Datum: 04.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Bildungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1BS/1/1/24 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
2BS/1/2/24 Ausbau und Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Schulen Aufstockung von JaS an der Schönbergschule und der Hefner-Alteneck-Schule und Einrichtung jeweils einer 0,5 Stelle JaS am Dalberg-Gymnasium und an der Ruth-Weiß-Realschule
3BS/1/3/24 Bericht zur Jugendberufsagentur (Jugendarbeitsberatung JUKUZ)
4BS/1/4/24 Neuer Familienstützpunkt Obernau - Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte (CSU) vom 19.07.2023
5BS/1/5/24 Ganztagesbetreuung an Schulen
6BS/1/6/24 Bericht Schülerprognosen und Sozialdaten - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.01.2024

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1. / BS/1/1/24. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsamen Sitzung des Bildungssenates und des Jugendhilfeausschusses 04.07.2024 ö Beschließend 1BS/1/1/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Email vom 19.02.2024 teilte der Caritas Aschaffenburg – Stadt und Landkreis e. V. den aus dem Beschlussvorschlag ersichtlichen Vertreterwechsel mit. 

Mit Email vom 28.05. wurde seitens des ASB Aschaffenburg der Vertreterwechsel mitgeteilt. 

Mit Email vom 17.06.2024 wurde xxx als Nachfolge von xxx als Vertreterin der katholischen Kirche benannt. 

Die Wechsel wurden notwendig, da sich die vorherigen Vertreter jeweils beruflich verändert haben und für das Amt daher nicht mehr zur Verfügung standen. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt folgenden Vertreterwechseln im Jugendhilfeausschuss zu: 

  1. xxx als Vertreter des Caritas Aschaffenburg e. V. 
  2. xxx als Vertreter des ASB Aschaffenburg e. V. 
  3. xxx als Vertreterin der katholischen Kirche 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Es haben nur die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses abgestimmt.

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2. / BS/1/2/24. Ausbau und Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Schulen Aufstockung von JaS an der Schönbergschule und der Hefner-Alteneck-Schule und Einrichtung jeweils einer 0,5 Stelle JaS am Dalberg-Gymnasium und an der Ruth-Weiß-Realschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsamen Sitzung des Bildungssenates und des Jugendhilfeausschusses 04.07.2024 ö Beschließend 2BS/1/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Schulleitungen der Hefner-Alteneck- Grund- und Mittelschule und der Schönberg Mittelschule haben jeweils Anträge auf Aufstockung der derzeitigen JaS-Stellen gestellt. Die Schulleitungen der Ruth-Weiss-Realschule und des Dalberg-Gymnasiums haben jeweils Anträge auf eine Einrichtung einer JaS-Stelle an den jeweiligen Schulen gestellt. 

  1. Aufstockung der JaS-Stelle an der Hefner-Alteneck GS+MS um eine 50%-Stelle

Ausgangslage:
  • 449 Schüler*innen
  • Ca. 58% mit Migrationshintergrund in GS, 73% in MS
  • Eine Brückenklasse 
  • zwei Deutschklassen 
  • derzeit eine JaS-Fachkraft mit einer 90%-Stelle für zwei Schularten und zwei Schulgebäude
  • Antrag im Mai 2023 gestellt

Problemlagen, bzw. Aufgaben für JaS:
  • häufig Familien mit Trennungs- und Scheidungssituation
  • auffallende viele Eltern mit physischen und psychischen Problemen
  • viele Familien im Bürgergeldbezug, soziale Benachteiligung
  • viele Familien mit Flucht- und Migrationshintergrund
  • Beschulung der Kinder, die aktuell im Frauenhaus wohnen
  • Konflikte und Mobbing
  • Psychische Belastung der Schüler*innen
  • Fälle nehmen an Quantität und Qualität zu
  • Aktuelle JaS-Stelle reicht nicht aus, die komplexen Fälle ausreichend intensiv zu bearbeiten


  1. Aufstockung der JaS-Stelle an der Schönberg Mittelschule um eine 50%-Stelle

Ausgangslage:
  • 389 Schüler*innen
  • Ca. 58% mit Migrationshintergrund 
  • eine Deutschklasse 
  • M-Zweig
  • derzeit eine JaS-Fachkraft mit einer 60%-Stelle 
  • Antrag bereits 2017 gestellt

Problemlagen, bzw. Aufgaben für JaS:
  • viele Familien im Bürgergeldbezug, soziale Benachteiligung
  • viele Familien mit Flucht- und Migrationshintergrund
  • Beschulung der Kinder aus der stationären Jugendhilfeeinrichtung im Fahrbachweg
  • Konflikte und Mobbing
  • Psychische Belastung der Schüler*innen
  • Fälle nehmen an Quantität und Qualität zu
  • Aktuelle JaS-Stelle reicht nicht aus, die komplexen Fälle ausreichend intensiv zu bearbeiten


  1. Antrag auf Neueinrichtung einer JaS-Stelle an der Ruth-Weiss-Realschule Aschaffenburg mit einer 50%-Stelle

Ausgangslage:
  • 950 Schüler*innen
  • Ca. 50% mit Migrationshintergrund 
  • Eine SPRINT-Klasse (Sprache intensiv)
  • Eine Brückenklasse
  • Eine Deutschklasse im Schuljahr 2024/25
  • 0,5 –Stelle Schulsozialarbeit

Problemlagen, bzw. Aufgaben für JaS:
  • Schülerschaft benötigt Unterstützung im psychosozialen Bereich, ca. 6% sind aufgrund psychischer Probleme langfristig erkrankt bzw. haben bereits Klinikaufenthalte hinter sich
  • Schulverweigerung
  • Häufige Wechsel zur 7. Klasse vom Gymnasium auf die Realschule: Klassenfindungsprozesse mit damit verbundenen Konflikten finden daher in der 5. und 7. Jahrgangsstufe statt
  • Verbale und physische Gewalt
  • Mobbing
  • Erstansprechpartner*in für Eltern bei schulischen oder familiären Schwierigkeiten 
  • Ansprechpartner*in für Kontakte zur Jugendhilfe und andere externe Akteure


  1. Antrag auf Neueinrichtung einer JaS-Stelle am Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg mit einer 50%-Stelle

Ausgangslage:
  • 846 Schüler*innen
  • Eine Deutschklasse im Schuljahr 2024/25
  • 4 Förderkurse „Sprachbegleitung“ im Schuljahr 2024/25
  • 7 Kinder mit Schulbegleitung

Problemlagen, bzw. Aufgaben für JaS:
  • Schülerschaft benötigt Unterstützung im psychosozialen Bereich: Depression, selbstverletzendes Verhalten, Gefahr von Suizidalität, Versagensängste, Autismus etc.
  • Schulabsentismus
  • Lange Wartezeit auf Therapieplätze; individuelle Lösungen bis Therapiebeginn braucht Personal, ebenso die Wiedereingliederung
  • Konflikte und Mobbing
  • Unterstützung für Familien im Leistungsbezug, Teilhabe ermöglichen
  • Erstansprechpartner*in für Eltern bei schulischen oder familiären Schwierigkeiten 
  • Ansprechpartner*in für Kontakte zur Jugendhilfe und andere externe Akteure
  • Beratung und Begleitung bei Transidentität

Die Einrichtung bzw. Aufstockung obiger Stellen erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine Förderung durch den Freistaat Bayern erfolgt. 

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss stimmt der Aufstockung der JaS-Stellen an der Schönberg Mittelschule und an der Hefner-Alteneck-Schule um jeweils 50 % einer Vollzeitstelle und Einrichtung von jeweils einer Teilzeitstelle JaS im Umfang von 50 % einer Vollzeitstelle am Dalberg-Gymnasium und an der Ruth-Weiss-Realschule vorbehaltlich der Förderung durch den Freistaat Bayern zu. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Es haben nur die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses abgestimmt.

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3. / BS/1/3/24. Bericht zur Jugendberufsagentur (Jugendarbeitsberatung JUKUZ)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsamen Sitzung des Bildungssenates und des Jugendhilfeausschusses 04.07.2024 ö Beschließend 3BS/1/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jugendarbeitsberatung im JUKUZ der Stadt Aschaffenburg
Die Jugendarbeitsberatung im JUKUZ der Stadt Aschaffenburg richtet sich insbesondere an Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 15 bis einschließlich 26 Jahren aus der Stadt Aschaffenburg, die arbeitslos, bzw. arbeits- oder ausbildungssuchend sind. Besonders im Fokus stehen sozial benachteiligte und individuell besonders beeinträchtige Jugendliche (vgl. SGB VIII §13).

Beratung und Unterstützung im Rahmen der Jugendberufsagentur Aschaffenburg
Der Begriff Jugendberufsagentur (JBA) bezeichnet bundesweit die rechtskreisübergreifende, enge Kooperation der Agentur für Arbeit, des Jobcenters und des Jugendamts mit dem Ziel, junge Menschen zu unterstützen und die Angebote und Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII gezielt aufeinander abzustimmen und zu verzahnen. So sollen Jugendliche und junge Erwachsene individuell und effektiv die Unterstützung erhalten, die nötig ist.

Seit 2021 besteht eine Kooperationsvereinbarung für eine strukturell verankerte JBA zwischen der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, der Stadt Aschaffenburg als Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Staatlichen Schulamt. Die Jugendarbeitsberatung arbeitet im Rahmen dieser Jugendberufsagentur eng mit den Berufsberaterinnen der Agentur für Arbeit, den U25-Fallmanagerinnen des Jobcenters sowie den Jugendsozialarbeiterinnen der Berufsschulen zusammen. Wichtiger Bestandteil sind die regelmäßig stattfindenden Fallkonferenzen (aktuell 6x im Jahr) aller beteiligten Institutionen auf der Arbeitsebene. Seit 2023 ergänzt das Projekt „Streetwork“ die Angebote der kommunalen Jugendhilfe und unterstützt speziell junge Wohnungslose und sogenannte Care-Leaver. Auch hier besteht eine enge Kooperation. 

In der Zusammenarbeit liegt der Fokus der Jugendarbeitsberatung auf der Förderung der persönlichen und sozialen Entwicklung sowie auf der Stärkung von Ressourcen und Kompetenzen, die für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben nötig sind. So kann die Jugendarbeitsberatung häufig die notwendige, motivierende Vorarbeit leisten, damit Jugendliche beispielsweise für eine Qualifizierungsmaßnahme oder für eine Ausbildung bereit sind.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Jugendarbeitsberatung zur Arbeit der Jugendberufsagentur wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / BS/1/4/24. Neuer Familienstützpunkt Obernau - Antrag von Herrn Stadtrat Josef Taudte (CSU) vom 19.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsamen Sitzung des Bildungssenates und des Jugendhilfeausschusses 04.07.2024 ö Beschließend 4BS/1/4/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In Obernau leben (Stand 01.01.2024) 4.922 Einwohner*innen (0-2 Jahre: 112 / 3-5 Jahre: 147 / 6-9 Jahre: 209 / 10-13 Jahre: 181 / 14-17 Jahre: 177 / 18-25 Jahre: 370 / 26-50 Jahre: 1526 / 51-64 Jahre: 1208 / 65+ Jahre: 992). Es gibt 7% geschiedene Personen, 40% sind ledig, 48% verheiratet und 5% verwitwet. In Obernau leben 510 Menschen mit ausländischer Nationalität (das sind 10,4%), Migrant*innen gibt es 985 (20,0%). Die größten Migrant*innengruppen kommen aus Rumänien (117), Polen (102), der Türkei (97), Italien (93) und der Ukraine (53). Es gibt 77 Bedarfsgemeinschaften im Bürgergeld, darin leben 147 Personen (davon 49 Kinder unter 15 Jahren) (Quellen: Melderegister der Stadt Aschaffenburg und Agentur für Arbeit). Neben Vereinen in Sport und Kultur, die Angebote in Obernau schaffen, gibt es viel Natur um den Ortsteil herum, der Main, Wald, Wiesen - Ausflugsziele liegen nah beieinander.

Die Mozart-Grundschule und die Kleine Riesen Kita Obernau liegen in direkter räumlicher Nähe des Kinderhauses St. Peter Paul. Mit fast 200 Plätzen für Kinder im Alter von einem bis sieben Jahren ist das Kinderhaus die größte Kindertagesstätte. Aktuell gibt es drei Krippen- und sechs Kindergartengruppen. Die 9-gruppige Einrichtung ist auf zwei Gebäude aufgeteilt. In der Krippe sind es 11 Mitarbeiter*innen (2-Fach-, 8 Ergänzungskräfte, 1 Küchenkraft, 1 Reinigungskraft), im Kindergarten 21 Mitarbeiter*innen (9-Fach-, 6 Ergänzungskräfte, 2 pädagogische Hilfskräfte (in Ausbildung zur Ergänzungskraft), 2 Küchenkräfte, 4 Reinigungskräfte). Es gibt ein Leitungsteam, eine Verwaltungskraft, eine Geschäftsleitung und einen Hausmeister. Das Haus ist Montag bis Freitag von 7 bis 16:30 Uhr geöffnet. Träger ist der Verein St. Peter Paul Verein Obernau e.V.


In Obernau soll der Familienstützpunkt eine Begegnungsstätte für Familien werden, die bedarfsorientierte und abwechslungsreiche Familienangebote über den pädagogischen KiTa-Alltag hinaus anbietet. Angedacht sind Familien-Angebote, die die Möglichkeit des Zusammenseins und Orientierung im Familien-Alltag und der kindlichen Entwicklung bieten sowie Familien in ihrer Erziehung stärken. Erste Ideen aus dem Kinderhaus dazu sind z. B. Eltern-, Still-, oder Seniorencafés, Oma-Opa-Nachmittage, Tauschbörsen, Schnupperkurse und weitere Angebote von Vereinen/Stellen oder Bastelnachmittage. Neben Eltern, werden also auch andere Familienmitglieder und Bezugspersonen der Kinder und Jugendlichen mitgedacht. 
Als Stadtteil steht Obernau von der räumlichen Lage her für sich. Somit ist eine gute, fußläufige Erreichbarkeit von Angeboten für Familien ein großes Plus für einen niederschwelligen Zugang zur unterstützenden Angeboten. Neben Angeboten selbst, können Familien in einem Familienstützpunkt viele Kontakte zu anderen Eltern/Familien knüpfen, private Netzwerke und das gesellschaftliche Miteinander werden gestärkt. Das Kinderhaus in Obernau möchte ein Treffpunkt für Familien (auch außerhalb der KiTa-Betreuungszeiten) werden. 

Die Lotsenfunktion der FSP-Fachkraft soll auch in Obernau ein fester Schwerpunkt der Arbeit werden, in dem die Fachkraft sowohl Familien als auch Fachkräften mit offenem Ohr und Ideen zur Seite steht und bei Bedarf an andere Fachstellen weitervermittelt. Der Ausbau und die Stärkung von (bestehenden) Kooperationen und Netzwerkarbeit wird daher bedeutsam. Sowohl im Sinne der Lotsenfunktion als auch bei der Gestaltung der Familien-Angebote. Bereits bestehende Kooperationspartner*innen sind beispielsweise in den Frühförder- und Beratungsstellen (Koki, Erziehungsberatungsstelle, Sprachheilschule, SPZ Aschaffenburg) oder in Vereinen zu finden. Zudem gibt es projektbezogene Kooperationen mit der Bücherei, der Feuerwehr, der Grundschule „Mozartschule“, einer Seniorenstätte oder der städtischen Musikschule. Hierauf soll aufgebaut werden. 

Hintergrund: Familienstützpunkte in Aschaffenburg
Für Bayern gibt es ein Gesamtkonzept der Eltern- und Familienbildung. In einem mehrjährigen Modellversuch wurden das vom Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg (ifb) entwickelte Konzept und darauf aufbauend Familienstützpunkte in elf Landkreisen und kreisfreien Städten erprobt. Aschaffenburg war Teil des Modellversuchs. Dieser wurde 2013 in das noch laufende bayernweite Förderprogramm zur strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und Einrichtung von Familienstützpunkten überführt. In Aschaffenburg wurde zudem das Konzept der Familienunterstützenden Einrichtung geschaffen. Als „kleine Familienstützpunkte“ haben sie eine ähnliche Arbeitsweise und schaffen Angebote für Familien. Gesetzlich verankert ist die Familienbildung in § 16 des SGB VIII. 
Die Familienstützpunkte und die Familienunterstützende Einrichtungen sind Teil des präventiven Angebots für Familien. Sie schaffen auf kurzem Weg Angebote für Familien. Die Einrichtungen bieten eine jeweils individuelle Kombination an Aktionen für Familien, an Angeboten von Kooperationspartner*innen „unter einem Dach“ und der Wahrnehmung einer Lotsenfunktion im Sinne einer bedarfsabhängigen Vermittlung von Hilfen an. Sie wurden an bestehende Kindertageseinrichtungen angegliedert. Jeweils eine Fachkraft ist speziell für die Belange der Familien zuständig. Diese arbeiten in enger Abstimmung mit der KiTa-Leitung, die die Gesamtleitung der Häuser innehat. 

Aktuell gibt es sechs Familienstützpunkte und eine Familienunterstützende Einrichtung verteilt auf 5 Sozialräume. Jeder Sozialraum hat unterschiedliche strukturelle Vorrausetzungen und damit Perspektiven der Bewohner*innen. Der Familienstützpunkt Hefner-Alteneck mit KiTa St. Martin wurde 2013 als erster Stützpunkt in Aschaffenburg eröffnet. 2014 folgte der Familienstützpunkt Innenstadt mit KiTa Herz-Jesu sowie im Jahr darauf der Familienstützpunkt Damm mit KiGa St. Michael und die Familienunterstützende Einrichtung St. Matthäus in Gailbach. 2018 eröffnete der Familienstützpunkt Schweinheim im Haus für Kinder Maria Geburt. Im September 2023 eröffnete der Familienstützpunkt Nilkheim mit KiTa an der Lutherstraße im Neubaugebiet „Anwandeweg“. 

Auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2012 erhalten die Familienstützpunkte einen Sachkostenzuschuss von 6.000 Euro Zudem können neue Einrichtungen auf ein von der Familienbildung verwaltetes Starterpaket in Höhe von 10.000 Euro zurückgreifen, um in der Anfangsphase die Arbeit im Familienstützpunkt strukturell aufbauen zu können. Dieses verteilt sich auf drei Jahre. Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 21.10.2021 wurde die Finanzierung der Personalkosten für die Fachkräfte der Familienbildung ab dem Jahr 2022 angepasst. Somit werden nun pro Familienstützpunkt 19,5 Stunden finanziert. Die Förderhöhe orientiert sich dynamisch an der Eingruppierung der Fachkräfte und den Tarifentwicklungen und wird daher jährlich angepasst. Sie erfolgt orientiert am TVÖD bzw. der AVR je nach Ausbildung, Qualifikation und Berufserfahrung (maximal bis zur Entgeltgruppe S15). Die Hochrechnung der Personalkosten für den neuen Familienstützpunkt Obernau für das Jahr 2025 beträgt ca. 40.000 Euro.

Den Rahmen für die Zusammenarbeit bieten die Kooperationsverträgen zwischen den Einrichtungen und der Stadt Aschaffenburg. Darin werden die Förderbedingungen, Qualitätskriterien, Stundenanzahl und Evaluationsmaßnahmen festgelegt. Die Kooperationsverträge sichern die Nachhaltigkeit und Einhaltung der Projektziele. 

.Beschluss:

I. 
  1. Der Planung, Errichtung und Eröffnung des Familienstützpunkts in Obernau im Jahr 2025 wird zugestimmt.
  2. Mit dem Familienstützpunkt Obernau wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, um die fachliche Zusammenarbeit mit der Familienbildung und dem Jugendamt der Stadt Aschaffenburg zu regeln.
  3. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Einrichtung des Familienstützpunkts Obernau auf der Basis dieser Kooperationsvereinbarung zu beschließen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Es haben nur die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses abgestimmt.

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5. / BS/1/5/24. Ganztagesbetreuung an Schulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsamen Sitzung des Bildungssenates und des Jugendhilfeausschusses 04.07.2024 ö Beschließend 5BS/1/5/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Nachfrage nach Ganztagesbildung und –betreuung nimmt seit Jahren besonders im Bereich der Grundschulen zu. Ab dem Schuljahr 2026/27 hat der Gesetzgeber daher mit der Reform des SGB VIII einen Anspruch auf Ganztagesbetreuung für die Klassen 1 – 4 aufwachsend festgeschrieben. 

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 01.02.2024 wurde bereits über die Ergebnisse einer Elternbefragung zur Bedarfsermittlung der zukünftigen Schulkindbetreuung und über den Stand der Ganztagsbetreuung in der Stadt Aschaffenburg berichtet. 

Die Verwaltung hat inzwischen ämterübergreifend mit allen Schulen Gespräche unter Beteiligung des Staatlichen Schulamtes über den künftigen Betreuungsanspruch und dessen Voraussetzungen an den Schulen vor Ort geführt. Dem Jugendhilfeausschuss wird in der Sitzung am 04.07.2024 über die Ergebnisse berichtet werden. 

  1. Darüber hinaus hat sich der Unterausschuss Bildung, Betreuung und Erziehung in mehreren Sitzungen intensiv mit der Thematik befasst und begonnen, gemeinsam mit der Verwaltung ein Konzept zur Ganztagesbetreuung in Schulen zu erarbeiten. In einem ersten Schritt wurden in diesem Rahmen Qualitäts- und Förderkriterien festgelegt für Betreuungsangebote unter schulischer Aufsicht. 

Diese sind wie folgt:

- Deutschkenntnisse mind. Level B2

- päd. Grundqualifikation des Betreuungspersonals; ggfs. Kurs zur Kindertagespflegeperson

- Fortbildungsverpflichtung im Umfang von 10-15 Std. jährlich

- Erste-Hilfe-Kurs am Kind

- verpflichtende Buchung Mittagessen in Langgruppen analog zum gebundenen Ganztag

- altersangemessene Partizipation der Kinder; Ausrichtung von Kinderkonferenzen 

- keine Verpflichtung von Hausaufgabenerledigung in Kurzgruppen, nur als freiwilliges Angebot für 
  die Kinder 

- Beschwerdemanagement für Kinder und Eltern

- standardisierte Elternbefragungen


Die erarbeiteten Kriterien werden dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung ausführlich vorgestellt werden. 

Für kooperierende Schulen, die diesen Standard einhalten, soll die Möglichkeit eröffnet werden, zusätzliche Fördermittel für die pädagogische Arbeit am Nachmittag im offenen Ganztag zu erhalten. 


  1. Weiterhin bestand im Unterausschuss Einigkeit, dass zu den bereits vorhandenen Ferienangeboten das Angebot weiter ausgebaut werden muss, um den gesetzlichen Auftrag erfüllen zu können.

Es sollen in den Ferien im Rahmen des gesetzlichen Anspruchs an den Schulen Angebote erfolgen.
Weiterhin bestand Einigkeit, dass dies nicht an jeder Schule erfolgt, sondern in größeren Einheiten geplant wird (Stadtteilübergreifend), so dass es immer nur an einer Schule der Einheit ein Angebot geben wird. Das Angebot ist kostenpflichtig. Alle Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Stadtteils können daran teilnehmen. Folgende Stadtteile werden hierfür zu Einheiten zusammengefasst:

Damm/Strietwald

Gailbach/Schweinheim

Österreicher Kolonie/Innenstadt/Obernauer Kolonie
 
Nilkheim/Leider

Obernau

 
  1. Kleiner investive Massnahmen, die sich in den Gesprächen vor Ort ergaben, werden zeitnah im Haushaltsjahr 2024 umgesetzt.


  1. Nächste Schritte im Zeitraum Juli – September 2024

  1. Klärung, ob größere bauliche Massnahmen zur Umsetzung des Ganztagesanspruchs erforderlich sind
  2. Gespräche mit Elternbeiräten und Trägern
  3. Bedarfsfeststellung der Plätze an den einzelnen Schulen im Oktober 2024 im Plenum des Stadtrates. Diese Notwendigkeit besteht aufgrund Zusatzförderung im baulichen Bereich des Ganztages durch das Land Bayern (Vergabe Bundesmittel)

.Beschluss:

I. Der Jugendhilfeausschuss und der Bildungssenat nehmen den Bericht zur Ganztagsbetreuung an Schulen zustimmend zur Kenntnis. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / BS/1/6/24. Bericht Schülerprognosen und Sozialdaten - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 25.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Bildungssenat 1. Gemeinsamen Sitzung des Bildungssenates und des Jugendhilfeausschusses 04.07.2024 ö Beschließend 6BS/1/6/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Wie jedes Jahr hat biregio auch in diesem Jahr die Schülerprognosen aktualisiert. Die aktuellen Prognosen aus dem Juni 2024 bestätigen weitestgehend die ursprünglichen Berechnungen aus dem Jahr 2019/20. Die erwarteten Entwicklungen verlaufen jedoch etwas verlangsamt.

Bei den Grundschulen fällt der Anstieg geringer aus, als bei den ersten Berechnungen 2018 vorausgesehen. Damals wurde von 2.750 Grundschülern für 2024/25 ausgegangen – aktuell werden für das kommende Schuljahr 2.530 erwartet. Zurückzuführen ist diese Entwicklung auf die verminderten Bautätigkeiten sowie den Rückgang beim Zuzug. Trotzdem wird weiterhin ein Anstieg bis auf über 2.800 im Jahr 2028/29 erwartet. Die stärksten Geburtenjahrgänge kommen erst 2025 und 2027 in die Grundschulen.

Für die Mittelschulen wurde 2018 ein Rückgang auf 1.000 Schüler berechnet. Dieser ist nicht eingetroffen, die fünf Schulen bleiben stabil bei 1.250 Schülern.
Die drei Realschulen gehen leicht zurück. 2018 waren es fast 1.700, jetzt nur noch 1.550 mit der Tendenz auf leicht unter 1.500 Schüler. 
Es ist ein Rückgang bei den Schüler-Einpendlern aus den Landkreisen zu bemerken.
Die Zahl der Gymnasiasten steigt langsamer an als erwartet. Statt 3.900, die ursprünglich für 2023/24 prognostiziert wurden, sind es dieses Jahr knapp 3.700.
Ein Anstieg auf über 4.000 wird aber weiter erwartet.

Die Differenzen liegen bei allen Schularten immer bei zirka 200 Schülern. Diese wiederum verteilen sich auf mehrere Schulen. D.h. insgesamt betrachtet liegt biregio mit seinen Berechnungen nah an der Realität. Der Anstieg der Schülerzahlen erfolgt aber etwas langsamer als erwartet.

Die Zahlen werden im Rahmen der Sitzung ausführlich vorgestellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Sozialdaten der Grundschulen eingegangen.
Der komplette Bericht von biregio liegt für die Stadträte zum Download bereit.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu den neuen Schülerprognosen von biregio wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2024 09:33 Uhr