Datum: 10.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/9/1/23 Hochwasser-Audit
2PVS/9/2/23 Gailbacher Straße Neuordnung des ruhenden Verkehres
3PVS/9/3/23 Einzelhandelsreport 2023 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2023

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1. / PVS/9/1/23. Hochwasser-Audit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.10.2023 ö Beschließend 1PVS/9/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Zuge des Klimawandels treten u. a. lokale Starkregenereignisse, die zu Überflutungen mit z. T. erheblichen Personen- und Sachschäden führen können, verstärkt auf.
Nach der Flutkatastrophe in NRW, Rheinland-Pfalz und Bayern im Juli 2021 stellte die KI Aschaffenburg den Antrag auf Erstellung eines „Lagebericht (Gefährdungslage) zu Extrem-, Starkregen und der Hochwassersituation in Aschaffenburg“. 
Die Verwaltung holte daraufhin Angebote zu einer Überprüfung durch eine Fachstelle ein. 
Der Beschluss zur Durchführung eines Audits wurde am 07.12.2021 im PVS getroffen.

Da der Freistaat Bayern in Aussicht stellt, die Durchführung eines Hochwasser-Audits mit 75%-iger Beteiligung zu fördern, wurde zunächst ein Förderantrag gestellt. Die Zuwendung wurde mit Bescheid vom 09.08.2022 bewilligt.
Bei einem Auftragswert von 17.850 € brutto belaufen sich die Kosten für die Überprüfung der Hochwasservorsorge für die Stadt Aschaffenburg auf 4.462,50 €. 

Die Beauftragung der DWA (Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.) zur Durchführung des Audits erfolgte am 22.08.2022.

Ein Audit-Team konnte für den 01. und 02.Juni 2023 organisiert werden. Als Auditoren standen Prof. Dr.-Ing. xxx, Tiefenbach, und Dipl.-Ing. xxx, Köln, zur Verfügung.
Auf städtischer Seite nahmen 19 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stadtplanungsamt, Tiefbauamt, Bauhof, Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz, Klimaanpassungsmanagerin, Amt für Brand- und Katastrophenschutz, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Forstamt sowie Garten- und Friedhofsamt teil. Außerdem waren insgesamt 3 Vertreter des Wasserwirtschaftsamts und des THW anwesend.

Während der 2-tägigen Veranstaltung wurde durch die Auditoren ein Fragenkatalog auf Grundlage des Merkblatts DWA-M 551: Audit „Hochwasser - wie gut sind wir vorbereitet“ (2010) abgearbeitet.

Für den Teilbereich I „Flusshochwasser“ sowie für den Teilbereich II „Starkregen/ Sturzfluten“ wurden folgende Handlungsbereiche beleuchtet:
  • Flächenvorsorge
  • natürlicher Wasserrückhalt
  • Bauvorsorge
  • Informationsvorsorge
  • Verhaltensvorsorge
  • lokale Gefahrenabwehr
  • Risikovorsorge

Zu jedem Handlungsfeld wiesen die Auditoren einleitend auf allgemeine Gefahren, Risiken und mögliche Mängel hin. Anschließend wurde jeweils für die Gefahrenlagen häufiges Hochwasser, 100-jähriges Hochwasser und Extrem-Hochwasser abgefragt, welche Daten und Pläne der Verwaltung bekannt sind oder welche konkreten Maßnahmen bereits stattgefunden haben bzw. geplant sind.
Die Auskünfte der städtischen Beteiligten wurden je Indikatorpunkt bewertet und am Ende des Audits zu einer Gesamtbewertung zusammengefasst.
Zu jedem Indikatorpunkt wurden Handlungsempfehlungen durch die Auditoren ausgesprochen. 
 
Im Endergebnis der Bewertung erreichen die Vorsorgemaßnahmen der Stadt Aschaffenburg für den Bereich Flusshochwasser 81% der möglichen Maximalpunktzahl sowie 73% für den Bereich Starkregen. In der Gesamtbetrachtung werden 77% erreicht. Berücksichtigt wird dabei das hohe Engagement der Auditteilnehmerinnen und –teilnehmer und die damit verbundene Aussicht, dass angesprochene Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden.

Der Analyse der Auditoren entsprechend ist die Stadt Aschaffenburg sehr gut gerüstet im Falle eines häufigen Hochwassers (10-jähriges Hochwasser) sowohl im Bereich des Flusshochwassers als auch im Bereich Starkregen/ Sturzfluten. Die Vorsorge im Falle eines Hundertjährigen Hochwassers oder eines Extremhochwassers liegt im guten Bereich.

(Quelle: Ackermann, T.; Vogt, R., Ergebnisprotokoll 14.08.2023)

Die Handlungsempfehlungen der Auditoren zur weiteren Verbesserung der Hochwasservorsorge zielen insbesondere auf die verstärkte Information der Bevölkerung über die Hochwassergefährdung z. B. durch Flyer, Broschüren und Angebote auf der Homepage der Stadt. 
Für den Bereich Flusshochwasser liegen Daten dazu in großem Umfang vor und sind für die Bevölkerung leicht zugänglich. 
Gefährdete Bereiche im Fall von Starkregen sind der Verwaltung aus vorangegangenen Regenereignissen grundsätzlich bekannt. Es stehen jedoch keine Starkregengefahrenkarten bzw. aussagekräftige Fließwegekarten zur Verfügung. Diese Karten sind Grundlage zur Lokalisierung aller gefährdeten Bereiche im Stadtgebiet sowie zur Visualisierung für die Bevölkerung, die Verwaltung und die Hilfs- und Rettungsdienste.

Zur Erfolgskontrolle ist eine Wiederholung des Hochwasser-Audits nach 6 Jahren vorgesehen. Hypothetisch wird davon ausgegangen, dass bei Umsetzung der angeregten Empfehlungen im Jahr 2029 alle Vorsorgebereiche mit „sehr gut“ bewertet werden können. 
Ohne die Umsetzung der Projekte und Maßnahmen würde besonders im Bereich der Risikovorsorge eine sehr schlechte Bewertung erzielt.  
Die Vorsorge im Falle eines häufigen Hochwassers würde jedoch nach wie vor im sehr guten bis guten Bereich liegen.

(Quelle: Ackermann, T.; Vogt, R., Ergebnisprotokoll14.08.2023)


Für die Verwaltung ergibt sich als Haupterkenntnis aus dem DWA-Audit „Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ vom 01. Und 02. Juni 2023, dass den Bürgern, der Wirtschaft und den Fachkräften in den einzelnen Ämtern Starkregengefahrenkarten bzw. Fließwegekarten zur Verfügung gestellt werden müssen. In Verbindung mit einer verstärkten Information über mögliche Hochwassergefahren können die Betroffenen so ihre Verantwortung zur Eigenvorsorge besser wahrnehmen.
Mit dem Auftrag, die Erstellung dieser Karten vorzubereiten, entstehen keine Kosten.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung über das Audit „Überflutungsvorsorge - Hochwasser und Starkregen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erstellung von Starkregengefahrenkarten und Fließwegekarten vorzubereiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PVS/9/2/23. Gailbacher Straße Neuordnung des ruhenden Verkehres

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.10.2023 ö Beschließend 2PVS/9/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass und Ausgangslage
In der Gailbacher Straße hat sich eine Verkehrssituation eingestellt, die verkehrsgefährdend ist und ein geregeltes Miteinander der Verkehrsteilnehmer oft nicht zulässt. Die Verwaltung wird immer häufiger über Gefahrensituationen informiert. 
Ein sicherer Verkehrsablauf des motorisierten Individualverkehres (MIV) und des Radverkehres sowie ein störungsfreier Betrieb des ÖPNV ist durch falsch parkende Kfz oft nicht möglich ist. Die verbleibende Fahrbahnbreite ermöglicht aufgrund parkender Kfz keinen Begegnungsverkehr von Bus und Pkw, wodurch der ÖPNV-Betrieb stark behindert wird. Nicht selten führen diese Behinderungen zu Fahrplanverzögerungen. Auch eine Begegnung von Bus und Rad sowie Pkw und Pkw ist in weiten Streckenabschnitten oft nicht möglich. Die Verkehrssituation wird auch teilweise durch enge Ein- und Ausfahrten belastet, da diese teilweise nur mit Rangiervorgängen passierbar sind. Darüber hinaus werden häufig auch Wohnmobile abgestellt. 
Ein weiteres Problem stellt das Parken vor den privaten Grundstückszufahrten dar. Höfe und Garagen werden oft zweckentfremdet und nicht zum Abstellen der Fahrzeuge genutzt. Dadurch entstehen auf beiden Straßenseiten geschlossene Parkreihen. Lücken zum Ausweichen für den fließenden Verkehr sind dadurch nicht mehr gegeben. 
Um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist die Verwaltung veranlasst, eine Änderung der Parkregelung vorzunehmen.

Bestand und Planung
Bestand
In der Gailbacher Straße wird derzeit auf beiden Straßenseiten halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Die nutzbaren Gehwegbreiten werden dadurch vergleichsweise schmal und liegen abschnittsweise unter 1,50 m. Die baulichen Gehwegbreiten liegen zwischen 1,60 m und 2,0 m. 
Die derzeitigen Fahrbahnbreiten variieren und liegen zwischen 6,0 m und 6,50 m.
Die Gailbacher Straße unterliegt einer Tempo-30 Regelung und wird von der städtischen Buslinie 5 im 30 Minuten Takt bedient. 

Planung
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Gehwegnutzung ist eine Veränderung der Parksituation erforderlich. Erforderlich ist, den Gehweg zukünftig von parkenden Kfz freizuhalten. Jede Verlagerung der Parkplätze auf die Fahrbahn führt jedoch zwangsläufig zu einer gefühlten Verringerung der Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum. 
Wesentliche Aspekte sind die Gewährleistung eines reibungslosen ÖPNV-Betriebes sowie die Verkehrssicherheit der schwachen Verkehrsarten. Durch das Stellplatzangebot auf der Fahrbahn verringert sich die Durchfahrtsbreite der Fahrbahn auf etwa 4,50 m. Diese stellenweise Einengung des Fahrbahnbereiches ist jedoch im Sinne einer Verkehrsberuhigung wünschenswert und eine geschwindigkeitsdämpfende Maßnahme. Für die Stellplätze ist eine Breite von 2,0 m vorgesehen.
Der fließende Verkehr des MIV kann sich in den geplanten Stellplatzlücken arrangieren. Die Grundstücksein-bzw. ausfahrten sind gut passierbar, da auch die baulichen Gegebenheiten in der Planung berücksichtigt wurden. 
Hinsichtlich des Radverkehres bietet die Planung gegenüber dem Bestand ein besseres und sichereres Passieren dieses Streckenabschnittes. Dies ist wichtig da, die Gailbacher Straße die direkte Radverbindung in Richtung Gailbach darstellt und auch als solche ausgeschildert ist. 
Als flankierende Maßnahme wird im Einmündungsbereich Gailbacher Straße/ Weinbergstraße stadtauswärts absolutes Halteverbot vorgesehen. Dies ermöglicht u. a. ein ordentliches Anfahren der anschließenden Haltestelle und eine störungsfreie Durchfahrt des Busverkehres. 
Vorliegende Planung enthält zehn Stellplatzangebote. Die Planung bildet die maximale Stellplatzanzahl ab und wird den planerischen Mindestanforderungen gerecht.

Bürgerbeteiligung, Abstimmung Verwaltung und weiteres Vorgehen
Die vorgeschlagene Stellplatzanordnung wurde den Anwohnern inform eines Infoblattes (siehe Anlage) erläutert und mittels Plandarstellung vorgestellt. Zusätzlich bot die Verwaltung im Rahmen einer Ortsbegehung am 20. Juli 2023 den Anwohnern die Möglichkeit sich am Planungsprozess zu beteiligen. Zu diesem Orttermin sind ca. 40 Anwohner erschienen. Vorschläge wurden diskutiert und Änderungen aufgenommen. Es bestand Einvernehmen, dass die neue Stellplatzanordnung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, provisorisch aufmarkiert wird.

Die Planung wurde mit den Verkehrsbetrieben, dem Tiefbauamt, der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt.

Die Kosten der Maßnahme liegen bei ca. 10 000 € und werden von der Stadt Aschaffenburg getragen. Die Umsetzung soll als Testphase noch im Jahre 2023 erfolgen. 

Der Beschlussvorlage liegen zwei Infoblätter und ein Übersichtslageplan (M 1:500) bei. 

.Beschluss:

I.
  1. Die Neuordnung des ruhenden Verkehrs entlang der Gailbacher Straße in Relation Schergstraße - Kullmannstraße wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die geplante Stellplatzanordnung umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1

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3. / PVS/9/3/23. Einzelhandelsreport 2023 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.10.2023 ö Beschließend 3PVS/9/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Einzelhandel in Deutschland ist mit rund 17 Prozent Anteil am Bruttoinlandsprodukt ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. Die mehr als 3 Millionen Beschäftigten erwirtschaften fast 600 Milliarden Euro Umsatz. Zirka 15-20 Prozent dieses Umsatzes trägt der Onlinehandel bei. Schon seit einigen Jahren befindet sich der Einzelhandel inmitten eines Strukturwandels. Während der stationäre Handel nur noch langsam wächst, verzeichnet der Onlinehandel deutlich höhere Wachstumsraten; insbesondere im Bereich des Non-Food-Einzelhandels. Der Handel vor Ort befindet sich in einem Umbruch, der mit einer zunehmenden Konzentration sowie einer anhaltenden Filialisierung einhergeht. Kleinere Betriebe können dem Preis- und Angebotswettbewerb immer weniger standhalten. Zudem fehlen oftmals die Mittel und Kompetenzen, eigene spezialisierte Online-Angebote aufzubauen.
Händler setzten diesem Wandel neuartige Konzepte entgegen. Einkaufen wird zum Einkaufserlebnis mit innovativen Store-Design-Lösungen, freiem Internetzugang, dem Einsatz von Touchscreens und individueller Produktberatung. Oder sie setzten auf individuelle spezialisierte Produkte, um sich von den Filialen abzusetzen.

Durch die starke Inflation im Jahr 2023 ist der Umsatz – besonders im Lebensmitteleinzelhandel – im ersten Halbjahr rückläufig. Die Verbraucherinnen und Verbraucher halten sich aufgrund der Preissteigerungen zurück oder greifen zu deutlich günstigeren Produkten. Selbst der Onlinehandel verzeichnet ein Umsatzminus. Nach den Schließungen infolge der Corona-Pandemie und der Energiekrise ist das erneut eine Entwicklung, die zu Veränderung im Einzelhandelbestand führen kann.

Aufgrund der hohen Dynamik im Einzelhandel ist die kontinuierliche Erhebung von Strukturdaten sinnvoll, aber auch einem schnellen Wandel unterworfen. Das Aschaffenburger Einzelhandelsmonitoring wurde vom Stadtplanungsamt erstmals 2002 durchgeführt und danach regelmäßig fortgeschrieben – zuletzt im Jahr 2018. 
Im Zeitraum Mai bis Juli dieses Jahres fand nun erneut eine Begehung und Erfassung aller Einzelhandelslagen statt. In die Einzelhandelsdatenbank wurden der Name (Firma) und die Anschrift, die Verkaufsflächen, Sortimente und Branchen sowie die Betriebsformen aufgenommen. Ebenfalls untersucht wurden die Leerstandsituation und die Fluktuationen innerhalb des Einzelhandels – wie Umnutzungen, Branchenwechsel und die Reaktivierungen von Leerständen

Seit der letzten Erhebung 2018 hat sich die Gesamtzahl der Einzelhandelsgeschäfte um 46 reduziert. Der aktuelle Bestand liegt bei 572. 

Übersicht zum Einzelhandelsmonitoring 2006 bis 2023
(Quelle: Einzelhandelsdatenbank der Stadt Aschaffenburg, eigene Berechnung)

Bezogen auf das Jahr 2012 mit 712 Einzelhandelsgeschäften ist der Bestand um 140 zurückgegangen.

Die Verkaufsfläche liegt 2023 bei knapp 200.000 m². 2018 waren es 228.000 und 2012  236.000 m². Der Rückgang von fast 30.000 m² seit 2018 ist hauptsächlich auf die Schließung eines Möbelhauses zurückzuführen.
Mit 43.000 m² macht die Lebensmittelbranche den größten Anteil aus. Bekleidung und Textilien verfügen über 34.000 m². Diese beiden Branchen machen mit 277 Geschäften auch fast 50% des Aschaffenburger Einzelhandels aus.



Leerstände konnten bei der aktuellen Erhebung 34 registriert werden. 2018 waren es 48. Bei neun dieser Lagen handelt es sich um Dauerleerstände, d.h. sie wurden auch schon bei der vorherigen Erhebung erfasst. Der Großteil der Leerstände (22) liegt in der Innenstadt. 29 Leerstände haben eine Fläche von unter 100 m² und sind damit bei durchschnittlich immer größer werdenden Verkaufsflächen nur noch bedingt marktgängig.

Da seit der letzten Erhebung fünf Jahre vergangen sind, konnte eine Vielzahl (90) von Umnutzungen festgestellt werden. 2018 waren es 65. Die meisten Umnutzungen gingen in Richtung Dienstleistungsanbieter aber auch zu Cafés und Restaurants. Diese tragen insbesondere zu einer Bereicherung und Belebung der Innenstadt bei, wie es zum Beispiel in der Weißenburger und auch Herstallstraße zu beobachten ist.
25 Umnutzungen fanden in bestehenden Leerständen statt, d.h. sie wurden wieder einer Nutzung zugeführt. Zudem konnten bei der Erhebung 30 neue Einzelhandelsgeschäfte erfasst werden.

Hinsichtlich der Leerstände beteiligt sich die städtische Wirtschaftsförderung am Leerstandmodul des Standortportals Bayern mit der Möglichkeit, Leerstände im ersten Schritt intern zu verwalten und zu dokumentieren und im zweiten Schritt öffentlich zugänglich zu machen. Es besteht die Möglichkeit, dass Interessierte ihre Angebote und Nachfragen bzgl. Leerstände dort unter Administration der Wirtschaftsförderung einspeisen. Seit Juli 2023 besteht für größere Flächen außerdem eine Schnittstelle zwischen dem Standortportal und Immoscout, um noch mehr Synergien nutzen zu können. 
Hervorzuheben ist die enge Kooperation der Wirtschaftsförderung mit den Werbegemeinschaften und dem Handelsverband. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit ist die Stadt nun als Kooperationspartnerin in einem Förderverfahren einbezogen, das von den Werbegemeinschaften beim Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie beantragt wurde. Unter dem Titel „Neue Läden und neue Ideen für Bayerns Innenstädte“ hat die Gemeinschaft der beteiligten Händler ein Investitionsprogramm in Höhe von 100.000 € auf den Weg gebracht. Das Motto des Projektes lautet „AB in die Innenstadt – Geschäfte binden, Geschäfte finden, Zusammenarbeit stärken“. Die Stadt ist als Projektbeteiligte aufgeführt und engagiert sich in dem Programm, das unmittelbar auch Auswirkungen auf das bereits angestoßene Leerstandmanagement haben wird. Im Rahmen dieser Kooperation wurde auch die Zusammenarbeit und die immer wieder im Raum stehende Forderung nach einer „Kümmerer“-Position besprochen, die auch als eine Art Geschäftsstelle der Werbegemeinschaft dienen kann. 
Um u.a. die Beteiligung der Stadt an diesem Projekt aber auch die Maßnahmenplanung für die Innenstadt zu besprechen ist von Seiten der Wirtschaftsförderung und des Stadtmarketings im November 2023 ein Strategieforum gemeinsam mit dem Stadtrat, den Kammern, der Zentec u.a. geplant.

Bezogen auf den langen Zeitraum seit der letzten Erhebung im Jahr 2018 waren die oben skizzierten Ergebnisse erwartbar. Die Corona-Pandemie, Energiekrise und der Strukturwandel sind am Aschaffenburger Einzelhandel nicht spurlos vorbeigezogen. Dadurch lässt sich zumindest teilweise die Reduktion bei der Anzahl der Geschäfte begründen. Die bei der Begehung vorgefundenen Leerstände sind auf einem im Vergleich mit den vorherigen Werten niedrigen Niveau. Zugleich ist feststellbar, dass in attraktiven Lagen, bei geeigneten Geschäftsgrößen schnelle Nachnutzungen erfolgen.

Die erhobenen Daten werden in der Sitzung im Detail und mit Fotos vorgestellt.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zur Entwicklung im Aschaffenburger Einzelhandel wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.12.2023 12:35 Uhr