Datum: 17.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1UKVS/5/1/24 SPNr. vor TOP 1 ö
2UKVS/5/2/24 Projektskizze Planungsbeschleunigung Klimaanpassung Urbaner digitaler Zwilling (UDZ)
3UKVS/5/3/24 Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 26.04.2024 wegen "Luftqualität in Damm - Ursache von Geruchsbelästigung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.06.2024
4UKVS/5/4/24 Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit 58 Wohneinheiten und 6 Gewerbeeinheiten, Garage und Stellplatzanlage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx, Gem. Aschaffenburg, Glattbacher Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die May Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx
5UKVS/5/5/24 Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafostation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Obernburger Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Aschaffenburger Versorgungs GmbH, BV-Nr.: xxx
6UKVS/5/6/24 Umbau und Aufstockung von 3 Mehrfamilienhäusern mit 6 neuen Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Leiderer Stadtweg xxx - 65, 63741 Aschaffenburg durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, BV-Nr.: xxx
7UKVS/5/7/24 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gem. Schweinheim, Tulpenstraße xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Neuapostolische Kirche Westdeutschland, BV-Nr.: xxx

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1. / UKVS/5/1/24. SPNr. vor TOP 1 ö

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 17.07.2024 ö Beschließend 1UKVS/5/1/24

.Beschluss:

Dem Antrag von Frau Stadträtin Leonie Kapperer, TOP 1 d. nö. S. „xxx“ in öffentlicher Sitzung zu behandeln, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig abgelehnt

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

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2. / UKVS/5/2/24. Projektskizze Planungsbeschleunigung Klimaanpassung Urbaner digitaler Zwilling (UDZ)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 17.07.2024 ö Beschließend 2UKVS/5/2/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu I. 

Was ist ein Urbaner digitaler Zwilling? 

Unter dem Arbeitstitel „Urbaner digitaler Fachzwilling (UDZ) für eine beschleunigte und umweltgerechte Klimaanpassung am Beispiel Aschaffenburg“ und dem künftigen Akronym „ECCO-TWIN (Equitable Climate Change Oriented TWIN)“ soll in einer vierjährigen Projektlaufzeit (07/2025 bis 06/2029) ein digitales Abbild der Stadt Aschaffenburg erstellt werden. An diesem Abbild werden zunächst Fragestellungen zum Thema „Klima– und Hitzeanpassung“ mit künstlicher Intelligenz trainiert. Solche Fragen können beispielsweise lauten:

  • Wie wird eine lokale Kaltluftbahn beeinflusst, wenn an dieser Stelle ein Haus mit vier Stockwerken gebaut wird?
  • Was passiert mit dem Stadtklima, wenn in diesem Straßenzug Fassadenbegrünung installiert wird?
  • Welche Auswirkungen auf die Höchsttemperaturen hat eine Renaturierung eines Wasserweges?

Als Endprodukt nach dem Projekt steht der Stadt Aschaffenburg mit der UDZs eine „Software“ zur Verfügung, die durch die Stadtverwaltung für weitere Fragen zu anderen Themengebieten wie zum Beispiel Mobilität, Städtebau, Starkregenmanagement, Wärmeplanung u. a. weiter programmiert und genutzt werden kann. Somit soll dieser Fachzwilling zukünftig als integratives Planungs- und Entscheidungsinstrument in allen Fragen der Stadtplanung und klimaangepassten Stadtentwicklung dienen sowie die Effizienz und Transparenz von städtischen Planungsprozessen verbessern. 
Aus der gewonnen Software soll abschließend auch den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Aschaffenburg eine digitale Darstellung der Stadt geboten und zur Verfügung gestellt werden, um ganz individuelle Fragestellungen in den o. g. Themenfeldern selbständig beantworten zu können. 

Wer und was steht hinter dem Projekt?

Mit Bekanntmachung des Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 13.02.2024 wurden die Richtlinie im Rahmen der Transformationsinitiative Stadt-Land-Zukunft zur Förderung von Projekten zum Thema „Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen“ veröffentlicht: https://www.bmbf.de/bmbf/shareddocs/bekanntmachungen/de/2024/02/2024-02-13-Bekanntmachung-Klimaanpassung.html 

In den Förderprojekten soll eine enge Zusammenarbeit zwischen Forschung, Kommunen und Unternehmen stattfinden (Bildung eines Konsortiums), um interdisziplinär möglichst viele Daten zur Klimaanpassung sowie Umwelt- und Fernerkundungsdaten zu verknüpfen. Hieraus soll ein digitales Abbild der Stadt (UDZ) geschaffen werden, in dem dann fachübergreifend Planungsprozesse - zunächst zur Klimaanpassung - mit Hilfe von künstlicher Intelligenz (KI) berechnet werden. 

Für das Verbundvorhaben wurden im Folgenden vom Sachgebiet Klima und Nachhaltigkeit im Amt für Stadtplanung und Klimamanagement nach Verbundpartnern gesucht. Folgende Institutionen sind künftig neben der Stadt Aschaffenburg (=Projektkommune) an dem Projekt beteiligt:

  • Unabhängiges Institut für Umweltfragen e.V. (UfU)
    Antragsteller und Verbundkoordination:
Zuständig für das transdisziplinäre Forschungsdesign; Bindeglied zwischen Wissenschaft-Praxis-Öffentlichkeit, bearbeitet im Projekt naturwissenschaftliche, rechtliche und sozial-ökologische Fragestellungen zur Klimaanpassung und Beteiligung der Öffentlichkeit am UDZ; verantwortlich für Projektkoordination und –management sowie den Förderantrag und die Förderabwicklung.

  • Fraunhofer ISST
    Verbundpartner aus der Forschung:
    Datenintegration, Datenmanagement und Datenaustausch. Bringt Wissen im Bereich der Datenraumtechnologien, der Erstellung von technischen Konzepten für die Umsetzung sowie der KI ein.

  • The Urban Software Institue [ui!]
    Verbundpartner aus der freien Wirtschaft:
Bringt den UDZ mit ein, bzw. vernetzt mit Bestandssystemen. UI nimmt Datenintegration und
Informationsbeschaffung und –verarbeitung mit und auf dem UDZ vor. Konzeption und Umsetzung KI-basierter Analyse-Services für Hitzeanpassung, Baubestand, Starkregen-anpassung und Data-Preparation und der webbasierten Zwillingsanwendungen Citizen Science Ansätze und Klima-Quartiere. Konzeption, Umsetzung und Anbindung an Datenräume.

  • Stadt Aschaffenburg
    Kommunaler Verbundpartner und Reallabor:
Praxispartner und damit integraler Bestandteil; verantwortlich für Betreuung der Maßnahmen sowie die Koordination der beteiligten Ämter und Institutionen der Stadt; setzt die Öffentlichkeitsarbeit um (Informations- und Sensibilisierungskampagnen) und stellt die notwendige Infrastruktur für Veranstaltungen zur Verfügung.

Die Kosten werden unter den Projektpartnern aufgeteilt, sodass jede Institution seinen eigenen Anteil mit entsprechender Förderquote besitzt. Für die Stadt Aschaffenburg soll eine Vollzeitstelle für das Projektmanagement eingerichtet werden, außerdem sollen weitere Wettersensoren installiert und Befliegungen für Schräg-Luftbilder zur Visualisierung des UDZ durchgeführt werden. Sofern nötig müssen Hitzekarten gekauft werden (siehe auch III.)

Der Finanzierungsplan des Projekts setzt sich somit wie folgt zusammen:

Nr.
Projektpartner
Kosten, bzw. Ausgaben


Personal
Reisekosten
Sonstige
Förde-quote
Fördersumme
1
UfU
793.395
8.000
8.800
100 %
810.195
2
ISST
591.827
8.000
5.000
100 %
604.827
3
UI
854.925
4.000
0
70 %
601.248
4
Aschaffenburg
312.782
0
70.317
100 %
383.099
Gesamt:
2.399.368


Alle weiteren Details entnehmen Sie bitte der angefügten offiziellen Projektskizze. 

Zu II.
Das Projekt an sich ist wenig klimarelevant, da direkt keine Treibhausgase vermindert werden. Es liefert jedoch einen großen Beitrag zur Umsetzung und Weiterentwicklung der bestehenden Klimaanpassungsstrategie, wodurch wiederum zielgerichtet Einzelmaßnahmen abgeleitet werden können. 


Zu III:
Das Fördervolumen für das gesamte Projekt werden mit 2,4 Mio. Euro geplant. Die Kosten auf kommunaler Seite (Stadt Aschaffenburg) werden für Personalausgaben für eine/n Projektmanager/in (TVöD E 11 Stufe 2) in Höhe von 312.782 Euro und Sachmittel in Höhe von 70.317 Euro für die Dauer der Projektlaufzeit für 4 Jahre angesetzt. Es wird eine Förderquote von 100 Prozent angenommen. Die tatsächliche Förderhöhe kann zwischen 70 und 100 Prozent liegen und wird nach Auswahl der Skizzen durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung in den Förderrichtlinien festgelegt. Somit liegen die Kosten für die Stadt Aschaffenburg für die Dauer von vier Jahren zwischen 0 Euro (100% Förderung) und maximal 115.000 Euro (bei 70% Förderung). 

Die Mittel müssen für den Haushalt ab 2025 für vier Jahre geplant werden. 

.Beschluss:

I. Der Stadtrat nimmt die Projektskizze für das Projekt „Planungsbeschleunigung für die Klimaanpassung mit Urbanen Digitalen Zwillingen“ zur Kenntnis (Anlage 1).

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / UKVS/5/3/24. Behandlung des Antrags der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 26.04.2024 wegen "Luftqualität in Damm - Ursache von Geruchsbelästigung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 14.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 17.07.2024 ö Beschließend 3UKVS/5/3/24

.Beschluss:

Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 26.04.2024 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 14.06.2024 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / UKVS/5/4/24. Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit 58 Wohneinheiten und 6 Gewerbeeinheiten, Garage und Stellplatzanlage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx, Gem. Aschaffenburg, Glattbacher Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die May Bauträger GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 17.07.2024 ö Beschließend 4UKVS/5/4/24

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 3 d. ö. S. „Bauvoranfrage zum Neubau von 5 Mehrfamilienhäusern mit 58 Wohneinheiten und 6 Gewerbeeinheiten, Garage und Stellplatzanlage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. 1954/11, 1954/15, 1954/16, 1954/21, Gem. Aschaffenburg, Glattbacher Straße 82, 63741 Aschaffenburg durch die May Bauträger GmbH, BV-Nr.: 20240038“ abgesetzt. Die Stadtverwaltung wird in dieser Angelegenheit zu einem Ortstermin einladen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / UKVS/5/5/24. Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafostation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Obernburger Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Aschaffenburger Versorgungs GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 17.07.2024 ö Beschließend 5UKVS/5/5/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 16.04.2024 beantragte die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafostation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Obernburger Straße xxx, 63741 Aschaffenburg.

Das Grundstück verfügt über eine Gesamtgröße von 32.219 m². Hiervon entfallen 6.152 m² auf die „Ausgleichsfläche A1" und 488 m² auf einen, für den Radwegeausbau vorgehaltenen, nicht zum Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gehörenden, 3 m breiten Grundstücksstreifen, entlang der Obernburger Straße. Das nutzbare Baugrundstück umfasst damit eine Fläche von 25.579 m².

Die geplante Freiflächenphotovoltaikanlage besteht aus 3.166 aufgeständerten Solarpanelen mit einer Gesamtleistung von 1.836 KWp, sowie einer Trafostation mit Abmessungen von ca. 7 m x 3 m und einer Höhe von ca. 2,84 m über Gelände.

Je Panel wird eine Grundstücksfläche von ca. 2,4 m² überdeckt. Hieraus ergibt sich eine überdeckte Fläche von ca. 7.600 m². Die Module werden mit einer Neigung von 20° in Südausrichtung auf max. 2,70 m hohen Metall-Aufständerungstischen montiert.

Der Boden wird nicht versiegelt, sondern mit einer artenreichen Magerwiese angelegt. Die Randbereiche werden mit einer Breite von 5 m, zur Obernburger Straße hin, mit einer Breite von 8 m mit Sträuchern, auf der Nordseite mit Bäumen begrünt. Niederschlagswasser wird örtlich versickert. Ausgleichsflächen werden nach den Vorgaben des Bebauungsplanes ausgeführt.


II.

Planungsrechtliche Vorgaben: 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 09/07 „Südwestlich Obernburger Straße" vom 22.09.2023, der im Rahmen eines eigens für die Freiflächenphotovoltaik-Anlage erstellten Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt wurde. Zum Vorhaben- und Erschließungsplan gehört auch der Durchführungsvertrag (mit Anlagen) vom 13.06.2023.

Planungsrechtliche Beurteilung: 

Art der baulichen Nutzung

Die geplante Freiflächenphotovoltaik-Anlage mit Trafostation entspricht der festgesetzten „Fläche für Versorgunganlagen" mit der Zweckbestimmung „Elektrizität aus erneuerbaren Energien" und ist planungsrechtlich hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zulässig.

Maß der baulichen Nutzung

Der unter Einberechnung der Trafostation, der Zufahrt und der durch die Solarmodule überstellten Fläche erreichte Gesamtüberbauungsgrad entspricht einer GRZ2 von 0,30. Die aus der Grünordnungsplanung resultierenden naturschutzrechtlichen Anforderungen an den maximalen Überbauungsgrad (GRZ2 0,35) sind damit erfüllt.

Die Trafostation erreicht eine Höhe von 2,84 m über Gelände und bleibt somit unter der maximal zulässigen Bauhöhe von 3,50 m.

Die mit den Solarpaneelen bestückten „Aufständerungstische" sind ohne Fundamentierung mittels eines Rammsystems im Erdreich verankert. Die Tische halten mit ihrer Unterkante jeweils 1 m Abstand zur Geländeoberfläche und erreichen mit ihrer Oberkante eine Höhe von max. 2,70 m über Gelände. Folglich bleiben sie unter der maximal zulässigen Bauhöhe von 3,50 m.

Die Photovoltaikmodule weisen eine zulässige Neigung von 20° auf und sind nach Süden orientiert. Eine potentielle Blendung von Verkehrsteilnehmern auf der nordöstlich verlaufenden Obernburger Straße wird somit vermieden. Damit jegliche Beeinträchtigung durch Blendung gesichert ausgeschlossen werden kann, müssen blendfreie Solarmodule (z.B. strukturiertes Glas, ggf. mit reflexionsmindernder Beschichtung) verwendet werden. Alternativ kann durch Vorlage eines Blendgutachtens das Ausbleiben einer Blendung nachgewiesen werden.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die Aufständerungstische mit den Solarpaneelen befinden sich vollständig innerhalb der festgesetzten „Fläche für Versorgungsanlagen".

Die Trafostation ist innerhalb des für Gebäude festgesetzten Baufensters platziert.

Die ca. 5 m breite Grundstückszufahrt ist unmittelbar nördlich des im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzten Zu- und Ausfahrtbereichs angeordnet. Die Zufahrt wird schmaler als zulässig ausgeführt und nur räumlich leicht verschoben angeordnet, die Unterbrechung der umlaufenden Strauchbepflanzung beschränkt sich auf den Einfahrtsbereich - allerdings mündet dieser nun in der festgesetzten 5 m breiten „privaten Grünfläche", die als Magerrasen / -wiese anzulegen und zu unterhalten ist. Eine Befreiung vom Bebauungsplan ist städtebaulich vertretbar unter der Auflage, dass die anschließende private Grünfläche entsprechend der Vorgaben im Bebauungsplan als Magerrasen / -wiese hergestellt und dauerhaft unterhalten wird. Eine (Teil-)Befestigung dieser Fläche ist nicht zulässig.

Umgang mit Niederschlagswasser

Anfallendes Niederschlagswasser wird nicht gesammelt und abgeleitet, sondern auf der Fläche zur Versickerung gebracht. Das Dachflächenwasser der Trafostation wird in umlaufendem Schotterbett versickert.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Die Freiflächenphotovoltaik-Anlage wird ohne eigenes Personal betrieben und erfordert insofern keine eigenen Stellplätze. Ein Wartungszugang ist jedoch gegeben.

Erschließung / Zufahrt / Leitungsrechte

Die Erschließung über die Obernburger Straße ist gewährleistet.

Grünflächen / Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft I Artenschutz

- Pflanzung von Bäumen und Sträuchern:

In der nördlichen Pflanzfläche werden gemäß Antragsunterlagen fünf Bäume an den festgesetzten Standorten gemäß Pflanzliste gepflanzt. Zudem ist die Anpflanzung von Sträuchern gemäß Festsetzung vorgesehen. Auch für die übrigen Pflanzflächen entlang der Grundstücksgrenzen ist gemäß Planunterlagen die Anpflanzung von Sträuchern gemäß Festsetzung vorgesehen.

- Erhaltung von Bäumen und Sträuchern:

Gemäß Antragsunterlagen wird der zeichnerisch zum Erhalt festgesetzte Baum (Birke) erhalten. Gleiches ist in den Planunterlagen für die zum Erhalt festgesetzte Heckenstruktur angegeben.

- Private Grünfläche:

Die beiden, im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als „private Grünfläche" ausgewiesenen Flächenstreifen sind gemäß den entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan als „artenreicher Magerrasen/-wiese" anzulegen und zu unterhalten.

- Ausgleichsfläche A1 mit Ausgleichsmaßnahme A1(Z):

Die inhaltlichen und methodischen Bestimmungen des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Anlage der Ausgleichsfläche A1 mit Ausgleichsmaßnahme A1(Z) sind vollständig zu erfüllen. Dies erfordert eine kontinuierliche ökologische Baubegleitung.

- Ausgleichsfläche A2 mit Ausgleichsmaßnahme A2(Z):

Die inhaltlichen und methodischen Bestimmungen des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Ausgleichsmaßnahme A2(Z) sind vollständig zu erfüllen. Dies erfordert eine kontinuierliche ökologische Baubegleitung.

Einfriedung

Geplant ist ein „Zaun mit Übersteigschutz" in einer zulässigen Höhe von 2 m. Der Zaun ist gemäß Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan als sockelloser, offener
Draht- oder Stabgitterzaun mit einem Bodenabstand von 20 bis 30 cm oder durch den Einbau von Durchlässen (30 x 30 cm) im Abstand von 50 m als Durchgang für Kleinsäuger auszuführen.

Ergänzend beachtliche Regelungen aus dem Durchführungsvertrag -
Bedingungen für die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens

Gem. Durchführungsvertrag sind folgende Voraussetzungen zu schaffen und nachzuweisen:

  • Die Ausgleichsfläche „A1" (mit Amphibienzaun) muss vor Baubeginn angelegt sein.

  • Die sonstigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Randeingrünung mit Baum- und Strauchpflanzungen) müssen bis 6 Monate nach Fertigstellung der Bauwerke ausgeführt werden.

  • Die Bauarbeiten sind mit einer ökologischen Baubegleitung durch einen qualifizierten Landschaftsplaner oder Biologen zur Einhaltung der natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben durchzuführen.

  • Vor Baubeginn ist eine flächendeckende Sondierungsuntersuchung (Kampfmittel, Munitionsfunde) vorzunehmen und nachzuweisen.

Wasserrecht

Aufgrund der Lage des Vorhabens innerhalb der Wasserschutzgebietszone III A ist vor Erteilung einer Baugenehmigung zwingend eine wasserrechtliche Ausnahmegenehmigung erforderlich.


Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Bauantrag zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Trafostation auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Obernburger Straße xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Aschaffenburger Versorgungs-GmbH entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Befreiungen
  1. Es wird eine Befreiung für die geringfügige Verschiebung der gem. Bebauungsplan festgesetzten Zufahrt erteilt.

Auflagen
  1. Es ist ein Nachweis über die Verwendung blendfreier Solarmodule zu erbringen. 
  2. Die als „private Grünflächen" festgesetzten Flächenstreifen sind gemäß den entsprechenden Vorgaben des Bebauungsplans als „artenreicher Magerrasen/-wiese" anzulegen und dauerhaft zu unterhalten. Eine (Teil-)Befestigung dieser Flächen ist nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  3. Die inhaltlichen und methodischen Bestimmungen des Vorhaben- und Erschließungsplans zur Anlage der Ausgleichsfläche A1 und A2 mit Ausgleichsmaßnahmen sind vollständig zu erfüllen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  4. Die sonstigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (z.B. Randeingrünung mit Baum- und Strauchpflanzungen) müssen bis 6 Monate nach Fertigstellung der Bauwerke ausgeführt werden. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  5. Die Bauarbeiten sind mit einer ökologischen Baubegleitung durch einen qualifizierten Landschaftsplaner oder Biologen zur Einhaltung der natur- und artenschutzrechtlichen Vorgaben durchzuführen.
  6. Vor Baubeginn ist eine flächendeckende Sondierungsuntersuchung (Kampfmittel, Munitionsfunde) vorzunehmen und nachzuweisen.
  7. Der Zaun ist als sockelloser, offener Draht- oder Stabgitterzaun mit einem Bodenabstand von 20 bis 30 cm oder durch den Einbau von Durchlässen (30 x 30 cm) im Abstand von 50 m als Durchgang für Kleinsäuger auszuführen.

Bedingungen
  1. Die Ausgleichsfläche „A1" (mit Amphibienzaun) muss vor Baubeginn angelegt sein.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 1

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6. / UKVS/5/6/24. Umbau und Aufstockung von 3 Mehrfamilienhäusern mit 6 neuen Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Leiderer Stadtweg xxx - 65, 63741 Aschaffenburg durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 17.07.2024 ö Beschließend 6UKVS/5/6/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 16.04.2024 und ergänzenden Unterlagen vom 02.05.2024 und 29.05.2024 beantragt die Stadtbau Aschaffenburg GmbH die Genehmigung zum Umbau von 3 Mehrfamilienhäusern mit 12 Wohnungen, die Aufstockung und Neuerrichtung von 6 Wohnungen im Dachgeschoss sowie die Errichtung von Balkonanlagen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Leiderer Stadtweg xxx, 63741 Aschaffenburg.

Die geplante Baumaßnahme betrifft den Umbau und die Aufstockung von 3 bestehenden Mehrfamilienhäusern, welche jeweils über ein Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss mit Satteldach mit einer Dachneigung von derzeit ca. 35° verfügen. Durch die geplante Aufstockung wird die Traufhöhe um ca. 1 m, die Firsthöhe um 2,28 m angehoben. Die Dachneigung erhöht sich von 35° auf 45°. Dadurch entstehen im Dachgeschoss jeweils 2 weitere Wohnungen, welche die Gesamtzahl der Wohnungen von 12 auf 18 erhöht. Die Balkonanlagen werden ausschließlich auf der Hofseite mit einer Tiefe von 2,0 m und einer Breite von 3,75 m, bzw. 7,62 m errichtet. 

Das Projekt wird mit Mitteln des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes öffentlich gefördert. Alle 18 Wohnungen werden damit der 25-jährigen Bindungsfrist unterliegen. Die Mieter besitzen einen Anspruch auf monatliche EOF-Leistungen, je nach Erfüllung der Einkommensstufen I – III.

Die Grundfläche der Gebäude bleibt mit 12,65 m x 47,18 m (= 487,99 m²) unverändert.

Die sanierten 12 Wohnungen im Erdgeschoss und Obergeschoss verfügen über Wohnflächen zwischen 53 m² und 79 m². Die 6 zusätzlichen Wohnungen im Dachgeschoss weisen Wohnflächen von 46 m² bis 58 m² auf.

Die notwendigen PKW-Stellplätze werden oberirdisch im südlichen Grundstücksbereich nachgewiesen. Die abgeschlossenen Fahrradabstellplätze werden im Kellergeschoss nachgewiesen. Hierzu werden breite Rampen an den Treppen montiert.

Ein Kinderspielplatz ist in der begrünten Anlage im Innenhof der Wohnanlage vorhanden.

II.
Planungsrechtliche Vorgaben:

Das geplante Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans 13/10 „Um die Laurentiusstraße“, welcher am 28.01.2011 bekannt gemacht wurde. Es gilt die BauNVO 1990.

Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 30 BauGB.

Es gelten die folgenden Festsetzungen:

WA – Allgemeines Wohngebiet
GRZ 0,4
GFZ 1,2
Vollgeschosse: II - III
abweichende Bauweise
SD/WD
DN 30° - 45°
Baulinie und Baugrenze

Planungsrechtliche Beurteilung: 

Art der baulichen Nutzung

Die Nutzungsart „Wohnen" ist im Allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO planungsrechtlich allgemein zulässig.

Maß der baulichen Nutzung

Das Bauvorhaben erreicht eine GRZ1 von 0,36 (zulässig: 0,4) sowie eine GRZ2 von 0,59 (zulässig: 0,6). Die zulässigen Grundflächenzahlen werden daher nicht überschritten. 

Die zulässige Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 wird mit einem Wert von 1,09 eingehalten.

Die max. zulässige Zahl der Vollgeschosse (max. III) wird auch mit dem Dachgeschossausbau nicht überschritten.

Das Bauvorhaben hält mit den in den Plänen dargestellten Maßen, Höhen und seiner Dachform die max. Höhe und die Festsetzungen zu den zulässigen Dachformen/-neigungen ein.

Bauweise

Im Bebauungsplan ist die abweichende Bauweise festgesetzt. Da durch den Wohnhausumbau und die Aufstockungen an der äußeren Gebäudehülle nur Änderungen an der Dachform vorgenommen werden, ergeben sich keine Änderungen hinsichtlich der Bauweise. Die Vorgaben für eine abweichende Bauweise bleiben eingehalten.

Überbaubare Grundstücksflächen

Die Errichtung der Balkone für die Grundstücke Leiderer Stadtweg xxx befinden sich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden eingehalten.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung (GaStAbS) sind PKW-Stellplätze in ausreichender Zahl vorzuhalten. Da das Projekt mit Mitteln des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes gefördert wird, sind je geförderter Wohnung 0,8 PKW-Stellplätze vorzuhalten. Bei 18 Wohnungen ergibt sich ein Bedarf von 15 PKW-Stellplätzen. 

Zudem kann, bei öffentlich geförderten Projekten, soweit die sonstigen Anforderungen insbesondere die Anforderungen an den ÖPNV-Anschluss erfüllt sind, der Stellplatzbedarf durch Inanspruchnahme des Mobilitätskonzeptes, gem. § 3 Abs. 1 GaStAbS auf 50 % der erforderlichen Stellplatzanzahl reduziert werden. Hieraus ergeben sich 8 zu errichtende PKW-Stellplätze. Zusätzlich ist ein Car-Sharing-Stellplatz herzurichten und ein Car-Sharing-System mit einem PKW zu unterhalten.

Insgesamt sind 9 PKW-Stellplätze erforderlich und nachgewiesen.

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 40 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 6 neuen Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 313,8 m² sind daher 8 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Diese werden in abgeschlossenen Kellerräumen errichtet. Der Zugang wird über Rampen gewährleistet.

Gem. § 6 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten.


Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen des geplanten Gebäudes werden eingehalten.

Erschließung

Die Erschließung ist gewährleistet.

Dachaufbauten

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Dachaufbauten und Dachgauben ab einer Neigung von 38° zulässig sind.

Die Dachgauben dürfen einseitig nicht mehr als 50 % der Gebäudelänge überschreiten.
Das Bauvorhaben sieht vor, an der Innenhofseite fast durchgehende Gauben von ca. 20,25 m zu errichten. Die Breite des Daches beträgt an der Traufe ca. 38 m und am First ca. 43 m. Gemessen an der Traufe dürfte die Gesamtlänge der Gauben 19,0 m nicht überschreiten.

Diese sollen in Folge einer Aufstockung und Ausbau des Dachgeschosses dazu dienen, die Aufenthaltsqualität in den Dachgeschosswohnungen zu erhöhen. Insgesamt können dadurch 6 weitere Wohneinheiten geschaffen werden. Im Sinne der behutsamen Nachverdichtung in Bestandsbauten und nachdem sich die Erweiterung der Dachgauben auf die Innenhofseite beschränkt, kann der Befreiung von der Überschreitung der zulässigen Länge der Gauben um 1, 25 m zugestimmt werden.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung

Gem. § 6 Abs. 3 der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung ist je 4 angefangener Stellplätze mindestens ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen. Bei 10 PKW-Stellplätzen ergibt sich ein nachzuweisender Bedarf von 3 Laubbäumen.

Gem. Freiflächenplan sind auf dem Baugrundstück bereits Laubbäume in ausreichender Zahl vorhanden.

Die nicht überbauten Flächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Kinderspielplatz

Im Bereich des Innenhofes ist bereits ein Kinderspielplatz vorhanden. Dieser ist dauerhaft zu erhalten.

Sonstiges

Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Einzelheiten werden in der vom Tiefbauamt zu erteilenden Entwässerungsgenehmigung, gem. der städtischen Entwässerungssatzung geregelt.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Bauantrag zum Umbau und Aufstockung von 3 Mehrfamilienhäusern mit 6 neuen Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gem. Leider, Leiderer Stadtweg xxx, 63741 Aschaffenburg durch die Stadtbau Aschaffenburg GmbH entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Befreiungen, Auflagen und Sicherheitsleistungen
  1. Es wird eine Befreiung von der Überschreitung der zulässigen Länge der Dachgauben um 1,25 m für die Innenhofseite der Gebäude erteilt.
  2. Es ist ein Car-Sharing-System mit einem PKW nachzuweisen und dauerhaft zu unterhalten.
  3. Es sind dauerhaft mindestens 3 großkronige Laubbäume auf dem Baugrundstück zu erhalten. 
  4. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  5. Die Kinderspielfläche ist dauerhaft zu unterhalten.

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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7. / UKVS/5/7/24. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gem. Schweinheim, Tulpenstraße xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Neuapostolische Kirche Westdeutschland, BV-Nr.: xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat 5. Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates 17.07.2024 ö Beschließend 7UKVS/5/7/24

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.
Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 08.05.2024 beantragt die Neuapostolische Kirche Westdeutschland die Genehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gem. Schweinheim, Tulpenstraße xxx, 63743 Aschaffenburg.

Das Baugrundstück verfügt über eine Größe von 1.295 m² und war bisher mit einem zweigeschossigen, freistehenden Gebäude bebaut. Die Bestandsbebauung wurde bereits abgebrochen. Geplant ist, an etwa gleicher Stelle ein Neubau mit zwei Geschossen mit einer Grundfläche von ca. 24 m x 8,6 m, zuzüglich eines Staffelgeschosses mit den Abmessungen 16 m x 8,6 m zu errichten. Je Geschoss sind 2 Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 45 und 75 m² geplant. Die Gesamtwohnfläche beträgt 401 m².

Die Zufahrt bleibt im nordwestlichen Grundstücksbereich erhalten. Gleiches gilt für die 6 notwendigen PKW-Stellplätze und 9 Fahrradabstellplätze, welche – wie bisher - im rückwärtigen Grundstücksbereich angeordnet sind.

Die nicht überbauten Freiflächen werden, gem. Freiflächenplan begrünt. Es sind mehrere Baumpflanzungen vorgesehen. Ein Baum im südlichen Grundstücksbereich wird erhalten. 
Ein Kinderspielplatz ist im südwestlichen Grundstücksbereich geplant.


II.
Planungsrechtliche Vorgaben: 

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplans 5/32 „Nördlich Seebornstraße“, der folgende Festsetzungen enthält:

Offene Bauweise
Dachneigung 0° - 45°
Traufhöhe max. 7,50 m ü. OK vorhandenes Gelände
2 Vollgeschosse, Staffelgeschosse als drittes Vollgeschoss zulässig, wenn auf Einzelhäusern in offener Bauweise, maximal 65% der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses und mit Höhe von höchstens 4 m
Grundfläche max. 200 m²

Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt demnach gem. § 30 Abs. 3 BauGB soweit der Bebauungsplan Festsetzungen enthält, im Übrigen, gem. § 34 BauGB als sog. Innenbereichsvorhaben.

Für das Bauvorhaben hat die Neuapostolische Kirche Westdeutschland bereits eine Bauvoranfrage, bezogen auf ein Mehrfamilienwohnhaus mit 6 Wohneinheiten beantragt, welche mit Bescheid vom 03.08.2021, Gz.: 6/60V-di-20210115 verbeschieden wurde. 

Planungsrechtliche Beurteilung: 

Art der baulichen Nutzung

Der Bebauungsplan Nr. 5/32 setzt für das Baugebiet keine Nutzungsart fest. Anhand des Bestands kann das Gebiet jedoch der Nutzungsart Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 BauNVO zugeordnet werden. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung von 6 Wohneinheiten vor und ist demnach im Allgemeinen Wohngebiet planungsrechtlich zulässig.

Maß der baulichen Nutzung

Als Maß der baulichen Nutzung ist im Bebauungsplan die Grundfläche mit max. 200 m² sowie die maximale Anzahl der Vollgeschosse mit II festgesetzt.

Die Grundfläche wird durch die Errichtung von Balkonen um 9 m² überschritten. Hierfür wurde eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Dieser Befreiung kann aus städtebaulichen Gründen gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zugestimmt werden, da die Balkone dem Gebäude untergeordnet sind und somit die Überschreitung geringfügig sowie städtebaulich vertretbar ist. Der Befreiung hinsichtlich der Überschreitung um 9 m² wurde bereits im Vorbescheid (6/60V-di-20210115) zugestimmt.

Die Planung sieht die Errichtung von II Vollgeschossen, zuzüglich Staffelgeschoss statt Dachgeschoss vor. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans können Staffelgeschosse ausnahmsweise errichtet werden, solange die Geschosse ganz oder teilweise hinter die Außenwände des darunterliegenden Geschosses zurückspringen. Zudem dürfen die Geschosse max. 65 % der Grundfläche des darunterliegenden Geschosses überdecken.

Das 1. Obergeschoss besitzt eine Grundfläche von 200 m², das Staffelgeschoss eine Grundfläche von 130 m². Damit wird die Grenze von 65 % der Grundfläche des Staffelgeschosses eingehalten. 
Die Traufhöhe wird mit 6,55 m (zulässig 7,5 m), ebenso wie die zulässige Höhe des Staffelgeschosses mit 3,48 m (zulässig 4 m) eingehalten. 

Überbaubare Grundstücksflächen / Bauweise

Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen. Die festgesetzte offene Bauweise wird eingehalten.

Pkw-Stellplätze / Fahrradabstellplätze 

Gemäß der städtischen Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung (GaStAbS) ist für Wohneinheiten mit Wohnflächen bis 100 m² je 1 Stellplatz erforderlich. Alle 6 Wohnungen weisen Größen unter 100 m² auf. Hiernach ergibt sich ein Bedarf von 6 PKW-Stellplätzen. Im Rahmen der Bauvoranfrage wurde bereits zugestimmt, dass die 6 Stellplätze in rückwärtigen Grundstücksbereich errichtet werden dürfen.

Außerdem ist bei Wohngebäuden je 40 m² Wohnfläche ein Fahrradabstellplatz vorzusehen. Für die 6 neuen Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von 401 m² sind daher 9 Fahrradabstellplätze nachzuweisen. Die Errichtung ist an der nordwestlichen Grundstücksgrenze geplant.

Gem. § 6 des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) ist jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität auszustatten.

Abstandsflächen

Die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen des geplanten Gebäudes werden eingehalten.

Erschließung

Die Erschließung ist gewährleistet.

Dachgestaltung

Laut Bebauungsplan ist eine Dachneigung von 0° bis 45° möglich. Das Bauvorhaben sieht die Errichtung eines Flachdachs vor und wäre demnach planungsrechtlich zulässig.

Gestalterische Vorgaben und Begrünung

Das Grundstück ist im Bestand stark versiegelt. Die Versiegelung wird insbesondere im südwestlichen Grundstücksbereich deutlich reduziert.

Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind, gem. Freiflächenplan zu begrünen, gärtnerisch zu gestalten, dauerhaft zu unterhalten und zu pflegen. Reine Kies- oder Schotterflächen sind nicht zulässig. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Gemäß dem Bebauungsplan sind bestehende Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 30 cm dauerhaft zu erhalten und bei Abgang in gleicher Qualität innerhalb eines Jahres zu ersetzen. Der Freiflächenplan sieht den Erhalt eines Baumes im südlichen Grundstücksbereich vor. Im Bereich der Stellplatzanlage ist eine Neupflanzung vorgesehen.

Kinderspielplatz

Im östlichen Grundstücksbereich ist ein ca. 65 m² großer Kinderspielplatz vorgesehen. Dieser ist begrünt, statt bekiest auszuführen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.

Sonstiges

Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zu versickern. Einzelheiten werden in der vom Tiefbauamt zu erteilenden Entwässerungsgenehmigung, gem. der städtischen Entwässerungssatzung geregelt.

Dem Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenat wird die Zustimmung zur Erteilung der beantragten Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Dem Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gem. Schweinheim, Tulpenstraße xxx, 63743 Aschaffenburg durch die Neuapostolische Kirche Westdeutschland entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Nebenbestimmungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Befreiungen, Auflagen, Sicherheitsleistungen
  1. Es wird eine Befreiung von der Überschreitung der max. zulässigen Grundfläche durch die Errichtung von Balkonen um 9 m² gewährt.
  2. Der Baum im südlichen Grundstücksbereich ist gem. Freiflächenplan dauerhaft zu erhalten.
  3. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind zu begrünen und gem. Freiflächenplan zu bepflanzen. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen.
  4. Für das Bauvorhaben ist ein Kinderspielplatz gem. Freiflächenplan zu errichten. Zur Sicherung der Verpflichtung ist eine Sicherheitsleistung in Höhe von xxx € zu hinterlegen. 

II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
wenig klimarelevant
teilweise klimarelevant
sehr klimarelevant
[ x ]  keine weiteren Angaben erforderlich
[  ]  kurze Erläuterung in den Begründungen
[  ]  ausführliche Erläuterung 
in den Begründungen 
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative  -  Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)

III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.09.2024 10:54 Uhr