Datum: 13.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/6/1/24. Anerkennung des qualifizierten Mietspiegels 2024 für die Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.05.2024
|
ö
|
Beschließend
|
1 | PL/6/1/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Rechtliche Grundlagen des Mietspiegels stellen die §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dar. Ein qualifizierter Mietspiegel ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen und muss von der Gemeinde oder von Interessensvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt worden sein (§ 558d BGB). Der qualifizierte Mietspiegel ist eine Übersicht über die in der Stadt Aschaffenburg im freifinanzierten Wohnungsbau gezahlten Nettokaltmieten der letzten 6 Jahre, wobei nach Baujahr, Größe, Art, Ausstattung, Lage und Beschaffenheit der Wohnungen differenziert wird. Der qualifizierte Mietspiegel gibt die ortsübliche Vergleichsmiete an. Hierbei handelt es sich um keinen punktgenauen Wert, sondern um den statistischen Mittelwert einer Preisspanne. Diese Preisspanne für zwei Drittel aller Wohnungen liegt in Aschaffenburg bei + 15 % bis – 15 % um den errechneten Mittelwert.
Der Mietspiegel wird nach Beschlussfassung öffentlich bekanntgegeben und dient dem Zweck, allen Interessierten eine Übersicht über die Lage auf dem frei finanzierten Mietwohnungsmarkt im Stadtgebiet Aschaffenburg zu verschaffen. Der Mietspiegel kann folglich dazu genutzt werden, die Angemessenheit der geforderten Mieten zu überprüfen oder ein Erhöhungsverlangen zur Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete zu begründen oder prüfen zu können. Die Markttransparenz durch den Mietspiegel ermöglicht auch den Gerichten im Streitfall eine kostengünstige und schnelle Informationsbeschaffung.
Die Stadt Aschaffenburg hat als freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises bislang 5 qualifizierte Mietspiegel erstellt. Seit 01.07.2022 besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Mietspiegelerstellung für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern. Der erste Mietspiegel stammt aus dem Jahre 1995. Weitere folgten in den Jahren 2002, 2008, 2014 und zuletzt im Jahre 2019. Der qualifizierte Mietspiegel gilt grundsätzlich 2 Jahre und kann einmalig durch eine sog. Indexfortschreibung um weitere 2 Jahre, d.h. auf insgesamt maximal 4 Jahre verlängert werden. Der letzte Mietspiegel ist am 02.12.2019 in Kraft getreten und galt, nach Verlängerung durch Beschluss des Stadtrates bis 02.12.2023 als qualifizierter Mietspiegel. Seit diesem Zeitpunkt gilt dieser als einfacher Mietspiegel fort und kann als solcher weiterhin verwendet werden. Die Datenbasis bildet allerdings nicht mehr die aktuellen Verhältnisse ab.
Nach einem förmlichen Vergabeverfahren wurde dem Unternehmen ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg der Zuschlag erteilt.
An der Erstellung des neuen Mietspiegels waren Vertreter folgender Stellen beteiligt:
- Stadt Aschaffenburg, Stadtentwicklungsreferat und Bauordnungsamt
- Deutscher Mieterbund Aschaffenburg und Umgebung e.V.
- Haus- und Grundbesitzerverein Aschaffenburg und Umgebung e.V.
- Amtsgericht Aschaffenburg
Im Laufe des Verfahrens fanden drei Termine zur Abstimmung und Koordination unter den Beteiligten statt. Diese wirkten an der Mietspiegelerstellung mit und stimmten sowohl dem Verfahren, als auch dem vorgeschlagenen neuen Mietspiegel zu.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 35.000 €.
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen, den von der Firma ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH erstellten Mietspiegel 2024 für die Stadt Aschaffenburg gem. § 558d BGB für die Dauer von zwei Jahren als qualifizierten Mietspiegel anzuerkennen.
.Beschluss:
I. Der im Auftrag und für die Stadt Aschaffenburg von der Firma ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH erstellte Mietspiegel 2024 wird gem. § 558d BGB für die Dauer von zwei Jahren als qualifizierter Mietspiegel anerkannt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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2. / PL/6/2/24. Wissenschaftliche Untersuchung der Aschaffenburger Straßennamen;
- Information zu Vorschlägen (Vorschlagslisten, Vorschläge der Verwaltung)
- Vorberatung zur Beschlussfassung am 10.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.05.2024
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/6/2/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Überblick zur Untersuchung und weiteres Vorgehen
Im Frühjahr 2020 war ein Projekt zu den personenbezogenen Aschaffenburger Straßennamen angelaufen. Im Fokus standen dabei vor allem Personen (d.h. Namensträger von Straßen), die seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts öffentlich gewirkt haben. Untersucht werden sollte von einem wissenschaftlichen Beirat, ob seitens der Stadt Straßenumbenennungen vorzunehmen wären. Im Kultur- und Schulsenat war das Vorhaben bereits am 26. November 2020 vorgestellt worden, im Plenum des Stadtrats dann am 14. Juni 2021. Ein weiterer Bericht erfolgte schließlich im Kultursenat am 22. März 2023.
Am 19. Juni 2023 hat der Stadtrat schließlich für die Umbenennung von sieben Straßen gestimmt:
- Beckerstraße
- Josef-Dinges-Straße
- Heimstraße
- Pfeiferstraße
- Ludwig-Roth-Straße
- Schepplerweg
- Stengerstraße
Im Rahmen der Sitzung des Stadtrats vom 19. Juni war durch die Verwaltung auch angekündigt worden, dass diejenigen Personen, die im Rahmen des Projektes näher untersucht worden sind (jedoch ohne eine Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats zur Umbenennung), mittels der erstellten Biographien („Dossiers“) ergänzend präsentiert werden. Dies ist am 22. November 2023 (Kultursenat) erfolgt.
Bezüglich der sieben umzubenennenden Straßen wird seitens der Verwaltung angestrebt, in allen praktikablen Fällen mit Umwidmungen zu arbeiten. Dies würde bedeuten, dass der Straßenname erhalten bleibt und den Anwohner*innen damit weitere Kosten und Aufwände erspart bleiben. Aktuell erscheint dies für alle Straßen, mit Ausnahme der Josef-Dinges-Straße, möglich.
Infolge des Beschlusses vom 19. Juni 2023 sind über diverse Kanäle (E-Mail, Anrufe, Briefe usw.) sowie nicht zuletzt über zwei Anwohnerversammlungen (19. und 30. Oktober) und ein mehrwöchiges Online-Beteiligungsformat (November und Dezember) zahlreiche Vorschläge für die Umwidmungen bzw. Neubenennungen eingegangen. Diese Vorschläge werden hier im Anhang zusammengestellt und zur Kenntnis gegeben (Anlage 1). Hier ist auch der jeweilige Vorschlag der Verwaltung hervorgehoben. In einigen Fällen werden auch weitere geeignete Namen kenntlichgemacht (in der Anlage ebenfalls fett markiert). Zugleich wird Wert daraufgelegt, möglichst alle eingegangenen Vorschläge aufzuführen, um dem Stadtrat ein Gesamtbild zu verschaffen. Als Anlage 2 werden kurze Biographien (Biogramme) zu den Vorschlägen der Verwaltung (sowie fallweise zu den ebenfalls geeigneten weiteren Personen) angehängt.
Außerdem wird in der Anlage 3 noch die seitens des Tiefbauamts schon länger geführte Namensliste mit Vorschlägen informationshalber beigefügt.
Es ist dann geplant, im Rahmen der Stadtratssitzung vom 10. Juni 2024 über die jeweiligen Umwidmungen und die Neubenennung der Josef-Dinges-Straße abstimmen zu lassen.
.Beschluss:
I.
1. Der Bericht der Verwaltung und die Vorschläge zur Umbenennung von Aschaffenburger Straßennamen werden vorberatend zur Kenntnis genommen.
2. Dem Plenum werden am 10.06.2024 die in Anlage 1 genannten Vorschläge der Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / PL/6/3/24. Ausbau des Mainradweges
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.05.2024
|
ö
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Beschließend
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3 | PL/6/3/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in seiner Sitzung vom 05.12.2023 der Entwurfsplanung für den Ausbau des Mainradweges zwischen der Gemarkungsgrenze Mainaschaff und der Gemarkungsgrenze Niedernberg zugestimmt. Die Verwaltung wurde ermächtigt die Ausführungsplanung durchzuführen und die Ausschreibung vorzubereiten.
2. Projektbeschreibung
Änderungen in der Planung nach dem Senatsbeschluss am 05.12.2023 (Vorstellung der Entwurfsplanung):
An der Trassierung und dem Verlauf gibt es keine Änderungen.
Die drei Abschnitte bleiben unverändert:
1. Abschnitt: Gemarkungsgrenze Mainaschaff bis Mörswiesenstraße (ca. 700 m) in einer Breite von 3,50 m
2. Abschnitt: Schlotfegergrund bis Pompejanumsfelsen (ca. 400 m) in einer Breite von 4,00 m
3. Abschnitt: Willigisbrücke bis Gemarkungsgrenze Niedernberg (ca. 5 km) in einer mittleren Breite von 3,50 m und Zwischenstücken mit 3,00 m.
Das Bauvorhaben befindet sich mit Ausnahme der letzten 607 m (ca. ab Station 4+420,00) im Bauabschnitt BA 3 im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains (Gewässer 1. Ordnung).
Für den Eingriff bzw. die Baumaßnahme wurde ein Antrag auf wasserrechtliche Ausnahme-genehmigung nach §78 Abs. 5 WHG bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aschaffenburg eingereicht.
Der Radweg wird mit wenigen Ausnahmen niveaugleich hergestellt werden.
Im Trassenverlauf des Radweges befanden sich einzelne Bäume, welche bereits die Verkehrssicherheit gefährdeten oder deren Wurzelwerk stark in die spätere Trasse hineinreichte. In der vergangenen Winterperiode wurden die Rodungen für die betroffenen 34 Bäume ausgeschrieben und die Arbeiten durch eine qualifizierte Baumpflegefirma durchgeführt.
Im ersten Abschnitt befinden sich zwei Grundstücke, die in Teilen in den späteren Radweg hineinragen und aktuell nicht im Besitz der Stadt Aschaffenburg sind. Das Tiefbauamt hat bereits am 17.08.2023 um Erwerb der Grundstücksteile gebeten. Bis heute konnte vom Gutachter-ausschuss noch kein Verkehrswert ermittelt werden. Die Kämmerei kann erst dann mit den Kauferwerbsverhandlungen starten, wenn der Grundstückswert feststeht. Sollten der Erwerb der Grundstücksteile bis zum Bau des Radweges nicht erfolgen können und mit den Eigentümern keine sonstigen Nutzungsregelungen getroffen werden, muss der Radweg an den betroffenen Stellen eingeengt geführt werden.
Abschnitt 1:
Im Abschnitt 1 wurde im März dieses Jahres nah an der Gemarkungsgrenze ein Biberbau unterhalb des vorhandenen Weges entdeckt. Unweit von dieser Stelle hat bereits vor einiger Zeit ein Biber den Weg ebenfalls unterhöhlt. Der Biberbau wird aktuell vom städt. Bauhof untersucht und je nach Belegung fachgerecht und in Abstimmung mit dem Biberbeauftragten behandelt. Um zukünftig Untergrabungen durch den Biber zu verhindern, sollen auf der Länge der Mainaue (ca. 260 m) auf Anraten des Biberbeauftragten sog. Biber-Estrichmatten in den Seitenbereich des Weges verlegt werden. Diese erhöhen die Investitionskosten um 7900 Euro.
Abschnitt 2:
Keine Änderungen bzw. Ergänzungen zur Entwurfsplanung
Abschnitt 3:
Abschnitt 3 beginnt an der Abfahrt von der Willigisbrücke Richtung Niedernberg und befindet sich linksmainisch.
Die AVG wird im Vorfeld ihre 20 KV-Mittelspannungsleitung und Fernmeldekabel im 3.BA erneuern. Das Bauvorhaben der AVG beginnt an der Willigisbrücke und endet an der Niedernberger Straße/ Wasserwerk in einer durchschnittlichen Grabenbreite von 60 cm. Die Arbeiten sind bereits ausgeschrieben und sollen im Frühsommer beginnen. Die Maßnahmen sollen laut AVG bis zum 01.10. 2024 abgeschlossen sein, so dass im Anschluss mit den Baumaßnahmen des Mainradweges begonnen werden kann.
3. Bauablauf
Es ist geplant, den BA1+BA2 zeitgleich mit dem BA3 zu beginnen. Die Ausschreibung erfolgt daher in 2 Losen, die auch getrennt vergeben werden können.
4. Kosten
Der Verwaltung ist gehalten den Bau, Betrieb und Unterhalt von Infrastruktureinrichtungen für die Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger ressourcenschonend, wirtschaftlich und verantwortungsvoll innerhalb des gesetzlichen Rahmens durchzuführen. Dazu ist es insbesondere erforderlich, die Kosten transparent und nachvollziehbar zu entwickeln, zu dokumentieren und fortzuschreiben. In diesem Kontext setzt die Verwaltung im Rahmen einer qualifizierten Steuerung der Prozesse auf ein nachhaltiges Kostenmanagement. Dazu gehört, in den jeweiligen Planungsphasen die ermittelten Baukosten mit Risikozuschlägen zu belegen. Insbesondere die Baupreisentwicklung der letzten Jahre hat gezeigt, dass alleine durch die Indizierung der Preise diese Sicherheiten erforderlich werden.
In der Fachliteratur werden für die einzelnen Kostenstadien folgende Sicherheiten empfohlen:
Vorvertragliche Kostenschätzung: 40%
Kostenschätzung: 30%
Kostenberechnung: 20 %
Kostenanschlag: 10 %
Die angegebenen Kosten entsprechen den jeweiligen Kostenstadien. Die Verwaltung weist ausdrücklich darauf hin, dass die tatsächlichen Kosten von den angegebenen Zahlen abweichen können. Die Kosten wurden kontinuierlich fortgeführt. Der Bau- und Finanzierungsbeschluss wird auf Basis des bepreisten Leistungsverzeichnisses (LV) gefasst. Dies führt zu einer maximalen Kostentransparenz gegenüber dem Stadtrat.
Die Kosten des bepreisten LV für den Ausbau des Mainradweges ergeben folgende Bruttosummen:
Bauabschnitt
|
BA 1+BA 2
|
BA 3
|
Gesamtkosten
|
Baukosten
|
675.731 €
|
2.371.315 €
|
3.047.046 €
|
Baunebenkosten 20 %
|
135.147 €
|
474.263 €
|
609.410 €
|
Sicherheitszuschlag 10 %
|
67.574 €
|
237.132 €
|
304.706 €
|
Gesamt
|
878.452 €
|
3.082.710 €
|
3.961.162 €
|
Der Vergleich mit der Kostenberechnung:
Bauabschnitt
|
BA 1+BA 2
|
BA 3
|
Gesamtkosten
|
Baukosten
|
663.000 €
|
2.348.000 €
|
3.011.000 €
|
Baunebenkosten 20 %
|
132.600 €
|
469.600 €
|
602.200 €
|
Sicherheitszuschlag 20 %
|
132.600 €
|
469.600 €
|
602.200 €
|
Gesamt
|
928.200 €
|
3.287.200 €
|
4.215.400 €
|
Bei den Baunebenkosten sind derzeit die Kosten für die Baumfällungen (22.200 €), die Baugrunduntersuchungen (29.000 €) und Ingenieurhonorare für Vermessung, Planung und Vergabe der Baumfällungen (94.840 €), die Kosten für punktuelle Kampfmittelsondierung und Luftbildauswertung (14.000 €) und die Leistungen für die Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (30.000 €) bereits in Teilen oder vollständig abgerufen worden. In der Summe wurden somit bereits 190.040 € verausgabt.
Weitere Kosten entstehen für baubegleitende Kampfmitteluntersuchungen, Beweissicherungen, weitere Ingenieurhonorare, die Umweltbaubegleitung und Kosten für die Ausgleichsmaßnahmen sowie Grundstückserwerbe.
In Summe werden gem. der vorliegenden Kostenermittlung im bepreisten LV für den Radweg somit ca. 3.961.162 Euro brutto veranschlagt. Die Kosten sind nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand ermittelt. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächlichen Kosten von der Kostenberechnung abweichen können.
Zuwendungen:
Im Zuwendungsbescheid vom 23.11.2022 ist die Zuwendung auf einen Höchstbetrag von 1.988.250,00 Euro gedeckelt. Die Verwaltung war mit dem Fördergeber in Kontakt und hat die geänderten berechneten Herstellungskosten mitgeteilt. Am 02.04.2024 hat der Fördermittelgeber schriftlich mitgeteilt, dass keine positive Rückmeldung für eine Mittelaufstockung vermeldet werden kann.
Somit liegt der Eigenanteil der Stadt Aschaffenburg nach aktuellem Kostenstand bei diesem Projekt bei 1.972.912 Euro.
5. Finanzierung
Das Projekt wird ab dem Haushaltsjahr 2024 über eine eigene Haushaltstelle (1.6349.9502) abgebildet. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2024 und in der mittelfristigen Finanzplanung bereitgestellt.
6. Weiteres Vorgehen
Die Veröffentlichung des Leistungsverzeichnisses ist für Juni, die Vergabe der Bauleistungen ist für September 2024 geplant, so dass mit der Maßnahme noch im Jahr 2024 begonnen werden kann.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat fasst den Bau- und Finanzierungsbeschluss für den Ausbau des Mainradweges mit Gesamtkosten in Höhe von 3.961.162 € brutto.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die für die bauliche Umsetzung erforderlichen Leistungen auszuschreiben und die bauliche Umsetzung des Projektes vorzubereiten.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
4. / PL/6/4/24. Bericht zu Rahmenbedingungen der Schülerbeförderung;
Möglichkeit des Erwerbs eines "Deutschlandtickets" auf Zuzahlungsbasis
Deutschlandticket für 29 € bei Schülerinnen und Schülern
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 17.05.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.05.2024
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/6/4/24 |
.Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / PL/6/5/24. Parktarife Parkhaus Südbahnhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
2. Sitzung des Werksenates
|
25.04.2024
|
ö
|
Vorberatend
|
8 | |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.05.2024
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/6/5/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Parkhaus Südbahnhof mit seinen 460 Stellplätzen dient im Wesentlichen den heutigen Mitarbeitern des Unternehmensverbunds Stadtwerke Aschaffenburg am Standort Werkstraße sowie als Stellplatznachweis für die geplante Wohnbebauung und den Neubau eines Verwaltungsgebäudes auf dem Werksgelände der AVG/Stadtwerke.
Der weitere Nutzerkreis für das öffentliche Parken wird sich zunächst im Großteil aus den Anwohnern, deren Umfeld und Pendlern zusammensetzen. Aufgrund der zunächst freien Kapazitäten und der nicht zentrumsnahen Lage des Parkhauses, soll ein von den sonstigen öffentlichen Parkeinrichtungen vergünstigter Tarif zur Anwendung kommen.
Ab dem 01.06.2024 gelten folgende Tarife:
werktags Tarif
bis 1 Stunde 1,00 €
bis 2 Stunden 2,00 €
bis 3 Stunden 3,00 €
bis 4 - 24 Stunden 4,00 €
samstags
bis 1 Stunde 1,00 €
bis 2 bis 24 Stunden 2,00 €
sonntags
Tagespreis,
pauschal (24 Stunden) 1,00 €
Wochenendpreis 7,00 €
Die Preisfestlegung soll ausreichend Anreize setzen, die bestehende neue Infrastruktur zu nutzen, den Parkdruck im Umfeld zu reduzieren, das elektrische Laden für Anwohner und Besucher der Stadt attraktiv zu machen und möglichst auch die Innenstadt von Verkehr zu entlasten.
Der Tagesmaximal-Satz von 4,00 € ist ausgewogen und bedeutet für die o.g. Nutzergruppen eine erschwingliche Möglichkeit zum längeren Parken.
Der Wochenendtarif - das Fahrzeug kann von Freitag bis Montag-Früh 09:00 Uhr eingestellt werden - ist ein attraktives Angebot, insbesondere für einen Nutzerkreis, der keine dauerhafte Verpflichtung in Form eins Abos eingehen möchte.
Selbstverständlich sollen im PH am Südbahnhof auch Dauer-Abos angeboten werden:
- Zum einen das Nachtpark-Abo für aktuell 35 € monatlich (identischer Preis wie in den sonstigen Parkhäusern). Dies erlaubt das Parken im Zeitraum von 17.00 Uhr bis 09.00 Uhr des Folgetages sowie während des gesamten Wochenendes und an Feiertagen.
- Zum anderen ein Dauerpark-Abo zu aktuell 49 € monatlich, mit welchem der Bürger rund um die Uhr einschränkungsfrei jeweils mit einem Auto parken kann. Der ansonsten übliche Preis liegt hier bei aktuell 72 €.
Die Strombetankung für Abo-Kunden wird über die Stadtwerke-Karte zu den günstigen Ladetarifen der AVG geregelt. Mit dieser Karte erfolgt Freischaltung und Abrechnung.
.Beschluss:
I. Für das am 20.03.2024 eröffnete Parkhaus Südbahnhof werden mit Wirkung zum 01.06.2024 nachfolgende vergünstigte Tarife beschlossen:
werktags Tarif
bis 1 Stunde 1,00 €
bis 2 Stunden 2,00 €
bis 3 Stunden 3,00 €
bis 4 - 24 Stunden 4,00 €
samstags
bis 1 Stunde 1,00 €
bis 2 bis 24 Stunden 2,00 €
sonntags
Tagespreis,
pauschal (24 Stunden) 1,00 €
Wochenendpreis 7,00 €
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / PL/6/6/24. Gebührensatzung für die Städtische Musikschule Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.05.2024
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/6/6/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In seiner Sitzung vom 03.04.2024 hat der Stadtrat bereits die Erhöhung der Musikschulgebühren ab dem kommenden Schuljahr beschlossen. Aus formalen Gründen muss eine neue Satzung vom Stadtrat beschlossen werden. Diese ist Grundlage für die Gebührenerhebung.
.Beschluss:
I. Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Entwurf einer Satzung „Gebührensatzung für die Städtische Musikschule“ vom 28. April 2024 als eigene Satzung. Die Satzung liegt als Anlage 2 der Beschlussvorlage bei.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / PL/6/7/24. Nachbenennung eines Mitgliedes des Sozialbeirates bis 2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.05.2024
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/6/7/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder (Vertreter/in und Stellvertreter/in) des Sozialbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau 2. Bürgermeisterin (als Sozialreferentin) vom Stadtrat nach § 4 Abs. 1 Sozialbeiratssatzung vom Stadtrat in den Sozialbeirat berufen.
Die Stellvertretung vom Caritasverband Aschaffenburg – Stadt und Landkreis e.V. hatte bisher xxx inne. Als Nachfolger von xxx wurde xxx vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Ab sofort wird xxx als Stellvertreter des Caritasverbandes Aschaffenburg – Stadt und Landkreis e.V. in den Sozialbeirat berufen. Der bisherige Stellvertreter xxx ist ausgeschieden.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / PL/6/8/24. Nachbenennung eines Mitgliedes des Seniorenbeirates bis 2026
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.05.2024
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ö
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Beschließend
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8 | PL/6/8/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Mitglieder des Seniorenbeirates werden mit Ausnahme von Herrn Oberbürgermeister und Frau Bürgermeisterin nach § 4 Abs. 1 Seniorenbeiratssitzung vom Stadtrat in den Seniorenbeirat berufen. Das bisherige Mitglied für die Gewerkschaftssenioren, xxx, ist verstorben. Als Nachfolger für den Verstorbenen, wurde nunmehr xxx vorgeschlagen.
.Beschluss:
I. Ab sofort wird xxx als Mitglied für die Gewerkschaftssenioren in den Seniorenbeirat berufen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
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9. / PL/6/9/24. Bewirtschaftung des Volksfestplatzes
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 04.02.2024 und 05.03.2024
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 18.02.2024
- Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 21.03.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.05.2024
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ö
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Beschließend
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9 | PL/6/9/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Begründung:
Die Parkplatzbewirtschaftung des Volksfestplatzes beruht auf einer einstimmigen Beschlussfassung des UKVS vom 21.6.2023, weil der UKVS üblicherweise über neue Nutzungsarten des Platzes entscheidet. Die SPD-Fraktion hat beantragt über die Bewirtschaftung des Volksfestplatzes im Rahmen einer PVS-Sitzung zu entscheiden, um die Parkplatzsituation im Bereich Volksfestplatz/Schönbuschallee insgesamt zu beleuchten. Um eventuell einander widersprechende Ausschussbeschlüsse zu vermeiden, wird eine Behandlung im Plenum vorgeschlagen (§ 3 Nr. 14 GeschO).
- Sachverhalt
In der Beschlussvorlage zur Sitzung des UKVS vom 21.6.2023 wurde zum Sachverhalt Folgendes ausgeführt:
Der Volksfestplatz wird zurzeit als Veranstaltungsplatz für Veranstaltungen unterschiedlichster Art genutzt. Er ist rechtlich ein Privatgrundstück der Stadt. Nur die asphaltierten Wege sind als beschränkt öffentliche Wege „nur für Fußgänger“ und „Andienungsverkehr frei“ gewidmet. Sofern keine Veranstaltungen stattfinden oder der Platz für Auf- oder Abbauarbeiten von Veranstaltungen benötigt wird, wurde der Platz als kostenloser Parkplatz genutzt. Während früher Pkw und Lkw auf dem Platz nur kurzzeitig gestanden sind, entwickelte sich der Platz zunehmend zur Dauerabstellfläche für Fahrzeuge aller Art. Das reichte von Privat-Pkw mit zum Teil fragwürdigem Erhaltungszustand über Wohnmobile bis hin zu Lkw. Manche Firmen nutzten den Platz als Lkw-Umschlagplatz und ausgelagertes Betriebsgelände. Zum Teil standen die Lkw aus der Darmstädter Region darauf. Probleme bereitet dies insbesondere dann, wenn die beparkten Flächen für Veranstaltungszwecke genutzt werden sollen. Eine Räumung war dann kaum rechtzeitig erreichbar.
Zur Lösung der Problematik wurde eine Schrankenlösung erwogen, aber wegen der Vandalismus Gefahr und der Investitionskosten verworfen. In einem ersten Schritt wurde daher dem Stadtrat eine Beparkungsregelung mit geringem Kostenaufwand vorgeschlagen.
Das gemeinschaftlich mit den Stadtwerken entwickelte Modell sah vor, den Parkplatz „Volkfestplatz“ mittels Handy-Bezahl-System zu bewirtschaften. Zur Einhaltung und Überwachung der Zahlvorgänge (oder anderweitigen Legitimation) wird ein privates Unternehmen beauftragt. Dieses ist mit der „Pay by Phone“ Technik vertraut und führt diese Kontrollen auch an anderen Standorten aus. In der damaligen Beschlussvorlage wurde auch ausgeführt, dass auch die Parkraumüberwachung, welche die Legitimation beziehungsweise die Bezahlung der Park Tarife überwacht, zunächst für die Stadtverwaltung kostenfrei ist. Allerdings behält sich das Unternehmen vor, Falschnutzer mit einem Verwarngeld zu belegen. Dieses Verwarngeld (damals vorgesehen und in der Beschlussvorlage ausdrücklich angeführt 35,00 €) dient dem Unternehmen zur Deckung seiner Kosten (Personalkosten, Auskunftskosten für Halterfeststellung und dem nachgelagertem Inkassoverfahren). Sollten die Kontrollen deutlich erhöht werden müssen, eine Erhöhung der Kontrollfrequenz gewollt werden oder die Anzahl der Falschnutzer nahezu „0“ sein, kann es ggf. zu Nachträgen kommen, was aktuell als unwahrscheinlich angesehen wird.
Dem hat der Stadtrat in der UKVS-Sitzung vom 21.6.2023 einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung hat daraufhin am 11.1./01.02.2024 einen Vertrag mit den Stadtwerken zur Umsetzung des Konzeptes geschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1.2.2024 bis zum 31.1.2026. Die Stadtwerke wiederum haben die Verträge mit dem Handypark-Dienstleister und der Überwachungsfirma geschlossen.
Seit 1.2.2024 ist das Parken auf dem Volksfestplatz kostenpflichtig.
- Anträge und Stellungnahmen
In der Folgezeit gingen bei der Stadtverwaltung diverse Anträge und Stellungnahmen ein, die nachfolgend zusammengefasst wiedergegeben werden.
Die CSU-Stadtratsfraktion hat zunächst (Antrag vom 4.2.2024) beantragt, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ein kostenloses Parken auf dem Volksfestplatz zu ermöglichen, und dann (Antrag vom 5.3.2024) beantragt, das kostenpflichtige Parken auf dem Volksfestplatz ganz aufzuheben.
Die SPD-Stadtratsfraktion (Antrag vom 18.2.2024) hat beantragt, die Parksituation im Zusammenhang mit dem Volksfestplatz im Rahmen einer Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates generell zu beleuchten und den Vertrag mit der beauftragten Kontrollfirma zu beenden.
Die Kommunale Initiative (Antrag vom 21.3.2024) hat beantragt, über die Auftragsvergabe an die Überwachungsfirma zu berichten und hat hierzu verschiedene Fragen gestellt.
Der Handelsverband Bayern – Kreisverband Aschaffenburg – hat mit Schreiben vom 13.3.2024 darum gebeten, die Bewirtschaftung des Volksfestplatzes wieder aufzuheben. Hinsichtlich der Einzelheiten der Begründung wird auf die Anlage verwiesen.
Zudem gab es eine privat initiierte (CSU-Ortsverband Stadtmitte, Einzelhandel- und Gastronomiebetriebe) bis zum 10.3.2024 befristete, Unterschriftensammlung. Die Unterschriftensammlung lief unter dem Titel „Nein zur Einführung der Parkplatzgebühren auf dem Volksfestplatz!“. Die Unterschriften wurden am 21.3.2024 an die Stadtverwaltung übergeben.
- Parkbedingungen im Umfeld des Volksfestplatzes
Auf dem „Park & Ride Platz“ gegenüber dem Volksfestplatz gibt es eine frei zugängliche Fläche mit ca. 80 Stellplätzen, die kostenlos beparkt werden kann und die Möglichkeit zum Erwerb eines Gruppen-Tagestickets (bis 5 Personen) der Buslinie 3 und 6 bis zum ROB und zurück für den ermäßigten Preis von 2 €. beinhaltet. Der Platz wurde erst vor Kurzem neu geschottert und ist daher wieder problemlos nutzbar.
Auf einer Teilfläche, die nur über eine Schrankenanlage zugänglich ist, stehen weitere 85 Plätze zur Verfügung, die man für jeweils 30 Euro im Monat mieten kann. Damit verbunden ist eine kostenlose Nutzungsmöglichkeit der Linien 3 und 6 bis zum ROB und zurück. Wie bereits mehrfach im Stadtrat dargestellt, wird diese Möglichkeit von Berufspendlern nicht genutzt. Das Angebot zeigt auch, dass die Berechnung des Handelsverbandes zumindest aktuell nichtzutreffend ist, wonach eine Vollzeitkraft monatlich mindestens 200 € zusätzlich aufwenden muss. Solange die mietbaren Park&Ride-Plätze nicht ausgeschöpft sind, würde die Mehrbelastung bei 30 € im Monat liegen und auch dabei würde unterstellt, dass die Berufspendler bislang zu Fuß in die Innenstadt gegangen sind. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass der Fußweg vom nach wie vor kostenlosen Parkplatz am „Städtischen Stadion am Schönbusch“ zur Bushaltestelle am Park&Ride-Platz ca. 10 Minuten beträgt.
Stichprobenartige Kontrollen haben ergeben, dass auch nach Beginn der Bewirtschaftung des Volksfestplatzes Stellplätze auf dem sogenannten Park&Ride-Platz frei waren, sogar am verkaufsoffenen sonntagnachmittags. Dies deckt sich auch mit den Erfahrungen, die die Stadt im Hinblick auf den Shuttlebus vom Volksfestplatz in die Innenstadt zur Weihnachtszeit gemacht hat. Der Bus wurde eingestellt, weil auch zur Weihnachtszeit keine Nachfrage bestand und auch das weiterhin bestehende „normale“ Park&Ride-Angebot kaum nachgefragt wurde. Nach den Zahlen der Stadtwerke aus dem Jahr 2023 war es so, dass an der Haltestelle Park & Ride Platz stadteinwärts im November 2023 im Schnitt 1,5 Personen pro Halt zugestiegen sind. Im Advent 2023 waren die Zahlen kaum anders. Es ist daher auch schwer nachvollziehbar, warum die Bewirtschaftung des Volksfestplatzes signifikante Auswirkung auf Tourismus und Einzelhandel haben soll.
- Rahmenbedingungen der Überwachung des Volksfestplatzes
Der Volksfestplatz ist kein öffentlicher Straßengrund. Rein rechtlich gesehen ist er ein Privatgrundstück wie beispielsweise Supermarktparkplätze auch.
Insofern greift nicht der Bußgeldkatalog nach § 26a StVG in Verbindung mit der „Verordnung über die Erteilung einer Verwarnung, Regelsätze für Geldbußen und die Anordnung eines Fahrverbotes wegen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (Bußgeldkatalog-Verordnung - BKatV)“, zuletzt geändert durch VO vom 28.8.2023, der bei Überschreiten der erlaubten Parkdauer Bußgelder zwischen 20 € (bis zu 30 Minuten) und 40 € (mehr als 3 Stunden) vorsieht. Die bei Parkverstößen auf dem Volksfestplatz erhobenen Kontrollgebühren von zurzeit 40 € incl. MwSt. stellen eine Vertragsstrafe im Sinne der §§ 339 ff. BGB dar. Der BGH (Urt. v. 18.12.2019 – XII ZR 13/19) hat eine derartige Vertragsstrafe (im entschiedenen Fall in Höhe von 30 €) ausdrücklich als zulässig erklärt. Zwischenzeitlich hat der EuGH (Urt. v. 20.1.2022 – C 90/20) entschieden, dass derartige Vertragsstrafen umsatzsteuerpflichtig sind. Mit dem Betrag deckt die beauftragte Firma zurzeit ihren kompletten Verwaltungsaufwand ab. Zusätzliche Kosten werden den Stadtwerken nicht in Rechnung gestellt. Laut Main-Echo-Bericht vom 19.4.2024 erhebt die Firma „GSG - German Service Group GmbH“ aus Mainz, die mit der Überwachung des Kaufland Parkplatzes beauftragt wurde, bei unberechtigtem Parken 45 € Vertragsstrafe und ggf. 10 € Verwaltungsgebühr.
Die erhöhte Vertragsstrafe für ausländische Kraftfahrzeuge erklärt sich daraus, dass der Aufwand zur Ermittlung des Zahlungspflichtigen deutlich höher ist als bei deutschen Fahrzeugen. Der angedrohte Einsatz von Ventilsperren erklärt sich daraus, dass mit ausländischen Kfz-Zulassungsstellen häufig keine Verwaltungsabkommen zur Halterübermittlung gibt. Auch zwischenstaatliche Vollstreckungsabkommen gibt es häufig nicht, sodass die Vertragsstrafe meist uneinbringlich wäre. Die Ventilsperre wird gleichwohl nur in Ausnahmefällen und in Abstimmung mit den Stadtwerken angebracht. Die Aufnahme in die Geschäftsbedingungen hat eher vorsorglichen Charakter, weil es sonst bei Bedarf an einer Rechtsgrundlage fehlt.
Rechtlich unproblematisch ist, dass die AGB nur in deutscher Sprache angebracht sind. In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nicht typischerweise gegenüber Ausländern angewendet werden, keine Übersetzung zur Verfügung gestellt werden muss. Das entspricht auch der Praxis bei anderen Parkeinrichtungen im Stadtgebiet.
Bei der Auswahl der Kontrollfirma ParkRaum-Management PRM GmbH haben sich die Stadtwerke davon leiten lassen, dass die Firma über renommierte Referenzen und Erfahrungen in einer Vielzahl von Parkraummanagementkonzepten verfügt (z. B. Flughafen Nürnberg), bereits vor Ort bei der Überwachung privater Parkplätze tätig ist und zudem Vorgehensweisen anwendet, die mit der geltenden Rechtsordnung und üblichen Vorgehensweisen übereinstimmt. Gerade die lokale Präsenz des Unternehmens ermöglicht eine kostengünstige (Mit-)Überwachung des Volksfestplatzes.
Anlage 1: Schreiben des Handelsverbandes Bayern vom 13.3.2024
.Beschluss:
I.
- Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- Der Beschluss des UKVS vom 21.6.2023, mit dem einer Bewirtschaftung des Volksfestplatzes zugestimmt wurde, wird aufgehoben.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
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wenig klimarelevant
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teilweise klimarelevant
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sehr klimarelevant
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[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
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[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
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[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 10
Datenstand vom 02.07.2024 10:18 Uhr