Datum: 09.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Öffentliche Sitzung, 15:45 Uhr bis 17:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/11/1/23 Bericht über die Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan 2023

zum Seitenanfang

1. / HFS/11/1/23. Bericht über die Nachtragshaushaltssatzung sowie den Nachtragshaushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 11. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 09.10.2023 ö Vorberatend 1HFS/11/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung hat für das laufende Haushaltsjahr 2023 einen Nachtragshaushaltsplan und eine Nachtragshaushaltssatzung erstellt. Sie erfasst neben allen bisher vom Stadtrat beschlossenen Veränderungen alle bekannt gewordenen Korrekturen für die Einnahmen und Ausgaben des 
Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und weist den erforderlichen Ausgleich nach.

Der Nachtragshaushaltsplan der Stadt verändert demnach

den Verwaltungshaushalt        von bisher        292.505.050 €

um                  11.924.700 €

auf                304.429.750 €

den Vermögenshaushalt        von bisher          58.849.700 €

um                  - 1.976.200 €

auf                  56.873.500 €


Der Gesamthaushalt beträgt damit neu        361.303.250 €


Der Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt erhöht sich um 4.093.600 € auf 12.113.500 €

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird um 2.100.000 € verringert und damit von bisher 10.000.000 € auf 7.900.000 € neu festgesetzt.

Die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage wird von 12.342.700 € auf 10.942.600 € verringert.

Die Zuführung zur Sonderrücklage Baugebiet Anwandeweg wird um 3.850.000 € auf jetzt 1.950.000 € gesenkt.

Die Steuerhebesätze und der Höchstbetrag der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Stellenplan bleibt unverändert.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023 wird zur Kenntnis genommen.

Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan werden dem Stadtrat (Plenum) zur abschließenden Beratung überwiesen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2023 12:17 Uhr