Datum: 18.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:48 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/7/1/23 SPNr. vor TOP 1 ö
2PVS/7/2/23 Ausbau des Mainradweges Vorstellung der Vorplanung durch die Ing.gesellschaft SB GmbH, 63925 Laudenbach
3PVS/7/3/23 Hochwasserschutz Klärwerk Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ing.büro BCE (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH), Koblenz
4PVS/7/4/23 Erneuerung der Möblierung in der Innenstadt Mobiliar, Bepflanzungen und Spielpunkte zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an frequentierten Plätzen und Straßen - Antrag der KI vom 30.05.2022 wegen "Umgestaltung Vorplatz Alexandra-Parkhaus"
5PVS/7/5/23 Deutschland-Ticket für Schülerinnen und Schüler - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.05.2023
6PVS/7/6/23 Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion, der KI und der ÖDP vom 01.03.2023 wegen "B-Plan Sauerswiesen - Rettung der Winterlinden" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 28.06.2023
7PVS/7/7/23 Umfahrung des Pompejanumsfelsens auf einem Radweg - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD) vom 05.07.2023

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1. / PVS/7/1/23. SPNr. vor TOP 1 ö

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2023 ö Beschließend 1PVS/7/1/23

.Beschluss:

Die Verwaltung berichtet über die aktuellen Mängel an der Comeniusschule und Maßnahmen zu deren Beseitigung (Anlage 1). Für Ausweichräumlichkeiten werden Gespräche mit dem Eigentümer der ehem. Bekleidungsschule geführt. Dort findet derzeit bereits eine Ausweichnutzung statt, sodass die Comeniusschule ab Mitte 2025 dort nahtlos die Nutzung übernehmen könnte.

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Erich Henke (SPD) und Herrn Stadtrat Stefan Wagener (GRÜNE) vom 12.07.2023 wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PVS/7/2/23. Ausbau des Mainradweges Vorstellung der Vorplanung durch die Ing.gesellschaft SB GmbH, 63925 Laudenbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2023 ö Beschließend 2PVS/7/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass
Die Stadt Aschaffenburg plant den Mainradweg zwischen der Gemarkungsgrenze Mainaschaff und der Gemarkungsgrenze Niedernberg mit einer Asphaltoberfläche auf eine Breite von 3,50 bzw. 4,00 m im Bereich unterhalb des Pompejanums, zu verbreitern und zu sanieren.
Am 08.03.2022 hat der Planungs-und Verkehrssenat den Bericht der Verwaltung zum Förderantrag zur Sanierung und Verbreiterung des Mainradweges im Radnetz Deutschland zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Planungsleistungen zu beauftragen und die Finanzierung der baulichen Umsetzung im Haushaltsplan zu berücksichtigen. Die Zuwendung über (höchstens) 1.988.250,00 Euro als Zuschuss aus dem Bundeshaushalt für den „Ausbau und die Erweiterung des Radnetzes Deutschland“ ist am 23.11.2022 beschieden worden.
Am Anfang dieses Jahres wurde die Vergabe der Ingenieurleistungen an das Büro ISB (Ingenieure Steenken und Breitenbach) vom Stadtrat beschlossen und das Ingenieurbüro vom Tiefbauamt mit der 1.Leistungstufe (Leistungsphasen 1 und2 sowie Vermessung) beauftragt.

2. Projektbeschreibung
Der Gesamtverlauf des Mainradweges auf Gemarkung Aschaffenburg beträgt ca. 8,3 km. Von der Planung ausgenommen wurde der Bereich an der Kleingartenanlage Mörswiese (dieser Bereich wurde bereits Ende 1998 ausgebaut) und der Bereich um den Pompejanumsfelsen (Beschluss des Stadtrates vom 08.03.2022). Ebenfalls ausgenommen wurde die bereits 2019 fertiggestellte neue Mainuferpromenade und der Bereich vom Pompejanumsfelsen bis zum Theoderichstor, der sich derzeit durch das Gartenamt im Umbau befindet.
Somit lässt sich das Vorhaben in drei verbleibende Bereiche aufteilen:
1. Abschnitt:
Gemarkungsgrenze Mainaschaff bis Mörswiesenstraße (ca. 700 m) in einer Breite von 3,50 m
2. Abschnitt:
Schlotfegergrund bis Pompejanumsfelsen (ca. 400 m) in einer Breite von 4,00 m
3. Abschnitt:
Willigisbrücke bis Gemarkungsgrenze Niedernberg (ca. 5 km) in einer mittleren Breite von 3,50 m und Zwischenstücken mit 3,00 m.
Die Linienführung ist durch die bestehenden Radwegtrassen weitgehend vorgegeben. 
In den Bauabschnitten BA 1 und BA 3 verläuft der Radweg auf der bestehenden, aktuell ca. 2,0 m bis 2,50 m breiten Radwegtrasse und wird landeinwärts auf eine Breite von B = 3,50 m verbreitert. In Bereichen mit angrenzendem Bewuchs bzw. Bäumen, angrenzenden stark ansteigenden Böschungsbereichen sowie aufgrund einer erforderlichen Optimierung von Kurvenradien erfolgt eine Verbreiterung des Radweges in Teilbereichen auch in Richtung des Mains.
Das Bauvorhaben befindet sich mit Ausnahme der letzten 607 m (ca. ab Station 4+420,00) im Bauabschnitt BA 3 im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains (Gewässer 1. Ordnung).
Für den Eingriff bzw. die Baumaßnahme ist ein Antrag auf wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung nach §78 Abs. 5 WHG bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg zu stellen.
Im Rahmen der Ausbauplanung ist dabei nachzuweisen, dass es durch den Neubau zu keiner Verschlechterung der Hochwasserabflusssituation bzw. zu keiner Reduzierung des Retentionsraums des Mains kommt.
Der Radweg soll daher niveaugleich hergestellt werden. Ggfs. verlorengehender Retentionsraum ist ortsnah, umfang- und funktionsgleich auszugleichen.
Im Bauabschnitt BA 3 liegt der Mainradweg auf einer Höhe von ca. 119 m (ab ca. Station 4+080,00) innerhalb des festgesetzten Wasserschutzgebietes Zone 2.
Im Trassenverlauf des Radweges befinden sich teilweise einzelne Bäume, welche bereits aktuell die Verkehrssicherheit (Gefahr durch Astwerk) einschränken. Im Vorfeld bzw. Zuge der Maßnahme müssen vereinzelt Bäume gefällt bzw. zurückgeschnitten werden. Die betreffenden Bäume werden zeitnah von einem Biologen auf Höhlen und Nistplätzen untersucht und entsprechend vorbereitet. Insgesamt sind ca. 13 Bäume betroffen. Bäume, die gefällt werden müssen, sollen möglichst in anderen Bereichen des Mainradweges ersetzt werden. Dazu wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan durch ein Ingenieurbüro erstellt, jedoch kann über den zu tätigen Ausgleich derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 
Im ersten Abschnitt befinden sich zwei Grundstücke nicht im Besitz der Stadt – hierzu werden noch Verhandlungen geführt. Mit dem Wasserschifffahrtsamt, dem ein größerer Teil der Fläche des Mainradweges betrifft, wurden bereits vor Ort Besprechungen geführt. Die entsprechenden Verträge mit dem Wasserschifffahrtsamt müssen hierzu angepasst werden.
Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen während der Bauphase gesichert und ggfs. wiederhergestellt. Vorhandene Schachtabdeckungen werden höhenmäßig angepasst.
Die Entwässerung des geplanten Geh- und Radweges erfolgt mit einem Quergefälle von 2,5 % breitflächig über die Bankette in Richtung des Mains in die angrenzenden Flächen.
Zur Gewährleistung und optischen Kenntlichmachung der Vorfahrtsberechtigung erhält der neue Mainradweg in bestimmten Querungsbereichen eine Roteinfärbung, zudem entsprechende Markierung sowie Beschilderung.
Belange Behinderter und anderer Menschen mit Mobilitätseinschränkungen wurden bei der Planung und werden bei der Ausführung berücksichtigt (Zur Einhaltung der erforderlichen Parameter, wie z.B. dem max. Längsgefälle werden steilere Strecken entsprechend abgeflacht). Den Anforderungen der Barrierefreiheit wird unter wirtschaftlich vertretbarem Aufwand Rechnung getragen.
Die Planung wurde mit dem städtischen Radverkehrsbeauftragten, dem Wasserwirtschaftsamt, dem Wasserschifffahrtsamt, dem Gartenamt und der Umweltplanung des Stadtplanungsamtes abgesprochen. In der weiter fortgeschrittenen Planung werden weitere Ämter und Personen miteinbezogen.

Abschnitt 1:
Der Abschnitt 1 befindet sich rechtsmainisch. Er schließt an die geplante Radwegerweiterung der Gemeinde Mainaschaff an und führt in einer stetigen Breite von 3,50 m bis zur Einmündung der Mörswiesenstraße. Im Gegensatz zum Bestand wird der Mainradweg nicht mehr in die Mörswiesenstraße einmünden, sondern umgekehrt wird die Mörswiesenstraße als Einmündung in den Mainradweg führen. Der Anschlussbereich wird somit durch eine geänderte Linienführung und geänderte Vorfahrtsregelung optimiert und damit verkehrssicher gestaltet., womit dem nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer zukünftig Vorfahrt gewährt wird.

Abschnitt 2:
Der Bauabschnitt BA 2 befindet sich ebenfalls rechtsmainisch.
Er schließt im Osten an die bestehende Anbindung „Schlotfegergrund“ an und verläuft auf ca. 393,18 m nahezu parallel zum Main bis zum Beginn der Rampe hinab zum Pompejanumfelsen.
Der Anschlussbereich Schlotfegergrund wird durch eine geänderte Linienführung und geänderte Vorfahrtsregelung optimiert und damit auch verkehrssicher gestaltet, womit dem nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer (Radfahrer) analog zur Einmündung Mörswiesenstraße zukünftig Vorfahrt gewährt wird. Die von Norden führende Straße Schlotfegergrund wird daher als Einmündungstrichter auf den Geh-und Radweg geführt. Der Mainradweg mündet schließlich am östlichen Ende auf die Rampe hinab zur Engstelle am Pompejanumsfelsen.
Die neue Trasse des Mainradweges verläuft dabei auf der derzeit schon bestehenden, mit einer wassergebundenen Decke ausgeführten Kanaltrasse (Zugänglichkeit bzw. Zufahrbarkeit für Unterhaltsfahrzeuge muss gewährleistet sein) und wird mit einer Asphaltoberfläche in einer Breite von 4,0 m hergestellt. Die erhöhte Breite ist wegen dem höheren Aufkommen von Fuß- und Radverkehr in Schlossnähe wichtig. Zudem entsteht im Gesamtzusammenhang eine durchgängig erweiterte Breite vom Schlossufer bis zur Mörswiesenstraße, die nur durch den Pompejanumsfelsen unterbrochen wird.
Der vorhandene schmale Weg am Mainufer zwischen Mörswiesenstraße und Rampe zum Pompejanumsfelsen, der immer wieder auf Grund von durchschlagenden Baumwurzeln problematisch in der Begehung und Befahrung ist, soll gänzlich aufgelassen werden. Dass sich dort ein „Trampelpfad“ bilden kann, wird in Kauf genommen. Die am Uferweg vorhandenen Bankstandorte werden nach oben an den neuen Weg versetzt. Der Ausblick von der neuen Trasse auf den Main ist zudem weitreichender als vom bestehenden Uferweg.
Von einem Ausbau des vorhandenen Uferweges als Parallelerschließung mit einer wassergebundenen Decke wird abgesehen, da dies umfangreiche Unterhaltskosten verursachen würde. Zudem wäre die Stadt für Unfälle auf einem offiziellen Weg, die durch Wurzelschäden erfolgen, haftbar. Für die Ausgleichsbilanz ist der Wegfall des Uferweges äußerst positiv, da so der Natur am Ufer wichtiger Lebensraum zurückgegeben werden kann.

Abschnitt 3:
Abschnitt 3 beginnt an der Abfahrt von der Willigisbrücke Richtung Niedernberg und befindet sich linksmainisch. Da die derzeitige Abfahrtsrampe auf den Mainradweg mit einer Breite von 1,50 m für den Radfahrer aufgrund von Oberflächenschäden nicht ganz ungefährlich zu befahren ist, soll diese in einer Breite von 3,50 m mit ausgebaut werden. Der weitere Weg führt über einen derzeitigen, von den Radfahrern und Fußgängern gebildeten „Trampelpfad“ in den Weg entlang der Kleingartenanlagen. Hier kann aufgrund der Böschung zum Wohnmobilisten-Stellplatz und der Kleingärten auf der gegenüberliegenden Seite der Mainradweg auf einer Länge von ca. 120 m nur in einer Breite von 3,00 m ausgebaut werden. Im weiteren Verlauf passiert der Mainradweg eine schon vorhandene Zufahrt von der Großostheimer Straße, deren Anschlusstrichter mitausgebaut wird und erreicht den Bereich Flugfeld/ LKW-Wendeschleife. Dort schlägt die Verwaltung eine alternative Führung des Mainradweges unterhalb des Sportplatzes vor. Die Alternative Route verlässt den bestehenden Weg in Höhe der ehemals geplanten Bootsrampe am Mainwiesenweg, verläuft dann im Süden parallel zum Fußballfeld und stößt am südwestlichen Ende des „Picok/Jump & Fly“ Parkplatzes wieder auf den bestehenden Radweg. Ein Vorteil dieser Route ist die nicht vorhandene Überschneidung mit dem motorisierten Individualverkehr. Weder der Parkplatz am Flugfeld, noch die LKW-Wendeschleife, noch die Zufahrt und der Parkplatz am Picok werden von den Benutzern des Mainradweges tangiert. Somit können Konflikte der Begegnung des Fahrverkehrs und der Ein- und Ausparksituation vermieden werden. Sogar die Gefahr durch einen über das Spielfeld hinausfliegenden Ball ist geringer, da im Bereich der Stirnseiten (im Bereich der Tore) keine Befahrung/ Begehung des Mainradweges stattfindet. Das derzeitige Wiesengelände für die Umfahrung ist im Besitz der Stadt, höhenmäßig eben und birgt keine gravierenden Hindernisse. Bäume müssen dafür nicht gefällt werden. Es bestünde jedoch die Möglichkeit entlang der Trasse weitere Bäume als Ausgleich anzupflanzen. 
Die Trasse führt im weiteren Verlauf unter der Hafenbahn hindurch und unterhalb des Nilkheimer Parks entlang weiter in Richtung Niedernberg. Auf Höhe der Schiffwerft wird der Mainradweg für ca. 110 m auf 3,00 m Breite reduziert, da hier das Areal durch die Werft durch beidseitige Mauern und Pfeiler begrenzt wird. Die Rampe hoch zur Niedernberger Straße (altes Wasserwerk) ist derzeit mit über 10% Gefälle sehr steil. Durch frühzeitiges Anheben der Trasse kann die Steigung zukünftig barrierefrei mit einem Gefälle von 6% ausgebaut werden, so dass der Weg auch von Rollstühlen befahren werden kann. Der Abschnitt des gemeinsamen Geh-und Radweges zwischen altem und neuen Wasserwerk bleibt in seiner Breite bestehen, die Oberfläche wird erneuert. Im Bereich des Trinkbrunnens ist geplant, mehrere Fahrradständer sowie eine Bank aufzustellen. Nach dem neuen Wasserwerk führt der Mainradweg entlang des Wasserschutzgebietes. Der Ausbau durch die Stadt Aschaffenburg endet nicht an der Gemarkungsgrenze, sondern ca. 100 m weiter an der Gabelung auf Gemarkung Niedernberg. Der offizielle Mainradweg führt dann weiter hinab in Richtung Main und Obernauer Schleuse.

3. Kosten
Die geschätzten Kosten im Rahmen der Vorplanung betragen:
Bauabschnitt
BA 1
BA 2
BA 3
Gesamtkosten
Baukosten
383.000,00 €
250.000,00 €
2.339.000,00 €
2.972.000 €
Baunebenkosten
20%
  76.600,00 €
  50.000,00 €
   467.800,00 €
594.400 €
Gesamt
459.600,00 €
300.000,00 €
2.806.800,00 €
3.566.400 €

Zu den Baunebenkosten zählen u.a. die Ingenieurhonorare der Planungsbüros, die Kosten für Bodengutachten, Kampfmittel, Sigeko und die Leistungen für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) sowie die Kosten für die Umsetzung der Forderungen aus dem LPB.
In Summe werden gem. der vorliegenden Kostenschätzung für den Radweg somit ca. 3.566.400 Euro brutto veranschlagt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.
Vergleich zu der eingereichten Kostenvorschau vom 13.10.2022 im Rahmen des Förderantrags:

Kostenvorschau
Kostenschätzung
Planungskosten (BNK)


Baukosten 1.BA
294.000 €
383.000 €
Baukosten 2.BA
168.000 €
250.000 €
Baukosten 3.BA
2.162.000 €
2.339.000 €
Summe
2.624.000 €
2.972.000 €
Baunebenkosten
230.000 €
594.400 €
Gesamt
2.854.000 €
3.566.400 €

Augenscheinlich weichen die beiden Beträge deutlich voneinander ab. Hier bedarf es einer sehr genauen und qualifizierten Kostenanalyse, um die Beträge richtig einordnen zu können.  Im ursprünglichen Förderantrag war der Bereich „Umfahrung Pompejanumsfelsen“ noch enthalten, die Kosten wurden mit pauschalen Flächenansätzen ermittelt. Im Oktober 2022 erfolgte eine Tektur zum Förderantrag, wobei die Umfahrung des Felsens dann nicht mehr Bestandteil des Antrages war. Im Rahmen der Anpassung der Finanz- und Finanzierungsplanung wurden daher Korrekturen in den Ansätzen der kalkulierten Kosten vorgenommen.

Baunebenkosten:
Für die Baunebenkosten wurden im Förderantrag 230.000 Euro veranschlagt. Zum damaligen Zeitpunkt ging die Verwaltung noch davon aus, sowohl die Planungsleistungen, als auch die Vermessungsleistungen mit eigenem Personal durchführen zu können. Daher ging man von einem pauschalen Ansatz Baunebenkosten in Höhe von weniger als 10 % der anrechenbaren Herstellungskosten aus. 
Auf Grund der Ressourcenbindung für andere Projekte fehlten die Kapazitäten im eigenen Hause und mussten eingekauft werden. Die entsprechenden Planungsaufträge wurden zwischenzeitlich vergeben. So wurden unter Beteiligung des Stadtrates bisher allein für die Ingenieurleistungen Planung, Baugrundgutachten und landespflegerischer Begleitplan bereits 289.610,14 Euro in Auftrag gegeben. 
Später folgen Kosten für die Umsetzungen aus den natur- und artenschutzrechtlichen Auflagen, Leistungen für Kampfmittelerkundungen und baubegleitende Inhalte, Beweissicherungen und weitere Gutachten für z.B. das Bodenmanagement während der baulichen Umsetzung. 
In der Vergangenheit hat sich ein pauschaler Ansatz von 20 % der anrechenbaren Herstellungskosten als zielführend erwiesen. Im Rahmen der aktuellen Kostenschätzung wurden daher die erforderlichen Korrekturen bei den Nebenkosten vorgenommen und die Ansätze entsprechend erhöht.

Baukosten:
Die reinen Ausbaukosten für den 1.BA wurden im Förderantrag mit 294.000 Euro veranschlagt. In der Kostenschätzung werden nun 383.000 Euro geschätzt. Der kurze 2.BA wurde mit 294.000 Euro veranschlagt. Auch hier liegen die aktuellen Kosten mit 383.000 Euro höher. Der umfangreiche 3.BA wurde mit 2.162.000 Euro eingereicht, die in der Kostenschätzung ermittelten Kosten betragen nunmehr 2.339.00 Euro. 
Dies liegt natürlich auch im deutlich höheren Detaillierungsgrad der Planung. Hat die Kostenprognose aus dem Förderantrag noch mit Flächenansätzen gearbeitet, so liegen der Kostenschätzung bereits jetzt Vorhaltemassen und Einheitspreise zugrunde. Zudem wurden die Ergebnisse der vorliegenden Bodenansprachen ebenso berücksichtigt, wie Marktpreisentwicklungen und Erkenntnisse bereits durchgeführter Radwegemaßnahmen. Die Verwaltung hat auch die Gemeinde Mainaschaff kontaktiert, um deren Kostenansätze in Abgleich zu bringen. Diese liegen nochmals über den Ansätzen aus der Kostenschätzung der Verwaltung. Dennoch empfehlen wir nicht, die nach den anerkannten Regeln der Technik erstellte Kostenschätzung weiter zu erhöhen. Letztendlich werden erst die Submissionsergebnisse zeigen, ob die Schätzungen und Prognosen richtiglagen. Aktuell ist der Markt stetig in Bewegung, was belastbare Kostenangaben sehr schwierig macht. Sind diese zu hoch, bindet die Stadt Aschaffenburg unnötig Mittel, die für gleichfalls wichtige und dringliche Vorhaben benötigt werden. Sind die Ansätze zu gering, bedarf es der haushaltärischen Nachjustierung. Vorteilig wirkt sich die längere Laufzeit des Projektes aus, so dass die Mittel von 2023 bis einschließlich 2026 bereitgestellt werden müssen und damit den Haushalt eines einzelnen Jahres nicht über Gebühr belasten.

Zuwendungen:
Im Zuwendungsbescheid vom 23.11.2022 ist die Zuwendung auf einen Höchstbetrag von 1.988.250,00 Euro gedeckelt. Die Förderquote liegt damit bei 69,67 % bezogen auf die förderfähigen Kosten gem. Zeit- und Finanzierungplan von Oktober 2022. Die Verwaltung wird bei Freigabe des Projektes durch den Stadtrat, aber auch bereits im Zeitraum zwischen Abgabe dieser Beschlussvorlage und der eigentlichen Vorstellung im Planungs- und Verkehrssenat mit dem Fördergeber in Kontakt treten und die geänderten geschätzten Herstellungskosten mitteilen, sowie versuchen, die gestiegenen Kosten auch in der Förderzusage geltend zu machen. Gelingt dies nicht, liegt der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg nach aktuellem Kostenstand bei diesem Projekt bei 1.578.150 Euro.

4. Termine
Die Vorstellung der Entwurfsplanung ist für Dezember 2023 vorgesehen. Im ersten Quartal 2024 soll das Wasserrechtsverfahren eingeleitet sowie die Ausführungsplanung erstellt werden. Mit dem bepreisten Leistungsverzeichnis wird im Anschluss der Bau-und Finanzierungsbeschluss gefasst und schließlich die Vergabe der Bauleistungen im September 2024 angestrebt, so dass mit dem Ausbau noch im Jahr 2024 begonnen werden kann.

5.Finanzierung
Das Projekt wird über die allgemeine Haushaltsstelle für Radverkehr finanziert. Im Jahr 2023 werden darüber die Ingenieursleistungen für Vermessung, Vorplanung und Bodengutachten beglichen. Der Mittelbedarf teilt sich nach aktuellem Stand wie folgt auf:
Jahr
2023
2024
2025
2026
vsl. Mittelbedarf
150.000 Euro
450.000 Euro
1.850.000 Euro
1.166.400 Euro
vsl. Fördermittel-eingang
52.253 Euro
209.010 Euro
801.205 Euro
1.457.079 Euro
Die Fördermittel werden i.d.R. immer zeitlich versetzt nach Baufortschritt ausgezahlt. Die Tabelle führt diese Einnahmen vereinfacht zur Hälfte im Jahr der Ausgaben und zur Hälfte im im Folgejahr mit.

.Beschluss: 1

Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Vorplanung der Verbreiterung und Sanierung des Mainradweges zur Kenntnis (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Herr Stadtrat Thomas Mütze (GRÜNE) beantragt, den vorhandenen Weg Richtung Pompejanumsfelsen nicht zu entfernen, sondern für Fußgänger umzuwidmen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

I. Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Vorplanung als Grundlage für die Erstellung der Entwurfsplanung zu und beauftragt die Verwaltung, die Entwurfsplanung zu erstellen und den Bau-und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/7/3/23. Hochwasserschutz Klärwerk Vorstellung der Entwurfsplanung durch das Ing.büro BCE (Björnsen Beratende Ingenieure GmbH), Koblenz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2023 ö Beschließend 3PVS/7/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand und Anlass

Die Björnsen Beratende Ingenieure GmbH (BCE) wurde im August 2021 von der Stadt Aschaffenburg mit den Planungsleistungen für die Anpassung der Hochwasserschutzanlage für das Klärwerk Aschaffenburg beauftragt. Die Planungen befinden sich derzeit in der Leistungsphase (LP) 3 bis 4 (Entwurfs- bzw. Genehmigungsplanung). Die Entwurfsplanung soll im Juli 2023 bei der Genehmigungsbehörde eingereicht werden. Der Genehmigungsprozess wird voraussichtlich 4 bis 5 Monate betragen. 


  1. Projektbeschreibung

Das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg hat als Mindestschutzziel ein Hochwasserereignis der Kategorie HQ100+15 %-Klimazuschlag empfohlen. Die bestehende Hochwasserschutzanlage, dessen Schutzniveau derzeit unter einem 100-jährlichen Hochwasserereignis liegt, ist daher an den heutigen Standard für das Schutzniveau sowie im Sinne einer langfristigen Anpassungsstrategie an die Auswirkungen des Klimawandels anzupassen. 
Die Schutzzielhöhe wird dabei auf die jeweiligen Wasserspiegellagen entlang des Perimeters der Anlage ausgelegt, wobei die Wasserspiegellagen an den jeweiligen Main-km Stützstellen bilden, zwischen denen die entsprechenden Höhen linear interpoliert werden. Es wird zusätzlich ein Freibord von 20 cm berücksichtigt. Im Osten des Planungsgebiets bei Fluss-km 85+000 beträgt das Schutzziel 113,20 m NN zzgl. 20 cm Freibord und liegt in Summe auf 113,40 m NN. Im Westen bei Fluss-km 84+400 liegt die Bemessungshöhe auf 112,71 zzgl. 20 cm Freibord und somit insgesamt bei 112,91 m NN. 

Es wurden zusätzliche Leistungen der Landschaftsplanung sowie der Vermessung an den AN beauftragt. Die Vermessungen wurden im Dezember 2021 durchgeführt. Aufgrund von Lastbeschränkungen auf den Verkehrs- und Betriebswegen der Kläranlage ist das Vermessungskonzept auch auf die Wasserseite des Deiches ausgedehnt worden. Im Rahmen der Ausführungsplanung wird eine ergänzende Vermessung in Abschnitt 4 der HWS-Anlage erforderlich.
Ergänzende Leistungen der Landschaftsplanung zur Vogel- und Reptilienerfassung wurden von April bis Juni 2022 ausgeführt. 
Zusätzlich fand eine verdichtende Baugrunduntersuchung in den Deichabschnitten 1 und 2 sowie eine ergänzende Untersuchung im Abschnitt 4 östlich des Klärwerksgeländes im Juni und Juli 2022 statt. Durch die ergänzenden Erkenntnisse konnte eine wirtschaftliche und DIN-konforme Bemessung der Hochwasserschutzanlage ermöglicht werden.

Im Vorfeld der Baumaßnahme sind eine Kampfmittelsuche bzw. -räumung sowie Bauwerks- und Leitungserkundungen durchzuführen. Besonders die Erkenntnisse aus den Bauwerks- und Leitungserkundungen sind für die weitere Planung und die Festlegung des genauen Trassenverlaufs essentiell. Die Bearbeitung eines Erkundungskonzepts wird derzeit von der Stadt Aschaffenburg an einen Dritten vergeben. Die Aufstellung des Konzepts sowie die Durchführung der Erkundungsarbeiten sollen bis Ende September 2023 abgeschlossen sein.


Grundkonzept 

Die Ertüchtigung des Hochwasserschutzes (HWS) für die Kläranlage Aschaffenburg ist eine wesentliche Grundlage für die Genehmigung des Weiterbetriebes der Kläranlage und deren technisch erforderliche bzw. gewünschte Erweiterung. 

Das Ertüchtigungskonzept geht grundsätzlich davon aus, dass unter Berücksichtigung von Restriktionen wie die Vermeidung von Retentionsraumverlust im Vorland, die Sicherstellung ausreichender Flächen landseitig des Deiches (KA-Ausbau) sowie die Reduktion des Eingriffs in ökologisch relevante Strukturen und Flächen lediglich eine Deicherhöhung und -stabilisierung mittels einer in der Deichtrasse angeordneten Spundwand als tragendes Element des HWS sinnvoll ist. 

Im Rahmen der Vorplanung wurde ein Alternativkonzept zur Trassenführung der HWS-Anlage ausgearbeitet und durch die Stadt Aschaffenburg als Vorzugsvariante ausgewählt. Anstelle der Ertüchtigung des gesamten bisherigen Ringdeichs der Kläranlage (Abschnitte 1 bis 3) wird der Abschnitt 3 des Deichs (Osten des Klärwerks) durch den Abschnitt 4 ersetzt. Dieser Abschnitt erstreckt sich vom östlichen Anschlusspunkts des Abschnitts 1 (Osten des Klärwerks) bis rund 210 m östlich des Klärwerks und verläuft damit unterhalb des bestehenden Parkplatzes sowie der Mörswiesenstraße. Die in der Vorplanung vorgesehene HWS-Mauer aus Stahlbeton entlang der Mörswiesenstraße in Abschnitt 4 ist aufgrund der Baugrundverhältnisse, die nur wenig tragfähige Böden aufzeigen, durch eine Spundwand zu ersetzen.

Die aktuell gültige Ausweisung des Überschwemmungsgebiets bei HQ100 macht deutlich, dass nordöstlich der Kläranlage bereits vor einigen Jahren bebaute Flächen (Gewerbe- und Privatgelände) von Hochwasser betroffen sind. Durch die Herstellung des Abschnitts 4 können diese Flächen sowie der Parkplatz, welcher zukünftig als Erweiterungsfläche für das Klärwerk dienen soll, ebenfalls vor Hochwasser geschützt werden. Hierbei wird gleichzeitig sichergestellt, dass das Wasser im Hochwasserfall nicht über die Mörswiesenstraße in die Kläranlage strömt (Wegfall des Abschnitts 3). Die heutige Zufahrt zur Kläranlage kann daher auch im Hochwasserfall ohne aufwendige, mobile Elemente geschützt werden. 
Durch die Ertüchtigung des Abschnitts 4 werden zwar Retentionsflächen abgeschnitten, jedoch sind die daraus resultierenden Wasserstandsänderungen äußerst gering und befinden sich im Bereich natürlicher Schwankungen eines Fließgewässers. Da es sich bei den abgeschnittenen Ü-Gebietsflächen um keine natürlichen Rückhalteflächen handelt und keine wesentliche Veränderung des Abflussverhaltens nach WHG bewirkt wird, ist nach Aussage der Regierung Unterfranken kein Retentionsraumausgleich für diese Flächen erforderlich. 

Im Rahmen der Entwurfsplanung wurden eine Tragwerksplanung für die HWS-Anlage ausgearbeitet. Zudem wurden eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, ein Landschaftspflegerischer Begleitplan und eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG aufgestellt. 


  1. Kosten

Die Kostenschätzung der Vorplanung vom März 2022 lag bei Gesamtkosten von rund 4,8 Mio. € (brutto). Nach einer ersten Aufstellung der Kostenberechnung (LP 3 bis 4) werden nun Gesamtkosten von rund 6,6 Mio. € (brutto) prognostiziert. Der Kostenanstieg kann insbesondere durch zusätzliche erforderliche Maßnahmen, die sich durch die erweiterte geotechnische Erkundung ergeben haben, begründet werden. So wurden u.a. nur gering tragfähige Böden festgestellt.
Kostenanstieg der Baukosten gegenüber Vorplanung:

Rückversetzte Spundwand HW-Pumpwerk/Zwischenhebewerk
124.662,51 EUR
Abschnitt 4
204.705,11 EUR
Geotechnik Abschnitt 1/2
593.585,56 EUR
in der Vorplanung noch nicht berücksichtigt
-Kampfmittelsondierung/-räumung
-Ausgleichsmaßnahmen Landschaftsplanung
-Grundstückskosten
272.952,24 EUR
Gesamtbetrag netto
1.195.905,41 EUR
Gesamtbetrag brutto
1.423.127,44 EUR
weitere zusätzliche sonstige Kosten brutto
79.944,88 EUR
gesamt
1.503.072,32 EUR

Die im Rahmen der Entwurfsplanung ermittelten Kosten für das Alternativkonzept betragen:

Projekt
Baukosten

Bau-
nebenkosten 20%
Gesamtkosten
HWS Klärwerk
5.492.791,61 €

1.098.558,32 €
6.591.349,93 € 

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index - und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


  1. Finanzierung

Auf der Haushaltsstelle „Kläranlage, Hochwasserschutzdamm“ (1.7181.9623) ist für 2023 eine Verfügungsermächtigung von 4.000.000,00 € berücksichtigt. Die neuen Kostenansätze sind im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2023 bzw. Haushalts 2024 zu berücksichtigen.


  1. Weiteres Vorgehen

Es ist geplant, im Dezember 2023/Januar 2024 den Bau- und Finanzierungsbeschluss zu erlangen. Eine Vergabe der Bauleistungen ist im April 2024 vorgesehen. Die Bauausführung folgt im Anschluss (ab Mai 2024). Es wird mit einer Bauzeit von rund 1,75 Jahren kalkuliert (Ende Januar 2026). 

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Ergebnis der Entwurfsplanung für den Hochwasserschutz des Klärwerkes Aschaffenburg zur Kenntnis (Anlage 3).
  2. Der vorgelegten Entwurfsplanung zur Ertüchtigung des Hochwasserschutzes für das Klärwerk Aschaffenburg wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungsschritte in die Wege zu leiten und den Bau- und Finanzierungsbeschluss zu erwirken. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / PVS/7/4/23. Erneuerung der Möblierung in der Innenstadt Mobiliar, Bepflanzungen und Spielpunkte zur Steigerung der Aufenthaltsqualität an frequentierten Plätzen und Straßen - Antrag der KI vom 30.05.2022 wegen "Umgestaltung Vorplatz Alexandra-Parkhaus"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2023 ö Beschließend 4PVS/7/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Beschlusslage
Im Rahmen des Bayrischen Städtebauförderungsprogramms „Innenstädte beleben“, mit einer Förderung von bis zu 80% (bei einem Volumen von bis zu 600.000 Euro zuwendungsfähigen Kosten), wurde sich auf zwei frequentierte Plätze in der Innenstadt (Vorplatz der Tiefgarage Alexandrastraße und Goldbacher Straße) konzentriert, sowie auf die Erneuerung des Anprallschutzes und Möblierung der Sandgasse. Weitere Betrachtungsräume befinden sich am Roßmarkt, dem Wolfsthalplatz und einer Liste von kleineren Standorten für Spielpunkte. Ziel ist, dass mit wenigen Elementen und Eingriffen eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität erreicht wird.

Die Umsetzung muss noch in diesem Jahr erfolgen. 


Vorplatz der Tiefgarage Alexandrastraße:
Der Vorplatz der Tiefgarage Alexandrastraße erstreckt sich zwischen der Zu- und Ausfahrt des Alexandraparkhauses und der rückwertigen Sandkirche einerseits und zwischen der Alexandrastraße und der Betgasse andererseits. (s. Anlage 1)
Durch die Anordnung von 3 Bäumen in ca. 3,5 x 3,5 m großen Baumbastionen, wird der Alexandraplatz räumlich in eine südliche und eine nördliche Hälfte getrennt. Die südliche Hälfte wird durch die Zu- und Abfahrten der Tiefgarage optisch vom Kfz-Verkehr dominiert. Dieser Eindruck wird durch wiederrechtlich parkende Autos entlang der Baumreihe verstärkt, welche die Feuerwehrzufahrten blockieren (s. Anlage 2) und bei Wiederaufnahme der Fahrt im hinteren Platzbereich wenden/rangieren müssen. Vorhandene Sitzgelegenheiten auf den Bastionen können nicht genutzt werden, wenn Fahrzeuge vor diesen Bäumen parken. Zwischen den beiden linken Baumbastionen befindet sich eine Laterne mit Müllbehälter, zwischen den rechten beiden Bastionen wurde vor Jahren eine Telefonstelle von der Telekom positioniert, welche heute nur noch als Signalverstärker dient. 
In der nördlichen Hälfte befinden sich zwei Parkstände für Behinderte, welche nicht der heutigen Norm (DIN 18040-1 und DIN 18040-3) entsprechen und für die gedachte Nutzung zu schmal ausfallen. Ebenso befinden sich dort Parkmöglichkeiten für Krafträder. Durch diese Parksituation ist die nördliche Hälfte verkehrsärmer und ruhiger, hat jedoch durch die verstellten Freiräume wenig Aufenthaltsqualität. Das Potenzial des Platzes wird somit derzeit nicht ausgeschöpft. 
Die stärkste Nutzung erfährt der Platz durch den Fußverkehr. Dieser generiert sich zum einen aus der Tiefgarage heraus und zum anderen treten stark gebündelte Fußverkehre aus den Wohnquartieren (Brentano- und Pestalozziviertel) auf, deren Ziel die Innenstadt ist.
Am 18.04.2023 wurde Variante 4 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt (s. Anlage 3). Es wurde sich ein größerer Betrachtungsraum, sowie die Einplanung eines Trinkwasserbrunnens gewünscht. Ebenfalls sollte sich erneut mit der Problematik der Falschparker beschäftigt werden.

Weiterentwicklung:
Im Nachgang der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates wurde sich mit einem größeren Betrachtungsraum auseinandergesetzt. Es fanden Gespräche mit der Feuerwehr statt, bei denen die Bedeutsamkeit der freien Zufahrten, auch schon vor der eigentlichen Feuerwehrzufahrt selbst (Schleppkurven), bekräftigt wurde. Daraus folgt, dass südlich der Baumbastionen keine Stadtmöbel aufgestellt werden können. Jedoch muss auch das Falschparken aus demselben Grund streng unterbunden werden. Bei einem Vor-Ort Termin mit dem Ordnungsamt, der Feuerwehr und dem Stadtplanungsamt wurde sich auf das Aufstellen von Hinweisschildern zu den Feuerwehrzufahrten und Schilder des absoluten Halteverbots geeinigt. 
Da noch nicht absehbar ist, wann die Telefonstelle der Telekom abgebaut wird (falls dies überhaupt passiert), wurde die Umsetzung der Variante 5 in drei Planungsschritte unterteilt. 
Planungsschritt 5.1 (s. Anlage 4): Möblierungen mit Begrünung werden an Café errichtet. Die drei Baumbastionen werden durch Möbel im gleichen Maß vor Türkischem Supermarkt ergänzt um dortiges Parken zu unterbinden. Parkbänke zwischen den Baumbastionen trennen den Kirchplatz von der Fahrbahn ab und Rahmen den Platz nun ein. Vor der Gedenktafel wird durch eine Bank mit Grünkübel und neuer Grünfläche ein Ruheort geschaffen. Ein Spielpunkt wird auf dem Platz positioniert, ein Trinkbrunnen an der Sandkirche in Kooperation mit der Steinmetzschule und der AVG errichtet. Neben der Grünfläche befindet sich das neue Motorradparken. Weitere Stellplätze gibt es nun an der Ostseite der Sandkirche. Die neuen Behindertenparkplätze sind nun Normkonform geplant. Die Erweiterung der Grünfläche an der Ausfahrt der Tiefgarage wurde aus Variante 4 übernommen. 
Planungsschritt 5.2 (s. Anlage 5): Bei Abbau der Telefonstelle und Versetzung der Laterne werden die Bänke durch 2 große Pflanzkübel ergänzt. Dies Rahmt den Platz ein und bringt insbesondere 11,5m2 mehr Grün auf den Platz.
Planungsschritt 5.3 (s. Anlage 6): Mit Neupositionierung der Behindertenparkflächen kann der Platz sein wirkliches Potenzial entfalten. Es entsteht ein großer verkehrsfreier Raum mit mehreren Spielpunkten und Fläche zur Außenentwicklung für den Supermarkt, die Kirche und die Bewohner. 
  • Kostenprognose: 
    • Möblierung exklusive Pflanzen: ca. 65.000-73.000€ zzgl. MwSt.
    • Trinkbrunnen: ca. 10.000-18.000€ zzgl. MwSt.
    • Spielpunkte: ca. 24.000 zzgl. MwSt.


Goldbacher Straße:
Der Platz an der Goldbacher Straße reicht von der Häuserzeile Goldbacher Straße 1 bis zu Beginn der Heinsestraße, und wird auf der Ostseite durch starke Vegetation von der Goldbacher Straße selbst abgegrenzt (s. Anlage 7).
Die Betonmauerwand am Rand der Begrünung und die Beton-Sitzgelegenheiten am Brunnenrand sind teilweise stark Sanierungsbedürftig. Die Platzierung von Fahrradbügeln direkt neben dem Brunnen sind in Frage zu stellen (s. Anlage 8). Durch die Positionierung von Sitzbänken am Rand des Platzes, mit der Begrünung im Rücken, entwickelt der Platz einen Durchgangscharakter mit wenig Aufenthaltsqualität. Mit der Positionierung der Fahrradbügel zwischen Sitzbänken und einer Litfaßsäule hat sich insbesondere gegenüber der Apotheke ein ungeordnetes Platzbild entwickelt. Dieses Bild wird durch temporäre, teils jedoch auch regelmäßige Platzierungen von Müllcontainern und einem Dixi-Klo weiter verstärkt. In Verbindung mit Plastik-Müllbehältern und der unterschiedlichen Farbigkeit der Sitzbänke stellt der Platz keine angemessene Verlängerung der Herstallstraße dar. 

Entwurfskonzept (s. Anlage 9):
Der Entwurf nimmt die Form der bestehenden Pflanzkübel auf und gliedert den Platz in Räume mit unterschiedlichen Qualitäten auf (s. Anlage 10). Den Platzauftakt bilden runde Sitzgelegenheiten gegenüber dem Reisebüro. Diese werden durch einen Spielpunkt, einem Streichelstein (s. Anlage 11) ergänzt. Am Brunnen werden neue Sitzbänke, teils in Verbindung mit Pflanzkübeln aufgestellt. Die, insbesondere am Brunnen, sanierungsbedürftige Mauer wird instandgesetzt und passend zur Gestaltung der Möbel in Cortenstahl verkleidet, um eine Verbindung zum roten Sandstein der Häuserzeile herzustellen. An den Ruheraum grenzt nun ein neugestaltetes und durch Pflanzkübel eingerahmtes Fahrradparken. Vor der Apotheke wird ein Spiel-Raum aufgemacht, welcher Sitzmöglichkeiten mit Blick auf die Vegetation und Spielspaß für Groß und Klein durch mehrere Spielpunkte bietet. Durch die runde Möblierung steht die Litfaßsäule nicht mehr wie ein Fremdkörper auf dem Platz, sondern wird in das Gesamtbild integriert. Dem Café Human wird Raum für eine temporäre Sondernutzung gegeben. Die im Bestand gegenüberlegenden Fahrradbügel werden an den Rand des Platzes verlegt, sodass diese weder die Besucher des Cafés, noch die dortigen Fußgänger behindern. Weitere öffentliche Sitzmöglichkeiten auf Höhe des Modegeschäfts vollenden die Platzumgestaltung. Insbesondere wird auf eine barrierefreie Nutzung des neuen Platzes, durch unterschiedliche Sitzhöhen, Arm- und Rückenlehnen, sowie barrierefreie Spielpunkte geachtet.
  • Kostenprognose: 
    • Möblierung und Mauerverblendung exklusive Pflanzen: ca. 90.000-98.000€ zzgl. MwSt.
    • Spielpunkte: ca. 37.000 zzgl. MwSt.


Sandgasse:
Die Bäume entlang der Sandgasse werden durch einen Anprallschutz mit provisorischen Sitzflächen vor Autos geschützt. Da diese in die Jahre gekommen und nicht der gewünschten Ästhetik entsprechen, sollen diese durch neue ersetzt werden (s. Anlage 12/13). 
Entlang der Sandgasse werden straßenbegleitend mobile Stadtmöblierungen und Hydrokultur-Baumkübel mit entsprechender Bepflanzung aufgestellt. Diese steigern die Aufenthaltsqualität, spenden Schatten und bieten Sitzmöglichkeiten. Die Möbel und Kübel werden, wie auch die neuen Müllbehältnisse, in der Farbvariante DB 703 ausgeschrieben. Die Möblierung ist Modular und kann schnell ab- und aufgebaut, sowie ergänzt werden. 
  • Kostenprognose: 
    • Möblierung exklusive Pflanzen: ca. 78.000-78.000€ zzgl. MwSt.
    • 9x Anprallschutz: ca. 40.000€ - 43.000€ zzgl. MwSt.
    • Spielpunkt: 14.920€ zzgl. MwSt.
    • Hydrokultur-Baumkübel: ca. 40.000-50.000€ zzgl. MwSt.


Roßmarkt (vor Schöntal-Höfen, s. Anlage 14):
Um den Straßenzug vor den Schöntal-Höfen gestalterisch weiter aufzuwerten und das wiederrechtliche Parken direkt vor den Geschäften und den Höfen einzuschränken, werden straßenbegleitende Möblierungen vor dem Wohn- und Pflegezentrum positioniert. Neben Möbeln zum Verweilen, werden auch zwei Spielpunkte (Sanftes Angebot für Jung und Alt) platziert. 
  • Kostenprognose: 
    • Möblierung exklusive Pflanzen: ca. 31.850€ zzgl. MwSt.
    • Spielpunkte: 12.787€ zzgl. MwSt.


Wolfsthalplatz (s. Anlage 15): 
Der Wolfsthalplatz spielt durch seine Geschichte in Aschaffenburg eine besondere Rolle. Er war Standort einer, durch Nationalsozialisten während der Novemberpogrome 1938, zerstörten Synagoge. Die heutige Grünanlage soll durch weitere Sitzgelegenheiten ergänzt werden. 
An der gegenüberliegenden Mauer wird die bestehende Bank erneuert und durch drei weitere mit Blick auf die Grünanlage komplettiert. 
Der kleine Platz am Gebäude „Treibgasse 24“ wird durch eine neue Sitzgelegenheit und einen Spielpunkt als Aufenthaltsort aktiviert.
  • Kostenprognose: 
    • Möblierung exklusive Pflanzen: ca. 13.000€ + 2x Baumbänke von Gartenamt
    • Spielpunkt: 5.596€ zzgl. MwSt.


Theaterplatz:
Durch die stätige Lärmbelästigung durch Skateboardfahrer auf dem Theaterplatz wurde von den dortigen Bewohnern der Wunsch nach einer regulierenden Platzgestaltung, insbesondere an den Stufen zum Theater, geäußert. Durch die Platzierung von Baumkübeln (ggf. einem flächigen Pflanztrog) in dem Bereich der Treppenstufen vor dem Theater wird das Fahren eingeschränkt und zusätzlicher Sonnen- und Lärmschutz gespendet. 
  • Kostenprognose: 
    • Hydrokultur-Baumkübel ggf. flächiger Hydrokultur-Pflanzkübel: ca. 20.000-25.000€ zzgl. MwSt.


Heinsestraße:
An der Heinsestraße/Ecke Frohsinnstraße 12 wird zur Aufwertung der Straßensituation ein bodengebundener Baum gepflanzt. Weitere bisher betrachtete Positionen waren laut AVG wegen im Boden liegenden Leitungen nicht möglich.
  • Kostenprognose: 
    • Baumscheibe: ca. 3.200-4.400€ zzgl. MwSt.


Spielpunkte:
Im weiteren Innenstadtgebiet werden Spielpunkte aufgestellt. Es werden alte Info-Tafeln ersetzt, Aufenthaltsorte aufgewertet und an den jeweiligen Orten zum Verweilen eingeladen. Die Positionen sind in Anlage 16 verortet. Bei den Spielgeräten handelt es sich um Spielgeräte welche größtenteils von allen Altersklassen bespielt werden können.   
  • Kostenprognose: 
    • Spielpunkte: 37.868€ zzgl. MwSt.

Die Spielpunkte und Möblierungen sowie Baumstandorte wurden mit der Feuerwehr und der Behindertenbeauftragten abgestimmt.


Kosten:
Im Rahmen des Förderprogramms „Innenstädte beleben“ werden 80% der Kosten zur Aufwertung der Innenstadt bis zu einem Betrag von 600.000 Euro brutto übernommen. Die Kosten der in der Beschlussvorlage vorgestellten Projekte belaufen sich auf einen Betrag von ca. 623.000-674.000 Euro brutto. Die Summe, welche von der Stadt Aschaffenburg zu tragen ist, beläuft sich somit auf ca. 143.000-194.000€. Dies beinhaltet straßenbegleitende und platzgestaltende Möblierung, Hydrokulturtöpfe für die Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Gräsern, einen Trinkbrunnen sowie ein Netz aus Spielpunkten für Jung und Alt.

Dieser Betrag inkludiert nicht die Pflanzen und deren Pflanzung/Pflege durch das Gartenamt.
Die Kosten setzen sich vor allem aus Katalogpreisen zusammen. Bei Kostensteigerungen kann durch Zurückstellung einzelner Maßnahmen reagiert werden um die Förderquote bestmöglich auszuschöpfen.


Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Anlage 1 – Alexandraplatz Bestand
Anlage 2 – Alexandraplatz Problemanalyse
Anlage 3 – Alexandraplatz V 4
Anlage 4 – Alexandraplatz V 5.1
Anlage 5 – Alexandraplatz V 5.2
Anlage 6 – Alexandraplatz V 5.3 
Anlage 7 – Goldbacher Straße Bestand 
Anlage 8 – Goldbacher Straße Bestandsbilder
Anlage 9 – Goldbacher Straße V1
Anlage 10 – Goldbacher Straße Möblierung
Anlage 11 – Goldbacher Straße Spielpunkte 
Anlage 12 – Sandgasse 
Anlage 13 – Sandgasse 
Anlage 14 – Roßmarkt 
Anlage 15 – Wolfsthalplatz
Anlage 16 – Weitere Spielpunkte 
Anlage 17 – Lageplan Sanierungsgebiet

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Weiterentwicklung der Planungen zum Vorplatz der Tiefgarage Alexandrastraße, der Goldbacher Straße und der weiteren Standorte für Stadtmobiliar zur Kenntnis (Anlage 4).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Projekte im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms „Innenstädte beleben“ in 2023 und 2024 umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Folgekosten im Unterhalt von Garten- und Friedhofsamt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/7/5/23. Deutschland-Ticket für Schülerinnen und Schüler - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2023 ö Beschließend 5PVS/7/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1        Das bayerische Ermäßigungsticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende
Im Rahmen der Einführung des Deutschland-Tickets im Mai 2023 hat die bayerische Landesregierung für September 2023 die Einführung eines Ermäßigungstickets angekündigt, welches den gleichen Leistungsumfang wie das D-Ticket besitzt, jedoch für 29 € zu erwerben ist. Die Aufzählung in der Überschrift beschreibt bereits den Kreis der Begünstigten oder andersrum: Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen sowie der FOS/BOS können das Ticket nicht erwerben. Dieses Ticket hat keinen Einfluss auf den städtischen Haushalt. Die Ermäßigung wird vom Freistaat getragen.

2        Antragsgegenstand der GRÜNEN vom 17.05.2023
Dem Antrag zu Folge sollen Schüler:innen, die nicht zu den Berechtigten des bayerischen Ermäßigungstickets gehören, die Möglichkeit eingeräumt werden, das D-Ticket für 29 € zu erwerben, wobei 20 € aus dem städtischen Haushalt die Tariflücke zu 49 € schließen müssen.
Die Schüler:innen, die bislang für ihren über 3 km langen Schulweg eine kostenfreie Monatskarte Azubi für das Stadtgebiet erhalten (Tarifgegenwert ab 1.8.2023 = 42,10 €) sollen stattdessen nur noch das D-Ticket erhalten.

3        Schulwegkostenfreiheit
Das Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) regelt die Voraussetzungen für die kostenfreie und notwendige Beförderung von Schüler:innen. In Aschaffenburg befinden sich derzeit 1.207 Schüler:innen in der Schulwegkostenfreiheit, d. h. ihr Weg zu ihrer in Aschaffenburg befindlichen Schule ist länger als 3 km. Sie erhalten für ihren Schulweg die Monatskarte Azubi für die Aschaffenburger Preisstufe 11. Daneben gibt es noch 92 Schüler:innen, die Schulen außerhalb Aschaffenburg besuchen und dementsprechende Monatskarten der Preisstufe 2 aufwärts besitzen, d. h. 63,80 € aufwärts.

Zu den Kosten der notwendigen Beförderung gewährt der Freistaat Bayern den Aufgabenträgern pauschale Zuweisungen, jedoch nur für den notwendig erforderlichen Tarif. Auch hier muss durch den städtischen Haushalt der Ausgleich von 6,90 € je Ticket zur Auffüllung von 42,10 € auf 49 € geleistet werden.

Die unterschiedlichen Fälle von Schulwegkostenfreiheit bzw. Status der Selbstzahler zeigt das Schaubild in Anlage 1.

4        12 €-Ticket für Schüler:innen und Auszubildende
Das Ticket wurde eingeführt, um allen Selbstzahlern eine günstige Möglichkeit einzuräumen, den ÖPNV im Stadtgebiet zu nutzen. Der städtische Ausgleich ergibt sich aus der Differenz zur Monatskarte Azubi für das Stadtgebiet (Tarifgegenwert ab 1.8.2023 = 42,10 €) und beläuft sich auf 30,10 € je Ticket. Im Jahr 2022 wurde ein Ausgleich von 118.397,80 € benötigt – im Jahr 2023 werden es nach bisherigem Stand ca. 220.000 € sein.

5        Szenarien für ein D-Ticket für Schüler:innen für 29 €
Es wird der Nullfall (kein ermäßigtes D-Ticket für Schüler:innen) mit zwei Szenarien verglichen: Einführung eines ermäßigten D-Tickets für Schüler:innen für 29 € mit
a)        Fortführung des 12 €-Tickets oder
b)        Einstellung des 12 €-Tickets.

Zur Abschätzung der haushaltswirksamen Aufwendungen wird der gültige Tarif ab 1.8.2023 genutzt. Schülerzahlen werden aus dem Bestand für nächstes Schuljahr angenommen, ebenso die Anzahl derer, die sich in der Kostenfreiheit bewegen. Annahmen müssen bei beiden Szenarien über die Anzahl der Neukunden getroffen werden, also Schüler:innen, die bislang kein oder "nur" das 12 €-Ticket besaßen und dann ein ermäßigtes D-Ticket erwerben. Die Gesamtzahl der potenziellen Kunden entspricht der Gesamtzahl aller in Aschaffenburg wohnenden Schüler:innen. Grundschüler:innen wurden nicht berücksichtigt, da nicht davon auszugehen ist, dass hier eine Nachfrage besteht. Auch die Schüler:innen der privaten Schulen Maria-Ward und Krauß konnten mangels Daten nicht berücksichtigt werden.

In Anlage 2 unten ist die Ermittlung des Gesamtpotenzials dargestellt und auch die zu erwartenden Kosten je nach aktivierter Nachfrage zwischen 10 oder gar 100%. Basierend auf den jüngsten Erfahrungen im Gesamttarifsortiment lässt sich bislang zumindest eher eine Zurückhaltung erkennen, d. h. ein Wechsel zum D-Ticket erfolgt meist nur, wenn es günstiger ist als der Fahrschein aus dem bisherigen Sortiment. Für die Szenarien wird daher ein Quote von 20% der Schüler:innen angenommen, die ein ermäßigtes D-Ticket für 29 € erwerben.

Bei den Berechnungen zu den jährlich haushaltswirksamen Mitteln wird weiter davon ausgegangen, dass das D-Ticket von den Schüler:innen 11 Monate pro Jahr genutzt wird.

Weiter bleibt bislang die Zukunft des D-Tickets nach dem 31.12.2023 ungewiss. Insbesondere eine Anhebung des Kaufpreises erhöht die finanziellen Aufwendungen je Ticket. Ein ermäßigtes D-Ticket für Schüler sollte in jedem Fall an den Kaufpreis des bayerischen Ermäßigungstickets gekoppelt werden.

6        Ergebnis
Im Bestand leistet sich die Stadt Aschaffenburg einen hohen Ausgleich beim 12 €-Ticket von ca. 220.000 €, prognostiziert für dieses Jahr.

Die Einführung des D-Tickets für Schüler:innen besitzt den Vorteil, dass damit tatsächlich alle Jugendlichen von der ersten Klasse bis zu den Studierenden das gleiche Angebot erhalten, was  Klarheit schafft und einfach zu verstehen ist.

Im Szenario a), in dem sowohl das 12 €-Ticket als auch das D-Ticket für Schüler:innen angeboten werden, würden sich der jährliche Ausgleichsbedarf für diese beiden Tickets auf ca. 360.000 € belaufen.

Im Szenario b), in dem nur noch das D-Ticket für Schüler:innen angeboten wird, würden sich der jährliche Ausgleichsbedarf für dieses Angebot auf ca. 215.000 € belaufen, also etwa so hoch wie die derzeitigen Ausgaben für das 12-€-Ticket. Aber nicht jeder Schüler wird auf das D-Ticket umstellen wollen oder können. Während die Erlöse des 12-€-Tickets direkt an die Verkehrsunternehmen fließen, besteht beim D-Ticket für das Jahr 2024 noch ein großes Fragezeichen, wie viel Ausgleich tatsächlich den Unternehmen zufließt. 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Entwicklung des D-Tickets über das erste Halbjahr 2024 abzuwarten, um dann ggf. zum Schuljahresbeginn 2024/25 ein ermäßigtes D-Ticket für Schüler:innen aufzulegen.



Bezeichnung aller Anlagen (Pläne, Anträge, Sonstiges):
Anlage 1: Schaubild zur Schulwegbeförderung
Antrag der GRÜNEN vom 17.05.2023, 29 Euro-Ticket für Schülerinnen und Schüler

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zur Begünstigung Aschaffenburger Schülerinnen und Schüler beim Erwerb eines Deutschland-Tickets wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PVS/7/6/23. Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion, der KI und der ÖDP vom 01.03.2023 wegen "B-Plan Sauerswiesen - Rettung der Winterlinden" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 28.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2023 ö Beschließend 6PVS/7/6/23

.Beschluss:

Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion, der KI und der ÖDP vom 01.03.2023 sowie die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.06.2023 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PVS/7/7/23. Umfahrung des Pompejanumsfelsens auf einem Radweg - Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD) vom 05.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.07.2023 ö Beschließend 7PVS/7/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Rückblick

Im Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates vom 20.04.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des Förderprogramms zum Ausbau des Radnetzes Deutschland einen Förderantrag zum Ausbau des Mainradweges zu stellen. In diesem war auch die Planung und Umsetzung einer sicheren und komfortablen Umfahrung des Pompejanumsfelsen enthalten.

Im Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates vom 08.03.2022 wurde die Umfahrung des Pompejanumsfelsen als Bestandteil des Förderprogramms zurückgenommen. Der Grund für diese Rücknahme war die zum damaligen Zeitpunkt verbindliche bauliche Umsetzung bis Ende 2023. Es war nicht realistisch, dies erreichen zu können.


Sachstand Juli 2023, neuer Förderaufruf im Radnetz Deutschland

Aktuell wurde ein neuer Förderaufruf des BALM (Bundesamt für Logistik und Mobilität) für das Radnetz Deutschland gestartet. Dieser eröffnet eine neue zeitliche Perspektive:
 
  • Der Projektbeginn ist frühestens am 01.12.2023. 
  • Die Umsetzung des Vorhabens darf nicht länger als bis zum 31.12.2028 dauern. 

Der Regelfördersatz beträgt wieder 75 Prozent.


Handlungsbedarf am Pompejanumsfelsen

Der Mainradweg ist von der Willigisbrücke bis nach Mainaschaff eine Radhauptverbindung 
1. Ordnung im Alltagsradverkehr nach dem Radverkehrskonzept. Auf diesen Wegen sollen folgende Qualitätsstandards vorliegen (Seite 39): 

  • Regelmaße nach den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA)
  • Alltagstauglich (ebene Oberfläche, sozial sicher)
  • Möglichst keine gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr bei hoher Frequenz
  • Keine Führung „Gehweg/ Radfahrer frei“
  • Führung über Fahrradstraßen möglich

Der bauliche Zustand der Umfahrung des Pompejanumsfelsen ist unverändert und entspricht nicht dem Qualitätsstandard des Radverkehrskonzeptes. Die Umfahrung ist nur ca. 1 Meter breit, ohne Absturz-Sicherung und ohne Einsehbarkeit. Es ist eine Gefahren- und Konfliktstelle, zu der auch Beschwerdeschreiben bei der Stadtverwaltung eingehen. Aufgrund der engen Kurve können teilweise Lastenräder, Dreiräder oder Liegeräder, Tandems, Fahrräder mit Kinderanhänger oder auch breitere elektrische Rollstühle diese Stelle nicht passieren. Die einzige Umfahrung ist dann über die Hanauer Straße in einen sehr großen und unattraktiven Umweg möglich. Aufgrund des steilen Schlossberges ist dieser auch nicht barrierefrei.


Ausblick und weitere Vorgehensweise
Die Umfahrung vom Pompejanumsfelsen ist wegen der Komplexität der Aufgabe weder Bestandteil von der Schlossufergestaltung noch von der Sanierung und Verbreiterung des Main-Radweges. Die Stadtverwaltung wird mit dem Ausbau des Mainradweges personell und finanziell bis Ende 2025 gebunden.

Die Beseitigung der Eng- und Gefahrenstelle entspricht zwar den Zielen des Radverkehrskonzeptes und auch den Interessen der Fußgänger, die Notwendigkeit einer breiten und aufwendigen Umfahrung ist aber in der Stadtgesellschaft nicht unumstritten. Der hohe planerische und finanzielle Aufwand steht einem Ausbau entgegen. Zudem gibt es denkmal- und landschaftspflegerische Aufgabenstellungen, die im Vorfeld geklärt werden müssen.

Die Stadtverwaltung empfiehlt deshalb, sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht wieder im Förderprogramm zum Radnetz Deutschland zu bewerben und unter den Druck finanzieller und zeitlicher Verbindlichkeiten zu setzen. Wenn politische Beschlüsse vorliegen und voraussichtlich ab 2026 wieder zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen vorhanden sind, kann eine Umgestaltung immer noch begonnen werden. 

Geeignete oder sogar noch bessere Förderprogramme wird es beim Radverkehr mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch dann noch geben.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Pompejanumsfelsen und zum Förderprogramm „Radnetz Deutschland“ zur Kenntnis.
  2. Von einer Bewerbung beim Förderprogramm „Radnetz Deutschland“ wird zum jetzigen Zeitpunkt abgesehen. Nach Abschluss der Arbeiten am Schlossufer und nach erfolgtem Ausbau des Mainradweges kann ab 2026 in Abhängigkeit der notwendigen politischen Beschlüsse ein Ausbau in Betracht gezogen werden.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.10.2023 09:45 Uhr