Datum: 26.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:02 Uhr bis 18:22 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / PL/11/1/24. Bericht zum Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
1 | PL/11/1/24 |
.Beschluss:
I. Im Rahmen der Präsentation erfolgt ein Bericht zum Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke sowie aller Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)(Nationale Klimaschutz-Initiative-Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. / PL/11/2/24. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
2 | PL/11/2/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2023 der AVG wie folgt festzustellen (Anlage 1):
a) Bei einer Bilanzsumme von 190.406.285,42 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 10.701.576,24 €.
b) Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2023 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / PL/11/3/24. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
3 | PL/11/3/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat auf die Anhörung des Abschlussprüfers verzichtet. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2023 der ABE wie folgt festzustellen (Anlage 2):
a) Bei einer Bilanzsumme von 9.929.966,69 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2023 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.
Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 2.091.356,32 €.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Herrmann + Emrich GmbH, Aschaffenburg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2023 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
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Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
4. / PL/11/4/24. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH
a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss
b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
4 | PL/11/4/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2023 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Aufsichtsrat hat auf die Anhörung des Abschlussprüfers verzichtet. Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
I. In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2023 der SVG wie folgt festzustellen (Anlage 3):
a) Bei einer Bilanzsumme von 1.345.231,00 € beträgt der im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,00 €.
Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2023 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
b) Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Herrmann + Emrich GmbH, Aschaffenburg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2023 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses werden zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 0
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5. / PL/11/5/24. Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
5 | PL/11/5/24 |
.Beschluss:
I. Der Jahresabschluss 2023 der Stadtwerke Aschaffenburg wird wie folgt zur Kenntnis genommen (Anlage 4):
a) Bei einer Bilanzsumme von 152.520.618,81 € beträgt der im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete Gewinn 2.410.064,39 €.
b) Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
1. Abführung an den Haushalt der Stadt in Höhe von 585.000,00 €
inkl. abzuführende Kapitalertragsteuer & Soli
2. Einstellung des verbleibenden Gewinns in Höhe von 1.825.064,39 €
in die Allgemeine Rücklage der Stadtwerke Aschaffenburg
c) Der von der Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungs-gesellschaft, Nürnberg, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2023 wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
6. / PL/11/6/24. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
6 | PL/11/6/24 |
.Beschluss:
Aufgrund von Beschlussunfähigkeit kann der TOP 6 d. ö. S. „Aschaffenburger Versorgungs-GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung, 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023“ nicht behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Aufgrund persönlicher Beteiligung ohne die Mitwirkung von Oberbürgermeister Jürgen Herzing, Dr. Lothar Blatt, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Thomas Gerlach, Thomas Giegerich, Jochen Grimm, Erika Haas, Klaus Herzog, Dr. Nicole Holzheu, Thomas Klein, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Thomas Mütze, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Josef Taudte
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7. / PL/11/7/24. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
7 | PL/11/7/24 |
.Beschluss:
Aufgrund von Beschlussunfähigkeit kann der TOP 7 d. ö. S. „Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung, 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023“ nicht behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Aufgrund persönlicher Beteiligung ohne die Mitwirkung von Oberbürgermeister Jürgen Herzing, Dr. Lothar Blatt, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Thomas Gerlach, Thomas Giegerich, Jochen Grimm, Erika Haas, Klaus Herzog, Dr. Nicole Holzheu, Thomas Klein, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Thomas Mütze, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Josef Taudte
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8. / PL/11/8/24. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH;
1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung
2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
8 | PL/11/8/24 |
.Beschluss:
Aufgrund von Beschlussunfähigkeit kann der TOP 8 d. ö. S. „Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH; 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung, 2. Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2023“ nicht behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Aufgrund persönlicher Beteiligung ohne die Mitwirkung von Oberbürgermeister Jürgen Herzing, Dr. Lothar Blatt, 2. Bürgermeisterin Jessica Euler, Thomas Gerlach, Thomas Giegerich, Jochen Grimm, Erika Haas, Klaus Herzog, Dr. Nicole Holzheu, Thomas Klein, 3. Bürgermeister Eric Leiderer, Thomas Mütze, Gerald Otter, Esther Pranghofer-Weide, Josef Taudte
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9. / PL/11/9/24. Nachtragsvermögensplan 2024 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
3. Sitzung des Werksenates
|
18.07.2024
|
ö
|
Vorberatend
|
3 | WS/3/3/24 |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
9 | PL/11/9/24 |
.Beschluss:
I. Dem Nachtragsvermögensplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2024, bestehend aus Nachtragsvermögensplan und Finanzplan wird zugestimmt (Anlage 5).
Es wird festgestellt:
Nach dem Nachtragsvermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 33.762.000 €.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. / PL/11/10/24. Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
3. Sitzung des Werksenates
|
18.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
2 | WS/3/2/24 |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
10 | PL/11/10/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen
- Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im Weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2022 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 29.07.2022 die Rödl & Partner GmbH, Nürnberg bestellt. Die Prüfung wurde überwiegend online in den Monaten Mai bis Juni 2023 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2023. Der Bericht wurde in der Werksenatssitzung am 20.07.2023 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2022 wurde unter dem Datum vom 23.11.2023 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 11.12.2023. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2023 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 und den Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 11.12.2023 zur Kenntnis zu nehmen.
- Bilanzsumme und Jahresgewinn
- Verwendung des Jahresgewinns
Der Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2022 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 20.07.2023 und dem Stadtrat (Plenum) am 28.07.2023 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2022.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2022 beträgt 132.592.772,89 €. Es wurde ein Gewinn von 6.594.113,26 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke 4.314.113,26 €
Zuführung an den Haushalt der Stadt (inkl. Kap.ESt.) 2.280.000,00€
Die Stadtwerke bittet um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2022.
.Beschluss:
I. Der Bericht von der Rödl & Partner GmbH, Nürnberg vom 30.06.2023 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 23.11.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2022 (01.01.2022 - 31.12.2022) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.
Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2022 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.
Bei einer Bilanzsumme von 132.592.772,89 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 6.594.113,26 €
Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
Zuführung zur „Allgemeinen Rücklage“ der Stadtwerke 4.314.113,26 €
Abführung an den Haushalt der Stadt (inkl. KapESt.) 2.280.000,00 €
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
11. / PL/11/11/24. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
26.07.2024
|
ö
|
Beschließend
|
11 | PL/11/11/24 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaats Bayern (GO) hat der Stadtrat über die Entlastung der Werkleitung der Stadtwerke nach Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zu beschließen.
Daher bittet die Werkleitung um umseitige Beschlussfassung für das Wirtschaftsjahr 2022.
.Beschluss:
I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2022 wird erteilt.
II. Angaben zur Klimawirkung:
Bewertung - jeweils Mehrung oder Minderung der Treibhausgase (THG)
|
wenig klimarelevant
|
teilweise klimarelevant
|
sehr klimarelevant
|
[ x ] keine weiteren Angaben erforderlich
|
[ ] kurze Erläuterung in den Begründungen
|
[ ] ausführliche Erläuterung in den Begründungen
|
Bewertungsschema nach KÖP (Klimaschutzmanagement in öffentlichen Projekten)
(Nationale Klimaschutz-Initiative - Klimabündnis / ifeu-Heidelberg / BMU)
III. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 15.10.2024 09:54 Uhr