Datum: 04.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:47 Uhr bis 17:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/14/8/23 Zuschussgewährung an die ambulanten Pflegedienste und für die Hospizarbeit

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1. / HFS/14/8/23. Zuschussgewährung an die ambulanten Pflegedienste und für die Hospizarbeit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 14. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 04.12.2023 ö Beschließend 1HFS/14/8/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen der Beschlussfassung über die Verteilung der Haushaltsmittel im Jahre 2022 wurde die Historie und der Verteilungsmaßstab dieser freiwilligen Leistung ausführlich dargestellt. (Sitzung des HFS am 16.01.2023)

Wie im letzten Jahr dargelegt, ist Ausgangspunkt für diese freiwillige Leistung ein Beschluss des Sozialhilfeausschusses in der Sitzung vom 04.03.1998.
Neben der Förderung der Hospizarbeit sollten auch die Sozialstationen einen freiwilligen Zuschuss erhalten.
Nach einer Modifizierung im Jahre 2005 wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. 
Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten.

Die Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden seitdem jährlich in einer Sitzung des Haupt-und Finanzsenates am Jahresende beschlossen.

Hierbei werden zunächst die Zuschüsse für die ehrenamtliche Hospizarbeit der Hospizgruppe Aschaffenburg und der Malteser von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln in Höhe von 50.000,00 Euro in Abzug gebracht.
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich dabei an der Zuwendung der Bayrischen Stiftung Hospiz für die ehrenamtliche Hospizarbeit.
Ausweislich des Beschlusses vom 11.06.2018 werden 50% der Landesförderung als zusätzliche freiwillige Leistung durch die Stadt Aschaffenburg für die Hospizarbeit geleistet, gedeckelt auf einen Betrag in Höhe von 3.500,00 Euro.
Die Hospizgruppe Aschaffenburg hat in 2023 eine Landesförderung in Höhe von 16.542,00 € erhalten, der Malteser Hilfsdienst eine Landesförderung in Höhe von  1.890,00 €.
Insoweit erhält die Hospizgruppe Aschaffenburg einen Betrag in Höhe von 3.500,00 Euro, der Malteser Hilfsdienst 945,00 Euro.

Nach Abzug dieser beiden Beträge ergibt sich für die ambulanten Pflegedienste eine Verteilungsmasse in Höhe von 45.555,00 €.

Dieser Betrag wird an die ambulanten Pflegedienste ausgeschüttet und richtet sich nach der Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem jeweiligen Pflegedienst eingesetzt werden.

.Beschluss:

I. 
1. Die Verteilung der Haushaltsmittel im Rahmen der freiwilligen Zuschussgewährung für das Jahr 2023 wird wie folgt beschlossen:

Sozialstation
Vollzeitpflegekräfte
Zuschuss
Alten,- und Krankenpflege zu Hause I. Otto
5,03117
3.058,42 €
Arbeiter-Samariter-Bund
5,44894
3.312,38 €
Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
2,11559
1.286,06 €
BRK Sozialstation
6,12585
3.723,87 €
Caritas Sozialstation
28,0442
17.047,92 €
Betreuungsdienste Christ
8,52157
5.180,22 €
DWU Sozialstation
10,9998
6.686,71 €
Korian Pflege Zuhause
8,65186
5.259,42 €
Hospizgruppe Aschaffenburg
-
3.500,00 €
Malteser Hilfsdienst
-
945,00 €
Summe
74,93898
50.000,00 €

2. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird der Ansatz für diese freiwillige Zuschussgewährung aus Haushaltskonsolidierungsgründen auf 0 gesetzt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant 
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 10:22 Uhr