Datum: 23.04.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1 Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße und Neubau Haltepunkt Aschaffenburg-Ost Vorstellung der Entwurfsplanung
2 Bericht über die Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf den ganzen Tag in der Obernauer Straße
3 Regionale Radverkehrsverbindungen AB-West
4 Gestaltung und Markierung von Fahrradstraßen
5 Unterführung Goldbacher Straße (City-Galerie) Umgestaltung Förderprogramm Innenstädte beleben
6 Deutschlandticket; Allgemeine Vorschrift 2024

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1. Erneuerung Eisenbahnüberführungen Goldbacher Straße und Neubau Haltepunkt Aschaffenburg-Ost Vorstellung der Entwurfsplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.04.2024 ö Beschließend 1

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die vorgestellte Entwurfsplanung zur Erneuerung der Eisenbahnüberführungen in der Goldbacher Straße, zum Umbau der Kreuzung Goldbacher Straße – Elsässer Straße – Bayernstraße und für den Neubau des Haltepunktes Aschaffenburg-Ost zur Kenntnis.
  2. Der Entwurfsplanung wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Prüfbemerkungen und planerischen Anpassungen der Verwaltung im weiteren Planungsverlauf berücksichtigt werden.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, an der Fortführung der Planung durch die DB mitzuwirken und den Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung mit der DB und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg dem Stadtrat zur Zustimmung vorzulegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Sachstand und Anlass

Die beiden Bahnbrücken Goldbacher Straße (Goldbacher Viadukt) müssen komplett neu gebaut werden. Die Deutsche Bahn AG hatte erstmals 2014 der Stadt Aschaffenburg Mitteilung gemacht, dass die rund 100 Jahre alten Brücken nicht mehr sanierungsfähig sind. Ende 2018 hat DB Netz das Projekt konkretisiert und einen Zeitplan für die Projektrealisierung vorgelegt. Am 02.04.2019 wurde das Projekt im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt und dieser hat dem Abschluss der Planungsvereinbarungen zugestimmt. Diese sieht vor, dass im Zeitraum 2020 bis 2021 die Planung durchgeführt wird. Nach Durchführung eines VgV-Verfahrens hat die DB Netz AG den Auftrag zur Erstellung der Planungsleistungen über alle Leistungsphasen an die Vössing Ingenieurgesellschaft mbH im November 2020 erteilt. Die Vorplanung für das Gesamtprojekt wurde am 18.01.2022 im PVS vorgestellt und beschlossen.
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten für die zum Bau erforderlichen Sperrpausen sowie die vorgeschriebenen Verfahrensdauern für das Planfeststellungsverfahren wurde die Erstellung der Genehmigungsplanung für den neuen Haltepunkt Aschaffenburg-Ost vorgezogen. Die Planfeststellungsunterlagen für den Neubau Haltepunkt Aschaffenburg-Ost und die Erneuerung Eisenbahnüberführung Strecke 5200 km 88,104 wurden am 01.02.2023 von der Vorhabenträgerin beim Eisenbahnbundesamt Außenstelle Nürnberg (EBA) eingereicht. Am 21.03.2023 wurde die Genehmigungsplanung im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit Schreiben vom 06.10.2023 hat das EBA das Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Haltepunktes eingeleitet und mit Schreiben vom 20.11.2023 (Beschluss PVS vom 05.12.2023) hat die Stadt als Träger öffentlicher Belange (TöB) umfangreich Stellung genommen.
Kein Bestandteil dieses Planfeststellungverfahrens sind die Maßnahmen zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung Strecke 5228, km 1,717, sowie sämtliche Straßen- und Entwässerungs-maßnahmen. Diese werden verfahrensfrei in Einzelgenehmigungen der TÖB behandelt.

Mittlerweile wurde die Entwurfsplanung von Vössing Ingenieure für die Erneuerung der EÜs und die Knotenpunktsumbauten fertiggestellt und im Februar 2024 zur Prüfung vorgelegt.


2. Projektbeschreibung

Durch den Brückenneubau sind auch die Belange des Bundes als Straßenbaulastträger für die B26 (Straße und Radwege), vertreten durch das Staatliche Bauamt und der Stadt Aschaffenburg (Gehwege) berührt. Staatliches Bauamt und Stadt haben daher als Verlangen gegenüber der DB Netz AG eingebracht, dass die erforderliche Fahrbahnbreite 6,50 m und die lichte Höhe 4,50 m beträgt. Geh- und Radwege werden gegenüber dem heutigen Bestand verbreitert und sind baulich getrennt vom Kfz-Verkehr. Die Breite des Gehwegs beträgt 2,0 m, der Radweg 1,6 m zzgl. 0,5 m Sicherheitstrennstreifen. Hieraus ergibt sich eine Aufweitung der Brückenbauwerke gegenüber Bestand von 2,60 m. 
Der neue Schienenhaltepunkt Aschaffenburg-Ost, der im Rahmen der sogenannten Stationsoffensive durch den Freistaat bestellt wurde, wird mittig im Bereich der südlichen Brücke eingeordnet. 
Durch die notwendige Absenkung der Fahrbahn muss der Knoten Goldbacher Straße/Elsässer Straße/Bayernstraße angepasst werden. Er wird zu einer lichtsignalgeregelten Kreuzung umgebaut. 
Zur Anbindung des Haltepunktes an den ÖPNV werden 3 einseitige Bushaltestellen barrierefrei hergestellt und an die Kreuzung herangerückt. 
Die aktuelle Entwurfsplanung wird anhand der als Anlage beigefügten Präsentation vorgestellt. 

Prüfbemerkungen der Verwaltung, die in der weiteren Planung zu berücksichtigen sind:
Knoten Auhofstraße / Goldbacher Straße 
  • Schutzstreifen 1,75m breit (auch von Viadukt zu Goldbacher stadtauswärts)
  • Furt aus Auhofstraße zurücksetzen, Absenkung auf 0 wg. spitzem Winkel
  • Radverkehr aus Weichertstraße mit roter Radfurt auf Geh/Radweg führen
    (Benutzungspflicht Vz. 240)
  • An Beginn Brückenbauwerk Benutzungspflicht Vz. 241 
  • Aufgeweiteten Radaufstellstreifen markieren (roter ARAS)
  • Schutzstreifen 1,5m breit Ri. Goldbacher Straße stadtauswärts

Einmündung zwischen den Brücken 
  • Markierungs- und Beschilderungsplan hinsichtlich vorgeschriebener Fahrtrichtungen mit zuständigen Behörden prüfen
  • Radfahrerfurt rot einfärben
  • Hohe Bordsteine gegen Parken

Bushaltestelle Hsnr. 72 
  • Lage problematisch wg. privaten Parkständen vor 68-72
  • Buskap, Gehweg verbreitern, Wartehäuschen prüfen

Knoten Goldbacher / Bayern / Elsässer Straße
  • 3 x Rote ARAS markieren
  • Aus Elsässer Straße zwischen Bushaltestelle und Haltlinie Schutzstreifen 1,5 m breit, rot einfärben
  • Elsässer Straße 11,73 m Querschnitt (gerne auf 11,8 m). 2 x reine Gehwege 2,3 bzw. 2,5m breit. 3,25m Fahrstreifen stadtauswärts, 2,25m Fahrstreifen + 1,5m Schutzstreifen stadteinwärts
  • Aus Elsässer Straße kein Bypass für Radfahrer in Goldbacher Viadukt wg. Konflikten mit Fußverkehr. Dafür Grünpfeil für den Radverkehr (Vz. 721).
  • Bordsteinabsenkung auf 0 wg. spitzem Winkel.
  • Aus Viadukt aus Radfahrstreifen heraus
  • In Goldbacher Straße sind breite Radfahrstreifen in beide Richtungen möglich

Bike+Ride-Anlagen 
  • Standorte anpassen, Ziel 60 überdachte Stellplätze
  • Doppelstockparker wie an anderen Schienenhaltepunkten
  • Radboxen prüfen an Goldbacher Straße 

Bushaltestellen
  • Taktile Elemente fehlen an allen Bushaltestellen und Furten

Erläuterungsbericht Aufbau Gehweg
  • Pflasterbelag anstatt Asphalt

Bauphasenplanung/Bauzeitenplanung
  • Aus den Bauphasenplänen (Unterlage 7.10) und Bauzeitenplänen (Unterlage 11) geht teilweise hervor, dass die Fußwegbeziehung im Bereich der EÜ’s für mehrere Monate gesperrt werden soll. Die Bauablaufplanung ist derart zu ändern, dass die Fußwegverbindung grundsätzlich immer bestehen bleibt und nur für kurze Zeiträume, die auf das unumgängliche Maß (1-2 Wochen) reduziert sind, voll gesperrt werden kann, da es sonst in Aschaffenburg keine zumutbare Alternative für die Querung der Bahnstrecke gibt.


3. Angaben zu den Kosten
Gemäß Kostenberechnung im Zuge der Entwurfsplanung belaufen sich die Kosten für die Gesamtmaßnahme auf:

Baukosten netto
(Mio €)
BNK 20%
(Mio €)
Sicherheit 20%
(Mio €)
Gesamtkosten brutto (Mio €)
Brücken- und Straßenbau
47,33
9,47
9,47
78,85
Haltepunkt AB-Ost
6,33
1,27
1,27
10,56
Gesamtkosten



89,41

Die Kosten für den neuen Haltepunkt Aschaffenburg-Ost werden komplett von der DB getragen.
Die Kosten für die Straßen- und Brückenbauarbeiten im Zuge der Erneuerung der beiden Eisenbahnüberführungen werden zwischen den Baulastträgern Schiene und Straße je zur Hälfte getragen. Der Anteil des Straßenbaulastträgers wird nochmals zwischen staatlichen Bauamt Aschaffenburg und Stadt Aschaffenburg aufgeteilt. Gemäß den beiden Planungsvereinbarungen trägt die Stadt einen Kostenanteil von 17,69% der dem Baulastträger Straße zuzuordnenden Kostenhälfte.
Der Kostenanteil der Stadt Aschaffenburg beträgt demzufolge:
78,85 Mio € x 50% x 17,69% = 6,98 Mio €

Hinzu kommen noch die nicht kreuzungsbedingten Maßnahmen und Umfeldmaßnahmen für den neuen Haltepunkt, die komplett von der Stadt zu tragen sind (Bushaltestellen, Fahrradabstell-anlagen, Kreuzungsänderung).
Diese belaufen sich auf ca.       0,55 Mio €

Die Gesamtkosten betragen demnach für die Stadt 7,53 Mio €.
Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Diese Kosten sind gemäß Index –und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.


4. Finanzierung
Im Haushalt 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung sind derzeit noch keine Mittel eingestellt. Im Nachtragshaushalt 2024 bzw. im Haushalt 2025 sind entsprechende Planungsmittel für die Haushaltsjahre 2024/2025 und entsprechende Baumittel ab dem Haushaltsjahr 2026 einzustellen.


5. Weiteres Vorgehen
Der Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den neuen Haltepunkt Aschaffenburg-Ost ist für Mitte 2024 geplant. 

Derzeit wird der RE-Entwurf für das Staatliche Bauamt aufgestellt. Ebenso ist der Entwurf einer Kreuzungsvereinbarung in Arbeit, in der die exakte Kostenverteilung und Durchführung der Maßnahme geregelt wird. Die Kreuzungsvereinbarung soll bis Mitte 2024 abgeschlossen sein und wird voraussichtlich im Juni 2024 dem Stadtrat zur Zustimmung und zur Fassung des Bau- und Finanzierungsbeschlusses vorgelegt.

Die eigentliche Baumaßnahme ist für die Jahre 2025 bis 2028 vorgesehen.


6. Angaben zur Klimarelevanz

Durch den Neubau des Schienenhaltepunktes, die Erweiterung der Bushaltestellen und die Anlage von Radwegen wird der ÖPNV und der Radverkehr gefördert, was zur Verbesserung des Klimas beiträgt.
Ebenso werden durch die Erhöhung der Durchfahrtshöhe auf das Regelmaß in geringem Umfang Umwegfahrten von Lkws vermieden.

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2. Bericht über die Ausweitung der Tempo-30-Regelung auf den ganzen Tag in der Obernauer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.04.2024 ö Beschließend 2

.Beschlussvorschlag

I. Der Bericht der Verwaltung über die Ausweitung der Tempo-30-Regelung in der Obernauer Straße auf den ganzen Tag wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Eine größere Anzahl von Anwohnern der Obernauer Kolonie sowie der Obernauer Straße haben sich mit der Bitte an die Stadtverwaltung gewandt, zu prüfen, ob die ganztägige Einrichtung von Tempo 30 in der Obernauer Straße zwischen dem Ring und der Straße Am Floßhafen möglich ist. Derzeit gilt hier tagsüber Tempo 50. In den Abendstunden zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr gilt in der Obernauer Straße eine Begrenzung auf Tempo 30.

Bereits in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 20.06.2023 hatte sich der Stadtrat mit diesem Thema befasst. Dies geschah aufgrund eines Antrags von Herrn Stadtrat Zahn von der Kommunalen Initiative und Herrn Wüst vom CSU Ortsverband Aschaffenburg-Süd. Der Antrag wurde damals mit der Begründung abgelehnt, dass durch die Begrenzung auch tagsüber auf Tempo 30 negative Auswirkungen auf den ÖPNV entstehen würden, die den Zielen eines attraktiven ÖPNV und der Busbeschleunigung entgegenstehen. Aufgrund der weiterhin bestehenden Wünsche, in der Obernauer Straße auch tagsüber die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen, wurde mit den Busbetrieben nochmals über dieses Thema gesprochen. Dabei konnten die bestehenden Bedenken bezüglich der Temporeduzierung ausgeräumt werden.

Die Verwaltung hat daraufhin erneut untersucht, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, um Tempo 30 in der Obernauer Straße rechtssicher anzuordnen. Eine Auswertung der Unfallzahlen ergab keine Auffälligkeiten, auch liegen keine besonderen Sicherheitserfordernisse vor (z. B. gibt es in diesem Streckenabschnitt keine Kindergärten, Schulen, Seniorenheime oder ähnlich schutzwürdige Einrichtungen).

Es wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, dass untersuchen sollte, ob sich die Lärmbelastung für die Anwohner durch die Einführung von Tempo 30 ganztags in der Obernauer Straße entscheidend verringern wird. Das Gutachten des Büros Wölfel Engineering GmbH & Co.KG vom 21.12.2023 kommt zu dem Ergebnis, dass sich entlang der Obernauer Straße eine Lärmminderung von gerundet 3 dB ergibt, falls die erlaubte Geschwindigkeit in diesem Bereich auch tagsüber auf 30 km/h reduziert wird. Dies stellt nach den geltenden Regularien eine wesentliche positive Änderung dar.

Neben den verbesserten Lärmwerten für die Anwohner bringt eine Reduzierung der Geschwindigkeit weitere Vorteile, wie die Erhöhung der Verkehrssicherheit oder die Reduzierung von ausgestoßenen Schadstoffen. Die Verwaltung wird daher zeitnah die Begrenzung auf Tempo 30 auch tagsüber in der Obernauer Straße zwischen dem Ring und der Straße Am Floßhafen umsetzen.

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3. Regionale Radverkehrsverbindungen AB-West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.04.2024 ö Beschließend 3

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Ausbau der regionalen Radverkehrsverbindungen für den Bereich Großostheim, Stockstadt, Aschaffenburg und Schönbusch wird zur Kenntnis genommen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Absichtserklärung mit den Projektbeteiligten abzuschließen, weitere Planungsschritte zu veranlassen sowie die Fördermöglichkeiten zu prüfen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Sachstand
Auf Initiative der Stadt Aschaffenburg gab es 2023 zwei Abstimmungsgespräche mit den Nachbargemeinden Stockstadt und Großostheim, um das regionale Radverkehrsnetz westlich von Aschaffenburg sinnvoll zu ergänzen. Zudem fand am 30.08.2023 auf Einladung des Präsidenten der bayerischen Schlösserverwaltung ein gemeinsamer Termin mit Beteiligung der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg sowie den Nachbarkommunen Großostheim und Stockstadt statt. Ein Ziel der Besprechung war die Initialisierung des Ausbaus der Radrouten rund um den Landschaftspark Schönbusch.

Die Stadtverwaltung Aschaffenburg hatte dafür eine Präsentation mit erforderlichen Maßnahmen rund um den Landschaftspark Schönbusch zusammengestellt, um die Radrouten westlich von Aschaffenburg und rund um den Landschaftspark Schönbusch attraktiver und alltagstauglich zu gestalten. Im Rahmen der gemeinsamen Gespräche wurden dann auf Wunsch der Schlösserverwaltung noch die Südumfahrung (= Radweg Schönbusch) sowie die Maßnahme zur Querung der Ortsumgehungsstraße in Großostheim ergänzt. Die Zusammenstellung der einzelnen Maßnahmen ist in der Präsentation in Anhang 1. 

Als Basis für die weitere Zusammenarbeit an den regionalen Radrouten soll eine gemeinsame Absichtserklärung von den politischen Gremien beschlossen und unter den Projektpartnern vereinbart werden. Dabei soll auch das Staatliche Bauamt als wichtiger Straßenbaulastträger stets informiert und inhaltlich beteiligt werden. Der Entwurf dieser Absichtserklärung ist in Anhang 2. 


Ausblick
Durch die gemeinsame Abstimmung ist der räumliche Zusammenhang der Maßnahmen gewährleistet. Nach Abschluss der Absichtserklärung soll zunächst die Förderfähigkeit der unterschiedlichen Maßnahmen mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt werden. Der regionale Ansatz und die hohe Wirksamkeit der Maßnahmen für den alltäglichen Pendelverkehr werden wichtig und möglicherweise entscheidend für die Bewilligung einer Förderung sein. 

Sobald ein Förderprogramm, mögliche Förderquoten sowie ein Umsetzungsjahr abgestimmt und die Planungen entsprechend ausgearbeitet sind, kann eine formale Antragstellung erfolgen. Dies sowie die Finanzierung und Umsetzung der Maßnahmen obliegt den jeweiligen Baulastträgern. Die Verwaltung wird den Stadtrat stets über wichtige Projektfortschritte informieren.


Klimawirkungsprüfung
Die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind grundsätzlich klimarelevant. Durch die Elektrifizierung des Radverkehrs und die Verbreitung von Pedelecs sind Entfernungen bis zu 10 km im regionalen alltäglichen Pendelverkehr problemlos zu bewältigen. Sofern gute und sichere regionale Radverkehrsverbindungen vorliegen, kann der Radverkehr als klimaneutrale Mobilitätsform in hohen Maße klimaschädliche Emissionen vermeiden.


Anhang 1: Präsentation Regionale Radverkehrsverbindungen AB-West

Anhang 2: Entwurf der Absichtserklärung Regionale Radverkehrsverbindungen AB-West

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4. Gestaltung und Markierung von Fahrradstraßen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.04.2024 ö Beschließend 4

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zur Gestaltung und Markierung von Fahrradstraßen wird zur Kenntnis genommen.
  2. Das Musterblatt zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Bayern wird zur Anwendung in Aschaffenburg beschlossen (Anlage 1).
  3. Die Brentanoachse soll entsprechend der vorliegenden Planung umgestaltet werden (Anlage 2).
  4. Die Glattbacher Straße soll entsprechend der vorliegenden Planung umgestaltet werden (Anlage 3 und 4).
    Die Radschnellverbindung Aschafftal in der Fahrradstraße Deschstr.  / Deutsche Straße soll entsprechend der vorliegenden Planung umgestaltet werden (Anlage 5). Eine Umsetzung wird jedoch vorerst zurückstellt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[ x ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Musterblatt zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Bayern

Seit September 2023 gibt es ein Musterblatt zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Bayern. Dieses wurde in Auftrag der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) erstellt, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedern erarbeitet und mit den zuständigen Staatsministerien abgestimmt. Die Anwendung des Musterblattes wird dementsprechend empfohlen. Inhaltlich ist es nahezu übereinstimmend mit den bereits bestehenden Empfehlungen aus Baden-Württemberg und Hessen.

Die bedeutsamen Gestaltungsmerkmale sind:
 
  • Durchgängige Erkennbarkeit im gesamten Verlauf durch eine Begleitlinie zum Fahrbahnrand bzw. als Sicherheitstrennstreifen zum Parken
  • Eine vorfahrtsberechtigte Führung mit Rotfärbung an den Einmündungen und mit Pfeil- und Bodenmarkierungen
  • Kfz-Verkehr ist nur in Ausnahmen zugelassen (Anlieger frei), Modalsperren zur Unterbindung von Durchgangsverkehr werden empfohlen.

Die Breite der Fahrgasse ist vom Ausbaustand und der Bedeutung der Radroute sowie dem Kfz-Aufkommen abhängig. Da eine Freigabe des Kfz-Verkehrs durch die bestehenden Anlieger praktisch immer notwendig ist, ergibt sich daraus die Mindestbreite der Fahrgasse von 3,50 m. Diese Breite gewährleistet im Begegnungsverkehr von Fahrrad und Pkw gerade noch ein sicheres Passieren. Ein Überholen in gleicher Fahrtrichtung ist bei dieser Breite durch den erforderlichen Mindestüberholabstand von 1,5 m nicht möglich oder erlaubt.

Die Verwaltung empfiehlt die Anwendung des Musterblattes in Aschaffenburg. Die Gestaltungsmerkmale bewirken eine deutliche Aufwertung und mehr Fahrkomfort durch die Vorfahrtsregelung, mehr Verkehrssicherheit durch die Markierungen und Mindestbreiten sowie eine optische Erkennbarkeit des Verlaufs der Radroute. Es sollen nur ausgewählte und bedeutsame Radhauptrouten 1. oder 2. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept zu Fahrradstraßen aufgewertet werden. In der städtischen Gesamtbetrachtung werden im Verhältnis zur Gesamtzahl nur sehr wenige Straßen umgestaltet und eine flächenhafte Anwendung ist nicht vorgesehen. Eine konsequente Anwendung der Mindestmaße ist deshalb angemessen und wichtig, um einen sicht- und spürbaren Unterschied zum normalen Straßennetz zu haben.

Das Musterblatt zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Bayern sowie die vorliegenden Planungen wurden bereits im Fahrradforum vorgestellt und dort zur Umsetzung empfohlen.


Brentanoachse
Die Brentanoachse wurde als erste längere Fahrradstraße in Aschaffenburg entlang einer Radhauptroute 1. Ordnung eingerichtet. Die Gestaltung war als Pilotprojekt wesentlich zurückhaltender und die Umsetzung geschah ohne eindeutige Vorlagen und Empfehlungen der bayerischen Ministerien. Insbesondere die Vorfahrtsregelung und die deutliche Erkennbarkeit der Trasse durch Markierung sind deshalb in der Brentanoachse noch nicht gegeben. Dementsprechend wird die Neugestaltung und Verlängerung der Fahrradstraße eine sehr hohe Wirkung haben und soll deshalb zeitnah umgesetzt werden.

Vorbildlich sind die bereits bestehenden „Modalsperren“ durch die Unterbrechung der Trasse für den Durchgangsverkehr von Kraftfahrzeugen (Poller an der Schweinheimer Straße, Grünbrücke Ringstraße, Geh- und Radwege am Rosensee). Im Rahmen der Umsetzung der Neugestaltung soll noch eine wichtige Modalsperre ergänzt werden, um die aus dem häufigen Kfz-Durchfahrten von Pendlern aus Obernau und Sulzbach durch die Lamprechtstraße auf den inneren Ring zu verhindern. Ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge unten am Main am Beginn der Achse (Kreisverkehr Lamprechtstraße / Obernauer Straße) sowie ein Einfahrtsverbot für Kraftfahrzeuge oben am Jukuz (Lamprechtstraße / Kirchhofweg / Nelseestraße) kann mit einfachen Mitteln ein Durchfahren der Fahrradachse mit Kraftfahrzeugen unterbinden und auch die Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner reduzieren. Eine Kfz-Zufahrt in den unteren Bereich der Lamprechtstraße ist dann allerdings nur noch über die Dunzerstraße möglich.

Im Bereich der oberen Lamprechtstraße und in der Brentanostraße bis zur Grünbrücke sind die Markierung der Begleitlinien und die Änderung der Vorfahrtsregelung die bedeutsamen Änderungen. Im Bereich der Maria-Ward-Schule wurde die Parkregelung bereits angepasst. Auf der Seite der Schule gibt es keine Parkstände mehr, weshalb nun auch dort eine Umsetzung der Fahrradstraße durchgeführt werden kann. Seit der dortigen Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr nutzen ohnehin fast alle Radfahrenden stadteinwärts diese Seite des Brentanoplatzes.

Bei der Querung der Spessartstraße soll die Fahrradstraße in der Mattstraße zukünftig bevorrechtigt werden. Die bestehende, aber als unklar empfundene „rechts vor links-Regelung“ wird dann zugunsten der Brentanoachse geändert. Die mittlerweile deutlich reduzierte Kfz-Belastung in der Spessartstraße ermöglicht dies und macht die Spessartstraße zudem noch unattraktiver für den unerwünschten Durchgangsverkehr. In den Kreuzungszufahrten werden im Vergleich zur heutige Parkpraxis einige Parkstände entfallen. Dies ist für die gegenseitigen Sichtverhältnisse und für die Einhaltung der Mindestbreite in der Fahrradstraße unverzichtbar.

Die Querrinnen der Entwässerung im Bereich des gemeinsamen Geh/Radwege am Rosensee bleiben zunächst bestehen. Ein Ausbau ist kostenaufwendig und insbesondere bergab bewirken die Querrinnen eine Geschwindigkeitsverringerung. Dies bedeutet eine Erhöhung der Verkehrssicherheit, weil zwischen den großen Wohngebäuden auch viele Fußgänger und vor allem kleine Kinder unterwegs sind. Auch wenn der Fahrkomfort für die Radfahrenden durch die Rinnen eingeschränkt wird, ist die Verkehrssicherheit der Fußgänger in der Abwägung höher einzuschätzen. 

An der Hockstraße und an der Rhönstraße soll die Brentanoachse zukünftig verlängert und vor allem bevorrechtigt werden. Auch hier soll die bestehende, von vielen als unklare empfundene „rechts vor links-Regelung“ geändert werden. Mit einer abknickenden Vorfahrtsregelung soll die Brentanoachse die Rhönstraße zukünftig queren. Die Kfz-Belastung der Rhönstraße ist zwar im Vergleich zu früher geringer geworden, aber Gewohnheiten und die Nähe zum großen Einzelhandelszentrum bewirken weiterhin einen hohen Anteil an Durchgangsverkehr. Dieser soll durch die neue Reglung gebremst und dadurch unattraktiver werden. Zusammen mit dem in den nächsten Jahren anstehenden Umbau der Einmündung am Sälzer Weg wird sich dann eine weitere Reduzierung der Kfz-Belastung in der Rhönstraße ergeben.

Im Zuge der jetzigen Umgestaltung soll die Brentanoachse auch durch die Rotwasserstraße bis an den Anschluss zur Gailbacher Straße verlängert werden. Denn hier sind die wesentlichen Zubringer bzw. weiterführenden Anschlüsse. In der Rotwasserstraße wird die bestehende beidseitige Parkregelung nicht beibehalten werden können, da die Fahrgasse sonst deutlich zu schmal wird und innerhalb der Markierung kein sicherer Begegnungsverkehr mehr stattfinden kann. Dies ist schon heute daran erkennbar, dass sich viele nicht an die markierten Parkstände halten, sondern unerlaubt den Gehweg halbseitig beparken. Eine Freigabe der Gehwege zum Parken scheidet wegen zu geringer Restbreiten aus, durch einmaliges Verschwenken der Führung können aber viele Parkplätze erhalten werden. Nächtliche Zählungen und Beobachtungen, aber auch zahlreiche Baustellen in naher Vergangenheit mit einseitigen Parkverboten haben bewiesen, dass genügend Parkraum auf den privaten Höfen und Grundstücken besteht und zudem in der Rhönstraße auch Ausweichmöglichkeiten zur Verfügung stehen.


Glattbacher Straße
Die Glattbacher Straße ist als Radhauptroute 1. Ordnung in die Innenstadt und zum Hauptbahnhof ebenfalls als Fahrradstraße vorgesehen und gut geeignet. Sie hat eine geringe Verkehrsbelastung, jedoch stellt der ruhende Verkehr ein großes Problem dar. Der Wunsch nach einer zeitnahen Umgestaltung wurde deshalb auch in einem Schreiben der Verkehrsbetriebe formuliert. Denn in der aktuellen Form mit eingeschränkten Haltverbotszonen ist vielfach kein Durchkommen für den Bus möglich bzw. es treten häufig große Verspätungen auf. Deshalb sollen zukünftig die Parkstände beschildert und die freizuhaltenden Bereiche mit absolutem Haltverbot angeordnet werden. Dies ist eine einfachere Regelung und der Verkehrsüberwachungsdienst kann rechtssicher und schneller handeln. Zusammen mit der neuen Markierung wird ein positiver Einfluss auf die schlechte Parkmoral in der Glattbacher Straße erwartet. Sofern gegenüber den markierten Parkständen weiterhin regelmäßiges Falschparken halb auf dem Gehweg stattfinden sollte, wird die Montage von „Frankfurter Hüten“ auf dem Bordstein in Betracht gezogen. Diese Einbauten sichern dann den Gehweg ab und verhindern jegliches Halten und Parken auf der Fahrbahn, da es ein Passieren aller Kraftfahrzeuge sonst ausschließen würde.

Die Anzahl der Parkstände verringert sich lediglich im Bereich der Hausnummer 22 hinter dem Imbiss in der Hausnummer 20 um einen einzeln markierten Stellplatz. Denn dieser behindert den Busbetrieb in der Abfahrt von der Haltestelle in hohem Maße und soll deshalb zur Förderung des Umweltverbundes entfallen. Nördlich der Schillerstraße vor der Hausnummer 43 werden die bestehenden Parkstände geringfügig verkürzt, um damit den erforderlichen Mindestabstand des Parkens von 15 m vor Bushaltestellen einhalten zu können. Hier ist die Montage von Fahrradbügeln längs zur Fahrbahn vorgesehen, um ein Falschparken zu verhindern einen kleinen Bereich zum Ausweichen im Begegnungsverkehr mit dem Bus zu bekommen. Zudem können die Fahrradbügel an der Haltestelle auch zum Umsteigen genutzt werden.


Radschnellverbindung Aschafftal, Deutsche Straße und Deschstraße
Die Umsetzung der Fahrradstraße in der Deschstraße und Deutschen Straße entspricht der Gestaltungsempfehlung des Musterblattes schon weitestgehend. Die vorfahrtsberechtigte Führung und die Rotmarkierung der bedeutsameren Einmündungen wurde bereits umgesetzt. Lediglich die Begleitlinie bzw. den markierten Sicherheitstrennstreifen zum Fahrbahnrand oder zu den Parkständen gibt es dort noch nicht.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch, den letzten Umsetzungsschritt der Markierung auf dieser Achse vorerst zurückzustellen. Denn eine Markierung der Radschnellverbindung Aschafftal auf der Fahrradstraße durch die Deschstraße / Deutsche Straße ist aktuell aus den folgenden Gründen noch nicht sinnvoll:

  • In der Deschstraße sind durch das bestehende Kopfsteinpflaster keine Rotfärbungen oder Markierungen der Begleitlinie sinnvoll oder dauerhaft möglich.

  • Durch den Neubau des Stauraumkanals in der Elsässer Straße und nachfolgend durch den Neubau des Goldbacher Viaduktes mit dem neuen Schienenhaltepunkt wird es eine baustellenbedingte Sperrung der Elsässer Straße geben. Der Buslinienverkehr muss dann über einen längeren Zeitraum mit einer Einbahnstraßenführung (Radverkehr frei) durch die Deutsche Straße umgeleitet werden. Die Deutsche Straße ist teilweise sehr schmal und der Begegnungsverkehr zwischen Bus und Rad wäre innerhalb der Markierung nicht möglich.

  • In der Deutsche Straßen gibt es im Bereich zwischen Tiroler Straße und Lohringer Straße bereits heute auf ca. 270 m umfangreiche Straßenschäden. Diese werden voraussichtlich durch den regelmäßigen Busbetrieb deutlich verstärkt werden, so dass nach dem Ende der Busumleitung eine Sanierung des Bereichs notwendig sein wird.

  • Der Gestaltungsvorschlag für Fahrradstraßen wirkt besonders durch die durchgängige Erkennbarkeit. Eine Markierung sollte deshalb vollständig und durchgängig erfolgen.

  • Da die Route der Radschnellverbindung bereits etabliert ist und es eine bevorrechtigte Vorfahrtsregelung gibt, besteht kein akuter Handlungsbedarf. 


Klimawirkungsprüfung
Die Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind grundsätzlich klimarelevant. Durch die Elektrifizierung des Radverkehrs und die Verbreitung von Pedelecs sind Entfernungen bis zu 10 km im regionalen alltäglichen Pendelverkehr problemlos zu bewältigen. Sofern gute und sichere regionale Radverkehrsverbindungen vorliegen, kann der Radverkehr als klimaneutrale Mobilitätsform in hohen Maße klimaschädliche Emissionen vermeiden.


Anhang 1: Musterblatt zur Gestaltung von Fahrradstraßen in Bayern

Anhang 2: Planung Fahrradstraße Brentanoachse

Anhang 3: Planung Fahrradstraße Glattbacher Straße

Anhang 4: Verkehrsbetriebe zur Behinderung des ÖPNV in der Glattbacher Straße

Anhang 5: Planung Radschnellverbindung Aschafftal, Fahrradstraße Deschstr. / Deutsche Straße

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5. Unterführung Goldbacher Straße (City-Galerie) Umgestaltung Förderprogramm Innenstädte beleben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.04.2024 ö Beschließend 5

.Beschlussvorschlag

I. 
  1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umgestaltung der Unterführung Goldbacher Straße zur Kenntnis.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung der Unterführung im Rahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms „Innenstädte Beleben“ bis Juli 2024 umzusetzen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Zusammenhang mit der Förderung „Innenstädte Beleben“, werden in der Innenstadt von Aschaffenburg bis Juli 2024 unter anderem zwei stark frequentierte Plätze durch Sitzgelegenheiten und neue Begrünungen aufgewertet. Bei einem der Plätze handelt es sich um die Verlängerung der Fußgängerzone „Herstallstraße“ an der Goldbacher Straße. (PVS 18.07.2023/HFS 04.12.2023)

Dieser Platz endet auf Höhe der Heinsestraße und wird in zwei Abschnitte geteilt – den weiteren Fußweg entlang der Goldbacher Straße und den Abgang in die Unterführung Richtung City-Galerie und Schöntal. 

Diese Unterführung stellt einen Knotenpunkt zwischen den drei großen und relevanten Geschäftsbereichen der Stadt dar. Dazu zählen wir die Fußgängerzone Herstallstraße mit Roßmarkt, Sandgasse, Steingasse und Treibgasse, das Bahnhofsviertel (Frohsinnstraße, Heinsestraße, Teilbereiche der Goldbacher Straße und Ludwigstraße im Norden) sowie die City-Galerie als Einzelhandelsschwerpunkt mit Anschluss an das Schöntal. 

Der momentane Zustand der Unterführung ist desolat. Zwar wurden größtenteils die mit Graffiti beschrifteten Wände geweißt, jedoch lädt das jetzige Erscheinungsbild und die unzureichende Beleuchtung nicht zur Durchwegung ein. Der Charakter des Kotenpunktes entspricht insbesondere in den Abendstunden mehr einem Angstraum als einer sicheren Umgebung. Auch die Auf- bzw. Abgänge der Unterführung spiegeln dieses Bild wieder. 

Aus diesem Grund soll eine Umgestaltung durch Farbe als eine der einfachsten und schnellsten Aufwertungsmöglichkeiten erfolgen, um die Monotonie der Unterführungen aufzubrechen und das Wohlbefinden bei Begehung und Aufenthalt zu verbessern. Insbesondere im Bereich von Ein- und Ausgängen kann ein Farbakzent dazu führen, dass sich Passanten sicherer fühlen, weil sie merken, dass sie einen Bereich betreten der gepflegt und gestaltet ist. 

Wir beabsichtigen mit Farbakzenten eine Umgebung zu schaffen, die dazu beiträgt, dass Passierende die Wegeverbindung als lebendigen und freundlichen Raum mit einem höheren Sicherheitsempfinden wahrnehmen. 

Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement hat aus diesen Gründen die Fa. „City Super Graphics“ aus Mannheim mit dem Erstellen eines Konzeptes zu der Farbgestaltung beauftragt. (Referenzen – Anlage 1) Dieses Konzept konzentriert sich insbesondere auf die Gestaltung der Eingangsbereiche und die Gestaltung des bisher dunklen Bodens. 

Die Ergebnisse der Fa. „City Super Graphics“ werden im Planungs- und Verkehrssenat am 23.04.2024 in einer Präsentation mit Visualisierungen vorgestellt und sind noch nicht als Anlage angehängt. Die Konzepterstellung wird erst kurz vor der Präsentation abgeschlossen.

Die Kosten der gesamten Umgestaltung (Konzept/Planung/Ausführung/Material) durch „City Super Graphics“ belaufen sich insgesamt auf 29.588,45€ Brutto. Diese Kosten werden zu 80% gefördert. Damit belaufen sich die Ausgaben der Stadt Aschaffenburg pauschal auf 5.917,69€. Diese Kosten werden mit den bereits bereitgestellten Mitteln des Förderprogramms „Innenstädte Beleben“ abgedeckt. 

Da ein Teil der Unterführung nicht im Sanierungsgebiet liegt, jedoch an den Platz an der Goldbacher Straße anschließt, war eine Ausweisung als Ergänzungsgebiet notwendig. Diese Ausweisung wurde beantragt und am 07.03.2024 durch die Regierung Unterfranken beschlossen.

Das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement empfiehlt unabhängig vom Förderprogramm die Beleuchtung der Unterführung zeitnah zu erneuern und die Schaukästen darauffolgend blickdicht zu verschließen. Im momentanen Zustand ist die ergänzende Beleuchtung der Unterführung durch die Lampen der Schaukästen notwendig. Durch die fehlende, bzw. unzureichende Bespielung der Schaukästen, wird jedoch ein zusätzliches ungepflegtes Bild abgegeben. Die Erneuerung der Beleuchtung kann nicht mit Mitteln aus dem Förderprogramm „Innenstädte Beleben“ finanziert werden.  

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6. Deutschlandticket; Allgemeine Vorschrift 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.04.2024 ö Beschließend 6

.Beschlussvorschlag

I. Der Allgemeinen Vorschrift zur Fortführung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 wird zugestimmt.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, das im Jahr 2023 erfolgreich eingeführte Deutschlandticket als digitales und deutschlandweit gültiges Angebot für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) über das Jahr 2023 hinaus fortzuführen. Das bundesweit gültige Deutschlandticket ermöglicht den Fahrgästen mit einem einfachen und günstigen Angebot die Nutzung des ÖPNV und stellt einen Baustein für einen attraktiven ÖPNV dar. Aufgrund der beim Erlass der allgemeinen Vorschrift noch ausstehenden bundesweiten Entscheidungen zur Ausgestaltung des Deutschlandtickets im Jahr 2024 war entsprechend einem bundesweit abgestimmten Vorgehen die Umsetzung des Deutschlandtickets im Kalenderjahr 2024 nahezu flächendeckend zunächst bis zum 30. April 2024 vorgenommen worden. Die Verkehrsministerkonferenz hat mit Beschluss vom 22. Januar 2024 festgestellt, dass unter der Annahme der in der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs mit Herrn Bundeskanzler vom 6. November 2023 beschlossenen Übertragung der Finanzierungsmittel aus dem Kalenderjahr 2023 die von Bund und Ländern zur Verfügung gestellten Mittel auch ohne eine Anhebung des Deutschlandticketpreises im Kalenderjahr 2024 ausreichen werden.

Mit der vergünstigten Version des Deutschlandtickets für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) wurde im Freistaat Bayern für diese Bevölkerungsgruppen ein attraktives tarifliches Angebot geschaffen. Das Ermäßigungsticket ist 20 Euro gegenüber dem regulären Deutschlandticket reduziert. Diese weitergehende preisliche Reduktion wird vom Freistaat Bayern getragen.

Den Aufgabenträgern obliegt es, auf dieser Basis den Ausgleich der Auswirkungen des Deutschlandtickets einschließlich des Ermäßigungstickets im Verhältnis zu den Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Rahmen öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder allgemeiner Vorschriften zu regeln.

Um die Umsetzung des Deutschlandtickets im allgemeinen ÖPNV in seinem Zuständigkeitsgebiet zum 1. Januar 2024 sowie eine rechtskonforme Finanzierung hierfür zu gewährleisten, erlässt die Stadt Aschaffenburg eine allgemeine Vorschrift im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in Form einer Allgemeinverfügung. Die allgemeine Vorschrift regelt rechtsverbindlich die gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der im Zuständigkeitsgebiet der Stadt Aschaffenburg tätigen Verkehrsunternehmen des allgemeinen ÖPNV zur Anerkennung des Deutschlandtickets sowie im Gegenzug einen Ausgleich der hierdurch entstehenden finanziellen Nachteile unter Bezugnahme auf die Richtlinien des Freistaates Bayern zur Umsetzung der Vorgaben der Muster-Richtlinien Deutschlandticket 2024 (im Folgenden: Richtlinien Bayern 2024, Anlage 2). Hierdurch werden die Vorgaben zum Deutschlandticket bezogen auf das Zuständigkeitsgebiet der Stadt Aschaffenburg für das Kalenderjahr 2024 umgesetzt. Die hiesige allgemeine Vorschrift gilt für das gesamte Kalenderjahr 2024 und ersetzt somit die entsprechend dem oben genannten bundesweit abgestimmten Vorgehen zunächst befristet bis zum 30. April 2024 von der Stadt Aschaffenburg erlassene allgemeine Vorschrift vom 18.12.2023.

Anlage 1        Besondere Bestimmungen zum bayerischen ermäßigten Deutschlandticket für Auszubildende, Studierende und Freiwilligendienstleistende (Ermäßigungsticket) für das Jahr 2024
Anlage 2        Richtlinien über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich nicht gedeckter Ausgaben im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Deutschlandticket im Jahr 2024 im Freistaat Bayern (Richtlinien Deutschlandticket ÖPNV Bayern 2024) vom 22. Januar 2024 
Anlage 3        Verfahren der Ermittlung der Höhe des bestandssichernden Betrages je Verkehrsunternehmen und Aufteilung auf den jeweiligen Aufgabenträger in Nachfolge des Ausgleichs nach § 45a des Personenbeförderungsgesetzes
Anlage 4        Allgemeine Vorschrift (Gesamtjahr 2024)

Datenstand vom 19.04.2024 08:11 Uhr