Datum: 16.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1PVS/6/1/24 Endbericht zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg Referent: xxx (ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH)
2PVS/6/2/24 Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Widmung eines Teilstückes der Bayreuther Straße
3PVS/6/3/24 Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung Hanau-Aschaffenburg Abschlussbericht
4PVS/6/4/24 Sachstandsbericht E-Ladeinfrastruktur
5PVS/6/5/24 Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.05.2024 wegen "Halbseitige Sperrung der Aschaffbrücke Dorfstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.06.2024
6PVS/6/6/24 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 27.03.2024 wegen "Sicherung städtebaulicher Belange des Geländes der Schwind-Brauerei" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2024
7PVS/6/7/24 Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 03.06.2024 wegen "Situation auf dem Parkplatz im Park Schönbusch" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 07.06.2024

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1. / PVS/6/1/24. Endbericht zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg Referent: xxx (ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Vorberatend 1PVS/6/1/24
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 16.09.2024 ö Beschließend 1PL/12/1/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Wohnbaupolitik in Aschaffenburg

Aschaffenburg betreibt seit vielen Jahren intensiv und nachhaltig Bauland- und Wohnungsbaupolitik. In der Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030, der 2019 in Kraft getreten ist, wurde die Gesamtfläche der Stadt auf mögliche Baulandpotenziale geprüft und im Zuge dessen 2011 eine Wohnbedarfs- und Wohnbauflächenprognose bis 2030 erstellt. Der im Ausgangsjahr 2010 prognostizierte Bedarf von 4.029 Wohnungen ist inzwischen bereits erreicht und bis zum Jahr 2030 sogar übererfüllt.

Mit der parallel dazu gelaufenen Demografiewerkstatt und dem daraus resultierenden Strategiepapier Wohnen 2030 (aus dem Jahr 2014) wurden die demografischen Entwicklungen in ersten Handlungsstrategien festgehalten. Insbesondere die Themen der sozialen Bodenpolitik und der soziale Wohnungsbau wurden seitdem stark forciert und in Stadtratsbeschlüssen wie zum Beispiel u.a. dem städtischen Wohnraumförderprogramm und der Baulandstrategie umgesetzt.

Aschaffenburg steht somit nicht am Anfang aller Maßnahmen. Nach ca. 10-jährigem Handeln und einem enormen Wandel in der Bau- und Immobilienbranche - insbesondere ausgelöst durch die vergangenen Krisenzeiten (Pandemie, Finanzkrise, Ukrainekrise) - war es nun an der Zeit, das damalige Wohnungsmarktgutachten des FNP zu überprüfen, mit aktuellen Zahlen zu hinterlegen und an veränderte Strukturen anzupassen.

Im Oktober 2022 wurde daher mit der Erstellung eines aktuellen Wohnungsmarktkonzeptes durch das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH aus Hamburg begonnen. Ziel war es, den quantitativen sowie vor allem auch qualitativen Bedarf an Wohnraum für die nächsten 10 Jahre (bis 2035) aufzuzeigen, um Handlungsspielräume sowie konkrete Maßnahmen für die Stadt Aschaffenburg zu benennen. Die gesamte Bearbeitungszeit wurde für 18 Monate angesetzt. Nun liegt der Endbericht vor, der hiermit dem Planungs- und Verkehrssenat vorberatend als erste Lesung vorgestellt wird. Nach der Sommerpause wird dieser dem Plenum zur Entscheidung vorgelegt.


2. Beteiligungsprozess 

Der Erarbeitungsprozess zum Wohnungsmarktkonzept fand unter maßgeblicher Einbindung von Akteuren auf dem Wohnungsmarkt statt. Dazu gehörten zunächst eine kontinuierliche Abstimmung mit der Verwaltung, ein Austausch mit der Regierung von Unterfranken sowie Expertengespräche mit Wohnungsmarktakteuren. 
Mittels einer repräsentativen Befragung von 5.000 Haushalten wurden auch Aschaffenburger Bürger und Bürgerinnen in den Prozess einbezogen. An der schriftlichen Befragung nahmen 1.159 Haushalte teil, was einer guten Rücklaufquote von etwa 23,2 % entspricht.
Ferner fand eine Beteiligung der Kommunalpolitik und der Verwaltung Aschaffenburgs im Rahmen eines wohnungspolitischen Stimmungsbilds (Online-Befragung) statt.

Daran anknüpfend wurden im Prozessverlauf zwei Sitzungen einer Arbeitsgruppe Wohnen initiiert, die sich aus Vertretern und Vertreterinnen der Stadtpolitik, der Stadtverwaltung, der lokalen Wohnungswirtschaft und weiteren Wohnungsmarktakteuren (z. B. Caritas, Mieterverein, Haus & Grund, Sparkasse) zusammensetzte. Im Zentrum der ersten Sitzung im Juni 2023 stand das Zusammentragen einer gemeinsamen Sichtweise auf den Wohnungsmarkt und das Formulieren von Leitlinien. Die Ergebnisse des ersten Workshops wurden den Teilnehmenden im Nachgang der Veranstaltung in einer Online-Abfrage zur Bewertung sowie zur Ergänzung vorgelegt.
Der zweite Termin im November 2023 hatte das Ziel, Handlungsschwerpunkte zu setzen und konkrete Maßnahmen und Umsetzungsschritte zu formulieren.

Die (Zwischen)Ergebnisse wurden in den politischen Gremien vorgestellt (PVS 20.06.2023).


3. Endergebnis

Auf Grundlage der Analyse sowie der Ergebnisse aus den Beteiligungsformaten wurde nun schließlich ein Handlungskonzept für die Stadt erarbeitet und mit Empfehlungen zur möglichen Umsetzung hinterlegt. Die Maßnahmen, welche sich daraus ergeben, gliedern sich insbesondere in die vier Handlungsfelder:
  • Wohnungsneubau und Flächenentwicklung
  • Quartiere und Wohnungsbestand
  • Bezahlbares Wohnen
  • Sonstige bzw. Querschnittsthemen


4. Fazit 

Aschaffenburg ist ein attraktiver Wohnstandort mit einer hohen Wohn- und Lebensqualität und einer insgesamt guten Wohnraumversorgungssituation. Im Zuge der gestiegenen Nachfrage ist der Wohnungsmarkt enger geworden, was vor allem in gestiegenen Miet- und Kaufpreisen zum Ausdruck kommt. Eine Herausforderung stellt dies v. a. für die Versorgung von Haushalten im unteren Einkommenssegment dar. Parallel ist es jedoch auch gelungen, eine hohe Neubau-tätigkeit, mit einem Schwerpunkt im Geschosswohnungs- und Mietwohnungsbau, zu realisieren. 

Die zentralen Herausforderungen für die Zukunft liegen in der zielgerichteten Aktivierung und Entwicklung von Wohnbauflächen im Innen- und Außenbereich sowie in der Sicherung und dem Ausbau des bezahlbaren Wohnungsangebotes. Ziel ist es, auch weiterhin vielfältigen und facettenreichen Wohnraum in Aschaffenburg zu schaffen und bereitzuhalten.

Das Gutachten zeigt, dass die Stadt Aschaffenburg in wesentlichen Teilen auf einem guten Weg ist. Mit der Baulandstrategie aus dem Jahr 2019 gibt es bereits bedeutende Grundlagen, etwa zum Erwerb, zur Entwicklung und zur Vergabe von Wohnbauflächen. Ferner gibt es mit der Stadtbau einen wichtigen sozialorientierten kommunalen Akteur.

Als Schlüsselthemen sind die weitere Konkretisierung und konsequente Anwendung einer Baulandstrategie (Zwischenerwerb, Kooperation), die Integration zusätzlichen Wohnraums in bestehenden Quartieren und deren Weiterentwicklung sowie die Stärkung des geförderten Wohnungsbaus zu sehen.


5. Weiteres Vorgehen

Anhand der Empfehlungen und Maßnahmen aus dem Gutachten wird die Verwaltung nun eine Strategie zur Umsetzung erarbeiten. Dafür wird ein priorisierter Maßnahmenkatalog zusammengestellt, der in einzelnen Stadtratsbeschlüssen kurz-, mittel- und langfristig abgearbeitet werden soll.

Ein erster Baustein daraus wird es sein, die bereits in Aschaffenburg vorhandene Baulandstrategie weiterzuentwickeln, zu konkretisieren und in einen Baulandbeschluss zu überführen, welcher die Empfehlungen des Gutachtens berücksichtigt. Dabei geht es insbesondere um die Frage, wie zukünftig mit dem knappen Gut „Boden“ umgegangen werden soll. Denn Ziel der Strategie war und ist es, auch zukünftig ausreichend und preiswerte Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung zu stellen und das Brachliegen von erschlossenem Bauland zu verhindern. Mit der richtigen Strategie im Umgang mit Grund und Boden soll insbesondere der preiswerte und soziale Wohnungsbau gefördert werden.

Ebenso wird das städtische Wohnraumförderkonzept anhand der Ergebnisse des Gutachtens überarbeitet werden. Dabei soll an der Förderung von Haushalten mit geringem Einkommen festgehalten und Strukturen, die nicht zielführend waren, korrigiert werden.

.Beschluss:

I.
  1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung und des Gutachters, xxx, zum Wohnungsmarktkonzept der Stadt Aschaffenburg zur Kenntnis.
  2. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, aus den Ergebnissen des Wohnungsmarktkonzeptes einen priorisierten Handlungs- und Maßnahmenkatalog für die Stadt zu erstellen. Im Vorfeld sind mit den Mitgliedern des PVS im Rahmen eines Workshops Eckpunkte zu erarbeiten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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2. / PVS/6/2/24. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes Widmung eines Teilstückes der Bayreuther Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Beschließend 2PVS/6/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das zu widmende Teilstück der Bayreuther Straße ist noch im Eigentum des Bundes. Die Neuvermessung hat Ende Juni 2024 stattgefunden. Allerdings stehen die noch weiteren Schritte zur Eigentumsübertragung aus. Es besteht aber Einvernehmen, dass das Reststück der Bayreuther Straße, welches bereits vollumfänglich vom Straßenverkehr (Kfz, Radfahrer und Fußgänger) genutzt wird, an die Stadt übergeht.

Die Widmung des Teilstückes der Bayreuther Straße ab der Einmündung Hofer Straße bis zur Würzburger Straße erfolgt daher vorbehaltlich der endgültigen Eigentumsübertragung vom Bund auf die Stadt Aschaffenburg.

Hintergrund für den Vollzug der Widmung, bevor der Grunderwerb endgültig abgeschlossen ist, ist die Tatsache, dass für die Herstellung der Bayreuther Straße die Erschließungsbeiträge noch nicht vollständig abgerechnet sind. Da mit dem Bau im Mai 2005 begonnen wurde, endet die im Jahr 2021 eingeführte 25-jährige Ausschlussfrist für die Abrechnung im Mai 2025. Eine der Voraussetzungen für die Abrechnung der Erschließungsmaßnahme ist die Widmung der Straße. Die technische Fertigstellung erfolgt derzeit mit der Ergänzung des Gehweges auf die planmäßige Breite. Der Grunderwerb, als dritte Voraussetzung für die Abrechnung, wird durch das Liegenschaftsamt parallel abgewickelt.

.Beschluss:

I. Mit Wirkung vom 05.08.2024 wird gemäß Artikel 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Fläche im Stadtgebiet von Aschaffenburg zur Ortstraße (Artikel 46 Nr. 2 BayStrWG) gewidmet:
       Teilstück der Bayreuther Straße
       Teilfläche aus Fl.-Nr. 5360 Gemarkung Aschaffenburg
       Anfang: Grenze zu Fl.-Nr. 5360/31 (bisheriger Endpunkt der Bayreuther Straße)
       Ende: Grenze zu Fl.-Nr. 6166/7 (Würzburger Straße)
       Länge: 81 m

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / PVS/6/3/24. Machbarkeitsstudie Radschnellverbindung Hanau-Aschaffenburg Abschlussbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Beschließend 3PVS/6/3/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Abschluss der Machbarkeitsstudie
Auf Initiative der Städte Hanau und Aschaffenburg wurde 2019 der Prozess zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine Radschnellverbindung gestartet. 

Aufgrund des länderübergreifenden Ansatzes mit der Beteiligung und Betroffenheit von zwei Bundesländern, zwei Landkreisen, zwei Städten und fünf Gemeinden waren umfangreiche Abstimmungen und Beteiligungsprozesse notwendig. Eine Bietergemeinschaft aus drei Planungsbüros wurde mit der inhaltlichen Bearbeitung und der Organisation beauftragt. Es wurde eine Projektgruppe eingerichtet, welche aus den fachlichen Mitarbeitern der Gebietskörperschaften bestand. Ein Lenkungskreis, bestehend aus den jeweiligen politischen Vertretern, hat die Vorarbeiten der Planungsbüros und der betreuenden Projektgruppe in regelmäßigen Abständen bestätigt und wesentliche Arbeitsschritte beschlossen. In Aschaffenburg wurde regelmäßig im Fahrradforum sowie im Planungs- und Verkehrssenat über die wesentlichen Ergebnisse berichtet und die Trassenauswahl wurde bestätigt.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden nun im Rahmen einer Abschlussveranstaltung am 14.06.2024 in Aschaffenburg präsentiert. Die Studie kommt zu einem positiven Ergebnis und konnte aufzeigen, dass eine hochwertige Radverkehrsverbindung zwischen Hanau und Aschaffenburg realisiert werden kann und volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Im Zulauf zu den Städten wurden Trassen abgestimmt, wo über 2.000 Radfahrende am Tag als Nutzer zu erwarten sind. Hier ist der Ausbau im hohen Standard einer Radschnellverbindung gerechtfertigt. Zwischen Kahl, Karlstein und Kleinostheim gibt es zwei Trassenvarianten mit durchschnittlichen Werten um 1.500 Radfahrende. 

Der Kurzbericht zur Studie liegt bereits vor, die Langversion ist aktuell noch im Entwurfsstand.


Öffentlichkeitsbeteiligung
Insbesondere die Trassenauswahl wurde iterativ und mit einer breiten Beteiligung entwickelt. Eine Online-Präsentation wurde veranstaltet und ein Workshop mit Beteiligung der zuständigen Umweltämter und der Vereine und Interessensverbände hat 2022 stattgefunden Die gesamte Erstellung der Machbarkeitsstudie wurde medial begleitet und die Planungsfortschritte wurden öffentlich kommuniziert. Die eigens eingerichtete Projekthomepage wurde ständig aktualisiert und alle wichtigen Unterlagen sind dort öffentlich abrufbar:
https://www.2laender2raeder.de/

Es wurde zudem eine WebGIS-Seite erstellt und veröffentlicht, welche alle empfohlenen Maßnahmen verortet und benennt. Diese steht unter http://2laender2raeder.mobilitaetsloesung.de/ zur Verfügung und kann von den Bürgerinnen und Bürgern individuell genutzt werden.


Bayerischer Ausbauplan Radschnellverbindungen
Am 11.06.2024 wurde in Garching von Staatsminister Bernreiter der Ausbauplan Radschnellverbindungen in Bayern vorgestellt. Die in den Ausbauplan aufgenommenen Maßnahmen befinden sich entweder in Planung, werden bereits gebaut oder sind mittels Potenzialanalyse bzw. Machbarkeitsstudie als Radschnellverbindung eingestuft. Das geschätzte Investitionsvolumen beläuft sich auf über 400 Millionen Euro.

Beide Abschnitte der Radschnellverbindungen nach Aschaffenburg wurden darin aufgenommen. Denn für die die städtischen Abschnitte wurde ein Potenzial von mehr als 2.000 Radfahrenden am Tag nachgewiesen. Dies wird sich auf die Genehmigung einer Förderung von Bund und Freistaat positiv auswirken. Die Übernahme einer Sonderbaulast durch den Freistaat Bayern zur Umsetzung der Trasse steht der Stadt Aschaffenburg (> 25.000 Einwohner) nicht zur Verfügung. Es ist jedoch möglich, dass die Kommunen im Landkreis Aschaffenburg auf diese Möglichkeit zur Umsetzung der Radschnellverbindungen nach dem Bayerischen Radgesetz (BayRadG) zurückgreifen werden.


Klimawirkungsprüfung
Insbesondere Radschnellverbindungen sind nachweislich geeignet, alltägliche Pendelverkehre vom motorisierten Individualverkehr auf das Fahrrad zu verlagern. Durch die Elektrifizierung des Radverkehrs und die Verbreitung von Pedelecs sind Entfernungen bis zu 10 km mittlerweile problemlos und praktisch ohne Zeitverluste zu bewältigen. Auf der vorgeschlagenen Trasse, zumeist parallel zur bedeutenden Main-Spessart-Bahn, gibt es auch bei schlechtem Wetter eine Alternative zum Auto. Auch wenn die wenigsten Radfahrenden im Alltag die gesamte Strecke befahren werden, so ergeben sich nach der Potenzialanalyse sehr hohe Nutzerzahlen. Dementsprechend fällt auch die Kosten-Nutzen-Analyse positiv aus und der gesellschaftliche Nutzen der Radschnellverbindung wird belegt. Erst wenn gute und sichere Verbindungen vorliegen und die Reisezeiten durch bessere Führungsformen wesentlich verkürzt werden, dann kann der Radverkehr als klimaneutrale Mobilitätsform auch in hohen Maße klimaschädliche Emissionen vermeiden.


Anhang
  1. Kurzbericht Radschnellverbindung Hanau-Aschaffenburg
  2. Maßnahmenvorschlag Brücke über Nordring am Kreisverkehr 
  3. Maßnahmenvorschlag Brücke über die Aschaff und Linkstraße
  4. STMB-Bayern Ausbauplan Radschnellverbindungen 

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Abschluss der Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung Hanau-Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Umsetzung einer Fahrradstraße gemäß der Machbarkeitsstudie durch die Lange Straße – Ottostraße – Schönbergweg zu erarbeiten. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung der Radschnellverbindung Hanau-Aschaffenburg zu entwickeln. Dieses beinhaltet insbesondere eine zeitliche Abstimmung mit der Gemeinde Mainaschaff, eine Prüfung der Fördermöglichkeiten sowie eine Verteilung der großen und kostenaufwendigen Maßnahmen 
      - Neubau einer Brücke über den Nordring am Kreisverkehr
      - Neubau eines Radweges parallel zur Linkstraße
      - Neubau einer Brücke über die Aschaff und die Linkstraße. 
  4. Für die Planung der Fahrradstraße aus Nr. 2 und das Umsetzungskonzept aus Nr. 3 sollen jeweils eigene Beschlussvorlagen erstellt und dem Planungs- und Verkehrssenat vorgelegt werden.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. / PVS/6/4/24. Sachstandsbericht E-Ladeinfrastruktur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Beschließend 4PVS/6/4/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Konzept der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg – Rückblick und Beschlusslage:

In einem ersten E-Ladekonzept (UVS 04/2017) wurde beschlossen:
1.        Erstausrüstung von Normalladern in allen Parkhäusern der Stadt und der Stadtwerke,
sowie Rathaus, Festplatz und P&R-Platz.
2.        Beobachtung und Prüfung des weiteren Bedarfs.

In dem Ladekonzept Ausbaustufe-II (SR-Bericht 07/2022) wurde zum einen die deutliche „Lade-Säulen-Nachverdichtung“ der AVG in ihren Parkhäusern vorgestellt – und eine detaillierte Bedarfserhebung beschlossen (Förderantrag). Für die AVG waren 2022 Normallader außerhalb der Parkhäuser nicht wirtschaftlich.

In dem aktuellen Ladekonzept (Ausbaustufe-III) soll nunmehr (2024) das „Ausrollen von Ladepunkten“ in allen Stadtteilen erfolgen. Hierzu hat das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement eine Standort-Liste erarbeitet, um Marktagierenden diese Standorte zur Verfügung stellen zu können.


Ausblick auf die öffentliche Ladeinfrastruktur

Zweifelsfrei wird der Bestand an Elektro-Fahrzeugen weiter zunehmen. Mit dem Beschluss der europäischen Union, ab 2035 keine Neuzulassungen von Verbrennungsmotoren mehr zuzulassen, liegt nun auch eine zeitliche Perspektive vor. Das Laden am Zielort einer Fahrt, z. B. beim Einkaufen, in Parkhäusern, am Arbeitsort oder auch bei Freizeiteinrichtungen wird von den jeweiligen Eigentümern sukzessive aufgebaut werden. Auch zum Wohneigentum gehörige Stellplätze werden aus eigenem Interesse weiter bedarfsgerecht mit Lademöglichkeiten ausgestattet.

Trotz aller vorgenannten Möglichkeiten des Ladens ist es erforderlich, öffentliche, diskriminierungsfreie sowie uneingeschränkt zugängliche Lademöglichkeiten aufzubauen. In verdichteten Wohnquartieren ohne private Stellplätze ist dies eher erforderlich als in Wohnquartieren mit einer hohen privaten Stellplatzverfügbarkeit (Einfamilienhaussiedlungen). Fehlt es an einem privaten Stellplatz mit Ladeinfrastruktur, so werden Angebote im öffentlichen Raum angefragt. Diese sind sinnvollerweise dort platziert wo Autos für einen gewissen Zeitraum abgestellt werden; wie z.B. Parkhäuser, Tiefgaragen und Parkplätze im öffentlichen Angebot.

Das Aschaffenburger Konzept sieht eine flächendeckende Ladeinfrastruktur für jeden Stadtteil vor (vgl. SR-Bericht 07/2022). Hierbei werden ausschließlich Senkrechtparkstände auf städtischem Grund betrachtet. Dies soll verhindern, dass sich sowohl Ladesäule als auch Ladekabel auf dem Gehweg befinden und somit Fußgänger beeinträchtigen. Die Standorte werden so gewählt, dass eine Konzentration von mehreren Ladepunkten an dem jeweiligen Standort möglich ist.


Stand der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg

Aktuell läuft seitens der AVG die zweite Ausbaustufe der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg. Hierbei werden alle Parkhäuser im Besitz der AVG mit Möglichkeiten zum Aufladen von E-Autos ausgestattet. In Verbindung mit einem in Zukunft eingeführten Nachttarif (1€ für die gesamte Nacht) stellt dies eine attraktive Lademöglichkeit für Menschen dar, die in näherem Umfeld zu Parkhäusern der AVG wohnen. Die dortigen Lademöglichkeiten sind auf Nutzergruppen beschränkt, welche über eine Stadtwerke-Karte verfügen. Insgesamt betreibt die AVG laut eigener Aussage in Aschaffenburg 56 öffentliche Ladepunkte, wovon 22 in den Parkhäusern der AVG liegen (Stand Mai 2024). 

Zusätzlich zu den Parkhäusern existieren in Aschaffenburg bereits über 100 öffentliche sowie teil-öffentliche Ladepunkte. Hierbei ist schon heute zu beobachten, dass es in Stoßzeiten zu erhöhter Nachfrage an einzelnen Ladesäulen kommen kann.


Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur

Der tatsächliche Bedarf kann momentan nur geschätzt und hochgerechnet werden. Die möglichen Potentialflächen für den Bedarf an öffentlicher Ladeinfrastruktur wurden aus beiliegender Abbildung abgeleitet. Anlage 1 zeigt auf, wo gemäß Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Nachfrage am wahrscheinlichsten sein wird. Die Karte seitens des Bundes betrachtet auf Grundlage eines makroskopischen Verkehrsmodells sowie der Studie „Ladeinfrastruktur nach 2025/2030: Szenarien für den Markthochlauf“ die abzuschätzende Ladeinfrastruktur in Rasterbereichen von 250 auf 250m. 
Die Parameter in Anlage 1 sind so gewählt, wie es die aktuellsten Studien vermuten lassen (Bezugsjahr 2030, 10 Millionen E-Fahrzeuge deutschlandweit, 85% privates Laden, Verfügbarkeit öffentlicher Ladeinfrastruktur in Wohngebieten 25%).

Diese daraus erzeugte Karte wurde mit den bestehenden Ladepunkten überlagert. Hierdurch konnten weitere „Hot-Spots“ identifiziert werden, welche bisher noch über keine Ladeinfrastruktur verfügen aber als potentieller Standort in Zukunft in Frage kommen. Zusätzlich zu dem prognostizierten Bedarf wurde bei der Auswahl von potentiellen Standorten auf die Nähe zu Wohngebieten geachtet. Hierbei lag vordergründig der Fokus auf Mehrfamilienhäusern und Wohneinheiten.

Hieraus hat das Amt für Stadtplanung und Klimamanagement potentielle Standorte herausgearbeitet und als Ausbaustufe 3 für den zukünftigen Ausbau der Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg weiter untersucht.


Ausbaustufe 3

Für die nun anstehende Ausbaustufe 3 wurden knapp 30 Standorte seitens des Amts für Stadtplanung und Klimamanagement näher untersucht (Stand Juni 2024). Alle in Frage kommenden Standorte müssen folgende Kriterien zwingend erfüllen:
  • Senkrechtparkstände (keine zusätzlichen Belastungen für Fußgänger durch Ladekabel)
  • Städtische Fläche
  • Liegen in unmittelbarer Nähe ausreichend dimensionierte Stromleitungen
  • Die Möglichkeit, bei Bedarf mehrere Ladesäulen zu errichten, wenn der Standort sehr gut nachgefragt ist

Ein Auszug aus der Prio-Standort-Liste ist in Anlage 2 beigefügt.
Die AVG wurde von Beginn an der seitens der Stadtverwaltung erarbeiteten Prio-Standort-Liste beteiligt und hat die Standorte bezüglich vorliegender Netzkapazität sowie einer Grobkostenschätzung ergänzt. 

Der Stadtverwaltung liegen momentan mehrere Anträge von Ladesäulenbetreibern auf Errichtung einer Ladesäule vor, die von Bürgerinnen oder Bürgern aus Aschaffenburg kontaktiert wurden.
Anlage 3 zeigt die überlagerte Bedarfskarte mit allen potentiellen Standorten (in grün). Zudem enthält die Karte die Parkhäuser der AVG mit Wallboxen (blaue Punkte), öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur gemäß Bundesnetzagentur (in gelb) sowie Schnellladepunkte (Bestand in Rot, geplant in lila mit roter Umrandung). Anträge von Dritten sind in pink dargestellt. Eine Legende ist Anlage 3 ebenso beigefügt.


Zusammenfassend ergeben sich folgende Arbeitsschritte für die Standortbewertungen:
  • Bedarfsprognose des Bundes (Bedarfskarten seitens BMDV/NOW)
  • Kartografische und tabellarische Übersicht aller städtischen Parkflächen (Auswahl auf Senkrechtparkstände)
  • Bewertung der Wohn- und Nutzersituation
  •        Nähe vorhandenen Ladestationen – und laufenden HPC-Planungen
  • Eingang der Gestattungsanträge
  •        AVG-Bewertung der Leitungssituation


Ausblick

Die rechtlichen Grundlagen für Gestattungsverträge mit den Anbietern müssen noch ausgearbeitet werden, gegebenenfalls ist hierfür noch externer juristischer Beistand erforderlich.
Ein Antrag seitens der AVG auf Errichtung und Betrieb von Ladesäulen an 6 ausgewählten Standorten ist am 28.06.2024 eingegangen.

Die Anträge der AVG und dritten Anbietern werden im Rahmen einer Genehmigungsprüfung behandelt. Die Kosten insbesondere für die Erstellung sind von den Betreibern zu übernehmen.


Ziele

Auf Grundlage eines einheitlichen Gestattungsvertrages werden die vorliegenden Anträge der Reihenfolge nach abgearbeitet.
Die definierten Standorte sollen zukünftigen Bewerbern zur Verfügung gestellt werden können, welche Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg errichten wollen. 
Das vorrangige Ziel ist es, eine flächendeckende Ladeinfrastruktur im gesamtstädtischen Kontext zu errichten, um den Bürgerinnen und Bürger eine lokale Möglichkeit des Aufladens ihres E-Pkw’s zu bieten. Das Ladesäulenkonzept der Stadt Aschaffenburg bleibt weiterhin dynamisch und wird sich an der Marktentwicklung orientieren.


Exkurs – Deutschlandnetz

Mit dem Deutschlandnetz sorgt der Bund für ein flächendeckendes, bedarfsgerechtes und nutzerfreundliches Schnellladenetz in ganz Deutschland. Im Rahmen der Ausschreibungen des BMDV für das Deutschlandnetz ist Aschaffenburg in zwei Lose aufgeteilt worden. Dies bedeutet, es gibt einen Suchraum-Ost und einen Suchraum-West. Im Rahmen des Deutschlandnetzes werden Schnelllader in Autobahnnähe bzw. in der Nähe von Schnellstraßen errichtet. 
Bisher haben Gespräche mit Vertretern für beide Bereiche stattgefunden, welche wir bei der Standortwahl unterstützen. Im östlichen Bereich werden momentan Grundstücksflächen präferiert, welche nicht im Besitz der Stadt sind. Hier sollen 8 Schnellladepunkte entstehen. Im westlichen Suchbereich wird derzeit geprüft, ob der Stadion Parkplatz der Victoria Aschaffenburg ein geeigneter Standort wäre. Hier würde eine Ladeinfrastruktur mit 12 Ladepunkten entstehen. Verkehrstechnisch würde sich der Standort anbieten, da sich der Durchgangsverkehr nicht in die Innenstadt verlagert.
Die Schnelllade-Infrastruktur ist insbesondere für Reisende wertvoll und kann die angestrebte, flächendeckende Ladeinfrastruktur in Aschaffenburg ergänzen.

Der Bereich Schnell-Lader und Ultra-Schnell-Lader mit 150 bis 400 kW Gleichstrom (HPC = High Power Charging) unterliegt der Planung und Förderung des Bundes (D-Netz-Ausschreibungen). Diese werden bevorzugt an Fernstraßen und sehr großen Einkaufszentren errichtet. In Aschaffenburg sind dies unter anderem:
Shell – Schillerstr. (ehemals B26)
EnBW – Bauhaus (ehemals B 8, noch in Bau)
EnBW – Marktauf Stenger (Horchstr. – B 8, noch in Bau)
sowie Abfahrten Aschaffenburg West (Kleinostheim) und Aschaffenburg Ost (Goldbach)


Klimawirkung

Insbesondere elektrobetriebene Fahrzeuge werden für die auferlegten Klimaziele des Verkehrssektors unabdingbar sein, weswegen eine ausreichend ausgebaute Ladeinfrastruktur benötigt wird. Der Ausbau und die Verfügbarkeit von Ladepunkten spielt heute und in Zukunft eine tragende Rolle bei der Mobilitätswende. Denn nur mit einem zufriedenstellenden Angebot an Lademöglichkeiten werden Bürgerinnen und Bürger den Schritt zur Elektromobilität wagen. Mit Hilfe von elektronisch angetriebenen Fahrzeugen lässt sich der Ausstoß von Treibhausgasen während der Fahrt auf null reduzieren. Da die Stadtverwaltung nur 100% Öko-Strom in den geplanten Ladesäulen genehmigt, wird somit eine erhebliche Klimawirkung erzielt werden. Ebenso wird die Verkehrswende dadurch proaktiv begleitet und vorangebracht.


Anhang:
Anlage 1        Bedarfskarte gemäß BMDV / NOW mit oben aufgeführten Parametern
Anlage 2        Liste der potentiellen Lade-Standorte mit Bewertung
Anlage 3        Karte der potentiellen Standorte überlagert mit Bedarfskarte

.Beschluss:

I. 
  1. Der Bericht der Verwaltung zum Sachstand E-Ladeinfrastruktur wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Planungs- und Verkehrssenat billigt die Standort-Liste (Anlage 2) für den flächendeckenden Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[  ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[ x ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / PVS/6/5/24. Behandlung des Antrags der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.05.2024 wegen "Halbseitige Sperrung der Aschaffbrücke Dorfstraße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Beschließend 5PVS/6/5/24

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.05.2024 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.06.2024 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / PVS/6/6/24. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 27.03.2024 wegen "Sicherung städtebaulicher Belange des Geländes der Schwind-Brauerei" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 21.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Beschließend 6PVS/6/6/24

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / PVS/6/7/24. Behandlung des Antrags von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 03.06.2024 wegen "Situation auf dem Parkplatz im Park Schönbusch" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 07.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 16.07.2024 ö Beschließend 7PVS/6/7/24

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Zahn (KI) vom 03.06.2024 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.06.2024 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.09.2024 10:57 Uhr