Datum: 23.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1SHS/2/1/23 Kongress- und Touristikbetriebe; Erweiterung des Stellenplans durch eine unbefristete Vollzeitstelle „Stellvertretung der Bereichsleitung Touristik“
2SHS/2/2/23 Umstellung auf LED-Beleuchtung
3SHS/2/3/23 Resümee Stadtfest 2023 Entscheidung über die Dauer des Stadtfestes 2024 und Folgejahre
4SHS/2/4/23 Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2024
5SHS/2/5/23 Kongress- und Touristikbetriebe; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2023 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
6SHS/2/6/23 Terminierung Weihnachtsmarkt 2024
7SHS/2/7/23 Wochenmarktverlegungstermine 2024

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1. / SHS/2/1/23. Kongress- und Touristikbetriebe; Erweiterung des Stellenplans durch eine unbefristete Vollzeitstelle „Stellvertretung der Bereichsleitung Touristik“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 1SHS/2/1/23

.Beschluss:

Auf Antrag der SPD-Stadtratsfraktion wird TOP 1 d. ö. S. „Erweiterung des Stellenplans durch eine unbefristete Vollzeitstelle „Stellvertretung der Bereichsleitung Touristik“ von der Tagesordnung abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. / SHS/2/2/23. Umstellung auf LED-Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 2SHS/2/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat sich der Nachhaltigkeit verschrieben. Diesem Grundsatz schließen sich die Kongress- und Touristikbetriebe an und bemühen sich um ressourcenschonende Maßnahmen.
In diesem Zuge soll die Beleuchtung der Stadthalle in Teilschritten auf LED umgerüstet werden.

Die erste Etappe ist in vier Projekte unterteilt:
1. Frontbeleuchtung kleiner Saal (ca. 28 T€)
2. indirekte Grundbeleuchtung großes Foyer (ca. 54 T€)
3. szenische Effektbeleuchtung großer Saal (ca. 19 T€)
4. Horizontfluter großer Saal (ca. 24 T€)

Die Investitionssumme hierfür beläuft sich auf etwa 120 T€, davon wird knapp die Hälfte vom Umweltamt, mit insgesamt 55 T€ aus dem stadtinternen Energie-Einspar-Contracting, gefördert. So kann eine CO²-Entstehung von rund 22 Tonnen vermieden werden.
Durch die Teilumrüstung können 50.000 kWh Strom eingespart werden, wodurch eine jährliche Energiekostenreduzierung von circa 17,4 T€ (bei 0,35cent/kWh) realisiert wird.
Die Maßnahme hat sich somit nach spätestens vier Jahren amortisiert. Berücksichtigt man die seit letztem Jahr steigenden Energiekosten der Stadtwerke, welche die KuT mit Verzögerung ab 2024 betreffen werden, verkürzt sich die Zeit entsprechend.

Die hierbei verwendeten Betriebsmittel und Leuchten entsprechen dem heutigen Stand der Technik, sind wartungsarm und besonders langlebig. Außerdem können die Gerätschaften auch im Falle einer Sanierung bzw. Umrüstung der Stadthalle weiterverwendet werden.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat beschließt die Anschaffung zur Umrüstung von Teilen der Stadthallenbeleuchtung auf LED mit einer geschätzten Investitionssumme von insgesamt 120.000 €, wovon 55.000 € vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz kommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / SHS/2/3/23. Resümee Stadtfest 2023 Entscheidung über die Dauer des Stadtfestes 2024 und Folgejahre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 3SHS/2/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Erstmalig wurde nach Beschluss des Plenums am 20.03.2023 das Stadtfest 2023 auf drei Veranstaltungstage erweitert. Um für die Folgejahre eine Entscheidungsgrundlage zu haben, sollte für die November-Sitzung des Stadthallensenats ein Resümee der diesjährigen Veranstaltung vorgestellt werden.

Die Bilanz des Stadtfestes 2023 ist – um es vorweg zu nehmen - positiv. Nach Schätzungen der Polizei zog die Veranstaltung am Freitag 40 - 45 Tsd. Besucher zusätzlich an, obwohl für den späten Abend eine Unwetterwarnung ausgesprochen wurde. Die Besucherfrequenz ging nicht zu Lasten des Samstags, der mit 80 – 85 Tsd. Personen wiederum ausgesprochen publikumsstark war. 

Die Polizeiinspektion berichtete von vergleichsweise wenigen Sicherheitsstörungen ohne Gewaltdelikte. Mit dem Kräfteansatz blieb die Veranstaltung jederzeit beherrschbar.

Auch das Rote Kreuz protokollierte ein ruhiges Stadtfest. Es wurden 49 Versorgungen durchgeführt, von denen fünf klinisch abgeklärt werden mussten.

Für die Feuerwehr stellten die zusätzlichen Dienste keinen erheblichen Mehraufwand dar. Allerdings soll künftig auch am Freitag ein zusätzliches Fahrzeug auf dem Festgelände in Bereitschaft stehen, um die Zugriffszeiten zu verkürzen.

Die Entsorgungsbetriebe hatten insgesamt 60 Mitarbeiter im Einsatz. Die Disposition verursachte einen erheblichen Aufwand, um nicht mit dem Arbeitszeitgesetz sowie Lenk- und Ruhezeiten in Konflikt zu geraten. 

Ebenso war der Mehraufwand für die Verkehrsbetriebe herausfordernd. Während an einem „normalen“ Freitag 68 Dienste besetzt werden müssen, waren es am Stadtfest-Freitag 71. Die Leitstelle blieb statt 18 nun 23 Stunden erreichbar. Die Verkehrsbetriebe errechneten einen Mehraufwand von 50 Arbeitsstunden und 610 Kilometer Fahrleistung bzw. umgerechnet zusätzliche Kosten in Höhe von 4,5 T€.

Einzig der Einzelhandelsverband sieht den Versuch „als gescheitert“ an. Die Erreichbarkeit der Innenstadt war trotz Offenhalten der Fußgängerzonenbereiche nicht hinreichend gegeben. Die Geschäfte seien ab Freitagmittag nicht mehr besonders frequentiert gewesen.

Vereinzelt kam es zu Beschwerden aus der Bevölkerung über weggefallene Parkplätze und die Lärmbelastung durch einen zusätzlichen Veranstaltungstag.

Aus Veranstaltersicht war die zeitliche Erweiterung personell sehr herausfordernd gewesen, konnte jedoch durch den Einsatz eines Dienstleisters bewältigt werden. Durch die Entzerrung lief der Aufbau der Veranstaltungsbereiche deutlich entspannter. Der Erfolg für die Teilnehmenden zeigte sich unter anderem darin, dass etliche Stände bereits im Verlauf des Sonntagnachmittags ausverkauft waren.

Die Mehrkosten für einen dritten Veranstaltungstag beliefen sich in 2023 auf 36,2 T€.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat stimmt einer dauerhaften Verlängerung des Stadtfestes um einen weiteren Tag (Freitag) zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / SHS/2/4/23. Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 4SHS/2/4/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 8PL/1/8/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß 
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Das Kassenkreditlimit wird auf 400.000 Euro hochgesetzt. Dies ist zusätzlich mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.

Dem Stadthallensenat wird der Wirtschaftsplan 2024 zum Beschluss vorgelegt.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2024 fest:

  1. Plan Kongressbetrieb

     Erfolgsplan                                        Vermögensplan

     Erlöse/Erträge           977.725 €                        Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                    174.350 €

     Aufwendungen        1.745.470 €                        Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                              0 €

     Verlust                   767.745 €                        Ausgaben                           174.350 €


  1. Plan Touristikbetrieb

     Erfolgsplan                                        Vermögensplan

     Erlöse/Erträge             98.125 €                        Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                        5.650 €

     Aufwendungen           852.060 €                        Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                     42.850 €

     Verlust                   753.935 €                        Ausgaben                             48.500 €


  1. Plan Veranstaltungs-Management

     Erfolgsplan                                        Vermögensplan

     Erlöse/Erträge           466.700 €                        Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                               0 €

     Aufwendungen           903.430 €                        Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                     34.500 €

     Verlust                   436.730 €                        Ausgaben                             34.500 €


  1. Tilgung von Krediten

                                                     Vermögensplan

                                                     Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                               0 €

                                                     Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                     49.170 €

                                                     Ausgaben                             49.170 €


  1. Gesamtplan                                        

     Erfolgsplan                                        Vermögensplan

     Erlöse/Erträge        1.542.550 €                        Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                    180.000 €

     Aufwendungen        3.500.960 €                        Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                   126.520 €

     Verlust                1.958.410 €                        Ausgaben                           306.520 €


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

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5. / SHS/2/5/23. Kongress- und Touristikbetriebe; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2023 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 5SHS/2/5/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 7PL/1/7/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe bitten die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und der Trennungsrechnung wieder an die Firma DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, zu vergeben.
Nach drei Prüfungsjahren ist ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 vorgesehen.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2023 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg wird die Firma DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, gemäß § 6 Abs. 1, Nr. 7 der Betriebssatzung bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / SHS/2/6/23. Terminierung Weihnachtsmarkt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 6SHS/2/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß der Verordnung der Stadt Aschaffenburg über den Aschaffenburger Weihnachtsmarkt auf dem Platz vor der Stadthalle am Schloss (Weihnachtsmarktverordnung) beginnt der Weihnachtsmarkt am letzten Donnerstag vor dem 1. Advent und endet am 22. Dezember.

Für 2024 haben sich der Verband der Marktkaufleute und Schausteller, die Vereinigung der Schausteller sowie die Initiative Wochenmarkt bei einem Gespräch am 06.11.2023 darauf geeinigt, dass für 2024 der Beginn des Weihnachtsmarktes wiederum, wie bereits 2023, vorverlegt wird. Der Beginn wäre demnach unter Berücksichtigung der Belange aller Beteiligten am 22.11.2024. Dies hat zur Folge, dass ein weiterer Wochenmarkttermin auf die Ausweichfläche verlegt werden muss. Das Ende des Weihnachtsmarktes bleibt satzungsgemäß beim 22.12.2024. Der Totensonntag muss aufgrund der Gesetzgebung und einschlägiger Gerichtsurteile (VGH Kassel, 14.01.1998 - 8 UE 392/96) geschlossen bleiben.

Nach den diesjährigen Erfahrungen mit dem vorzeitigen Beginn, soll für die Folgejahre ab 2025 dann ggfs. ein genereller Beschluss über eine Satzungsänderung herbeigeführt werden.

Die Verbände sind mit der Vorgehensweise einverstanden.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat stimmt der Vorverlegung des Weihnachtsmarktes 2024 vom 22. November bis zum 23. Dezember zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / SHS/2/7/23. Wochenmarktverlegungstermine 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 7SHS/2/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wochenmarktverlegungstermine infolge von Veranstaltungen auf dem Schloßplatz

Für das Jahr 2024 sind Veranstaltungen auf dem Schloßplatz geplant, aufgrund dessen an einigen Markttagen der Wochenmarkt vom Schloßplatz auf den Ausweichplatz zwischen Schloss und Mar-stallgebäude verlegt werden muss. Sofern der Fischmarkt auf dem Schloßplatz stattfindet, sind 2024 14 Verlegungstermine erforderlich.

Veranstaltungszeit
Veranstaltung
Verlegungstage
Verlegungstermine
25.04. - 05.05.2024
Hamburger Fischmarkt
4 Markttage
Mi        24.04.2024
Sa        27.04.2024
Di        30.04.2024 
Sa        04.05.2024
24.08. - 25.08.2024
Stadtfest
1 Markttag
Sa        24.08.2024
22.11. - 22.12.2024
Weihnachtsmarkt  
9 Markttage
Sa        23.11.2024
Mi        27.11.2024
Sa        30.11.2024
Mi        04.12.2024
Sa        07.12.2024
Mi        11.12.2024
Sa        14.12.2024
Mi        18.12.2024
Sa        21.12.2024


14 Markttage 



               
Historie Wochenmarktverlegungstermine
2012
16 Verlegungstermine
2013
16 Verlegungstermine
2014
16 Verlegungstermine
2015
17 Verlegungstermine
2016
17 Verlegungstermine
2017
16 Verlegungstermine
2018
17 Verlegungstermine
2019
16 Verlegungstermine
2020
keine infolge der Corona Pandemie
2021
9 Verlegungstermine (Pandemie-bedingt ausschl. während des Weihnachtsmarktes) 
2022
17 Verlegungstermine 
2023
13 Verlegungstermine 

.Beschluss:

I. Die aufgelisteten Wochenmarktverlegungstermine werden zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 4

Datenstand vom 25.07.2024 10:44 Uhr