Datum: 07.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:31 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/10/1/23 Regenrückhaltekanal Elsässer Straße Vorstellung der Entwurfsplanung
2PVS/10/2/23 Energiebericht 2021/2022 des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft
3PVS/10/3/23 Schrankenanlage Bischbergweg - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022

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1. / PVS/10/1/23. Regenrückhaltekanal Elsässer Straße Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2023 ö Beschließend 1PVS/10/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass
Am 19.09.2023 wurde im PVS die Vorplanung für den Staukanal Elsässer Straße vorgestellt. Mit dem Beschluss wurde die Entwurfsplanung bei der Planungsgemeinschaft Häfner-Oefner abgerufen. 
Das Projekt ist wie vorgesehen mit dem Abschluss der Planung bis Ende 2023 und der baulichen Umsetzung im Jahr 2024 aktuell im Zeitplan. 


Projektbeschreibung
In der Elsässer Straße ist vorgesehen zwischen Pfälzer Straße und Österreicher Straße einen Staukanal mit einem Volumen von 515 m³ zu bauen. Die Planung wurde mit der Variante Rechteckprofil B/H/L 3,40 m/2,50 m/55,0 m im Nebenschluss aus der Vorplanung weitergeführt. 

Um ein möglichst ausgewogenes Verhältnis zwischen aus dem Rückhalt resultierenden Rückstau im umliegenden Kanalnetz und Überflutung der Straße im Bereich des Viadukts zu ermöglichen, wird der Drosselabfluss über ein gesteuertes Drosselorgan geregelt. Für die Regelung ist eine Messstrecke mit einem MID und ein Regelschieber vorgesehen. Damit kann der zulässige Drosselabfluss abhängig vom Wasserstand im Kanal in der Goldbacher Straße eingestellt werden. Das heißt, dass bei einem gewissen Wasserstand im Kanal in der Goldbacher Straße die Drossel weniger Wasser Richtung Viadukt abgibt. Übersteigt der Zufluss oberhalb der Drossel diesen Wert, so staut sich der vorhandene Kanal DN 800 ein und der Regenrückhaltekanal wird gefüllt. Spätestens am Ende des Regenereignisses öffnet sich die Drossel wieder und der Regen-rückhaltekanal wird entleert.

Die geplante Regelung ermöglicht die Aufzeichnung der Abfluss- und Höhenwerte. Durch deren Auswertung kann der Betrieb des Regenrückhalteraums optimiert und die Beeinträchtigung der Anwohner minimiert werden.

Die Drosselung des Abflusses wird im Regenfall zum Einstau des Kanalnetzes in einem Teil der Österreicher Kolonie führen. Daher wurde die Einstauhöhe in Abstimmung mit der Planung der Deutschen Bahn im Zuge der Entwurfsplanung optimiert. Ziel ist, den Rückstau in die Grundstücksentwässerungsanlagen möglichst gering zu halten. Durch den Einbau einer Notentleerung in die unterhalb liegende Haltung wird die Eintstauhöhe des oberhalb liegenden Kanalnetzes reduziert und somit die Rückstaugefahr für die angeschlossenen Grundstücke reduziert. Die Grundstücksbesitzer müssen sich vor Rückstau im Rahmen des Objektschutzes durch Rückstausicherungen schützen. Die Stadt Aschaffenburg schreibt aktuell alle betroffenen Anlieger an, wird während des kompletten Prozesses umfassend informieren und vsl. auch durch externe Berater begleitend, stets fachlichen Rat und Unterstützung anbieten.

Weitergehende Planungsdetails können dem Erläuterungsbericht entnommen werden.


Kosten
Gegenüber der Kostenschätzung mit brutto 1.649.000 Euro ergab die Kostenberechnung in der HOAI Leistungsphase Entwurfsplanung folgende Bruttosummen:

Baukosten
1.165.771,60 EUR
Baunebenkosten 20 %
233.154,32 EUR
Sicherheitszuschlag 20 %
279.785,18 EUR
Gesamtkosten
1.678.711,10 EUR

Die geringfügigen Mehrkosten sind insbesondere dem höheren Detaillierungsgrad der Planung geschuldet. Die Baukosten stellen die Kosten für die Herstellung des Staukanals dar. 
Die Baunebenkosten beinhalten pauschal die Kosten für Ingenieurhonorare, Baugrunderkundung, Kampfmittelerkundung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator usw.. 
Der Sicherheitszuschlag wurde gemäß Literatur für das Stadium der Kostenberechnung mit 20 % angesetzt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenschätzung abweichen können.


Termine
Der Bau- und Finanzierungsbeschluss soll mit Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen am 15.01.2024 herbeigeführt werden. Die Vergabe der Bauleistung ist aktuell für den 08.04.2024 geplant. Bei ca. 10 Monaten Bautätigkeit und Berücksichtigung einer Winterpause ergibt sich eine Bauzeit von ca. Mai 2024 bis April/Mai 2025.


Finanzierung
Die bereits angefallenen Planungsleistungen und sonstigen Baunebenkosten für das Projekt werden aktuell über die Haushaltsstelle 1.7100.9510 Kanalsanierung in offener Bauweise abgerechnet. Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 sind unter der Haushaltsstelle 1.7100.9503 weitere Mittel angemeldet.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) zum
    Bau des Staukanals Elsässer Straße zu.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PVS/10/2/23. Energiebericht 2021/2022 des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2023 ö Beschließend 2PVS/10/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Energiebericht 2021/22 stellt die Entwicklung des Energieverbrauchs der Jahre 2015-2022 dar.
Es werden der Verbrauch, die damit verbundenen Kosten, sowie deren Kohlendioxidemissionen dargestellt; zum Grenzverlauf werden genannten Jahre herangezogen.
In diesem Bericht sind die 38 größten städtischen Liegenschaften erfasst, die etwa 95 % des Gesamtverbrauchs verursachen und durch das Amt für Hochbau und Gebaeudewirtschaft betreut werden.
Die anfallenden Kosten für Energie-und Wasser lagen im Jahr 2021 bei ca. 3,061 Mio. Euro, im Jahr 2022 lagen die Kosten bei ca. 2,9 Mio. Euro.
Diese Kostensteigerung zum vorgenannten Bericht aus 2019, als die Kosten bei 2,9 Millionen € lagen, sind im Wesentlichen der Corona-Krise, sowie der erheblichen Verteuerung an Strom und Energie verursacht und dem Angriff Russlands auf die Ukraine geschuldet. In Summe ist aber erkennbar, dass die Kosten durch die ergriffenen Maßnahmen relativ Konstant geblieben sind.

.Beschluss:

I. Der Energiebericht für 2021/2022 für städtische Hochbauliegenschaften in der Zuständigkeit des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / PVS/10/3/23. Schrankenanlage Bischbergweg - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 10. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.11.2023 ö Beschließend 3PVS/10/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 21.11.2022 beantragte die CSU-Fraktion eine nähere Darlegung der Kosten, die sich mit der geplanten Schrankenanlage im Bischbergweg ergeben.

Grundlage der Planung ist der Beschluss des PVS vom 19.07.2022 mit dem die Verwaltung zur Planung der Schrankenanlage beauftragt wurde. Dem Beschluss ging ein Bürgerinformationsgespräch am 30.05.2022 voraus, bei dem sich für eine Absperrung des Bischbergwegs ausgesprochen wurde.


Verkehrsmengen

Im Juni 2023 wurden erneut Verkehrszählungen durchgeführt. Diesmal mit einer Kamera und manueller Auswertung. Die zuvor erhobenen Verkehrsmengen wurden mit einem Seitenradar erhoben und gaben Anlass zu Bedenken.

Datum
Samstag
18.06.2022
Sonntag
19.06.2022
Montag
20.06.2022
Dienstag
21.06.2022
Mittwoch
22.06.2022
Donnerstag
23.06.2022
Kfz-Menge
194
165
163
266
245
244
Bild 1: Erhobene Verkehrsmengen im Bischbergweg – Seitenradar

Datum
Kfz
landwirtschaftlicher Verkehr
Fahrrad
Freitag, 09.06.23
85
19
nicht ausgewertet
Samstag, 10.06.23
61
13
235
Montag, 12.06.23
61
17
130
Bild 2: Erhobene Verkehrsmengen im Bischbergweg – Videokamera


Ob die im Jahr 2022 gemessenen Verkehrsmengen tatsächlich in dieser Höhe oder auf Grund eines bislang nicht erklärbaren Fehlers auftraten, bleibt ungeklärt.

Die Verkehrsmengen im Jahr 2023 wurden auf der Basis von Videoaufzeichnungen manuell ausgewertet. Daher war auch die Differenzierung der Kategorie "landwirtschaftlicher Verkehr" (nach Art des Fahrzeugs) möglich. Diese Zählung spiegelt nach Auffassung der Verwaltung die "normale" Verkehrssituation wider.


Schrankenanlage

In Anlage 1 ist die geplante Schrankenanlage dargestellt.

Die Kosten ergeben sich wie folgt:

Schrankenanlage mit Lieferung und Montage
Bedienung mittels Funktranspondern und Chipkarten        18.723,70 €

Tiefbau (Kabelgraben, Fundamente)        7.668,- €

Neuer Lichtpunkt        4.000,- €

Summe        30.391,70 €


Das Stadtplanungsamt hält einen neuen, schrankennahen Lichtpunkt für erforderlich um die Schrankenanlage rechtzeitig wahrnehmen zu können. Die untere Naturschutzbehörde hat sich auf Grund der direkten Nachbarschaft zu einer naturschutzrechtlichen Ausgleichsfläche gegen einen zusätzlichen Lichtpunkt ausgesprochen.

Wartungskosten sind schwer zu beziffern, da mit Schrankenanlagen im Außenbereich bislang keine Erfahrungen vorliegen.

Anliegende Landwirte erhalten von der Verwaltung einen Funktransponder. Andere berechtigte Anlieger erhalten auf Nachweis eine Chipkarte, mit der sich die Schranke öffnen lässt.


Anlage 1: Schrankenanlage Bischbergweg

.Beschluss: 1

I. 
1. Der Bericht der Verwaltung zur geplanten Schrankenanlage im Bischbergweg wird zur
    Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Auf Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Erich Henke (SPD) wird über den folgenden Beschlussvorschlag abgestimmt: 
    Aufgrund der Wirksamkeit der bereits getroffenen Maßnahmen wird die Realisierung einer Schrankenanlage als nicht mehr notwendig erachtet.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 18.01.2024 10:57 Uhr