht betroffen. 

Bauweise 

Das Vorhaben hält die geschlossene Bauweise ein. 


Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung sind für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz, für Wohnungen über 100 m² 2 Stellplätze erforderlich. 7 Wohnungen weisen Größen unter 100 m², 1 Wohnung über 100 m² auf. Hiernach ergibt sich ein Bedarf von 9 PKW-Stellplätzen. 3 offene Stellplätze werden im nordwestlichen Grundstücksbereich im Sterkelweg nachgewiesen. An der südöstlichen Seite des Baugrundstücks (Gartenstraße) sind zwei Doppelgaragen und zwei offene Stellplätze geplant. Einer der 3 Stellplätze im Sterkelweg ist als Behindertenstellplatz vorgesehen. Der Stellplatzbedarf ist damit nachgewiesen.

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 50 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 8 Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 694 m² sind daher 14 Fahrradabstellplätze erforderlich. Diese sind überdacht und abschließbar zwischen den Garagen und dem Eingang zur Gartenstraße hin (13 Abstellplätze) und am Vordereingang zum Sterkelweg (1 Abstellplatz) geplant.
Gem. § 6 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) sind alle Stellplätze mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten.

Abstandsflächen

Die gesetzlichen Abstandsflächen werden eingehalten. 

Zufahrt / Erschließung

Die Erschließung ist gesichert. 

Die zulässige Zufahrtsbreite wird überschritten. Gem. § 5 Abs. 1 GaStAbS ist die Zufahrtsbreite grundsätzlich auf die Breite von 2 Stellplätzen zu beschränken. Vorliegend setzt der Bebauungsplan bereits entlang der Gartenstraße eine Garagen-, bzw. Stellplatzfläche fest. Eine Tiefgarage ist auf dem Grundstück nicht realisierbar. Die geplante Anordnung der Stellplätze und Garagen entspricht zudem dem Bestand im näheren Umfeld. Eine Kompensation hinsichtlich der Bodenversiegelung ist vorgesehen. Eine Abweichung von 5,00 m um 18,5 m kann daher erteilt werden.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung 

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
Das Garagendach ist zum Ausgleich der Befreiung von der Baugrenze und der Überschreitung der maximal zulässigen Zufahrtsbreite mind. extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Es sind mind. 2 standortgerechte Laubbäume, gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Kinderspielplatz

Gem. Art. 7 Abs. 3 BayBO ist bei Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 Wohnungen ein Kinderspielplatz vorzusehen. I.d.R. beträgt die Mindestgröße 60 m². Dem vorliegenden Antrag auf Verzicht auf Errichtung eines Kinderspielplatzes, aufgrund des in einer Entfernung von 40 m liegenden öffentlichen Spielplatzes kann zugestimmt werden. Allerdings ist die Verpflichtung mit einem Betrag i.H.v. xxx € abzulösen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma AB Wohnhaus GmbH zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 Wohneinheiten mit Garagen und Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr.: xxx, Gem. Obernau, Sterkelweg xxx, 63743 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Befreiungen, Abweichungen, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Von der Überschreitung der Baugrenzen durch 4 offene Stellplätze wird eine Befreiung unter Begrünungsauflagen gewährt.
  2. Von der Überschreitung der GFZ von 1,0 um 0,2 wird eine Befreiung erteilt.
  3. Von der Überschreitung der Traufhöhe von 9,00 m um 1,08 m für die vordere und rückseitige Traufe des Gebäudes wird eine Befreiung erteilt.
  4. Von der maximal zulässigen Zufahrtsbreite von 5 m wird eine Abweichung um 18,5 m erteilt.
  5. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  6. Zur Sicherstellung der extensiven Begrünung des Garagendaches ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  7. Es sind mind. 2 standortgerechte Laubbäume, gem. Freiflächenplan zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  8. Der fehlende Kinderspielplatz ist einem Betrag i.H.v. xxx € abzulösen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / UKVS/5/3/23. Neubau einer Abstellfläche für Wechselbrücken sowie Aufstellung von 2 Containern auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn.: xxx und xxx, Gem. Leider, Niedernberger Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Firma DPD Deutschland GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 25.05.2023 ö Beschließend 3UKVS/5/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 22.03.2023 beantragte die Firma DPD Deutschland GmbH den Neubau einer Abstellfläche für Wechselbrücken sowie Aufstellung von 2 Containern auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn.: xxx und xxx, Gem. Leider, Niedernberger Straße xxx, 63741 Aschaffenburg. 

Die neue Abstellfläche dient als Erweiterung der Betriebsfläche des DPD HUB 16 / Depot 0263 und befindet sich in unmittelbaren Nähe zum Hauptsitz des Bauherrn in der Wailandstraße / Obernburger Straße.

Zwischen den Ladungsvorgängen im HUB / Depot werden auf der neuen Abstellfläche Wechselbehälter abgestellt. 

Die Wechselbehälter werden von Wechselbrückenhubwagen aufgenommen, umgesetzt und auf den dafür geschaffenen Flächen abgesetzt. 

Die Zufahrt zur neuen Abstellfläche erfolgt von Nordosten her über die Niedernberger Straße. Die geplante Anlage dient als Abstellfläche für 70 Wechselbrücken und soll durch einen Pförtner zugangsüberwacht werden. Im Bereich der Hofzufahrt ist die Errichtung eines Pförtnercontainers sowie eines WC-Containers mit einer Grundfläche von ca. 33 m² geplant. Die Container sollen als Fertigcontainer nach Herstellerangaben errichtet werden. 

Das Baugrundstück wird mit einem 2,00 m hohen Stabgitterzaum eingezäunt. 

Westlich der Einfahrt wird ein abgedichtetes Regenrückhaltebecken mit ca. 88 m³ Fassungsvermögen vorgesehen. Das Regenrückhaltebecken soll einen Rückstau der Hofentwässerung in den Mischwasserkanal verhindern. 

Die Betriebszeiten werden von Montag bis Samstag zwischen 21.00 Uhr und 07.00 Uhr liegen. 

In der Zeit zwischen 07.00 Uhr und 21.00 Uhr finden nur geringe Park- und Rangiervorgänge statt. Die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen der Betriebserweiterung auf die beiden Mietgrundstücke wurde mit schalltechnische Prognose des Ingenieurbüros Stöcker, Nr. E02380 vom 06.12.2022 untersucht und bewertet.

Die beiden Grundstücke Fl.-Nrn.: xxx und xxx, Gem. Leider weisen Flächen von 3.959 m² und 1.779 m², somit insgesamt 5.768 m² auf. Die Grundstücke werden als eine wirtschaftliche Einheit für das Gesamtbauvorhaben genutzt.

Das Gesamtgrundstück wird allseitig begrünt und auf der West-, Süd- und Ostseite mit insgesamt 23 Laubbäumen bepflanzt. Der Grünstreifen weist auf der Nordseite eine Breite von ca. 3 m, auf der Westseite von ca. 5 m und auf der Süd- und Ostseite von ca. 7 – 8 m auf. 

II.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 09/04 – SMA – 2. Änderung/Erweiterung. Es gilt die BauNVO in der Fassung von 1990. Der Bebauungsplan enthält für den Bereich des geplanten Vorhabens folgende Festsetzungen:

  • GE – Gewerbegebiet
  • Vollgeschosse: max. II
  • GRZ1: 0,8
  • GRZ2: 0,8
  • GFZ: 1,6
  • Traufhöhe: max. 7,00 m
  • Firsthöhe: max. 12.00 m
  • Baugrenzen
  • Private Grünfläche mit zu erhaltenden und zu pflanzenden Bäumen und Sträuchern auf der Südost- und Südwestseite
  • Fassadenbegrünung: 1/3 der Frontfläche mit Schling- und Kletterpflanzen 
  • Dachbegrünung: 90 % der entstehenden Flachdächer


Art der baulichen Nutzung 

Bei der geplanten Abstellfläche für Wechselbrücken handelt es sich um eine gewerbliche Nutzung, welche gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein im Gewerbegebiet zulässig ist.

Maß der baulichen Nutzung 

Grundflächenzahl

Das Baugrundstück verfügt über eine Fläche von 5.768 m². Hiervon entfällt eine Teilfläche von 1.236 m² auf eine nicht überbaubare private Grünfläche im südöstlichen und südwestlichen Grundstücksbereich.

Es verbleibt hiernach eine bebaubare Grundstücksfläche von 4.532 m². Hiervon wird eine Teilfläche von 3.885 m² als Abstellfläche für die Wechselbrücken befestigt.

Das Bauvorhaben erreicht eine GRZ1 von 0,007 (Pförtnerhaus) bei einer zulässigen Ausnutzungskennziffer von 0,8.

Die GRZ2 erreicht bei einem zulässigen Wert von 0,8 einen Wert von 0,857. Von der Überschreitung kann eine Befreiung zugelassen werden, insbesondere da das Grundstück im Randbereich intensiv begrünt und mit Baumpflanzungen eingegrünt wird. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Geschossflächenzahl

Die zulässige GFZ von 1,6 wird mit einem Wert von 0,007 eingehalten.

Vollgeschosse und max. Gebäudeoberkante

Die zulässige Zahl der Vollgeschosse (II) wird nicht überschritten. Gleiches gilt für Trauf- und Firsthöhe.

Überbaubare Fläche

Das Pförtnergebäude überschreitet die Baugrenze im nordwestlichen Bereich um ca. 1,5 m mit einer Fläche von ca. 3 m². Eine Befreiung hierfür kann gewährt werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Immissionsschutzrecht

Für das geplante Bauvorhaben liegt eine schalltechnische Prognose des Ingenieurbüros Stöcker, Nr. E02380 vom 06.12.2022 vor. Hiernach werden die geltenden Immissionsrichtwerte durch den Betrieb der DPD Deutschland GmbH auch durch die Erweiterung des Betriebs auf die beiden Mietgrundstücke eingehalten. Die Untere Immissionsschutzbehörde wurde beteiligt. Evtl. Auflagen sind zu beachten.

Wasserrecht

Das Bauvorhaben befindet sich im 60-Meter-Bereich des anlagengenehmigungspflichtigen Gewässers (III. Ordnung) Welzbach, weshalb grundsätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung nach Art. 20 Abs. 1 Satz 1 BayWG i. V. m. § 36 Abs. 1 WHG erforderlich ist. Diese entfällt jedoch gemäß Art. 20 Abs. 5 Satz 1 BayWG, wenn wie im vorliegenden Fall eine Baugenehmigung zu erteilen ist. Gemäß Art. 59 Satz 1 Nr. 3 Bayerische Bauordnung (BayBO) sind die wasserrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen der Anlagengenehmigung in Art. 20 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 BayWG im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen. Demnach darf die wasserrechtliche Anlagengenehmigung nur versagt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies erfordert, insbesondere um schädliche Gewässerveränderungen (§ 3 Nr. 10 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) zu verhindern oder die Gewässerunterhaltung i. S. d. § 39 WHG nicht zu erschweren. Der Welzbach liegt in der Ausbau- und Unterhaltungslast der Stadt Aschaffenburg (Tiefbauamt). Das Bauvorhaben liegt zudem in der Zone IIIA des Wasserschutzgebietes. 

Ein amtlich festgesetztes oder vorläufig gesichertes Überschwemmungsgebiet ist durch das Vorhaben nicht betroffen. Der Welzbach verläuft zwischen Großostheim und dem Gewerbegebiet Nilkheim innerhalb Aschaffenburgs auf einem künstlichen Damm. Bei erhöhtem Abfluss oder Hochwasser wird das Wasser daher bereits zuvor in das weitläufige Gelände abgeschlagen. 

Für die wasserwirtschaftliche Beurteilung des Bauvorhabens wurden durch die Untere Wasserbehörde das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg als amtlicher Sachverständiger, die Stadt Aschaffenburg (Tiefbauamt) als Ausbau- und Unterhaltungsverpflichtete für den Welzbach sowie die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) als Trinkwasserversorger am Verwaltungsverfahren beteiligt. Die beteiligten Stellen haben dem Bauvorhaben bei Einhaltung von Nebenbestimmungen zugestimmt. 

Die Nebenbestimmungen, gem. Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 04.05.2023 sind zu beachten und werden Bestandteil der Baugenehmigung.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Für Büro- und Verwaltungsräume ist je 40 m² Nutzfläche 1 PKW-Stellplatz nachzuweisen. Für das Pförtnerhaus mit einer Nutzfläche von ca. 10 m² ergibt sich hieraus 1 Stellplatz. Für Lagerplätze ist je 100 m², alternativ je 3 Beschäftigte 1 Stellplatz nachzuweisen. Für die Abstellfläche für die Wechselbrücken ergibt sich kein zusätzlicher Stellplatzbedarf, da diese Fläche vom vorhandenen Personal des Hauptsitzes des Bauherrn in der Wailandstraße / Obernburger Straße angedient wird.

Für das Pförtnerhaus ist 1 Fahrradabstellplätze erforderlich.

Der Stellplatznachweis wird auf dem Grundstück erbracht.

§ 7 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist zu beachten.

Erschließung 

Die Erschließung des Grundstückes ist über die Niedernberger Straße gesichert. Die Zufahrt erfolgt über den vorhandenen Knotenpunkt.


Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen werden eingehalten.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung 

Laut Bebauungsplan sind Flachdächer zu 90 % zu begrünen. Für die beiden Container, welche als Pförtnerhaus dienen soll aufgrund der Gebäudeart keine Dachbegrünung erfolgen. 

Zudem wäre die Frontseite mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen. Die Fassadenflächen sind verhältnismäßig klein und teilweise mit hohem Fensteranteil. Zudem sind in diesem Bereich zwei Baumpflanzungen vorgesehen, zum anderen muss von diesem Gebäude die Blickbeziehung zur Straße, bzw. Einfahrt aufrechterhalten werden. Auch in Hinblick auf die Gebäudeart (Container) scheidet eine Fassaden-, bzw. Dachbegrünung aus. 

Eine Befreiung, sowohl von der Dachflächenbegrünung, als auch von der Fassadenbegrünung kann gewährt werden. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist mindestens ein standortgerechter heimischer Laubbaum pro 250 m² Grundstücksfläche zu pflanzen bzw. zu erhalten. Bei einer Grundstücksgröße von 5.768 m² sind 23 Laubbäume erforderlich. Der Bebauungsplan sieht an der südwestlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze ein Pflanzgebot von 11 Bäumen und 11 Sträuchern vor. Insgesamt sind an der West-, Süd- und Ostseite 23 Baumpflanzungen, sowie an der Süd- und Ostseite Strauchpflanzungen geplant. Die Anforderungen des Bebauungsplanes werden damit erfüllt. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

Nach den Festsetzungen des Bebauungsplans ist die nicht überbaubare Grundstücksfläche zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und der straßenseitigen Baugrenze mindestens zu 40 % zu gärtnerisch zu gestalten. Die restlichen 60 % dürfen als Stellplätze (befestigt) genutzt werden. 
Nach der vorliegenden Planung werden ca. 74 % der Vorgartenfläche begrünt (9 Bäume und Grünflächen) und die restlichen ca. 26 % der Vorgartenfläche für die Zu- und Abfahrten befestigt.
 
Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Antrag der Firma DPD Deutschland GmbH zum Neubau einer Abstellfläche für Wechselbrücken sowie Aufstellung von 2 Containern auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn.: xxx und xxx, Gem. Leider, Niedernberger Straße xxx, 63741 Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Auflagen, Befreiungen und Sicherheitsleistungen:

  1. Die Nebenbestimmungen, gem. Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde sind zu beachten.
  2. Die Nebenbestimmungen, gem. Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde vom 04.05.2023 sind zu beachten und werden Bestandteil der Baugenehmigung.
  3. Es werden folgende Befreiungen gewährt:
    1. Von der GRZ2 mit einem Wert von 0,857 um 0,057.
    2. Von der Überschreitung der Baugrenze durch das Pförtnergebäude um ca. 3 m².
    3. Von der Verpflichtung einer extensiven Dachflächenbegrünung auf dem Pförtnergebäude auf einer Fläche von ca. 33 m².
    4. Von der Verpflichtung einer Fassadenbegrünung zu 1/3 der Frontfläche vor dem Pförtnergebäude.
  4. Die Baugenehmigung steht unter der Bedingung, dass die beiden Grundstücke Fl.-Nrn.: xxx und xxx, Gem. Leider dinglich vereinigt werden.
  5. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.
  6. Es sind insgesamt mind. 23 standortgerechte Laubbäume, gem. Freiflächenplan zu erhalten, bzw. zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzung ist eine Sicherheitsleistung i.H.v. xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.07.2023 11:11 Uhr