Datum: 20.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 18:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/3/1/23 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar bis einschließlich Mai 2023
2WS/3/2/23 Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2023
3WS/3/3/23 Nachtragsvermögensplan 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
4WS/3/4/23 Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung
5WS/3/5/23 Einsatz der Elektrobusse bei den Stadtwerken Aschaffenburg
6WS/3/6/23 Sachstandsbericht Wasserstofftankstelle
7WS/3/7/23 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 17.02.2023 wegen "Zuwendungen des Freistaates Bayern für Barrierefreiheit in Aschaffenburg" und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke vom 05.04.2023
8WS/3/8/23 SPNr. nach TOP 7 ö

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1. / WS/3/1/23. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar bis einschließlich Mai 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 20.07.2023 ö Beschließend 1WS/3/1/23

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2023 bis 31.05.2023 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / WS/3/2/23. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 20.07.2023 ö Vorberatend 2WS/3/2/23
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2023 ö Beschließend 10PL/10/10/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung. 

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.

Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vor.

Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Beauftragung der Jahresabschluss-prüfung 2020. Für den Angebotsvergleich wurden zwölf überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Zehn Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, hat unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Nach nahezu gleichbleibenden Kosten für 2020 bis 2022 ist gemäß aktuellem Angebot für 2023 mit einer Kostensteigerung von 10% zu rechnen. 

Die Prüfung der Jahre 2020 bis 2022 wurde mit hoher Kompetenz und effizient durchgeführt.

.Beschluss:

I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i.V.m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / WS/3/3/23. Nachtragsvermögensplan 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 20.07.2023 ö Vorberatend 3WS/3/3/23
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 28.07.2023 ö Beschließend 11PL/10/11/23

.Beschluss:

I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan wird zugestimmt (Anlage 2).

Es wird festgestellt:
Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 14.443.000 €.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / WS/3/4/23. Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 20.07.2023 ö Beschließend 4WS/3/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Ergebnisse der Suche einer Deponiemitbenutzung wurden dem Werksenat bereits in der Sitzung am 22.09.2022 vorgestellt. 

Am 13.12.2022 wurde vom Werksenat dem mit allen Beteiligten und der Fachaufsicht der Regierung von Unterfranken abgestimmten öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit in der Arbeitsgemeinschaft „Nachhaltige und effiziente Abfallentsorgung“ mit dem Landkreis Aschaffenburg, der Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH und der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH zugestimmt. Der unterzeichnete Vertrag wurde anschließend der Regierung von Unterfranken zur Kenntnis übersandt.

Daraufhin erklärte die Kommunalaufsicht der Regierung von Unterfranken, dass der geschlossene Vertrag nicht den kommunalrechtlichen Voraussetzungen entspricht und deshalb nicht wirksam in Kraft getreten sei.
Möglich sei für diese Zusammenarbeit nur eine öffentlich-rechtliche Zweckvereinbarung, für die entsprechend dem Staatsvertrag das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration zuständig ist. 
Nach der entsprechenden Umformulierung und erneuten langwierigen Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, der Regierung von Unterfranken und dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und begleitender Kommunikation mit dem zwischenzeitlich auch noch involvierten Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz konnte die Zweckvereinbarung am 12./15.06.2023 unterzeichnet werden, um einen drohenden Entsorgungsnotstand abzuwenden.

Inhaltlich entspricht die Zweckvereinbarung weitestgehend dem zuvor geschlossenen Vertrag, lediglich die Gesellschaften privaten Rechts (GBAB - Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg mbH und AWN - Abfallwirtschaftsgesellschaft des Neckar-Odenwald-Kreises mbH) können hierbei nicht direkt, sondern nur indirekt über ihre öffentlich-rechtlichen Gesellschafter beteiligt sein.

Es wird vorgeschlagen, den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR zustimmend zur Kenntnis zu nehmen.

.Beschluss:

I. Der Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Abfällen zur Beseitigung mit dem Landkreis Aschaffenburg und der Kreislaufwirtschaft Neckar-Odenwald AöR wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / WS/3/5/23. Einsatz der Elektrobusse bei den Stadtwerken Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 20.07.2023 ö Beschließend 5WS/3/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bekanntgabe des Ergebnisses der europaweiten Ausschreibung sowie dem Beschluss des Stadtrates vom 20.09.2021 über die Beschaffung von drei Elektrobussen, erfolgte die Beauftragung zur Lieferung von drei elektrisch angetriebenen Niederflur – Linienbussen an die Solaris Deutschland GmbH.

Der Bericht der Stadtwerke zeigt die bisher gemachten Erfahrungen rund um den Einsatz der seit Juni 2022 in Betrieb genommenen Elektrobusse sowie der dazugehörigen Ladeinfrastruktur auf.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zu den Erfahrungen bezüglich der seit Juni 2022 in Betrieb genommenen E-Busse wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / WS/3/6/23. Sachstandsbericht Wasserstofftankstelle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 20.07.2023 ö Beschließend 6WS/3/6/23

.Beschluss:

I. Der Bericht der Geschäftsführung zur Wasserstofftankstelle wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / WS/3/7/23. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 17.02.2023 wegen "Zuwendungen des Freistaates Bayern für Barrierefreiheit in Aschaffenburg" und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke vom 05.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 20.07.2023 ö Beschließend 7WS/3/7/23

.Beschluss:

I. Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt (UBV) vom 17.02.2023 und das Antwortschreiben der Stadtwerke vom 05.04.2023 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / WS/3/8/23. SPNr. nach TOP 7 ö

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 20.07.2023 ö Beschließend 8WS/3/8/23

.Beschluss:

Die Verwaltung nimmt Bezug auf die Stadtratsanfrage von Frau Dr. Nicole Holzheu (GRÜNE) vom 03.06.2023 (Anlage 7).
Die Verwaltung erklärt, dass die Ersatzbeschaffung von ITCS-fähigen Bordrechnern derzeit laufe und man kurz vor der Bestellung stehe. Im ersten Quartal 2024 sollen alle Stadtbusse über das System verfügen. Gleichzeitig ist für das DFI-System (Dynamische Fahrgast-Information) die Vergabe erfolgt und die Abnahme ebenfalls für das erste Quartal 2024 geplant.
Künftig werden über die ICTS-Schnittstelle alle Fahrdaten über die Bayern-Plattform „DEFAS“ eingespeist, sodass die Lösung „Wo fährt mein Bus“ zukünftig obsolet wird.
Aufgrund des Auslaufens einer Schnittstelle zu Google werden die Busdaten derzeit nicht in Google Maps angezeigt. Die Einführung einer solchen würde einmalige Kosten i.H.v. 10.000 € zzgl. 30.000 € jährlicher Pflegeaufwand bedeuten. Allerdings schafft die AMINA bis Ende 2023 ein Fahrplan-Programm an, dessen Einführung jedoch noch etwas dauern wird. Mit diesem neuen Programm können jedoch auch die Google-Schnittstellen bedient werden, sodass die Verwaltung davon abrät, eine eigene Übergangslösung zu etablieren.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2023 09:05 Uhr