Datum: 15.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1UKVS/4/1/24 Gewässerschutzbericht 2023 des Tiefbauamtes
2UKVS/4/2/24 Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gem. Damm, Mühlstraße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die May Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx
3UKVS/4/3/24 Konzert-Wochenende im Jahr 2025 auf dem Volksfestplatz
4UKVS/4/4/24 Erstellung Sturzflutenkonzept

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1. / UKVS/4/1/24. Gewässerschutzbericht 2023 des Tiefbauamtes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 15.05.2024 ö Beschließend 1UKVS/4/1/24

.Beschluss: 1

I. 
1. Der Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat nimmt den Gewässerschutzbericht des Tiefbauamtes für das Jahr 2023 zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Herr Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) beantragt das Rederecht für Herrn Stadtrat Johannes Büttner (GRÜNE).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / UKVS/4/2/24. Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, Gem. Damm, Mühlstraße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die May Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 15.05.2024 ö Beschließend 2UKVS/4/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 28.03.2024 beantragte die May Bauträger GmbH die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, Gem. Damm, Mühlstraße xxx, 63741 Aschaffenburg.

Das Baugrundstück besteht aus mehreren Teilflächen und verfügt über eine Gesamtfläche von 5.772 m². Dem Lebensmittelmarkt ist eine Teilfläche von 2.850 m² zuzurechnen.

Geplant ist die Errichtung eines eingeschossigen Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 791 m² im westlichen Bereich des Baugrundstückes, mit einem begrünten Randstreifen im Westen und im Süden, an die Strietwaldstraße/Mühlstraße angrenzend mit einer Breite von ca. 5 - 8 m.

Das bestehende Gebäude (eingeschossiger Lebensmittelmarkt) im östlichen Bereich des Baugrundstückes soll abgebrochen und durch die geplante Neubebauung im Westen ersetzt werden. Im östlichen Grundstücksbereich ist die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit 24 Wohneinheiten auf 4 Geschossen, zuzüglich Staffelgeschoss geplant. Die für das Wohngebäude erforderlichen Stellplätze werden in einem Parkdeck auf Erdgeschossebene des geplanten Mehrfamilienhauses gesondert nachgewiesen. 

Für das geplante Wohnbauvorhaben liegt ein gesonderter Bauantrag (BV-Nr.: xxx) vor. Da das Wohnbauvorhaben alle Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17/05 einhält, wird dieses Bauvorhaben im Wege des sog. Freistellungsverfahrens nach Art. 58 BayBO behandelt, d.h. es ist kein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Bei dem geplanten Lebensmittelmarkt handelt es sich um einen Sonderbau, für welchen in jedem Fall ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen ist. Im nachfolgenden wird lediglich das Bauvorhaben „Lebensmittelmarkt“ behandelt.

Im freien Bereich zwischen dem geplanten Wohnbauvorhaben und dem Lebensmittelmarkt sind die für den Markt nachzuweisenden Stellplätze vorgesehen. Insgesamt werden 49 PKW-Stellplätze errichtet, hiervon 2 mit E-Lademöglichkeit, 2 barrierefreie und 4 Eltern-Kind-Parkplätze.

Die Gebäudeabmessungen des geplanten Lebensmittelmarktes liegen bei ca. 25 m x 47 m. Die Höhe des Gebäudes liegt bei max. 7,46 m.

Die Erschließung des Geländes soll sowohl über eine Zufahrt in der Mühlstraße (zum Parkdeck des geplanten Mehrfamilienwohnhauses) als auch über die Strietwaldstraße, ähnlich der bisherigen Erschließung, erfolgen.

Das geplante Bauvorhaben wurde bereits in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vom 19.09.2018 als Bauvoranfrage (BV-Nr.: 20180151) in weitgehend übereinstimmender Form behandelt und beschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt wies der Bebauungsplan Nr. 17/05 für diese Fläche allerdings noch ein Gewerbegebiet aus. Dieses schloss eine Wohnnutzung aus. Der Bebauungsplan wurde zwischenzeitlich geändert. 

II.
Planungsrechtliche Vorgaben: 

Das betreffende Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des geänderten Bebauungsplanes Nr. 17/5 für das Gebiet zwischen Aschaff, östlicher Begrenzung, Mühlstrasse und Strietwaldstrasse. Der geänderte Bebauungsplan ist am 21.04.2023 in Kraft getreten. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 30 BauGB i.V.m. § 6 BauNVO 1990. 
Es gelten die folgenden Festsetzungen:

MI - Mischgebiet
GRZ 0,5
GFZ 1,3
Vollgeschosse: III + D
offene Bauweise
TH max. 132,00 m ü.NN
OK max. 136,00 m ü.NN
DN 0° - 35°
Festsetzung von Pflanzflächen und zu erhaltenden Bäumen


Planungsrechtliche Beurteilung: 

Art der baulichen Nutzung

Die Nutzungsart „Lebensmitteldiscounter" ist im Mischgebiet allgemein zulässig und dort auch nicht explizit durch Bebauungsplan ausgeschlossen.

Mit einer Verkaufsfläche von 791 m² sind keine negativen Auswirkungen auf die raumordnerische und städtebauliche Entwicklung und Ordnung, gem. § 11 Abs. 3 BauNVO zu befürchten, insbesondere, da

  • der Standort städtebaulich integriert in einen baulich verdichteten Siedlungszusammenhang mit wesentlichen Wohnanteilen liegt,
  • er zu einer wohnort- und verbrauchernahen Versorgung, insbesondere der Stadtteile Damm und Strietwald beiträgt,
  • ein anteiliger fußläufiger Einzugsbereich und eine entsprechende Anbindung an den ÖPNV von hinreichender Qualität und Kapazität besteht. Eine Bushaltestelle in direkter Lage vor dem Lebensmittelmarkt in der Strietwaldstraße ist vorhanden.

Immissionsschutz - Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Gem. Bebauungsplan Nr. 17/05 sind hinsichtlich des Gewerbelärmes Betriebe und Anlagen zulässig, deren Schallemissionen die folgenden Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder tags (06.00 - 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 - 06.00 Uhr) überschreiten: 

Emissionskontingente:
LEK tags         60 dB(A)
LEK nachts         45 dB(A)

Für die Immissionsorte im WA-Gebiet östlich der Habichtstraße gelten um 2 dB (A) erhöhte Emissionskontingente.

Zum Nachweis der Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist ein Schallschutznachweis, gem. DIN 4109 vorzulegen. Die Auflagen der Unteren Immissionsschutzbehörde sind zu beachten.

Maß der baulichen Nutzung

Das Bauvorhaben erreicht zusammen mit dem geplanten Wohngebäude eine überbaute Grundfläche von 2.131 m² und damit eine GRZ1 von 0,37 sowie eine befestige Fläche von 4.330 m² mit einer GRZ2 von 0,75. Die zulässige GRZ1 von 0,5 wird nicht überschritten. Durch Nebenanlagen darf die festgesetzte GRZ1 von 0,5, gem. § 19 Abs. 4 BauNVO um bis zu 50 % überschritten werden. Hieraus ergibt sich eine maximale GRZ2 von 0,75, welche durch das Bauvorhaben eingehalten wird.

Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,3 wird mit einem Wert von 0,6 eingehalten.

Die max. zulässige Zahl der Vollgeschosse ist eingehalten.
Das Bauvorhaben hält mit den in den Plänen dargestellten Maßen, Höhen und seiner Dachform die max. Höhe und die Festsetzungen zu den zulässigen Dachformen/-neigungen ein.

Überbaubare Grundstücksflächen

Der Standort des geplanten eingeschossigen Lebensmittelmarktes an der Mühlstraße/Ecke Strietwaldstraße liegt innerhalb der überbaubaren Flächen.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 25 m² Verkaufsfläche ein PKW-Stellplatz nachzuweisen. Bei einer Verkaufsfläche von 791 m² ergibt sich ein nachzuweisender Bedarf von 32 PKW-Stellplätzen.

Errichtet werden 49 PKW-Stellplätze, hiervon 2 mit E-Lademöglichkeit, 2 barrierefreie, gem. DIN 18040-1 und 4 Eltern-Kind-Parkplätze.

Je 120 m² Verkaufsfläche ist 1 Fahrradabstellplatz vorzusehen. Bei einer Verkaufsfläche von 791 m² sind 7 Fahrradabstellplätze erforderlich. 

Errichtet werden 8 Fahrradabstellplätze.

Gem. § 7 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist mindestens jeder dritte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten und zusätzlich mindestens ein Ladepunkt zu errichten.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen des geplanten Gebäudes werden eingehalten.


Erschließung / Zufahrt / Leitungsrechte

Die Erschließung über die Mühlstraße, bzw. Strietwaldstraße ist gewährleistet.

Die Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, Gem. Damm und eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Damm sind zu einem Baugrundstück rechtlich zu vereinigen. Der grundbuchamtliche Vollzug ist nachzuweisen.

Bei der, von der Strietwaldstraße abzweigenden Stichstraße handelt es sich um eine Privatstraße, deren Einmündungsbereich in die Strietwaldstraße, aufgrund der Baumaßnahme umgebaut werden muss. Diesbezüglich ist das städtische Tiefbauamt und das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zu beteiligen.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung / Photovoltaikanlage

Gem. Ziffer I.13 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist je 330 m² privater Grundstücksfläche ein großkroniger, standortgerechter, heimischer Laubbaum (Stammumfang mind. 18 – 20 cm, Pflanzbeet > 6 m²) zu pflanzen. Vorhandene Laubbäume auf dem Baugrundstück können angerechnet werden. Baumpflanzungen müssen zu Straßenbegrenzungslinien einen Mindestabstand von 2,00 m einhalten. 

Bei einer anteiligen Grundstücksfläche von 2.850 m², welche dem Lebensmittelmarkt zuzurechnen ist, ergeben sich 8 zu pflanzende Bäume. Für die Teilfläche, welche dem Mehrfamilienwohnhaus zuzurechnen ist, ist ein gesonderter Nachweis zu führen.

Gem. § 6 Abs. 3 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 angefangener Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Bei 49 geplanten Stellplätzen ergibt sich ein nachzuweisender Bedarf von 13 Laubbäumen.

Der Freiflächenplan sieht die Pflanzung von 13 Laubbäumen vor.

Im Bereich der Zufahrt/LKW-Umfahrt im nördlichen Grundstücksbereich, sowie im südwestlichen Grundstücksbereich ist je ein zu erhaltender Baum vorhanden. Die beiden Standorte der Bäume können nicht erhalten werden. Unter der Voraussetzung, dass als Ausgleich zwei Ersatzpflanzungen erfolgen, kann eine Befreiung erteilt werden. 
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar.
Zur Sicherung der Verpflichtung der Baumpflanzungen, einschließlich der beiden Ersatzpflanzungen ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Gem. Ziffer I.14 der textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes ist das Flachdach des Lebensmittelmarktes extensiv oder intensiv zu begrünen. Alternativ kann eine vollflächige Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Planunterlagen sehen eine Photovoltaikanlage vor. Hierdurch wird auch die Verpflichtung des Art. 44a Abs. 2 BayBO erfüllt. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Die notwendigen Pflanzflächen, gem. Bebauungsplan mit einem Begrünungsanteil von mindestens 80 % sind nachgewiesen. Diese Grünflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Wasserrecht

Die geplanten Bäume entlang der Strietwaldstraße liegen innerhalb der Hochwassergefahrenfläche HQextrem. Bei einem Extremereignis können im Planungsgebiet Wasserstände von 0 - 1,0 m auftreten. Durch die geplanten Bäume entlang der Strietwaldstraße wird der Wasserabfluss allerdings nicht beeinträchtigt.

Der Standort des geplanten Lebensmittelmarktes liegt außerhalb des nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommenen festgesetzten Überschwemmungsgebiets der Aschaff HQ 100, amtlich festgesetzt mit Verordnung vom 05.03.2018 (Gewässer II. Ordnung).

Im Hinblick auf zunehmende Starkniederschläge wird empfohlen, notwendige Vorkehrungen zum Hochwasserschutz zu treffen.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Bauantrag zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, xxx Gem. Damm, Mühlstraße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die May Bauträger GmbH entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Bedingungen, Befreiungen, Auflagen und Sicherheitsleistungen:

  1. Es ist ein Schallschutznachweis, gem. DIN 4109 hinsichtlich der Einhaltung der gem. Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingente vorzulegen.
  2. Die Grundstücke Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx, xxx, xxx, Gem. Damm und eine Teilfläche aus dem Grundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Damm sind zu einem Baugrundstück rechtlich zu vereinigen. Der grundbuchamtliche Vollzug ist nachzuweisen. 
  3. Das Flachdach ist gem. Planunterlagen vollflächig mit einer Photovoltaikanlage zu belegen. Alternativ ist das Flachdach mindestens extensiv zu begrünen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  4. Zwei, mit Bebauungsplan festgesetzte Bäume können nicht erhalten werden. Eine Befreiung wird, unter der Bedingung erteilt, dass für die beiden entfallenden Bäume Ersatzpflanzungen gem. Freiflächenplan erfolgen und diese Bäume dauerhaft erhalten werden.
  5. Gem. Freiflächenplan sind insgesamt mindestens 13 großkronige Laubbäume zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  6. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / UKVS/4/3/24. Konzert-Wochenende im Jahr 2025 auf dem Volksfestplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 15.05.2024 ö Beschließend 3UKVS/4/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Dezember 2021 haben xxx und xxx mitgeteilt, dass sie gerne im Jahr 2023 in den Sommermonaten auf dem Volksfestplatz in Aschaffenburg ein Open-Air-Festival mit dem Arbeitstitel „Mainfestival“ durchführen würden.  Für die Durchführung der Veranstaltung wurde im Juli 2022 bereits ein Beschluss des UKVS eingeholt. Aufgrund der ungewissen Nachfragesituation nach der Corona-Krise hat der Veranstalter damals gegenüber der Verwaltung eine begründete Absage erteilt. 
Im Januar 2024 kam der Veranstalter EVENTS4YOU erneut auf uns zu. Diesmal plant die GbR an einem Wochenende im August 2025 zwei Konzerte, jeweils eines freitags und eines samstags, auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz. Für eines der beiden Konzerte ist bereits der Künstler Andreas Gabalier angefragt. 

Den Konzertbesuchern soll das Nilkheimer Flugfeld als Parkfläche angeboten werden. Campingmöglichkeiten sind durch den Veranstalter nicht vorgesehen. 

Für die Veranstaltung steht bislang nur ein Grobkonzept, genauere Abstimmungen über Künstler etc. sollen in Absprache mit der Stadtverwaltung erfolgen. Der Veranstalter ist den Kongress- und Touristikbetrieben, nachfolgend KUT genannt, bereits bekannt. Am 12.06.2022 haben sie die Veranstaltung „Night Fever“ in der Stadthalle durchgeführt und bereits im Folgejahr einen neuen Vertrag für eine Veranstaltung in der Stadthalle Aschaffenburg erhalten. Die KUT sieht daher keinen Grund zur Ablehnung.


Mit Beschluss vom 8.3.2017 hat der Umwelt- und Verwaltungssenat festgelegt, dass er über die Verteilung der immissionsschutzrechtlich privilegierten Tage für „seltene Veranstaltungen“ selbst entscheiden will. Reserviert sind grundsätzlich 13 Tage für Volks- und Stadtfest. Von den restlichen Tagen wurden bislang üblicherweise 3 Tage für das „One-Race-Human-Festival“ eingeplant, das letztmalig 2019 stattfand. 
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Herren Benjamin Schäfer und Frank Herr die Durchführung der beiden Konzerte 2025 zu genehmigen und dafür 2 der privilegierten Tage des ehemaligen „One-Race-Human-Festivals“ zur Verfügung zu stellen.

Die Verwaltung bittet um entsprechende Beschlussfassung. 

.Beschluss:

I.
  1. Die Stadt Aschaffenburg sichert EVENTS4YOU, einer GbR bestehend aus xxx zu, an einem noch näher festzulegenden Wochenende (Freitag bis Sonntag) im August 2025 den Volksfestplatz und Flächen für Parkzwecke (z.B. auf der Fläche des ehemaligen Nilkheimer Flugfeldes) für die Durchführung von zwei Konzerten zu vermieten. 
  2. Die Stadt sichert des Weiteren zu, dass zwei der lärmprivilegierten Tage für „seltene Ereignisse“ im Jahr 2025 für die von ihnen beantragten Konzerte reserviert werden.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / UKVS/4/4/24. Erstellung Sturzflutenkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 4. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 15.05.2024 ö Beschließend 4UKVS/4/4/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Zuge des Klimawandels treten u. a. Starkregenereignisse verstärkt auf. Dabei kommt es in lokal begrenzten Gebieten zu kurzzeitigen, sehr heftigen Niederschlägen, die zu Sturzfluten und Überflutungen führen und erhebliche Personen- und Sachschäden verursachen können.

Zur Überprüfung der Hochwassersituation in Aschaffenburg wurde im Juni 2023 ein Audit „Überflutungsvorsorge – Hochwasser und Starkregen“ durchgeführt.
Die Vorstellung der Ergebnisse erfolgte am 10.10.2023 im PVS.

Die Untersuchung zeigt, dass Aschaffenburg gut auf häufige (10-jährige) und 100 – jährige Hochwasser vorbereitet ist. Die Daten zu Hochwasser aus Starkregen werden jedoch- anderes als beim Flusshochwasser- nicht systematisch erfasst und beruhen lediglich auf den Erfahrungen der beteiligten Verwaltungsmitarbeiter und Rettungskräfte.

Während des Audits wurde deutlich, dass eine Starkregengefahrenkarte bzw. eine Fließwegekarte für das Stadtgebiet fehlt, um gefährdete Bereiche zu lokalisieren und zu visualisieren. Diese Karte wäre Grundlage für eine fundierte Information der Bevölkerung, die entsprechende Selbstschutzmaßnahmen vornehmen könnte, sowie ein Hilfsmittel für die Rettungsdienste und den Katastrophenschutz.
Außerdem ist die Erstellung des Sturzflutenkonzepts Bestandteil der Aschaffenburger Klimaanpassungsstrategie. Im Handlungsfeld Wasser wird die Maßnahme Starkregenmanagement somit aufgegriffen und in Umsetzung gebracht.

Mit Beschluss vom 10.10.2023 wurde die Verwaltung beauftragt, die Erstellung von Starkregengefahrenkarten und Fließwegekarten vorzubereiten.

Dazu wurde u. a. Kontakt zu Kommunen aufgenommen, die bereits über Starkregengefahrenkarten verfügen, das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg einbezogen und das Einzugsgebiet für die Gefahrenberechnung unter den Fachämtern abgestimmt.

Der Freistaat Bayern stellt eine Förderung von 75% für die Erstellung eines „Integralen Konzeptes zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement“ in Aussicht. Das WWA Aschaffenburg hat bereits eine Aufnahme der Stadt Aschaffenburg in das Förderprogramm veranlasst.

Eine belegbare Kostenschätzung für die Erstellung der Karten liegt noch nicht vor. Da die Förderung auf eine Summe von 150.000 € begrenzt ist, beabsichtigt die Verwaltung einen Förderantrag über 200.000 € zu stellen. Der städtische Anteil läge dabei bei 50.000 €.

Es ist davon auszugehen, dass die Planungsleistung für die Stadt Aschaffenburg und die relevanten Einzugsgebiete weniger als 200.000 € kosten wird und somit auch der städtische Anteil geringer ausfallen würde.

Vorgesehen ist, das Aschaffenburger Sturzflutenkonzept mit Starkregenrisikokarte bis zum Ende des Jahres 2024 auszuschreiben und Angebote einzuholen. 

Mit dem Beschluss des Stadtrats zur Erstellung der Karten entstehen Kosten. Im Haushalt der Stadt Aschaffenburg für 2024 sind 50.000 € unter der Haushaltsstelle 0.6101.6588 eingestellt. Die Gesamtsumme muss jedoch vorfinanziert werden, die Kämmerei ist über den Mehrbedarf informiert und wird dies im Nachtragshaushalt abbilden. Folgekosten entstehen voraussichtlich während der Erarbeitung der Planung und nach deren Fertigstellung.

Beispiel einer Starkregengefahrenkarte, Stadt Wuppertal
(Quelle: https://www.wuppertal.de/microsite/geoportal/topicmaps/contentseiten/starkregengefahrenkarte.php)

Geplantes Einzugsgebiet für die Gefahrenberechnung: 

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 11.05.2024 (Anlage 2) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

I. Die Verwaltung beauftragt ein Sturzflutenkonzept mit Starkregenrisikokarte für das Stadtgebiet und die relevanten Gewässereinzugsgebiete erstellen zu lassen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[ x ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.07.2024 12:06 Uhr