Datum: 15.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PL/10/1/24 SPNr. 1 d. ö. S.
2PL/10/2/24 SPNr. 2 d. ö. S.
3PL/10/3/24 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS); Neukalkulation Kanalbenutzungsgebühren zum 01.01.2025 - Vortrag durch Dieter Mühlfeld (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband)
4PL/10/4/24 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit Lage- und Prüfungsbericht
5PL/10/5/24 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2023
6PL/10/6/24 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023
7PL/10/7/24 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
8PL/10/8/24 Meier-Kahn-Platz Platzbenennung nach Meier Kahn - Antrag von Frau Stadträtin Rosemarie Ruf vom 14.12.2021
9PL/10/9/24 Ergebnisse Zensus 2022
10PL/10/10/24 Ausbau und Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Schulen Aufstockung von JaS an der Schönbergschule und der Hefner-Alteneck-Schule und Einrichtung jeweils einer 0,5 Stelle JaS am Dalberg-Gymnasium und an der Ruth-Weiß-Realschule
11PL/10/11/24 Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat; Änderung der Zusammensetzung der Mitglieder der GRÜNEN-Stadtratsfraktion

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1. / PL/10/1/24. SPNr. 1 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 1PL/10/1/24

.Beschluss:

Das Plenum stimmt gem. § 21 Abs. 5 Buchstabe a) der Geschäftsordnung des Stadtrates der nachträglichen Erweiterung der Tagesordnung um die Punkte 

8.
Ausbau und Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Schulen
Aufstockung von JaS an der Schönbergschule und der Hefner-Alteneck-Schule und Einrichtung jeweils einer 0,5 Stelle JaS am Dalberg-Gymnasium und an der Ruth-Weiß-Realschule (Nachtrag zur Tagesordnung)


9.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat;
Änderung der Zusammensetzung der Mitglieder der GRÜNEN-Stadtratsfraktion (Nachtrag zur Tagesordnung)

sowie um die Behandlung der nachfolgend genannten Dringlichkeitsanträge
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 04.07.2024 – Bericht über den Austritt aus dem Kommunalen Arbeitgeberverbands des Klinikums Aschaffenburg
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 08.07.2024 – Rücknahme Austritt des Klinikums Aschaffenburg gGmbH aus dem KAV
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.07.2024 – Rücknahme Austritt des Klinikums Aschaffenburg gGmbH aus dem KAV
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.07.2024 – Aussetzen des Austritts aus dem KAV
zu.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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2. / PL/10/2/24. SPNr. 2 d. ö. S.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 2PL/10/2/24

.Beschluss: 1

Der mündliche Bericht der Verwaltung über die Zukunftssicherungsmaßnahmen für das Klinikum Aschaffenburg, die auch den Austritt der Klinikum Aschaffenburg gGmbH aus dem Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) beinhaltet haben, wird zur Kenntnis genommen. Des Weiteren wird zur Kenntnis genommen, dass der Oberbürgermeister und der Landrat des Landkreises Aschaffenburg alles unternehmen werden, damit das Klinikum Aschaffenburg in kommunaler Hand bleibt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

1. Der Stadtrat nimmt die Grundforderungen aller vorliegenden Stadtratsanträge (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat ist sich der äußerst schwierigen wirtschaftlichen Lage aller kommunalen Krankenhäuser in Deutschland bewusst. Die Defizite gefährden die kommunalen Aufgaben in allen Städten.
3. Der Stadtrat steht zu einem Klinikum in kommunaler Hand und fordert dazu auf, unter Beteiligung aller Betroffenen eine wirtschaftlich tragfähige Zukunftsstruktur im Dialog zu finden. Zu dieser Zukunftsstruktur gehört v. a. ein Haustarifvertrag, der möglicherweise auch in den Strukturen des TVöD verwirklicht werden kann.
4. Bis dahin fordert der Stadtrat zeitnah die Rücknahme der Kündigung beim Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV) oder den Wiedereintritt in den KAV. Der Stadtrat weist daher seine in die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau entsandten Mitglieder an, im Rahmen einer Verbandsversammlung entsprechend abzustimmen.
5. Bis zu dieser im gemeinsamen Dialog gefundenen Zukunftsstruktur bzw. bis zum Wiedereintritt in den KAV gilt der TVöD konsequent weiter.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PL/10/3/24. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS); Neukalkulation Kanalbenutzungsgebühren zum 01.01.2025 - Vortrag durch Dieter Mühlfeld (Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 3PL/10/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum 01.01.2021 wurden zuletzt die Kanalbenutzungsgebühren der Stadt Aschaffenburg durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) neu kalkuliert und die Niederschlagswassergebühr eingeführt. Der Kalkulationszeitraum wurde damals auf drei Jahre festgelegt, vom 01.01.2021 bis 31.12.2023. In diesem Jahr wurde daher die Gebühr überprüft und die plangemäße Neukalkulation angestrebt.

Mit Gutachten des BKPV vom 18.06.2024 wurde die Neukalkulation abgeschlossen. Dabei wurde festgestellt, dass der aktuelle Gebührensatz für das laufende Jahr 2024 noch zutreffend ist. Ab dem 01.01.2025 soll die Schmutzwassergebühr angehoben werden, die Niederschlagswassergebühr bleibt unverändert. Der betrachtete Kalkulationszeitraum endet zum 31.12.2027.

Die Gebührenkalkulation selbst wird von Herrn Mühlfeld vom BKPV vorgestellt und erläutert.

Die Gebührensätze ändern sich durch die Neukalkulation wie folgt: 


01.01.2021 – 
31.12.2024
01.01.2025 – 31.12.2027
Veränderung
Schmutzwassergebühr
1,68 € / m³
1,90 € / m³
+ 13 %
Niederschlagswassergebühr
0,29 € / m²
0,29 € / m²
+ / - 0 %

In einem Prüfungsbericht des BKPV vom 08.04.2023, Nr. G 26722, wurde außerdem die satzungsgemäße Abzugsmenge für Landwirtschaftsbetriebe gem. § 10 Abs. 3 Satz 2 BGS-EWS von derzeit 20 m³ / Jahr je Großvieheinheit beanstandet. Laut herrschender Meinung aus Rechtskommentaren sowie Gerichtsurteilen ist dieser Wert zu hoch. Im Zuge der Änderung der Gebührensätze soll daher auch die Abzugsmenge in der Landwirtschaft von bisher 20 m³ / Jahr je Großvieheinheit auf einen Wert von 12 m³ / Jahr je Großvieheinheit herabgesetzt werden.

Es wird darum gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gemäß Anlage anzupassen.

.Beschluss:

I. Die Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) gem. Anlage 2 wird erlassen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0

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4. / PL/10/4/24. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Jahresabschluss zum 31.12.2023 mit Lage- und Prüfungsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 4PL/10/4/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 und der Bericht über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2023 wurden sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates zugestellt.

Die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen wurde in der Zeit vom 29.04. bis 04.06.2024 (mit Unterbrechungen) durchgeführt und erstreckte sich auf
  • das Rechnungswesen für die Zeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
  • den Jahresabschluss vom 31.12.2023 mit Lagebericht und Anhang
  • die Geschäftsführung
  • und die wirtschaftlichen Verhältnisse bis zum Prüfungszeitpunkt.

Der Prüfungsauftrag erfolgte nach Beschluss des Aufsichtsrates vom 
29.06.2023 mit Schreiben vom 29.06.2023 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Oberbürgermeister Jürgen Herzing.

Der Prüfungsauftrag erstreckte sich gemäß § 317 HGB auf die Buchführung für 2023, den Jahresabschluss zum 31.12.2023 und den Lagebericht nebst Anhang. Erweitert wurde der Prüfungsumfang nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 (Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung) und Nr. 2 (Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse) des Haushaltsgrundsätzegesetzes (HGrG) sowie die Prüfung gemäß § 16 MaBV.

Bei der Tätigkeit der Organe im Berichtszeitraum wurden die Vorgaben nach Gesetz und Satzung eingehalten und erfüllt. Die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz hat keine Besonderheiten ergeben, die nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ergeben. 

Die Geschäftstätigkeit, Bewirtschaftung und Verwaltung haben planmäßig und ordnungsgemäß stattgefunden. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach den deutschen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Buchführung entspricht den Vorgaben des Handelsrechts. 

Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Anhang und der Lagebericht erfüllen die gesetzlichen Vorgaben. 

Die Finanzverhältnisse sind geordnet. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben und ist auch für die überschaubare Zukunft gewährleistet.

Aufgrund der Prüfung wurde für Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

Zusammenfassend lautet das Prüfungsergebnis:

„Wir haben den Jahresabschluss der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg – bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis zum 31.12.2023 und

  •   vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen
gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.“

München, den 04. Juni 2024


VERBAND BAYERISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN
(Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V.
Gesetzlicher Prüfungsverband



(gez. xxx)

(gez. xxx)
Wirtschaftsprüferin

Wirtschaftsprüfer

.Beschluss:

I. 
  1. Die Stadt Aschaffenburg nimmt als Gesellschafterin der Stadtbau Aschaffenburg GmbH den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht sowie den Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen und die Stellungnahme des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zur Kenntnis (Anlage 3 Jahresabschluss 2023).
  2. Es wird festgestellt, dass die Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze zu keinen Beanstandungen geführt hat.
  3. Die Stadt Aschaffenburg als Gesellschafterin der Stadtbau Aschaffenburg GmbH stimmt zu, dass vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 17.06.2024 der Jahresabschluss 2023 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und mit dem Lagebericht genehmigt wird.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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5. / PL/10/5/24. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 5PL/10/5/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahresabschluss 2023 wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.735.205,71 € (Vj: 2.195.851,32 €) ausgewiesen.

Die Ertragslage der Gesellschaft ist durch Überschüsse aus der Bewirtschaftungstätigkeit sowie aus der Unterbringung von Asylbewerbern geprägt. Gestiegene sonstige betriebliche Aufwendungen, Personalaufwendungen, höhere Abschreibungen sowie Zinsaufwendungen konnten dadurch aufgefangen werden.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:


Für die Durchführung der geplanten Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen ist eine angemessene Eigenkapitalausstattung erforderlich. Daher soll der ausgewiesene Gewinn zur Stärkung des Eigenkapitals der freien Rücklage zugeführt werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister Herrn Jürgen Herzing vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 17.06.2024 als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen, dass der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2023 in Höhe von 1.735.205,71 € der freien Rücklage zugeführt wird.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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6. / PL/10/6/24. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 6PL/10/6/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Wirtschaftsprüfer hat in seiner Prüfung nach § 53 HGrG festgestellt:

„Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. 

Nach unserer Prüfung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages geführt. 

Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung begründen könnten. 

Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.“

Aufgrund des vorgelegten Fragenkataloges zu § 53 HGrG und des Ergebnisses zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht zum vorgelegten Jahresabschluss 2023 der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister Herrn Jürgen Herzing vorbehaltlich der gleichlautenden Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 17.06.2024 als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

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7. / PL/10/7/24. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 7PL/10/7/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Nach Art. 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst, einem Angehörigen (Art. 20 Abs. 5 BayVwVfG) oder einer von ihm vertretenen natürlichen oder juristischen Person oder sonstigen Vereinigung einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.

Im vorliegenden Fall sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind, persönlich beteiligt. Es handelt sich dabei um folgende Personen:

xxx

Nach Art. 49 Abs. 1 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1 GO.

2. Im Prüfungsbericht für 2023 hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen festgestellt, dass die Verwaltungsorgane ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen nachgekommen sind, so dass auch hier die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen kann.

Die Geschäftsvorgänge, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Vorschriften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind in acht Sitzungen sowie einer Sondersitzung „Klimastrategie“ beraten und die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden. Außerdem hat der Aufsichtsrat drei Umlaufbeschlüsse gefasst. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat durch Zwischenberichte umfassend über die Lage des Unternehmens informiert.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat durch die Tätigkeit des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., München, den zur Wahrnehmung seiner Überwachungspflicht notwendigen Einblick zum Thema „Beurteilung der Projektkalkulation, der laufenden Kostenkontrolle und der Abrechnung“ verschafft.

.Beschluss:

I. 
  1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 gemäß Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen.

  1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den rechtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH für das Geschäftsjahr 2023 zu entlasten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 24, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
(ohne Mitwirkung der persönlich beteiligten Stadtratsmitglieder)

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8. / PL/10/8/24. Meier-Kahn-Platz Platzbenennung nach Meier Kahn - Antrag von Frau Stadträtin Rosemarie Ruf vom 14.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 8PL/10/8/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jurist Meier Kahn (1886 – 1943) stammte aus einer jüdischen Familie in Mittelsinn, wo er nach Besuch der Volksschule und des Gymnasiums in Fulda an die Universität Würzburg wechselte (Jurastudium); Militärdienst und Einsatz im 1. Weltkrieg. Nach Abschluss des Studiums in Würzburg und München arbeitete Meier Kahn zunächst als Staatsanwalt in Ansbach sowie am Landgericht Nürnberg-Fürth. Zwischen 1925 und 1928 wirkte der Jurist als Amtsrichter in Ansbach, danach in Aschaffenburg (Staatsanwalt am Landgericht, 1933 bis 1935 Landgerichtsrat). In dieser Funktion leitete er u.a. im Jahr 1932 die Ermittlungen in einem spektakulären Kunstraub beim Graphischen Kabinett in Aschaffenburg (Rückgewinnung eines Teils der Objekte, Beförderung zum Landgerichtsrat). Bis Ende 1935 konnte Meier-Kahn im juristischen Staatsdienst bleiben. Nach seiner erzwungenen und unrechtmäßigen Entlassung aus dem Justizdienst (auf Grundlage des NS-Gesetzes zur „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7.4.1933) wirkte er bis zur Deportation (1942) in Aschaffenburg juristisch im Sinne der jüdischen Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt, beispielsweise als Ansprechpartner der Aschaffenburger Verwaltungsstelle der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland. Seine Bemühungen zur Emigration scheiterten (sein Sohn Robert konnte 1939 im Rahmen eines Kindertransports nach England ausreisen; er emigrierte später nach Australien). Meier Kahn war 1934 Vorsitzender des Allgemeinen Jüdischen Turn- und Sportvereins Aschaffenburg, 1937/38 stellvertretender Vorsitzender der Israelitischen Kultusgemeinde Aschaffenburg, anschließend Vorsitzender bis zu deren erzwungenem Ende und Auflösung im Jahr 1942. 

Meier Kahn setzte sich unermüdlich für die Belange der Aschaffenburger Jüdinnen und Juden ein, allen Schwierigkeiten zum Trotz. Er ist Opfer des Holocaust geworden. 

Die Benennung des Platzes nach Meier Kahn wird seitens der Verwaltung befürwortet.

.Beschluss:

I. Das Areal zwischen Sandkirche, Alexandrastraße, Einfahrt Tiefgarage und Betgasse soll die Bezeichnung „Meier-Kahn-Platz“ erhalten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [ x ]
Es entstehen Folgekosten
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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9. / PL/10/9/24. Ergebnisse Zensus 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 9PL/10/9/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Mai 2022 wurde in ganz Deutschland eine Volkszählung durchgeführt. Die Ergebnisse dazu wurden nun am 25. Juni 2024 veröffentlicht.

Zum Stichtag 15. Mai 2022 wurde für die Stadt Aschaffenburg eine Bevölkerungszahl von 71.692 festgestellt. Im Vergleich zur bisherigen Fortschreibung zum 30. Juni 2022 (72.153) entsteht dadurch ein Rückgang um 461 Einwohner.

Für den Regierungsbezirk Unterfranken wurde eine Einwohnerzahl von 1.308.364 erhoben – ein Minus von über 27.000. Schweinfurt verliert 1.523, Würzburg gewinnt 3.564 Einwohner.

Die anderen kreisfreien Städte in der Größenordnung von Aschaffenburg verlieren durchweg deutlich mehr Einwohner: Bamberg -6.270, Rosenheim -723, Landshut -6.600,

Weiterführende Informationen finden sich auf der Zensusseite: https://www.zensus2022.bayern.de/

Die Daten zu Aschaffenburg sowie weitere Zahlen zu den Haushalten und den Gebäuden werden im Rahmen der Sitzung im Detail vorgestellt.

.Beschluss:

I. Der Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen des Zensus 2022 wird zur Kenntnis genommen.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / PL/10/10/24. Ausbau und Aufstockung der Jugendsozialarbeit an Schulen Aufstockung von JaS an der Schönbergschule und der Hefner-Alteneck-Schule und Einrichtung jeweils einer 0,5 Stelle JaS am Dalberg-Gymnasium und an der Ruth-Weiß-Realschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 10PL/10/10/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Schulleitungen der Hefner-Alteneck- Grund- und Mittelschule und der Schönberg Mittelschule haben jeweils Anträge auf Aufstockung der derzeitigen JaS-Stellen gestellt. Die Schulleitungen der Ruth-Weiss-Realschule und des Dalberg-Gymnasiums haben jeweils Anträge auf eine Einrichtung einer JaS-Stelle an den jeweiligen Schulen gestellt. 

In der gemeinsamen Sitzung des Bildungssenats und des Jugendhilfeausschusses am 04.07.2024 wurde ausführlich über die Anträge der Schulen und deren Bedarfe an einer Aufstockung der bereits vorhandenen JaS-Stelle bzw. über die Notwendigkeit der Einrichtung einer JaS-Stelle berichtet. Auf diesen Bericht wird Bezug genommen. 

In der Sitzung am 04.07.2024 konnte den Anträgen der Schulen gefolgt werden, so dass die Einrichtung bzw. Aufstockung der jeweiligen JaS-Stellen unter dem Vorbehalt der Förderung durch den Freistaat Bayern beschlossen wurden. 

JaS-Stellen sind grundsätzlich förderfähig durch den Freistaat Bayern. Die staatliche Förderung erfolgt als Regelförderung im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung. Die Zuwendung beträgt für eine vollzeitbeschäftigte Fachkraft 16.360 Euro (Pauschale).

Die neue Förderperiode für JaS beginnt – nach einem längeren Förderstopp - am 01.09.2024, allerdings wurden neue Richtlinien herausgegeben:

Das StMAS gibt mittlerweile als Beginn für neu beantragte Stellenanteile den 01.09. (Schuljahresbeginn) vor. Insofern können entweder zum 01.09.2024 oder dann erst wieder zum 01.09.2025 Anträge auf Neueinrichtung bzw. Aufstockung gestellt werden. 

Die Bedarfe an den antragstellenden Schulen lassen ein Zuwarten bis zum Schuljahr 2025/26 nicht zu, so dass vorgeschlagen wird, die Stellen zu beschließen, damit eine Antragstellung auf die staatliche Regelförderung noch rechtzeitig vor Beginn des nächsten Schuljahrs im September 2024 erfolgen kann. 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt die Schaffung zusätzlicher JaS-Stellen jeweils in Höhe einer 0,5-Stelle an 
   der Schönbergschule, der Hefner-Alteneck-Schule, dem Dalberg-Gymnasium und an der Ruth-
   Weiß-Realschule.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [  ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [  ]
nein [x  ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [  ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
[  ]
wiederkehrend
[ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

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11. / PL/10/11/24. Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat; Änderung der Zusammensetzung der Mitglieder der GRÜNEN-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 15.07.2024 ö Beschließend 11PL/10/11/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit E-Mail vom 12.07.2024 beantragte die GRÜNEN-Stadtratsfraktion die umseitig genannte personelle Änderung der Mitglieder des UKVS des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg.

Die Bestellung erfolgt auf Grundlage des Art. 32 und Art. 33 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO).

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

I. Nachfolgende Mitglieder der GRÜNEN-Stadtratsfraktion werden mit sofortiger Wirkung in den Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat der Stadt Aschaffenburg anstelle der bisherigen Mitglieder der GRÜNEN-Stadtratsfraktion berufen:

Neu:
Mitglied: Thomas Mütze
1. Vertretung: Johannes Büttner
2. Vertretung: Katharina Koch

Anstelle von

Mitglied: Stefan Wagener
1. Vertretung: Thomas Mütze
2. Vertretung: Dr. Nicole Holzheu

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.10.2024 09:49 Uhr