Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / PVS/2/1/24. Kommunaler Wärmeplan - Zwischenbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.02.2024
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ö
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Beschließend
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1 | PVS/2/1/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Wärmeplanungsgesetz (Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze) wurde am 20.12.2023 verabschiedet und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Ziel ist die treibhausneutrale Wärmeversorgung bis 2045 (nach Bay.KlimaSchG sogar 2040). Das Gesetz verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 Wärmepläne erstellt werden. Standard und Ablauf der Wärmeplanung ist festgelegt. Das WPG ist eng verflochten mit dem neuen GEG (Gebäude-Energie-Gesetz / umgangs-sprachlich: „Heizungsgesetz“) und hat bei Bürgern und Unternehmen zu Verunsicherungen geführt. Eckpunkte des GEG-2024 sind:
- Neubau: mind. 65% erneuerbare Energien;
- Bestand: Heizkessel, die flüssigen oder gasförmigen Brennstoff verbrauchen und vor dem 1. Januar 1991 aufgestellt wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Das Gleiche gilt für später in Betrieb genommene Heizkessel, sobald sie 30 Jahre in Betrieb waren. Dies gilt jedoch nicht für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel. Jedenfalls dürfen Heizkessel längstens bis Ende 2044 mit fossilen Brennstoffen betrieben werden
- Wenn keine Wärmeplanung existiert, dürfen in Bestandsbauten auch nach dem 1.1.2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf einen H2-Betrieb umrüstbar sind. Für Bestandsbauten, für die in absehbarer Zeit der Anschluss an ein Wärmenetz möglich sein wird, darf noch zehn Jahre lang eine Gasheizung weitergenutzt werden.
- Bestehende Fernwärmenetze müssen ab 2030 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 80 Prozent erneuerbare Wärme oder Abwärme einsetzen.
Im Fokus des „Kommunalen Wärmeplanes“ stehen Potentiale für Geo-, Bio- oder Industrieabwärme - insbesondere als Ersatz für alternde Erdgas-Netze.
Instrumente der KWP: Energieverbräuche und Brennstoffarten werden „gebäudescharf“ erfasst und in digitalen Karten (GIS) dargestellt. Über diese Karten können dann weitere Kartenebenen gelegt werden (Layer) – z.B. mit dem Zustand sanierungsbedürftiger Gasleitungen sowie mit möglichen Wärmequellen (gewerbliche „Abfallwärme“). Straßen mit hoher Verbrauchsdichte im Bereich von sehr alten Gasnetzen bieten sich vorrangig für neue Nahwärmnetze an. Weitere Details zum KWP erläutert z.B. die Bayerische Energieagentur in einem Leitfaden: www.bayern-innovativ.de/de/seite/ein-plan-fuer-den-waermeplan;
Auf Grundlagen der Wärmewende, der Gasverknappung und der neuen Rechtsgrundlagen ist auch in Aschaffenburg die Kommunale Wärmeplanung angestoßen worden. Im Frühjahr 2023 wurden wichtige Akteure eingebunden: Stadt Aschaffenburg, Stadtwerke, Stadtbau, Kaminkehrer-Innung, Gutachter u.a.. Zusätzliche Akteure werden Themen- bzw. Projektbezogen eingebunden – z.B. Gewerbe und Industrie. Ein Projekt-Koordinationsteam wurde eingerichtet.
Das Stadtratsplenum hat in der Sitzung am 03.07.2023 die Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung und dazu die Bereitstellung von Haushaltsmittel über 200.000 € sowie die Einleitung eines Förderverfahrens beim Bund beschlossen. Noch im Juli wurde daraufhin ein Förderantrag mit Projektbeschreibung bei der NKI (Nationale-Klimaschutz-Initiative) einge-reicht. Am 19.09.2023 erfolgte im PVS ein weiterer Bericht als Beschlussvorlagenersatz.
Der Einstieg in die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte mit den „AVG-Energiegesprächen“ im Oktober 2023. Das Interesse war groß: 400 Teilnehmer. Es wurde über die aktuelle Situation informiert (MainEcho: „Für jedes Gebäude gibt es eine Lösung“). Im November 2023 wurde das Vorgehen zusätzlich im städtischen „Jahresbericht-2023“ erläutert.
Mit einem abgestimmten Leistungsverzeichnis wurde im Oktober die Erarbeitung eines KWP normgerecht ausgeschrieben (Vergabestelle, Vergabeplattform Bay. Staatsanzeiger). Die Submission erfolgte noch im Dezember – die Nachverhandlungen bzw. Bietergespräche sind für Februar 2024 geplant.
Der Zuwendungsbescheid der Förderstelle wird im 1. Quartal 2024 erwartet. Der Vergabebeschluss an den Gutachter ist für April 2024 im Stadtrat vorgesehen. Die Auftragsvergabe soll im Mai erfolgen. Als Bearbeitungszeitraum sind 12-18 Monate angesetzt (Bestandsanalyse, Potentialanalyse, Gebietseinteilung, Zielszenario, Umsetzungsstrategie, Kommunikation, Akteursbeteiligung etc.). Der Konzeptabschluss ist für Ende 2025 angedacht.
Für die Kommunale Wärmeplanung in Aschaffenburg haben die Stadtwerke in den vergangenen Monaten bereits eine grundstücksscharfe Bestandsaufnahme für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet und halten diese Daten in einem geografischen Informationssystem vor. Diese Vorleistung ermöglicht einen schnellen Einstieg in die strategische Planung der Wärmewende.
Die Stadtverwaltung wird regelmäßig über den weiteren Prozess berichten.
.Beschluss:
I. Der Sachstandbericht über die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ x ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / PVS/2/2/24. Bushaltestelle (BHS) Michaelstraße
Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.02.2024
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PVS/2/2/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
- Sachstand und Anlass
Die Verlegung und der Umbau der Haltestellen „Michaelstraße“ wurde von den Verkehrsbetrieben vorgeschlagen. Die Michaelstraße ist auf der gesamten Länge zwischen Steinrückenweg und Wilhelmstraße durch einen beidseitigen Grünstreifen mit Baumbesatz gegliedert, der den Gehweg von der Fahrbahn trennt. Der Ein- und Ausstieg Richtung Schönbergschule erfolgt derzeit auf Höhe einer privaten Grundstückszufahrt. Dies hat jedoch einen hohen Einstieg für die Fahrgäste als Folge, da die Grundstückszufahrten einen abgesenkten Bord aufweisen. In Richtung Innenstadt erfolgt der Ausstieg auf den Grünstreifen; dazu wurde ein schmaler, gepflasterter Zugang auf den Gehweg geschaffen. Somit ist es in beiden Haltestellen für Rollatoren und Rollstuhlfahrer, aber auch mit Kinderwägen fast nicht möglich, ohne Hilfe Dritter ein- oder auszusteigen. Da die Haltestelle vor der Grundstückszufahrt nicht barrierefrei umgestaltet werden kann, muss sie verlegt werden. Um die Grünstreifen sowie vor allem den Baumbesatz erhalten zu können, müssen die Haltestellen vor die Grünstreifen gesetzt und als Kap ausgebaut werden.
- Projektbeschreibung
Eine Ausbildung zu Buskaps ist nur bei einer ausreichend breiten Fahrbahn möglich. Die Fahrbahn der Michaelstraße weist eine Breite von 7,90 m auf. Aufgrund der vielen Zufahren und den zu geringen Längen dazwischen, bleiben nur wenige Stellen für den Neubau eines Kaps übrig. Ein erster Entwurf sah vor die Haltestelle Richtung Schule bis vor die Einmündung Wilhelmstraße zu verlegen. Für den Fall jedoch, dass vor diesem Kap ein Bus hält, ist es für einen entgegenkommenden Bus aus der Wilhelmstraße kaum möglich, in die Michaelstraße einzubiegen. Umgekehrt könnte auch der haltende Bus nicht in die Wilhelmstraße einbiegen, wenn dort ein anderer Bus wartet. Sie würden sich also beide blockieren. Dasselbe Problem böte sich bei einem gegenüberliegenden Buskap.
Aufgrund der Längen - eine Mindestlänge von 13 m ist zwingend notwendig um bei einem Gelenkbus auch die letzte Tür halb abzudecken - kann die Haltestelle Richtung Schule als zweiten Standort nur hinter die Einmündung Steinrückenstraße gebaut werden und somit gegenüber der Bushaltestelle Richtung Innenstadt. Dies sind die einzigen Stellen, an denen ein Sonderbord so eingebaut werden kann, dass bei einem Halt eines Gelenkbusses alle Türen in Höhe des Sonderbordes öffnen. Beide Haltestellen wurden mit einer Länge von 14 m konzipiert, um ein sicheres Aus- und Einsteigen zu gewährleisten.
Da an der Haltestelle Richtung Schule vermehrt nur ausgestiegen wird, wird hier auf den Einbau einer Wartehalle verzichtet und das Kap schmäler mit 1,66 m ausgestaltet. An der gegen-überliegenden Haltestelle Richtung Innenstadt wird überwiegend gewartet und eingestiegen. Hier ist daher eine Wartehalle auf einem 2,20 m breiten Kap geplant. Die Wartehalle hat Seitenwände von 0,6 m, eine Länge von 4,50 m und eine Dachtiefe von 1,25 m.
Beide Haltestellen werden somit für Gelenkbusse ausgerichtet und barrierefrei ausgestaltet. Taktile Elemente mit Kontrastplatten im Einstiegsbereich für Blinde- und Sehbehinderte sowie ein 18 cm Sonderbord für ein paralleles Anfahren des Busses sorgen für komfortables Ein- und Aussteigen.
Die Planung erfolgte in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt und den Verkehrsbetrieben und wurde mit der AVG abgestimmt. Im Zuge der Maßnahme wird die AVG die Gas- und Wasserleitungen im Baufeld und etwas darüber hinaus (Gesamtlänge ca. 45 m) erneuern. Für die zunächst verbleibenden Kabel werden Leerrohre mitverlegt, damit sie zu einem späteren Zeitpunkt erneuert werden können.
Die Standorte und die Anzahl der Beleuchtungsmaste ändert sich nicht, aber Maste, Kabel und Leuchtenköpfe (LED) werden erneuert.
Die Maßnahme muss zwingend in Vollsperrung ausgeführt werden, da der verbleibende Fahrbahnbereich für eine KFZ-Durchfahrt zu schmal ist. Fußgänger und Radfahrer werden die Baustelle passieren können. Die Zufahrten zu den Grundstücken werden so weit wie möglich befahrbar bleiben.
Die durch die Verlegung der BHS betroffenen Anlieger und Eigentümer der Anwesen wurden durch die Verwaltung bereits über die geplante Verlegung der BHS informiert.
Die Buslinie 11 wird ab der Wilhelmstraße über die Pfeiferstraße auf die Linkstraße geleitet. Dazu muss in der Pfeiferstraße beidseitig Halteverbot eingerichtet werden. Ersatzhaltestellen werden in der Pfeiferstraße und in der Linkstraße eingerichtet.
- Kosten
Die berechneten Bruttokosten im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:
BHS Michaelstraße
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Kostenberechnung brutto
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Baukosten
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195.929 €
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20% Baunebenkosten
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39.186 €
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20% Sicherheitszuschlag
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39.186 €
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Gesamtkosten
|
274.300 €
|
Der Sicherheitszuschlag wurde gemäß Literatur für das Stadium Kostenberechnung mit
20 % angesetzt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten nach Angebotseinholung von der Kostenberechnung abweichen können.
- Finanzierung
Für das Projekt „Umbau BHS 2024“ sind im Haushalt 2024 auf der Haushaltstelle 1.6400.9500 insgesamt 200.000 Euro angemeldet. Je nach Submissionsergebnis sind zusätzliche Mittel über den Nachtragshaushalt bereitzustellen.
- Weiteres Vorgehen
Nach Freigabe der Entwurfsplanung durch den Stadtrat wird die Ausführungsplanung im eigenen Hause erstellt und der Bau- und Finanzierungsbeschluss vorbereitet. Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 2. Quartal des Jahres 2024 geplant. Die Bauausführung schließt sich im 3. Quartal an. Die Bauzeit beträgt ca. 12 Wochen.
.Beschluss:
I.
- Der Stadtrat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau der Bushaltestelle „Michaelstraße“ zu (Anlage 2).
- Die Verwaltung wird beauftragt vor Ausschreibung der Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
3. / PVS/2/3/24. Fußgängerüberweg (FGÜ) Blütenstraße/Heckmannweg
Vorstellung der Entwurfsplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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20.02.2024
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PVS/2/3/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Im Jahr 2010 wurden in einer Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ alle im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert und mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Seitdem setzt die Stadt kontinuierlich den Umbau von Fußgängerüberwegen in Einzelmaßnahmen um.
Bisher wurden umgebaut:
2009
|
Nr. 404
|
Gutwerkstraße
|
Beleuchtung, Bordabsenkung
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2009
|
Nr. 407
|
Gutwerkstraße
|
Beleuchtung, Bordabsenkung
|
2009
|
Nr. 302
|
Kolpingstraße
|
Beleuchtung, Mittelinsel
|
2010
|
Nr. 309
|
Platanenallee
|
Beleuchtung
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2014
|
Nr. 112
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Aschaffstraße
|
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2014
|
Nr. 202
|
Ruhlandstraße
|
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe; Einengung
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2014
|
Nr. 316
|
Bismarckallee
|
Beleuchtung
|
2014
|
Nr. 402
|
Schweinheimer Str.
|
Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
|
2014
|
Nr. 347
|
Löherstraße (Wilder Mann)
|
Abbau Querungshilfe, Neubau FGÜ mit Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2015
|
Nr. 109
|
Mittelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2015
|
Nr. 410
|
An den Bornwiesen
|
Beleuchtung, Rollbord
|
2015
|
Nr. 505
|
Weißbergstraße
|
Beleuchtung; Rollbord
|
2015
|
Nr. 303
|
Lange Straße
|
Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2015
|
Nr. 107
|
Mühlstraße
|
Beleuchtung; Beschilderung
|
2015
|
Nr. 204
|
Seidelstraße
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Beleuchtung, differenz. Bordhöhe
|
2017
|
Nr. 104
|
Mainaschaffer Straße
|
Beleuchtung; Markierung
|
2017
|
Nr. 413
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Steubenstraße (Kiga)
|
Versetzung; Beleuchtung; differenz. Bordhöhe
|
2017
|
Nr. 102
|
Daimlerstraße
|
Abbau zugunsten Radstreifenverlängerung
|
2017
|
Nr. 306
|
Fabrikstraße
|
Beleuchtung, Einengung; differenz. Bordhöhe
|
2017
|
Nr. 308
|
Fabrikstraße
|
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
|
2017
|
Nr. 205
|
Stadtbadstraße
|
Versetzen, differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
|
2017
|
Nr. 307
|
Ernsthofstraße
|
Abbau zugunsten Fahrradschleuse mit Querungshilfe
|
2017
|
Nr. 344
|
Steubenstraße
|
Abbau zugunsten vier Verkehrswächter
|
2018
|
Nr. 108
|
Linkstraße
|
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
|
2018
|
Nr. 106
|
Linkstraße
|
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
|
2018
|
Nr. 320
|
Würzburger Straße
|
Neue Mittelinsel, differenzierte Bordhöhe; Beleuchtung
|
2018
|
Nr. 321
|
Alexandrastraße
|
Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
|
2019
|
Nr. 602
|
Brucknerstraße
|
Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung
|
2019
|
Nr. 402
|
Gailbacher Straße
|
Beleuchtung, differenzierte Bordhöhe
|
2019
|
Nr. 106
|
Spessartstraße
|
Verlegung, Einengung, differenzierte Bordhöhe
|
2019
|
Nr. 105
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Horchstraße
|
Verbreiterung; Fahrspurtrennung, differenzierte Bordhöhe
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2021
|
Nr. 402
|
Schweinheimer Straße
|
Differenzierte Bordhöhe, Mittelinsel, Beleuchtung
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2021
|
Neu
|
Schweinheimer Straße
|
Neubau mit differenzierter Bordhöhe
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2022
|
Nr. 401
|
Blütenstraße/Vogelsbergstraße
|
Differenz. Bordhöhe, Einengung, Beleucht.
|
2023
|
Nr. 317
|
KV Opel Brass
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Differenz. Bordhöhe, RF Furt, Beleuchtung
|
2023
|
Nr. 318
|
KV Opel Brass
|
Differenz. Bordhöhe, RF Furt, Beleuchtung
|
2023
|
Nr. 319
|
KV Opel Brass
|
Differenz. Bordhöhe, Beleuchtung
|
2023
|
Nr. 408
|
Molkenbornstraße
|
Differenzierte Bordhöhe, Beleuchtung
|
2. Projektbeschreibung
Im Jahr 2024 soll folgender FGÜ barrierefrei umgebaut werden:
Nr. 338: Blütenstraße (Einmündung Heckmannweg)
Der Fußgängerüberweg befindet sich am unteren Ende der Blütenstraße in Nähe der Einmündung in die Spessartstraße. Der FGÜ ist Verbindungsglied zwischen einem Fußweg, der zwischen Grünflächen entlang der Spessartstraße verläuft und einem Fußweg entlang der Bebauung in der Spessartstraße. In Unmittelbarer Nähe in der Grünfläche befindet sich ein Generationenpark mit Fitnessgeräten.
Im Jahr 2024 soll der Fußgängerüberweg verbessert und barrierefrei ausgebaut werden.
Nach den Richtlinien für den Bau eines Fußgängerüberweges (R-FGÜ 2001) sollte die für den Kraftverkehr effektiv nutzbare Fahrbahnbreite auf höchstens 6,50 m beschränkt werden. Daher sieht die Planung eine einseitige Einengung der 7,49 m breiten Fahrbahn durch sog. Verkehrswächter vor, wie sie auch schon am Fußgängerüberweg in der Blütenstraße in Höhe des Vogelsbergweges und in der Steubenstraße realisiert wurde. Eine Einengung auf der Seite des Heckmannweges ist aufgrund der Schleppkurven der einfahrenden Fahrzeuge nicht machbar. So kann jedoch die effektive Breite der Fahrbahn auf unter 6,50 m erreicht werden.
Der Einbau von taktilen Elementen und Borde mit einer differenzierten Höhe (6 cm für Blinde bzw. Nullabsenkung für Rollstuhlfahrer und Rollatoren) ermöglicht es auch Blinden und Sehbehinderten hier sicher die Fahrbahn zu queren.
Die Beleuchtung wird durch eine spezielle FGÜ-Beleuchtung konzentriert und sorgt somit für eine bessere Erkennbarkeit des FGÜ auch bei Dämmerung und in der Dunkelheit.
Über den Bauunterhalt wird eine Deckensanierung bis zur Einmündung in die Spessartstraße erfolgen. Für die AVG werden im Gehwegbereich Leerrohre verlegt.
In diesem Abschnitt der Blütenstraße gibt es keinen Linienbusverkehr.
3. Kosten
Die berechneten Kosten für das Sachgebiet Neubau im Rahmen der Entwurfsplanung betragen:
FGÜ Blütenstraße
|
Kostenberechnung brutto
|
Baukosten inkl. FGÜ Beleuchtung
|
95.200 €
|
20% Baunebenkosten
|
19.040 €
|
20% Sicherheitszuschlag
|
19.040 €
|
Gesamtkosten
|
133.280 €
|
Der Sicherheitszuschlag wurde gemäß Literatur für das Stadium Kostenberechnung 20 % angesetzt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten nach Angebotseinholung von der Kostenberechnung abweichen können.
4. Finanzierung
Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 wurden die erforderlichen Mittel angemeldet. Derzeit stehen in der mittelfristigen Finanzplanung auf der HH-St. 1.6350.9500 150.000 EUR zur Verfügung.
5. Weiteres Vorgehen
Die Verwaltung wird nach Zustimmung des Stadtrates die Ausführungsplanung im eigenen Hause erstellen und im Frühsommer 2024 für die Maßnahme den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeiführen. Nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Vorhaben ausgeschrieben. Eine Vergabe der Bauleistungen ist im 3. Quartal des Jahres 2024 geplant. Die Bauausführung schließt sich an. Die Bauzeit beträgt ca. 8 Wochen.
.Beschluss:
I.
- Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Entwurfsplanung zum Umbau des Fußgängerüberweges Blütenstraße/Einmündung Heckmannweg (Nr. 338) zu (Anlage 3).
- Die Verwaltung wird beauftragt den Bau- und Finanzierungsbeschluss herbeizuführen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. / PVS/2/4/24. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes
Widmung der Stichstraßen Schönbergweg und Südbahnhofstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
20.02.2024
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PVS/2/4/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Stichstraße Schönbergweg
Die Stichstraße liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans für das Gebiet „Südwestlich Schönbergweg“ zwischen Linkstraße, Schönbergweg und Bahnlinie Frankfurt-Aschaffenburg (Nr. 18/9). Sie ist als Zufahrt (Erschließung) für die angrenzenden Grundstücke (u.a. Garagenpark) notwendig und wird entsprechend genutzt.
Die private städtische Fläche wird aber auch (ohne Zustimmung der Stadt) als Abstellfläche für abgemeldete (Unfall-)Fahrzeuge verwendet. Damit die Stadt dagegen vorgehen kann und die hier erforderlichen / vorgesehenen Verwaltungsverfahren (der Ämter 32, 36 und 60) durchführen zu können, ist eine öffentliche Widmung als Ortsstraße notwendig.
Ein Ausbau der Straße als Erschließungsstraße (mit Stellplätzen und Wendehammer) ist noch nicht erfolgt, aber die zu widmende Fläche ist befestigt und vor Ort eindeutig als Straßenfläche in Länge und Breite ersichtlich.
zu 1. und 2.
Die zu widmenden Flächen sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
.Beschluss:
I. Mit Wirkung vom 18.03.2024 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Flächen im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortsstraße (Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet:
- Stichstraße Schönbergweg
Fl.-Nr. 1655/20 und 1655/21, Teilfläche aus 1655/16 (alle Gemarkung Damm)
Anfang: Schönbergweg gegenüber Hausnummer 34
Ende: Höhe südwestlicher Eckpunkt Fl.-Nr. 1655/27
Länge: 90 m
- Stichstraße Südbahnhofstraße
Fl.-Nr. Teilfläche aus Fl.Nr.6544/6, Gemarkung Aschaffenburg
Anfang: Südbahnhofstraße zwischen Hausnummer 15 und 17
Länge: 58 m
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.03.2024 11:54 Uhr