Datum: 19.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/7/1/23 Austritt von Herrn Stadtrat Johannes Büttner aus der Wählergruppe "Kommunale Initiative (KI)" und Beitritt zur GRÜNEN-Stadtratsfraktion - Änderung des Stärkeverhältnisses im Stadtrat - Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen
2PL/7/2/23 Änderungen bei der Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg und weiterer Gremien
3PL/7/3/23 Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit - Bericht über die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der nördlichen und südlichen Grundstücke - Beschluss zur Einstellung des Verfahrens
4PL/7/4/23 Wissenschaftliche Untersuchung der Aschaffenburger Straßennamen; Abschlussbericht mit Vorschlägen zur Umbenennung
5PL/7/5/23 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Herrn Phuong Duc Phung
6PL/7/6/23 Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026
7PL/7/7/23 Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2022
8PL/7/8/23 Änderung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen; Namentliche Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates
9PL/7/9/23 Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg
10PL/7/10/23 Bestellung eines Stadtratsmitglieds in den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH
11PL/7/11/23 Änderungen bei der Bestellung von Mitgliedern in - den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain - den Beirat der Aschaffenburg-Miltenberg-Nahverkehrs GmbH (AMINA)

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1. / PL/7/1/23. Austritt von Herrn Stadtrat Johannes Büttner aus der Wählergruppe "Kommunale Initiative (KI)" und Beitritt zur GRÜNEN-Stadtratsfraktion - Änderung des Stärkeverhältnisses im Stadtrat - Auswirkungen auf die Sitzverteilung in den Ausschüssen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 1PL/7/1/23

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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2. / PL/7/2/23. Änderungen bei der Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg und weiterer Gremien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 2PL/7/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 10.05.2023 hat die CSU-Stadtratsfraktion die o.g. Neubesetzung im Planungs- und Verkehrssenat vorgeschlagen. Die SPD-Stadtratsfraktion hat die gewünschten Änderungen mit E-Mail vom 23.05.2023 mitgeteilt.

zu 1:
Die Bestellung der Mitglieder bzw. derer Stellvertreter*innen in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.

zu 2:
Die Bestellung als Mitglied der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg“ erfolgt gem. §§ 6, 7 der Satzung des Zweckverbandes Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg.

zu 3:
Der Berufsschulausschuss besteht gem. Nr. 5 der Zweckvereinbarung über die Aufbringung und Verteilung des Schulaufwands der Staatlichen Gewerblichen Berufsschule Aschaffenburg und der Staatlichen Kaufmännischen Berufsschule Aschaffenburg aus dem Oberbürgermeister, dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und jeweils zwei weiteren Kreis- bzw. Stadträten. Die Bestellung der beiden Stadtratsmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt nach Nr. 5 der Zweckvereinbarung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO), 
d. h. nach Art. 33 Abs. 1 und Abs. 2 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog.

zu 4:
Die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg haben im Dezember 2012 die Energieagentur Bayerischer Untermain bei der ZENTEC GmbH gegründet. Gemäß der gemeinsamen Erklärung der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg hierzu soll zur Steuerung der Energieagentur bei der ZENTEC GmbH eine Steuerungsgruppe und zur Begleitung und Beratung ein Energiebeirat gebildet werden. Dem Energiebeirat gehören nach § 3 Nr. 2 Buchstabe b) der genannten Erklärung unter anderem sieben von der Stadt Aschaffenburg zu benennenden Vertreter an, wobei der Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg mit Beschluss vom 22.06.2020 als Mitglied in den Beirat entsandt worden ist. Die verbleibenden sechs Personen werden aus den Reihen des Stadtrates gestellt.

Auf Wunsch der vorschlagsberechtigten Fraktionen, Wählergruppen bzw. Ausschussgemeinschaften sollen die vorgenannten Änderungen bzgl. der Bestellungen vorgenommen werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die Änderungen der Bestellungen in die nachfolgenden Ausschüsse, Senate und Gremien:

  1. Planungs- und Verkehrssenat:
2. Stellvertreter von Anna Hajek: Jochen Grimm

  1. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg
Ordentliches Mitglied: Anne Lenz-Böhlau (anstelle von Tobias Wüst)
Stellvertreter von Anne Lenz-Böhlau: Klaus Herzog

  1. Berufsschulausschuss gem. der Zweckvereinbarung über die Aufbringung und Verteilung des Schulaufwandes der Staatlichen Gewerblichen Berufsschule Aschaffenburg und der Staatlichen Kaufmännischen Berufsschule Aschaffenburg
Ordentliches Mitglied: Klaus Herzog (anstelle von Tobias Wüst)
Die Stellvertretung bleibt unverändert.

  1. Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain
Ordentliches Mitglied: Karl-Heinz Stegmann (anstelle von Eric Leiderer)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PL/7/3/23. Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit - Bericht über die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der nördlichen und südlichen Grundstücke - Beschluss zur Einstellung des Verfahrens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.05.2023 ö Vorberatend 2PVS/5/2/23
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 3PL/7/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung
Die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19), der nach § 13b BauGB als ein Bebauungsplan zur „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ zu behandeln ist, wurde am 22.10.2018 im Plenum beschlossen incl. Billigung der Planungsvarianten (V1, V2 + V5) vom 03.09.2018 und 08.10.2018. Auf Basis dieser Planungsvarianten wurden zuerst die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, entsprechend unterrichtet (frühzeitige Behördenbeteiligung) und danach wurde die Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB in Form eines Bürgergesprächs durchgeführt.


Anwendungsvorschrift des § 13b
Mit dem bei Novellierung des Baugesetzbuches vom 20. Juli 2017 neu eingeführten § 13b, der zunächst bis zum 31.12.2019 befristet war, wurden Siedlungserweiterungen im Anschluss an zusammenhängend bebaute Ortsteile ermöglicht. Der Satzungsbeschluss hätte bis zum 31.12.2021 gefasst werden müssen. Mit der gesetzlich befristeten Verlängerung der Regelungen des § 13b BauGB, bis zum 31.12.2024 den Satzungsbeschluss zu fassen, wäre ein erneuter Aufstellungsbeschluss, der bis zum 31.12.2022 gefasst sein muss, erforderlich. Dieses Versäumnis eines erneuten Aufstellungsbeschlusses ist auch ohne entsprechende Rechtssprechung und Kommentarliteratur gut vertretbar. Die erfolgte Verlängerung der Geltungsdauer dieser Regelung sollte nicht nur dazu dienen, neue 13b BauGB-Verfahren zu ermöglichen, sondern auch dazu, bereits eingeleitete Verfahren fortsetzen und zum Abschluss bringen zu können. Dass der Gesetzgeber für diese Fälle nach einem bereits gefassten Aufstellungsbeschluss nicht verlangen wollte, dass ein solcher Beschluss nochmals gefasst wird, ist nach Einschätzung der Rechtsstelle offensichtlich und damit gut vertretbar.
Durch die formal erforderliche Wiederholung des Aufstellungsbeschlusses ändert sich der Verfahrensstand nicht, d.h. als nächster Verfahrensschritt stünde die öffentliche Auslegung an.


zu 1. Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurde im Zeitraum vom 03.12.2018 bis 11.01.2019 durchgeführt. Während dieser frühzeitigen Beteiligung sind 23 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangen.
Hierbei sind 13 Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen eingegangen. Dabei handelt es sich um Anregungen und Hinweise 
  • des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz 
(Hinweise zu Regelungen zur Löschwassermenge und zur Hydrantenanordnung),
  • des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg
(Hinweise zur Präzisierung des räumlichen Geltungsbereiches und zur Darstellung und Teilung von Flurstücksgrenzen), 
  • der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH – AVG
(Hinweise zur Versorgung des Plangebiets mit stadttechnischen Medien und deren Verlegung, zur Sicherung von Leitungen und deren Freihaltung von Überpflanzung),
  • der Autobahndirektion Nordbayern – Dienststelle Würzburg 
(Anregung - keine Ansprüche aus Lärm- oder sonstigen Emissionen und Hinweise zu Abgrabungen und Aufschüttungen, Abführung von Oberflächen- und Abwasser, keine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Beleuchtung, Werbung und Emissionen),
  • des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege 
(Hinweis zum Umgang mit Funden von Bodendenkmälern),
  • der Bayernwerk Netz GmbH 
(Hinweis zum Verlauf bestehender Leitungen am Rand des nördlichen Geltungsbereiches außerhalb des B-Planes),
  • der Deutschen Telekom Technik GmbH 
(Hinweis zur Sicherung des Bestands und des Betriebs der vorhandenen Telekommunikationslinien im bzw. am Rande des Geltungsbereiches),
  • der Energieversorgung Main-Spessart GmbH, Betriebsstelle Aschaffenburg 
    (Hinweis zur Gewährleistung des Bestands, Betriebs sowie Sicherheit und Integrität vorh. Leitung im Plangebiet),
  • des Tiefbauamtes
(Anregung zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers),
  • der Unteren Immissionsschutzbehörde
(Lärmüberschreitung der Orientierungswerte DIN 18005 um 3 - 10 dB (A)),
  • der Unteren Naturschutzbehörde
(zur Betrachtung Artenschutz Erfordernis einer saP, keine Forderung eines naturschutzrechtlichen Ausgleichs aufgrund Anwendung § 13b i.V.m. § 13a BauGB),
  • der Unteren Wasserbehörde
(Beachtung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei Beseitigung von Abwasser und Niederschlagswasser).

Alle 23 eingegangenen Stellungnahmen werden in der beigefügten „Abwägungstabelle“ incl. Abwägungsbericht vom 15.02.2019 behandelt.


Konflikte, die sich aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden ergeben haben:
Die Entwicklung des Baugebiets gestaltet sich leider zunehmend schwierig. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat Konflikte hinsichtlich der artenschutzrechtlichen sowie immissionsschutzrechtlichen und entwässerungstechnischen Belange aufgezeigt:
 

1.1 Konflikte hinsichtlich artenschutzrechtlicher Belange 

Die Aufstellung des Verfahrens nach § 13b BauGB entbindet die Verwaltung zwar von einer naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung, etwaige artenschutzrechtliche Belange sind jedoch zu beachten. Die Untere Naturschutzbehörde hat in der frühzeitigen Behördenbeteiligung eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) gefordert. Diese wurde im Untersuchungszeitraum von Mai – September 2019 durchgeführt. Im nördlichen Bereich wurde ein Lebensraum von Zauneidechsen (ZE), artenschutzrechtlich relevante Flachlandmähwiese und Sandmagerrasen sowie ein Heckenstreifen festgestellt. 
Im Ergebnis des überarbeiteten Gutachtens vom 25.06.2020 zur Frage, ob und wie der Geltungsbereich verlegt werden könnte, um den ZE-Lebensraum zu erhalten, fielen bei Verzicht auf eine nördliche Bebauung die Maßnahmen zum Artenschutz (saP) ersatzlos weg. 
Andernfalls sind zur Reduktion der Betroffenheit im Artenschutz Ausgleichsflächen für den Sandmagerrasen, die Flachlandmähwiese, die Verbreiterung des Heckenstreifens nach Norden oder die Neupflanzung einer Strauchhecke 50m x 5m in der Gemarkung Strietwald und die Herstellung und Umsiedlung des Zauneidechsenhabitats erforderlich.
Zur Entwicklung der Ausgleichsflächen sind noch ein Konzept zur Herstellung und dauerhaften Pflege und Erhaltung der Vergrämungsfläche/ des Ersatzlebensraums zu erstellen und im Bebauungsplanentwurf die geeigneten Flächen zu benennen. Die Umsetzung müsste spätestens unmittelbar nach Rechtskraft des B-Planes erfolgen und vor Erschließungsbeginn abgeschlossen sein.

Ergebnis zu den Konflikten mit artenschutzrechtlichen Belangen:

Es stehen im gesamten Stadtgebiet keine städtischen Flächen für die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung.


1.2 Konflikte hinsichtlich immissionsschutzrechtlicher Belange

Die vom Verkehr der ca. 30-100m entfernt liegenden Autobahn im Plangebiet zu erwartenden Geräuschimmissionen wurden auf Basis der Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes mit einer zweigeschossigen Zeilen- und Doppelhausbebauung mit dazwischenliegenden eingeschossigen Garagen bereits im Jahr 2018 gutachterlich untersucht. 
Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die Orientierungswerte (OW) der DIN 18005 für Verkehrslärmimmissionen in WA-Gebieten (tags 55 dB(A), nachts 45 dB(A)) zum Teil deutlich um 5-13 dB (A) überschritten sind. Aufgrund der bereits ausgeführten umfangreichen aktiven Schallschutzmaßnahmen (lärmschutzmindernder Belag, Schallschutzwände, -wälle) lassen sich lt. Gutachten auch mit weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen der Autobahn nicht effektiv reduzieren. Aufgrund der südlichen Bauzeile ist lt. Unterer Immissionsschutzbehörde wegen Reflexionen auf die Gartenseite der nördlichen Bauzeile mit Lärmerhöhung im Bereich zwischen nördlicher und südlicher Bauzeile zu rechnen. Im Ergebnis sollte aus immissionsschutzfachlicher Sicht die Var. 5 ohne die nördliche Bebauung weiterverfolgt werden.
Durch die Rechtsstelle wurde geprüft, unter welchen Voraussetzungen Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 zulässig sind und welcher Spielraum für eine Abwägung mit städtebaulichen Belangen gegeben ist. Im Ergebnis wird folgendes festgestellt:

Da die DIN 18005 lediglich Orientierungswerte enthält, können diese im Einzelfall auch überschritten werden, sofern eine fehlerfreie Abwägung erfolgt. Hierfür müssen zum einen gewichtige städtebauliche Gründe vorliegen, die ein Heranrücken an eine Lärmquelle nötig machen und den Verzicht aktiver Lärmschutzmaßnahmen begründen können, z.B.

  • Verhinderung der Abwanderung auf das umliegende Land
  • Nachverdichtung (sparsamer Umgang mit Grund und Boden)
  • Überplanung von besiedelten Gebieten
  • Erweiterung eines vorhandenen Ortsteils und damit dessen Infrastruktur
  • Anforderungen kostensparenden Bauens
  • Verwertung von Grundstücken, die im FNP für Wohnnutzung vorgesehen sind.

Die o.g. gewichtigen städtebaulichen Gründe entsprechen den Zielen für die Aufstellung des Bebauungsplanes.

Zum anderen sind bei Vorliegen städtebaulicher Gründe, die ein Heranrücken an eine Lärmquelle nötig machen, geeignete bauliche und technische Vorkehrungen zu treffen, die für gesunde Wohnverhältnisse sorgen. Diese Vorkehrungen beziehen sich sowohl auf den aktiven (z.B. Lärmschutzwand, Baukörperanordnung „Lärmschutzbebauung"), als auch den passiven (Grundrissgestaltung „Lärmschutzbebauung", schallschützende Außenbauteile) Lärmschutz.
Wie im Gutachten der Fa. Wölfel untersucht, lassen sich auch mit weiteren aktiven Schallschutzmaßnahmen die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen der Autobahn nicht effektiv reduzieren.
Abwägungsfehlerfrei kann laut eines Urteils des BVerwG vom 22.3.2007 auch sein:
  • Kombination von textlichen Festsetzungen zum passiven Lärmschutz (durch Grundrissgestaltung und Baukörperanordnung sowie schallschützende Außenbauteile, geschlossene Zeilenbebauung) kann aktiven Lärmschutz obsolet (überflüssig) machen
  • Berücksichtigung attraktiver Seiten der Grundstücke für einen Außenwohnbereich („architektonische Selbsthilfe")
  • Topographische Begebenheiten, die einen natürlichen Lärmschutz bieten
  • Die ausreichend untersuchte Aussage, dass die notwendigerweise zu ergreifenden 
    Maßnahmen zum Lärmschutz in Bezug auf die Kosten in keinem Verhältnis stehen

Die o.g. Punkte sind größtenteils schon bei den Vorentwürfen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden berücksichtigt worden. 
Eine zusätzlich errichtete Lärmschutzwand entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze bis zur Almhütte zur weiteren Lärmabschirmung hätte eine Länge von ca. 130 lfdm. Bei angenommenen Kosten von ca. 800 - 1.200 €/m² für die Lärmschutzwand ergäben sich Errichtungskosten von ca. 300.000 – 470.000 € bei einer Wandhöhe von 3m bzw. ca. 500.000 - 800.000 € bei einer Wandhöhe von 5m.
Auch die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde zu den Gutachten der Fa. Wölfel kommt zum Ergebnis, dass die Ausführung einer Lärmschutzwand keine signifikante pegelreduzierende Wirkung zeigt. Daher ist aus immissionsschutzfachlicher Sicht die Errichtung einer Lärmschutzwand unverhältnismäßig. 


Der Gesetzgeber verweist aber bei allen Fragen zu einer fehlerfreien Abwägung abschließend auf Folgendes:

Wenn neue Wohngebiete in bereits erheblich vorbelastete Gebiete hinein geplant werden, hat sich die Planung 
  • primär daran auszurichten, unverträgliche Einwirkungen tunlichst zu vermeiden.
  • Daher ist es verfehlt, einen bislang unbebauten Freiraum, der von erheblichen Lärmquellen umgeben ist, bis an den äußersten Rand des bautechnisch Vertretbaren mit Wohnbebauung zu überplanen und, mit Blick auf die sodann ermittelten hohen Lärmbelastungen der Wohngebäude mit Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 bis zu weit über 10 dB(A) diese konzeptionelle Ausgestaltung nicht in Frage zu stellen, sondern die künftigen Bewohner des Gebiets weitgehend auf architektonische Selbsthilfe und passiven Lärmschutz sowie darauf zu verweisen, dass eine angemessene Nutzung von Außenwohnbereichen nur an einzelnen Gebäudeseiten möglich sei. 
  • Der Plangeber muss sich auch abwägend damit befassen, inwieweit durch Abstriche an den
    Planzielen die nachteiligen Wirkungen vermindert werden können.


Ergebnis zu den Konflikten mit immissionsschutzrechtlichen Belangen:

Da auch mit den geplanten Maßnahmen zur Lärmabschirmung durch die Gebäudeform und die Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück und durch zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen am Gebäude die Lärmüberschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ 5-13 dB (A) beträgt, besteht bei Weiterführung des B-Plan-Verfahrens aufgrund der massiven Lärmüberschreitungen, die nicht effektiv reduziert werden können, die Gefahr eines Abwägungsfehlers.


1.3 Konflikte hinsichtlich entwässerungstechnischer Belange

Lt. Stellungnahme des Tiefbauamts zur frühzeitigen Behördenbeteiligung kann aufgrund der Überlastung der bestehenden Kanäle in der Strietwaldstraße nur Schmutzwasser in den bestehenden Kanal abgeleitet werden. Das anfallende Niederschlagswasser muss zwingend auf den Grundstücken versickert und / oder in geeigneter Art und Weise am südlichen Rand des Plangebiets auf den Grundstücken zurückgehalten und verzögert gedrosselt in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden oder alternativ in den Sandstummelgraben westlich des Plangebiets abgeleitet werden. 

Für beide Optionen zur Ableitung des Niederschlagswassers ist die Versickerungsfähigkeit des Untergrunds zu untersuchen und das Rückhaltevolumen für die Dimensionierung des Niederschlagswassergrabens zu ermitteln. Zudem ist die Erstellung eines Überflutungsnach-weises zur Ableitung des Niederschlagswassers durch ein Fachbüro erforderlich.
Gem. einer Untersuchung der Versickerungsfähigkeit wird im Ergebnis eine dezentrale Versickerung von Niederschlagswasser nur bedingt empfohlen.

       
Konsequenz aus dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange / Empfehlung der Stadtverwaltung:

Aus dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange kann der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich Kiebitzweg“ in seiner geplanten Form aufgrund der o.g. ungelösten Konflikte nicht beibehalten werden.

Im Ergebnis empfiehlt die Stadtverwaltung hinsichtlich der ungelösten Konflikte die Bebauung der nördlichen Grundstücke nur weiterzuverfolgen, wenn eine Verpflichtung zur Bebauung und die Anwendung der Baulandstrategie erfolgt. 


zu 2:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde am 28.02.2019 in Form einer Bürgeranhörung durchgeführt (s. Protokoll vom 07.03.2019 als Anlage).
Zunächst wurden die drei Planvarianten, mit denen die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt wurde und die zur Diskussion standen, erläutert. Danach wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung, vor allem zur Versickerung des Niederschlagswassers auf den Grundstücken incl. der Notwendigkeit der Beauftragung eines Bodengutachtens zur Prüfung der Versickerungsfähigkeit des Bodens, zur deutlichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte, zur Notwendigkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung, zur Entsorgung des Abwassers etc. erläutert. So sei es am besten für die Abwasserentsorgung, den bestehenden, südlich verlaufenden Entwässerungskanal nach Westen zu verlängern incl. einer hierfür notwendigen Durchquerung der Grundstücke. Weiterhin wurde den anwesenden Bürger*innen deutlich gemacht, dass der Stadtrat einen Grundsatzbeschluss gefasst hat, dass neu ausgewiesenes Bauland wegen des Bedarfs an Wohnbaugrundstücken nicht brachliegen darf. Daher ist mit der zukünftigen Rechtskraft des Bebauungsplans für die nördliche Bebauung sicherzustellen, dass die erschlossenen Grundstücke auch tatsächlich bebaut werden. Die verschiedenen Möglichkeiten der Sicherung würden aber mit den Eigentümern der nördlichen Grundstücke in einem separaten Gespräch geklärt.
 
Während der Bürgeranhörung ging es u.a. um Anträge bezüglich einer Anpassung der Geltungsbereichsgrenze an die aktuelle Grundstücksgrenze, zur genaueren Erläuterung der Lärmschutzproblematik, zur Frage der Kostenbelastung je nach Planvariante und zur Frage, was mit der Zufahrt zur Almhütte und deren Parkplätzen passiert. In der Bürgeranhörung wurde die Stadtverwaltung aufgrund der Stellplatzproblematik der Almhütte gebeten, zu prüfen, ob die Almhütte die lt. Baugenehmigung nachzuweisenden Stellplätze auch tatsächlich vorweisen kann. Die Verwaltung hat die nachzuweisenden Stellplätze geprüft. Im Ergebnis wird festgestellt, daß die Almhütte die laut Baugenehmigung nachzuweisenden Stellplätze auf dem Baugrundstück hergestellt hat.
Am Ende der Bürgeranhörung wurden die Anwesenden gefragt, ob die Entwässerung über eine Hebeanlage oder die Verlegung eines südlichen Kanals erfolgen soll; die Mehrheit hat sich für eine Hebeanlage ausgesprochen. Weiterhin wurden die Anwesenden gefragt, ob das Verfahren mit nördlicher und südlicher Bebauung oder nur mit südlicher Bebauung weitergeführt werden soll. Die Mehrheit sprach sich für eine nördliche und südliche Bebauung aus.


Zu 3:  Bericht über die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der nördlichen und südlichen Grundstücke

Bericht über die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der nördlichen Grundstücke zum Erwerb dieser Grundstücke gem. Vorgaben aus der Baulandstrategie:

Für die städtische Aufgabe der Daseinsvorsorge, in Zukunft ausreichend und verfügbares Bauland zu vertretbaren Preisen zur Verfügung stellen zu können und hierfür eine strategische Boden- und Liegenschaftspolitik zu entwickeln, hat der Stadtrat in der Sitzung des Plenums am 01.04.2019 einen Grundsatzbeschluss zur Baulandstrategie mit entsprechendem Strategiepapier in Aschaffenburg gefasst. Diese Baulandstrategie mit dem Ziel einer sozialgerechten Bodenordnung und der Flächenverfügbarkeit für die Allgemeinheit soll in Zukunft für alle Baugebiete ab 0,5 ha Flächengröße zur Anwendung kommen. 
Da zu diesem Zeitpunkt die Aufstellung des Bebauungsplanes bereits beschlossen war, wurde die Stadtverwaltung beauftragt, das Strategiepapier für das bereits laufende Bebauungsplanverfahren „Westlich Kiebitzweg“ anzuwenden und daraus konkrete Vorschläge dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. 

Die Verwaltung hat sich gemäß den Stadtratsbeschlüssen zur Baulandstrategie im Juni 2019 bei den Eigentümern (Erbengemeinschaft sowie zwei Einzel-Eigentümer) der unbebauten Grundstücke im Norden des Gebiets um Grunderwerb bemüht.

Am 18.01.2022 sollte im Planungs- und Verkehrssenat dieses Bebauungsplanverfahren behandelt werden.
 
Im öffentlichen Teil (TOP 8) sollte ein erneuter Aufstellungsbeschluss und der Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden beschlossen werden und über den Stand des Verfahrens berichtet werden und der weitere Verfahrensablauf geklärt werden.

Im nichtöffentlichen Teil (TOP 1) wurde über den Stand der Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der nördlichen Grundstücke zum Erwerb der Grundstücke gem. Vorgaben aus der „Baulandstrategie“ berichtet. 
So wurde das Verkehrswertgutachten vom 17.09.2020, welches auf Basis der Bodenrichtwerte von 2018 erstellt wurde, mit den Bodenrichtwerten von 2021 aktualisiert und am 18.11.2021 durch den Gutachterausschuss beschlossen.
Die Erbengemeinschaft hat im Schreiben vom 12. Dezember 2021 der Stadtverwaltung ein Kaufpreisangebot, welches über dem Bodenrichtwert des Verkehrswertgutachtens lag, unterbreitet.  

In dem im Juli 2021 zwischen Oberbürgermeister Herzing, dem Stadtplanungsamt und dem Geschäftsführer von UBZ Immobilien stattgefundenen Gespräch hat UBZ die grundsätzliche Bereitschaft erklärt, die Ziele der Stadt mitzutragen, d.h. die Planungsziele aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung anzuerkennen sowie preisgedämpftes Wohneigen-tum für Schwellenhaushalte zu errichten und die Erschließungskosten zu übernehmen.
Für eine solche Regelung wäre der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und UBZ-Immobilien erforderlich.
Der Stadtrat sollte der Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich zustimmen und die Verwaltung beauftragen, die notwendigen Schritte zur weiteren Klärung der Grundstücksangelegenheiten und sonstiger Vorgaben mit der Fa. UBZ-Immobilien in Verhandlungen zu treten. Parallel dazu sollte den Eigentümern der nördlichen Grundstücke ein aktualisiertes Kaufangebot unterbreitet werden.
Bei Weiterführung des Verfahrens zur Umsetzung einer zeitnahen Bebauung der nördlichen Grundstücke nach Rechtskraft des Bebauungsplanes hat die Stadtverwaltung folgende Vorgehensweise empfohlen: 

1.   Vorrang: Erwerb der nördlichen Grundstücke durch die Stadt Aschaffenburg.
2. Alternativ: Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt und UBZ-
     Immobilien zur Sicherung der städtischen Ziele.
3. Ist weder ein Erwerb der nördlichen Grundstücke noch der Abschluss eines
     städtebaulichen Vertrages möglich, empfiehlt die Stadtverwaltung, auf die nördliche
     Bebauung zu verzichten und das Bebauungsplanverfahren nur mit der südlichen
     Bebauung fortzuführen.

Die beiden o.g. Top´s wurden aber im Planungs- und Verkehrssenat am 18.01.2022 abgesetzt. 
Die Verwaltung sollte alternativ eine Bebauung der südlichen Grundstücke des Kiebitzwegs über die Ersatzvorschrift des „Einfügungsgebotes“ gem. § 34 BauGB prüfen und danach mit den Stadträten ins Gespräch kommen.
Im März 2022 wurde den Stadträten diese Bebauung vorgestellt. Im Ergebnis sollte die Bebauung des nördlichen Bereichs abgetrennt und nicht mehr weiterverfolgt werden. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, mit den Eigentümern der südlichen und nördlichen Grundstücke und den Stadträten ins Gespräch zu kommen. Hierbei soll ihnen die Varianten mit einer nur südlichen Bebauung und alternativ einer Bebauung der südlichen Grundstücke des Kiebitzwegs über die Ersatzvorschrift des „Einfügungsgebotes“ gem. § 34 BauGB vorgestellt und ihre Mitwirkungsbereitschaft erfragt werden. Bei Favorisierung einer nur südlichen Bebauung soll das Kostenthema mit betrachtet werden; es soll den Eigentümern vermittelt werden, welche verpflichtenden Kosten auf sie zukommen werden und eine Zustimmung der Übernahme der Kosten erwirkt werden.
Es soll abgestimmt werden, ob und ggf. wie das Verfahren weitergeführt werden soll.


Bericht über das Gespräch mit den Eigentümern der südlichen Grundstücke:

Im Juli 2022 hat die Stadtverwaltung den südlichen Grundstückseigentümern und Stadträten zum laufenden Bebauungsplanverfahren umfassend die Konflikte erläutert, die sich aus dem Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung ergeben haben, die eine Umsetzung in der geplanten Form aufgrund der ungelösten Konflikte unmöglich macht. 
Die Stadtverwaltung hat eine Entwurfsvariante mit nur südlicher Bebauung (11 Baugrundstücke) und alternativ eine Entwurfsvariante der südlichen Bebauung des Kiebitzweg über die „Ersatzvorschrift“ des § 34 BauGB „Einfügungsgebot“, die eine Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile über die Strietwaldstraße vorsieht, vorgestellt. 
Weiterhin hat die Stadtverwaltung erläutert, dass für die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens mit Regelung über die zukünftigen Festsetzungen gem. B-Plan die Zustimmung der Kostenübernahme durch die Grundstückseigentümer erforderlich ist. Von einem Großteil der Eigentümer der südlichen Grundstücke liegt dem Stadtplanungsamt inzwischen eine entsprechende Erklärung zur Schaffung von Bauland für das Plangebiet vor, sofern die Grundstücke nördlich des Kiebitzwegs in das Plangebiet mit inbegriffen sind.
Nach telefonischer Rückfrage bei den Eigentümern der fehlenden Erklärung wurde mitgeteilt, dass kein Interesse an einer Baulandentwicklung besteht.


Bericht über die Gespräche mit der Fa. UBZ-Immobilien / Absichtserklärung UBZ-Immobilien:

Im September 2022 wurde ein Gespräch zwischen Stadtverwaltung, Stadträten und UBZ-Immobilien iniziiert und UBZ mitgeteilt, dass im Ergebnis der Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Westlich Kiebitzweg“ aufgrund der ungelösten Konflikte hinsichtlich der artenschutz- und immissionsschutzrechtlichen sowie entwässerungstechnischen Belange nicht umsetzbar ist. UBZ-Immobilien hat ein email-Schreiben der Fa. Woelfel vom 21.06.2022 vorgelegt, bei der aufgrund der ab dem 01.03.2021 geänderten Berechnungsvorschrift für Straßenverkehrslärm eine Neuberechnung der Immissionsschutzgutachten aus dem Jahr 2018 (s. 1.2 der Beschlussvorlage) auf Basis der neuen Vorgaben erforderlich ist. Weiterhin hat UBZ ein email-Schreiben eines Fachgutachters für Artenschutz vom 05.10.2021 vorgelegt, in der als Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen anstelle einer Umsiedlung der Zauneidechsen nur eine Vergrämung mit Aufwertung der Habitatstrukturen nötig wäre.

Aufgrund dieser neu aufgeworfenen Punkte wurden die Immissionsschutzgutachten am 23.01.2023 aktualisiert. Die Ergebnisse der flächenhaften Berechnung sind mit den Ergeb-nissen von 2018 nahezu identisch. Einzelne Überschreitungen sind um bis zu 1 dB höher.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass auch mit den geplanten Maßnahmen zur Lärmabschirmung durch die Gebäudeform und die Anordnung der Gebäude auf dem Grundstück und durch zusätzliche bauliche Schallschutzmaßnahmen am Gebäude die Lärmüberschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ 5-15 dB (A) beträgt. Damit besteht bei Weiterführung des B-Plan-Verfahrens aufgrund der massiven Lärmüberschreitungen, die nicht effektiv reduziert werden können, die Gefahr eines Abwägungsfehlers.

Zur Frage der Möglichkeit einer Vergrämung der Zauneidechsen mit Aufwertung der Habitatstrukturen anstelle einer Umsiedlung der Zauneidechsen hat die Untere Naturschutzbehörde und die Höhere Naturschutzbehörde aufgrund zu befürchtender Verschlechterungen des verbleibenden Lebensraums wegen der Störungen durch Hunde, Katzen und ggf. Freizeitnutzung große Bedenken hinsichtlich einer Vergrämung angemeldet. 

Bisher hat UBZ-Immobilien dem Stadtplanungsamt keine schriftliche Absichtserklärung mit Zusicherung zur Herstellung und Kostentragung notwendiger Erschließungsmaßnahmen und artenschutzrechtlicher Maßnahmen nach den Vorgaben der Stadt und Anerkennung der immissionsschutzrechtlichen Vorgaben vorgelegt. Weiterhin wäre nach Vorlage dieser schriftlichen Absichtserklärung zur Sicherstellung der Herstellung und Kostentragung der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen Stadt und UBZ erforderlich. 

Die Fa. IB Jung hat im Auftrag von UBZ-Immobilien in den letzten Monaten die Möglichkeiten für die Entwässerung der geplanten künftigen Bauflächen Westlich Kiebitzweg anhand vom Tiefbauamt zur Verfügung gestellten Unterlagen geprüft. Dabei hat sich herausgestellt, dass die angedachte Einleitung von Regenwasser in den Sandstummelgraben aufgrund der Höhenunterschiede und der zu bewältigenden Entfernung (ca. 300 m) sehr aufwendig und teuer wäre, zumal die Einleitung stark gedrosselt werden müsste. Die alternativ über die Strietwaldstraße angedachte Entwässerung von Schmutz- und Oberflächenwasser ist ebenfalls aufgrund des relativ geringen Kanaldurchschnitts problematisch. Das IB Jung kommt zum Ergebnis, dass jede zusätzliche Einleitmenge aus weiteren Bauflächen im Bereich des Kiebitzweges zu einer zusätzlichen Abflussverschärfung im Bereich der Strietwaldstraße führen würde. Im Ergebnis bedeutet das, dass eine Erschließung der Bauflächen Westlich Kiebitzweg nur möglich ist, wenn im Bereich der Strietwaldstraße eine Kanalsanierung bzw. -vergrößerung erfolgt. 

Nach Rücksprache beim Tiefbauamt im April 2023 bestehen lt. Tiefbauamt in Kenntnis der schwierigen hydraulischen Gesamtsituation im Einzugsgebiet Strietwald Zweifel, dass eine alleinige Vergrößerung des Kanalvolumens in der Strietwaldstraße eine erschöpfende Lösung darstellen kann. Hier bedarf es einer Detaillierung und vertiefender Untersuchungen. Lt. Tiefbauamt sind weder im Ansatz des laufenden Jahres, noch in der mittelfristigen Finanzplanung aktuell Mittel für eine weitergehende tiefgreifende Sanierung des Kanalnetzes im Strietwald vorgesehen.


Zu 4:        Beschluss zur Einstellung des Verfahrens 

Bauleitpläne werden aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, „sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist“ (§ 1 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 8 BauGB). Dieses Erforderlichkeitsprinzip enthält die Verpflichtung, auf der einen Seite, Bauleitpläne aufzustellen, wenn dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist; auf der anderen Seite jedoch die Verpflichtung zur planerischen Zurückhaltung, sofern die Aufstellung eines Bauleitplans die städtebauliche Ordnung nicht herstellen kann, die erwünscht ist. Im Fall der Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) wird das Ziel, für den aktuellen Bedarf an Wohnbauflächen in Aschaffenburg durch Anwendung des § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB) schnell Bauland zu schaffen, verfehlt. 

Aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft einiger Eigentümer der südlichen Grundstücke zur Entwicklung des Baugebiets und der damit verbundenen fehlenden Flächenverfügbarkeit besteht die große Gefahr, dass die für die Realisierung des Baugebiets erforderliche verkehrliche und entwässerungstechnische Erschließung nicht sichergestellt werden kann. 

Für die Fa. UBZ ist eine Erschließung der geplanten Bauflächen „Westlich Kiebitzweg“ nur möglich, wenn im Bereich der Strietwaldstraße eine Kanalsanierung bzw. -vergrößerung zur Entwässerung von Oberflächen- und Schmutzwasser in den Kanal der Strietwaldstraße erfolgt. Hierfür ist aber lt. TBA eine Kanalsanierung notwendig, wofür aufgrund aktueller Haushaltslage weder im Ansatz des laufenden Jahres noch in der mittelfristigen Finanzplanung aktuell Mittel vorgesehen sind.
Für die Fa. UBZ macht eine Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens erst dann Sinn, wenn alle Voraussetzungen hinsichtlich Entwässerung, Arten- und Lärmschutz erfüllt werden können. Dies ist aktuell im Bereich Entwässerung, aber auch Arten- und Lärmschutz, nicht gegeben.

Beim Konflikt der bisher fehlenden Ausgleichsflächen für die artenschutzrechtlichen Maßnahmen (Sandmagerrasen, Flachlandmähwiese, Zauneidechsen-Habitat, Hecken-streifen) bleiben Unwägbarkeiten, da nicht feststeht, ob die von UBZ noch nachzuweisenden Ausgleichsflächen überhaupt hierfür geeignet sind und von der Höheren Naturschutzbehörde anerkannt werden.

Da die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ um 5-13 dB (A) massiv überschritten sind, besteht bei Weiterführung des B-Plan-Verfahrens aufgrund der massiven Lärmüberschreitungen, die nicht effektiv reduziert werden können, die Gefahr eines Abwägungsfehlers.

Weiterhin bestehen aufgrund der o.g. Unwägbarkeiten Bedenken der fristgerechten Fassung des Satzungsbeschlusses bis zum 31.12.2024 (= Frist zur Anwendung § 13b BauGB). Nach Ablauf dieses Stichtags sind die bisher in diesem Verfahren unrelevanten naturschutz-rechtlichen Aspekte vollständig zu beachten.

Aus diesen Gründen empfiehlt die Stadtverwaltung, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm, einzustellen.

.Beschluss:

I.
1. Der Bericht der Verwaltung vom 15.02.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht der Verwaltung vom 07.03.2019 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Bürgeranhörung am 28.02.2019 für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm, wird zur Kenntnis genommen. 
3. Der Bericht der Verwaltung über die Grundstücksverhandlungen mit den Eigentümern der nördlichen und südlichen Grundstücke wird zur Kenntnis genommen.
4. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Westlich Kiebitzweg“ (Nr. 16/19) zwischen Konradstraße, nördlicher Grenze der Grundstücke Fl.-Nrn. 9103, 9105, 9106, Gem. Damm, Fußweg in Verlängerung des Kiebitzwegs, Fußweg in Verlängerung des Waldbrunnenwegs, Strietwaldstraße, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9154, Gem. Damm, nördlicher Teilbereich der Grundstücke Strietwaldstraße 168 bis 148, östlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 9151/10, Gem. Damm, einzustellen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PL/7/4/23. Wissenschaftliche Untersuchung der Aschaffenburger Straßennamen; Abschlussbericht mit Vorschlägen zur Umbenennung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 4PL/7/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Überblick zur Untersuchung
Im Frühjahr 2020 war ein Projekt zu den personenbezogenen Aschaffenburger Straßennamen angelaufen. Im Fokus standen dabei vor allem Personen (d.h. Namensträger von Straßen), die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts öffentlich gewirkt haben. Untersucht werden sollte, ob seitens der Stadt Straßenumbenennungen vorgenommen werden sollen. Im Kultur- und Schulsenat war das Vorhaben bereits am 26. November 2020 vorgestellt worden, im Plenum des Stadtrats dann am 14. Juni 2021. Ein weiterer Bericht erfolgte schließlich im Kultursenat am 22. März 2023.
Das Vorhaben wurde im Auftrag der Stadt durch das „Büro für Erinnerungskultur“ (Babenhausen) durchgeführt und seitens des Stadt- und Stiftsarchivs betreut. Für Bewertung und Beurteilung der Forschungsergebnisse ist ein aus Wissenschaftler*innen bestehender Fachbeirat gebildet worden, der gegenüber Verwaltung und Stadtrat berichtet  (Prof. Dr. Sabine Freitag, Prof. Dr. Frank Jacob, Dr. Vaios Kalogrias, Dr. Joachim Kemper, Dr. Ursula Silber). Der Fachbeirat hat seit seiner Bildung regelmäßig Sitzungen abgehalten und über die Zwischenergebnisse beraten. Beschlüsse zu Umbenennungen sollen durch den Stadtrat erfolgen, der Fachbeirat gibt hierzu Empfehlungen.
Die teils umfangreichen Archivrecherchen sowie die Ausarbeitung von personenbezogenen Biographien (Dossiers) wurden im Verlauf der letzten Wochen abgeschlossen. Aus der Vielzahl von Straßennamen mit Personenbezug wurde eine Liste von Personen erstellt, die seitens des „Büros für Erinnerungskultur“ intensiver untersucht worden sind (Erstellung längerer Biographien, Dokumentation, Quellenrecherchen in Archiven, Anfragen bei weiteren Kolleg*innen usw.) [Anhang 1]. Auf Basis dieser Liste werden nun dem Stadtrat in Einzelfällen Empfehlungen für Umbenennungen vorgelegt. 
Es ist vorgesehen, dass das Projekt unter anderem im Rahmen einer Ausstellung während der Kulturtage 2023 im Schönborner Hof präsentiert wird. Hier geht es auch um die generelle Funktion von Straßenbenennungen als Ehrungen und die damit verbundenen erinnerungskulturellen Besonderheiten. Im Verlauf der nächsten Monate sollen alle personenbezogenen Straßennamen außerdem über Kurzbiographien im digitalen Stadtlabor „Aschaffenburg 2.0“ erfasst und über die dortige Kartenfunktion „ansteuerbar“ gemacht werden (verknüpft über QR-Codes an den jeweiligen Straßen selbst). Auf diese Weise soll die Aschaffenburger Öffentlichkeit weiter informiert werden.

Zum Vorgehen und den Empfehlungen zur Umbenennung
Seit März 2021 haben sich die Mitglieder des Fachbeirats, zusammen mit dem „Büro für Erinnerungskultur” (Babenhausen), welches die Dossiers der zu prüfenden Namensgeber der Aschaffenburger Straßennamen erstellt hat, ausgetauscht und sich regelmäßig zu Besprechungen getroffen. Nachdem zunächst das Vorgehen diskutiert und Ende Oktober 2021 ein ähnliches Projekt anhand einer Ausstellung in Darmstadt zum Vergleich betrachtet wurde, begann der Fachbeirat im Frühjahr 2022 mit der Sichtung der zur genauen Prüfung vorgelegten Dossiers zu denjenigen Straßennamen, bei denen anhand ausgewiesener Kriterien eine genauere Sichtung und anschließende Diskussion über eine mögliche Empfehlung zur Umbenennung erfolgte. 
Zur Überprüfung der besagten Fälle wurden bestimmte Kriterien (Allgemeine Kriterien, die von Beginn an den Blick auf die Straßennamen lenkten, waren: Extremismus aller Richtungen inklusive Rassismus; aktive und erhebliche Unterstützung des Nationalsozialismus und des Dritten Reiches; aggressiver Antisemitismus; erheblicher Militarismus (z.B. bezüglich des Ersten Weltkriegs); extreme Frauenfeindlichkeit) festgesetzt: Untersucht wurden konkret vor allem die Aneignung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda und antisemitischen Gedankenguts, die politische, ideologische, wirtschaftliche sowie künstlerische/kompositorische Tätigkeit zugunsten des Nationalsozialismus, die organisatorische Verstrickung in die NSDAP und den NS-Staat (etwa durch Übernahme von Posten/Funktionen), der berufliche Werdegang während der NS-Zeit, das Datum des Parteieintritts in die NSDAP (früherer und späterer Eintritt) und antidemokratische sowie nationalistische oder sonstige extremistische Haltungen in der Weimarer Zeit und nach 1945. Auch die Bejahung bzw. Ablehnung nationalsozialistischer Maßnahmen wurde berücksichtigt.
Nachdem Dr. Holger Köhn und Christian Hahn vom „Büro für Erinnerungskultur” aus Babenhausen eine erste Sichtung aller 284 Aschaffenburger Straßennamen vorgenommen hatten, wurden schließlich insgesamt 31 Straßennamen, für die eine genauere Prüfung notwendig erschien, von den Mitgliedern des Fachbeirats eingehender betrachtet und auf Grundlage der Kriterien diskutiert [Anlage 1]. Auf Basis umfangreicher und detaillierter Dossiers, die Köhn und Hahn angefertigt haben, wurden die besagten Fälle noch einmal umfassend analysiert und gründlich evaluiert.
Die Mitglieder des Fachbeirats haben zunächst eruiert und detailliert besprochen, nach welchen Gesichtspunkten eine Umbenennung als notwendig zu erachten ist und entsprechend einer Mehrheit innerhalb des Fachbeirats ein Vorschlag zur Umbenennung abgegeben werden sollte. Dabei wurde festgehalten, dass besonders für Namensgeber, deren Lebensgeschichte in Zusammenhang mit der Zeit des Nationalsozialismus steht, eine Mitgliedschaft in NS-Organisationen allein nicht per se als Entscheidungskriterium ausreichen könne, sondern in den entsprechenden Einzelfällen sehr genau geprüft werden muss, wie die Haltung der jeweiligen Individuen zum NS-Regime und zur NS-Ideologie (auch gegenüber den staatlichen repressiven und Verfolgungsmaßnahmen) ausgesehen hat. Dahingehend wurden auch überlieferte Spruchkammerverfahren noch einmal kritisch hinterfragt und mit zeitgenössischen Personalunterlagen etwa aus dem Bundesarchiv verglichen. In weiteren schwierigen Fällen wurde eingehend und unter Berücksichtigung des jeweils relevanten historischen Kontexts geprüft, ob eine Umbenennung zu rechtfertigen wäre. In Fällen, bei denen keine Empfehlung zur Umbenennung ausgesprochen wird, weist der Fachbeirat aber darauf hin, dass zusätzliche Informationsmöglichkeiten in Verbindung mit den Straßennamenschildern erstrebenswert sind. Dies gilt aber letztlich für alle nach Personen benannten Straßennamen; diese sollen, wie bereits oben beschrieben, über das digitale Stadtlabor mit Kurzbiografien und weiteren Informationen versehen werden (und via QR-Code an den Schildern/Straßen selbst).
Explizit sei hier auch darauf hingewiesen, dass bei künftigen Um- oder Neubenennungen vermehrt Frauen als Namenspatronin Beachtung finden sollten, da diese bei der bisherigen Benennung von Straßennamen deutlich unterrepräsentiert sind. 


Nach eingehender Prüfung empfiehlt der Fachbeirat schließlich die Umbenennung der folgenden Straßennamen:

Den folgenden Erläuterungen liegen die ausführlichen Dossiers [Anlage 2] zugrunde, die dem Stadtrat ebenfalls vorgelegt werden.

1. Becker, Julius Maria
Becker hatte sich von der „Machtübernahme“ der Nationalsozialisten einen Aufschwung für sein eigenes literarisches Schaffen erhofft und versucht, sich opportunistisch in Stellung zu bringen. Seine Mitgliedschaft im „Kampfbund für deutsche Kultur“, einer Organisation, deren Gründung in seiner Wohnung stattfand und die maßgeblich von ihm mitgetragen wurde, ist als solcher Versuch zu verstehen. Selbst wenn sich Becker im Zuge des Entnazifizierungsverfahrens nach 1945 als „Opfer“ des NS-Regimes darzustellen versuchte, kann davon ausgegangen werden, dass die Distanz zum Regime in späteren Jahren nicht die Folge seiner Aktivitäten war, sondern schlichtweg der Tatsache geschuldet gewesen ist, dass Becker nicht als bedeutender Literat wahrgenommen worden war. Schon zu Beginn der 1930er Jahre war das Interesse an den Arbeiten Beckers geschwunden, so dass die Hinwendung zum Nationalsozialismus in erster Linie aus opportunistischen Hoffnungen entstanden sein dürfte. Dem Autor und Bühnenschöpfer war nicht aufgrund der „Machtergreifung“ der Erfolg verwehrt, sondern aufgrund kaum vorhandenen Interesses an seinen Arbeiten. Er musste nicht mit Verfolgung rechnen und erlebte folglich auch, was festzuhalten bleibt, kein „Inneres Exil“. Gerade aufgrund seines aktiven Versuchs, Anschluss an das NS-Regime und dadurch einen exponierten Status zu erhalten, wird eine Umbenennung empfohlen.

2. Dinges, Josef
Der Kleiderfabrikant Josef Dinges war zwischen 1940 und 1944 „Textilsachbearbeiter“ im Ghetto Lodz/Litzmannstadt. Diese Tätigkeit hatte er im Zuge des Entnazifizierungsprozesses (Meldebogen vom 9. Mai 1946) allerdings nicht erwähnt. Aufgrund des Kontextes dieses Wirkens, das im Zusammenhang mit Zwangsarbeit und der Vernichtung der europäischen Juden durch das NS-Regime steht, kann in diesem Fall kein anderer Schluss erfolgen, als eine Umbenennung zu empfehlen. Es wird hier zudem darauf hingewiesen, dass eine ausführliche Prüfung bei der Erstbenennung der Straße nicht stattgefunden zu haben scheint.

3. Heim, Georg
Georg Heim (Lehrer, Politiker sowie Präsident der Bayerischen Landesbauernkammer) war zwar kein direkter Unterstützer des Nationalsozialismus, aber ein genauer Blick auf sein Leben lässt deutlich antisemitische Züge erkennen, die aufgrund der von ihm bekleideten Ämter durchaus eine politische bzw. juristische Wirkung entfalteten. Heim war bereits in der Weimarer Republik ein Gegner derselben, der sich kaum bemühte, seine „Demokratiefeindlichkeit“ zu camouflieren. Zwar hatte er sich 1933 aus dem öffentlichen Leben zurückgezogen, seine vorherigen Äußerungen werden jedoch als schwerwiegend genug bewertet, um eine Umbenennung zu empfehlen.

4. Pfeifer, Valentin
Der Lehrer und Heimatschriftsteller Valentin Pfeifer hatte zunächst überwiegend „Heimatliteratur“ und Märchen mit einem Fokus auf den Spessart veröffentlicht. Zunehmend hatte er sich seit 1933 jedoch dem Nationalsozialismus zugewandt und war in mehreren NS-Organisationen aktiv:

1933 – 1945                 Mitglied des NS-Lehrerbunds
1933/35 – 1945         Mitglied der NSDAP [Mitglieds-Nr. 3 560 723, Mitgliedsbuch Juli 1936]
1934 – 1945                 Mitglied der NS-Volkswohlfahrt und des Reichsluftschutzbunds
1934 – 1938/45         Mitglied der Reichsschrifttumskammer
1935 – 1945                 Mitglied im Volksbund für das Deutschtum im Ausland
1936/37 – 1945         Mitglied im Reichskolonialbund

Seine literarischen Werke haben sich darüber hinaus stärker dahingehend verändert, dass diese auch Elemente der NS-Ideologie aufgenommen und damit weiterverbreitet haben. Seine im Jahr 1936 erfolgte Veröffentlichung „Das Jahr des Bauernbuben“ ist beispielsweise in diesem Sinn zu deuten. In seiner Funktion als Rektor an der Volksschule in Aschaffenburg-Damm (1942) hatte er gleichfalls Einfluss auf Schüler*innen und deren Lerninhalte an besagter Einrichtung. Aufgrund der Nähe und aktiven Förderung nationalsozialistischer Ideen, selbst wenn diese in erster Linie literarischer und kultureller Art waren, wird eine Umbenennung in diesem Fall empfohlen.

5. Roth, Ludwig
Der Former Ludwig Roth war ein aktiver Nationalsozialist und zu sehr in die verschiedenen Organisationen des NS-Regimes verstrickt, um ein Antifaschist gewesen zu sein. Das Argument, Roth sei nur in die NSDAP eingetreten, um seiner wirtschaftlichen Notlage zu entkommen, überzeugt nicht. Hinzu kommt, dass er ab September 1940 als Oberfeldwebel im Frontstalag 181 (“Frontstammlager” = Gefangenenlager) im französischen Saumur stationiert war. Zwar lässt sich wegen der dürftigen Quellenlage nicht genau rekonstruieren, welche Rolle er im Lagerleben gespielt hat, als Offizier dürfte er jedoch einen gewissen Anteil an den Abläufen gehabt haben. Die Frontstalags waren explizit für französische „Kolonialtruppen“ aus Afrika oder „Indochina“ eingerichtet worden, um diese zu segregieren. Die Kriegsgefangenen, insbesondere in Saumur, wurden zudem wie in einem „menschlichen Zoo“ vorgeführt und deutsche Soldaten, die das Lager bisweilen besuchten, posierten auf Fotos mit den afrikanischen Männern. (Vgl. zu dieser Problematik auch ausführlich: Belkacem Recham, Les indigènes nord-africains prisonniers de guerre (1940-1941), in: Guerres mondiales et conflits contemporains 223 (2006) H. 3, S. 109-121; Armelle Mabon, La singulière captivité des prisonniers de guerre coloniaux durant la Seconde Guerre mondiale, in: French Colonial History 7 (2006), S. 181-197. Dieser explizit gelebte oder zumindest geduldete Rassismus bildet neben Roths Einbettung in die NS-Strukturen seit 1933 ausreichend Anlass, eine Umbenennung zu empfehlen.)

6. Scheppler, Paul
Der Jurist Paul Scheppler kann nur schwer als „Mitläufer“ betrachtet werden, auch wenn in seinem Entnazifizierungsverfahren so entschieden worden war. Bis 1945 war er Richter und bekleidete zeitgleich mehrere juristische NS-Ämter. Darüber hinaus hatte er einen maßgeblichen Anteil an der Gleichschaltung des bayerischen Richtervereins gemäß den nationalsozialistischen Anordnungen und Vorstellungen. Seine Veröffentlichungen weisen außerdem eine unterstützende Haltung gegenüber dem Nationalsozialismus auf. Juristisch und aufgrund bestehender Beziehungen war es ihm nach 1945 möglich, ein zunächst gegen ihn sprechendes eindeutiges Urteil in ein gegenteiliges zu verwandeln und eine Einstufung als „Mitläufer“ zu erreichen. Aufgrund seiner pro-nationalsozialistischen Einstellung und entsprechender Handlungen, auch in seiner Funktion als Richter, wird eine Umbenennung in diesem Fall empfohlen.

7. Stenger, Erich
Der Fotochemiker, Sammler und Experte für Fotogeschichte Erich Stenger suchte aktiv den Anschluss an das NS-Regime, da er auf seine exponierte Stellung als ausgewiesener Kenner im Bereich der Fotografie auch in den Jahren des Nationalsozialismus nicht verzichten wollte. Sein Opportunismus ging jedoch so weit, dass er aktiv versuchte, die Errungenschaften jüdischer Kollegen in seinem Expertisenbereich zu minimieren und auch im Zuge seiner Arbeit in Joseph Goebbels „Kommission zur Bewahrung von Zeitdokumenten, Sektion Bildpresse“ zu schmälern. Kurzum: Die eigene Karriere und Stellung wogen für Stenger schwerer als eine kritische Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus. Ihm kann daher ein aktiver Geschichtsrevisionismus antisemitischer Prägung nachgewiesen werden, weshalb der Fachbeirat in diesem Fall eine Umbenennung empfiehlt.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht des Stadt- und Stiftsarchivs wird zustimmend zur Kenntnis genommen 
(Anlage 1). 
  1. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Umbenennung der nachfolgend aufgeführten Straßen wird zugestimmt.

  • Julius Maria Becker
  • Josef Dinges
  • Georg Heim
  • Valentin Pfeifer
  • Ludwig Roth
  • Paul Scheppler
  • Erich Stenger

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2

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5. / PL/7/5/23. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Herrn Phuong Duc Phung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 5PL/7/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 26.04.2023 hat der Stadtjugendring mitgeteilt, dass xxx nunmehr die Vertretung für xxx als beratendes Mitglied für den Stadtjugendring ist. 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt folgender Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu: xxx wird als Vertreter von xxx bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PL/7/6/23. Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 6PL/7/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssitzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen.

Als Ersatz für Herrn xxx der KI Aschaffenburg, der diese Aufgabe ab sofort nicht mehr wahrnehmen kann, wurde Herr xxx vorgeschlagen. Herr xxx scheidet aus dem Seniorenbeirat aus.

.Beschluss:

I. Ab sofort wird Herr xxx als Mitglied für die Kommunale Initiative (KI) in den Seniorenbeirat berufen. Herr xxx scheidet aus dem Gremium aus.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PL/7/7/23. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 7PL/7/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2022 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung der Stadt Aschaffenburg und der Hospital-Stiftung am 23.03.2023 von der AKDB erstellt.

Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2022” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

Die Haushaltseinnahme- und Ausgabereste wurden vom Haupt- und Finanzsenat in der Sitzung am 20.03.2023 beschlossen.

.Beschluss:

 
1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr
2022 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2022” werden zur Kenntnis 
genommen.

2. Die - ungedeckten - über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von                        20.395.263,45 €
(Seite 1261 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von                                    734.794,62 €
(Seite 1265 der Jahresrechnung – Haushaltsüberschreitungen)

3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        14.474.649,05 €
(Seite 32 der Drucksache)

4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        10.668.961,54 €
gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
KommHV, und zwar

neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt                  1.413.163,60 €
(Seiten 35 bis 36 der Drucksache)

und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        31.621.638,36 €
(Seiten 37 bis 39 der Drucksache)
wird zur Kenntnis genommen.

6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die 
Jahresrechnung 2022 mit dem Betrag von                                333.603.239,54 €
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Hiervon entfallen auf den 
Verwaltungshaushalt                                                        282.863.969,10 €
Vermögenshaushalt                                                          50.739.270,44 €

Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit                          20.273.049,88 €

Der Allgemeinen Rücklage wird der
Betrag in Höhe von                                                        7.883.373,21 €
entnommen


Darüber hinaus wird der Sonderrücklage Baugebiet Anwandeweg
ein Betrag von                                                                2.478.321,93 €
entnommen

Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2022 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

  1. Die Jahresrechnung 2022 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen

im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von                                1.387.900,86 €

im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von                                   208.724,30 €

der Gesamthaushalt beträgt damit                                        1.596.625,16 €

Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den 
Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von                           128.936,48 €

Der Allgemeinen Rücklage
wird ein Betrag in Höhe von                                                      59.787,82 €
entnommen.

Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von                                          0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von                                      27.000,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden nicht übertragen.

Die Jahresrechnung 2022 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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8. / PL/7/8/23. Änderung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen; Namentliche Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 8PL/7/8/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Johannes Büttner aus der KI und dem Beitritt zur GRÜNEN-Stadtratsfraktion erfolgte eine Neuverteilung einiger Ausschusssitze. 

Als Ausschussmitglieder werden in die nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) gebildeten Ausschüsse nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 GeschO i. V. m. Art. 33 Abs. 1 GO entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen, Gruppen und Ausschuss-gemeinschaften die folgenden Stadtratsmitglieder bestellt:

Die umseitig genannten Personen wurden von den Fraktionen/Parteien/Wählergruppen benannt.

.Beschluss:

I. 
1. Herr Stadtrat Johannes Büttner verliert kraft gesetzlicher Regelung in Art. 33 Abs. 3 Satz 2 GO seine bisherigen Funktionen als Mitglied oder stellvertretendes Mitglied der KI in allen Ausschüssen des Stadtrates.
2. Unter Berücksichtigung der zuvor beschlossenen Änderung der Sitzverteilung für die nach der Geschäftsordnung des Stadtrates bestehenden Ausschüsse werden folgende Personen  als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied neu bestellt oder abbestellt: 

2.1 Haupt- und Finanzsenat

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
GRÜNE
Thomas Giegerich
Moritz Mütze
Johannes Büttner
neu
AG KI/ÖDP
Bernhard Schmitt
Jürgen Zahn

anstelle
KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn


Zusätzlich:
Johannes Büttner (GRÜNE) wird als 1. Stellvertreter des Mitglieds Thomas Mütze (GRÜNE) anstelle von Thomas Giegerich (GRÜNE) bestellt.

2.2 Planungs- und Verkehrssenat

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
entfällt
SPD
Uwe Flaton
Klaus Herzog
Anne Lenz-Böhlau
neu
GRÜNE
Johannes Büttner
Thomas Mütze
Gabriele Fleckenstein
neu
AG KI/ÖDP
Jürgen Zahn 
Bernhard Schmitt

anstelle
KI
Johannes Büttner
Jürgen Zahn


Zusätzlich:
Gabriele Fleckenstein (GRÜNE) wird als 2. Stellvertreterin des Mitglieds Stefan Wagener (GRÜNE) anstelle von Dr. Nicole Holzheu (GRÜNE) bestellt.

Dr. Nicole Holzheu (GRÜNE) wird als 2. Stellvertreterin für Rosemarie Ruf (GRÜNE) anstelle von Gabriele Fleckenstein (GRÜNE) bestellt.

2.3 Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
GRÜNE
Thomas Giegerich
Katharina Koch
Johannes Büttner
neu
AG KI/ÖDP
Bernhard Schmitt 
Jürgen Zahn

anstelle
KI
Jürgen Zahn
Johannes Büttner

anstelle

Leonie Kapperer



Zusätzlich:
Johannes Büttner (GRÜNE) wird als 1. Stellvertreter des Mitglieds Moritz Mütze (GRÜNE) anstelle von Thomas Giegerich (GRÜNE) bestellt.

2.4 Kultursenat

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
GRÜNE
Johannes Büttner
Katharina Koch
Dr. Nicole Holzheu
neu
AG KI/ÖDP
Bernhard Schmitt 
Jürgen Zahn

anstelle

Leonie Kapperer



2.5 Senat für Sport- und Gesundheit

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
GRÜNE
Thomas Giegerich
Moritz Mütze
Niklas Wagener
neu
AG KI/ÖDP
Jürgen Zahn
Bernhard Schmitt

anstelle
ÖDP
Bernhard Schmitt



Zusätzlich:
Johannes Büttner (GRÜNE) wird als 2. Stellvertreter des Mitglieds Katharina Koch (GRÜNE) anstelle von Thomas Giegerich (GRÜNE) bestellt.

2.6 Bildungssenat

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
GRÜNE
Moritz Mütze
Johannes Büttner
Katharina Koch
neu
AG KI/ÖDP
Bernhard Schmitt
Jürgen Zahn

anstelle
UBV
Dr. Lothar Blatt



Zusätzlich:
Johannes Büttner (GRÜNE) wird als 1. Stellvertreter des Mitglieds Thomas Mütze (GRÜNE) anstelle von Moritz Mütze (GRÜNE) bestellt.

2.7 Stadthallensenat

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
entfällt
SPD
Manuel Michniok
Tobias Wüst
Anne Lenz-Böhlau
neu
GRÜNE
Thomas Giegerich
Thomas Mütze
Johannes Büttner
neu
AG KI/ÖDP
Jürgen Zahn 
Bernhard Schmitt


Zusätzlich:
Thomas Mütze (GRÜNE) wird als 1. Stellvertreter des Mitglieds Dr. Nicole Holzheu (GRÜNE) anstelle von Thomas Giegerich (GRÜNE) bestellt.

Johannes Büttner (GRÜNE) wird als 2. Stellvertreter des Mitglieds Gabriele Fleckenstein (GRÜNE) anstelle von Thomas Giegerich (GRÜNE) bestellt.

2.8 Werksenat

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
GRÜNE
Johannes Büttner
Stefan Wagener
Niklas Wagener
neu
AG KI/ÖDP
Jürgen Zahn 
Bernhard Schmitt

anstelle
UBV
Dr. Lothar Blatt



2.9 Digitalisierungs- und Organisationssenat

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
entfällt
SPD
Anne Lenz-Böhlau
Uwe Flaton 
Erika Haas
neu
GRÜNE
Thomas Mütze
Johannes Büttner
Stefan Wagener
neu
AG KI/ÖDP
Jürgen Zahn 
Bernhard Schmitt


Zusätzlich:
Stefan Wagener (GRÜNE) wird als 1. Stellvertreter des Mitglieds Dr. Nicole Holzheu (GRÜNE) anstelle von Thomas Mütze (GRÜNE) bestellt.

2.10 Rechnungsprüfungsausschuss

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
GRÜNE
Gabriele Fleckenstein
Thomas Giegerich
Dr. Nicole Holzheu
anstelle
AG KI/ÖDP
Bernhard Schmitt 
Johannes Büttner
Leonie Kapperer

Zusätzlich:
Das Mitglied Dr. Lothar Blatt (UBV) wird mit sofortiger Wirkung und bis zum 30.11.2023 zum stellvertretenden Vorsitzenden anstelle von Bernhard Schmitt (ÖDP) bestellt.

2.11 Wirtschaftsförderungsausschuss

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
AG FDP/UBV
Thomas Klein
Karsten Klein
Dr. Lothar Blatt
anstelle
AG KI/ÖDP
Thomas Klein*
Bernhard Schmitt
Jürgen Zahn
*fraktionsfremdes Mitglied 

Zusätzlich: 
Der Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e.V. ist kein beratendes Mitglied des Wirtschaftsförderungsausschusses mehr.

2.12 Personalausschuss

Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu
AG FDP/UBV
Thomas Klein
Dr. Lothar Blatt
Karsten Klein
anstelle
AG KI/ÖDP
Bernhard Schmitt 
Dr. Lothar Blatt*
Johannes Büttner
*fraktionsfremdes Mitglied 

2.13 Steuersenat
Herr Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) wird anstelle von Herrn Thomas Klein (FDP) für die Ausschussgemeinschaft KI/ÖDP/FDP/UBV zum Mitglied bestellt. 

2.14 Jugendhilfeausschuss
Herr Stadtrat Jürgen Zahn (KI) wird zum 1. Stellvertreter des Mitglieds Thomas Klein (FDP) der Ausschussgemeinschaft KI/ÖDP/FDP/UBV anstelle von Bernhard Schmitt (ÖDP) bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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9. / PL/7/9/23. Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 9PL/7/9/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die in den Satzungen der Zweckverbände vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Verbandsräte (Sitze) der Verbandsversammlungen werden wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.10.2022 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg anhand des Verfahrens Hare-Niemeyer analog verteilt.

II. Die Rechtsgrundlagen der Bestellung der Stadtratsmitglieder zu Verbandsräte und deren Stellvertreter im Einzelnen:

1. Nach §§ 3, 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau sind acht Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender bzw. als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden der Verbandsversammlung (gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung) an. 

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Herrn Stadtrat Johannes Büttner aus der KI und Beitritt zur GRÜNEN-Stadtratsfraktion -
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

2. Nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg sind acht Verbandsräte und je zwei Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehören kraft seines Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Herrn Stadtrat Johannes Büttner aus der KI und Beitritt zur GRÜNEN-Stadtratsfraktion -
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

3. Nach §§ 6, 7 der Satzung des Zweckverbandes Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg sind fünf Verbandsräte und je ein Stellvertreter von der Stadt Aschaffenburg zu entsenden. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender der Verbandsversammlung an (§ 7 Abs. 1 und § 12 der Satzung). 

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Herrn Stadtrat Johannes Büttner aus der KI und Beitritt zur GRÜNEN-Stadtratsfraktion -
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

Die Fraktionen/Parteien/Wählergruppen haben die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. 
1. Die in den Satzungen der Zweckverbände vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Verbandsräte (Sitze) der Verbandsversammlungen werden wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg anhand des Verfahrens Hare-Niemeyer analog verteilt. 
2. Folgende Personen werden neu als Mitglied oder als stellvertretendes Mitglied anstelle der bisherigen Vertreter*innen bestellt:

Zweckverband Sparkasse 
Aschaffenburg-Alzenau 
Fraktion/Gruppe
Mitglied
Stellvertreter(in)

neu:
AG FDP/UBV
Thomas Klein
Karsten Klein
anstelle:
AG KI/ÖDP
Johannes Büttner
Thomas Klein*
Zweckverband Klinikum Aschaffenburg-Alzenau 
Fraktion/Gruppe
Mitglied
1. Stellvertreter(in)
2. Stellvertreter(in)
neu:
AG FDP/UBV
Dr. Lothar Blatt
Karsten Klein
Thomas Klein
anstelle:
AG KI/ÖDP
Dr. Lothar Blatt*
Bernhard Schmitt
Johannes Büttner
Zweckverband FOS/BOS Aschaffenburg
Fraktion/Gruppe
Mitglied
Stellvertreter

neu:
AG KI/ÖDP/FDP/UBV
Bernhard Schmitt
Dr. Lothar Blatt

anstelle:
AG KI/ÖDP/FDP/UBV
Thomas Klein
Johannes Büttner


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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10. / PL/7/10/23. Bestellung eines Stadtratsmitglieds in den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 10PL/7/10/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbau GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg geborenes Mitglied kraft seines Amtes ist und acht weitere Mitglieder vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg entsandt werden müssen. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.

Die in den Gesellschaftsverträgen / Satzungen der einzelnen Gesellschaften der Stadt Aschaffenburg vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Sitze) werden wie bisher entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.10.2022 im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt (Verfahren nach Hare-Niemeyer). 

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Herrn Stadtrat Johannes Büttner aus der KI und Beitritt zur GRÜNEN-Stadtratsfraktion -
Neuberechnung der Sitzverteilung für die Ausschüsse des Stadtrates”
verwiesen.

.Beschluss:

I. 
1. Die in den Gesellschaftsverträgen / Satzungen der einzelnen Gesellschaften der Stadt Aschaffenburg vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Sitze) werden wie bisher entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt (Verfahren nach Hare-Niemeyer). 
2. Folgende Person wird neu als Mitglied in den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH anstelle des bisherigen Vertreters entsandt:


Fraktion/Gruppe
Mitglied
neu:
AG FDP/UBV
Karsten Klein
anstelle:
AG KI/ÖDP
Jürgen Zahn

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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11. / PL/7/11/23. Änderungen bei der Bestellung von Mitgliedern in - den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain - den Beirat der Aschaffenburg-Miltenberg-Nahverkehrs GmbH (AMINA)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 19.06.2023 ö Beschließend 11PL/7/11/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Rechtsgrundlage für die Bestellung der Mitglieder in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes ist § 9 der geltenden Verbandssatzung.

Danach hat die kreisfreie Stadt Aschaffenburg vier Vertreter und je vier Stellvertreter(innen) zu bestellen (gem. § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung).

Die Bestellung dieser Mitglieder und eines Stellvertreters für jedes Mitglied erfolgt durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (gem. § 9 Abs. 2 und Abs. 3 der Verbandssatzung). Zuvor erfolgt die Zuordnung der vier Sitze auf die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer analog.

Hinsichtlich der Sitzverteilung wird auf die vorherige Beschlussvorlage zum TOP “Austritt von Herrn Stadtrat Johannes Büttner aus der KI und Beitritt zur GRÜNEN-Stadtratsfraktion verwiesen.

2. Nach § 8a des AMINA-Gesellschaftervertrags besteht der Beirat der AMINA aus den bisherigen Mitgliedern der Arbeitsgruppe ÖPNV in der Region Bayerischer Untermain. Der ARGE ÖPNV gehören wiederum nach § 5 Abs. 5 der Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg vom 18.10.1995 von jeder im Stadtrat vertretenen Fraktion und Ausschussgemeinschaft ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied an.

.Beschluss:

I. 
1. Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain

Fraktion/Gruppe
Mitglied 
Stellvertreter*in
neu: 
AG KI/ÖDP/FDP/UBV
Thomas Klein
Bernhard Schmitt
anstelle:
AG KI/ÖDP/FDP/UBV
Johannes Büttner
Thomas Klein

2. Beirat der Aschaffenburg-Miltenberg-Nahverkehrs GmbH (AMINA)

Herr Stadtrat Jürgen Zahn (KI) wird anstelle von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (GRÜNE) zum Mitglied in den Beirat bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 21.09.2023 15:41 Uhr