Datum: 23.07.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Strategie der Kongress- und Touristikbetriebe
- Externer Referent
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
1. Sitzung des Stadthallensenates
|
23.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
1 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat nimmt den Bericht der Beratungsgesellschaft Symbios zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der letzten Stadthallensenatssitzung am 23.11.2023 wurde das Vorhaben, ein Strategiekonzept
für die Kongress- und Touristikbetriebe zu entwickeln, vorgestellt und nachfolgend wurde die
Symbios Beratungsgesellschaft mit der Ausarbeitung beauftragt.
Nunmehr wird ein Diskussionspapier vorgelegt, das in der Sitzung erläutert wird.
Folgendes Fazit zieht der Berater und empfiehlt weitere Schritte:
Stadthalle ist betriebsbereit und marktfähig => ein Sanierungskonzept sollte dennoch
zeitnah erstellt werden
Fokussierung auf Kernaufgaben und Kernkompetenzen
Außenwirkung und Zufriedenheit mit Dienstleistungen generell gut, in Teilbereichen
Verbesserungspotential
In öffentlicher Wahrnehmung wird KuT und Stadthalle gleichgesetzt, obwohl 2/3 des
Zuschussbedarfs an anderer Stelle verbucht werden
Angespante Personalsituation => Stellenbedarfsanalyse nach Festlegung der
Strategie/Struktur
Zahlreiche Schnittstellen zu anderen Organisationseinheiten; Prozesse laufen weitgehend
reibungslos, bergen aber Effizienzpotentiale
o Stadthallenmanagement und Technik bilden „neuen“ Kongressbetrieb, der weitere
Locations der Stadt Aschaffenburg vermarktet, die bislang von Kulturamt sowie
Sportamt verwaltet werden; Bildung eines Technikpools gemeinsam mit dem
Stadttheater
o Touristik wird in die Kernverwaltung integriert, um enger mit dem Stadtmarketing zu
kooperieren; dabei werden Nebenaufgaben wie Sonnenuhr,
Weihnachtsbeleuchtung an entsprechende Fachämter abgegeben
o Veranstaltungsmanagement übernimmt die Organisation weiterer
Eigenveranstaltungen der Stadt Aschaffenburg. Diese Abteilung kann im
Eigenbetrieb verbleiben, aber auch eine Integration in das Kulturamt wäre denkbar.
o hat sich der Nachhaltigkeit verschrieben. Diesem Grundsatz schließen sich die
Kongress- und Touristikbetriebe an und bemühen sich um ressourcenschonende
Maßnahmen.
Vereinfachung und Digitalisierung der Prozesse unter Nutzung einer einheitlichen
Buchungs- und Belegungssoftware
Verbesserungspotentiale in der Vermarktung der städtischen Veranstaltungsimmobilien
o Einheitlicher Veranstaltungskalender
o KuT als zentraler Ansprechpartner für Raumvermietungen
o einheitlicher Internetauftritt aller städtischen Veranstaltungsimmobilien
1 Anlage
zum Seitenanfang
2. Vorstellung des Jahresabschlusses 2023 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg
Bericht über das Ergebnis der Abschlussprüfung der Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
1. Sitzung des Stadthallensenates
|
23.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
2 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat nimmt das Ergebnis des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2023 des Eigenbetriebes Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zusammen mit dem Ergebnis der Abschlussprüfung durch die Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, zur Kenntnis.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
Wenig klimarelevant
|
Teilweise klimarelevant
|
Sehr klimarelevant
|
[.x.] keine weiteren
Angaben erforderlich
|
[…..] kurze Erläuterung in den
Begründungen
|
[…..] ausführlicher Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentl. Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten: ja [ ] nein [ x ]
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg besteht gem. § 20 EBV aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang.
Lt. § 25 Abs. 3 EBV stellt der Stadthallensenat den Jahresabschluss vorberatend fest.
Nach Abschluss und Prüfung durch die beauftragte Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz, wird vorbehaltlich der Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 folgendes durch den Wirtschaftsprüfer testierte Ergebnis zur Kenntnis gegeben.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg schließen das Wirtschaftsjahr 2023 aufgrund von wertberichtigten Forderungen in Höhe von 116.000 Euro mit einem Verlust von € 1.926.983,53 ab.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses erfolgte im Juli 2024 durch die Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz. Sie hat den Jahresabschluss einschließlich Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2023 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Anlage).
Die örtliche Rechnungsprüfung ist noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss der örtlichen Rechnungsprüfung wird der Jahresabschluss dem Stadthallensenat zur Feststellung vorgelegt.
Anlage
17 digitale Berichte über die Prüfung des Jahresabschlusses der Firma Dornbach GmbH, Wirtschaftsprüfungs-/Steuerberatungsgesellschaft, Mainz
zum Seitenanfang
3. Halbjahresbericht 2024 der Kongress- und Touristikbetriebe
Situationsbericht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
1. Sitzung des Stadthallensenates
|
23.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
3 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der mündliche Bericht der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg zum laufenden Geschäftsjahr 2024 – Halbjahresbericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach §4 Abs. 5 Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ hat die Werkleitung dem Oberbürgermeister und dem Stadthallensenat (Werkausschuss) halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten.
Für den Zeitraum 01.01. – 30.06. zeigt sich folgendes Bild:
Siehe Erfolgsrechnung!
Der Geschäftsverlauf hat sich jetzt, nach Ende der Corona-Pandemie, in allen Betriebsbereichen wieder normalisiert. Die Umsätze des ersten Halbjahres 2024 sind gegenüber dem Vorjahr weiter angestiegen.
Für das 2. Halbjahr erwarten wir weiterhin eine positive Entwicklung. So sind im Kongressbereich die Kapazitäten bis zum Jahresende gut ausgelastet.
Auch der Tourismus in Aschaffenburg zieht erfreulicherweise weiter an.
Im Veranstaltungsmanagement werden wir im August wieder ein dreitägiges Stadtfest haben,
welches mit seiner Kostenintensivität das Defizit zusätzlich belasten wird.
Anlage
Erfolgsrechnung
zum Seitenanfang
4. Preisanpassungen für das Veranstaltungsmanagement
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
1. Sitzung des Stadthallensenates
|
23.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
4 | |
.Beschlussvorschlag
I. Die Gebühren für die städtischen Veranstaltungen Volksfest, Stadtfest, Weihnachtsmarkt
Wochenmarkt und Jahrmärkte werden aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten mit
Gültigkeit zum 01.01.2025 angeglichen (Aufschlag 5 % gerundet).
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die entsprechenden Platzgeld-, Standgeldordnungen und die Marktgebührensatzung werden für
das Jahr 2025 angepasst. Die letzte Anpassung fand zum 01.01.2023 statt. Der
Verbraucherpreisindex stieg im Zeitraum Januar 2023 zu Januar 2024 um Prozentpunkte an.
Daran angelehnt wird ein Aufschlag von 5 % für gerechtfertigt gehalten.
Die Platzgeldordnung für das Aschaffenburger Volksfest wird wie folgt geändert:
Nr.
|
Geschäftskategorie
|
Nettopreis, alt (in €)
|
Nettopreis, neu (in €) + 5% gerundet
|
1.
|
Groß- und Rundfahrgeschäfte
|
|
|
1.1
|
Gruppe 1 (Neuheiten, Großfahrgeschäfte), pauschal
|
5.900,00
|
6.195,00
|
1.2
|
Gruppe 2 (Hoch-und Rundfahrgeschäfte älterer Bauart), pauschal
|
4.200,00
|
4.410,00
|
1.3
|
Gruppe 3 (alte Hoch- und Rundfahrgeschäfte, Geschäfte m. geringerer Platzkapazität), pauschal
|
3.000,00
|
3.150,00
|
2.
|
Auto-Scooter, je m2
|
9,00
|
9,50
|
3.
|
Geisterbahn, je Frontmeter
|
126,50
|
133,00
|
4.
|
Kindergeschäfte und sonstige Kleinfahrgeschäfte
|
|
|
4.1
|
Babyflug, Doppelschleife, Reitbahn, Verkehrskindergarten u.ä., je Frontmeter
|
65,00
|
68,00
|
4.2
|
Spielwaren, je Frontmeter
|
104,50
|
110,00
|
4.3
|
Kasperltheater, Kinderaufführungen, pauschal
|
324,50
|
341,00
|
4.4
|
Schiffschaukel, je Frontmeter
|
53,00
|
55,50
|
5.
|
Belustigungs- und Unterhaltungsgeschäfte, je Frontmeter
|
147,00
|
154,50
|
6.
|
Schaugeschäfte, je Frontmeter
|
118,00
|
124,00
|
7.
|
Schießbuden, je Frontmeter
|
100,00
|
105,00
|
8.
|
Spielbuden
|
|
|
8.1
|
Automatenspiele (Greifer etc.), je Frontmeter
|
159,50
|
167,50
|
8.2
|
Geschicklichkeitsspiele (Nagelbude, Ball-, Pfeile-, Spicker-, Büchsenwerfen), je Frontmeter
|
118,00
|
124,00
|
8.3
|
Glücksspiele und sonstige Ausspielungen (z. B. Fadenziehen, Entenheben), je Frontmeter
|
159,50
|
167,50
|
9.
|
Verlosungen, je Frontmeter
|
174,00
|
182,50
|
10.
|
Nostalgiegeschäfte (Karussell/alte Kettenflieger), je Frontmeter
|
65,00
|
68,00
|
11.
|
Sonstige Geschäfte
|
fallabhängig
|
fallabhängig
|
12.
|
Verkaufsgeschäfte
|
|
|
12.1
|
a) Wurst-, Fischbraterei, Backstube u.ä. mit Straßenverkauf, je m2
|
35,00
|
37,00
|
b) Imbisse mit Biergarten und Getränkeausschank, je Frontmeter
|
266,00
|
279,50
|
je Garnitur Grill u.ä. im Biergarten, je Frontmeter Zuschlag Biergarten, pauschal (Garnituren, Grill u.ä.)
|
59,00 121,00 1.430,00
|
1.501,50
|
12.2
|
Süßwaren, Mandeln, Speiseeis, je Frontmeter
|
107,00
|
112,50
|
12.3
|
Zusätzlich beanspruchte Freifläche, je m2
|
18,00
|
19,00
|
12.4
|
Bauchladen, Brezeln u.ä.
|
fallabhängig
|
fallabhängig
|
13.
|
Gastronomie
|
|
|
13.1
|
Cafe, Pub, Gasthaus ohne Straßenverkauf, je m2
|
23,00
|
24,00
|
13.2
|
Cafe, Pub, Gasthaus mit Straßenverkauf, je m2
|
31,00
|
32,50
|
13.3
|
Zusätzliche Freifläche (einschl. Imbiss, Grill im Biergarten), je m2
|
18,00
|
19,00
|
14.
|
Für die Dauer des Festes: Bauchladen, Brezeln, Hausierer u.ä., pauschal, Kraftmesser, Liebesbarometer, pauschal
|
249,00 207,00
|
261,50 217,50
|
Die Standgeldordnung für das Stadtfest wird wie folgt geändert:
Nr.
|
Kategorie Straßen
|
Nettopreis,alt
(in €)
|
Nettopreis, neu (in €) + 5% gerundet
|
1.
|
Getränke-/Imbissstand, je Frontmeter
|
50,50
|
53,00
|
|
Festgarnituren (ein Tisch und zwei Bänke) je Stück
|
31,00
|
32,50
|
|
Stehtische, je Stück
|
13,00
|
13,50
|
2.
|
Süßwaren, je Frontmeter
|
31,00
|
32,50
|
3.
|
Spielwaren, je Frontmeter
|
61,50
|
64,50
|
4.
|
Nostalgie- und Kinderfahrgeschäfte, je Frontmeter
|
24,00
|
25,00
|
5.
|
Verlosungen, je Frontmeter
|
122,00
|
128,00
|
6.
|
Geschicklichkeitsspiele, je Frontmeter
|
48,00
|
50,50
|
7.
|
Verkaufsstände Jahrmarkt, je Frontmeter
|
24,00
|
25,00
|
8.
|
Hoch- und Rundfahrgeschäfte: pauschal
|
1.224,50
|
1.286,00
|
9.
|
Info- und Promotionstände (max. 12 m²):
|
1.244,50
|
1.307,00
|
Nr.
|
Kategorie Plätze
|
Nettopreis,alt
(in €)
|
Nettopreis, neu (in €) + 5% gerundet
|
1.
|
Winzerstand Schloßplatz, pauschal
|
857,00
|
900,00
|
2.
|
Imbissbetrieb Schloßplatz ohne Ausschank, pauschal
|
936,50
|
983,50
|
3.
|
Imbissbetrieb Schloßplatz mit Ausschank, pauschal
|
979,00
|
1.028,00
|
4.
|
Biergarten Marstallplatz, pauschal
|
2.230,00
|
2.341,50
|
5
|
Herstallstraße, pauschal
|
3.795,00
|
3.985,00
|
6.
|
Karlsplatz, pauschal 1)
|
1.244,00
|
1.306,00
|
7.
|
Arkadenhof: pauschal 2)
|
673,00
|
707,00
|
Hinweis:
1) Wird für kulturelle Nutzung ohne Refinanzierungsmöglichkeit (Gastronomie, Eintritt) u.U. auch kostenfrei zur Verfügung gestellt.
2) entfällt; steht nicht mehr zur Verfügung. Christian Schad Museum.
Die Standgeldordnung für den Weihnachtsmarkt wird wie folgt geändert:
Nr.
|
Geschäftskategorie
|
Nettopreis,alt
(in €)
|
Nettopreis, neu (in €) + 5% gerundet
|
1.
|
Allgemeiner Verkauf, je Frontmeter
|
163,00
|
171,00
|
2.
|
Süßwaren, je Frontmeter
|
199,00
|
209,00
|
3.
|
Imbiss mit Kaltgetränkeverkauf, je Frontmeter
|
257,00
|
270,00
|
4.
|
Imbiss mit Heißgetränkeverkauf, je Frontmeter
|
303,50
|
319,00
|
5.
|
Heißgetränkeverkauf ohne Speisezubereitung, je Frontmeter
|
344,00
|
361,00
|
6.
|
Großflächige Fahrgeschäfte, fallabhängig, z.B. Kindereisenbahn, pauschal
|
1.210,00
|
1.270,50
|
7.
|
Kinderkarussell u.ä., pauschal
|
1.210,00
|
1.270,50
|
8.
|
Christbaumverkauf, je Quadratmeter
|
6,50
|
7,00
|
9.
|
Lagerflächen außerhalb des Standplatzes, je Quadratmeter
|
11,50
|
12.00
|
|
Eckplätzen wird ein Zuschlag berechnet.
|
34,00
|
36,00
|
Die Gebührensatzung zur Satzung für die Märkte der Stadt Aschaffenburg (Markt-
gebührensatzung) wird im § 2 Gebührenberechnung wie folgt geändert:
Wochenmarkt
Nr.
|
|
Nettopreis,alt
(in €)
|
Nettopreis, neu (in €) + 5% gerundet
|
1.
|
Jahresgebühr, je Frontmeter
|
163,00
|
171,00
|
2.
|
Tagesgebühr, je Frontmeter (z.B. Saisonstände)
|
5,50
|
6,00
|
Jahrmarkt
(Andreasmarkt, Frühlingsmarkt, Matthiasmarkt)
Nr.
|
|
Nettopreis,alt
(in €)
|
Nettopreis, neu (in €) + 10% gerundet
|
1.
|
Gebühr je Jahrmarkt, je Frontmeter
|
21,00
|
22,00
|
2.
|
Gebühr bei Zulassung im Voraus für alle drei Jahrmärkte, je Jahrmarkt, je Frontmeter
|
16,50
|
17,50
|
zum Seitenanfang
5. Energieversorgung auf dem Wochenmarkt
Weiterverrechnung der Zähler
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
1. Sitzung des Stadthallensenates
|
23.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
5 | |
.Beschlussvorschlag
I. Der Stadthallensenat beschließt die Zählerkosten auf dem Wochenmarkt auf die Beschicker
umzulegen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Senatssitzung vom 23.11.23 wurde der Auftrag erteilt, die Stromverbräuche der
Wochemarktbeschicker verbrauchsgerecht zu ermitteln und abzurechnen. Bislang wurden die
nicht zuzuordnenden Kosten in Höhe von ca. 1.500 € von den Kongress- und Touristikbetriebe
übernommen, da der Ermittlungsaufwand höher als die direkten Kosten war. Die Firma Elektro
Zimmermann hat daraufhin für jeden Abnehmer Zähler installiert, um die genauen Abnahmewerte
festzustellen. Dieser Logik folgend müssten die daraus resultieren Kosten auf die Abnehmer
umgelegt werden, da ansonsten ein Kostennachteil für die Kongress- und Touristikbetriebe
entstünde. Wir bitten um Zustimmung zu diesem Verfahrensweg.
zum Seitenanfang
6. Verlängerung des Aschaffenburger Volksfestes 2025
- Antrag des BLV vom 19.03.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
|
1. Sitzung des Stadthallensenates
|
23.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
6 | |
.Beschlussvorschlag
I. Aus Sicht der Verwaltung und des Stadthallensenates wird ein vorzeitiger Beginn des Volksfestes 2025 am Feiertag Fronleichnam, Donnerstag, 19. Juni 2025, befürwortet.
Zur besseren Kostendeckung des um einen Tag verlängerten Volksfestes 2025 schlägt die Verwaltung vor, von den teilnehmenden Schaustellerbetrieben zusätzlich zu den Platzgeldern und anlassbezogen für das Volksfest 2025 eine Kostenpauschale in Höhe von 5 % (Werte gerundet) der Platzgelder zu erheben.
II. Angaben zur Klimawirkung:
(bitte ankreuzen)
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ x ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der reguläre Volksfesttermin im Jahr 2025 ist Freitag, 20. Juni bis Montag, 30. Juni, so Punkt 2.1 der gültigen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg für die Zuteilung von Standplätzen auf dem Aschaffenburger Volksfest.
Aufgrund der kalendarischen Situation, Fronleichnam fällt 2025 auf Donnerstag, 19. Juni, beantragt der Bayerische Landesverband der Marktkaufleute und Schausteller, Bezirksstelle Aschaffenburg, das Volksfest im nächsten Jahr einen Tag früher zu eröffnen und den Feiertag in die Volksfestspielzeit mit einzubeziehen.
Sollte dem Antrag zugestimmt werden, würde am Fronleichnamstag 2025
1. der Festbetrieb mit Rücksicht auf die Feierlichkeiten der katholischen Kirche nach den Fronleichnamsprozessionen um 14: 00 Uhr beginnen und um 1:00 Uhr ende.
2. die offizielle Eröffnung mit Bieranstich um 19:00 Uhr und das Eröffnungsfeuerwerk um 22:30 Uhr erfolgen
Herr Dekan xxx vom katholischen Dekanat Aschaffenburg hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme positiv zu diesem Antrag geäußert. Er habe keine Einwände gegen einen vorzeitigen Beginn am Feiertag Fronleichnam in der oben dargelegten zeitlichen Konstellation.
Bei gleichen kalendarischen Gegebenheiten im Jahr 2001, 2003, 2006, 2014, 2016, 2019 und 2022 hatte der Stadtrat jeweils einer vorzeitigen Volksfesteröffnung am Feiertag zugestimmt.
Der Grund für diesen Antrag liegt darin begründet, dass Feiertage erfahrungsgemäß gut besuchte, umsatzstarke Veranstaltungstage sind und insbesondere von Familien stark frequentiert werden.
Mit der zeitlichen Vorverlegung des Volksfestbeginns und Ausweitung der Veranstaltungsdauer von 11 auf 12 Tage ist nach jetzigem Kenntnisstand mit voraussichtlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 4.500 € zu rechnen (u.a. Mehrkosten für Müllentsorgung, Sicherheitsdienst, Strom-/Wasserverbrauch, Toiletten, Bauzaunmiete, Feuerwehrwache).
Datenstand vom 22.07.2024 12:24 Uhr