Datum: 18.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:18 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/11/1/23 SPNr. vor TOP 1 d. ö. S
2PL/11/2/23 Weiterbetrieb Schlachthof Aschaffenburg
3PL/11/3/23 Bericht über Groß-Demonstrationen in Aschaffenburg - Anträge von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 03.07.2023 und 21.08.2023
4PL/11/4/23 Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg
5PL/11/5/23 Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026
6PL/11/6/23 Solarförderprogramme der Stadt Aschaffenburg (PV-Förderprogramm und Solarthermieförderung) - Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) und Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 14.08.2023
7PL/11/7/23 Erlass einer freiwilligen Selbstverpflichtung für Transparenz und Verhalten zur Vermeidung von Interessenskonflikten für Stadtratsmitglieder; - Antrag von KI, ÖDP und UBV vom 03.03.2023 - Antrag der KI vom 21.06.2023
8PL/11/8/23 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
9PL/11/9/23 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022
10PL/11/10/23 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

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1. / PL/11/1/23. SPNr. vor TOP 1 d. ö. S

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 1PL/11/1/23

.Beschluss:

Oberbürgermeister Jürgen Herzing gibt bekannt, dass TOP 6 d. ö. S. „Bericht über die Darlehnsaufnahme aus dem genehmigten Gesamtbeitrag des Haushaltseinnahmerestes aus 2022“ im nichtöffentlichen Teil  behandelt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/11/2/23. Weiterbetrieb Schlachthof Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 2PL/11/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Plenumssitzung vom 28.7.2023 hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, die außerordentlichen Kündigungsmöglichkeiten hinsichtlich des Pachtvertrages über den Schlachthof Aschaffenburg zu prüfen und eine Arbeitsgruppe bestehend aus Stadtrat, Verwaltung und Dritten, die für den Weiterbetrieb des Schlachthofes von Bedeutung sein könnten, einzurichten. Unabhängig hiervon haben die drei Stadtratsfraktionen eine interfraktionelle Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich intensiv mit der Thematik befasst hat und die die als Anlage beigefügte „Handlungsempfehlung an den Stadtrat“ vom 20.8.2023 erarbeitet hat.

  1. Einrichtung der „Task Force Schlachthof“

Unter Ziffer 11 der Handlungsempfehlung wird vorgeschlagen, die interfraktionelle Arbeitsgruppe in die „Task Force Schlachthof“ zu überführen. Vor diesem Hintergrund und dem Auftrag des Stadtrates vom 28.7.2023 hat die Verwaltung die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppierungen angeschrieben und um Benennung eines Vertreters oder einer Vertreterin für die Arbeitsgruppe gebeten. Die Benennung der entsprechenden Vertreterinnen und Vertreter ist erfolgt. Vertreter der Verwaltung werden je nach zu bearbeitenden Themenkreisen hinzugezogen. Dies gilt auch für externe wie zum Beispiel Bauernverband oder Metzgerinnung. Die verwaltungstechnische Betreuung der „Task Force Schlachthof“ wird im Büro des Oberbürgermeisters angesiedelt. Die „Task Force Schlachthof“ tagt nichtöffentlich. Bindende Entscheidungen werden nur in förmlichen Stadtratssitzungen entsprechend den gemeinderechtlichen Vorgaben getroffen.
Die „Task Force Schlachthof“ hat erstmals am 31.8.2023 getagt und sich dabei insbesondere mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des bestehenden Pachtvertrages befasst.

  1. Kündigung des bestehenden Pachtvertrages

Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse hat der Stadtrat am 28.7.2023 und jetzt auch im Rahmen der Handlungsempfehlungen Nr. 1 und 2 die interfraktionelle Arbeitsgruppe vorgeschlagen, die Kündigungsmöglichkeiten des bestehenden Pachtvertrages zu prüfen und ggf. einen Kündigungsbeschluss herbeizuführen. Die Prüfung durch die Verwaltung unter Einbeziehung eines Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist erfolgt. Die Ergebnisse werden im Haupt- und Finanzsenat am 18.09.2023 nichtöffentlich vorberaten.
Für den Fall der Kündigung empfiehlt die interfraktionelle Arbeitsgruppe (Nr. 3 der Handlungsempfehlungen) mit den am Schlachthof im Wege der Unterverpachtung angesiedelten weiteren Betrieben neue Pachtverträge abzuschließen. Solche Verträge wären erforderlich, weil mit der Kündigung des Hauptpachtvertrages grundsätzlich auch die Unterpachtverträge enden (§ 546 Abs. 2 BGB). Dem kann man sich anschließen. Aufgrund von Verfehlungen des Hauptmieters sollte nicht die Existenz der Untermieter gefährdet werden. Zu berücksichtigen sind dabei die Risiken für die Stadt im Hinblick auf die Betriebssicherheit und Betriebsfähigkeit des Gesamtobjektes und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. Der Schlachthof ist als einheitlich zu nutzende Anlage konzipiert. Die Verwaltung hat seit zwanzig Jahren keinen Einblick die Funktionsabläufe des Objektes mehr, sodass zurzeit finanzielle und technische Risiken eines isolierten Weiterbetriebes der untervermieteten Teilbereiche nicht abgeschätzt werden kann.

  1. Übergangslösung am bisherigen Standort

Sofern sich nach der fristlosen Kündigung des Pachtvertrages zeitnah ein neuer Betreiber für den Aschaffenburger Schlachthof am bisherigen Standort findet ist die Stadt bereit, mit diesem Betreiber einen neuen Pachtvertrag mit zum bisherigen Pachtvertrag vergleichbaren Konditionen zu schließen (Nr. 4 der Handlungsempfehlungen der interfraktionellen Arbeitsgruppe). Ergänzend hierzu müssten Regelungen aufgenommen werden, die einen Anreiz/Zwang für zukünftig rechtskonformes Verhalten des neuen Pächters bieten wie zum Beispiel Gründe für eine außerordentliche Kündigung unter dem Blickwinkel von Rechtsverstößen, insbesondere bei Tierschutzverstößen, oder ordentliche Kündigungsmöglichkeiten mit längerer Kündigungsfrist für ein Laufzeitende vor dem Mai 2029. Darüber hinaus sollten eine Videoüberwachung mit entsprechendem Zugang für das Überwachungspersonal vertraglich geregelt werden, eine Kostenübernahme für eventuell zusätzliches Überwachungspersonal fixiert werden, die Schlachtgebühren incl. aller Sonderkonditionen veröffentlicht werden und festgelegt werden, dass bei erneutem Fehlverhalten nicht nur die Kündigung im Raum steht, sondern auch der Wegfall der Pachtzinsvergünstigungen. Näheres bleibt den entsprechenden Vertragsverhandlungen vorbehalten.

  1. Zukunftsperspektive „Regionale Fleischversorgung“

Die Stadt Aschaffenburg hat mit Wirkung zum 1.1.2003 den Betrieb des städtischen Schlachthofes aufgegeben. Der Stadt war bewusst, dass der Schlachthof ein zentraler Baustein der regionalen Fleischversorgung war. Deshalb hat die Stadt die Möglichkeit eröffnet, dass ein Verbund aus Unternehmen und Einzelpersonen der regionalen Fleischproduktion vom Metzgerbetrieb über Zerlegebetriebe bis hin zu Landwirten und Fleischhändlern den Schlachthof weiterbetreiben. Das Konzept der Verknüpfung von Erzeugerbetrieben bis hin zur Fleischvermarktung über das Herzstück des Schlachthofes hat sich im Grunde bis heute als erfolgreich erwiesen in einem Markt, der einem knallharten Wettbewerb unterliegt. Eine Vielzahl von Schlachtbetrieben wurde in den letzten zwanzig Jahren geschlossen. Der Aschaffenburger Schlachthof hat überlebt.
Ursache dafür war aber auch, dass die Stadt Aschaffenburg weiter erhebliche finanzielle Lasten im Interesse der regionalen Fleischversorgung getragen hat. Das reicht von sehr günstigen Pachtkonditionen für das Schlachthofareal, der finanziellen Mehrbelastung für die erforderliche Personalausstattung im Fleischhygienebereich bis hin zur Zurückstellung von Entwicklungsmöglichkeiten des Schlachthofareals im Hinblick auf Stadtwerke- und Feuerwehrnutzung.
Der Stadtrat hat im Zuge der letzten Verlängerung des Pachtvertrages für den Schlachthof im Jahr 2021 zum Ausdruck gebracht, dass es an der Zeit ist, dass ein regionaler Schlachthof an einem anderen Standort in der Region die Aufgabe der regionalen Fleischversorgung übernimmt. Das bewährte „integrierte Handlungskonzept“ aus Schlachtbetrieb und Zerlege- und Veredeleungsbetriebe am bisherigen Standort sollte fortgeführt und ggf. um zusätzliche Komponenten erweitert werden. Auch die Betreiber des Schlachthofes sollten breit verankert in der regionalen Lebensmittelproduktion und -verwertung sein. Entsprechende Initiativen von Bauernverbänden, Metzgerinnung und dem Verein Grünland Spessart e.V. gibt es bereits. Diese sollten ausgebaut und unter Einbeziehung zumindest der beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg intensiviert werden. Diese Überlegungen wurden von der interfraktionellen Arbeitsgruppe in den Empfehlungen Nr.  7 – 10 nochmals aufgegriffen und weiterentwickelt. 

.Beschluss: 1

I. 
  1. Der Bericht über die Einrichtung der „Task Force Schlachthof“ und ihre Arbeitsweise wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat nimmt die Handlungsempfehlungen der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe zustimmend (Anlage 1) zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt den Pachtvertrag mit der Schlachthof GmbH & Co. KG außerordentlich zu kündigen.
  3. Den Unterpächtern soll ein neuer Pachtvertrag mit der Stadt angeboten werden unter Berücksichtigung der Risiken für die Stadt im Hinblick auf die Betriebssicherheit und Betriebsfähigkeit des Gesamtobjektes und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten.
  4. Sofern sich nach der fristlosen Kündigung des Pachtvertrages zeitnah ein neuer Betreiber für den Aschaffenburger Schlachthof am bisherigen Standort findet, ist die Stadt bereit, mit diesem Betreiber einen neuen Pachtvertrag mit zum bisherigen Pachtvertrag vergleichbaren Konditionen zu schließen. In einem Pachtvertrag mit dem Schlachthofbetreiber müssen auf jeden Fall Regelungen aufgenommen werden, die einen Anreiz/Zwang für zukünftig rechtskonformes Verhalten des Pächters bieten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

  1. Zur Entwicklung eines neuen regionalen Schlachthofes mit einem integrierten Handlungskonzept an einem anderen Standort wird die Verwaltung und die „Task Force Schlachthof“ beauftragt, bei den benachbarten Landkreisen und anderen Beteiligten, wie den Bauernverbänden, der Metzgerinnung und dem Verein Grünland Spessart e.V. auszuloten, ob und ggf. unter welchen Modalitäten die Bereitschaft zur Realisierung eines derartigen Schlachthofes besteht und welche finanziellen Spielräume bestehen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 2

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3. / PL/11/3/23. Bericht über Groß-Demonstrationen in Aschaffenburg - Anträge von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 03.07.2023 und 21.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 3PL/11/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Eil-Antrag vom 03.07.2023 beantragte die Kommunale Initiative eine Berichterstattung im Stadtrat über die die mit der Groß-Demonstration am 25.06.2023 gemachten Erfahrungen zu den nachfolgenden Fragestellungen: 

  1. Welche Auflagen hat das Ordnungsamt als Genehmigungsbehörde dem Veranstalter gemacht?
  2. Welche Verstöße gegen diese Auflagen sowie gegen geltende Gesetze haben Ordnungsamt und Polizei festgestellt?
    1. Alkoholkonsum
    2. Einsatz von Glasflaschen als Wurfgeschosse
    3. Beschwerden über Lärmbelästigung
    4. Verstoß gegen § 86a Abs. 1 und 2 StGB 
    5. Mitführen von Hunden
    6. Mitführen von steuerbefreiten Traktoren mit grünen Kfz-Kennzeichen, die ausschließlich zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken benutzt werden dürfen
  3. Welche Maßnahmen wurden vom Ordnungsamt bzw. der Polizei ergriffen, um diese Verstöße zu unterbinden bzw. zu ahnden?
  4. Wird die Bewegung in Aschaffenburg durch den Verfassungsschutz beobachtet? 

In der Sitzung des Stadtrates am 17.07.2023 wurde die Absetzung von der Tagesordnung und die Verschiebung der Berichterstattung auf einen Zeitpunkt nach der Sommerpause im Stadtrat beschlossen. 

Ergänzend zum vorgenannten Antrag wurde durch die Kommunale Initiative per Email vom 21.08.2023 um umfassende Berichterstattung zur MEGA-Demonstration vom 20.08.2023 und hier explizit zu in diesem Zusammenhang entstandene Personenschäden gebeten. 

Die Verwaltung wird in der Sitzung mündlich berichten. 

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Verwaltung über Groß-Demonstrationen in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PL/11/4/23. Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 4PL/11/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund telefonischer Mitteilung der GRÜNEN-Stadtratsfraktion bzw. Mail der FDP vom 25.07.2023 werden die o.g. Änderungen vorgeschlagen.

Die Bestellung der Mitglieder bzw. derer Stellvertreter*innen in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die Änderungen der Bestellungen in die nachfolgenden Ausschüsse/Senate:

  1. Rechnungsprüfungsausschuss:
2. Stellvertreter von Thomas Mütze (GRÜNE): Thomas Giegerich (GRÜNE) [anstelle von Gabriele Fleckenstein (GRÜNE)]

  1. Bildungssenat:
2. Stellvertreter von Thomas Klein (FDP): Dr. Lothar Blatt (UBV)

  1. Werksenat:
2. Stellvertreter von Thomas Klein (FDP): Dr. Lothar Blatt (UBV)

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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5. / PL/11/5/23. Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 5PL/11/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssitzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen.

Laut Satzung § 3 (2) des Seniorenbeirates ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu berufen. Der Aschaffenburger Pflegedienst hatte bisher keine Stellvertreter/in.

Als Stellvertreterin für xxx wird xxx für den Aschaffenburger Pflegedienst in den Seniorenbeirat berufen.

.Beschluss:

I. Ab sofort wird xxx als Stellvertreterin für den Aschaffenburger Pflegedienst in den Seniorenbeirat berufen. xxx bleibt weiterhin Mitglied.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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6. / PL/11/6/23. Solarförderprogramme der Stadt Aschaffenburg (PV-Förderprogramm und Solarthermieförderung) - Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) und Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 14.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 6PL/11/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
In der Sitzung vom 7.12.2022 hat der UKVS ein Förderprogramm für PV-Anlagen beschlossen. Dieses ist am 1.3.2023 für Mini-PV-Anlagen (150 bis 600 Wp) und PV-Anlagen der der Größe ab 1,5 kWp (Aufdachanlagen) gestartet. 

Das Förderprogramm und das damit verbundene Beratungsangebot fand ausgesprochen hohen Anklang. Die Nachfrage nach Förderanträgen im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz übersteigt die ursprünglichen Prognosen um ein Vielfaches. Dies geht u.a. auch mit einer gesteigerten Kapazität von regionalen und überregionalen Solarteuren einher. Aufgrund dessen wurde am 19.6.2023 die Bereitstellung von weiteren finanziellen Mitteln durch den Stadtrat beschlossen. 
Es wurde festgestellt, dass die vom Stadtrat insgesamt bewilligten Mittel von 180.000€ nicht reichen, so dass vom Oberbürgermeister außerplanmäßig 25.000€ bewilligt wurden.
Zudem wurden nicht benötigte Haushaltsmittel aus dem Förderprogramm Solarthermie für die PV-Förderung verwendet.
Diese Mittel sind inzwischen auch aufgebraucht, sodass ein Antragsstopp zum 14.8.2023 ausgerufen werden musste. 
Bis zum 13.8.2023 konnten 239 Mini-Photovoltaikanlagen („Balkon-Anlagen“) und 159 Photovoltaikanlagen der Größe über 1,5 kWp gefördert werden.
Insgesamt wurden im bisherigen Förderzeitraum bereits Anlagen im Wert von ca. 3,3 Mio. € fertig installiert und gefördert. Zusammen mit den sehr kleinen Mini-PV-Anlagen sind somit etwa 
1,4 Megawatt-Peak-Solar-Leistung zusätzlich zu den schon vorhandenen Anlagen auf knapp 400 Standorten im Stadtgebiet dezentral verteilt. 

II.
a.) Einstellung Programmteil PV-Anlagen der Größe über 1,5 [kWp]
Der Programmteil PV-Anlagen der Größe über 1,5 (kWp) - sogenannte Aufdachanlagen - wird eingestellt, solche Anlagen sind somit nicht mehr förderfähig. Seit 1.3.2023 wurden 159 Anlagen PV-Aufdachanlagen gefördert die ab dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden.
Es wurde dafür 182.000€ an Förderung ausgezahlt und eine solare Leistung von 
über 1,4 Megawatt-Peak in Aschaffenburg installiert.

b. Neue Beschlussempfehlung für das Rest-Jahr 2023: 
Weiterführung Mini-PV-Anlagen.
Um weiterhin einen Anreiz für Mieter und einkommensschwache Bürger zu schaffen einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollte trotz der Arbeitsbelastung der Förderbereich für Mini-PV-Anlagen (sogenannte Balkonlagen) bis Jahresende weitergeführt werden.  

Rückblick: Von 1.3.2023 bis 13.8.2023 wurden 29.000€ an Fördermitteln für Mini-PV-Anlagen ausgezahlt. Pro Antrag wurden 120€ ausgezahlt. Nur in drei Fällen war die Förderung höher, da hier der Sozial Bonus angewandt wurde. Um möglicherweise noch steigende Fallzahlen, den Bedarf der Anträge für Mini-PV-Anlagen sowie die außerplanmäßige Bewilligung des Oberbürgermeisters zu decken, sollten Haushaltmittel von 50.000€ für das Jahr 2023 bereitgestellt werden. 

Zu den Beschlüssen a) und b):
Personalkapazitäten: Wie schon in den Stadtratssitzungen am 7.12.2022 und 19.06.2023 erläutert, binden sowohl Beratung als auch Förderverfahren große Personalkapazitäten von rd. 2-3 Stunden pro geförderte Anlage im Amt für Umwelt-für Umwelt – und Verbraucherschutz – zuzgl. den Projekten, bei denen es nicht zur Förderung kommt. 
Der in dieser Form benötigte Personalaufwand für die Bearbeitung der Förderanträge kann so mit dem vorhandenen Personal nicht mehr weiter geleistet werden. 
Andere Projekte aus dem Bereich Klimaschutz, Energie und Nachhaltigkeit werden bereits jetzt stark ausgebremst. Bei Weiterführung der Förderung im bisherigen Umfang wird dies auch weiterhin passieren. 

c. Neue Beschlussempfehlung für das Jahr 2024: 
Nur „Balkon-Anlagen“ mit dem Sozial Bonus (Antragsberechtigt mit Wohnberechtigungsschein 1-3 oder mit Kulturpass/Grenzenlos-Pass) sollten 2024 fortgeführt werden. Diese Förderung war auch Wille des Stadtrates als Teil des Stadtratsbeschlusses zur im Juni 2023 gestarteten „Sozialen Energieberatung“. Erst im Rahmen dieses ökumenischen Projektes ist ein größerer Zugang zu den entsprechenden Bürgern zu erwarten. Die Förderrichtlinien sehen im Falle dieses Projektes auch die Möglichkeit eine „Drittförderungen“ vor.

d.) Kindereinrichtungen:
Der Beschluss zur Förderung von PV für Kindereinrichtungen mit bis zu 20.000 €/a bleibt gemäß Beschlusslage erhalten.

III.
Solarthermie Förderprogramm:
Das 2018 gestartete Förderprogramm Solarthermie wird aufgrund der geringen Nachfrage mit sofortiger Wirkung eingestellt.
Es wurden seit 2018 insgesamt 24 Förderanträge bewilligt und Anlagen mit insgesamt knapp 192 m2 Kollektorfläche in Aschaffenburg realisiert. 

Erläuterungen zur Klimarelevanz-Einstufung: 
Die Einordnung kommunaler Ratsbeschlüsse in „Klimarelevanz-Kategorien“ gemäß den Empfehlungen von IFEU-Heidelberg / Klima-Bündnis ist nicht anzuwenden für private Investitionen, auch wenn diese kommunal gefördert werden. 
Der eigentlichen Ansatz gilt für direkte Kommunaler Investitionen / Handlungen.

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat nimmt den aktuellen Statusbericht zum PV-Förderprogramm und den gemeinsamen Antrag von KI und ÖDP vom 14.08.2023 (Anlage 2) zur Kenntnis.
  2. Das kommunale Förderprogramm für PV-Anlagen wird wie folgt angepasst:
Für Mini-PV-Anlagen (Stecker- bzw. Balkon-Anlagen) stellt der Stadtrat überplanmäßig 50.000 € (Haushaltsstelle 1141.7170) zur Verfügung, damit es bis Ende des Jahres 2023 unverändert weitergeführt werden kann.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PL/11/7/23. Erlass einer freiwilligen Selbstverpflichtung für Transparenz und Verhalten zur Vermeidung von Interessenskonflikten für Stadtratsmitglieder; - Antrag von KI, ÖDP und UBV vom 03.03.2023 - Antrag der KI vom 21.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 7PL/11/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg befasste sich zuletzt in seiner Sitzung vom 21.09.2021 mit dem Erlass eines sog. „Verhaltenskodex für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder“. Der Diskussion lag damals ein gemeinsamer Antrag von ÖDP, KI und UBV vom 25.03.2021 zu Grunde, wobei dem Antrag in der genannten Sitzung nicht zugestimmt wurde. Zusammengefasst stellte sich die Sach- und Rechtslage in 2021 so dar, dass sich der Stadtrat zwar einen Verhaltenskodex selbst auferlegen konnte, aber dass die Überwachung der Einhaltung des Verhaltenskodex keine Aufgabe der Verwaltung ist. Vielmehr ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen, ob im Einzelfall ein strafrechtliches Verhalten von kommunalen Mandatsträgern vorliegt. Im Umkehrschluss kann die Einhaltung von selbstgegebenen Verhaltensregeln, auch nicht zwangsläufig eine Strafbarkeit ausschließen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die damalige ausführliche Beschlussvorlage unter https://ris.aschaffenburg.de/Agendaitem.mvc/Details/56063686/26536159 verwiesen. 

Mit Schreiben von KI, ÖDP und UBV vom 03.03.2023 wurde erneut der Erlass einer 
einer freiwilligen Selbstverpflichtung für „Transparenz und Verhalten zur Vermeidung von Interessenskonflikten“ durch die gewählten Stadtratsmitglieder beantragt. 

Im Rahmen der erneuten Prüfung des Antragsanliegens konnte die Verwaltung einen Beschluss des Stadtrates der Landeshauptstadt München vom 21.12.2022 in gleicher Angelegenheit recherchieren. Die Landeshauptstadt stellte unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz vom 17.11.2021 sowie des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 22.04.2022 abschließend fest, dass es „in Bayern(!) aktuell weder die Einführung eigenständiger kommunaler und mandatsbezogener Transparenzregelungen noch die Etablierung zuwendungsbezogener Regelungen für ehrenamtliche Stadtratsmitglieder rechtssicher(!) möglich ist“ (siehe RatsInformationsSystem München - Sitzungsvorlagen - Sitzungsvorlage 20-26 / V 06915 (muenchen.de). Aufgrund dieser neuen Rechtslage hat sich der Münchner Stadtrat keine Transparenz- und Verhaltensregelungen selbst auferlegt.

Mit Schreiben vom 21.06.2023 forderte die KI die alsbaldige Ausarbeitung eines Verhaltens- und Ehrenkodex für die Mitglieder des Stadtrates.

Die Rechtsaufsichtsbehörde der Stadt Aschaffenburg bestätigte auf Nachfrage am 06.07.2023, dass die Stellungnahmen des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz vom 17.11.2021 und insbesondere die des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration vom 22.04.2022 nach wie vor die geltende Rechtsauffassung dieser Angelegenheit beinhalten. Auf die ausführlichen juristischen Begründungen in den genannten Stellungnahmen wird zur Vermeidung von Wiederholungen hingewiesen (vgl. Anlage).

Zusammenfassend muss von der Forderung nach Einführung eigenständiger kommunaler und mandatsbezogener Transparenz- oder Verhaltensregelungen aktuell aus Rechtsgründen abgesehen werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zur Notwendigkeit der Einführung einer gesetzlichen Grundlage für den rechtssicheren Erlass von Transparenzregelungen und Verhaltensregelungen kommunaler Mandatsträger*innen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / PL/11/8/23. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 8PL/11/8/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2022 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

xxx

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Abs. 1 f GV AVG in Verbindung mit § 46 Abs. 5 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):

Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.

Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 28.07.2023 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

I. 
  1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (Anlage 4).
  2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Beteiligung der in Anlage 4 aufgeführten Personen) Im Hinblick auf die Sitzung des Stadtrates vom 28.07.2023 ist dieser gem. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO dennoch beschlussfähig.

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9. / PL/11/9/23. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 9PL/11/9/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2022 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

xxx

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Abs. 1 f GV ABE in Verbindung mit § 46 Abs. 5 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):

Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.

Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 28.07.2023 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

I. 
  1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (Anlage 5).
  2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Beteiligung der in Anlage 5 aufgeführten Personen) Im Hinblick auf die Sitzung des Stadtrates vom 28.07.2023 ist dieser gem. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO dennoch beschlussfähig.

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10. / PL/11/10/23. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 11. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.09.2023 ö Beschließend 10PL/11/10/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner, einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind

    • die Mitglieder des fakultativen Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind,
      und
    • die stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates, die zugleich Stadtratsmitglieder sind und die im Geschäftsjahr 2022 aktiv an Sitzungen teilgenommen haben,

persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Stadtratsmitglieder:

xxx

Nach Art. 49 Abs. 3 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

  1. Der Beschlussvorschlag enthält die Empfehlung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gemäß § 13 Abs. 1 f GV SVG in Verbindung mit § 46 Abs. 5 GmbHG. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung zur Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder gebeten.

Hinweis zur Beschlussfähigkeit des Stadtrates (Plenum):

Nach Art. 47 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist der Stadtrat ohne Rücksicht auf die Erschienenen beschlussfähig, sofern der Stadtrat zum zweiten Mal zur Verhandlung über denselben Gegenstand zusammengerufen wird.

Art. 47 Abs. 3 GO ist hier zutreffend, da dieser Tagesordnungspunkt bereits im Plenum am 28.07.2023 zur Abstimmung vorlag.

.Beschluss:

I. 
  1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates und die im Geschäftsjahr aktiven stellvertretenden Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (Anlage 6).
  2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg in der Gesellschafterversammlung die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH für das Geschäftsjahr 2022 zu entlasten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Beteiligung der in Anlage 6 aufgeführten Personen) Im Hinblick auf die Sitzung des Stadtrates vom 28.07.2023 ist dieser gem. Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GO dennoch beschlussfähig.

Datenstand vom 23.11.2023 14:03 Uhr