Datum: 15.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Haupt- und Finanzsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:30 Uhr bis 18:24 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1HFS/1/11/24 Änderung der Hundesteuersatzung; Anpassung der jährlichen Hundesteuer und Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde
2HFS/1/12/24 Zusätzliche Stellen 2024 und Auswirkungen auf den Haushaltsplan

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1. / HFS/1/11/24. Änderung der Hundesteuersatzung; Anpassung der jährlichen Hundesteuer und Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 15.01.2024 ö Beschließend 1HFS/1/11/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Hundesteuer beträgt in Aschaffenburg seit 2009 unverändert jährlich 40,00 €, ermäßigt 12,00 €.
Die aktuelle Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 28.07.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 471) weist eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde aus. Kampfhunde werden dabei durch §1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 definiert.
Die umliegenden Gemeinden folgen dieser Empfehlung des Bayer. Innenministeriums. Folgende Aufstellung zeigt zudem, dass Aschaffenburg im Vergleich zu umliegenden Gemeinden eine bisher sehr niedrige Jahressteuer für Hunde besitzt:

 
Stand
1. Hund
2. Hund
3. Hund
ermäßigt
Kampfhund
Aschaffenburg
2009
      40 € 
 
 
12,00 € 
 
 
Alzenau
2013
    48 € 
60 € 
72 € 
24,00 € 
Hälfte
           750 € 
Goldbach
2020
      50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           600 € 
Hösbach
2017
    35 € 
 
 
17,50 € 
Hälfte
           550 € 
Kleinostheim
1981
    50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           900 € 
Mainaschaff
2016
    50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           615 € 
Stockstadt
2012
     50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           500 € 
Großostheim
2022
    50 € 
60 € 
70 € 
25,00 € 
Hälfte
           750 € 
Durchschnitt (ohne AB)
   48 € 
 
 
   23,79 € 
 
          666 € 

Alle o.g. Gemeinden verlangen bereits eine deutlich erhöhte Steuer für Kampfhunde. Bei den meisten Gemeinden liegt der Steuersatz auch bei 50 €, in Alzenau und Großostheim durch die höhere Steuer für den 2. oder 3. Hund sogar insgesamt höher.
Des Weiteren wurde in der Mustersatzung auch die ermäßigte Hundesteuer allgemein als „die Hälfte“ der gewöhnlichen Steuer festgelegt. Dieser Empfehlung folgen alle der o.g. umliegenden Gemeinden.
In Aschaffenburg sind derzeit rund 2.800 Hunde gemeldet, davon 20 Kampfhunde. Die Gesamtsteuer lag damit bei bisher 112.000 € und könnte durch die neuen Steuersätze auf insgesamt 154.000 € (140.000 € für Hunde und 14.000 € für Kampfhunde) erhöht werden.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und somit die Hundesteuersatzung der Stadt Aschaffenburg aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

.Beschluss:

I. Die Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer gem. Anlage wird erlassen. Der Haupt- und Finanzsenat stimmt der vorgestellten Anpassung der Hundesteuer und dem Erlass einer Änderungssatzung der Hundesteuersatzung vorberatend zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. / HFS/1/12/24. Zusätzliche Stellen 2024 und Auswirkungen auf den Haushaltsplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 1. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 15.01.2024 ö Beschließend 2HFS/1/12/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den Jahren 2021 bis 2023 wurden insgesamt rund 100 neue Stellen geschaffen (2021: 36,0 - 2022: 38,8 - 2023: 28,0).

Inzwischen wurde im Rahmen der KGSt-Organisationsanalyse eine Vielzahl von Handlungsempfehlungen mit zusätzlichen Aufgabenstellungen erarbeitet.

Einige Handlungsempfehlungen geben auch eindeutige Hinweise
  • auf fehlende Personalressourcen,
  • auf notwendig erscheinende Personalbemessungen und
  • auf notwendige Umstrukturierungen.

In verschiedenen Bereichen wurden Personalbemessungsverfahren durchgeführt, mit dem Ergebnis, zusätzliche Stellen einzurichten.

Auch wurden bei der Einrichtung verschiedener Stellen Fördermittel in Aussicht gestellt bzw. werden bereits gewährt.

Darüber hinaus hat der Stadtrat der Ausweisung von zusätzlich 12 Stellen bereits unterjährig zugestimmt.

Auf diesen Grundlagen ergibt sich ein zusätzlicher Stellenbedarf, der auf ein Mindestmaß reduziert wurde - siehe Anlage.

Die weiteren vorliegenden Stellenbedarfsanmeldungen sollen sukzessive im Detail geprüft werden und dem Stadtrat ggf. im Rahmen des Nachtragshaushaltes 2024 oder in einem der folgenden Haushaltsjahre zur Entscheidung vorgelegt werden.

.Beschluss:

1.   Der Bericht der Verwaltung über zusätzliche Stellen für 2024 ff und die Auswirkung auf  den Haushaltsplan (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
2.   Die Entscheidungen über die zusätzlichen Stellen werden im Rahmen der Haushaltsberatungen getroffen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.01.2024 10:28 Uhr