Datum: 23.11.2023
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Kongress- und Touristikbetriebe;
Erweiterung des Stellenplans durch eine unbefristete Vollzeitstelle „Stellvertretung der Bereichsleitung Touristik“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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23.11.2023
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ö
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Beschließend
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1 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat beschließt die Erweiterung des Stellenplans für den Bereich Touristik um eine unbefristete Ganztagsstelle als stellvertretende Bereichsleitung. Die Eingruppierung erfolgt nach TVÖD 8.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bereich Touristik der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg leistet für die Stadt Aschaffenburg einen wichtigen wirtschaftlichen und imagebildenden Beitrag.
Im aktuellen Stellenplan sind für diesen Bereich 3 Vollzeitstellen vorgesehen.
Die Aufgaben sind:
- Touristische Vermarktung der Stadt durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Verkaufsförderung, Durchführung von Marketingmaßnahmen wie Erstellung von Werbemitteln, Besuch von Endverbraucher- und Fachmessen, Anzeigenschaltungen in Print und Online, Bearbeitung von Kommunikationsplattformen
- Bereitstellung von vielseitigen Kommunikationsplattformen wie Tourist-Information, Gästeführungssoftware, Internetseiten in deutsch und englisch
- Kooperation mit regionalen und nationalen Leistungsträgern, Gremien und Tourismusverbänden zum Zwecke der Vermarktung und Marktforschung, Mitwirkung in den jeweiligen Arbeitskreisen, z.B. Tourismusverband Franken, BayernTourismus Marketing GmbH, Destination FrankfurtRheinMain, Deutsche Limesstraße, Wege zu Cranach, Tourismusverband Spessart-Mainland, Konferenz Tourismus des Deutschen Städtetages
- Entwicklung und Bereitstellung von Serviceangeboten
- Kooperation mit nationalen und internationalen Partnern der Reiseindustrie
- Marktforschung
- Bearbeitung der DataHubs von BayernTourismus und Destination FrankfurtRheinMain/Hessen-Agentur
- Entwicklung von Strategien und Angeboten für nachhaltigen Tourismus
- Bewirtschaftung der Tourist-Information
- Bewirtschaftung der Gepäckschließfächer an der Tourist-Information
- Bewirtschaftung der Schiffsanlegestelle im Floßhafen in Verbindung mit Betriebsführungsvertrag mit BayernHafen GmbH
- Beleuchtung der Fassaden ausgewählter Gebäude wie Schloss Johannisburg
- Weihnachtsbeleuchtung der Innenstadt
- Bewirtschaftung Sonnenuhr und Sonnenuhr-Informationsraum
- Betreuung der Informationstafeln (rote Infotafeln, MainRadweginfotafeln, Archäologisches Spessartprojekt, Wanderwege im Stadtgebiet, Infotafeln des Naturpark Spessart im Stadtgebiet)
- Wanderwegenetz Aschaffenburg in Zusammenarbeit mit Spessartbund und Archäologischem Spessartprojekt sowie Naturpark Spessart, Konzeption und Vermarktung des entstehenden Rundwegs
Bis auf die Serviceleistungen in der Tourist-Information ist für die Erledigung aller oben genannten Aufgabenbereiche die Bereichsleitung allein zuständig. Ferner zeichnet sie für Personalangelegen-heiten, Wirtschaftsplanung, Verwaltungsaufgaben und Vertragsangelegenheiten im Bereich Touristik verantwortlich.
Ein nicht unerheblicher Teil der Aufgaben ist mit Außeneinsätzen und Dienstreisen verbunden.
Bei Abwesenheit der Bereichsleitung, auch im Falle von Urlaub oder Krankheit, ist keine Stellvertretung vorhanden. Die Aufgaben können daher nur noch nach Dringlichkeit abgearbeitet werden. Neue Projekte, wie sie durch die Länder-Hubs und die Anforderungen im Bereich Digitalisierung und Nachhaltigkeit anstehen, sind aktuell nicht umsetzbar. Zunehmend können auch Aufgaben bei den Kooperationspartnern nicht mehr befriedigend wahrgenommen werden. Das hat negative Konsequenzen für Image und Tourismuswirtschaft in Aschaffenburg.
Bei Anwendung eines Moduls zur Errechnung des Personalbedarfs, das u. a. auch bei der Feuerwehr bzw. den Testzentren zur Anwendung kam, sollten für die genannten Aufgabenbereiche und den dafür erforderlichen Zeitaufwand 2,5 Vollzeitäquivalente zur Verfügung stehen.
Im Interesse der Stadt Aschaffenburg sollte daher der Bereich Touristik und auch die Tourist-Information Aschaffenburg ein wichtiger Magnet in Sachen Dienstleistung und Vermarktung sein und daher mit den notwendigen personellen Ressourcen ausgestattet werden.
Die Arbeitgeberkosten für die stellvertretende Bereichsleitung belaufen sich auf ca. 65,5 T€ p.a.
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2. Umstellung auf LED-Beleuchtung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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23.11.2023
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ö
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Beschließend
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2 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat beschließt die Ausschreibung zur Umrüstung von Teilen der Stadthallenbeleuchtung auf LED mit einer geschätzten Investitionssumme von insgesamt 120.000 €, wovon 55.000 € vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz kommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ x ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg hat sich der Nachhaltigkeit verschrieben. Diesem Grundsatz schließen sich die Kongress- und Touristikbetriebe an und bemühen sich um ressourcenschonende Maßnahmen.
In diesem Zuge soll die Beleuchtung der Stadthalle in Teilschritten auf LED umgerüstet werden.
Die erste Etappe ist in vier Projekte unterteilt:
1. Frontbeleuchtung kleiner Saal (ca. 28 T€)
2. indirekte Grundbeleuchtung großes Foyer (ca. 54 T€)
3. szenische Effektbeleuchtung großer Saal (ca. 19 T€)
4. Horizontfluter großer Saal (ca. 24 T€)
Die Investitionssumme hierfür beläuft sich auf etwa 120 T€, davon wird knapp die Hälfte vom Umweltamt, mit insgesamt 55 T€ aus dem stadtinternen Energie-Einspar-Contracting, gefördert. So kann eine CO²-Entstehung von rund 22 Tonnen vermieden werden.
Durch die Teilumrüstung können 50.000 kWh Strom eingespart werden, wodurch eine jährliche Energiekostenreduzierung von circa 17,4 T€ (bei 0,35cent/kWh) realisiert wird.
Die Maßnahme hat sich somit nach spätestens vier Jahren amortisiert. Berücksichtigt man die seit letztem Jahr steigenden Energiekosten der Stadtwerke, welche die KuT mit Verzögerung ab 2024 betreffen werden, verkürzt sich die Zeit entsprechend.
Die hierbei verwendeten Betriebsmittel und Leuchten entsprechen dem heutigen Stand der Technik, sind wartungsarm und besonders langlebig. Außerdem können die Gerätschaften auch im Falle einer Sanierung bzw. Umrüstung der Stadthalle weiterverwendet werden.
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3. Resümee Stadtfest 2023
Entscheidung über die Dauer des Stadtfestes 2024 und Folgejahre
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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23.11.2023
|
ö
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Beschließend
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3 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat stimmt einer dauerhaften Verlängerung des Stadtfestes um einen weiteren Tag (Freitag) zu.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Erstmalig wurde nach Beschluss des Plenums am 20.03.2023 das Stadtfest 2023 auf drei Veranstaltungstage erweitert. Um für die Folgejahre eine Entscheidungsgrundlage zu haben, sollte für die November-Sitzung des Stadthallensenats ein Resümee der diesjährigen Veranstaltung vorgestellt werden.
Die Bilanz des Stadtfestes 2023 ist – um es vorweg zu nehmen - positiv. Nach Schätzungen der Polizei zog die Veranstaltung am Freitag 40 - 45 Tsd. Besucher zusätzlich an, obwohl für den späten Abend eine Unwetterwarnung ausgesprochen wurde. Die Besucherfrequenz ging nicht zu Lasten des Samstags, der mit 80 – 85 Tsd. Personen wiederum ausgesprochen publikumsstark war.
Die Polizeiinspektion berichtete von vergleichsweise wenigen Sicherheitsstörungen ohne Gewaltdelikte. Mit dem Kräfteansatz blieb die Veranstaltung jederzeit beherrschbar.
Auch das Rote Kreuz protokollierte ein ruhiges Stadtfest. Es wurden 49 Versorgungen durchgeführt, von denen fünf klinisch abgeklärt werden mussten.
Für die Feuerwehr stellten die zusätzlichen Dienste keinen erheblichen Mehraufwand dar. Allerdings soll künftig auch am Freitag ein zusätzliches Fahrzeug auf dem Festgelände in Bereitschaft stehen, um die Zugriffszeiten zu verkürzen.
Die Entsorgungsbetriebe hatten insgesamt 60 Mitarbeiter im Einsatz. Die Disposition verursachte einen erheblichen Aufwand, um nicht mit dem Arbeitszeitgesetz sowie Lenk- und Ruhezeiten in Konflikt zu geraten.
Ebenso war der Mehraufwand für die Verkehrsbetriebe herausfordernd. Während an einem „normalen“ Freitag 68 Dienste besetzt werden müssen, waren es am Stadtfest-Freitag 71. Die Leitstelle blieb statt 18 nun 23 Stunden erreichbar. Die Verkehrsbetriebe errechneten einen Mehraufwand von 50 Arbeitsstunden und 610 Kilometer Fahrleistung bzw. umgerechnet zusätzliche Kosten in Höhe von 4,5 T€.
Einzig der Einzelhandelsverband sieht den Versuch „als gescheitert“ an. Die Erreichbarkeit der Innenstadt war trotz Offenhalten der Fußgängerzonenbereiche nicht hinreichend gegeben. Die Geschäfte seien ab Freitagmittag nicht mehr besonders frequentiert gewesen.
Vereinzelt kam es zu Beschwerden aus der Bevölkerung über weggefallene Parkplätze und die Lärmbelastung durch einen zusätzlichen Veranstaltungstag.
Aus Veranstaltersicht war die zeitliche Erweiterung personell sehr herausfordernd gewesen, konnte jedoch durch den Einsatz eines Dienstleisters bewältigt werden. Durch die Entzerrung lief der Aufbau der Veranstaltungsbereiche deutlich entspannter. Der Erfolg für die Teilnehmenden zeigte sich unter anderem darin, dass etliche Stände bereits im Verlauf des Sonntagnachmittags ausverkauft waren.
Die Mehrkosten für einen dritten Veranstaltungstag beliefen sich in 2023 auf 36,2 T€.
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4. Kongress- und Touristikbetriebe;
Wirtschaftsplan 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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23.11.2023
|
ö
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Beschließend
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4 | |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.01.2024
|
ö
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Beschließend
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8 | PL/1/8/24 |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2024 (Anlage) fest:
- Plan Kongressbetrieb
Erfolgsplan Vermögensplan
Erlöse/Erträge 977.725 Euro Deckungsmittel aus
Abschreibungen 174.350 Euro
Aufwendungen 1.745.470 Euro Deckungsmittel aus
Kreditaufnahme 0 Euro
Verlust 767.745 Euro Ausgaben 174.350 Euro
- Plan Touristikbetrieb
Erfolgsplan Vermögensplan
Erlöse/Erträge 98.125 Euro Deckungsmittel aus
Abschreibungen 5.650 Euro
Aufwendungen 852.060 Euro Deckungsmittel aus
Kreditaufnahme 42.850 Euro
Verlust 753.935 Euro Ausgaben 48.500 Euro
- Plan Veranstaltungs-Management
Erfolgsplan Vermögensplan
Erlöse/Erträge 466.700 Euro Deckungsmittel aus
Abschreibungen 0 Euro
Aufwendungen 903.430 Euro Deckungsmittel aus
Kreditaufnahme 34.500 Euro
Verlust 436.730 Euro Ausgaben 34.500 Euro
- Tilgung von Krediten
Vermögensplan
Deckungsmittel aus
Abschreibungen 0 Euro
Deckungsmittel aus
Kreditaufnahme 49.170 Euro
Ausgaben 49.170 Euro
- Gesamtplan
Erfolgsplan Vermögensplan
Erlöse/Erträge 1.542.550 Euro Deckungsmittel aus
Abschreibungen 180.000 Euro
Aufwendungen 3.500.960 Euro Deckungsmittel aus
Kreditaufnahme 126.520 Euro
Verlust 1.958.410 Euro Ausgaben 306.520 Euro
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
|
|
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Das Kassenkreditlimit wird auf 400.000 Euro hochgesetzt. Dies ist zusätzlich mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Dem Stadthallensenat wird der Wirtschaftsplan 2024 zum Beschluss vorgelegt.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
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5. Kongress- und Touristikbetriebe;
Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2023 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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23.11.2023
|
ö
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Beschließend
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5 | |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.01.2024
|
ö
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Beschließend
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7 | PL/1/7/24 |
.Beschlussvorschlag
I. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2023 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg wird die Firma DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, gemäß §6 Abs. 1, Nr. 7 der Betriebssatzung bestellt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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|
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe bitten die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und der Trennungsrechnung wieder an die Firma DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, zu vergeben.
Nach drei Prüfungsjahren ist ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 vorgesehen.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.
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6. Wochenmarktverlegungstermine 2024
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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2. Sitzung des Stadthallensenates
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23.11.2023
|
ö
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Beschließend
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6 | |
.Beschlussvorschlag
I. Die aufgelisteten Wochenmarktverlegungstermine werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wochenmarktverlegungstermine infolge von Veranstaltungen auf dem Schloßplatz
Für das Jahr 2024 sind Veranstaltungen auf dem Schloßplatz geplant, aufgrund dessen an einigen Markttagen der Wochenmarkt vom Schloßplatz auf den Ausweichplatz zwischen Schloss und Mar-stallgebäude verlegt werden muss. Sofern der Fischmarkt auf dem Schloßplatz stattfindet, sind 2024 14 Verlegungstermine erforderlich.
Veranstaltungszeit
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Veranstaltung
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Verlegungstage
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Verlegungstermine
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25.04. - 05.05.2024
|
Hamburger Fischmarkt
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4 Markttage
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Mi 24.04.2024 Sa 27.04.2024 Di 30.04.2024 Sa 04.05.2024
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24.08. - 25.08.2024
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Stadtfest
|
1 Markttag
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Sa 24.08.2024
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22.11. - 22.12.2024
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Weihnachtsmarkt
|
9 Markttage
|
Sa 23.11.2024 Mi 27.11.2024 Sa 30.11.2024 Mi 04.12.2024 Sa 07.12.2024 Mi 11.12.2024
Sa 14.12.2024
Mi 18.12.2024
Sa 21.12.2024
|
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14 Markttage
|
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Historie Wochenmarktverlegungstermine
|
2012
|
16 Verlegungstermine
|
2013
|
16 Verlegungstermine
|
2014
|
16 Verlegungstermine
|
2015
|
17 Verlegungstermine
|
2016
|
17 Verlegungstermine
|
2017
|
16 Verlegungstermine
|
2018
|
17 Verlegungstermine
|
2019
|
16 Verlegungstermine
|
2020
|
keine infolge der Corona Pandemie
|
2021
|
9 Verlegungstermine (Pandemie-bedingt ausschl. während des Weihnachtsmarktes)
|
2022
|
17 Verlegungstermine
|
2023
|
13 Verlegungstermine
|
zum Seitenanfang
7. Terminierung Weihnachtsmarkt 2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
2. Sitzung des Stadthallensenates
|
23.11.2023
|
ö
|
Beschließend
|
7 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat stimmt der Vorverlegung des Weihnachtsmarktes 2024 vom 22. November bis zum 22. Dezember zu.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ x ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
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nein [ x ]
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.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß der Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung) beginnt der Weihnachtsmarkt am letzten Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember.
Für 2024 haben sich der Verband der Marktkaufleute und Schausteller, die Vereinigung der Schausteller sowie die Initiative Wochenmarkt bei einem Gespräch am 06.11.2023 darauf geeinigt, dass für 2024 der Beginn des Weihnachtsmarktes wiederum, wie bereits 2023, vorverlegt wird. Der Beginn wäre demnach unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten am 22.11.2024. Dies hat zur Folge, dass ein weiterer Wochenmarkttermin auf die Ausweichfläche verlegt werden muss. Das Ende des Weihnachtsmarktes bleibt satzungsgemäß beim 22.12.2024. Der Totensonntag muss aufgrund der Gesetzgebung und einschlägiger Gerichtsurteile (VGH Kassel, 14.01.1998 - 8 UE 392/96) geschlossen bleiben.
Nach den diesjährigen Erfahrungen mit dem vorzeitigen Beginn, soll für die Folgejahre ab 2025 dann ggfs. ein genereller Beschluss über eine Satzungsänderung herbeigeführt werden.
Die Verbände sind mit der Vorgehensweise einverstanden.
Datenstand vom 24.11.2023 13:38 Uhr