Datum: 18.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/4/1/24 SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.
2PL/4/2/24 Neubau von zwei Gleisen und einer Umschlagfläche im bayernhafen Aschaffenburg; Beschluss der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg
3PL/4/3/24 Städtische Sondertarife im ÖPNV - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2022 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.05.2023 und 11.03.2024 - Antrag von Herrn Johannes Büttner vom 15.03.2024 - Antrag der UBV vom 20.01.2024 - Antrag der KI vom 15.03.2024 - Antrag der CSU-, SPD- und GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 18.03.2024
4PL/4/4/24 Satzung zur Änderung der Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung)
5PL/4/5/24 Anpassung der Geschäftsordnung des Stadtrates aufgrund der Handlungsempfehlungen der KGSt in der Organisationsanalyse; hier: Zuständigkeit in Personalangelegenheiten
6PL/4/6/24 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Aschaffenburg

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1. / PL/4/1/24. SPNr. vor TOP 1 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2024 ö Beschließend 1PL/4/1/24

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 32

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

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2. / PL/4/2/24. Neubau von zwei Gleisen und einer Umschlagfläche im bayernhafen Aschaffenburg; Beschluss der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2024 ö Beschließend 2PL/4/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bayernhafen GmbH & Co. KG hat bei der Regierung von Mittelfranken als zuständige Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsbehörde den Neubau von zwei Gleisen und einer Umschlagfläche im bayernhafen Aschaffenburg beantragt. Die Zulassung des Vorhabens erfolgt als Plangenehmigung ohne Öffentlichkeitsbeteiligung nach Eisenbahnrecht.
Mit Schreiben vom 08.02.2024, GZ.: RMF-SG32-4354-9-209-9, hat die Regierung von Mittelfranken die Stadt Aschaffenburg beteiligt und aufgefordert bis zum 07.03.2024, eine Stellungnahme zum Vorhaben abzugeben, soweit ihr Aufgabenbereich von der Planung berührt wird.

Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement hat alle beteiligten städtischen Ämter und Dienststellen aufgefordert die Planunterlagen zu prüfen und eine Stellungnahme zu übersenden. Anschließend werden alle Stellungnahmen vom Amt für Stadtplanung und Klimamanagement gesammelt und diese zu einer „Gesamtstellungnahme“ der Stadt Aschaffenburg zusammengefügt.
Weiter fand unter Federführung des Referates für Bau und Stadtentwicklung ein Abstimmungsgespräch aller Ämter zum Vorhaben statt.

Aufgrund der Größe des Vorhabens (ca. 24.000 m² voll-versiegelter Fläche, Verladehalle mit 1.800 m² Grundfläche) und seiner Lage (bauplanerischer Außenbereich) hat sich die Verwaltung entschieden nicht nur diejenigen Ämter und Dienststellen zu beteiligen, die eine Funktion als Träger öffentlicher Belang haben (übertragener Wirkungskreis), sondern den Kreis der Fachabteilungen erweitert und den Stadtrat mit dieser hier vorliegenden Beschlussvorlage über das Vorhaben zu informieren und einzubinden.
Die Stadt Aschaffenburg wurde außer durch o.g. Schreiben der Regierung von Mittelfranken zuvor nie – anders als dies bei vergleichbaren Vorhaben für gewöhnlich passiert – vom Vorhabenträger informiert.

Um wie gewohnt für den Stadtrat eine ausreichende Zeit zur Vorbereitung und für die Stadtverwaltung eine ausreichende Zeit zur Sachbearbeitung zur Verfügung zu haben, hat die Verwaltung bei der Regierung von Mittelfranken um Fristverlängerung zur Abgabe der Stellungnahme bis zum 26.04.2024 gebeten. Dieser wurde allerdings nicht im beantragten Umfang stattgegeben, sondern lediglich bis zum 28.03.2024 (siehe BV-Anlage 1) verlängert, weshalb die zur Abstimmung gestellte Gesamtstellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum geplanten Vorhaben nur als Tischvorlage zur Verfügung gestellt werden kann. Nichtsdestoweniger ist dieser Beschlussvorlage der Antrag nach § 18 AEG für den Neubau zweier Gleise sowie einer Umschlagsfläche im bayernhafen Aschaffenburg mit Erläuterungsbericht und Anlagen angefügt.

Aufgrund der großen Fläche der Vollversiegelung ist das Vorhaben und somit auch die vorliegende Beschlussvorlage als teilweise klimarelevant zu bewerten.

.Beschluss:

I.
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Neubau von zwei Gleisen und einer Umschlagfläche im bayernhafen Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
  2. Dem vorliegenden Entwurf der Stellungnahme der Verwaltung (Anlage 1) wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt in die Stellungnahme zusätzlich aufzunehmen, dass nach Auffassung der Stadt Aschaffenburg die Zulässigkeit zur Beanspruchung der versiegelten Flächen auf der Grundlage des Eisenbahnrechts angezweifelt wird und die Regierung von Mittelfranken um Überprüfung dieses Einwands gebeten wird.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt vorliegende Stellungnahme bei der Regierung von Mittelfranken abzugeben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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3. / PL/4/3/24. Städtische Sondertarife im ÖPNV - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2022 - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.05.2023 und 11.03.2024 - Antrag von Herrn Johannes Büttner vom 15.03.2024 - Antrag der UBV vom 20.01.2024 - Antrag der KI vom 15.03.2024 - Antrag der CSU-, SPD- und GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 18.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2024 ö Beschließend 3PL/4/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Innerhalb des Stadtgebiets Aschaffenburgs, entsprechend der Preisstufe 11 des VAB-Tarifblatts, bestehen Sondertarife für bestimmte Verkehrstage bzw. Personengruppen. Die jeweilige Differenz zum von der Regierung von Unterfranken genehmigten Tarif wird durch den städtischen Haushalt an die Stadtwerke bzw. auch die anderen Unternehmen der VAB ausgeglichen.

Es wird eine Übersicht aller Sondertarife, deren Zuschussbedarf und die Zukunft erstellt. Bei der ersten Beratung im Plenum am 4.12.2023 wurde zunächst die Fortführung aller bisherigen Angebote bis zum 01.07.2024 beschlossen. Eine erneute Beratung ist nun erforderlich, um etwaige Umstellung zum 1.7.2024 vornehmen zu können.

Weiter liegen der Verwaltung die o. g. Anträge zu einem Neubürgerticket, einem D-Ticket für Kulturpassinhaber und einem Kurzzeitticket vor.

Alle den Schülerverkehr betreffenden Tarife und Aspekte werden in einer gesonderten Beschlussvorlage behandelt. Hierunter fallen:

  • 12-€-Ticket für Auszubildende und Schüler, für die keine Schulwegkostenfreiheit besteht
  • Für Schüler, für die Schulkostenfreiheit besteht: Eigenfinanzierung des Differenzbetrags zwischen der Monatskarte Azubi und dem Deutschlandticket.
  • Für Schüler, für die keine Schulkostenfreiheit besteht: Ermäßigtes Deutschlandticket (29 €)

Die geschätzten Ausgleichbeträge für das Jahr 2024 berücksichtigen die Tariferhöhung zum 01.04.2024.


1        Kostenfreier ÖPNV an Samstagen
Die kostenfreie Nutzung des ÖPNV innerhalb Aschaffenburgs besteht seit dem 01.12.2018. Einst eingeführt, um eine Verlagerung der Verkehrsmittelwahl vom Pkw auf den ÖPNV zu begünstigen, zeigt sich im Nachhinein, dass es eher zu Kannibalisierungseffekten innerhalb des Umweltverbunds führte, d. h. vom zu Fuß gehen oder Fahrrad fahren zum ÖPNV. Der Ausgleichsbedarf bemisst sich nach dem durchschnittlichen Fahrgastaufkommen an einem Samstag pro Fahrgast auf 2,70 €, ab 2024 auf 3,10 €. Die Verwaltung schlägt vor, die kostenfreie ÖPNV-Nutzung ab 1.7.2024 aufzuheben. 

Ausgleichsbedarf 2023:        282.587,40 €
Ausgleichsbedarf 2024:        324.452,20 €         bei Fortführung des Bestands


2        Vergünstigte Tageskarte an Sonn- und Feiertagen 
Ab dem 01.01.2021 zahlen die Kunden an Sonn- und Feiertagen 1 € für die Tageskarte (statt 2,40 € für Kinder und 4,10 € für Erwachsene). Die Verwaltung schlägt vor, die Regelung an Sonn- und Feiertagen ab 1.7.2024 nicht fortzuführen.

Ausgleichsbedarf 2023:        78.306,70 €
Ausgleichsbedarf 2024:        86,000,00 €         bei Fortführung des Bestands


3        AufAchse-Ticket
Die im Jahr 2019 eingeführte Tageskarte mit Gültigkeit im gesamten VAB-Gebiet war zu Beginn nur für die Sommerferien gedacht. Danach wurde es in der zweiten Stufe auf die Wochenendtage, Feiertage und alle Schulferientage ausgedehnt. Die Nachfrage nach diesem Ticket, das für Kinder 3,50 € und für Erwachsene 5,00 € kostet, war so groß, dass ein finanzieller Ausgleich durch die Aufgabenträger nicht erforderlich wurde. In einer dritten Stufe ab dem Jahr 2022 gilt das Ticket auch an Werktagen ab 9:00 Uhr. Hierfür wurde für die Stadt Aschaffenburg ein Ausgleichsbedarf von ca. 23.000 € prognostiziert. Tatsächlich belief sich der Aufwand im Jahr 2022 auf rund die Hälfte der Kosten. Dies ist ein Indiz für die hohe und vor allem zusätzlich induzierte Fahrgastnachfrage. Das AufAchse-Ticket ist das ideale Ticket für Gelegenheitsfahrer und ein Erfolgsmodell der VAB, insbesondere in Bezug auf den relativ geringen finanziellen Ausgleichsbedarf. Das AufAchse-Ticket war bis zum 31.12.2023 befristet und wird ab 1.7.2024 unbefristet fortgesetzt.

Ausgleichsbedarf 2022:                11.831,63 €
Ausgleichsbedarf 2023 und 2024:        noch nicht abschätzbar, vor dem Hintergrund Deutschlandticket und anderer Tarifmaßnahmen: Ansatz 20.000 €


4        Park+Ride-Ticket
Gelegenheitsnutzer zahlen für das Parken und die anschließende Tageskarte 2,- € (statt 8,20 €). Jahreskunden zahlen 30 € (statt 40,80 €) pro Monat. Durch die Sperrung der Willigisbrücke zwischen Juni und Dezember fiel der Ausgleichbedarf 2022 geringer aus, was aber kaum ins Gewicht fällt. Im Mittel setzt sich die Nachfrage aus 6 Jahreskunden und weniger als 1 Gelegenheitskunden pro Tag zusammen. Die geringe Nachfrage legt nahe, das Angebot einzustellen und damit auch die Kosten für den Betrieb der Schrankenanlage einzusparen. Auf Grund des geringen Ausgleichsbedarfs und der grundsätzlich verkehrspolitisch positiven Ausrichtung soll das Angebot weiterhin bestehen bleiben.

Ausgleichsbedarf 2022:        4.011,60 €
Ausgleichsbedarf 2023:        4.270,80 €
Ausgleichsbedarf 2024:        4.600,00 €


5        Kulturpass
Der Kulturpass ermöglicht den Anspruchsberechtigten 50% Ermäßigung auf Monatskarten (24,90 € statt 49,80 €) und Tageskarten zum Tarif Kind zu erwerben (2,40 € statt 4,10 €). Sogenannte Sozialtickets gehören zu den freiwilligen Leistungen, die deutschlangweit höchst unterschiedlich ausgeprägt sind. Die beiden Nachbaraufgabenträger der VAB, die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, bieten kein Sozialticket an. Die Verwaltung schlägt vor, die Vergünstigung von Fahrscheinen im Kulturpass ab 01.07.2024 zu streichen.

Ausgleichsbedarf 2023:        110.703,20 €
Ausgleichsbedarf 2024:        119.000,00 €        bei Fortführung des Bestands


6        Übersicht des Ausgleichsaufwands
In der Übersicht in Bild 1 sind die Ausgleichsbeträge der Jahre 2022 bis 2024 dargestellt. Die Tariferhöhung zum 1.4.2024 wurde dabei berücksichtigt.

Bild 1: Übersicht der Ausgleichsbeträge 2022-2024


7        Einführung eines Neubürgertickets
Mit ihrem Antrag vom 05.08.2022 beantragte die CSU-Fraktion zusammen mit der Jungen Union ein Neubürgerticket für den ÖPNV. Ziel ist es, Neubürgern den Zugang zum ÖPNV möglichst leicht und erstmal kostenfrei zu ermöglichen. Derzeit werden Neubürger mit einem Willkommensschreiben des Oberbürgermeisters und dem Angebot einer kostenfreien Stadtführung bedacht.

Es werden 3 Varianten eines Neubürgertickets aufgezeigt und der mögliche maximale Ausgleichsbedarf ausgewiesen. Den Berechnungen liegt die Annahme zu Grunde, dass die Anzahl der Zuzüge von außerhalb des Stadtgebiets pro Jahr ca. 5.000 Personen beträgt (davon 15% Kinder unter 15 Jahren = 750). Die Stadt Würzburg, die bereits ein Neubürgerticket anbietet (s. Variante C), bestätigte auf Nachfrage, dass dieses Angebot nur geringfügig angenommen wird. Konkrete finanzielle Auswirkungen konnten nicht genannt werden. Daher der Hinweis, dass nachfolgende finanziellen Auswirkungen davon ausgehen, dass das Angebot zu 100% ausgeschöpft wird.

Variante A:        Gutschrift über die Ticket-App FAIRTIQ
Über die Ticket-App FAIRTIQ können Neubürgern ein virtuelles Guthaben geschenkt werden. Das Guthaben kann individuell und flexibel genutzt werden. Ein Guthaben von z. B. 20 € ermöglicht (geplanter Tarifstand 01.04.2024):
-        4 Tageskarten innerhalb Aschaffenburg (17,60 €)
-        1 Tageskarte VAB-weit (16,40 €)
-        4 Einzelfahrten mit einer Länge von 10 km (16,80 €)

Die Variante setzt die Installation der App voraus. Zurzeit ist es auch noch nicht möglich, mehr als zwei Personen per App mitfahren zu lassen. Daher ist diese Lösung für Familienzuzüge weniger geeignet. Weiter stellt sich Frage, ob jedem Neubürger oder lediglich jedem Haushalt ein Guthaben zur Verfügung gestellt werden soll. Ausgehend von jeder Person, die begünstigt werden soll, wird in dieser Variante ein max. jährlicher Ausgleich von ca. 100.000 € benötigt.
Für die Abwicklung dieses Angebots mit der Firma FAIRTIQ fallen zudem weitere Kosten an (Bereitstellung von Gutschein-Codes).

Variante B:        Tageskarte mit frei wählbarem Datum für das Stadtgebiet
Die Stadtwerke können Tagestickets ausgeben, die bei Inanspruchnahme durch den Nutzer mit dem Tagesdatum ergänzt werden. Das erfordert für den "Vertrieb" durch das Bürgeramt eine individuelle Zusammenstellung der Neubürgerbriefe, um die jeweilige Familiensituation zu berücksichtigen. Der max. jährliche Ausgleich beläuft sich damit auf 18.300 €.

Variante C:        Würzburger Modell
Dem Antrag der CSU liegt als Beispiel das Würzburger Modell bei. Hinzugezogene erhalten in Würzburg 5 (Solo-)Tageskarten und ein Wochenend-Familienticket.

Übertragen auf Aschaffenburg bedeutet dies die Ausgabe von Wochenkarten und ein Ausgleich von 5.000 x 17,40 € (geplanter Tarifstand 01.04.2024) = 87.000 €. Auch diese Variante erfordert für den "Vertrieb" durch das Bürgeramt eine individuelle Zusammenstellung der Neubürgerbriefe, um die jeweilige Familiensituation zu berücksichtigen. In Würzburg übernimmt die Stadt den Ausgleich. Über die Höhe konnte keine Aussage getroffen werden, lediglich, dass die Nachfrage eher gering ist.

Die Verwaltung spricht sich grundsätzlich gegen Modelle aus, die eine individuelle Zusammenstellung und damit zusätzliche Personalressourcen erfordern. Für neu Hinzugezogene, die den ÖPNV ausprobieren möchten, kann insbesondere auf das AufAchse-Ticket bei Fahrten innerhalb der VAB sowie auf Gruppenkarten und die günstigen Tageskarten für das Stadtgebiet verwiesen werden.


  1. Kurzzeitticket für 1 €
Die UBV hat mit Antrag vom 20.01.2024 ein Kurzzeitticket vorgeschlagen, das 2 Stunden gültig ist und den Fahrgast 1 € kostet. Sämtliche Einzelfahrschein-Verkäufe und auch teilweise die Tageskartenverkäufe verschieben sich zum neuen Angebot. Nachdem hier verschiedene Sortimentsbereiche (Einzelfahrten, Tageskarten, auch Kurzstrecke) und die entsprechenden Kinderfahrscheine betroffen sind, ist der Ausgleichsbedarf nicht genau berechenbar. Nachdem ca. 25.000 bis 30.000 Fahrscheine monatlich in der Preisstufe 11 durch die VAB-Unternehmen verkauft werden, ist mit einem jährlichen Subventionsvolumen von ca. 500.000 € zu rechnen. 

Nicht miteingerechnet sind mögliche Kannibalisierungseffekte auf den Zeitkartenbereich (Woche/Monat/Jahr), welche zu einer weiteren Erhöhung eines zu leistenden Ausgleichs führen. 

Fahrscheine mit einem zeitlich definierten Gültigkeitszeitraum erschweren die Kontrolle. Bei Einzelfahrten lässt sich dies durch die Festlegung auf eine Fahrtrichtung noch einigermaßen eingrenzen, bei der Freigabe für eine beliebige Nutzung sind entsprechende Überschreitungen des Gültigkeitszeitraumes bei der Nutzung absehbar. 

Die Verwaltung rät von der Einführung eines solchen Angebotes ab.

Anlagen
Antrag der CSU vom 05.08.2022, Einführung eines Neubürgertickets im ÖPNV
Antrag der GRÜNEN vom 17.05.2023, 29 Euro-D-Ticket für Kulturpassinhaber
Antrag der UBV vom 20.01.2024, Kurzzeitbusfahrkarte für 1 €

.Beschluss:

I. 
1.        Der Bericht der Verwaltung zu den städtischen Sondertarifen im ÖPNV wird zur Kenntnis genommen.
2.        Der Aufhebung des kostenfreien ÖPNV-Angebots an Samstagen ab 01.07.2024 wird zugestimmt.
3.        Der Aufhebung des vergünstigten ÖPNV-Angebots an Sonn- und Feiertagen ab 01.07.2024 wird zugestimmt. 
4.        Der unbefristeten Fortführung des AufAchse-Tickets wird zugestimmt.
5.        Der Beibehaltung des Park+Ride-Tickets (Tages- und Jahreskarte) wird zugestimmt.
6.        Der Aufhebung des Angebots vergünstigter ÖPNV-Tages- und -Monatskarten für Kultur-passinhaber ab 01.07.2024 wird zugestimmt.
7.        Der Einführung eines Neubürgertickets wird nicht zugestimmt.
8.        Der Einführung eines Kurzzeittickets wird nicht zugestimmt.

Dem nachfolgenden Änderungsantrag der CSU-, SPD- und GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 18.03.2024 wird zugestimmt:
„Die bestehenden städtischen Sondertarife im ÖPNV werden vorerst bis zum 31.12.2024 fortgeführt und vor einer erneuten Beschlussfassung die Haushaltsentwicklung abgewartet.“

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 3

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4. / PL/4/4/24. Satzung zur Änderung der Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2024 ö Beschließend 4PL/4/4/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadthallensenat hatte in seiner Sitzung am 28.07.2022 einer Gebührenanpassung für den Wochenmarkt und die Jahrmärkte zugestimmt.
Wochenmarkt
Nettopreis,alt 
 Nettopreis, neu
1.
Jahresgebühr, je Frontmeter
148,00
163,00
2.
Tagesgebühr, je Frontmeter (z.B. Saisonstände)
5,00
5,50

Jahrmarkt (Andreas-, Frühlings-, Matthiasmarkt)
Nettopreis, alt
Nettopreis, neu
1.
Gebühr je Jahrmarkt, je Frontmeter
19,00
21,00
2.
Gebühr bei Zulassung im Voraus für alle drei Jahrmärkte, je Jahrmarkt, je Frontmeter
15,00
16,50

Der Satzungstext wurde nach der Beschlussfassung noch nicht angepasst.
Dies wird nun nachgeholt. Auf den beiliegenden Satzungstext wird Bezug genommen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt der Satzung zur Änderung der Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Marktgebührensatzung) (Anlage 2) zu.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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5. / PL/4/5/24. Anpassung der Geschäftsordnung des Stadtrates aufgrund der Handlungsempfehlungen der KGSt in der Organisationsanalyse; hier: Zuständigkeit in Personalangelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2024 ö Beschließend 5PL/4/5/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die KGSt hat im Rahmen der Organisationsanalyse empfohlen, den Stellenbesetzungsprozess effizienter zu gestalten. Positiv hervorzuheben ist, dass es bereits einen internen Workflow zur Sichtung eingegangener Bewerbungen gibt. Die Regelungsanordnung für die Zuständigkeiten sollte kritisch hinterfragt werden, da sie zu vermeidbaren Verzögerungen im Prozessablauf führt. Gemäß Art. 43 Absatz 1 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern kann der Gemeinderat in kreisfreien Städten die Befugnisse nach Satz 1 für Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 14 und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zur Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst oder mit einem entsprechenden Entgelt dem Oberbürgermeister übertragen. Für die KGSt ist nicht ersichtlich, warum in der Vergangenheit festgelegt wurde, die Befugnisübertragung inmitten der dritten Qualifikationsebene enden zu lassen.

Die Größenordnung der Stadt Aschaffenburg legt nahe, den gesetzlichen Rahmen zwar nicht vollumfänglich auszunutzen, aber über die bisherige Beschränkung bis zur Besoldungsgruppe A 10 hinauszugehen.

Das Amt der Besoldungsgruppe A 13 kann je nach Ausbildung / Studium der 3. oder auch der 4. Qualifikationsebene angehören. Auf diesen Grundlagen wird empfohlen, auch die Entscheidungen über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamtinnen und Beamten der 3. Qualifikationsebene bis zur Besoldungsgruppe A 12 und die Entscheidungen über die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der vergleichbaren Beschäftigten dem Oberbürgermeister zu übertragen.

(vgl. KGSt-Handlungsempfehlung HE017 im Bericht der KGSt für Referat 3, vorgestellt in der Sitzung des Digital- und Organisationssenates am 10.05.2023).

Zusätzlich wird auf die beigefügte Synopse verwiesen.

.Beschluss:

I. Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg in der Fassung vom 06.12.2021 wird wie folgt geändert:
  1. In § 7 Absatz 2 Nr. 1 Satz 4 wird die Zahl „11“ durch die Zahl „13“ ersetzt.
  2. In § 10 Abs. 4 Satz 2 wird die Zahl „10“ durch die Zahl „12“ ersetzt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich angenommen

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6. / PL/4/6/24. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 18.03.2024 ö Beschließend 6PL/4/6/24
Datenstand vom 23.04.2024 10:08 Uhr