Datum: 21.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: kleiner Saal der Stadthalle am Schloss
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/3/1/23 Erneuerung der Hafenbahnbrücke über die Großostheimer Straße Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Bayernhafen GmbH & Co.KG
2PVS/3/2/23 Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße Sachstand Entwurfsplanung und Vorstellung der Genehmigungsplanung für den Neubau des Haltepunktes Aschaffenburg Ost (durch die DB Netz AG und das Ing.büro Vössing)
3PVS/3/3/23 Bericht der Verwaltung über aktuelle Studienergebnisse für die Stadt Aschaffenburg a) Vitale Innenstädte des IFH Köln (Institut für Handelsforschung) b) Sonderauswertung Zukunftsatlas der Prognos AG
4PVS/3/4/23 Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Brunnens auf der Herstallstraße / Ecke Badergasse
5PVS/3/5/23 Perspektiven für die Alte Schule Obernau
6PVS/3/6/23 Einstellung von Planungen eines Aschaffweges hinter der Weichertstraße
7PVS/3/7/23 Aufhebung des Gehwegparkens in der Strietwaldstraße
8PVS/3/8/23 Änderung der Geschäftsordnung des Fahrradforums

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1. / PVS/3/1/23. Erneuerung der Hafenbahnbrücke über die Großostheimer Straße Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der Bayernhafen GmbH & Co.KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 1PVS/3/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Zuführungsgleis 5222 in den Hafen Aschaffenburg führt im Bahnkilometer 3,844 über eine Brücke, die im Kreuzungsbereich mit der Staatstraße ST3115 Großostheimer Straße liegt. Die Brücke befindet sich im Eigentum von bayernhafen, hat in absehbarer Zeit das Ende ihrer Nutzungsdauer erreicht und soll daher neu geplant und gebaut werden. Bayernhafen hat mit Schreiben vom 17.09.2021 mitgeteilt, dass das Brückenbauwerk erneuert werden muss und um Mitteilung gebeten, welche Vorgaben und Abmessungen seitens des Straßenbaulastträgers gefordert werden. Hierzu fand ein erstes Abstimmungsgespräch am 24.03.2022 statt.

Durch den Brückenneubau sind die Belange des Straßenbaulastträgers betroffen. Die vorhandene Eisenbahnüberführung hat eine lichte Höhe von lediglich 3,70 Meter, was auf dieser mit rund 24.000 Kfz/24h (DTV Straßenverkehrszählung 2021) hoch belasteten Zubringerstraße immer wieder zu erheblichen Verkehrsproblemen wegen steckengebliebener Lkw führt. 

Im Bereich der Hafenbahnbrücke kreuzt der Geh- und Radweg entlang der Großostheimer Straße die Bahnstrecke mit einem höhengleichen Bahnübergang. Dieser unbeschrankte Übergang ist mit eng gesetzten Umlaufsperren ausgerüstet und stellt insbesondere für Fahrräder mit Anhänger und Sonderfahrräder ein erhebliches Hindernis dar. Unabhängig davon ist ein unbeschrankter Bahnübergang immer ein deutliches Verkehrssicherheitsrisiko. Aus diesem Grund soll im Zuge des Brückenneubaues der Geh- und Radweg straßenbegleitend unter der Bahn hindurchgeführt werden.

Seitens der Stadt werden folgende Mindestanforderungen an die Straßenunterführung gestellt:
  • Lichte Durchfahrtshöhe Fahrbahn: 4,50 Meter
  • Lichte Querschnittsbreite Richtungsfahrbahnen: 2 x 3,25 Meter
  • Lichte Durchfahrtshöhe Geh- und Radweg: 3,00 Meter + 0,50 Meter Sicherheitsraum
  • Lichte Breite Schrammborde: 0,50 Meter
  • Trennung Kfz-Fahrbahn zu Geh- und Radweg mittels Hochbord oder Stützmauer

Es handelt sich bei dem Projekt um eine Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG). Da seitens bayernhafen die Traglast der Brücke und seitens der Stadt die Abmessungen des Bauwerks anzupassen sind, handelt es sich nach §12 Nr. 2 EKrG um ein beiderseitiges Verlangen. Die Planungsvereinbarung legt die Grundlagen, den Umfang, die Durchführung sowie die Kostentragung der Planung einschließlich der erforderlichen Untersuchungen fest. 
Die Planung erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen und der technischen Regelwerke des Straßenbaulastträgers und der DB Netz AG. Es werden HOAI - Leistungen nach den Leistungsbildern Landschaftsplanung, Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrs-anlagen sowie Tragwerksplanung erbracht.

Der Umfang der Leistungen beläuft sich zunächst auf die Leistungen bis zum Abschluss der Vorplanung. Die Weiterführung der Planung bedarf der schriftlichen Einigung der Beteiligten.

Da die Maßnahme der Kostenteilung unterliegt, die Planung aber nur von einem Beteiligten
durchgeführt wird, vereinbaren die Beteiligten, bis zur Abrechnung der Kreuzungsmaßnahme die
Planungskosten zunächst hälftig zu tragen. Dabei werden Abschlagszahlungen entsprechend dem
Planungsfortschritt geleistet. Der Ausgleich entsprechend dem in der Kreuzungsvereinbarung
festgelegten Kostenteilungsschlüssel, erfolgt mit der Abrechnung der Maßnahme. Eine Verzinsung der gegebenenfalls entstandenen Überzahlung erfolgt nicht.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung über das Vorhaben Erneuerung der Hafenbahnbrücke über die Großostheimer Straße wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Planungsvereinbarung „Erneuerung Brückenbauwerk Kreuzung Hafenzufahrtsgleis-Großostheimer Straße bei Bahnkilometer 3,844“ wird zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 2

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2. / PVS/3/2/23. Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße Sachstand Entwurfsplanung und Vorstellung der Genehmigungsplanung für den Neubau des Haltepunktes Aschaffenburg Ost (durch die DB Netz AG und das Ing.büro Vössing)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 2PVS/3/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die beiden Bahnbrücken Goldbacher Straße (Goldbacher Viadukt) müssen komplett neu gebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hatte erstmals 2014 der Stadt Aschaffenburg Mitteilung gemacht, dass die rund 100 Jahre alten Brücken nicht mehr sanierungsfähig sind. Ende 2018 hat DB Netz das Projekt konkretisiert und einen Zeitplan für die Projektrealisierung vorgelegt. Am 02.04.2019 wurde das Projekt im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt und dieser hat dem Abschluss der Planungsvereinbarungen zugestimmt. Diese sieht vor, dass im Zeitraum 2020 bis 2021 die Planung durchgeführt wird. Nach Durchführung eines VgV-Verfahrens hat die DB Netz AG den Auftrag zur Erstellung der Planungsleistungen über alle Leistungsphasen an die Vössing Ingenieurgesellschaft mbH im November 2020 erteilt. Die Vorplanung für das Gesamtprojekt wurde am 18.01.2022 im PVS vorgestellt und beschlossen.
Derzeit wird die Entwurfsplanung für das Projekt erstellt. 
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für die zum Bau erforderlichen Sperrpausen sowie die vorgeschriebenen Verfahrensdauern für das Planfeststellungsverfahren wurde die Erstellung der Genehmigungsplanung für den neuen Haltepunkt Aschaffenburg Ost vorgezogen. Die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau Haltepunkt Aschaffenburg Ost und die Erneuerung Eisenbahnüberführung Strecke 5200 km 88,104 wurden am 01.02.2023 von der Vorhabenträgerin beim Eisenbahnbundesamt Außenstelle Nürnberg (EBA) eingereicht. Diese befinden sich aktuell in der Vorprüfung durch das EBA. Nach erfolgter Rückmeldung werden die Anmerkungen des EBA eingearbeitet und die Unterlagen zeitnah zur Veröffentlichung und Mitwirkung der TöB übergeben.
Kein Bestandteil dieses Planfeststellungverfahrens sind die Maßnahmen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Strecke 5228, km 1,717, sowie sämtliche Straßen- und Entwässerungsmaßnahmen. Diese werden verfahrensfrei in Einzelgenehmigungen der TÖB behandelt.


2. Projektbeschreibung

Durch den Brückenneubau sind auch die Belange des Bundes als Straßenbaulastträger für die B26 (Straße und Radwege), vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Aschaffenburg (Gehwege) berührt. Staatliches Bauamt und Stadt haben daher als Verlangen gegenüber der DB Netz AG eingebracht, dass die erforderliche Fahrbahnbreite 6,50 m und die lichte Höhe 4,50 m beträgt. Geh- und Radwege werden gegenüber dem heutigen Bestand verbreitert und sind baulich getrennt vom Kfz-Verkehr. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,0 m, der Radweg 1,6 m zzgl. 0,5 m Sicherheitstrennstreifen. Hieraus ergibt sich eine Aufweitung der Brückenbauwerke gegenüber Bestand von 2,60 m. 
Der neue Schienenhaltepunkt Aschaffenburg – Ost, der im Rahmen der sogenannten Stationsoffensive durch den Freistaat bestellt wurde, wird mittig im Bereich der südlichen Brücke eingeordnet. 
Durch die notwendige Absenkung der Fahrbahn muss der Knoten Goldbacher Straße/Elsässer Straße/Bayernstraße angepasst werden. Er wird zu einer lichtsignalgeregelten Kreuzung umgebaut. 
Zur Anbindung des Haltepunktes an den ÖPNV werden 3 einseitige Bushaltestellen barrierefrei hergestellt und an die Kreuzung herangerückt. 

Der aktuelle Planungsstand wird anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vom Ingenieurbüro vorgestellt.


3. Angaben zu den Kosten

Die Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung ist noch nicht erstellt. Die Kostenberechnung wird mit der Vorstellung der Entwurfsplanung (voraussichtlich 3. Quartal 2023) im Stadtrat vorgestellt.


4. Weiteres Vorgehen

Derzeit wird die Entwurfsplanung erstellt. Die Fertigstellung und Vorstellung im PVS ist im 3. Quartal 2023 vorgesehen. 
Nach Prüfung der zur Vorprüfung eingereichten Planfeststellungsunterlagen durch das EBA und Einarbeitung der Änderungen ist kurzfristig (Mitte 2023) die Einleitung des Planfeststellungs-verfahrens für den neuen Haltepunkt vorgesehen. 

Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ist für Mitte 2024 geplant. 

Die eigentliche Baumaßnahme ist für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehen.


6. Angaben zur Klimarelevanz

Durch den Neubau des Schienenhaltepunktes, die Erweiterung der Bushaltestellen und die Anlage von Radwegen wird der ÖPNV und der Radverkehr gefördert, was zur Verbesserung des Klimas beiträgt.
Ebenso werden durch die Erhöhung der Durchfahrtshöhe auf das Regelmaß in geringem Umfang Umwegfahrten von Lkws vermieden.

.Beschluss:

I. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den vorgestellten Sachstand der Entwurfsplanung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in der Goldbacher Straße und zum Umbau der Kreuzung Goldbacher Straße - Elsässer Straße - Bayernstraße sowie die Genehmigungsplanung für den Neubau des Haltepunktes Aschaffenburg Ost zustimmend zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/3/3/23. Bericht der Verwaltung über aktuelle Studienergebnisse für die Stadt Aschaffenburg a) Vitale Innenstädte des IFH Köln (Institut für Handelsforschung) b) Sonderauswertung Zukunftsatlas der Prognos AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 3PVS/3/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verwaltung informiert in mündlichen Berichten über die städtischen Ergebnisse der Studie Vitale Innenstädte 2022 des IFH Köln (Institut für Handelsforschung) für die im Spätsommer 2022 mittels Passantenbefragung in der Aschaffenburger Innenstadt Daten erhoben wurden. Weiterhin wird die Faktenlage der Sonderauswertung des Zukunftsatlas 2022 der Prognos AG für die Stadt Aschaffenburg vorgestellt. 

Im Vorfeld der Sitzung werden die entsprechenden Studienergebnisse zur Verfügung gestellt.

.Beschluss:

I. Der mündliche Bericht der Verwaltung über aktuelle die Stadt Aschaffenburg betreffende Studienergebnisse wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / PVS/3/4/23. Grundsatzbeschluss über die Errichtung eines Brunnens auf der Herstallstraße / Ecke Badergasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 4PVS/3/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Viktor Willgerodt Stiftung trat an die Stadt Aschaffenburg heran mit der Intension auf der Herstallstrasse (Ecke Badergasse) einen künstlerisch gestalteten Brunnen zu errichten. 
Hierfür sagt sie die Finanzierung in voller Höhe für die künstlerische Gestaltung zu. 
An der Straßengabelung stand bereits in den 70-er Jahren ein Brunnen, der jedoch als vorbereitende Maßnahme zur Umgestaltung der Herstallstraße samt Brunnenstube entfernt wurde, da die infrastrukturelle Versorgung der Herstallstraße neu errichtet und dort verlegt wurde.

Der neue Brunnen soll nun im Bereich des P&C Kaufhaus errichtet werden (Standort Karussell). Dieser Standort ist auch bereits mit dem Stadtplanungsamt, dem Bauordnungsamt, dem Tiefbauamt sowie der Feuerwehr abgestimmt.

Der durch den Mäzen ausgewählte Künstler hat bereits eine Skulptur entworfen, die dem Stadtrat in Wachs in kleinerem Maßstab zur Veranschaulichung in der Sitzung präsentiert wird.

Entwurfsidee (des Künstlers)

Der Brunnen Wasser fließt; stehende Gewässer sterben in kürzester Zeit. Somit ist Wasser nicht nur der elementare Grundstoff, sondern auch das Symbolbild des Lebens schlechthin, denn auch das Leben existiert nicht ohne Bewegung. Brunnen spenden Wasser; diese zivilisationsbildende Funktion wurde von jeher durch kunstvolle Gestaltung hervorgehoben. 
Man denke hier an die Brunnen der Renaissance oder auch an die Fontänen und Kaskaden der Barockschlösser. 
An diesen Leitbildern habe ich mich bei meinem Brunnen-Entwurf für Aschaffenburg orientiert. 
Am eindrucksvollsten schien mir hierfür der mit einer Fontäne bekrönte, aus zwei Becken bestehende Kaskadenbrunnen. 
Durch diese Konstruktion verbinde ich zwei Bewegungsrichtungen des Wassers, nämlich die vertikale (Fontäne) und die horizontale (Becken) harmonisch miteinander. 
Die Dimension des oberen und des unteren Beckens ermöglicht es Kindern, im Brunnen zu spielen. 
Der Brunnen soll nach meinen Vorstellungen kein unberührbares Bauwerk sein, sondern spielerisch nutzbar und in die Umgebung (Fußgängerzone) integriert, wie dies auch bei den römischen Brunnenanlagen der Fall war. Der Blick von außen folgt hier dem fließenden Wasser. 
Dieses hat seinen Ausgangspunkt in der erwähnten Fontäne über einem Stein, der scheinbar über dem Wasser schwebt. 
Das Wasser sammelt sich im Stein und fließt nach allen Seiten ab, wodurch das Wechselspiel des Harten, Statischen (Stein) gegen das Weiche, Fließende (Wasser) hervorgehoben wird. 
Vom oberen Becken fließt das Wasser über dessen vorderen Rand in das untere Becken. Die Dimension des unteren Beckens ergibt sich aus der harmonischen Proportion zum oberen und zur Fontäne. In diesem unteren Becken, in dem sich das Wasser sammelt, bevor es erneut auf die Reise durch den Wasserkreislauf geht, ist in Blickrichtung auf die Fontäne eine Bronzeplastik positioniert. Die dargestellte lockere Dreiergruppe, Freundinnen, die sich umarmen, strahlt unverstellte Lebensfreude aus. 
Hiermit ist das bekannte antike Motiv der drei Grazien aufgegriffen und in ein zeitgemäßes, sommerliches Outfit gekleidet. Ich möchte hier die Atmosphäre jugendlicher Leichtigkeit in mein architektonisches Ensemble einbringen. 
Die Fröhlichkeit ausstrahlende Lebenslust der Dreiergruppe wird noch durch kleine Gesten unterstrichen. 
So durch die ausgezogenen Schuhe und den leicht geschürzten Rock, Gesten, wie sie in meiner Malerei vielfach zu finden sind. 
Mit meinem Brunnen_Entwurf verfolge ich dieselbe Absicht. Trotz all der schrecklichen Dinge um uns herum, der Krisen und Katastrophen, möchte ich mit meiner Kunst, und insbesondere mit diesem Brunnen-Entwurf, an die positive Kraft im Menschen appellieren und sie den Vorbeigehenden ins Bewusstsein rufen. 

Christian Sommer (Künstlername) Rudolf (Rudi) Brönner


Beschreibung

Der Brunnen ist auf der Platzfläche dezentral angeordnet, der Verlauf der Herstallstraße wird aufgenommen. Das Wasser nimmt eine Fläche von ca. 4,30 m Länge und 1,60 m Breite, mit einer max. Wassertiefe von ca. 0,20 m, ein.
Die Umrandung des Brunnens besteht aus Beton, gegebenenfalls verkleidet mit einer Verblendung aus rotem, ortsüblichen Sandstein in einer Breite von ca. 35 cm, so dass man auf dem Rand sitzen kann.
Die Wasserfläche besteht aus 2 Becken mit einem Kantenversatz von 20 cm.
Im oberen Becken ist ein Quellstein mit Wasserfontäne angeordnet. Diese Fontäne sprudelt das Wasser ca. 50 – 60 cm hoch.
Im unteren Becken befindet sich ein Skulpturentrio mit einer Höhe von ca. 1,90 m.
Die beiliegende Planunterlage dient der weiteren Erläuterung und Darstellung des Brunnens auf dem Platz.

Die Kosten des Brunnens setzen sich wie folgt zusammen:
Kosten für die Erstellung des Rohbaus inkl. Erdarbeiten, Verbauarbeiten, Aufnahme und Wiederverlegung des Pflasters, Errichtung der Brunnenstube liegen die Kosten bei ca. 90.000 € und werden von der Viktor Willgerodt Stiftung ebenso übernommen wie auch die Kosten für die künstlerische Gestaltung, Planung und Errichtung des Brunnens mit Kunstwerken und dem kompletten Oberbau (die Kosten hierfür werden gerade bei unterschiedlichen Firmen angefragt, jedoch ebenfalls von der Stiftung übernommen)
Die Kosten für den technischen Bereich wie Pumpenanlagen, Filter, Dosieranlage und Düsen, sowie der Anschluss an den Kanal, das Trinkwassernetz und den Stromanschluss liegen bei der Stadt Aschaffenburg und belaufen sich auf ca. 60.000 – 80.000 €.

.Beschluss:

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung über das Angebot der Viktor Willgerodt Stiftung, der Stadt Aschaffenburg einen Brunnen in der Herstallstraße zu stiften, zu Kenntnis.
  2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der künstlerischen Gestaltung des Brunnens durch den Künstler Christian Sommer (Rudolf Brönner) zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Planungsleistungen für die Statik und die Haustechnik in der Brunnenstube für den Brunnen extern zu vergeben. Die Planungsleistungen belaufen sich auf ca. 25.000 €. Hierfür sind entsprechende Mittel im Haushalt 2023 in Ansatz zu bringen.
  4. Der Mäzen des Brunnens (Viktor Willgerodt Stiftung) wird beauftragt, die Errichtung des Brunnens durch die Beauftragung des Künstlers Christian Sommer (Künstlername) voranzubringen. Der Mäzen trägt sowohl die Kosten des Künstlers als auch die Kosten zur Erstellung des oberirdischen Brunnens. Die Gesamtfördersumme durch die Viktor Willgerodt Stiftung wird bei ca. 100.000 - 150.000 € liegen.
  5. Die Stadtverwaltung legt nach erfolgter Planung der Brunnenstube dem Stadtrat die Beschlussvorlage samt Kosten zur Errichtung der Brunnenstube zur Beschlussfassung vor. Derzeit liegt der grob geschätzte Kostenrahmen für die Brunnenstube inkl. sämtlicher Maßnahmen zur Errichtung eines Brunnens notwendigen technischen Einrichtungen bei ca. 220.000 €, wobei ein Betrag von 60.000 – 80.000 € bei der Stadt Aschaffenburg anfallen wird. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 8

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5. / PVS/3/5/23. Perspektiven für die Alte Schule Obernau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 5PVS/3/5/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Anwesen Sulzbacher Str. 11 im Stadtteil Obernau ist als Baudenkmal ausgewiesen. Die „Alte Schule“ steht seit geraumer Zeit leer.

Die Stadtverwaltung hatte das Grundstück gem. Stadtratsbeschluss vom 24.10.2016 zum Verkauf ausgeschrieben mit der Verpflichtung, Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus oder preisgünstige Wohnungen mit einer „bezahlbarer Miete“ zur Verfügung zu stellen. Zur Realisierung dieses Zieles hätte die Bestandsbebauung abgebrochen werden dürfen. Die Vergabe sollte nach dem städtischen Wohnraumförderprogramm erfolgen. Ein Investor war am Kauf interessiert und hatte entsprechende Planungen, die den Abbruch der vorhandenen Bebauung vorsah, vorangetrieben.

In der Sitzung des UVS am 13.02.2019 wurde das Benehmen mit den Feststellungen des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über die Denkmaleigenschaft für dieses Objekt hergestellt. Es wird wie folgt beschrieben:

„Ehemalige Schule, aufgesockelter zweigeschossiger, unverputzter Sandsteinquaderbau mit Satteldach, Sandsteinrahmung, Ecklisenen und Sohlbankgesims, bez. 1895“

Das planerische Konzept zur Neubebauung musste daher aufgegeben werden.

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept für das Sanierungsgebiet „Ortskern Obernau“ wurde darüber diskutiert wie und mit welchem Nutzungskonzept die Alte Schule Obernau erhalten werden kann. 

Es hat sich gezeigt, dass die Errichtung einer Begegnungsstätte von den Bewohnern des Sanierungsgebiets für sinnvoll gehalten wird. Im Integrierten Handlungskonzept ist daher die Einrichtung eines „Orts der Begegnung“ als Ziel enthalten. Prinzipiell geeignet hierfür ist die „Alte Schule“ im Be­reich Sulzbacher Straße / Schulgasse. Um den Standort dann genau festlegen zu können, bedarf aber noch einer genauen Be­darfsermittlung hinsichtlich dessen Ausge­staltung und Größe.

Das Architekturbüro xxx wurde mit einer Erstuntersuchung der „Alten Schule“ beauftragt, in der die Bausubstanz untersucht und erste Überlegungen zur möglichen Revitalisierung des Gebäudes angestellt werden sollten.

Die Vorstudie (Stand 11/2022) schließt mit der Feststellung erheblicher Baulicher Mängel (aufsteigende Feuchtigkeit, Risse im Tragwerk, Schimmelbildung, altersbedingte Defizite) und sonstiger Defizite wie fehlender Barrierefreiheit, fehlender Haustechnik, bauphysikalischer Problem und Schall- bzw. brandschutztechnischer Defizite ab. Zum Umfang etwaiger Sanierungskosten können Abschätzungen erst dann getroffen werden, wenn konkrete Nutzungsüberlegungen bestehen.

Aus Sicht des Gutachters und der Stadtverwaltung bieten sich grundsätzlich öffentliche oder halböffentliche Nutzungszwecke bzw. in der Kombination an. Hierzu gehören z.B. Bürgertreff/-beratung, Veranstaltungsraum für Vereine/Bürger, Einrichtung für Senioren, Jugendtreff etc. Grundsätzlich möglich sind aber auch private bzw. Kommerzielle Nutzungszwecke z.B. als örtlicher Pflegestützpunkt, für Gastronomie oder Wohnen. 

Beispielhaft wurden durch das Architekturbüro Grimm alternative Raumkonzepte entwickelt.

Diese Untersuchung wird von xxx vorgestellt.

Die Stadtverwaltung spricht sich dafür aus. die möglichen Perspektiven, die das alte Schulhaus für den Stadtteil Obernau bieten könnte mit den Bürgern und Bürgern und den Vereinen zu erörtern. Als konkretes Beteiligungsformat wird vorgeschlagen einen „Tag der Offenen Tür Altes Schulhaus“ zu veranstalten. 

.Beschluss:

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur „Alten Schule Obernau“ und die Erstuntersuchung des Architekturbüros Grimm zur Kenntnis (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die aufgezeigten Lösungsperspektiven mit den Vereinen und den Bürgerinnen und Bürgern im Stadtteil zu erörtern.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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6. / PVS/3/6/23. Einstellung von Planungen eines Aschaffweges hinter der Weichertstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 6PVS/3/6/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes haben die Alltagsradwege höchste Priorität und reine Freizeitradwege ohne Netzfunktion im Alltagsnetz sind grundsätzlich nachrangig zu betrachten. Zudem werden auch Radverkehrsprojekte immer kritischer betrachtet, sofern sie einen erheblichen Eingriff in Natur- und Landschaft bedeuten.

Im Rahmen der Abstimmung mit DS Smith zur Planung der neuen Wasserleitung zum Main fiel die Aufmerksamkeit auf einen vor vielen Jahren konzeptionell geplanten Radweg an der Aschaff hinter der Weichertstraße. Dieser findet sich in einem 1999 bzw. 2001 nicht vollzogenem Vertrag zum Grundstückstausch mit DS Smith als auch im Radverkehrsnetz nach dem Radverkehrskonzept von 2015 wieder.

Die Verwaltung betrachtet die Umsetzung dieses Radwegeabschnitts nach heutiger Einschätzung nicht mehr als erstrebenswert. Unabhängig von der Führung im Detail würde der Weg einen erheblichen Eingriff in Natur und Landschaft und die Aschaffauen bedeuten. Außerdem würden hohe Kosten durch den erforderlichen Ankauf von Grundstücken, durch Planung und Wegeneubau und durch eine neue Brücke entstehen. Zudem sind auf den erforderlichen Grundstücken auch Altlasten bekannt, deren Behandlung nach heutigen Standards unbekannte Folgekosten hätte.

Der Radwegeabschnitt hat keine Bedeutung für das Alltagsnetz. Auch im Freizeitnetz ist der Abschnitt als untergeordnet einzuschätzen, da die vorgesehene Route hinter bzw. neben den Gewerbe- und Industriebetrieben an der Weichertstraße verläuft. Zudem sind die Querung der Schönbornstraße / B26 und der Anschluss „An der Lache“ keinesfalls attraktiv. Die Routenführung eines touristisch geprägten Aschaffradweges verläuft in Aschaffenburg auf dem Haselmühlweg nördlich der Aschaff nach Goldbach. Im Bereich Goldbach und Hösbach wurde die Aschaff nördlich der BAB 3 renaturiert und es existieren dort bereits entsprechende Wegeanschlüsse. Deshalb findet die logische Fortführung der Route eines Aschaffradweges durchgängig nördlich der Aschaff statt und eine neue Brücke zu deren Südseite ist nicht sinnvoll.

Aus diesen Gründen beabsichtigt die Verwaltung, diesen Radwegeabschnitt im Rahmen der weiteren Gespräche mit DS Smith nicht weiter beachten und verfolgen zu müssen. Hierfür ist ein formaler Beschluss des Stadtrates zur Streichung des Routenabschnitts aus dem Radverkehrsnetz erforderlich.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufgabe der Planung eines Freizeitradweges an der Aschaff hinter der Weichertstraße zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beschließt, den Routenabschnitt aus dem Radverkehrsnetz zu streichen und die Planung dieses Freizeitradweges nicht weiter zu verfolgen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)


III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / PVS/3/7/23. Aufhebung des Gehwegparkens in der Strietwaldstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 7PVS/3/7/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In vielen Straßen im Stadtgebiet wird halbseitig auf dem Gehweg geparkt, obwohl dies nach der Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist. Die bestehende Regelungspraxis zum Gehwegparken ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Stadtverwaltung ist zur Förderung des Fußverkehrs als Bestandteil des Umweltverbundes bestrebt, das Gehwegparken zu reduzieren. Wenn sich durch Baumaßnahmen, Umleitungen oder andere Einflüsse eine Möglichkeit zur Aufhebung des Gehwegparkens zeigt, so soll diese wahrgenommen werden. Denn vielfach wird nur aus lokaler Gewohnheit und nicht durch Notwendigkeit auf den Gehwegen geparkt.

In der Strietwaldstraße hat sich zwischen Hasenhägweg und Herrenwaldstraße eine Gelegenheit zur Änderung der Parkpraxis ergeben. Im Rahmen einer Linienbusumleitung durch die Strietwaldstraße musste das Parken über einen längeren Zeitraum von Mai bis Dezember 2022 halbseitig untersagt werden, damit der Busbetrieb reibungslos funktionieren kann.
Nach den Beobachtungen der Stadtverwaltung hat diese Umleitungsregelung ausschließlich positive Ergebnisse gezeigt:

       Der Gehweg bergauf war durch das absolute Haltverbot frei und konnte störungsfrei von den Fußgängern benutzt werden. Ein durchgängiges Nebeneinanderlaufen war möglich.
       Die Sichtbeziehungen vom Gehweg auf den Fahrverkehr waren insbesondere für Kinder wesentlich besser und haben die Verkehrssicherheit im Zulauf zur Strietwaldschule erhöht.
       Der Begegnungsverkehr von Kfz war reibungsloser, denn es war eindeutig, dass immer das bergab fahrende Fahrzeug ausweichen und im Bereich der Grundstückszufahrten ausweichen muss. Bei halbseitigem Gehwegparken mit wechselnden Lücken rechts und links war ständig eine Verständigung erforderlich.
       Eine Erhöhung der Fahrgeschwindigkeit durch die passierenden Fahrzeuge der Anlieger konnte nicht festgestellt werden.
       In diesem Gebiet mit zahlreichen Parkmöglichkeiten auf privaten Grundstücksflächen ist der Parkdruck auf den öffentlichen Straßenraum so gering, dass einseitiges Parken auf der Fahrbahn zur Deckung des Gesamtbedarfs ausreicht.

Nach dem Abbau der Busumleitung hat sich umgehend wieder die altgewohnte, nachteilige Parkregelung halbseitig auf beiden Gehwegen eingestellt. Aus diesen Gründen beabsichtigt die Stadtverwaltung, die Verkehrsregelung der Busumleitung zu übernehmen und das absolute Haltverbot auf der rechten Seite (bergauf) dauerhaft anzuordnen. Zuvor sollen die Anwohner informiert und beteiligt werden. Der Entwurf für dieses Schreiben mit einer planerischen Darstellung und mit Bildern des unterschiedlichen Parkverhaltens ist in Anlage 2 beigefügt.


Angaben zur Klimawirkung:

Die Maßnahmen fördert den Fußverkehr als Teil vom Umweltverbund. Insbesondere Kinder können sich durch die größere Bewegungsfreiheit besser und freier auf dem Gehweg bewegen und dort auch das Radfahren erlernen. Im Bereich der Einmündung der Herrenwaldstraße wird durch das Haltverbot auch der Linienbusbetrieb erleichtert.

Die Aufhebung des jeweils halbseitigen Gehwegparkens in der Strietwaldstraße kann ein Positivbeispiel werden, ähnliche Maßnahmen auch in anderen Straßenabschnitten und Stadtteilen durchzuführen. Die Rückmeldungen aus der Anwohnerbeteiligung wird der Verwaltung interessante Erkenntnisse liefern, inwiefern eine solche Änderung der Parkreglung mittlerweile von den Anwohnern mehrheitlich befürwortet, akzeptiert oder abgelehnt wird.

.Beschluss:

I. 
1.        Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Gehwegparken in der Strietwaldstraße zur Kenntnis.
2.        Der Stadtrat beschließt die Durchführung einer Anwohnerbeteiligung und die Änderung der Parkregelung.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlich Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / PVS/3/8/23. Änderung der Geschäftsordnung des Fahrradforums

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.03.2023 ö Beschließend 8PVS/3/8/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Fahrradforum der Stadt Aschaffenburg wurde am 25.09.2015 in der 1. Sitzung konstituiert. Nach Auffassung der Stadtverwaltung kann nach über sieben Jahren und fünfzehn Sitzungen von einem erfolgreichen Format zur Beteiligung der Fachverbände gesprochen werden.

Seit seiner Einführung hat das Fahrradforum die Aufgabe, den Planungs- und Verkehrssenat in den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen zu beraten. Im Rahmen der Sitzungen ist eine vertiefende Information aller Mitglieder sowie Diskussion und Meinungsaustausch zu Grundsatzfragen und wichtigen Maßnahmen der Radverkehrsförderung möglich. Die Abstimmungen und Beschlüsse des Fahrradforums werden dann Bestandteil der Beschlussvorlagen für den Stadtrat und werden den gewählten politischen Vertretern als Empfehlung zur Verfügung gestellt.

Im Fahrradforum wurden die Vorschläge der Stadtverwaltung zur Änderung der Geschäftsordnung besprochen. 

Im Einzelnen finden sich als folgende Änderungen in der aktualisierten Geschäftsordnung im Anhang wieder:

1.        Alle Stadtratsfraktionen und Gruppen des Stadtrats können zukünftig jeweils ein Mitglied entsenden.

2.        Änderungen in der Organisationsstruktur der Stadtverwaltung werden aufgenommen.

3.        Ergänzung des Jugendparlamentes und des BUND Naturschutz als Mitglied.

4.        Ergänzung des BUND Naturschutz als Mitglied.

5.        Das Fahrradforum muss den Stadtrat zukünftig nicht mehr in „allen“ den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen beraten.

Zu 4.: Über die Aufnahme des BUND Naturschutz als festes Mitglied wurde kontrovers diskutiert. Die Verwaltung folgt dem Mehrheitswunsch der Mitglieder, diesen nicht nur bei Relevanz in der Tagesordnung einzuladen, sondern zukünftig als festes Mitglied zu betrachten und in die Geschäftsordnung aufzunehmen.

Zu 5: In der Vergangenheit gab es gelegentlich Diskussionen, ob beziehungsweise wann das Fahrradforum zu aktuellen Planungen und Beschlüssen gehört werden muss. Als pragmatischer Lösungsansatz soll das Fahrradforum deshalb den Stadtrat zukünftig nicht mehr in „allen“ den Radverkehr betreffenden Angelegenheiten und Fragen beraten müssen. Das Wort „allen“ soll deshalb in der Geschäftsordnung gestrichen werden (in § 2 Aufgaben).

Nicht jede Maßnahme kann und soll im Fahrradforum und im Stadtrat diskutiert werden. Dies würde sich sehr negativ auf die zeitliche Umsetzbarkeit von Projekten auswirken. Die inhaltliche Bearbeitung durch den Radverkehrsbeauftragten und der Verwaltungsvollzug bekannter Prinzipien und Regelungen ist notwendig, um weiterhin viele Maßnahmen umzusetzen.
Aufgrund des dichteren Sitzungskalenders des Planungs- und Verkehrssenates sollte die bisher gut funktionierende Praxis beibehalten werden, dass im Fahrradforum primär neue Fragestellungen und Entwicklungen sowie Grundsatzfragen des Radverkehrs zu behandeln sind. Zudem sollen auch weiterhin größere Umbaumaßnahmen im Fahrradforum vorgestellt und Empfehlungen für den Stadtrat beschlossen werden.

Alle Fraktionen und Gruppierungen im Stadtrat sind auch Mitglieder des Fahrradforums. Wie jedes Mitglied können sie deshalb nach § 5 (7) auch Tagesordnungspunkte zur Behandlung im Fahrradforum benennen, wenn zusätzlicher Beratungsbedarf gesehen wird. Die Entscheidungsbefugnis bleibt weiterhin bei den gewählten Volksvertretern im Planungs- und Verkehrssenat.

Alle Änderungen der Geschäftsordnung wurden im Fahrradforum besprochen und einstimmig (Punkte 1, 2, 3, 5) oder mehrheitlich (Punkt 4) angenommen.

.Beschluss:

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Änderung der Geschäftsordnung für das Fahrradforum zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 25.05.2023 09:01 Uhr