Datum: 19.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 17:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/2/1/24. SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.02.2024
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ö
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Beschließend
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1 | PL/2/1/24 |
.Beschluss:
In einer Schweigeminute wird den im Jahr 2023 verstorbenen ehemaligen Mitgliedern des Aschaffenburger Stadtrates, Herrn Karl Sommer und Herrn Josef Seidel, gedacht.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / PL/2/2/24. Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushalt 2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.02.2024
|
ö
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Beschließend
|
2 | PL/2/2/24 |
.Beschluss: 1
Die gemäß Anlage 1 vorliegenden Stadtratsanträge werden wie folgt behandelt:
Die Stadtratsmitglieder nehmen zu Antrag Nr. 1 aus der Anlage 1 zur Kenntnis, dass die beantragte Maßnahme für das Haushaltsjahr 2025 eingeplant wird und dass auf eine förmliche Abstimmung verzichtet wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Der Stadtrat lehnt Antrag Nr. 2 aus der Anlage 1 mit der Begründung ab, dass für das Haushaltsjahr 2024 keine Mittel vorgesehen sind und dass die Verwaltung ein Gespräch mit dem Eigentümer der Määkuh zugesagt hat.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 3
Die Stadtratsmitglieder nehmen zu Antrag Nr. 3 aus der Anlage 1 zur Kenntnis, dass der Antragssteller die Forderung nach einer Verschiebung des Relaunchs der Webseite zurückgenommen hat. Des Weiteren wird zur Kenntnis genommen, dass eine punktuelle Überprüfung der Investitionen sowieso erfolgen und dem Stadtrat im März die Entscheidung zur Übernahme der Haushaltseinnahme und -ausgabereste vorgelegt wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 4
Die Stadtratsmitglieder nehmen zu Antrag Nr. 4 aus der Anlage 1 zur Kenntnis, dass es sich hierbei um keinen Stadtratsantrag handelt und dass der Antragssteller die beantragten Informationen erhalten kann.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 5
Die Stadtratsmitglieder nehmen zur Kenntnis, dass die Anträge Nr. 5 und 6 aus der Anlage 1 von den Antragsstellern zurückgenommen worden sind.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 6
Die Stadtratsmitglieder nehmen zu Antrag Nr. 6 a aus der Anlage 1 zur Kenntnis, dass der Antrag im zuständigen Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat behandelt wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 7
Antrag Nr. 7 aus der Anlage 1 wegen „Streichung der Förderung von Mini-PV-Anlagen“ wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 4
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 8
Die Stadtratsmitglieder nehmen zu Antrag Nr. 8 aus Anlage 1 zur Kenntnis, dass die beantragten Gespräche bereits geführt worden sind und dass die Gespräche leider zu keinem positiven Ergebnis geführt haben. Weiter wird zur Kenntnis genommen, dass die Antragssteller dennoch auf eine schriftliche Beantwortung des Antrags bestehen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 9
Die Stadtratsmitglieder nehmen zu Antrag Nr. 9 aus Anlage 1 zur Kenntnis, dass dem Stadtrat in diesem Jahr ein Vorschlag zur Umbenennung der fan-arena zur Entscheidung vorgelegt wird und dass sich die Verwaltung danach mit einer Umbenennung des Stadion Schönbuschs befassen wird. Des Weiteren wird zur Kenntnis genommen, dass die Verwaltung den Einsatz von privaten Mittel für andere Sachverhalte prüfen wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 10
Antrag Nr. 10 aus der Anlage 1 wegen „Grundsteuerreform – Anpassung des Hebesatzes sobald neue Bemessungsgrundlage in Kraft“ wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 11
Antrag Nr. 11 aus der Anlage 1 wegen „Einführung von Doppik und Controllinginstrumenten“ wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 12
Die Stadtratsmitglieder nehmen zu Antrag Nr. 12 aus Anlage 1 zustimmend zur Kenntnis, dass keine der bayerischen kreisfreien Städte “grüne” Anleihen herausgibt und dass der Aufwand und Nutzen hierfür nicht im Verhältnis stehen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 13
Die Stadtratsmitglieder nehmen zu Antrag Nr. 13 aus Anlage 1 zustimmend zur Kenntnis, dass die Verwaltung Finanzmittel für die beantragte Maßnahme im nächsten Jahr einplanen wird und dass dennoch in diesem Jahr notwendige Unterhaltsmaßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 14
Antrag Nr. 14 aus Anlage 1 „Stellenmoratorium“ wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
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3. / PL/2/3/24. Haushaltsreden des Oberbürgermeisters sowie der Fraktionen, Parteien und Wählergruppen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.02.2024
|
ö
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Beschließend
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3 | PL/2/3/24 |
.Beschluss:
Die Reden von Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing (Anlage 2) sowie den Vorsitzenden und Sprechern der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Gruppen zum Haushalt 2024 werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / PL/2/4/24. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 der Stadt Aschaffenburg;
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024 der Hospital-Stiftung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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19.02.2024
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/2/4/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Haupt- und Finanzsenates des Stadtrates am 29.01.2024 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2024 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 18.12.2023) vorgelegt. Das in Anlage beiliegende Änderungsblatt führt zu den im Beschluss genannten Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplanes.
Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und liegt sowie die Erläuterungen zum Stellenplan dem Beschluss als Anlage bei. Die übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2027 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.
Mit dem Entwurf vom 18.12.2023 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.
In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
Nach Beratung des Haushaltsentwurfs und Behandlung der Stadtratsanträge zum Haushaltsplan 2024 erlässt die Stadt Aschaffenburg
aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung folgende Haushaltssatzung:
§ 1
- Der als Anlage 3 beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 310.482.400 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 50.969.000 €
- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.497.200 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 298.880 €
§ 2
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.924.400 € festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 33.387.000 € festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 126.520 € festgesetzt.
- Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.
§ 3
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 13.320.000 € festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 200 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 400.000 € festgesetzt.
- Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 12
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5. / PL/2/5/24. Mittelfristige Finanzplanung 2025 bis 2027
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.02.2024
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/2/5/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 29.01.2024 wurde dem Stadtrat der Haushaltsplan einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben. Die Finanzplanung ist nach Art. 70 GO i. V. m. § 24 KommHV gesondert zu beschließen.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat genehmigt
- den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan - Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2025 2026 2027
€ € €
Verwaltungshaushalt 310.417.400 310.670.100 310.694.500
Vermögenshaushalt 63.407.600 57.809.500 48.492.200
Gesamthaushalt 373.825.000 368.479.600 359.186.700
=======================================
- das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage 4 zu diesem Beschluss
- den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan - Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2025 2026 2027
€ € €
Verwaltungshaushalt 1.497.200 1.497.200 1.497.200
Vermögenshaushalt 299.680 300.380 299.580
Gesamthaushalt 1.796.880 1.797.580 1.796.780
=======================================
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 27, Dagegen: 12
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6. / PL/2/6/24. Beitritt der Stadt Aschaffenburg als Gesellschafter in die REW Untermain GmbH zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.02.2024
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/2/6/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Wie in der Begründung zum Grundsatzbeschluss vom 17. Juli 2023 bereits ausgeführt, möchten die Kommunen im Landkreis Miltenberg gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg und Energieversorgern aus der Region mit kommunalem Hintergrund das Regionale Energiewerk Untermain (REW) in der Rechtsform einer GmbH zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien in der Region Aschaffenburg-Miltenberg betreiben.
Die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) hat die Gesellschaft zunächst als Alleingesellschafter gegründet, um den Gesamtprozess zu beschleunigen. Nunmehr soll die Weiterveräußerung und Abtretung der Gesellschaftsanteile zum Nominalwert an die weiteren Gesellschafter erfolgen.
51% der Anteile gehen an die Stadt Aschaffenburg und die Kommunen aus dem Landkreis Miltenberg.
37% der Anteile werden übertragen an die regionalen Energieversorger (Gasversorgung Unterfranken GmbH 12%, City-Use GmbH & Co. KG 12%, Entega Regenerativ GmbH 12% und Energiegenossenschaft Untermain eG 1%.
12% behält die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG).
Innerhalb der Gruppe der kommunalen Gesellschafter erfolgt die Verteilung der Anteile prozentual, gemessen an der Einwohnerzahl. Eine Beteiligung weiterer Gesellschafter neben den vorstehend benannten, insbesondere von privaten Unternehmen, ist zum derzeitigen Zeitpunkt ausgeschlossen.
Der Beitritt der Kommunen ist bei einem gemeinsamen Notartermin in der ersten Märzwoche 2024 geplant.
Die REW sorgt für die Grundlagen bei regionalen Projekten. Im ersten Schritt für den Bereich der Windenergieanlagen die Flächensicherung sowie die Erstellung von Projektdatenblättern, die als Entscheidungsgrundlage dienen, ob und durch welche(n) Gesellschafter das jeweilige Projekt realisiert wird.
Die Finanzierung des laufenden gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Gesellschaft erfolgt über jährliche Einzahlungen in die Kapitalrücklage der Gesellschaft. Die Kosten hierfür werden initial auf ca. 500.000 €/p.a. geschätzt, wobei diese je nach Anzahl der gleichzeitig zu entwickelnden Projekten auch variieren können.
Um allen Gemeinden eine Beteiligung an der REW Untermain GmbH zu ermöglichen, wurde eine disquotale Beteiligung der Finanzierung beschlossen. Die Kommunen als 51 % Gesellschafter finanzieren zusammen 100 TEUR/p.a., die 48 %-Gesellschafter finanzieren 400 TEUR/p.a, dies entspricht bei vier Partnern einem Betrag von jeweils 100 TEUR/Gesellschafter/p.a. Die Bürgerenergiegenossenschaft Untermain e.G. finanziert 1 %, welches einem Betrag in Höhe von 5.000 EUR/p.a. entspricht.
Werden durch die Abgabe von Projekten an die ausführenden Projektgesellschaften mehr finanzielle Mittel durch die REW vereinnahmt als in der Zukunft erforderlich sind oder wird die Entscheidung getroffen, keine weiteren Projekte mehr zu verfolgen, werden die überschüssigen Mittel an die in Vorleistung getretenen Gesellschafter der REW im gleichen Aufwandsverhältnis zuzüglich einer Verzinsung und eines angemessenen Risikozuschlags zurückerstattet. Ziel ist es, dass die REW sich zu einem noch nicht definierbaren Zeitpunkt durch die Veräußerung der Projektrechte refinanziert. Mit der Weitergabe der entwicklungsreifen Projekte an interessierte REW-Gesellschafter werden die bis dahin angefallenen Entwicklungskosten der REW zuzüglich Entwicklungsmarge ersetzt. Damit fließen der REW finanzielle Mittel für zukünftige Projekte zu.
Die REW treibt die Energiewende in der Region an, insbesondere durch die Realisierung von Erneuerbare Energie Projekte in eigenen Projektgesellschaften, die Beteiligung von Bürgern und regionalen Firmen an den Projekten und langfristig durch Mitgestaltung der Wärmewende und von Speicherprojekten für erneuerbare Energien.
Die Hauptaufgaben der REW stellen sich dabei wie folgt dar:
Das REW akquiriert und sichert Flächen zur Realisierung von Erneuerbaren Energie-Projekten (Schwerpunkt Windenergie und Freiflächen-Photovoltaik) bei den kommunalen Gesellschaftern oder bei anderen privaten oder öffentlichen Grundstückseigentümern. Hierzu soll die REW mit den Grundstückseigentümern (reine) Pachtverträge abschließen.
Das REW erstellt jeweils eine Potentialanalyse der gesicherten Gesellschaftsflächen für das jeweilige EE-Projekt in Form eines entscheidungsfähigen Datenblattes. Dieses Datenblatt beinhaltet u. a. die planungsrechtliche Situation vor Ort, Informationen zu möglichen Immissionen, Ertragsabschätzungen und Erschließungsvarianten. Sollten entscheidungsrelevante Daten zur Potentialanalyse bezüglich Weiterverfolgung von akquirierten Flächen nicht vorliegen, so beauftragt die REW entsprechende Gutachter/Dritte, diese Daten zu ermitteln.
Die Potentialanalyse wird allen Gesellschaftern der REW Untermain GmbH zur Verfügung gestellt. Auf Grundlage der Potentialanalyse hat jeder Gesellschafter innerhalb einer angemessen, von der Geschäftsführung festgesetzten Frist die Möglichkeit, Projekte zu übernehmen. Hierfür muss der REW verbindlich mitgeteilt werden, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der oder die Gesellschafter das Projekt weiterverfolgen möchte/n. Eine Übergabe an die Gesellschafter der REW kann allerdings frühestens mit Vorlage einer aussagekräftigen Potentialanalyse erfolgen. Auch die REW selbst kann sich gegebenenfalls an Projekten gesellschaftsrechtlich beteiligen.
Wird ein Standort auf Grundlage der Potentialanalyse durch bestimmte Gesellschafter weiterverfolgt, werden auch alle projektspezifischen Rechnungen, d. h. alle bis zum Zeitpunkt der Übertragung entstandenen internen und externen Kosten des Projekts, welche im Laufe des Entwicklungsprozesses entstanden sind, an diejenigen Gesellschafter weiterberechnet, die das Projekt eigenverantwortlich übernehmen. Sollte ein Projekt nicht weiterverfolgt werden, so verbleiben die bis dahin entstanden Projektkosten bei der REW. Bei Übertragung des Projektes wird zusätzlich zu den Realkosten eine Projektübertragungsmarge in Rechnung gestellt. Die Höhe wird jeweils im Einzelfall ermittelt, da es das Ziel ist, die REW in ihrer Funktion als Förderer des EE-Ausbaus in der Region kostenneutral zu stellen.
Die Berechtigung, ein Projekt zu übernehmen, erfolgt auf eigenen Namen und eigene Rechnung nach dem sogenannten „Zwiebelschalenprinzip“. Je mehr die Kommune (bzw. REW-Gesellschafter) von dem Projekt „betroffen“ ist, desto eher und mehr kann sie sich an dem Projekt beteiligen. Die Beteiligung ist dabei optional und kann zu verschiedenen Zeitpunkten erfolgen (beispielsweise Projektstart, Inbetriebnahme, ein Jahr nach Inbetriebnahme). Je eher sich der kommunale Partner an dem Projekt beteiligt, desto geringer fällt die Risikoprämie bei der Beteiligung aus, d.h. desto günstiger wird der Erwerb der Gesellschaftsanteile an der Projektgesellschaft.
Die Übergabe des Projektes von der REW an die projektweiterführenden Gesellschafter erfolgt durch einen sogenannten „Projektrechteübertragungsvertrag“. Im Rahmen des Projektrechteübertragungsvertrags werden alle Gutachten, Gestattungsverträge usw. seitens der REW in der Regel an die gegründete Projektgesellschaft/Kooperationspartner übertragen.
Die projektweiterführenden Gesellschafter gründen entweder bereits zu diesem Zeitpunkt eine Projektgesellschaft oder entwickeln das Projekt zunächst im Rahmen eines Kooperationsvertrags weiter fort.
Steht kein Gesellschafter zur Verfügung, der als Projektentwickler fungieren will, kann ein Dritter als Projektentwickler beauftragt werden.
.Beschluss:
I.
- Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Stadt Aschaffenburg als Gesellschafterin zur REW Untermain GmbH durch Übernahme eines Geschäftsanteils in Höhe von 20,69 %. Die Höhe des Geschäftsanteiles ergibt sich aus den Einwohnerzahlen der beteiligten Kommunen (siehe anhängende tabellarische Übersicht der Kommunen mit dem Grundsatzbeschluss zum Beitritt Anlage 5).
- Die Übertragung des Geschäftsanteils erfolgt zum Nominalwert von 20.685,87 € auf Grundlage der als Anlage beigefügten kommunalrechtlich geprüften Verträge (Gesellschaftsvertrag und Konsortialvertrag – Anlage 5).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ x ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
7. / PL/2/7/24. Nachbenennung neuer Mitglieder des Seniorenbeirates bis 2026
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
2. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
19.02.2024
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/2/7/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssitzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen.
xxx scheidet als Vertreterin des diakonischen Werkes aus dem Seniorenbeirat aus. Als Nachfolgerin wurde xxx benannt.
xxx scheidet aus dem Seniorenbeirat aus. Als Nachfolger wurde xxx benannt.
.Beschluss:
I.
- Ab sofort wird xxx als Mitglied des Diakonischen Werkes Untermain Aschaffenburg e.V. in den Seniorenbeirat berufen.
- Ab sofort wird xxx als stellvertretendes Mitglied des BRK Kreisverband Aschaffenburg in den Seniorenbeirat berufen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 19.03.2024 09:14 Uhr