Datum: 09.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1JHA/2/1/23 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Barbara Hermann und Frau Jenny Göttert
2JHA/2/2/23 Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028
3JHA/2/3/23 Bericht über die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis)
4JHA/2/4/23 Antrag der Psychosozialen Beratungsstelle der Caritas Aschaffenburg zur Fortsetzung der Förderung des Drogenpräventionsprogramms "FreD" (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten)

zum Seitenanfang

1. / JHA/2/1/23. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss; Bestellung von Barbara Hermann und Frau Jenny Göttert

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 09.05.2023 ö Beschließend 1JHA/2/1/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 05.04.2023 hat der Stadtjugendring mitgeteilt, dass xxx die Nachfolge für xxx als Vertreter der Jugendverbände ist. 

Mit E-Mail vom 10.02.2023 teilte die Agentur für Arbeit mit, dass xxx die Vertretung des Mitglieds der Agentur für Arbeit xxx übernehmen wird.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:
  • xxx wird als Nachfolgerin von xxx bestimmt
  • xxx wird als Vertreterin von xxx bestellt

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. / JHA/2/2/23. Aufstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 09.05.2023 ö Beschließend 2JHA/2/2/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In diesem Jahr findet die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024-2028 statt. Aufgrund § 35 Abs. 3 JGG i. V. m. § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) und der Jugendschöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 ist der Jugendhilfeausschuss verpflichtet eine Vorschlagsliste zu erstellen, die alle Gruppen der Bevölkerung gleichmäßig berücksichtigt. Eine Bevorzugung bestimmter Berufsgruppen ist nicht zulässig. Für den Beschluss über die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erforderlich.

Mit Schreiben vom 31.01.2023 teilte der Präsident des Landgerichts Aschaffenburg mit, dass die Stadt Aschaffenburg 40 Personen für die Wahl der Jugendschöffen vorschlagen muss . Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Verteilung der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte diese Mindestzahl nicht (wesentlich) überschritten werden.

Bis zum 29.03.2023 haben sich 83 Personen für das Jugendschöffenamt beworben oder wurden hierfür vorgeschlagen.

Um eine Auswahl anhand der o.g. Kriterien vorbereiten zu können, wurde die nachfolgende Bevölkerungsstruktur der Stadt Aschaffenburg zugrunde gelegt (Quelle: Melderegister der Stadt Aschaffenburg, Stand 31.12.2022):

Geschlechterverteilung in der Stadt Aschaffenburg
w 51%                m 49% 

Altersstruktur der Bevölkerung Aschaffenburgs zwischen 25 und 69 Jahren (43.621)
25-29 Jahre = 11% 
30-39 Jahre = 23% 
40-49 Jahre = 20% 
50-59 Jahre = 25% 
60-69 Jahre = 21% 

Familienstände der Aschaffenburger Bevölkerung
Verheiratet = 42% 
Ledig = 43% 
Geschieden = 9% 
Verwitwet = 6% 

Wirtschaftsbranchenverteilung in Aschaffenburg (Quelle: Stand AfA, 30.06.2022)
Land- und Forstwirtschaft und Bergbau, Energie = 1,8% 
Verarbeitendes Gewerbe (Herstellung) = 19,3% 
Baugewerbe = 4,5% 
Handel und Instandhaltung = 16,1% 
Verkehr und Lagerei = 7,9% 
Gastgewerbe = 2,3% 
Information, Finanzen, Immobilien, sonstige wirtschaftlichen Dienstleistungen = 19,9% 
Öffentliche Verwaltung = 6,5% 
Erziehung und Unterricht = 4,1 
Gesundheitswesen, Soziales = 15,2% 
Sonstige Dienstleistungen = 2,4% 

Es wird vorgeschlagen, 50 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen, wobei es sich um eine unwesentliche Überschreitung der Mindestzahl von 40 Personen handelt.

In der Auswahl wurden Personen nicht berücksichtigt, die keine Motivation zur Ausübung des Schöffenamtes bzw. zu ihrer erzieherischen Befähigung bzw. Erfahrungen dargelegt oder sonst keine vollständigen Angaben gemacht haben. Die Personen, deren Geburtsort im Ausland liegt, wurden ausgewählt, um den Migrationsanteil der Bevölkerung zumindest annähernd abzubilden. Vorschläge der Parteien, Fraktionen und Wählergruppen sowie Mitarbeitende der Stadt Aschaffenburg wurden bevorzugt ausgewählt, da von diesen eine besondere Zuverlässigkeit zu erwarten ist. Im Übrigen wurden die Bewerber so ausgewählt, dass die Bevölkerungsstruktur Aschaffenburgs bestmöglich abgebildet wird.

Im Anschluss an die Beschlussfassung wird die Vorschlagsliste für eine Woche öffentlich im Erdgeschoss des Rathauses zu jedermanns Einsicht aufgehängt, worauf in einer öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen wird. Binnen einer Woche nach Ende der Auflegungsfrist kann schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 GVG nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.


Anschließend wird die Vorschlagsliste samt den eingegangenen Einsprüchen an das Amtsgericht Aschaffenburg gesendet. Dort wird über die Einsprüche entschieden und letztlich die Wahl der Schöffen durchgeführt.

.Beschluss:

I.
  1. Die Liste aller Bewerber für die Jugendschöffenwahl 2023 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 
  2. Die Vorschlagsliste der Stadt Aschaffenburg für die Wahl der Jugendschöffen für das Geschäftsjahr 2024 bis 2028 wird aufgestellt und genehmigt (Anlage 1, gelb markiert).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. / JHA/2/3/23. Bericht über die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHis)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 09.05.2023 ö Beschließend 3JHA/2/3/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In Strafverfahren von Jugendlichen und Heranwachsenden nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wirkt regelmäßig auch das Jugendamt, § 52 SGB VIII mit. 

Die Vertreter der Jugendhilfe im Strafverfahren bringen gem. § 38 JGG unter anderem erzieherische und damit auch sozialpädagogische Gesichtspunkte ins Strafverfahren vor den Jugendgerichten ein, indem sie eine Stellungnahme über den betroffenen jungen Menschen abgeben. Ebenfalls prüfen sie nach § 52 Abs. 2 SGB VIII, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten oder ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren gibt. 
Die Jugendhilfe im Strafverfahren betreut den jungen Menschen gem. § 52 Abs. 3 SGB VIII während des gesamten Verfahrens. 
Im gesamten Verfahren gegen Jugendliche (zur Tatzeit 14-17 Jahre) oder Heranwachsende (18-20 Jahre) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht hinzugezogen werden. Diese entscheidet jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. 

Die JuHiS äußert sich auch zu der Frage, ob bei einem Heranwachsenden allgemeines Strafrecht oder Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte. Hier ist zu prüfen, ob z. B. eine jugendtypische Straftat vorliegt oder der Heranwachsende in seiner Entwicklung noch auf einer Jugendlichen Stufe steht. 

Die JuHiS berät die jungen Straftäter und ihre Familien und nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil. Sie prüft insbesondere, ob für den jungen Menschen geeignete Leistungen der Jugendhilfe in Betracht kommen, die ein Absehen von der Strafverfolgung möglich machen (z. B. sozialer Trainingskurs). Darüber hinaus macht sie außerdem Vorschläge im Hinblick auf ein mögliches strafrechtliches Urteil. 

Das Gericht ist der JuHiS gegenüber nicht weisungsbefugt. Sie ist Teil der Jugendhilfe. 

Innerhalb des Jugendamts ist JuHiS ein spezialisierter sozialpädagogischer Fachdienst mit derzeit 1,5 Vollzeitstellen (derzeit 2 Mitarbeiterinnen) innerhalb des Sachgebiets „soziale Dienste“. 

Die Sachgebietsleitung wird den Jugendhilfeausschuss in der Sitzung ausführlich über die Tätigkeit des Fachdienstes und die Fallentwicklung informieren. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht über die Tätigkeit der Jugendhilfe im Strafverfahren zur Kenntnis.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / JHA/2/4/23. Antrag der Psychosozialen Beratungsstelle der Caritas Aschaffenburg zur Fortsetzung der Förderung des Drogenpräventionsprogramms "FreD" (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 09.05.2023 ö Beschließend 4JHA/2/4/23

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Psychosoziale Beratungsstelle des Caritasverbands Aschaffenburg hat 2020 das „FreD“ Projekt (Frühintervention bei erstauffälligen Drogenkonsumenten) für den Bereich der Stadt und den Landkreis Aschaffenburg implementiert. 
Eine Kostenbeteiligung der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg waren (zunächst) bis August 2023 vereinbart worden.
Im Rahmen der Auswertung über den Projektzeitraum 2020- März 2023 konnte ein positives Resümee gezogen werden. Das Projekt, dessen Teilnehmer primär durch Zuweisungen der Justiz (Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht) und der Empfehlungen der Jugendhilfe stammen, konnte eine Lücke im Angebot für Jugendliche und junge Heranwachsende Drogenkonsumenten (Erstkonsumenten) im Raum der Stadt Aschaffenbug schließen und stellt eine häufig gewählte Auflage im Bereich der Jugendgerichte dar, wenn die Angeklagten dem Personenkreis der Projektzielgruppe zuzuordnen sind. Durch die Absolvierung des Projektes konnte bei circa 80% der Teilnehmer ein Überdenken der eigenen Haltung zum Drogenkonsum erreicht werden. Die Abbruchquote lag bei lediglich 5 %.
Sowohl von Seiten der Jugendrichter:innen als auch der Polizei wird die Fortführung des Projektes auch aufgrund der weiterhin hohen Anzahl von Jugendlichen Cannabiskonsumenten als dringend notwendig erachtet. Vor allem im Hinblick auf die aktuellen gesetzlichen Veränderungen und die geplante Legalisierung und von Seiten der Polizei eine Zunahme von Cannabiskonsum bei Jugendlichen konstatiert worden, die entsprechend begründet wurde.
Unter Berücksichtigung der gleichen Kostenbeteiligung des Landkreises Aschaffenburg Amt für Kinder, Jugend und Familie, entfällt auf die Stadt Aschaffenburg ein jährlicher Kostenanteil von 4.625 Euro.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine auf weitere drei Jahre befristete Vereinbarung für die Durchführung des Projekts „FreD“ abzuschließen.

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Vorschlag der Verwaltung des Jugendamtes zur Förderung des Drogenpräventionsprogramms „FreD“ zu (Anlage 2).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.07.2023 12:05 Uhr