Datum: 07.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:01 Uhr bis 18:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1WS/5/1/23 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar bis einschließlich Oktober 2023
2WS/5/2/23 Kosteneinsparungen im Verkehrsbetrieb - Fahrradverleihsystem
3WS/5/3/23 Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.04.2024
4WS/5/4/23 Einführung eines Intermodalen Transport Control System ITCS
5WS/5/5/23 Erneuerung der Dynamischen Fahrgastinformationssysteme DFI
6WS/5/6/23 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
7WS/5/7/23 Mitgliedschaft bei #WIRFUERBIO
8WS/5/8/23 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Falko Keller (AfD) vom 23.11.2023 wegen "Beauftragung eines Sicherheitsdienstes am Regionalen-Omnibus-Bahnhof (ROB)" und Stellungnahme der Stadtwerke Aschaffenburg

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1. / WS/5/1/23. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH von Januar bis einschließlich Oktober 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Beschließend 1WS/5/1/23

.Beschluss:

I. Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen und Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH in der Zeit vom 01.01.2023 bis 31.10.2023 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / WS/5/2/23. Kosteneinsparungen im Verkehrsbetrieb - Fahrradverleihsystem

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Beschließend 2WS/5/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Hintergrund

Für das Jahr 2023 wird für den Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg mit einem Defizit von rd. 6,9 Mio. Euro gerechnet (Basis: Wirtschaftsplan). Der Kostendeckungsgrad (Gesamterlöse im Verhältnis zum Gesamtaufwand) hat sich im Zeitablauf von 2017 bis 2022 von ursprünglich 76,1% nach 44,5% wesentlich verschlechtert. Im Benchmark mit anderen Verkehrsunternehmen in Bayern (OBKV) haben wir uns von den ersten Plätzen inzwischen in das Mittelfeld verschlechtert.

Im Werksenat am 16.02.2023 wurden bereits die Kosten und Erlöse der ergänzenden Mobilitätsangebote der Stadtwerke – Verkehrsbetriebe - vorgestellt. Dabei wurden insbesondere die hohen Kosten und niedrigen Erlöse für die Bereitstellung des Fahrradverleihsystems thematisiert. 
 
Fahrradverleihsystem

Der im Mai 2022 eingeführte Fahrradverleih kostet jährlich etwa 70.000 Euro und hat einen Kostendeckungsgrad von gerade mal 3%. Die Pflege und Überwachung des Systems, welches auch einen erhöhten Personalaufwand bedarf, sind hierbei noch nicht berücksichtigt.

Das Angebot wird kaum genutzt. Offenbar ist in Aschaffenburg kein Potenzial für einen wirtschaftlichen Betrieb eines Fahrradverleihs vorhanden. 
Mehrere gescheiterte Versuche in den vergangenen Jahren ein Fahrradverleihsystem zu etablieren, stützen diese Einschätzung. 

Empfehlung

Die Stadtwerke empfehlen daher das Angebot nach dem Ende der Pilotphase zum Mai 2024 ersatzlos zu streichen. Mit Umsetzung dieses Vorschlags können die jährlichen externen Kosten von 70.000 Euro vollständig eingespart werden.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über die Einstellung des Fahrradverleihsystems wird zur Kenntnis genommen. 

Die Stadtwerke werden beauftragt, das im Mai 2022 eingeführte Fahrradverleihsystem nach dem Ende der Pilotphase zum Mai 2024 ersatzlos einzustellen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / WS/5/3/23. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Vorberatend 3WS/5/3/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 2PL/1/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Fahrscheintarife zum 01.04.2024. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB zwischen den zehn Gesellschaftern verhandelt. 

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg, gegenüber den aktuell zehn Gesellschaftern der VAB GmbH, vertreten zu können. 

Mit Neugründung der VAB im Jahr 2016 ging die Zuständigkeit für die Fahrscheintarife auf die VAB GmbH über. Dementsprechend erfolgt die Beantragung der Fahrscheintarife bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, durch die VAB GmbH.
Die vorgeschlagene Höhe der Tarifanpassung ist das Ergebnis von intensiven und langen Verhandlungsrunden unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Verkehrsverträgen und Interessen. Maßgebend sind hier eigenwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Verkehre sowie Brutto- und Nettoverträge zu nennen. 

Der personalintensive Fahrdienst mit über 50 % Personalkosten bezogen auf die Gesamtkosten wird entscheidend von den Tarifabschlüssen der Tarifparteien beeinflusst. Eine um drei Monate vorgezogene Lohntarifanpassung für das Fahrpersonal zum 01. Oktober 2023 bzw. einer weiteren Anpassung ab dem 01. Mai 2024 hebt den Stundenlohn des Fahrpersonals zwischen 15,06 % und 16,74 % an. Auf die Stadtwerke bezogen bedeutet das eine Personalkostensteigerung von ca. 1 Mio. €. Die geplante Tarifanpassung führt aber nur zu einer rechnerischen Einnahmenmehrung in der Größenordnung von 400 T€. Alleine aus diesem Erwägungsgrund heraus ist eine Anpassung der Fahrscheintarife unabdingbar.

Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde ist die vorgeschlagene Anhebung der Fahrscheintarife um 7,5 % zum 01.04.2024 genehmigungsfähig. 

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH ab dem 01.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird ermächtigt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH eine für die Gesellschafter notwendige Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.04.2024 in der Größenordnung von ca. 7,5 % über das gesamte Tarifangebot zu verhandeln.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. / WS/5/4/23. Einführung eines Intermodalen Transport Control System ITCS

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Beschließend 4WS/5/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei Intermodalen Transport Control Systemen, kurz ITCS genannt, handelt es sich um ein rechnergesteuertes Betriebsleitsystem für einen Informations- und Kommunikationsaustausch zwischen den Bussen, der Fahrdienst-Leitstelle, den dynamischen Informationsanzeigen sowie den Fahrgästen. 
Für einen zuverlässigen, zukunftsfähigen ÖPNV und einen optimalen Fahrgastservice stellt dieses System einen wesentlichen Baustein dar. Intermodale Transport Control Systeme sind seit einigen Jahren Stand der Technik im ÖPNV und bedienen die beiden überregionalen Datendrehscheiben DEFAS (Bayern) sowie DELFI. 
Durch ITCS wird die Fahrzeugdisposition deutlich verbessert, da der Leitstelle die aktuellen Fahrzeug-Standorte und deren Abweichung zum Soll-Fahrplan nicht nur angezeigt, sondern sekundengenau hochgerechnet werden. Hierdurch wird die Reaktionszeit deutlich verkürzt. Andererseits ist das ITCS eine zwingende Voraussetzung für die Echtzeit-Anzeigen an den dynamischen Fahrgastinformationen DFI sowie auch auf mobilen Auskunftsdevices (Smartphone-Apps wie Bayernfahrplan, DB-Navigator, etc.). 

Die wesentlichen Vorteile kurz zusammengefasst:

  • Echtzeit Fahrgastinformation
  • Prognoseberechnung der Ankünfte an den Haltestellen in Echtzeit
  • Anschlusssicherung in Echtzeit
  • Abbilden von Reiseketten
  • Ortung der Fahrzeuge
  • Störungs- und Umleitungsmanagement
  • Kommunikation über VOIP

Die Kahlgrund-Verkehrs-Gesellschaft KVG betreibt bereits seit einigen Jahren erfolgreich ein ITCS der Fa. IVU Traffic Technologies und hat hiermit positive Erfahrungen gesammelt. 
Die Stadtwerke verwenden ebenfalls seit Jahren Systemkomponenten des gleichen Anbieters in Form von Fahrplanungs- und Abrechnungssystemen, Fahrerkontenführung sowie Fahrscheindruckern. Somit kann die Kompatibilität zu den vorhandenen Anwendungen gewährleistet werden, ohne weitere zusätzliche Schnittstellen bedienen zu müssen. 
Der Aufbau eines eigenen, weiteren Betriebsleitsystems ist nicht erwünscht und daher nach den bayerischen Förderrichtlinien grundsätzlich nicht förderfähig. Nicht nur deswegen ist der Anschluss an ein bereits vorhandenes Betriebsleitsystem, welches förderfähig ist, kostengünstiger. Zudem besteht die Möglichkeit Synergieeffekte zu nutzen und z.B. eine gemeinsame Disposition/Leitstelle vorzuhalten. Durch die Nähe zur KVG, nicht zuletzt durch die Beteiligung der SVG an der KVG-Beteiligungs GmbH, bietet sich hier eine Zusammenarbeit an.

Grundvoraussetzung für die Stadtwerke sich an ein (KVG) Mandantensystem anzuschließen, ist die Erneuerung der Bordrechner. Neben der Funktion Fahrscheinausgabe werden sämtliche Peripheriegeräte in den Fahrzeugen mit den notwendigen Daten versorgt. Diese steuern u. A. die Fahrzielanzeigen, Haltestellenansagen, die Priorisierung der Lichtsignalanlagen usw.

Die im Jahr 2008 von den Stadtwerken angeschafften Bordrechner können nicht aufgerüstet/ertüchtigt und in ein ITCS eingebunden werden. Die Bestandstechnik ist veraltet und bildet einen Flaschenhals hin zur Digitalisierung.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Im Rahmen der Kooperation mit der KVG werden die erforderlichen mobilen Bordrechner den Stadtwerken von der KVG zur Verfügung gestellt. Die Netto-Investition der KVG für die Beschaffung der Hardware und der erforderlichen Software-Erweiterung, abzüglich der Fördermittel nach GVFG und FAG werden den Stadtwerken im Rahmen einer „Nutzungsgebühr“ berechnet.

Unter Berücksichtigung eines eingeräumten Projektrabatts und Abzug der gewährten GVFG- und FAG-Fördermittel beläuft sich die jährliche Miete für Hard- und Software auf ca. 32 T€ über eine Laufzeit von 10 Jahren. Darüber hinaus fallen noch Software- Wartungskosten sowie Serverkosten an. Diese belaufen sich auf ca. 25 T€ im Jahr.

Alle anfallenden kaufmännischen, technischen und rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen der KVG und den Stadtwerken werden in einer Kooperationsvereinbarung geregelt. Darüber hinaus ist die zweckentsprechende Verwendung der mit GVFG/FAG-Mitteln geförderten Infrastruktur zu gewährleisten und die Datenüberlassung an die Bayerische Eisenbahngesellschaft BEG zu regeln. 

Die Bestellung der Fahrscheindrucker durch die KVG soll bis spätestens Ende November 2023 erfolgen. Durch die derzeit marktüblichen Lieferzeiten technischer Komponenten und einem umfangreichen Aufwand für den Einbau und die Systemumstellung wird mit einer Inbetriebnahme Anfang des 2. Quartals 2024 gerechnet.

.Beschluss:

I. Der Werksenat stimmt der Kooperationsvereinbarung zur Einführung eines Intermodalen Transport Control System (ITCS) mit der Kahlgrund Verkehrsgesellschaft mbH zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt*
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]
*Die Mittel werden über den vom Stadtrat beschlossenen Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / WS/5/5/23. Erneuerung der Dynamischen Fahrgastinformationssysteme DFI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Beschließend 5WS/5/5/23

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Erneuerung der Dynamischen Fahrgastinformation DFI im Stadtgebiet wird zur Kenntnis genommen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / WS/5/6/23. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Vorberatend 6WS/5/6/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 3PL/1/3/24

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das
Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan 
wird zugestimmt (Anlage 2).

Es wird festgestellt:

1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust                                      1.980.000,00 €

2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren
    Einnahmen und Ausgaben auf                                                                              37.935.000,00 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / WS/5/7/23. Mitgliedschaft bei #WIRFUERBIO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Beschließend 7WS/5/7/23

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur Mitgliedschaft bei #WIRFUERBIO wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / WS/5/8/23. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Falko Keller (AfD) vom 23.11.2023 wegen "Beauftragung eines Sicherheitsdienstes am Regionalen-Omnibus-Bahnhof (ROB)" und Stellungnahme der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Beschließend 8WS/5/8/23

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zum Antrag von Herrn Stadtrat Falko Keller (AfD) vom 23.11.2023 wegen "Beauftragung eines Sicherheitsdienstes am Regionalen-Omnibus-Bahnhof (ROB)" wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.02.2024 11:00 Uhr