Datum: 23.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/13/1/23 Berichtsantrag zur Demonstration am 03.10.2023 - Gemeinsamer Antrag der Stadträte Thomas Giegerich, Thomas Mütze, Dr. Nicole Holzheu, Johannes Büttner, Jürgen Zahn, Dr. Robert Löwer vom 13.10.2023
2PL/13/2/23 Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023

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1. / PL/13/1/23. Berichtsantrag zur Demonstration am 03.10.2023 - Gemeinsamer Antrag der Stadträte Thomas Giegerich, Thomas Mütze, Dr. Nicole Holzheu, Johannes Büttner, Jürgen Zahn, Dr. Robert Löwer vom 13.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 23.10.2023 ö Beschließend 1PL/13/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im fraktionsübergreifenden Antrag wurden folgende Fragestellungen an die Verwaltung gestellt:

1. Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es, verschärfte Auflagen bei diesen rechtsextremen Demonstrationen zu erlassen – insbesondere was Dauer, Streckenführung bzw Nutzung beider Fahrspuren angeht?

2. Wie kann aus Sicht der Verwaltung verhindert werden, dass Aschaffenburg auf Dauer Aufmarschplatz von rechtsextremen Parteien/Vereinen wird?

3. Welche Auflagen hat das Ordnungsamt dem Veranstalter vom 3.Oktober gemacht?

4. Welche Verstöße gegen diese Auflagen sowie gegen geltende Gesetze haben Ordnungsamt und Polizei festgestellt wie z.B.:
a. Verstöße gegen die Auflagen des Ordnungsamtes
b. Zeigen verbotener Symbole (Verstoß gegen § 86a Absatz 1 und 2 StGB (Verbotene Symbole und Parolen in Deutschland)
c. Ausführung des Hitlergrußes, uniformähnliche Begleitung
d. Mitführen von Hunden, usw.

5. Welche Maßnahmen wurden vom Ordnungsamt bzw. der Polizei ergriffen, diese Verstöße zu unterbinden bzw. zu ahnden?

6. Sind die Maßnahmen zum Schutz des Demonstrationsrechts und Vorkehrungen zur Vermeidung von Zusammenstößen ausgewogen unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung von Demonstranten und Gegendemonstranten? Das gilt insbesondere für die Einkesselung (vor allem junger) DemonstrantInnen in der Herstallstraße.

Zu den Fragen erfolgt mündlicher Vortrag durch Verwaltung und Vertreter der Polizei.

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Verwaltung und der Polizei zur Demonstration am 03.10.2023 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/13/2/23. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 23.10.2023 ö Beschließend 2PL/13/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates vom 09.10.2023 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2023 beraten. Dem Zahlenwerk wurde unverändert zugestimmt.

Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert. 


Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Die Aufnahme weiterer VE war erforderlich, um Ausschreibungen bzw. Vergabebeschlüsse in 2023 tätigen zu können. Die Änderungen der Ansätze berücksichtigt aktualisierte Mittelanforderungen der Projekte.

Die Verpflichtungsermächtigungen des Nachtragshaushalts 2023 setzen sich neu wie folgt zusammen:

Verpflichtungsermächtigungen
Ansatz alt
Änderung
Ansatz neu
Schönbergschule, Generalsanierung
1.000.000
0
1.000.000
Kronberg-Gymnasium, Aufstockung
4.000.000
0
4.000.000
Gemeindestraßen, Fahrzeuge
600.000
0
600.000
Sanierung Tunnel Obernauer Straße
0
1.700.000
1.700.000
BG Anwandeweg, Spielplätze
400.000
0
400.000
Kläranlage, Hochwasserdamm
4.000.000
-4.000.000
0
Kommunale Wärmeplanung, Gutachten
0
200.000
200.000
Gesamt
10.000.000
-2.100.000
7.900.000

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage 1 beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden


erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes



von bisher
auf nunmehr
im 
Verwaltungs-haushalt





die Einnahmen

15.007.700

3.083.000

292.505.050

304.429.750

die Ausgaben

15.063.700

3.139.000

292.505.050

304.429.750
 im 
Vermögens-haushalt





die Einnahmen

6.183.900

8.160.100

58.849.700

56.873.500

die Ausgaben

3.590.300

5.566.500

58.849.700

56.873.500

verändert.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 20.928.000 € festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 2.100.000 € vermindert und damit von bisher 10.000.000 € auf 7.900.000 € neu festgesetzt.

§ 4

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft.

Aschaffenburg

STADT ASCHAFFENBURG




Jürgen Herzing
Oberbürgermeister

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 16.01.2024 10:32 Uhr