Datum: 20.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/6/1/23 Zwischenbericht zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg Referent: Stefan Lehnert (ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH)
2PVS/6/2/23 Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
3PVS/6/3/23 Umweltstraße Luitpoldstraße Abschlussbericht - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.06.2023
4PVS/6/4/23 Deutschlandticket - Allgemeine Vorschrift
5PVS/6/5/23 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden - Feststellungsbeschluss
6PVS/6/6/23 Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07) zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage
7PVS/6/7/23 Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07). - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und die (erneute) Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss
8PVS/6/8/23 Behandlung der Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) - vom 06.03.2023 wegen "Bewohnerparkausweise Innenstadt" - vom 24.03.2023 wegen "Ausweitung Bewohnerparken" und Bekanntgabe der Stellungnahmen der Verwaltung vom 13.03.2023 bzw. 24.04.2023 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 14.06.2023
9PVS/6/9/23 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 20.09.2021 wegen "Tempo 30 in der Obernauer Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.04.2023

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1. / PVS/6/1/23. Zwischenbericht zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg Referent: Stefan Lehnert (ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.04.2023 ö Beschließend 1PVS/4/1/23
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Beschließend 1PVS/6/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat die Erarbeitung des Wohnungsmarktkonzeptes an das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg vergeben. Der offizielle Prozessauftakt fand verwaltungsintern am 10. Oktober 2022 statt. Der Abschluss des Projektes ist für das erste Quartal 2024 vorgesehen. 

Der Bearbeitungsprozess durch das Büro ALP ist in neun modulare Phasen gegliedert: 

Modul 1 – Wohnungsnachfrage in Aschaffenburg 
Modul 2 – Wohnungsangebot in Aschaffenburg 
Modul 3 – Sozialer (geförderter) und preisgünstiger Wohnungsbau 
Modul 4 – Wohnflächenpotenziale in Aschaffenburg 
Modul 5 – Wohnungsmarktprognose qualitativ und quantitativ 
Modul 6 – Wohnungsmarkt-Steuerungsinstrumente einer Kommune 
Modul 7 – Exkurs Baulandstrategie und Baulandmobilisierung 
Modul 8 – Erstellung eines Handlungsprogramms 
Modul 9 – Termine, Organisations-/Beteiligungsprozess, Ergebnisse 

Zwischenergebnisse 
Erste Ergebnisse der Auswertung von Sekundärdaten, u. a. aus dem Melderegister, der erste Entwurf der Wohnungsmarktprognose sowie die Basisauswertung der Haushaltsbefragung, in die 5.000 Aschaffenburger Haushalte einbezogen wurden, liegen vor. Im Folgenden werden zentrale (Zwischen-) Ergebnisse schlaglichtartig dargestellt: 
Rahmenbedingungen: 

Veränderung des Zinsumfeldes seit Anfang 2022 – Erhebliche Veränderung der Rahmenbedingung für Investierende und private Haushalte | Weiter steigende Kosten für Baumaterial und Bauleistungen | Im Zusammenspiel wird die Eigentumsbildung privater Haushalte, wie auch ein marktgerechter Neubau durch Investoren deutlich erschwert. 
Massiv gestiegene Energiekosten seit Mitte 2022 – im Zusammenspiel mit der Mietpreisdynamik und steigenden Nebenkosten steigt die Wohnkostenbelastung der Haushalte 
Unterdurchschnittliche Beschäftigungsentwicklung am Arbeitsort (nur sehr moderater Zuwachs an Arbeitsplätzen) | Dynamische Entwicklung der Beschäftigung am Wohnort Aschaffenburg 
Steigendes Pendleraufkommen | Verflechtungsintensität mit dem Umland nimmt tendenziell ab | Wachsende Bedeutung als Wohnstandort für andere Arbeitsmarktstandorte 

Weitgehend stabile Situation bezogen auf Leistungsbezieher (Arbeitslosenquote von ca. 5,2 %) | Hohes Kaufkraftniveau, aber relativ geringe Dynamik | Teilräumlich sehr heterogene Sozialstrukturen, z. T. Polarisierungs-/ Segregationstendenzen 

Stadtstruktur/Angebotsstruktur: 
Heterogene Stadtstruktur: Lage, Charakteristik und infrastrukturelle Situation der einzelnen städtischen Teilräume
Struktur Wohnungsbestand: Knapp 39.000 WE (ca. 71 % im Geschosswohnungsbau) | Knapp zwei Drittel der Wohnungen sind Mietwohnraum | Sozialorientierte Vermieter mit ca. 20 % des Mietwohnungsbestandes – wichtige Kooperationspartner der Stadt 
42 % des Gebäudebestandes aus den 1950er bis 1970er Jahren – Fokusbestände hinsichtlich Energetik, Barrierearmut und Anpassungen an aktuelle Nachfrage 
Fast 4.000 Fertiggestellte Wohnungen seit 2011– Fokus Geschosswohnungsbau (80%) | Hohe Neubauintensität im regionalen Kontext | 86% der zusätzlichen Wohnungen im Neubau; ca. 14 % durch Ausbau/Nutzungsänderung | Räumliche Schwerpunkt des Neubaus in Aschaffenburg Ost (33 % der Neubautätigkeit), Damm (20 %), Innenstadt (16 %) Schwein-heim (13 %) 



Demografie

Dynamische Bevölkerungsentwicklung: Hauptwohnsitze +4.350 Personen (+6,4 %); Nebenwohnsitze: -1.550 Personen (-37 %) | Innenstadt (22 %), Damm (19 %), Schweinheim (17 %) und Aschaffenburg Ost (13 %) Einwohnerschwerpunkte | Heterogene Bevölkerungs-entwicklung: Nebeneinander von dynamisch wachsenden und stagnierenden bis schrumpfenden Stadtteilen; Ursachen: Heterogene Bevölkerungs- und Altersstrukturen sowie Neubautätigkeit 
Kontinuierliches Geburtendefizit: Steigende Tendenz bei den Geburten, steigende Zahl von Sterbefällen | Stabile Wanderungsgewinne (Ausnahme 2020 – pandemiebedingt) | Wanderungsgewinne in nahezu allen Ziel- und Altersgruppen: Schwerpunkt 18- bis 30-Jährige | Verluste in den Stadt-Umland-Raum, v. a. Familien, Zuzüge v. a. aus Bayern und Hessen | Fokus Zuziehender auf zentralen Quartieren (Innenstadt, Aschaffenburg Ost) | Binnenwanderungen aus den zentralen Lagen in Richtung periphererer Lagen 
Versorgungswirkung durch Neubau: 74 % der Neubaubezieher im Einfamilienhaussegment haben bereits vorher in Aschaffenburg gewohnt, im Geschosswohnungsbau ist es gut die Hälfte, ca. 51 % (Insgesamt 59 %) | Fokus EFH: Schwerpunkt Familien- und Paarhaushalte überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche / Geschosswohnungsbau stärkere Ansprache Älterer (50+) sowie von 18- bis 30-Jährigen 
Verschiebung der Altersstruktur: Anzahl Kinder und Jugendlichen steigt (Schul-/ Kitabedarf), jedoch sinkender Anteil an der Gesamtbevölkerung; Sinkender Anteil von Personen im Erwerbsalter (absolut noch wachsend); durchaltern der vier Gruppen; Babyboomer gehen in den nächsten Jahren in Rente; Noch geringer Anteil an Senioren, jedoch deutliche Zuwächse (veränderte Anforderungen und Bedürfnisse) | Heterogene Altersstrukturen auf Stadtteil-/Quartiersebene: Viele Kinder und Jugendliche in Aschaffenburg Ost, Gailbach, Obernau, wenige in der Innenstadt und Leider; Hoher Anteil von Senioren in Leider, Nilkheim Obernauer und Österreicher Kolonie sowie Strietwald 

Hohes Potenzial durch Generationenwechsel im Einfamilienhaussegment: ca. 1.010 WE kurz bis mittelfristig; etwa zusätzliche 1.040 WE langfristig | Schwerpunkträume des Generationenwechsels: Schweinheim, Strietwald, Nilkheim, Damm 

Wohnungsmarktprognose
Erwartung der Fortsetzung der dynamischen Bevölkerungsentwicklung bis 2030 und darüber hinaus (+5.080 Einwohner, +6,9 % bis 2040 in der Basisvariante) - entspricht+267 Einwohnern p. a. (Zum Vergleich: 2011 bis 2021: +280 EW p.a.) 
Fortsetzung altersstruktureller Verschiebung, Anteil von Kindern und Jugendlichen sowie Haushalten im Erwerbsalter sinkt. Anteil von Senioren steigt deutlich 

Zahl der (nachfragerelevanten) Haushalte steigt um ca. 2.970 Haushalte bis 2040 (+8,3 %) +156 Haushalte p. a. | Singularisierung setzt sich infolge des demografischen Wandels fort; insbesondere die Zahl von Seniorenhaushalten wächst 
Neubaubedarf von 4.620 WE bis 2040 in der Basisvariante; 243 WE p. a. (2011 bis 2022: 331 WE p. a.) 

Haushaltsbefragung
Hohe Wohnzufriedenheit – Teilräumlich höhere Unzufriedenheit in Stadtmitte und Damm 
Heterogene Einkommens- und Sozialstruktur auf kleinräumiger Ebene – Einkommensunterschiede zwischen Mietern und Eigentümern; unterdurchschnittliche Einkommenssituation v. a. bei jüngeren Singlehaushalten (bis 30 Jahre), Alleinerziehenden und Seniorensinglehaushalten 
Etwa 51 % der Haushalte in den EOF-Stufen 1 bis 3; nur gut 10 % im Rahmen der städtischen Zusatzförderung förderfähig: Höchste Anteile „förderwürdiger“ Haushalte: Junge Singles, Familien mit minderjährigen Kindern, Alleinerziehende und Senioren 
Hohe Wohnkostenbelastung bei Mietern (37 %), moderate bei Eigentümern (20 %); rund 22 % der Mieter mit erhöhter (30 bis 40 %) und 32 % mit hoher Wohnkostenbelastung (40 % u. m.): Höchste Belastung: Singlehaushalte insgesamt, Alleinerziehende, alleinlebende Senioren. 
Gut 36 % der Haushalte mit Umzugswunsch – Kaum Veränderungen durch aktuelle Energiesituation | Häufigster Umzugswunsch bei jungen Singlehaushalten, Paarhaushalten, Familien und Alleinerziehenden, geringster bei Senioren 
45 % der Umzugswilligen in EOF-Stufen, 9 % in städtischem Förderprogramm 
57 % möchten im Eigentum wohnen (davon 43 % im Einfamilienhaus); 43 % möchten nach dem Umzug zur Miete wohnen | Häufigste Umzugsgründe bei Mietern: Erwerb von Wohneigentum, Wohnung ist zu klein, Wunsch nach besserer Ausstattung; Häufigster Umzugswunsch bei Eigentümern: Wohnung ist nicht altersgerecht, Wohnung ist zu klein, Wohnung ist zu groß 

Erhebliche Veränderungsbereitschaft der Haushalte bei Wohnungswechsel: Mehrzahl der Haushalte möchte sich vergrößern; v. a. Ältere (50+ und Senioren) sind bereit sich zu verkleinern; Herausforderung „mismatch“ aufzulösen 
Fokusgruppe städtisches Förderprogramm: Gut 10 % aller Haushalte; größte Zielgruppe: Singlehaushalte zwischen 30 und 65 Jahre, Familien mit minderjährigen Kindern (25 % Kindern), Paare, Senioren 
Etwa 30 % aller Haushalte mit (latentem) Handlungsbedarf aufgrund hoher Wohnkosten-belastung, geringer Wohnzufriedenheit, beengten Wohnverhältnissen oder bestehendem kurzfristigen Umzugswunsch (dominanter Haushaltstyp: Familien mit minderjährigen Kindern) | Rund 65 % der Haushalte mit (latentem) Handlungsbedarf in EOF-Stufen 1 bis 3; knapp 10 % in städtischem Programm 

Nächste Schritte 
Die Zusammenfassung stellt die Bearbeitungsstand Mitte Februar 2023 dar. Vertiefende und evaluierende Auswertungen zum geförderten Wohnungsbestand/bezahlbaren Wohnen, die Auswertung wohnungswirtschaftlicher Daten sozialorientierter Bestandshalter sowie Analysen zum Thema Zweckentfremdung sowie zu Wohnungsbaupotenzialen erfolgen derzeit. Ferner wird die Befragung vertiefend hinsichtlich der Schwellenhaushalte (städtisches Förderprogramm) sowie der Haushalte mit Handlungsbedarf ausgewertet. Parallel wird ein „Werkzeugkasten“ kommunaler Steuerungsinstrumente aufbereitet. 

Als nächste Schritte der Beteiligung sind Expertengespräche mit Wohnungsmarktakteuren und Arbeitsgebern vorgesehen. 
Für Mitte Mai ist eine erste Arbeitsgruppe Wohnen vorgesehen, an der Vertreter*innen der Verwaltung, der Politik sowie Wohnungsmarktakteure beteiligt werden. Im Vorfeld der Arbeitsgruppensitzung ist eine Onlinebefragung vorgesehen (Wiederholungsangebot für die Teilnehmer*innen die sich bisher nicht beteiligt haben).

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung und des Gutachters Herrn Stefan Lehnert zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/6/2/23. Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Vorberatend 2PVS/6/2/23
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.07.2023 ö Beschließend 9PL/9/9/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorbemerkung und bisheriger Verfahrensablauf:

Der Stadtrat hat am 21.10.2019 die Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebau-ungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) einstimmig beschlossen. 

Am 17.05.2021 hat der Stadtrat beschlossen, auf Basis des Bebauungsplanvorentwurfs vom 19.04.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Diese wurde vor ca. zwei Jahren im Zeitraum Juni bis Ende Juli 2021 durchgeführt.

Im Ergebnis haben sich aus den eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange verschiedenste Anforderungen und Belange aus natur- und artenschutzrechtlicher, forstwirtschaftlicher, wasserrechtlicher und sicherheits-technischer Sicht ergeben. Insbesondere die geplante zweite verkehrstechnische Anbindung des Klinikums erzeugte erheblichen Klärungs- und Abstimmungsbedarf: 

Im Planungsprozess hatte sich herauskristallisiert, dass die sicherheitsrelevanten Anforderungen des Klinikbetriebs nur durch eine von der bestehenden südlichen Hauptzufahrt unabhängigen, zweiten verkehrstechnischen Anbindung für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge von Norden von der Schmerlenbacher Straße erfüllt werden. Die nun im Bebauungsplanentwurf verankerte Verkehrsfläche stellt hinsichtlich Linienführung, Anbindung, Breite und Benutzbarkeit den vergleichsweise geringsten naturschutzrechtlichen Eingriff dar. Da diese Anbindung innerhalb des nordöstlichen Randbereiches des geschützten Landschaftsbestandteils „Krämersgrund“ verläuft, war eine Befreiung von der Verordnung über diesen geschützten Landschaftsbestandteil erforderlich; ein entsprechender Bescheid wurde vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz am 25.11.2022 erteilt.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren werden inzwischen die auf dem Klinikgelände geplanten Neubauten (Operationszentrum, Eltern-Kind-Zentrum, Parkdeck) vorbereitet. Die Baugenehmigung für das OP-Zentrum wurde am 08.12.2021 erteilt, der Bauantrag für das Eltern-Kind-Zentrum wurde im März 2023 bei der Stadtverwaltung eingereicht. Das Parkdeck wurde Ende April 2023 in Betrieb genommen. Diese geplanten Neubauten und das Parkdeck entsprechen vollumfänglich den Vorgaben des Bebauungsplanentwurfs vom 05.06.2023. 
  
Inzwischen sind nahezu alle zu berücksichtigenden Belange in den Bebauungsplanentwurf vom 05.06.2023 eingeflossen. Dabei sind auch bereits vorabgestimmte, grünordnerische Regelungen sowie naturschutz- und artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen und Regelungen eingeflossen. Eine endgültige Fertigstellung und Vorlage der erforderlichen Gutachten (Grünordnungsplan mit Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung, Umweltbericht) ist aber erst bis zur letzten Juni-Woche möglich.

Um in diesem komplizierten, langwierigen Bebauungsplanverfahren weitere zeitliche Verzögerungen zu vermeiden, beabsichtigt das Stadtplanungsamt, vor der Sommerpause die Stadtratsbeschlüsse für die öffentliche Auslegung einzuholen, damit voraussichtlich Anfang August bis Ende September die öffentliche Auslegung durchgeführt werden kann. 
Hierfür besteht das Erfordernis, die Beschlussvorlage im Planungs- und Verkehrssenat bereits am 20.06.2023, ohne die endgültige Fertigstellung und Vorlage der o.g. Gutachten, vorberatend zu behandeln, damit ein Stadtratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung im Plenum in der hierfür letztmöglichen Sitzung vor der Sommerpause am 17.07.2023 gefasst werden kann.


zu 1:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Durchführung der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 04.06.2021) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 07.06.2021 bis 16.07.2021 statt. Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich über Ziele, Zwecke und voraussichtliche Auswirkungen der Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund zu informieren, diese zu erörtern und sich bei Bedarf zur Planung zu äußern.
Aufgrund der damals pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen wurden für die Unterrichtung der Bürgerschaft umfassend digitale Informations- und Beteiligungsformen eröffnet. So konnten die Planunterlagen über die Homepage der Stadt Aschaffenburg online aufgerufen werden. Die Abgabe von schriftlichen Stellungnahmen war sowohl per Brief als auch elektronisch (e-mail oder Nutzung des digitalen Beteiligungsportals) möglich. Gleichzeitig bestand aber auch die Möglichkeit, die Planunterlagen nach entsprechender Terminvereinbarung im Rathaus persönlich einzusehen und mit zuständigen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern des Stadtplanungsamtes zu erörtern und zu diskutieren.
Die der Öffentlichkeit vorgestellten Planunterlagen umfassten den Bebauungsplanvorentwurf vom 19.04.2021 mit Begründungsvorentwurf vom 19.04.2021.


Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern zur Verkehrssituation / -belastung 

Während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ ist zur vorhandenen verkehrlichen Erschließung des Klinikums an der Alois-Alzheimer-Allee und zur Forderung des Ausbaus der Berliner Allee eine Stellungnahme eines Bewohners aus der Vischerstraße in Aschaffenburg und eine Musterstellungnahme incl. einer von 151 Bürgerinnen und Bürgern unterzeichneten Unterschriftenliste eingegangen. Die sich äußernden 151 Bürgerinnen und Bürger sind Grundstückseigentümer oder Bewohner aus Haibach im Bereich der Eckener Straße, Sponackerweg, Hirtenborn, Hohe Kreuzstraße, Büchelbergstraße.

Weiterhin ist eine Stellungnahme von zwei Bewohnern aus der Ludwigsallee zur Forderung eines Tempolimits incl. Kontrollen in der Ludwigsallee eingegangen. 

Insgesamt haben sich während der „Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit“ 154 Bürgerinnen und Bürger geäußert. 


Überschlägiges Meinungsbild aus den Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern:
Die Bürger wehren sich gegen die nach ihrer Auffassung völlig unzureichende bestehende Erschließung von der Alois-Alzheimer-Allee. Die Haibacher Bürger und ein Aschaffenburger Bürger fordern von der Stadtverwaltung den Ausbau der Berliner Allee entsprechend dem bereits seit mehr als 20 Jahren geltenden Bebauungsplan. Zwei weitere Aschaffenburger Bürger fordern ein Tempolimit in der Ludwigsallee.


Würdigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit:

Die Bürgerinnen und Bürger aus Haibach fürchten eine zu hohe Verkehrsbelastung der Büchelbergstraße und der Eckener Straße in Haibach durch den Verkehr aus dem östlichen Landkreis (Spessartgemeinden) sowie des Sponackerwegs durch die Stadtteile Schweinheim und Gailbach und den weiter entfernten Gemeinden Soden, Sulzbach, Leidersbach u.a. 
Aus Sicht der Haibacher Bürger ist eine Entlastung des jetzigen über die Ludwigsallee und die Haibacher Straße führenden Zubringerverkehrs zum Klinikum nur durch den Ausbau der Berliner Allee möglich. Sie fordern daher diesen Ausbau. 


Diese Stellungnahmen werden wie folgt gewürdigt:


Zur Verkehrssituation, zum Verkehrsaufkommen und zur zukünftigen Verkehrsplanung:

Ein Versäumnis der Regelung der Zufahrt zum Klinikum liegt aus Sicht der Stadtverwaltung nicht vor. Da das Klinikum zur dauerhaften Sicherstellung der Gesundheitsversorgung für Stadt und Landkreis langfristig eine umfassende Modernisierung und Erweiterung am bestehenden Klinikstandort incl. einer weiteren unabhängigen Verkehrsanbindung plant, wurden die Anbindungsoptionen zwischen Verwaltung, Klinikum und Rettungskräfte bereits im Vorfeld der Bebauungsplanung erörtert.         

Im Jahr 2018 wurde im Auftrag des Klinikums eine Machbarkeitsstudie für eine zweite unabhängige Anbindung des Klinikgeländes an das regionale Straßennetz beauftragt. Im Ergebnis hat die Machbarkeitsstudie fünf unterschiedliche Varianten zur Realisierung einer zweiten, unabhängigen Anbindung vorgeschlagen (Var.1 - Anbindung von der Straße Am Krämersgrund, Var.2 - Anbindung von der Alois-Alzheimer-Allee westlich der bestehenden Zufahrt, Var.3 - Anbindung von der Haibacher Straße östlich der bestehenden Zufahrt, Var.4 - Anbindung von der Schmerlenbacher Straße und Var. 4a - Anbindung von der Schmerlenbacher Straße mit alternativer Trassenführung und Anbindung an das Parkplatzareal).         
In diesem Kontext wurde auch der Ausbau der Berliner Allee bis zur Alois-Alzheimer-Allee, die über den seit 26.11.1999 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/18 für den Bau der Berliner Allee im Bereich zwischen Bessenbacher Weg und Ludwigsallee planungsrechtlich gesichert ist, thematisiert mit dem Ergebnis, dass zwar (ohne rechnerische Nachweise) von einer Entlastung der Ludwigsallee und der Büchelbergstraße in Haibach ausgegangen wird, die Erweiterung auf die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie aber keine Auswirkungen hat.        

Eine ausgebaute Berliner Allee zur Ludwigsallee/Alois-Alzheimer-Allee ist zwar auf den ersten Blick, gerade bei einem Verkehrsproblem auf dem Ring, eine Alternativroute zur Anbindung an das Klinikum und für eine Entlastung der Ludwigsallee. Allerdings ist diese Route auch abhängig von der steten Befahrbarkeit der Alois-Alzheimer-Allee zwischen der Straße Am Krämersgrund und der Zufahrt zum Klinikum. Bei einem Unfall in diesem Bereich ist das Klinikum auch mit einer ausgebauten Berliner Allee nicht erreichbar.        

Zur Notwendigkeit einer 2. Rettungszufahrt hat der Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayer. Untermain (ZRF) in einer Stellungnahme vom 25.07.2022 aufgeführt, dass das Klinikum jederzeit für Notfallpatienten (Rettungsdienst oder Selbsteinweiser) erreichbar sein muss. Ein längerfristiger Ausfall bzw. eine Sperrung der Hauptzufahrt Ecke Haibacher Straße/ Am Hasenkopf (z.B. aufgrund Wasserrohrbruch) hätte unmittelbare, schwerwiegende Auswirkungen auf die regionale wie überregionale Notfallversorgung der Bevölkerung.
Lt. ZRF können die Verkehrsströme zwischen dem in den letzten Jahren erheblich zugenommenen Individualverkehr und dem bodengebundenen Rettungsdienst im Umfeld der Hauptzufahrt in der aktuellen Situation nur bedingt entflochten werden. Dies führt teilweise zu Verzögerungen bei der Anlieferung von Notfallpatienten durch den Rettungsdienst in das Klinikum sowie beim Ausrücken von Notfallrettungsmitteln ab dem Klinikum. 
Der Neubau einer zweiten unabhängigen Zufahrt, die durch Rettungsdienste genutzt werden kann, würde eine klare Entflechtung der Verkehrsströme ermöglichen. Hierdurch sind deutliche Zeitvorteile und eine signifikante Verbesserung der Situation aus Sicht des Rettungsdienstes zu erwarten.
Bei einer systemkritischen Störung des klinischen Betriebsablaufs (z.B. Ausfall technischer Infrastruktur, Brandereignis) ist die weitere Aufnahme von Notfallpatienten nicht mehr möglich. Gleichzeitig ist von einer schnellen Verlegung der bereits in der Notaufnahme befindlichen Patienten*innen in andere Kliniken auszugehen, da laut Krankenhausalarmplan die Notaufnahme zur Erstversorgung von Verletzten und Betroffenen aus dem klinikinternen Schadenereignis dienen soll. Die zweite Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge muss auf die einsatztaktischen Belange bei einem klinikinternen Schadenereignis ausgelegt sein. Hierfür ist es erforderlich, dass nicht nur das zu erwartende Kräfteaufkommen problemlos an das Klinikum herangeführt, sondern auch gleichzeitig der Abtransport von Patient*innen sichergestellt werden kann. Für dieses Szenario ist die Nutzung der Hauptzufahrt aus Sicht des ZRF nicht sinnvoll, da diese sehr schnell überlastet sein wird.
Eine gesicherte Abarbeitung eines klinikinternen Schadenereignisses ist daher nur durch Realisierung der geplanten zusätzlichen verkehrstechnischen Anbindung von Norden von der Schmerlenbacher Straße in 2-spurigem Ausbau als zweite Rettungszufahrt sichergestellt, um einen Begegnungsverkehr von an- bzw. abrückenden Einsatzfahrzeugen zu ermöglichen. 

Aus den o.g. Gründen hält die Stadtverwaltung einen Ausbau der Berliner Allee als Zubringer-verkehr und zusätzlichen Rettungsweg zum Klinikum für nicht erforderlich.


Zum Tempolimit und zur Geschwindigkeitskontrolle:
Die Stadt Aschaffenburg setzt seit vielen Jahren ihr Konzept zur flächendeckenden Verkehrsberuhigung um. Die Einführung von Tempo-30-Zonen und punktuellen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung stoßen bei der Bevölkerung auf große Akzeptanz.
Die Ausbildung von Tempo-30-Zonen bedeutet aber auch, dass an den Rändern der Zonen Straßen verbleiben, auf denen weiterhin die ortsübliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h gilt. Bei der Ludwigsallee handelt es sich um eine Straße, die darüber hinaus auch eine ortsverbindende Funktion erfüllt. Verkehrsberuhigende Maßnahmen sind dadurch in der Ludwigsallee nur begrenzt möglich. Nicht zuletzt führen auch Buslinien über die Ludwigsallee. Einschneidende Verkehrsberuhigungen würden den Linienverkehr behindern und verlangsamen. Ganz im Gegenteil verfolgt die Stadt den Ansatz, die Busse im Stadtgebiet zu beschleunigen und konkurrenzfähig gegenüber dem Auto zu gestalten. In der Ludwigsallee gilt daher in der Zeit von 22 – 6 Uhr ein Tempolimit von 30 km/h.

In Bayern ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs primär die Polizei zuständig. Die Stadt Aschaffenburg kann der Polizei nicht vorschreiben, wo und wann Verkehrskontrollen durchzuführen sind.
Die Stadt darf an von der Polizei genehmigten Messpunkten selbst Geschwindigkeitskontrollen durchführen. In der Ludwigsallee hat die Stadt eine genehmigte Messstelle und lässt hier über den kommunalen Zweckverband auch regelmäßig Kontrollen durchführen. Allerdings gibt es im gesamten Stadtgebiet Probleme mit zu schneller Fahrweise, weswegen noch an diversen anderen genehmigten Messstellen im Stadtgebiet Kontrollen durchgeführt werden. Die Kontrollen lassen sich durch den Zweckverband nicht weiter ausdehnen.


zu 2:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 07.06.2021 – 30.07.2021 durchgeführt.
Es wurden insgesamt 64 Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und städtische Ämter und Dienststellen beteiligt. 
Während der frühzeitigen Beteiligung sind 34 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und städtischen Ämtern und Dienststellen eingegangen; davon waren 21 Stellungnahmen ohne Hinweise zur Planung und 13 Stellungnahmen mit Hinweisen zur Planung (s. Übersicht in der beigefügten Abwägungstabelle vom 19.05.2023).
Dabei handelt es sich um Anregungen und Hinweise folgender Träger öffentlicher Belange und städtischen Ämtern und Dienststellen:

  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Karlstadt, Außenstelle Aschaffenburg Bereich Forsten
  • Bayerisches Landesamt für Umwelt
  • Gemeinde Haibach
  • Regierung von Mittelfranken – Luftamt Nordbayern
  • Regierung von Unterfranken, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung
  • Stadt Aschaffenburg: Amt für Brand- und Katastrophenschutz
  • Stadt Aschaffenburg: Forstamt
  • Stadt Aschaffenburg: Garten- und Friedhofsamt
  • Stadt Aschaffenburg: Tiefbauamt – SG Neubau
  • Stadt Aschaffenburg: Untere Immissionsschutzbehörde
  • Stadt Aschaffenburg: Untere Naturschutzbehörde
  • Stadt Aschaffenburg: Untere Wasserbehörde
  • Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg

Unter anderem auf Anregung einzelner Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden im weiteren Verfahrensverlauf ein Entwässerungskonzept, ein Grünordnungsplan mit Bilanzierung des Eingriffs und Konzeption der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Umweltbericht sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Insbesondere folgende zeichnerische und textliche Änderungen und Ergänzungen sind in den Bebauungsplan-Änderungsentwurf vom 05.06.2023 und seinen Begründungsentwurf vom 05.06.2023 eingearbeitet:

  •     Sicherung der zweiten Verkehrsanbindung über die Schmerlenbacher Straße als bestmögliche Erschließungsvariante unter Abwägung verkehrlicher, sicherheitsrelevanter sowie natur- und artenschutzrechtlicher Belange

  •     gesicherter Standort des neuen Regenrückhaltebeckens und der gesicherten Position und des Verlaufs der SW-Leitung sowie MW-Leitung zum Regenrückhaltebecken östlich des geplanten Eltern-Kind-Zentrums

  •     Planungsrechtliche Festsetzungen zu/zur
  • Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft 
  • Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • Dachbegrünung
  • Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
  • Flächen zur Begründung von Leitungsrechten zu Gunsten des / der anliegenden Grundstücke/s sowie der entsprechenden Ver- und Entsorgungsträger und der Stadt Aschaffenburg

  •     Regelung gemäß § 1a Abs. 3 BauGB und § 9 Abs. 1a BauGB i. V. m. § 14 ff BNatSchG zur Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

  •    Artenschutzrechtliche Regelungen nach §§ 44 und 45 BNatSchG

  •    Hinweis zur Anwendung der Baunutzungsverordnung

  •    Hinweise zum Gefahrenbereich Baumfallgrenze (Sicherheitsabstand zum Wald, Beeinträchtigungen, Haftungsfreistellung, Vorkehrungen gegen Funkenflug)

  •    Hinweis zur Sicherstellung einer geordneten Grundstücksentwässerung und zur Versickerung von Niederschlagswasser

  •    Hinweis, wie mit zukünftigen Planungsvorhaben im Sicherheitsbereich der bestehenden Hubschrauberlandestelle umzugehen ist

  •    Hinweis zu Artenschutzrechtlichen Regelungen des § 44 BNatSchG

  •    Hinweis zur Kostenregelung für die naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen

Weiterhin wurde die Katastergrundlage für den zeichnerischen Teil des Bebauungsplans aktualisiert (Stand des Katasters: 27.04.2023). 


Zu 3. und 4.:

Mit dem Bebauungsplanänderungsentwurf vom 05.06.2023 mit Begründungsentwurf vom 05.06.2023 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) steht als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB an. 

Bei Billigung des Bebauungsplanänderungsentwurfs vom 05.06.2023 mit Begründungsentwurf vom 05.06.2023 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund soll die öffentliche Auslegung erfolgen. 
Die Behörden werden um schriftliche Stellungnahme ersucht.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung und Erweiterung des rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund wird zur Kenntnis genommen.
  3. Der Bebauungsplanänderungsentwurf vom 05.06.2023 für das Gebiet „Kliniken am Hasenkopf“ (Nr. 23/01) zwischen Schmerlenbacher Straße, Röderbach, östlicher Waldweg, Alois-Alzheimer-Allee, Haibacher Straße und der Straße Am Krämersgrund mit Begründungsentwurf vom 05.06.2023 wird gebilligt.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Bebauungsplanänderungsentwurfes vom 05.06.2023 mit Begründungsentwurf vom 05.06.2023 (incl. Einarbeitung der Ergebnisse aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/6/3/23. Umweltstraße Luitpoldstraße Abschlussbericht - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Beschließend 3PVS/6/3/23

.Beschluss:

I. Der Schlussbericht zum Verkehrsversuch der Umweltstraße Luitpoldstraße wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.06.2023 wird zur Kenntnis genommen 
(Anlage 3). Die Verwaltung wird im Laufe des Jahres Vorschläge entwickeln und diese dem Planungs- und Verkehrssenat vorstellen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PVS/6/4/23. Deutschlandticket - Allgemeine Vorschrift

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Beschließend 4PVS/6/4/23
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2023 ö Beschließend 4PL/8/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, ein digitales, deutschlandweit gültiges „Deutschlandticket“ für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu einem Einführungspreis von 49 Euro pro Monat im monatlich kündbaren Abonnement einzuführen. Das Deutschlandticket soll zum 1. Mai 2023 starten. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar. Daneben wird mit dem von Bund und Ländern noch zu erarbeitenden Ausbau- und Modernisierungspakt auch das verkehrliche Angebot weiterentwickelt.

Bei der Umsetzung des Deutschlandtickets arbeiten Bund, Länder, kommunale Spitzenverbände und Unternehmensverbände eng zusammen. Bund und Länder stellen für das Deutschlandticket ab 2023 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Hierzu hat der Bund das Regionalisierungsgesetz (RegG) angepasst. Bund und Länder haben sich weiterhin darauf verständigt, dass die notwendige Auskömmlichkeit des Tarifs für das Deutschlandticket gewährleistet wird. Etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr 2023 entstehen, werden je zur Hälfte von Bund und Ländern getragen. Auch in den Folgejahren wollen Bund und Länder gemeinsam vereinbaren, wie die Finanzierung durch Ticketeinnahmen und Zuschüsse sichergestellt wird. 

Auf dieser Grundlage haben Bund und Länder im Rahmen von Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 aus Bundes- und Landesmitteln vom 20. März 2023 (im Folgenden: Muster-Richtlinien 2023) Maßstäbe zur einheitlichen Ermittlung des mit der Einführung des Deutschlandtickets verbundenen Ausgleichs abgestimmt. Die Muster-Richtlinien regeln die Ausreichung dieser Finanzmittel durch die Länder an die Aufgabenträger und Aufgabenträgerorganisationen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) sowie des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs (allgemeiner ÖPNV). Die Muster-Richtlinien sind von den Ländern jeweils noch auf die konkreten Verhältnisse vor Ort anzupassen und umzusetzen. Im Freistaat Bayern wird dies im Rahmen einer Richtlinie des Freistaats Bayern zur Umsetzung der Muster-Richtlinien erfolgen (im Folgenden: Richtlinie Bayern 2023). Die wesentlichen Teile der bundesweit abgestimmten Muster-Richtlinien 2023 sind verbindlich und bundesweit einheitlich umzusetzen. 

Den Aufgabenträgern obliegt es, auf dieser Basis den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets im Verhältnis zu den Verkehrsunternehmen des SPNV und des allgemeinen ÖPNV nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln.

Um eine rechtzeitige Umsetzung des Deutschlandtickets im allgemeinen ÖPNV in seinem Zuständigkeitsgebiet zum 1. Mai 2023 sowie eine rechtskonforme Finanzierung hierfür zu gewährleisten, erlässt die Stadt Aschaffenburg eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Allgemeinverfügung. Die allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Aschaffenburg tätigen Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV zur Anerkennung des Deutschlandtickets sowie im Gegenzug einen Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile unter Bezugnahme auf die Muster-Richtlinien 2023. Hierdurch werden die Vorgaben des RegG bezogen auf das Zuständigkeitsgebiet der Stadt Aschaffenburg umgesetzt. 

Anlagen
Allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket – Stadt Aschaffenburg
Anlage 1:        Tarifbestimmungen Deutschlandticket (Stand vom 07.03.2023)
Anlage 2:        Beschluss für ein bundesweites Clearingverfahren zur Zuscheidung der Einnahmen aus dem Deutschlandticket auf Basis des „Leipziger Modellansatzes vom 20. März 2023 
Anlage 3:        Muster-Richtlinien zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2023 aus Bundes- und Landesmitteln vom 20.03.2023 (Muster-Richtlinien 2023)

.Beschluss:

I. 
  1. Die allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Stadt erlässt eine allgemeine Vorschrift zum Deutschlandticket im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) 1370/2007 in Form einer Allgemeinverfügung (Anlage 4).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/6/5/23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Obernburger Straße auf der Fl.-Nr. 3021, Gem. Leider (FNP 2030/01) - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und die Beteiligung der Behörden - Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Vorberatend 5PVS/6/5/23
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2023 ö Beschließend 1PL/8/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Die Durchführung der „Beteiligung der Öffentlichkeit“ (öffentliche Auslegung) wurde durch „Amtli-che Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 02.12.2022) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 statt. Während der öffentli-chen Auslegung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung gingen keine Bedenken, Anre-gungen oder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bzw. aus der Öffentlichkeit ein.


zu 2:        Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden

Während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nach-bargemeinden im Zeitraum vom 12.12.2022 bis zum 20.01.2023 wurden 69 Stellen angeschrieben und beteiligt. Von 41 der Beteiligten wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. In vier die-ser schriftlichen Stellungnahmen wurden abwägungsrelevante Anregungen und Hinweise zum Ent-wurf der Flächennutzungsplanänderung vorgetragen. 

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das „Ergebnis der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwägungstabelle”, siehe Anlagen) auf-geführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 41 behandelt und bei Vorliegen von beachtli-chen Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.

Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind von vier Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen Stellungnahmen mit abwägungsrelevanten Anregungen und Hin-weisen zur Planung eingegangen: 
Die Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt und der Unteren Naturschutzbehörde wer-den berücksichtigt; den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird teilweise gefolgt, die Hinweise der Deutschen Bahn AG finden auf Ebene der Flächennutzungsplanung keine Be-rücksichtigung. Alle übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Daraus resultierende Änderungen in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung waren bzw. sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 


Zu 3+4:        Feststellungsbeschluss und Genehmigung 

Im Ergebnis der Abwägung der Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnah-men ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung vom 04.07.2022.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -er-gänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Zum Zwecke des Feststellungsbeschlusses werden der Entwurf der Flächennutzungsplanände-rung vom 04.07.2022 und die zugehörige Begründung gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. 

In die nun aktualisierte Flächennutzungsplanänderung vom 05.06.2023 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums (incl. Anlagen) sind geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

Innerhalb des Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung waren keinerlei Änderungen der zeichnerischen Darstellungen erforderlich. Einzelne redaktionelle Korrekturen und Anpassun-gen gab es hier lediglich bei der Kartengrundlage und in der Legende.

In der Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wurden folgende Veränderungen vorgenommen:

- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
- Ergänzung eines „Hinweis zu Telekommunikationslinien“
- Einfügung eines Abschnittes zum „Umweltbericht“ und Beifügung im Anhang
- sonstige einzelne redaktionelle Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen 


Der Beschluss zur Feststellung der geringfügig geänderten und ergänzten Flächennutzungsplan-änderung vom 05.06.2023 mit Begründung gleichen Datums (incl. Umweltbericht) kann gefasst werden.

Aufstellung und Änderungen des Flächennutzungsplans bedürfen gem. § 6 Abs.1 BauGB der Ge-nehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Die Stadtverwaltung wird daher beauftragt, die Flä-chennutzungsplanänderung der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gem. § 3 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich Obernburger Straße (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bezüglich der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich Obernburger Straße (FNP 2030/01) wird zur Kenntnis genommen.
    Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - „Abwägungstabelle“):

Nr. 8        Die Hinweise des Bayerischen Landesamts für Umwelt (Referat 15) wurden bereits bzw. werden berücksichtigt.
Nr. 9        Die Hinweise der Deutschen Bahn AG / DB Immobilien werden zur Kenntnis genommen, finden aber auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung und der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung keine Berücksichtigung.
Nr. 10        Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden durch Vermerk in der Begründung der Flächennutzungsplanänderung teilweise berücksichtigt.
Nr. 37        Die fachlichen Hinweise der Unteren Naturschutzbehörde zum Bebauungsplan und zum Grünordnungsplan werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans behandelt.

  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt die Feststellung der Änderung des Flächennutzungsplans 2030 im Bereich Obernburger Straße (FNP 2030/01)  i. d. F. vom 05.06.2023 einschließlich der Begründung vom 05.06.2023 (incl. Umweltbericht). 
  2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Regierung von Unterfranken zur Genehmigung vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PVS/6/6/23. Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07) zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Vorberatend 6PVS/6/6/23
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2023 ö Beschließend 2PL/8/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 700 kWp. Der Standort befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Gartenbaubetriebes „Raudsepp“ westlich der Obernburger Straße auf dem Flurstück Nr. 3021, Gemarkung Leider.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat in der Sitzung am 23.11.2020 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (§ 12 BauGB) „Südwestlich Obernburger Straße“ für das Flurstück Nr. 3021, Gemarkung Leider aufzustellen, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Realisierung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zu schaffen.

Ein vorhabenbezogener Bebauungsplan besteht regelmäßig gemäß § 12 BauGB aus drei Elementen:
  • dem eigentlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplan
  • dem Vorhaben- und Erschließungsplan
  • und dem Durchführungsvertrag.

Auf die Ausarbeitung eines eigenen Vorhaben- und Erschließungsplanes konnte im vorliegenden Fall verzichtet werden, da der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht gemäß § 12 Abs. 4 BauGB über den Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans hinausgreift, da sich beide auf das Flurstück Nr. 3021, Gemarkung Leider beschränken. Die Planurkunde des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Südwestlich Obernburger Straße (09/07)“ vom 05.06.2023 ist daher zugleich auch Vorhaben- und Erschließungsplan.

Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB muss sich der Vorhabenträger zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten im Durchführungsvertrag verpflichten. Der Durchführungsvertrag ist ein städtebaulicher Vertrag i.S.d. § 11 BauGB.


Inhalt des Durchführungsvertrages

Der hier vorliegende Durchführungsvertrag umfasst im Wesentlichen folgende Punkte:
  • Durchführungsverpflichtung
  • Kostentragung
  • Anforderungen an das Vorhaben und Nutzungsbindungen
  • Rückbauverpflichtung
  • Naturschutzrechtliche Auflagen
  • Erschließungsanlagen
  • Haftungsfragen


Verfahrensverlauf

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südwestlich Obernburger Straße (09/07)“ zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Aschaffenburg ist bereits vom Vorhabenträger unterzeichnet und liegt als Anlage dieser Beschlussvorlage bei. Das förmliche Zustandekommen des Durchführungsvertrags hängt nur noch von der Zustimmungsentscheidung des Stadtrates ab, mit der der Oberbürgermeister zur schriftlichen Annahme des Angebots ermächtigt wird.

Verfahrensrechtlich ist der Beschluss über den Durchführungsvertrag vor dem Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB zu fassen.


Hinweis zur Klimawirkung:

Photovoltaik-Strom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der Energiewende dar. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei und haben aktuell zudem eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit.
Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglicher zu machen. Deshalb ist die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz und dieser Beschluss als teilweise klimarelevant zu bewerten.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Südwestlich Obernburger Straße (09/07)“ wird zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/6/7/23. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07). - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) und die (erneute) Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Vorberatend 7PVS/6/7/23
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.07.2023 ö Beschließend 3PL/8/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

zu 1:        Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)

Die Durchführung der „Beteiligung der Öffentlichkeit“ (öffentliche Auslegung) wurde durch „Amtliche Bekanntmachung“ (Amtsblatt im „Main-Echo“ vom 02.12.2022) ortsüblich bekannt gemacht und fand im Zeitraum vom 12.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 statt. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gingen keine Bedenken, Anregungen oder Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern bzw. aus der Öffentlichkeit ein.


zu 2:        Bericht über das Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Während der (erneuten) Beteiligung der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 12.12.2022 bis zum 20.01.2023 bzw. 13.02.2023 wurden 34 Stellen angeschrieben und beteiligt. Von 20 der Beteiligten wurde eine schriftliche Stellungnahme abgegeben. In 11 dieser schriftlichen Stellungnahmen wurden Anregungen und Hinweise zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgetragen. 

Aufgrund einer wasserrechtlich bedingten geringfügigen Änderung der textlichen Festsetzung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen wurde die Untere Naturschutzbehörde gemäß § 4a Abs.3 BauGB mit Schreiben vom 15.03.2023 nochmals um Stellungnahme gebeten. Mit Stellungnahme vom 31.03.2023 trug die Untere Naturschutzbehörde eine inhaltliche Anregung vor und stimmte darüber hinaus der geringfügigen Planänderung zu.

Die eingegangenen Stellungnahmen sowie die vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das „Ergebnis der (erneuten) Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange” (Deckblatt und “Abwägungstabelle”, siehe Anlagen) aufgeführt und dort unter den laufenden Nummern 1 bis 20 behandelt und bei Vorliegen von Anregungen und Hinweisen erörtert und abgewogen.

Wie aus diesem Bericht hervorgeht, sind von elf Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange oder städtischen Dienststellen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen zur Planung eingegangen. 
Den Anregungen der Unteren Wasserbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde wird gefolgt; den Anregungen des Landratsamts Miltenberg wird teilweise gefolgt. Alle übrigen Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 

Daraus resultierende Änderungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan und seiner Begründung mit Anlagen (siehe unter 3) waren bzw. sind geringfügig und berühren nicht die Grundzüge der Planung. 


Zu 3:        Satzungsbeschluss 

Im Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 bzw. 10.03.2023.
Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, Plankorrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.09.2022 und die zugehörige Begründung gleichen Datums (incl. Anlagen) um die geringfügigen Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen gemäß Abwägungsergebnis angepasst und endredaktionell bearbeitet. 

In den nun aktualisierten vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 05.06.2023 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums (incl. Anlagen) sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

Bebauungsplan (Planzeichnung und Text):

- Die textliche Festsetzung zur „Ausgleichsfläche“ (im Bebauungsplan unter Abschnitt I – Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) wird in Satz 4 gekürzt und angepasst; Satz 4 lautet nun wie folgt: "Diese Maßnahme ist aus artenschutzrechtlichen Gründen vor Beginn der Baumaßnahme durchzuführen.“


- Die nachrichtliche Übernahme zum "Wasserschutzgebiet“ (im Bebauungsplan unter Abschnitt III) wird ergänzt mit dem Verweis auf die mit Datum vom 02.05.2023 erteilte Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung. 

- sonstige einzelne redaktionelle Korrekturen


Begründung zum Bebauungsplan:

- Einfügung eines Abschnittes über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung

- sonstige einzelne Korrekturen, Aktualisierungen, Präzisierungen und Ergänzungen 


Der geringfügig geänderte und ergänzte vorhabenbezogene Bebauungsplan vom 05.06.2023 mit Begründung gleichen Datums kann als Satzung beschlossen werden.



Zu II:        Angaben zur Klimawirkung

Photovoltaik-Strom als regenerative Energiequelle stellt einen wichtigen Pfeiler in der Energiewende dar. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei und haben aktuell zudem eine hohe Bedeutung für die Versorgungssicherheit.
Durch Photovoltaikanlagen kann ein zentraler Beitrag zur Energiewende geleistet werden, um die Energieversorgung in Deutschland klimaverträglicher zu machen. Deshalb ist die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage ein positiver Beitrag zum Klimaschutz.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen. 
  2. Der Bericht der Verwaltung vom 05.06.2023 über die (erneute) Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ auf dem Flurstück 3021 (Nr. 09/07) wird zur Kenntnis genommen.
    Die in den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden wie folgt behandelt (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange):

Nr. 1        Die Hinweise des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 9        Den Anregungen des Landratsamts Miltenberg wird teilweise gefolgt.
Nr. 11        Die Hinweise der Regierung von Mittelfranken (Landeseisenbahnaufsicht) werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 13        Die landesplanerischen Hinweise der Regierung von Unterfranken werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 14        Die Hinweise des Regionalen Planungsverbands werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 15        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Aschaffenburg                  werden zur Kenntnis genommen.
Nr. 17        Die Hinweise der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen. 
Nr. 18        Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Aschaffenburg wird gefolgt.
Nr. 19        Den Anregungen der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg wird gefolgt.
Nr. 20        Die Hinweise des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.

  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 12 des Baugesetzbuches – BauGB – in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung – BayBO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 704) geändert worden ist, und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO – in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 674) geändert worden ist, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Gebiet „Südwestlich Obernburger Straße“ für das Flurstück 3021 (Nr. 09/07) vom 05.06.2023 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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8. / PVS/6/8/23. Behandlung der Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) - vom 06.03.2023 wegen "Bewohnerparkausweise Innenstadt" - vom 24.03.2023 wegen "Ausweitung Bewohnerparken" und Bekanntgabe der Stellungnahmen der Verwaltung vom 13.03.2023 bzw. 24.04.2023 - Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 14.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Beschließend 8PVS/6/8/23

.Beschluss:

Die Anträge von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 06.03.2023 und 24.03.2023 sowie die Stellungnahmen der Verwaltung vom 13.03.2023 bzw. 24.04.2023 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / PVS/6/9/23. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 20.09.2021 wegen "Tempo 30 in der Obernauer Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 20.06.2023 ö Beschließend 9PVS/6/9/23

.Beschluss: 1

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 20.09.2021 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 06.04.2023 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Jürgen Zahn (KI) beantragt die Durchführung einer Bürgerversammlung im Stadtteil „Obernauer Kolonie“ zum Thema „Verkehr“.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 5, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

Datenstand vom 20.09.2023 16:22 Uhr