Datum: 28.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 13:00 Uhr bis 14:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / PL/10/1/23. Tierschutzverstöße am Aschaffenburger Schlachthof;
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion, der SPD-Stadtratsfraktion und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 21.07.2023
- Anträge von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 23.07.2023 und vom 26.07.2023
- Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Erich Henke (SPD) vom 25.07.2023 auf Durchführung einer Sondersitzung am 28.07.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
1 | PL/10/1/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg hat den ehemaligen städtischen Schlachthof an die Firma AB-Schlachthof GmbH & Co KG verpachtet. Aufgrund gesetzlicher Änderungen der Zuständigkeit obliegt seit 2018 die behördliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für den Schlachthof nicht mehr der Stadt Aschaffenburg in Kombination mit dem staatlichen Veterinäramt beim Landratsamt Aschaffenburg, sondern der neu gegründeten Bayerischen Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (Kontrollbehörde – abgekürzt KBLV) mit Sitz in Kulmbach. Diese Behörde entscheidet selbstständig in allen veterinärrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Angelegenheiten des Schlachthofs.
Der Verein SOKO Tierschutz e. V. hat der KBLV Videomaterial übermittelt, aus dem sich der Verdacht ergibt, dass am Schlachthof Aschaffenburg Tierschutzverstöße stattgefunden haben. Die KBLV hat daraufhin in der Nacht vom 18. auf den 19.07. eine Kontrolle am Schlachthof durchführt. Bei der Kontrolle am 19.07.2023 hat die KBLV die in den Videos festgestellten Verstöße nicht beobachtet. Gleichwohl hat die KBLV am 20.07.2023 zunächst fernmündlich den Betrieb gegenüber der Geschäftsführung des Schlachthofes eingestellt. Am 21.07.2023 wurde der entsprechende schriftliche Bescheid zur Post gegeben. Alle veterinärrechtlichen Entscheidungen über den Betrieb des Schlachthofes liegen bei der KBLV.
Grundsätzlich gilt nach der „Verordnung der EU Nr. 1099/2009 vom 14.09.2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung“, dass der Schlachthofbetreiber geeignete Verfahren zur Einhaltung der Vorschriften dieser Verordnung einzuführen hat.
Nach Art. 17 dieser Verordnung hat der Schlachthofunternehmer für jeden Schlachthof einen bzw. eine Tierschutzbeauftragte(n) zu benennen, der bzw. die ihnen hilft, die Einhaltung dieser Verordnung sicherzustellen. Die Tierschutzbeauftragten unterstehen unmittelbar den Unternehmern und erstatten diesen direkt Bericht über Angelegenheiten des Tierschutzes. Sie dürfen das Personal des Schlachthofs erforderlichenfalls anweisen, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Verordnung eingehalten wird.
Die Grundsätzliche Verantwortung für die Einhaltung des Tierschutzes liegt also beim Schlachthofbetreiber, der selbst wiederum der Kontrolle durch die Behörden unterliegt.
Neben der KBLV ist auch die Stadtverwaltung mit ihren amtlichen Tierärzten kontrollzuständig, auch wenn die amtlichen Tierärzte nur die Befugnis haben, Sofortmaßnahmen anzuordnen (Artikel 44 VO (EU) 2019/627). Generell sind die amtlichen Tierärzte zuständig für die Durchführung der amtlichen Fleischuntersuchung, die Durchführung der amtlichen Schlachttieruntersuchung, die Durchführung der Trichinenuntersuchung, die Überwachung der Hygiene im Schlachtbetrieb, die Überwachung des Tierschutzes am Schlachthof, die Probenentnahme und Erfassung und die Hygienekontrollen von EU- Betrieben. Sie werden unterstützt durch Fleischhygienekontrolleure. Zurzeit sind am Schlachthof zwei amtliche Tierärzte und vier Fleischhygienekontrolleure im Einsatz, jeweils in Teilzeit, weil es nur drei Schlachttage gibt. Soweit die amtlichen Tierärzte Überwachungstätigkeiten ausüben, kann dies naturgemäß nur stichprobenartig erfolgen. Auch die KBLV kontrolliert nur stichprobenartig. Größere Beanstandungen gab es dabei bislang nicht.
Das den KBLV-Ermittlungen zugrundeliegende Material liegt der Stadtverwaltung bis heute nicht vor. Der Verein SOKO Tierschutz e. V. hat nach eigenen Aussagen inzwischen eine Strafanzeige gestellt.
Nach Bekanntwerden des Sachverhalts haben die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und GRÜNEN sowie die KI zahlreichen Anträgen über die Vorfälle im Schlachthof eingereicht. Die Anträge sind unter Aschaffenburg Online abrufbar. Die Stadtverwaltung hat daraufhin alle Mitglieder des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg mit Schreiben vom 25.07.2023 über die Rechtslage und den bisher bekannten Sachverhalt informiert.
Herr Stadtrat Dr. Erich Henke beantragte zusätzlich mit E-Mail vom 26.07.2023 die Durchführung einer Sondersitzung des Stadtrates am 28.07.2023, 13:00 Uhr.
Über weitere Entwicklungen wird tagesaktuell in der Sitzung berichtet.
.Beschluss: 1
Das Plenum stimmt zu, dass anwesende Pressevertreterinnen und Pressevertreter Bildaufnahmen und kurze Filmaufnahmen zu Sitzungsbeginn anfertigen dürfen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Das Plenum stimmt zu, dass der Tagesordnungspunkt Nr. 11
„Tierschutzverstöße am Aschaffenburger Schlachthof;
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion, der SPD-Stadtratsfraktion und der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 21.07.2023
- Anträge von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 23.07.2023 und vom 26.07.2023
- Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Erich Henke (SPD) vom 25.07.2023 auf Durchführung einer Sondersitzung am 28.07.2023“
wegen Dringlichkeit nachträglich auf die heutige Tagesordnung gesetzt wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
Das Plenum nimmt zur Kenntnis, dass die heutige 10. Sitzung des Plenums in zwei Teilen stattfinden wird. Teil 1 der Sitzung erfolgt nun hier im Sitzungssaal und Teil 2 der Sitzung wird wie geplant im Gasthaus „Hohe-Warte-Haus“ stattfinden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 4
1. Der mündliche Bericht der Verwaltung über die festgestellten Tierschutzverstöße im Aschaffenburger Schlachthof und die zu dieser Angelegenheit vorliegenden Stadtratsanträge (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen. Es wird zur Kenntnis genommen, dass Herr Stadtrat Jürgen Zahn (KI) seinen Antrag vom 23.07.2023 zurückgenommen hat.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister und die Sprecher aller Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates die Vorgänge im Schlachthof verurteilen, sich vom aktuellen Betreiber des Schlachthofs distanzieren und den Einsatz der Soko Tierschutz würdigen.
3. Fraktions- und parteiübergreifend einigt sich der Stadtrat auf folgende weitere Vorgehensweise:
3.1 Die Verwaltung wird beauftragt, eine „Task-Force“ Schlachthof einzuberufen, welche die weitere Zukunft des Schlachthofs ausloten soll. Dabei soll der Erhalt eines regionalen Schlachthofs im Mittelpunkt der Überlegungen stehen.
3.2 Aufgrund des Vertrauensverlustes mit dem aktuellen Schlachthofbetreiber soll die Verwaltung eine außerordentliche Kündigung des derzeitigen Pachtvertrages prüfen.
3.3 Die von der Verwaltung vorgetragene Notwendigkeit der Ausschreibung einer Vollzeitstelle eines amtsärztlichen Tierarztes (m/w/d) sowie einer entsprechenden Vertretungskraft werden geteilt und zustimmend zur Kenntnis genommen.
3.4 Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass der Pachtvertrag von der Verwaltung allen Stadtratsmitgliedern zur Verfügung gestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / PL/10/2/23. Bericht zum Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/10/2/23 |
.Beschluss:
I. Die Präsentationen und Berichte von Stefan Maunz, Roland Ebert, Robert Faust, Uwe Stenger, Joachim Diener, Patrick Sauer, Jürgen Schnack, Bastian Großmann, Marianne Hock-Döpgen, Wolfgang Kuhn und Günther Baumann zum Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / PL/10/3/23. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PL/10/3/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2022 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2022 der AVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 169.567.650,14 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2022 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 13.144.981,36 €.
b) Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2022 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / PL/10/4/23. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/10/4/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2022 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat auf die Anhörung des Abschlussprüfers verzichtet. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2022 der ABE wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 9.812.122,45 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2022 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.
Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 1.809.586,07 €.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2022 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / PL/10/5/23. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/10/5/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2022 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat auf die Anhörung des Abschlussprüfers verzichtet. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2022 der SVG wie folgt festzustellen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 875.067,71 € beträgt der im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,00 €.
Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2022 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Berberich, Volk & Wengerter AG geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2022 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PL/10/6/23. Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/10/6/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die Vorschriften gemäß dem 3. Buch des HGB (Handelsgesetzbuch) für große Kapitalgesellschaften.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2022 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2022 ist abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungs-prüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO), hat allerdings für den Jahresabschluss 2022 noch nicht stattgefunden. Der Jahresabschluss 2022 konnte deshalb dem Werksenat am 20.07.2023 zur Kenntnis- und Stellungnahme vorgelegt werden, jedoch noch nicht dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung.
Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2022 der Stadtwerke zu informieren, wird hiermit der Jahresabschluss auch dem Plenum schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.
.Beschluss:
I. Der Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen:
a) Bei einer Bilanzsumme von 132.592.772,89 € beträgt der im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete Gewinn 6.594.113,26 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
1. Abführung an den Haushalt der Stadt in Höhe von 2.280.000,00 €
inkl. abzuführende Kapitalertragsteuer & Soli
2. Einstellung des verbleibenden Gewinns in Höhe von 4.314.113,26 €
in die Allgemeine Rücklage der Stadtwerke Aschaffenburg
c) Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungs-gesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2022 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PL/10/7/23. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/10/7/23 |
.Beschluss:
Aufgrund von Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) kann der TOP 6 d. ö. S. „Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022“ nicht behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / PL/10/8/23. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/10/8/23 |
.Beschluss:
Aufgrund von Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) kann der TOP 7 d. ö. S. „Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022“ nicht behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / PL/10/9/23. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PL/10/9/23 |
.Beschluss:
Aufgrund von Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) kann der TOP 8 d. ö. S. „Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022“ nicht behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / PL/10/10/23. Bestellung der Jahresabschlussprüfer der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Geschäftsjahr 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
3. Sitzung des Werksenates
|
20.07.2023
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | WS/3/2/23 |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PL/10/10/23 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 vor.
Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs zur Beauftragung der Jahresabschluss-prüfung 2020. Für den Angebotsvergleich wurden zwölf überregionale Prüfungsgesellschaften mit Erfahrungen im kommunalen Bereich aufgefordert, ein Angebot für die Erbringung der Prüfungsleistungen abzugeben. Zehn Prüfungsgesellschaften haben daraufhin ein Angebot platziert. Die Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, hat unter Berücksichtigung des Honorars sowie der Nebenkosten das wirtschaftlichste Angebot abgegeben. Nach nahezu gleichbleibenden Kosten für 2020 bis 2022 ist gemäß aktuellem Angebot für 2023 mit einer Kostensteigerung von 10% zu rechnen.
Die Prüfung der Jahre 2020 bis 2022 wurde mit hoher Kompetenz und effizient durchgeführt.
.Beschluss:
I. Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i.V.m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen bestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. / PL/10/11/23. Nachtragsvermögensplan 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
3. Sitzung des Werksenates
|
20.07.2023
|
ö
|
Vorberatend
|
3 | WS/3/3/23 |
Stadtrat (Plenum)
|
10. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
28.07.2023
|
ö
|
Beschließend
|
11 | PL/10/11/23 |
.Beschluss:
I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2023, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan (Anlage 6) wird zugestimmt.
Es wird festgestellt:
Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 14.443.000 €.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.10.2023 11:01 Uhr