Datum: 06.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/14/1/23 Niederlegung des Ehrenamtes als Stadträtin durch Frau Ramona Storm (AfD) - Feststellungsbeschluss - Nachrücken des Listennachfolgers Lothar Franke (AfD) in den Stadtrat
2PL/14/2/23 Neue SPNr. nach TOP 1 d. ö. S.
3PL/14/3/23 Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg; Bestellung des Listennachfolgers der AfD anstelle von Frau Ramona Storm (AfD)
4PL/14/4/23 Antrag der UBV vom 06.09.2023 auf Information des Stadtrates über die Ausbildungsplätze-Lage und den Fachkräfte-Mangel
5PL/14/5/23 Bericht des Zentrums für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH (ZENTEC); Vorstellung des Geschäftsführers xxx
6PL/14/6/23 Ausweitung der Integrationslotsenstelle aufgrund der Beratungs- und Integrationsrichtlinie III (BIR III)
7PL/14/7/23 Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2023
8PL/14/8/23 Verlängerung der Jagdpachtverträge für die städtischen Eigenjagdreviere
9PL/14/9/23 Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 14.08.2023 wegen "Durchführung einer Bürgerversammlung für Obernau/Obernauer Kolonie" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2023
10PL/14/10/23 Neue SPNr. nach TOP 8 d. ö. S.

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1. / PL/14/1/23. Niederlegung des Ehrenamtes als Stadträtin durch Frau Ramona Storm (AfD) - Feststellungsbeschluss - Nachrücken des Listennachfolgers Lothar Franke (AfD) in den Stadtrat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 1PL/14/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Frau Stadträtin Ramona Storm teilte am 17.10.2023 Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing mit, dass sie aufgrund ihrer neuen terminlichen Verpflichtungen im Bayerischen Landtag ihr Mandat niederlegen möchte.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) kann eine als Stadträtin gewählte Person ihr Amt niederlegen. Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG stellt der Stadtrat (Plenum) die Niederlegung des Amtes fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers bzw. der Listennachfolgerin.

Listennachfolger der AfD ist Herr Lothar Franke (Art. 37 GLKrWG). Dieser hat die Übernahme des Ehrenamtes bereits schriftlich erklärt.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat stellt fest, dass Frau Ramona Storm (AfD) ihr Amt als ehrenamtliche Stadträtin mit sofortiger Wirkung niedergelegt hat.
  2. Der Listennachfolger der AfD, Herr Lothar Franke, wohnhaft xxx, rückt entsprechend dem Ergebnis der Stadtratswahl vom 15.03.2020 für Frau Ramona Storm als ehrenamtliches Stadtratsmitglied in den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg mit sofortiger Wirkung nach.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 4

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2. / PL/14/2/23. Neue SPNr. nach TOP 1 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 2PL/14/2/23

.Beschluss:

1. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing nimmt Herrn Stadtrat Lothar Franke den Eid nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ab (Anlage 1).
2. Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing händigt Herrn Stadtrat Thomas Giegerich die Kommunale Dankurkunde aus.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PL/14/3/23. Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg; Bestellung des Listennachfolgers der AfD anstelle von Frau Ramona Storm (AfD)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 3PL/14/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund des Ausscheidens von Frau Stadträtin Ramona Storm (AfD) hat die AfD mit E-Mail vom 19.10.2023 die o.g. Neubesetzungen der Ausschüsse vorgeschlagen.

Die Bestellung der Mitglieder bzw. deren Stellvertretungen in die Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg erfolgt gem. Art. 31, 32, 88 Abs. 2 und Art. 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i.V.m. § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.

.Beschluss:

I.
  1. Herr Stadtrat Lothar Franke wird anstelle von Frau Ramona Storm in den folgenden Ausschüssen und Senaten als ordentliches Mitglied bestellt:
  • Kultursenat
  • Bildungssenat
  • Stadthallensenat
  • Digitalisierungs- und Organisationssenat

  1. Herr Stadtrat Lothar Franke wird anstelle von Frau Ramona Storm in den folgenden Ausschüssen und Senaten als 1. Stellvertreter von Herrn Stadtrat Falko Keller bestellt:
  • Haupt- und Finanzsenat (damit auch Feriensenat)
  • Planungs- und Verkehrssenat
  • Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
  • Senat für Sport und Gesundheit
  • Werksenat

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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4. / PL/14/4/23. Antrag der UBV vom 06.09.2023 auf Information des Stadtrates über die Ausbildungsplätze-Lage und den Fachkräfte-Mangel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 4PL/14/4/23

.Beschluss:

I. Der Antrag der UBV vom 06.09.2023 wegen Information des Stadtrates über die Ausbildungsplätze-Lage und den Fachkräfte-Mangel und die Antwort der Verwaltung gem. Schreiben vom 24.10.2023 werden zur Kenntnis genommen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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5. / PL/14/5/23. Bericht des Zentrums für Technologie, Existenzgründung und Cooperation GmbH (ZENTEC); Vorstellung des Geschäftsführers xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 5PL/14/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bereits im August 2023 erfolgte der Wechsel an der Spitze der Geschäftsleitung der ZENTEC GmbH in Großwallstadt. Auf Grund sich ständig verändernder Rahmenbedingungen kommt es zu vielen strategischen Fragestellungen, die in einer Hand gebündelt sind. Herr Dr. Freser-Wolzenburg stellt die Handlungsfelder der ZENTEC GmbH tagesaktuell vor und erläutert die räumlichen und inhaltlichen Veränderungen in der Arbeit der Gesellschaft. 

Durch die Fusion der Sparkassen am Bayerischen Untermain und einen geplanten Umzug des Geschäftssitzes werden auch Anpassungen des Stammkapitals nötig. Gesellschafter sind bislang die Gebietskörperschaften Stadt und Kreis Aschaffenburg sowie Kreis Miltenberg sowie Handwerkskammer für Unterfranken, Industrie- und Handelskammer, die Raiffeisenbanken der Region sowie die Sparkassen und die Gemeinde Großwallstadt. 

.Beschluss:

Der Bericht der Geschäftsleitung der ZENTEC GmbH wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/14/6/23. Ausweitung der Integrationslotsenstelle aufgrund der Beratungs- und Integrationsrichtlinie III (BIR III)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 6PL/14/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Freistaat Bayern hat zum 1.1.2018 die bislang getrennten Beratungsbereiche von Asylbewerbern und dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationshintergrund in der Beratungs- und Integrationsrichtlinie (im folgenden „BIR“) zusammengeführt. Weiterhin wurde das Programm „Integrationslotse“ integriert. 

Ziel der Förderung der Integrationslotsen ist die Schaffung verlässlicher Rahmenbedingungen für die in den Bereichen Asyl und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte ehrenamtlich Tätigen und eine stärkere Vernetzung der regionalen Akteure.
Der Schwerpunkt ist die Ehrenamtskoordination und Unterstützung der Ehrenamtlichen, ohne die die Bewältigung der Aufgaben im Bereich Asyl und Integration undenkbar wäre.

Die BIR I wurde durch die BIR II im Jahre 2020 abgelöst, die Gültigkeit bis zum 31.12.2023 hat. 
Danach wurde pro Gebietskörperschaft eine 1,0 Lotsenstelle gefördert.

Im Zuge der Ukraine Krise im Jahre 2022 wurde die BIR II modifiziert und die Fördermittel für die hauptamtlichen Integrationslotsen auf einen Förderbetrag in Höhe von 100.000,00 Euro pro Zuwendungsempfänger erhöht, wodurch eine Ausweitung um eine 0,5 Lotsenstelle möglich wurde.
Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung vom 07.03.2022 der Bereitstellung des erforderlichen Personalaufwandes für die Bearbeitung der Flüchtlingsthematik „Ukraine“ zugestimmt und auch die Regierung von Unterfranken hatte für die Besetzung einer weiteren Teilzeitstelle (50%) befristet bis zum 31.12.2023 keine Bedenken erhoben.
Derzeit sind von daher 1,5 Stellenanteile Integrationslotse vorhanden.

Zwischenzeitlich wurde am 26.09.2023 die BIR III zum 01.01.2024 in Kraft gesetzt, Laufzeit bis zum 31.12.2026.
Die Fördermittel für die hauptamtlichen Integrationslotsen wurden auf 130.000,00 Euro pro Zuwendungsempfänger erhöht, wodurch eine Ausweitung um eine weitere 0,5 Lotsenstelle möglich ist.
Von den hierdurch entstehenden Personalkosten in Höhe von ca. 30.000,00 Euro ist 
bei den hauptamtlichen Integrationslotsen ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von 10% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen.
Bisher wurden an die Stadtbau GmbH für die Ehrenamtskoordination monatlich 470,00 Euro gezahlt. Dieser Betrag wird zukünftig für die Erbringung des Eigenanteils der Lotsenstelle eingesetzt.
Die Stelle soll bis zum 31.12.2026 befristet werden.

Die Verwaltung empfiehlt eine weitere 0,5 Stelle Integrationslotse einzurichten.

Wie bereits ausgeführt, ist das Ehrenamt bei der Bewältigung der Aufgaben im Bereich Flüchtlingskrisen und Integration der Menschen, die bei uns Schutz suchen, unerlässlich.
Hierbei ist es von besonderer Bedeutung, gute Rahmenbedingungen und Ansprechpartner für die ehrenamtlich Tätigen zu schaffen.
Derzeit sind die Zugangszahlen von Flüchtlingen sehr hoch und bereits auf dem Niveau der Flüchtlingskrise 2015/2016, Tendenz weiter steigend.
Von daher ist die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher und die Motivationserhaltung der bereits vorhandenen Ehrenamtlichen von sehr wichtiger Bedeutung und nur mit einer guten personellen Ausstattung der Lotsenstelle möglich. 

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Einrichtung und Besetzung einer weiteren 0,5 Vollzeitstelle „Integrationslotse“ aufgrund der Beratungs- und Integrationsrichtlinie III (BIR III) wird befristet bis zum 31.12.2026 zugestimmt. 
  3. Die Stelle ist im Stellenplan 2024 auszuweisen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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7. / PL/14/7/23. Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 7PL/14/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlages an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:
Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Haupt- und Finanzsenats/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderung am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, einschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01 % bis über 0,10 % auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei jeder Kreditaufnahme ein zusätzlicher erheblicher Zinsaufwand.
Bei der Darlehensaufnahme aus den Kreditermächtigungen der vergangenen Jahre hat sich gezeigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenige Angebote mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.

Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahr 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2023 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.

.Beschluss:

Die Verwaltung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2023 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung zu beachten. Den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.
Für strukturierte Darlehen verbleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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8. / PL/14/8/23. Verlängerung der Jagdpachtverträge für die städtischen Eigenjagdreviere

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 8PL/14/8/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A.        Istsituation

Die Stadt Aschaffenburg ist als Eigentümerin zusammenhängender land-, forst- oder fischereiwirt-schaftlicher Flächen Inhaberin des Jagdrechtes über insgesamt sechs sogenannte Eigenjagdbezirke. Fünf davon befinden sich im Stadtgebiet. Einer (Hohe Warte) liegt auf außermärkischem Gebiet. Ein weiterer Eigenjagdbezirk im Bereich des Wasserwerks steht im Eigentum der Aschaffenburger Versorgungs GmbH und wird demzufolge durch die AVG verwaltet.
Die städtischen Eigenjagdreviere weisen nachfolgende Größen auf:

Revier
Fläche
Hohe Warte
468 ha
Aschaffenburg-Nord (Strietwald)
260 ha
Schweinheim
382 ha
Aschaffenburg-Ost (Büchelberg)
190 ha
Obernau
318 ha
Gailbach
378 ha

Das Eigenjagdrevier Gailbach befindet sich nur etwa zu einem Drittel in städtischem Eigentum. Die übrigen Flächen sind in privatem Streubesitz und dem städtischen Revier angegliedert. In drei der sechs Eigenjagdbezirke hat die Stadt zurzeit das Jagdausübungsrecht im Wege der Jagdpacht an Dritte übertragen. 

In den übrigen drei Jagdreviere (Hohe Warte, Obernau, Aschaffenburg-Nord) hat die Stadt – vertreten durch ihre drei Försterinnen und Förster – das Jagdrecht selbst wahrgenommen. Die tatsächliche Jagdausübung erfolgt überwiegend durch Jäger, die nicht städtische Förster sind. Hierfür gibt das Forstamt sogenannte Begehungsscheine aus. Die Vergütung für die Begehungsscheine orientiert sich an den staatlichen Vergütungsregelungen. Das Wild ist gesondert zu bezahlen.

Die bestehenden Jagdpachtverträge laufen zum 31.03.2024 aus. Für alle Jagdpachtverträge wurde ein Antrag auf Wiederverpachtung für die gesetzlich vorgesehene Laufzeit von neun Jahren gestellt.


B.        Rechtslage

I.        Inhalt des Jagdrechts

Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist auch die Pflicht zur Hege verbunden (§ 1 Abs. 1 BJagdG).

II.        Entscheidungsmöglichkeiten der Stadt

Nach § 7 BJagdG ist in einem Eigenjagdbezirk der Grundstückseigentümer jagdausübungsberechtigt. Das Jagdrecht ist untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden (§ 3 Abs. 1 S. 2 BJagdG). In Bayern wurde durch Art. 7 Abs. 1 BayJG festgelegt, dass derjenige, der jagdausübungsberechtigt ist, auch zur Ausübung der Jagd verpflichtet ist. Handelt es sich beim Grundstückseigentümer um eine juristische Person, so hat diese juristische Person eine oder mehrere jagdpachtfähige Personen zu benennen, wenn die Jagd nicht durch Verpachtung ausgeübt werden soll (Art. 7 Abs. 2 S. 1 BayJG). Benannt werden müssen jagdpachtfähige Personen, d. h. grundsätzlich nur natürliche Personen, die einen Jagdschein besitzen (§ 11 Abs. 5 BJagdG). Aufgrund von Art. 14 Abs. 3 BayJG muss jedoch juristischen Personen des öffentlichen Rechts die Jagdpachtfähigkeit zuerkannt werden, soweit sie Inhaber von Eigenjagdrevieren sind. Die Stadt Aschaffenburg hat demzufolge zwei Möglichkeiten ihrer Jagdausübungspflicht gerecht zu werden:

       durch angestellte Jäger (sogenannte Regiejagd) oder
       durch Verpachtung im Sinne des § 11 BJagdG i. V. m. Art. 14 ff. BayJG

In dem Fall, in dem die Stadt Aschaffenburg selbst das Jagdrecht ausübt, bedient sie sich der städtischen Förster. Sie benötigen keinen Jagderlaubnisschein. Ausreichend ist der Anstellungsvertrag (Art. 17 Abs. 5 BayJG). Nach Art. 7 Abs. 1 S. 2 BayJG ist auf diesen Flächen die Stadt Aschaffenburg der nach außen verantwortliche Revierinhaber. Ist das Jagdrevier verpachtet, liegt die Verantwortung beim Pächter als Revierinhaber. Neben ihm kann der Verpächter nicht verantwortlich gemacht werden. Das Jagdausübungsrecht ist gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 BJagdG nicht teilbar. Ein Verstoß gegen den Grundsatz führt zur Gesamtnichtigkeit des Vertrages (BGH, Urt. v. 4.7.1991, Az. III ZR 101/90). Ein Jagdrevier kann also nur ganz oder gar nicht verpachtet werden.


C.        Alternativen Verpachtung oder Regiejagd

Die Frage, ob die Bejagung einer Eigenjagdfläche im Wege der Verpachtung oder der Regiejagd sinnvoller ist, löst regelmäßig größere Diskussionen aus. Üblicherweise werden für den jeweiligen Standpunkt die nachfolgenden Argumente verwendet:

Der Vorteil der Regiejagd soll darin liegen, dass 

       der Grundstückseigentümer dabei in vollem Umfang die Kontrolle über die
            ordnungsgemäße Jagdausübung hat,

       über Begehungsscheine – je nach Handhabung - einer größeren Anzahl von Bürgern eine 
           Jagdausübungsmöglichkeit gegeben wird,

       und dass bei der so genannten Regiejagd durch eigenes Personal der Wildschaden durch
           Verbiss faktisch geringer ist als bei Verpachtungsfällen.

Der Vorteil der Verpachtung soll darin liegen, dass der Grundstückseigentümer 

       für die ordnungsgemäße Jagdausübung nicht mehr in der Verantwortung nach außen steht,
       er nicht für Wildschäden bei Dritten einzustehen hat bzw. Wildschäden an eigenen Vermö-
           gensgegenständen ersetzt bekommt (wird bei Waldschäden aufgrund von
           Berechnungsproblemen allerdings normalerweise nicht geltend gemacht) und

       dass Personalkapazitäten nicht für Jagdangelegenheiten gebunden sind.

Der Freistaat Bayern hat rund 12 % seiner Waldflächen verpachtet (homepage Bayerische Staatsforsten Stand 10.10.2023). Die Bayerischen Staatsforsten verpachten grundsätzlich nur Flächen, die waldbaulich unproblematisch sind. Waldbaulich sensible Bereiche oder Schutzwaldlagen sind grundsätzlich von einer Verpachtung ausgeschlossen. In den „Grundsätzen für die Jagd im bayerischen Staatswald“ (Stand 1.11.2011) ist u. a. Folgendes ausgeführt: 
„Der Wald schützt uns vor Lawinen, Hochwasser und Erosion; zudem reinigt er Luft und Wasser, ist CO2-Speicher und dient den Menschen zur Erholung. Der nachhaltig produzierte Rohstoff Holz wird von der Gesellschaft in steigendem Maße nachgefragt. Gemischte, strukturreiche und damit stabile Wälder können die vielfältigen Schutz- und Nutzfunktionen bei gleichzeitig geringem Schadensrisiko langfristig am besten erfüllen. Zu einem naturnahen Waldbau, der auf Naturverjüngung sowie gemischte und stabile Waldbestände mit standortgemäßen Baumarten setzt, besteht keine Alternative. Angesichts des Klimawandels kommt hierbei den Baumarten Buche, Eiche, Edellaubholz sowie Tanne und Douglasie eine zentrale Bedeutung zu. 

Diese Zielsetzungen lassen sich nur erreichen, wenn wir die Jagd als wesentliches Element des Waldbaus betrachten. Die Bejagung soll sicherstellen, dass standortgemäße Verjüngung im Wesentlichen ohne Schutzmaßnahmen aufwachsen kann. Die Gesellschaft räumt diesem Ziel eine hohe Bedeutung ein, was letztlich auch durch den im Waldgesetz für Bayern festgeschriebenen Grundsatz „Wald vor Wild“ zum Ausdruck kommt. 

Sowohl in ökologischer (bessere Wurzelentwicklung, höhere Stabilität) wie auch ökonomischer (geringere Pflanzen-, Pflanzungs- und ggf. Wildschutzkosten) Hinsicht stellt Naturverjüngung das waldbauliche Mittel der Wahl dar. Die Jagd hat deshalb im Bayerischen Staatswald eine eindeutig den naturnahen Waldbau unterstützende Funktion. Im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie sowie von Wald, Wild und Gesellschaft geben sich die Bayerischen Staatsforsten klare Rahmenbedingungen, wie die Jagd ausgeübt werden soll.
Die Bayerischen Staatsforsten binden eine Vielzahl privater Jägerinnen und Jäger intensiv in die Regiejagd ein. So liegt zwischenzeitlich der Anteil des von privaten Jägerinnen und Jägern erlegten Schalenwildes bei etwa 75 Prozent. Insgesamt über 4.400 Jägerinnen und Jäger sind im Besitz einer Jagderlaubnis (Pirschbezirk) im Staatsforst. Rund 20 Prozent der Gesamtjagdfläche sind an private Jagdpächter verpachtet; waldbaulich sensible Gebiete und Schutzwälder sind dabei grundsätzlich von einer Verpachtung ausgenommen. Über die Pirschbezirke sowie die überwiegend unentgeltliche Teilnahme an Bewegungsjagden und Sammelansitzen im Staatswald beteiligen sich jährlich über 8.000 Jägerinnen und Jäger an der Jagd in den Bayerischen Staatsforsten. Dies sind knapp 20 Prozent aller bayerischen Jägerinnen und Jäger. Angesichts eines Flächenanteils des Staatswaldes von zehn Prozent an der Gesamtfläche Bayerns ein stolzer Wert.“

Die Stadtverwaltung hält das Konzept des Freistaates Bayern für überzeugend. Sie hat vor dem Hintergrund, dass auch der Stadtwald in erheblichem Umfang einer Verpflichtung zum Waldumbau unterliegt, die Eigenjagdreviere 2013 daraufhin untersucht, welche Reviere in besonderem Maße vom Waldumbau betroffen sind und damit waldbaulich sensibel sind. Im städtischen Forst waren und sind die Eigenjagdreviere Hohe Warte, Obernau und Strietwald in besonderem Maße vom Waldumbau betroffen und sollten deshalb aus Sicht der Verwaltung auch weiterhin nicht verpachtet werden. Unproblematisch sind die Reviere Gailbach und Aschaffenburg-Ost. Das Eigenjagdrevier Schweinheim ist lediglich im Bereich um den Erbig vom Waldumbau betroffen. Hier wurde anlässlich der Neuverpachtung der Jagdreviere im Jahr 2013 eine Anpassung der Jagdreviergrenzen in der Form vorgenommen, dass die entsprechenden Flächen aus dem Eigenjagdrevier Schweinheim herausgelöst und dem Eigenjagdrevier Obernau angegliedert wurden. Die verpachtete Fläche hat sich dadurch um 68 ha verringert.

Vor dem Hintergrund der Neuverpachtung hat das Forstamt die Eigenjagdreviere einer erneuten Überprüfung unterzogen. Dabei ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass die Flächenbewertung aus dem Jahr 2013 nach wie vor sachgerecht ist. Lediglich aus dem Eigenjagdrevier Schweinheim soll nochmals eine Teilfläche mir rund 115 ha herausgelöst und dem nichtverpachteten Eigenjagdrevier Obernau zugeschlagen werden, da in diesem Bereich bereits jetzt Waldumbaumaßnahmen vorgenommen wurden und auch weiterhin vorgenommen werden. Die entsprechende Fläche ist im beigefügten Lageplan gelb markiert. Der aktuelle Pächter wäre mit der entsprechenden Herauslösung einverstanden.

Das Forstamt sieht für die Umstellung der verpachteten Jagdreviere auf Regiejagd keine fachliche Notwendigkeit. Die Pächter haben ihre Verpflichtungen stets zuverlässig erfüllt. Die Zusammenarbeit mit dem Forstamt war gut. Das Forstamt wäre unabhängig hiervon auch unter dem Gesichtspunkt der zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten nicht in der Lage, die Übernahme der restlichen Reviere in Regiejagd abzuwickeln.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die bisher verpachteten Reviere wieder zu verpachten mit der Maßgabe, dass das Eigenjagdrevier Schweinheim um die genannte Fläche reduziert wird.

Unter der Voraussetzung, dass der Stadtrat diesem Vorschlag zustimmt, wird die Verwaltung als laufende Angelegenheit neue Pachtverträge mit den bisherigen Pächtern abschließen.

Abweichend von der bisherigen Praxis wird die Möglichkeit eröffnet, einen zweiten Pächter in den Pachtvertrag aufzunehmen, um bei Ausfall eines Pächters die Verantwortlichkeit für das Jagdrevier im Sinne des Art. 7 BayJagdG weiter sicherzustellen ohne dass die Jagdbehörde gezwungen ist, eine verantwortliche Person zu bestellen bzw. im Todesfall des Pächters (Art. 20 BayJagdG i. V. m. § 11 Nr. 2 des Jagdpachtvertrages) das Forstamt selbst wieder für die Jagdausübung verantwortlich wird. 

Pächter kann wie bisher nur jemand werden, der noch über kein eigenes Jagdrevier verfügt. Von diesem Grundsatz wird die Verwaltung bei der Verpachtung des Eigenjagdrevieres Aschaffenburg-Ost abweichen. Hier ist angedacht, das Eigenjagdrevier an den Pächter des Genossenschaftsjagdreviers zu verpachten.

Um eine ordnungsgemäße Bejagung des Eigenjagdrevier Aschaffenburg-Ost zu gewährleisten ist es fachlich erforderlich, dass es gemeinsam mit dem Gemeinschaftsjagdrevier Aschaffenburg-Ost bejagt wird. Innerhalb des Eigenjagdreviers befindet sich die Fasanerie aber auch der Büchelberg, die aufgrund der sehr starken Frequentierung durch Erholungssuchende eine ordnungsgemäße Jagd so gut wie unmöglich machen. Nur durch die gemeinsame Bejagung beider Jagdreviere, die vom selben Jagdpächter gepachtet sind, ist eine zuverlässige Abschusserfüllung gewährleistet. Zudem sind Bereiche in der Gemeinschaftsjagd vorhanden, die aufgrund ihrer Lage nur in Verbindung mit der Eigenjagd bejagt werden können. Die Bejagung des EJR in Verbindung mit dem GJR hat sich über die letzten Jahrzehnte bewährt.

.Beschluss:

I. 
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die städtischen Eigenjagdreviere Gailbach, Aschaffenburg- 
  Ost und Schweinheim ab dem 01.04.2024 für neun Jahre weiter zu verpachten.
2. Aus dem Eigenjagdrevier Schweinheim wird keine Teilfläche herausgelöst.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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9. / PL/14/9/23. Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 14.08.2023 wegen "Durchführung einer Bürgerversammlung für Obernau/Obernauer Kolonie" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 9PL/14/9/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Siehe Anlage

.Beschluss:

  1. Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 14.08.2023 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 19.10.2023 (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass es Wille des Stadtrates ist, dass zuerst die Bürgerschaft angehört werden soll, bevor der Stadtrat sich mit den Planungen des Staatlichen Bauamtes befassen wird.
3.        Die Verwaltung sagt zu, eine Bürgerbeteiligung im ersten Halbjahr 2024 durchzuführen, wenn das Staatliche Bauamt aktuelle Planunterlagen vorgelegt hat.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PL/14/10/23. Neue SPNr. nach TOP 8 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 14. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 06.11.2023 ö Beschließend 10PL/14/10/23

.Beschluss:

1. Der mündliche Bericht der Verwaltung zur tagesaktuellen Thematik „Live-Musik“ in Aschaffenburger Gaststätten wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung sagt zu, dass die in den vorliegenden Stadtratsanträgen gestellten Fragen
    beantwortet werden.
3. Die Verwaltung sagt zu, einen Lösungsvorschlag für die ordnungsrechtlichen Vorgaben
    auszuarbeiten und im Stadtrat vorzustellen
4. Die Verwaltung sagt zu, dass die Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der Gaststätten
    „Jedermann“ und „Minibar“ eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2024 10:34 Uhr