Datum: 22.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg Hohlraumverfüllung Bau- und Finanzierungsbeschluss
2 Schlossufer Sanierung der historischen Stützmauer Suicardusstraße Süd Bau- und Finanzierungsbeschluss

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1. Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg Hohlraumverfüllung Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.04.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss, die Hohlraumverfüllung fortlaufend zur Sanierung des Entwässerungssystems Schlossberg mit Gesamtkosten in Höhe von 588.287,93 € brutto zu realisieren.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Verfahrensschritte einzuleiten, um die Hohlraumverfüllung baulich umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

    1. Sachstand und Anlass

Der Planungs- und Verkehrssenat hat am 05.12.2024 die Verwaltung beauftragt, den Hohlraum am Hang zwischen Schlossberg und Schlossgarten zu erkunden und die erforderlichen Planungsleitungen zu beauftragen. Zwischenzeitlich wurde die Ausführungsplanung vom Ingenieurbüro erarbeitet und die Kosten fortgeschrieben.


    1. Projektbeschreibung

2.1. Allgemeine Beschreibung der Leistung

Die Stadt Aschaffenburg plant nördlich des Schlosses Johannisburg die Sanierung bzw. Errichtung des Entwässerungssystems „Schlossberg“. Das System soll aus mehreren Schachtbauwerken und einem Regenüberlauf (kurz RÜ) sowie Leitungen im Kreis- und Rechteckquerschnitt bestehen. Die Leitungsstränge mit Kreisquerschnitt sollen dabei planmäßig im Rohrvortrieb erstellt werden. Bei den dafür erforderlichen vorlaufenden Kampfmittelsondierungen wurde am 06.06.2023 in einem Bereich der Bestandsböschung am unteren Schlossberg, in dem auch die spätere Kanaltrasse verlaufen soll, ein Hohlraum im Baugrund angebohrt. In der Folge kam es zu einem Verbruch, dessen genaue Ausmaße von der GOK aus nicht exakt bestimmt werden können. Weiter ist nicht bekannt, woher der unterirdische Hohlraum ursprünglich stammt.

In der Folge wurde versucht, die Tiefe und die räumliche Ausdehnung des Hohlraums durch händische Messungen, Georadarerkundungen und eine Kamerabefahrung zu bestimmen. Eine eindeutige Messung der Tiefe und der räumlichen Ausdehnung war durch die bisher getroffenen Maßnahmen nicht möglich. Die Ergebnisse der Georadarerkundung lassen aber die Vermutung
zu, dass es sich um eine unterirdisch verfüllte Struktur mit dazwischenliegenden Mauern handelt, z. B. einen ehemaligen Keller. Dies würde sich mit den Ergebnissen der historischen Recherche decken, wonach der Hohlraum im Bereich eines ehemaligen unterkellerten Gebäudes am Karlsberg Nr. 1 liegen könnte.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind die tatsächliche Tiefe und die räumliche Ausdehnung des Hohlraums nicht endgültig bekannt. Weiter kann nicht ausgeschlossen werden, dass in der näheren Umgebung noch weitere nicht bzw. nicht vollständig verfüllte Hohlräume bestehen. Auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Informationen besteht die Möglichkeit, dass der Hohlraum direkt in bzw. im Einzugsbereich der Kanaltrasse liegt, die nach aktueller Planung im maschinellen Rohrvortrieb unter Druckluftstützung erstellt werden soll. Für die weitere Planung des Bauvorhabens muss daher sichergestellt werden, dass die Erstellung des Kanals schadlos erfolgen kann. Im Baugrund bzw. in den Auffüllungsmaterialien wurden teilweise bodenfremde Bestandteile wie Metall, Holz, Mauerwerk und Asphalt festgestellt.

In Bezug auf den derzeit geplanten maschinellen Vortrieb muss durch das weitere Vorgehen insbesondere das Risiko eines plötzlichen Stützdruckabfalls beim Antreffen eines Hohlraums, das Risiko eines Ausbläsers sowie einen möglichen Stillstand infolge eines Hindernisses in der Auffüllung reduziert werden. Da die Herstellung des Kanals im maschinellen Rohrvortrieb erfolgen soll ist vorgesehen, die Baugrube nach dem vollständigen Freilegen des Hohlraums sowie dem zurückzubauenden Auffüllmaterial in der Vortriebsachse lagenweise und mit einem für den sicheren Vortrieb geeigneten Material zu verfüllen. Es besteht das Risiko, dass bei einer Befahrung des Bereichs eventuell vorhandene weitere Hohlräume einbrechen könnten. Diese müssten dann ebenfalls freigelegt und verfüllt werden.

Die Freilegung erfolgt in enger Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Diese legt im Zuge der Baumaßnahme vor Ort fest, wie genau mit möglicherweise historischen Bauteilen umzugehen ist. Gegebenenfalls ist eine einfache Vermessung im Zuge des Aushubs ausreichend, eventuell ist aber auch eine archäologische Begutachtung erforderlich. Ein langsames, schrittweises Arbeiten einschließlich erforderlicher Stillstände ist im Leistungsverzeichnis bereits berücksichtigt.

2.2.Auszuführende Leistungen

Zu Beginn der Baumaßnahme wird die vorhandene Wasserleitung DN 250 Guss umverlegt. Hierfür werden zwei Kopflöcher für die Umbindung erstellt und parallel zur späteren Baugrube eine neue Wasserleitung PE DA 160 im herzustellenden Graben verlegt. Der Rohrleitungsbau ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und wird durch die Aschaffenburger Versorgungs-
GmbH (AVG) ausgeführt. Vor Baubeginn wird im Auftrag der Stadt Aschaffenburg eine externe Beweissicherung an und in Gebäuden durchgeführt.

Es ist vorgesehen, die Baugrube nach dem vollständigen Freilegen des Hohlraums lagenweise und mit einem für den späteren Vortrieb geeigneten Material zu verfüllen. Die Oberfläche wird abschließend mit Mutterboden angedeckt und mit einer Kräuter-/ Rasenmischung angesät. 

Im Wesentlichen handelt es sich um:
ca. 200 m² Baggermatratzen/Stahlplatten als Druckverteilung liefern, vorhalten und zurückbauen
ca. 110 m Bauzaun aufstellen, vorhalten und zurückbauen
ca. 75 m³ Oberboden aufnehmen, lagern und wieder andecken
ca. 45 m³ Frostschutzmaterial für Baustraße einbauen, vorhalten und zurückbauen
ca. 700 m³ Boden als Voraushub in geböschter Bauweise bis t = 3,50 m lösen, laden und entsorgen
ca. 230 m² Böschungssicherung mit Baufolie 0,2 mm
ca. 555 m³ Boden im verbauten Graben bis t = 4,50 m lösen, laden und entsorgen
ca. 555 m³ Zulage für Auffüllungen / Anschüttungsgemischen
ca. 60 m³ Boden im verbauten Graben bis t = 2,00 m lösen, laden und entsorgen, Neubau Wasserleitung
ca. 280 m² Grabenverbau als Doppelgleitschienenverbau
ca. 175 m² Grabenverbau, Normverbau für die Wasserleitung
ca. 555 m³ Bodenersatz liefern und im verbauten Graben einbauen
ca. 700 m³ Bodenersatz liefern und in offener Bauweise einbauen


    1. Kosten

Die Kosten im Rahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses betragen:


Vorvertragliche Kostenschätzung
Bepreistes LV
Baukosten
715.000 €
420.205,66 €
20 % Baunebenkosten
143.000 €
84.041,13 €
40% Sicherheitsaufschlag (vorvertragliche Kosten)
286.000 €

10% Sicherheitsaufschlag (bepreistes LV)

42.020,57 €
10% Massenrisiko (bepreistes LV)

42.020,57 €
Gesamtkosten
1.144.000,00
588.287,93 €

Die Kosten (brutto) sind nach derzeitigem Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von den Kosten des bepreisten Leistungsverzeichnisses abweichen können.
Zum Zeitpunkt der vorvertraglichen Kostenschätzung waren keine ausreichenden Kalkulationsgrundlagen vorhanden. Diese wurden erst mit weitergehenden Baugrunderkundungen und der historischen Recherche geschaffen. Um den Zeitplan nicht zusätzlich zu gefährden, wurden Worst-Case-Kosten angenommen. Im Zuge der Planungsphasen und Erstellung des LV‘s konnten die Kosten genauer definiert und Einsparungen erzielt werden.   


    1. Finanzierung

Für das Projekt „RÜ Am Schlossberg – Hohlraumverfüllung“ stehen im Haushalt 2024 auf der Haushaltsstelle 1.7076.9535 insgesamt 1.200.000 Euro bereit. 


    1. Weiteres Vorgehen

Eine Vergabe der Bauleistungen ist im Juli 2024 geplant. Die Bauausführung soll im August beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

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2. Schlossufer Sanierung der historischen Stützmauer Suicardusstraße Süd Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.04.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss über das Städtebauförderprojekt „Sozialer Zusammenhalt, Sanierungsgebiet Innenstadt, Abschn. 8, BA 4, Teil 1 Sanierung der historischen Stützmauer Süd“ mit Kosten in Höhe von 2.476.668,10 € brutto.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Leistungen auszuschreiben.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

  1. Sachstand

Das Plenum hat in seiner Sitzung vom 02.05.2022 der Entwurfsplanung für die Sanierung der Stützmauer entlang der Suicardusstraße und dem Oberen Hofweg zugestimmt.


  1. Projektbeschreibung

Änderungen in der Planung nach dem Plenumsbeschluss am 02.05.2022 (Vorstellung der Entwurfsplanung):


Änderungen der Förderabschnitte:
Die Förderabschnitte wurden in der Zuordnung Anfang 2022 modifiziert. Der Förderabschnitt „Nationale Projekte“ beinhaltet die Teilprojekte Aufzugsanlage, oberer Kranichplatz, Suicardusstraße Nord und Sanierung der Stützmauern Nord entlang der Suicardusstraße, wie es in der vorlautenden Beschlussvorlage am 16.01.2023 zur Kenntnis genommen wurde. 

Das Projekt Stützmauer Suicardusstraße Süd ist dem Städtebauförderprojekt „Sozialer Zusammenhalt“ zugeordnet. 

Stützmauern Suicardusstraße Süd mit Kampfmitteluntersuchung:
Der Bereich der zu sanierenden Stützmauern im Förderprojekt „Sozialer Zusammenhalt“ schließt sich an den bereits fertiggestellten Abschnitt Stützmauer Suicardusstraße Nord an und verläuft bis zur Einmündung des Oberen Hofweges auf einer Länge von ca. 160 m. Die Höhe der Mauer am Anfang des Sanierungsabschnittes im Anschluss an die STM Nord beträgt ca. 5,5 m am Ende am Oberen Hofweg ca. 0,5 m.

Die historischen Stützmauern unterliegen sowohl dem Denkmalschutz als auch dem Umwelt- und Artenschutz. Die erforderlichen Maßnahmen werden mit dem Leistungsverzeichnis vergeben.

Schadensbild:
Im gesamten Mauerwerksbereich sind Erdablagerungen am Mauerkopf, offene Mörtelfugen, oberflächig verwitterte Steine und oberflächig größtenteils herausgebrochene Mörtelfugen vorzufinden.
In den ersten ca. 35 m des Abschnittes nördlich sind nur vereinzelt Steinausbrüche und lockere/lose Steine vorzufinden. Ca. 20 m südlich, ab Beginn des Abschnitts, ist vertikal über einen Großteil der Wand eine leichte Ausbauchung zu erkennen. In diesem Bereich sind verstärkt offene Mauerwerksfugen vorzufinden. Mit Beginn dieser Ausbauchung ist im Mauerkronenbereich verstärkt Bewuchs anzutreffen. Im Anschluss sind auf einer Länge von ca. 20 m verstärkt Ausbrüche und offene Mauerwerksfugen bzw. ausgewaschener Fugenmörtel zu erkennen. 80 m südlich vom Beginn des Abschnitts ist eine vertikal durchgehende offene Stoßfuge des Mauerwerks vorzufinden. Nach ca. 12 m ist eine weitere offene Stoßfuge über die gesamte Mauerwerkshöhe zu erkennen. Im Bereich des stirnseitigen Versatzes der Mauer sind mehrfach lockere/lose Steine, Ausbrüche und offene Mauerwerksfugen anzutreffen. Der Versatz befindet sich ca. 100 m südlich vom Beginn des Abschnittes. Im weiteren Verlauf auf einer Strecke von ca. 42 m nimmt die Mauerwerkshöhe von ca. 4,36 m auf 1,00 m ab und wird durch eine Treppe unterbrochen. In den ersten 20 m dieses Verlaufs sind vereinzelt Steinausbrüche im oberen Drittel vorzufinden. Ca. 1 m nördlich der Treppe ist die Stützwand ausgebaucht und weist im unteren Bereich einen vereinzelten Steinausbruch auf. Südlich an der Treppe läuft die Stützwand auf einer Strecke von 15 m aus. In diesem Bereich sind nur vereinzelt Steinausbrüche vorzufinden. Ca. 10 m südlich vom Stützwandende sind Steine aus dem Mauerkronenbereich herausgedrückt.

Als Schadensursache kommt ein zu hoher Erddruck, der Wasserdruck aufgrund fehlender Entwässerung und der Wurzeldruck des Bewuchses in Frage. Der Druck lässt den Verbund zwischen Mauerwerkssteinen und Mörtel versagen bzw. ist verantwortlich für eine Rissbildung und demzufolge das Herauslösen des Mörtels.

Was wird gemacht?
Mit den Erfahrungen aus der Sanierung der Stützmauersanierung Nord wurde inzwischen vom Ingenieurbüro Grassl, Stuttgart, eine entsprechend angepasste Leistungsbeschreibung erstellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Arbeiten beschrieben (gekürzt aus Baubeschreibung übernommen).

Arbeits-/Schutzgerüste in den jeweiligen Sanierungsabschnitten aufstellen.
Fugenmaterial per Hand ausräumen und anschließendes Punktstrahldüsen der Fugenflanken mittels Nasssandstrahlens. Einsetzen von fehlenden Steinen. Rollschicht der Mauerkrone, wenn vorhanden, wiederherstellen.
Fugen mit Trasskalkmörtel im maschinellen Trockenspritzverfahren verfugen. 
Reinigung der Mauer durch Wasser mit Kupferschlacke oder feinem Sand.
Entfernen von Mauerwerkssteinen, um Bohrungen für Bodenvernagelung herzustellen. 
Herstellen der Kernbohrungen durch das Mauerwerk mit Dokumentation der vorhandenen Wandstärke. 
Kampfmittelsondierung und ggf. Kampfmittelräumung.
Einbau und Verpressung der Bodennägel. Herstellung des Mörtelbettes. 
Bearbeiten der entnommenen Mauerwerkssteine. Einsetzen und vermörteln der Steine, um Ankerköpfe zu überdecken. 
Steine entfernen und Drainagerohre für die Entwässerung einbauen, Herstellung von Naturhöhlen für Fledermäuse und Brutvögel.
Hinter dem Mauerkopf muss teilweise die Mauer freigelegt und aufgemauert werden. Nach der Sanierung ist die Mauer bündig bis OK Mauerkopf wieder zu hinterfüllen. 
Fugen zur denkmalgerechten Mauerwerksansicht vollflächig im maschinellen Trockenspritzverfahren verfugen. Entfernen des überschüssigen Mörtels und Reinigung der Wandfläche durch Sandstrahlen.


3. Kosten

Die ermittelten Baukosten auf Basis des bepreisten Leistungsverzeichnisses betragen:


Baukosten
Brutto
Baunebenkosten (20%)
Sicherheit (10%)
Gesamtkosten
STM Sanierung
1.905.129,31 €
381.025,86 €
190.512,93 €
2.476.668,10 €


Die Kosten sind nach derzeitigem Preis-  und Verfahrensstand ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten abweichen können.


4. Finanzierung

Die erforderlichen Mittel für die aktuellen Leistungspakete sind im Haushalt 2024 unter der Haushaltsstelle 1.6157.9514 (Ansatz: 1,2 Mio EUR, Verpflichtungsermächtigung für 2025: 1,0 Mio EUR) und in der mittelfristigen Haushaltsplanung enthalten. 


  1. Weiteres Vorgehen

Nach dem Bau- und Finanzierungsbeschluss erfolgt umgehend die europaweite Vergabe der Bauleistungen des Teilförderabschnitts „Sozialer Zusammenhalt“ für die Stützmauer Suicardusstraße Süd.

Der Beginn der Bauausführungen soll im September 2024 erfolgen. Die Fertigstellung ist für Mai 2025 geplant

Datenstand vom 22.04.2024 13:16 Uhr