Datum: 15.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:25 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/1/1/24 SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.
2PL/1/2/24 Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.04.2024
3PL/1/3/24 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
4PL/1/4/24 Kongress- und Touristikbetriebe; Überschreitung Planansatz Telefonanlage 2022
5PL/1/5/24 Kongress- und Touristikbetriebe; Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Wirtschaftsjahr 2020
6PL/1/6/24 Kongress- und Touristikbetriebe; Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Wirtschaftsjahr 2022
7PL/1/7/24 Kongress- und Touristikbetriebe; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2023 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung
8PL/1/8/24 Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2024
9PL/1/9/24 Regenrückhaltekanal Elsässer Straße Bau- und Finanzierungsbeschluss
10PL/1/10/24 Verbund zwischen der vhs Aschaffenburg und der vhs Miltenberg
11PL/1/11/24 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
12PL/1/12/24 Änderung der Hundesteuersatzung; Anpassung der jährlichen Hundesteuer und Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde

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1. / PL/1/1/24. SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 1PL/1/1/24

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Jürgen Herzing teilt mit, dass heute im Baugebiet Anwandeweg eine neue Sirene aufgestellt worden ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / PL/1/2/24. Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH zum 01.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Vorberatend 3WS/5/3/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 2PL/1/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die am 21.12.2016 neu gegründete Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain - VAB GmbH plant eine Anpassung des VAB-Fahrscheintarife zum 01.04.2024. Die Abstimmung über die Höhe der Tarifanpassung wird in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB zwischen den zehn Gesellschaftern verhandelt. 

Laut Gesellschaftsvertrag der VAB GmbH sind unter § 10 Abs. (2) die Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung sowie die Stimmquoren geregelt. Tarifangelegenheiten sind dementsprechend einstimmig zu beschließen, weswegen die Werkleitung ein Mandat benötigt um die Interessen der Stadt Aschaffenburg bzw. der Stadtwerke Aschaffenburg, gegenüber den aktuell zehn Gesellschaftern der VAB GmbH, vertreten zu können. 

Mit Neugründung der VAB im Jahr 2016 ging die Zuständigkeit für die Fahrscheintarife auf die VAB GmbH über. Dementsprechend erfolgt die Beantragung der Fahrscheintarife bei der nach dem PBefG § 39 zuständigen Behörde, hier die Regierung von Unterfranken, durch die VAB GmbH.
Die vorgeschlagene Höhe der Tarifanpassung ist das Ergebnis von intensiven und langen Verhandlungsrunden unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Verkehrsverträgen und Interessen. Maßgebend sind hier eigenwirtschaftliche und gemeinwirtschaftliche Verkehre sowie Brutto- und Nettoverträge zu nennen. 

Der personalintensive Fahrdienst mit über 50 % Personalkosten bezogen auf die Gesamtkosten wird entscheidend von den Tarifabschlüssen der Tarifparteien beeinflusst. Eine um drei Monate vorgezogene Lohntarifanpassung für das Fahrpersonal zum 01. Oktober 2023 bzw. einer weiteren Anpassung ab dem 01. Mai 2024 hebt den Stundenlohn des Fahrpersonals zwischen 15,06 % und 16,74 % an. Auf die Stadtwerke bezogen bedeutet das eine Personalkostensteigerung von ca. 1 Mio. €. Die geplante Tarifanpassung führt aber nur zu einer rechnerischen Einnahmenmehrung in der Größenordnung von 400 T€. Alleine aus diesem Erwägungsgrund heraus ist eine Anpassung der Fahrscheintarife unabdingbar.

Nach Rücksprache mit der Genehmigungsbehörde ist die vorgeschlagene Anhebung der Fahrscheintarife um 7,5 % zum 01.04.2024 genehmigungsfähig. 

.Beschluss:

I. Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zur geplanten Anpassung der Fahrscheintarife der VAB GmbH ab dem 01.04.2024 wird zur Kenntnis genommen.

Die Werkleitung wird ermächtigt, in der nächsten Gesellschafterversammlung der VAB GmbH eine für die Gesellschafter notwendige Tarifanpassung der Fahrscheintarife, ab dem 01.04.2024 in der Größenordnung von ca. 7,5 % über das gesamte Tarifangebot zu verhandeln.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

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3. / PL/1/3/24. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2024 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 5. Sitzung des Werksenates 07.12.2023 ö Vorberatend 6WS/5/6/23
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 3PL/1/3/24

.Beschluss:

I. Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das
Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan 
wird zugestimmt (Anlage 1).

Es wird festgestellt:

1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust                                      1.980.000,00 €

2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren
    Einnahmen und Ausgaben auf                                                                              37.935.000,00 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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4. / PL/1/4/24. Kongress- und Touristikbetriebe; Überschreitung Planansatz Telefonanlage 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 4PL/1/4/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 der Betriebssatzung einen Beschluss einzuholen, wenn der ursprüngliche Planansatz um mehr als 10% und mindestens 10.000 Euro überschritten wird.

Es wurde versäumt einen Beschluss vorzulegen und wird nach dem Bericht Nr. 698/2023 Punkt 9.1.2 des Rechnungsprüfungsamtes nachgeholt.

Den Beschluss der Überschreitung des Planansatzes erkennt der Stadtrat in der vorliegenden Form an.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat (Plenum) beschließt die Überschreitung des Planansatzes Telefonanlage 2022 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Kongress- und Touristikbetriebe:

Planansatz Telefonanlage: 0,00 €
Ausgaben von 12.160,38 €
Überschreitung um 12.160,38 €

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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5. / PL/1/5/24. Kongress- und Touristikbetriebe; Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Wirtschaftsjahr 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 5PL/1/5/24

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PL/1/6/24. Kongress- und Touristikbetriebe; Erteilung der Entlastung nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für das Wirtschaftsjahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 6PL/1/6/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres den Jahresabschluss in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den vorausgehenden Beschlüssen des heutigen Plenums den Jahresabschluss der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2022 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat den Jahresabschluss in der vorliegenden Form an.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Die Entlastung der Werkleitung der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg nach § 6 Abs. 1 Nr. 8 der Betriebssatzung i.V.m. Art. 102 Abs. 3 GO für das Wirtschaftsjahr 2022 wird erteilt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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7. / PL/1/7/24. Kongress- und Touristikbetriebe; Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2023 nach § 6 Abs. 1 Nr. 7 Betriebssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 5
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 7PL/1/7/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe bitten die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 und der Trennungsrechnung wieder an die Firma DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, zu vergeben.
Nach drei Prüfungsjahren ist ein Wechsel des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2025 vorgesehen.

Dem Stadthallensenat wurde die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2023 zum Beschluss vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Dem Stadtrat (Plenum) wird die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2023 zum Beschluss vorgelegt.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss 2023 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg wird die Firma DORNBACH GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Steuerberatungsgesellschaft, Rheinstraße 4N, 55116 Mainz, gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 7 der Betriebssatzung bestellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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8. / PL/1/8/24. Kongress- und Touristikbetriebe; Wirtschaftsplan 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 2. Sitzung des Stadthallensenates 23.11.2023 ö Beschließend 4
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 8PL/1/8/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß 
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Das Kassenkreditlimit wird auf 400.000 Euro hochgesetzt. Dies ist zusätzlich mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.

Dem Stadthallensenat wurde der Wirtschaftsplan 2024 zum Beschluss vorgelegt und einstimmig beschlossen.

Dem Stadtrat (Plenum) wird der Wirtschaftsplan 2024 zum Beschluss vorgelegt.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2024 (Anlage 2) fest:

  1. Plan Kongressbetrieb

     Erfolgsplan                                        Vermögensplan

     Erlöse/Erträge           977.725 €                        Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                    174.350 €

     Aufwendungen        1.745.470 €                        Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                              0 €

     Verlust                   767.745 €                        Ausgaben                           174.350 €


  1. Plan Touristikbetrieb

     Erfolgsplan                                        Vermögensplan

     Erlöse/Erträge             98.125 €                        Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                        5.650 €

     Aufwendungen           852.060 €                        Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                     42.850 €

     Verlust                   753.935 €                        Ausgaben                             48.500 €


  1. Plan Veranstaltungs-Management

     Erfolgsplan                                        Vermögensplan

     Erlöse/Erträge           466.700 €                        Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                               0 €

     Aufwendungen           903.430 €                        Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                     34.500 €

     Verlust                   436.730 €                        Ausgaben                             34.500 €


  1. Tilgung von Krediten

                                                     Vermögensplan

                                                     Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                               0 €

                                                     Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                     49.170 €

                                                     Ausgaben                             49.170 €


  1. Gesamtplan                                        

     Erfolgsplan                                        Vermögensplan

     Erlöse/Erträge        1.542.550 €                        Deckungsmittel aus
                                               Abschreibungen                    180.000 €

     Aufwendungen        3.500.960 €                        Deckungsmittel aus
                                               Kreditaufnahme                   126.520 €

     Verlust                1.958.410 €                        Ausgaben                           306.520 €


II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 2

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9. / PL/1/9/24. Regenrückhaltekanal Elsässer Straße Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 9PL/1/9/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand und Anlass
Am 07.11.2023 wurde im PVS die Entwurfsplanung für den Staukanal Elsässer Straße vorgestellt. Mit dem Beschluss wurde die Ausführungsplanung bei der Planungsgemeinschaft Häfner-Oefner abgerufen. 
Das Projekt ist wie vorgesehen mit der Veröffentlichung der Ausschreibung der Bauleistungen am 19.Januar 2024 und der anschließenden baulichen Umsetzung im Jahr 2024/2025 aktuell im Zeitplan. 

Projektbeschreibung
In der Elsässer Straße ist vorgesehen zwischen Pfälzer Straße und Österreicher Straße einen Staukanal mit einem Volumen von 515 m³ zu bauen. Die Planung wurde mit der Variante GFK-Kanal Rundprofil DN 2400/DN 3000, Länge ca. 82 m im Nebenschluss gegenüber der Entwurfsplanung abgeändert. Dies resultiert größtenteils aus den örtlichen Gegebenheiten - die unmittelbare Nähe zur Bahntrasse Strecke Aschaffenburg-Würzburg - und den sich hieraus einzuhaltenden Sicherheitsabständen zu Oberleitungen, Mastfundamenten etc. im Baustellenbetrieb. Der Kanal wurde um ca. 25 m verlängert und der Querschnitt von einem Rechteckprofil B/H 3400/2500 auf DN 3000 und DN 2400 verkleinert. Die notwendigen Volumina bleiben unverändert. Kreisquerschnitte erlauben grundsätzlich eine geringere Überdeckung und insbesondere GFK-Kanäle eignen sich aufgrund der glatten Oberfläche besonders für den Einsatz bei geringen Gefällen. Beides wirkt sich im Kontext der Betriebsführung nochmals günstiger aus. 
Weitergehende Planungsdetails können dem Erläuterungsbericht entnommen werden.

Kosten
Gegenüber der Kostenberechnung in der Entwurfsplanung mit brutto 1.678.711,10 Euro ergab das bepreiste LV folgende Bruttosummen:
Baukosten
1.263.079,09 EUR
Baunebenkosten 20 %
252.615,82 EUR
Sicherheitszuschlag 10 %
126.307,91 EUR
Gesamtkosten
1.642.002,82 EUR

Die Gesamtkosten liegen leicht unter dem Niveau der berechneten Kosten der Entwurfsplanung. Die Baukosten stellen die Kosten für die Herstellung des Staukanals dar. Die Baunebenkosten beinhalten pauschal die Kosten für Ingenieurhonorare, Baugrunderkundung, Kampfmittel-erkundung, Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator usw. 
Der Sicherheitszuschlag wurde gemäß Literatur für das Stadium des bepreisten LV mit 10 % angesetzt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten nach Angebotseinholung von der Kostenberechnung abweichen können.

Termine
Die Vergabe der Bauleistung ist aktuell für den 08.04.2024 geplant. Bei ca. 10 Monaten Bautätigkeit und Berücksichtigung einer Winterpause ergibt sich eine Bauzeit von ca. Mai 2024 bis April/Mai 2025.

Finanzierung
Die bereits angefallenen Planungsleistungen und sonstigen Baunebenkosten für das Projekt werden aktuell über die Haushaltsstelle 1.7100.9510 Kanalsanierung in offener Bauweise abgerechnet. Im Entwurf des Haushaltsplans 2024 sind unter der Haushaltsstelle 1.7100.9503 weitere Mittel angemeldet.

.Beschluss:

I.
  1. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, den Stauraumkanal Elsässer Straße mit maßnahmenbedingten Gesamtkosten in Höhe von 1.642.002,82 € brutto zu realisieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte zur baulichen Umsetzung der Maßnahme einzuleiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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10. / PL/1/10/24. Verbund zwischen der vhs Aschaffenburg und der vhs Miltenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 10PL/1/10/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgaben der Volkshochschulen:
Volksschulen sind überall in Deutschland präsent, in Städten und Gemeinden, im ländlichen wie im städtischen Raum – und damit nah bei den Menschen. Bürgerinnen und Bürger können ohne spezielle Voraussetzungen Kurse und Lehrgänge in vielen verschiedenen Fachbereichen besuchen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, anerkannte berufliche Qualifikationen und Zertifikate zu erlangen. Die Volkshochschulen bieten professionelle Beratung und haben ein flexibles Gebührensystem, das soziale Unterschiede berücksichtigt. Auf diese Weise tragen sie dazu bei, das Recht auf Bildung für Menschen, unabhängig von ihrer sozialen Lage zu gewährleisten. Die Volkshochschulen sind ein wesentlicher Teil der kommunalen Grundversorgung und gleichzeitig ein wichtiges Instrument für Städte, um gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen. Dabei wird die Förderung der Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen als Grundpfeiler einer aufgeklärten und fortschrittlichen Gesellschaft gesehen.
Durch ein breites Spektrum an Kursen befähigt die vhs Aschaffenburg Menschen ihr Wissen zu erweitern und persönlich und beruflich zu wachsen:

1) Zugang zur Bildung, offen für alle, niederschwellige Möglichkeit der Weiterbildung
2) Breites Kursangebot, Sprachen, Kultur, Gesundheit, Berufliche Weiterbildung, Integration
3) Praxisnahe und berufsrelevante Inhalte, Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes
4) Förderung von Kultur und gesellschaftlichem Dialog

Die Vhs Aschaffenburg ist Mitglied beim Bayerischen Volkshochschulverband. In seiner Arbeit stützt sich der Bayerische Volkshochschulverband auf die bayerische Verfassung und das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung in Bayern.
In Bayern ist die Erwachsenenbildung in der Verfassung verankert. Sie ist Teil der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und darüber hinaus durch das Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung staatlich verbürgt.

vhs Miltenberg:
Um Mitglied des Bayerischen Volkshochschulverbandes sein zu können und Fördergelder entsprechend des Bayerische Erwachsenenbildungsgesetzes erhalten zu können müssen folgende Grundvoraussetzungen erfüllt sein:

     -             2.400 Teilnehmende, 150 Veranstaltungen, 30.000 TN Doppelstunden
  • Zertifiziertes Qualitätsmanagement, mindestens 5 Programmbereiche
  • Hauptamtliche Leitung

Die vhs Miltenberg hat diese Mindestanforderungen zum Ende letzten Jahres nicht mehr erfüllen können. Um eine Schließung der vhs Miltenberg zu verhindern, wurde die Stadt Aschaffenburg gebeten, eine Verbund Lösung zu prüfen. Die vhs Erlenbach stand für eine Kooperation nicht zur Verfügung. 

Strukturförderantrag:
Befürwortet vom Bayerische Volkshochschulverband hat die vhs Aschaffenburg im Dezember 2022 einen Strukturförderantrag gestellt, dieser sieht vor, dass die vhs Aschaffenburg mit der vhs Miltenberg einen Verbund eingeht.
Dieser Antrag wurde seitens des bvv bewilligt und wird mit einer Summe von bis zu 80.000€ gefördert. 
Ein Verbund mit der vhs Aschaffenburg stärkt die vhs Miltenberg und sorgt dafür, dass die Region wieder ausreichend mit Weiterbildungsangeboten versorgt wird. Die vhs Aschaffenburg kann aufgrund ihrer gesunden Struktur im Verbund mit der vhs Miltenberg die Erwachsenenbildung in der Region nachhaltig sichern und ggf. ausbauen. Dies sichert auch die Zukunftsfähigkeit der Volkshochschule Aschaffenburg im Stadt und LAnkreis.
Denn die Struktur der Volkshochschulen in Deutschland wird sich verändern. Vom Verband wird signalisiert, dass die Zukunft der vhssen immer mehr in Kooperationen / Verbünden gesehen wird. Kleine vhssen geraten unter Druck die Mindestanforderungen zu erfüllen. Um sich zukunftsweisend aufstellen zu können werden bundesweit immer mehr Einrichtungen eine Verbund Lösung anstreben. 

Verbund: Wie geht das?
Grundsätzlich bleibt die vhs Miltenberg eigenständig.

vhs Verbund Aschaffenburg und Miltenberg

  • Leitung vhs Aschaffenburg, Leitung vhs Miltenberg
  • Qualitätssicherung durch die vhs Aschaffenburg
  • Gemeinsames Marketing (Programmheft, Webseite, Instagram)
  • Zugang zu den Programmbereichen
  • Kooperationsvereinbarung zur Kostenübernahme
  • eigenständiger Haushalt der vhs Aschaffenburg / vhs Miltenberg
  • Sicherstellung des Schulungsstandortes Miltenberg
  • Soweit der Volkshochschule Aschaffenburg durch den Verbund Zusatzkosten entstehen, werden diese durch die vhs Miltenberg erstattet

Vorteil durch den Verbund:
Durch den Verbund der vhs Miltenberg mit der vhs Aschaffenburg ergeben sich u.a. folgende Vorteile:
  • Ressourcenbündelung: Ressourcen beider Institutionen effizienter nutzen 
      • gemeinsame Marketingaktivitäten und Infrastruktur – gesenkte Kosten und gesteigerte Effektivität 
  • Breiteres Kursangebot: vhs Aschaffenburg verfügt über umfangreichere Auswahl an Kursen und Programmen, vhs Miltenberg kann wieder ausgebaut werden
      • Teilnehmer der vhs Aschaffenburg und Miltenberg profitieren von erweiterten Angebot 
      • ermöglicht den Zugang zu größeren Vielfalt an Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Erfahrungsaustausch: beide vhssen lernen voneinander, tauschen Best Practices aus 
      • durch Austausch von Erfahrungen und Expertise wird Qualität und Effizienz verbessert
  • Netzwerkbildung: Aufbau eines erweiterten Netzwerks von Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen
      • Kooperationen, Partnerschaften und Synergien, die den Austausch von Wissen und Ressourcen fördern
  • Stärkere Präsenz: Verbund sorgt für einer eine stärkere Präsenz und Sichtbarkeit 
      • durch gebündelte Ressourcen und gemeinsame Marketingaktivitäten wird Aufmerksamkeit auf Bildungsangebote gelenkt

.Beschluss:

I. Der Verbund zwischen der vhs Aschaffenburg und der vhs Miltenberg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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11. / PL/1/11/24. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 11PL/1/11/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 11.12.2023 teilte das Amtsgericht Aschaffenburg den aus dem Beschlussvorschlag ersichtlichen Vertreterwechsel mit. 

Mit Email vom 14.11.2023 wurde seitens des Stadtjugendrings der Vertreterwechsel bei den kirchlichen Jugendverbänden mitgeteilt. 

Die Wechsel wurden notwendig, da sich die vorherigen Vertreter jeweils beruflich verändert haben und für das Amt daher nicht mehr zur Verfügung stehen. 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt folgenden Vertreterwechseln im Jugendhilfeausschuss zu: 

  1. xxx als Vertreterin des Familiengerichts
  2. xxx als Vertreterin von xxx
  3. xxx als neue Vertreterin der kirchlichen Jugendarbeit

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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12. / PL/1/12/24. Änderung der Hundesteuersatzung; Anpassung der jährlichen Hundesteuer und Einführung einer erhöhten Steuer für Kampfhunde

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.01.2024 ö Beschließend 12PL/1/12/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Hundesteuer beträgt in Aschaffenburg seit 2009 unverändert jährlich 40,00 €, ermäßigt 12,00 €.
Die aktuelle Mustersatzung für die Erhebung einer Hundesteuer des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 28.07.2020 (BayMBl. 2020 Nr. 471) weist eine erhöhte Hundesteuer für Kampfhunde aus. Kampfhunde werden dabei durch §1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit vom 10.07.1992 definiert.
Die umliegenden Gemeinden folgen dieser Empfehlung des Bayer. Innenministeriums. Folgende Aufstellung zeigt zudem, dass Aschaffenburg im Vergleich zu umliegenden Gemeinden eine bisher sehr niedrige Jahressteuer für Hunde besitzt:

 
Stand
1. Hund
2. Hund
3. Hund
ermäßigt
Kampfhund
Aschaffenburg
2009
      40 € 
 
 
12,00 € 
 
 
Alzenau
2013
    48 € 
60 € 
72 € 
24,00 € 
Hälfte
           750 € 
Goldbach
2020
      50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           600 € 
Hösbach
2017
    35 € 
 
 
17,50 € 
Hälfte
           550 € 
Kleinostheim
1981
    50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           900 € 
Mainaschaff
2016
    50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           615 € 
Stockstadt
2012
     50 € 
 
 
25,00 € 
Hälfte
           500 € 
Großostheim
2022
    50 € 
60 € 
70 € 
25,00 € 
Hälfte
           750 € 
Durchschnitt (ohne AB)
   48 € 
 
 
   23,79 € 
 
          666 € 

Alle o.g. Gemeinden verlangen bereits eine deutlich erhöhte Steuer für Kampfhunde. Bei den meisten Gemeinden liegt der Steuersatz auch bei 50 €, in Alzenau und Großostheim durch die höhere Steuer für den 2. oder 3. Hund sogar insgesamt höher.
Des Weiteren wurde in der Mustersatzung auch die ermäßigte Hundesteuer allgemein als „die Hälfte“ der gewöhnlichen Steuer festgelegt. Dieser Empfehlung folgen alle der o.g. umliegenden Gemeinden.
In Aschaffenburg sind derzeit rund 2.800 Hunde gemeldet, davon 20 Kampfhunde. Die Gesamtsteuer lag damit bei bisher 112.000 € und könnte durch die neuen Steuersätze auf insgesamt 154.000 € (140.000 € für Hunde und 14.000 € für Kampfhunde) erhöht werden.
Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und somit die Hundesteuersatzung der Stadt Aschaffenburg aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

.Beschluss:

I. Die Änderungssatzung zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer gem. Anlage 3 wird erlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1

Datenstand vom 06.03.2024 10:56 Uhr